Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.1 Allgemeines

Nach § 178 Abs. 1 SGB IX hat die SBV die Eingliederung arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Die SBV hat insbesondere darauf zu achten, dass die geltenden Bestimmungen, die dem Schutz schwerbehinderter Menschen dienen, eingehalten werden. Weitere Aufgabe ist es, M...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Menschen

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.8 Wahl einer Gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung

Betriebe, die die Mindestzahl von 5 beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen nicht erfüllen, können nach § 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX für die Wahl einer Gemeinsamen SBV zusammengefasst werden. Nach Auffassung des BVerwG kann auch ein Betrieb mit 5 und mehr wahlberechtigten Menschen mit Behinderungen mit einem Betrieb mit weniger als 5 zusammengefasst...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.2 Pauschale Freistellung von der beruflichen Tätigkeit

Eine eigenständige Regelung der vollständigen Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, wie sie für Betriebsräte gestaffelt nach Schwellenwerten in § 38 BetrVG geregelt ist, hat für die SBV bereits das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbG) vom 29.9.2000 geschaffen. Dazu war in § 26 Abs. 4 SchwbG eingefügt worden, dass die Betreuung von 200 s...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.3 Verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers

Durch die Hinzufügung des Wortes "verantwortlich" hat das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) verdeutlicht, dass der Inklusionsbeauftragte den Arbeitgeber in seiner ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verantwortung sowohl als Betriebsinhaber als auch als Unternehmer in allen Schwerbehindertenangelegenheiten nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG vertritt. ...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.2 Wahlbezirk

Voraussetzung für die Wahl einer SBV ist nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, dass wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend im Betrieb beschäftigt werden. Wahlkreis ist der Betrieb. Ob ein Betrieb oder nur ein Betriebsteil vorliegt, bestimmt sich nach § 170 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Bei Verkennung des Betriebsbegriffs ist die Wahl anfe...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.3 Freistellung im Einzelfall

Ist der Grenzwert für die pauschale Freistellung (weniger als 100 schwerbehinderte Beschäftigte) nicht erreicht, so hat nach § 179 Abs. 4 SGB IX die SBV Anspruch auf Arbeitsbefreiung, soweit sie aus betriebsbedingten Gründen die Durchführung der Tätigkeit zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben für erforderlich halten darf. Nur soweit eine erforderliche Vertretungstätigkei...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.3 Aufgabenkatalog

Zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV gehört nach § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX vor allem: Darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 SGB IX obliegende Mindestbeschäftigung von schwerbehinde...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.2.1 Pflicht zur Bestellung

Jeder Arbeitgeber hat nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, "verantwortlich" vertritt. Damit soll sichergestellt werden, dass die schwerbehinderten Beschäftigten einen Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite haben, der sich mit ihren Problemen auskennt und dem sie ihre Beschwerden und An...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Teilnahme an den Betriebsratssitzungen

Rz. 6 Das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats und dessen Ausschüssen teilzunehmen, umfasst auch das Recht zur Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse wie dem Betriebsausschuss, aber auch gemeinsamer Ausschüsse des Betriebsrats und des Arbeitgebers[1], an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses[2] sowie an sogenannten "Monatsgesprächen" nach § 74 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. N...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.7 Wahlschutz

Niemand darf die Wahl der SBV behindern. Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung des Wahlvorstands oder zur Ausübung des Amtes als Vertrauensperson bzw. Stellvertreter erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.[1] Ablaufschema für das vereinfachte Wahlverf...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.3 Rechte gegenüber dem Betriebsrat

Die SBV ist nicht nur rechtlich nach § 182 Abs. 1 SGB IX zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet. Sie bedarf auch dessen faktischer Unterstützung, denn der Betriebsrat ist der Träger der Mitbestimmungsrechte. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betriebsrat zur Geltung bringen zu können, ist der SBV in § 178 Abs. 4 und 5 SGB IX das Recht eingeräumt...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines zur Schwerbehindertenvertretung

Rz. 1 Nach § 178 Abs. 1 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung arbeitssuchender schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern und die Interessen der bereits im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer zu vertreten. Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 182 Abs. 1 SGB IX mit dem ebenfalls für die Eingliederung schwerbehinderter Men...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 2.3 Heranziehung des stellvertretenden Mitglieds

Das Prinzip der Ein-Personen-Vertretung ist Schritt für Schritt abgeändert worden. Bis Ende April 2004 durfte die Vertrauensperson nur in Großbetrieben mit in der Regel mehr als 200 schwerbehinderten Menschen den mit der höchsten Stimmenzahl gewählten Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben heranziehen. Mit Wirkung seit Mai 2004 ist der Schwellenwert für die Heranziehung des S...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.6 Wahlgrundsätze

Vertrauenspersonen und Stellvertreter werden in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.[1] Werden Stimmen offen abgegeben, kann dies zur Anfechtbarkeit der Wahl führen, und zwar auch dann, wenn der Wähler selbst die offene Stimmabgabe veranlasst hat. Nach der Rechtsprechung des BAG[2] ist der Grundsatz der geheimen Wahl nicht nur ein s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Schwerbehinderte Menschen (SGB IX)

Rz. 16 Der Arbeitgeber hat, was die Alltagspraxis mitunter ignoriert, im Vorfeld einer Stellenausschreibung vielfältige Prüfungspflichten und Beteiligungsrechte aus §§ 164, 166 SGB IX zu beachten. Diese Förderpflichten betreffen allerdings nur Arbeitgeber, die die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen (§ 164 Abs. 1 S. 7 SGB IX).[50] Denn die S. 7–9 des § 164 Abs. 1 SGB IX st...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / XIV. Antrag nach §§ 170 ff. SGB IX: Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

1. Allgemeines a) Zweck der Regelung Rz. 210 Die §§ 168 ff. SGB IX sollen auch im Falle einer Kündigung den besonderen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechnung tragen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 168 SGB IX wirksam kündigen. Diese Zustimmungserte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Erfasster Personenkreis

Rz. 496 Zunächst ist der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 2 SGB IX zu festzulegen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist das BEM bei Beschäftigten durchzuführen. Fraglich ist, was unter Beschäftigten im Sinne des § 167 Abs. 2 SGB IX zu verstehen ist. Nach einer Auffassung[1427] spricht die Gesetzessystematik dafür, den Anwendungsbereich dieser Norm einzugrenzen. § 167 Abs. 2 SGB IX ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Abschlussfreiheit

Rz. 566 Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Wiedereingliederungsmaßnahme besteht für beide Vertragsparteien in der Regel nicht.[1378] Begründet wird dies zum einen mit dem Wortlaut des § 74 SGB V, nach dem Versicherte und Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbaren "können", ohne dass eine Verpflichtung beider Parteien begründet wird,[1379] un...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen

Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.20: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen An das Integrationsamt _________________________ Antrag auf Zulässigerklärung einer außerordentlichen, vorsorglich zugleich ordentlichen Kündigung nach §§ 170, 174 SGB IX Schwerbehind...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 661 Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf jede Form bezahlten und unbezahlten Urlaubs. Es erfasst nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub gemäß § 1 BUrlG, sondern auch zusätzlichen Erholungsurlaub nach Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte,[1707] den Bildungsurlaub nach den Landesgesetzen zur Arbeitnehmerweiterbildung[1708] sowie Sonde...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1022 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und _________________________ § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Behinderung/Schwerbehinderung

Rz. 77 Arbeitgeber dürfen Schwerbehinderte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen (§ 164 Abs. 2 SGB IX i.V.m. AGG). Dennoch hat die bisherige Rechtsprechung[171] proklamiert, dass die Frage nach der Schwerbehinderung stets zulässig war und wahrheitsgemäß beantwortet werden musste. Dieser Standpunkt will jedenfalls dann nicht einleuchten, wenn es um eine Behinderung geh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einstellungsuntersuchung

Rz. 553 Im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen wünschen Arbeitgeber Einstellungsuntersuchungen häufig auch jenseits gesetzlicher oder tarifvertraglicher Untersuchungspflichten. Dem Bewerber auf eine Stelle steht es vollkommen frei, ob er sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterzieht oder nicht. Aus diesem Grund können hier keine rechtlichen V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Auswahlrichtlinie bei Kündigungen

Rz. 926 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.72: Auswahlrichtlinie bei Kündigungen Es wird die folgende Betriebsvereinbarung über eine Auswahlrichtlinie gem. § 95 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 4 KSchG zur Regelung der den Gegenstand des Interessenausgleichs vom _________________________ (Datum) bildenden betriebsbedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / h) Widerspruch und Verwaltungsklage gegen Zustimmung oder Ablehnung

Rz. 238 Gegen einen Zustimmungs- oder Ablehnungsbescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Integrationsamt eingelegt werden. Bei der Rechtsbehelfsbelehrung ist darauf zu achten, ob die Behörde bei Zustellung durch Einschreiben ihre Standard-Rechtsbehelfsbelehrung angepasst hat. Denn diese ist unrichtig i.S.v. § 58 Abs. 2 S. 1 VwGO, wenn in ihr als Zei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Schwerbehinderung

Rz. 1133 Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen oder eines nach § 2 Abs. 3 SGB IX diesem gleichgestellten Menschen kann im Insolvenzverfahren nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts vom Insolvenzverwalter nach den §§ 168 ff. SBG IX[2992] gekündigt werden.[2993] Bestand das Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung noch nicht länger als sechs Mona...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 3. Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 67 Der Arbeitgeber muss den Teilzeitbeschäftigten bei der Stellenbesetzung nicht bevorzugen, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, § 9 S. 1 Nr. 3 TzBfG. Rz. 68 Haben also zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit und sind beide für denselben freien Arbeitsplatz geeignet, kann der Arbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 692 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.56: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppierung ei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Rz. 1010 Wenngleich die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung des Sozialplans einen weiten Gestaltungsraum haben, haben sie neben Funktion des Sozialplans und Normzweck des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG auch zwingendes Gesetzesrecht zu beachten. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die Vorschriften des AGG, wenn Sozialpläne Regelungen enthalten, die Differenzieru...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Sozialauswahl

Rz. 103 Auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sind, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie gegen die Grundsätze der Sozialauswahl verstößt. Denn nach der gesetzgeberischen Wertung des § 1 Abs. 3 KSchG ist nicht der Arbeitnehmer zu kündigen, dessen konkreter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern derjenige, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 703 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.57: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung und Umgruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Versetzung und Umgruppierung einer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 724 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.59: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über den beabsichtigten Einsatz eines Leiharbeitnehm...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Subjektiv-dingliche Erbbauzinsreallast, § 9 ErbbauRG

Rz. 130 Die Vereinbarung einer Erbbauzinsreallast ist eng mit der Ausrichtung des Erbbaurechts verknüpft,[973] obgleich der Erbbauzins nicht zum Inhalt des Erbbaurechts zählt, sondern eine Belastung des Erbbaurechts darstellt.[974] Die Praxis kennt Fälle, in denen der Erbbauzins deutlich unter der üblichen Verzinsung liegt, etwa bei Sportplätzen oder Kindergärten, die im Erb...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / I. Begünstigter Personenkreis

Rz. 5 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX steht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Mensch schwerbehindert, wenn bei ihm ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und er seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i.S.d. § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX hat. Di...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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zfs 12/2024, Zum Anspruch a... / 2 Hinweis:

Nach § 45 Abs. 1 b) Nr. 2 StVO kann für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ein "Behindertenparkplatz" ausgewiesen werden. In der unmittelbaren Nähe zur Wohnung kann dies im Einzelfall auch personenbezogen ("Mit Ausweis Nr …") erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können danach schwerbehinderte Menschen einen eigenen Parkplatz vor ihrem Haus v...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX

Rz. 346 Nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Der Anspruch besteht dann nicht, wenn die Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX ist der weite...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

a) Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.20: Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen/gleichgestellten behinderten Menschen An das Integrationsamt _________________________ Antrag ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

a) Zweck der Regelung Rz. 210 Die §§ 168 ff. SGB IX sollen auch im Falle einer Kündigung den besonderen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechnung tragen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 168 SGB IX wirksam kündigen. Diese Zustimmungserteilung ist eine...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Entscheidung des Integrationsamts

Rz. 221 Das Integrationsamt hat seine Entscheidung nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dabei ist das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses und seiner Eingliederung im Berufsleben gegen das Kündigungsinteresse des Arbeitgebers abzuwägen. Die arbeitsrechtliche Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung hat das Integ...mehr