Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.3 Werkstätten für behinderte Menschen. Einrichtungen zur Eingliederung von behinderten Menschen und Inklusionsbetriebe iSd § 215 Abs 1 SGB IX (§ 68 Nr 3 AO)

Tz. 232 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die in § 68 Nr 3 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 3 zu § 66, Nr 1 zu § 68). Die Fin-Verw hat im AEAO Nr 6–9 zu § 68 Nr 3 ausführlich zu folgenden Punkten Stellung genommen: Nachw der Eigenschaft als Inklusionsbetriebe (Beschäftigungsquote von mind 40 vH der im Gesetz genannten...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.2 Anspruchsberechtigte Arbeitgeber und geförderter Personenkreis

Rz. 7 Die Leistungen nach § 46 werden an Arbeitgeber gewährt. Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer oder Auszubildenden beschäftigt. Es genügt, wenn sich die Arbeitgebereigenschaft nur auf den befristeten Probearbeitsvertrag bezieht oder die behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes der einzige Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz ist. Rz....mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.3 Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse

Rz. 37 Abs. 2 Satz 2 greift die besondere Situation von behinderten und schwerbehinderten Menschen auf. Als behindert sind Menschen anzusehen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit lä...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.1 Leistungsvorrang

Rz. 27 Der Anwendung des Abs. 2 als arbeitsmarktpolitisches Instrument müssen durch die Agentur für Arbeit verschiedene Prüfschritte vorausgehen. Abs. 2 betrifft die Sachausstattung von Arbeitsplätzen. Durch das Gesetz wird bereits ausdrücklich bestimmt, dass eine Förderung nicht möglich ist, soweit eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers, also zur behindertengerec...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.3 Fahrkosten bei auswärtiger Unterbringung

Rz. 17 Die Fahrkostenübernahme bei auswärtiger Unterbringung richtet sich nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Abs. 3. Auch dabei ist die jeweils kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen. Die Fahrkosten werden wie bei Pendelfahrten durch eine Entfernungspauschale abgegolten. Rz. 18 Bei einer auswärtigen Unterbringung wohnt der Arbeitnehmer am Maßnahmeort oder in dess...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Agentur für Arbeit dazu, im Einzelfall eine Potenzialanalyse mit ausbildungsuchenden und arbeitsuchenden Personen durchzuführen. § 15 Abs. 1 Satz 1 enthält eine entsprechende Soll-Vorschrift für den Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Potenzialanalyse im Rahmen der Arbeitsförderung ist unverzüglich nach der Meldung durchzuführ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.2 Geltungsbereich

Der Versetzungs-, Zuweisungs- und Abordnungsschutz gilt zunächst für alle Mitglieder des Personalrats, sowohl für Beamte als auch für Angestellte oder Arbeiter. Daneben findet die Vorschrift Anwendung auf Mitglieder der Stufenvertretungen, § 91 BPersVG, den Gesamtpersonalrat, § 94 i. V. m. § 91 BPersVG, der Jugend- und Auszubildenden(-stufen)vertretungen, § 105 bzw. § 107 BP...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Bereitstellung von sächlichen Mitteln sowie Büropersonal (§ 47 BPersVG)

Sächliche Mittel und Büropersonal, die der Personalrat zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, hat die Dienststelle bereit zu stellen, sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Dies ergibt sich insofern aus § 47 BPersVG, als darin angeordnet ist, dass die Dienststelle für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, den ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Abfindungsformeln

Rz. 78 Werden Abfindungen festgelegt, so ist jedenfalls der in § 75 BetrVG konkretisierte Gleichbehandlungssatz [1] zu beachten. In der Ausgestaltung bestehen dennoch große Gestaltungsspielräume. Demzufolge gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Regelungen. Die Betriebsparteien können etwa die Lage jedes Mitarbeiters individuell bewerten und den Sozialplan mit einem Anha...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4.2.1 Orientierung am Einzelfall (Nr. 1)

Rz. 105 Nach der gesetzlichen Regelung in § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BetrVG hat sich die Einigungsstelle beim Ausgleich oder bei der Minderung wirtschaftlicher Nachteile am Einzelfall zu orientieren. Die Einigungsstelle ist mithin gehalten, nicht pauschal und ohne Rücksicht auf die Situation einheitliche Abfindungszahlungen festzulegen, sondern festzustellen, welche Nachteile...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 BetrVG

Rz. 67 Der Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG und der Gleichbehandlungsgrundsatz prägt die Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit in Sozialplänen Differenzierungen zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer zulässig sind (siehe schon oben Rz. 52 zur Frage des Ausschlusses von Arbeitnehmern aus dem Geltungsbereich des Sozialplans). Im Einzelnen gilt u. a.: Rz. 6...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Sonderregelungen

Rz. 26 Für Jugendliche (d. h., wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, vgl. § 2 Abs. 2 JArbSchG) gilt die Sonderregelung des § 21 JArbSchG , der deren Beschäftigung nur im Falle vorübergehender und unaufschiebbarer Arbeiten in Notfällen zulässt, und das auch nur dann, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen. Rz. 27 Schwerbehinderte Arbeitnehmer und diesen G...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Rz. 22 Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt anstelle des ArbZG das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).[1] Hier enthalten insbesondere die §§ 8 ff. JArbSchG Sonderregelungen für die Arbeitszeit der Jugendlichen. Rz. 23 Anders als noch in § 17 AZO enthält das ArbZG hinsichtlich der Arbeitszeiten für Frauen keine Sonderregelungen mehr. Für die werktägliche A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.1 Allgemeines

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / Zusammenfassung

Begriff Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt sich um eine pauschalierte Steuer, mit der grds. das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert werden soll. Umfang der Benutzung öffentlicher Straßen und entsprechend verursachte Wegekosten bleiben bei der Bemessung der Steuer für das einzelne Fahrzeug außer Betracht. In den letzten Jahren sind umweltpol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen

Rn. 742 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Folglich muss das versicherungsmathematisc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigung wegen Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit nach Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen

Leitsatz Leitsätze (amtlich) 1. Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, muss darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt. Gelingt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern bzw. zu entkräften, so tritt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast wieder derselbe Zustand ein, wie er vor Vorlage des At...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.13 Ausschluss von der Vermittlungsvergütung

Rz. 104 Die Auszahlung der Vermittlungsvergütung kann aufgrund eines dem privaten Arbeitsvermittler nicht bekannten oder nicht beeinflussbaren Ereignisses entfallen. Eine Nebenbestimmung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, dass die Gültigkeitsdauer bei Ende der Arbeitslosigkeit ohne Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung endet, ist wirksam, wenn sie ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.3 Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz befasst sich mit dem Arbeitszeitschutz und sieht spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen, z. B.für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, Schwerbehinderte, LKW- und Omnibus-Fahrer sowie Heimarbeiter, vor. Der soziale Arbeitsschutz dient aber auch dazu, die Stellung des besonders Schutzbedürftigen gegenüber dem Arbeitgeber zu stär...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.3 Ort der Einsichtnahme

Aus § 269 Abs. 1, Abs. 2 BGB folgt, dass das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen grundsätzlich am Ort der Wohnanlage auszuüben ist. Allerdings fungiert der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und als deren Ausführungsorgan. Insoweit ist das Recht auf Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben.[1] Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Münchener Modell Typ 3: Schwerbehinderte Menschen

Rz. 31 Unter Rdn 5 war das Münchener Modell für schwerbehinderte Menschen bei Rentenzugang mit 62 dargestellt. Nunmehr können wir den dortigen Weg exakt darstelle wie folgt: ▪ Ausgangspunkte:mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Münchener Modell Typ 3: Schwerbehinderten-Altersrente, teilweises Wettmachen der Abschläge

Rz. 5 Das Münchener Modell im dritten Grundtyp betrifft schwerbehinderte Menschen, die mit 62 (Jahrgänge ab 1964) eine vorgezogene Rente erhalten können. Dieser Grundtyp beginnt für die Jahrgänge ab 1964 und später mit 62 und endet mit dem Regelalter von 67Jahren. Auch hier sind Abschläge anzusetzen, sie betragen für diese Rentenart i.H.v.10,8 %. Für eine Rentenanwartschaft m...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 4. Rente für schwerbehinderte Menschen §§ 37, 236a SGB VI

Rz. 14 Wer als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX und die Wartezeit gem. §§ 50, 51 Abs. 2 SGB VI von 35 Jahren erfüllt, kann die Rente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Schwerbehinderten Menschen Gleichgestellten steht diese Rentenart nicht offen. Diese Rentenart kann für die Jahrgänge ab 1964 abschlagsfrei mit 65 bezogen werden, vorzeitig m...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 214 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klägerin von der Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten H. Ersatz der an diesen erbrachten Rentenleistungen und der für ihn an die Krankenversicherung der Rentner abgeführten Beiträge für die Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2008 im geltend g...mehr

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zfs 01/2025, Parkmöglichkeiten und Parksonderrecht für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung; Parkverbot; Einfahrt; Zufahrt; Garage; Bordsteinabsenkung; Verweis auf Nutzung rechtswidriger Parkmöglichkeit (hier verneint); Parkmöglichkeiten auf eigenem Grund und Boden; Ermessen und hinsichtlich der Einrichtung des Sonderparkplatzes im Fall bejahte Ermessensreduzierung auf Null

StVO § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 § 12 Abs. 3; VwV zu § 45 StVO; OWiG § 47 Abs. 1 S. 1 VwGO § 114 S. 1 Leitsatz 1. Auch bei Erfüllung der körperlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes nur, wenn das Ermessen der Behörde auf Null reduziert ist. 2. Ein Sonderparkrecht kommt dann nicht in Betracht, wenn auf eigenem...mehr

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zfs 01/2025, Parkmöglichkei... / Leitsatz

1. Auch bei Erfüllung der körperlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes nur, wenn das Ermessen der Behörde auf Null reduziert ist. 2. Ein Sonderparkrecht kommt dann nicht in Betracht, wenn auf eigenem Grund und Boden Parkmöglichkeiten bestehen oder in zumutbarer Weise geschaffen werden können oder sonst ...mehr

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zfs 01/2025, Parkmöglichkei... / 2 Aus den Gründen:

„Die Klage hat Erfolg. Sie ist als Verpflichtungsklage zulässig und auch begründet. Der Bescheid der Bekl. v. 18.3.2024 ist rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten, § 113 Abs. 5 S. 1 VwGO. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes vor seiner Wohnung. Rechtsgrundlage für die Einrichtung des begeh...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 5 Früher sahen einzelne Gesetze lediglich ausnahmsweise spezielle Regelungen in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitszeit nur für bestimmte Personengruppen vor. Beispielsweise haben Eltern seit dem 1.1.2001 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit nach § 15 Abs. 6 BEEG. [1] Insoweit kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn er dringend...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / IV. Rentenabschläge

Rz. 18 Die Rente für langjährig Versicherte gem. §§ 36, 236 SGB VI ist vorgezogen nur gegen Abschlag zu erhalten. Für die Rente für schwerbehinderte Menschen gem. §§ 38, 236b SGB VI sind ebenfalls Abschläge vorgesehen. Wer eine Rente mit Abschlägen bezieht, behält diese, sie enden nicht und sie können auch nicht durch einen Wechsel in eine andere Rente abgewendet werden, § 34...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Wartezeiten – Zeitkonto

Rz. 21 Die Renten wegen Alters haben zwei Voraussetzungen, beide müssen erfüllt sein. Zum einen muss das jeweilige Lebensalter erreicht, zum anderen muss die jeweilige Wartezeit erfüllt sein. Oder einfach gesagt: Auf dem "Wartezeitkonto" müssen die jeweiligen Mindestzeiten vorhanden sein. Die jeweiligen Wartezeiten und ihre Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 50 ff. SGB VI. I...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente und Krankengeldbezug

Rz. 43 Krankengeldbezieher sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI. Die Krankenkasse führt die entsprechenden Beiträge in die Rentenkasse ab, § 176 Abs. 1 SGB VI. Getragen werden die Beiträge vom Versicherten und von der Krankenkasse je hälftig, § 170 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus 80 % des Arbeitsentge...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 210 Die Klägerin begehrte als Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung von der Bundesrepublik Deutschland (Beklagte) aus übergegangenem Recht die Erstattung von Aufwendungen, die sie für ihren Versicherten H. erbracht hatte. Rz. 211 Der im August 1943 geborene H. wurde am 13.10.1975 bei einem Verkehrsunfall, den Angehörige der Streitkräfte der USA verursacht hatten, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

Rz. 1038 Die Urlaubsabgeltung wird als Arbeitsentgelt gezahlt. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist der Ersatz für die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglichen Befreiung von der Arbeitspflicht. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist danach wie Arbeitseinkommen pfändbar.[824] Rz. 1039 Vor der Entscheidung des BAG war die Pfändbarkeit des Urlaubsabgeltungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.3 Angemessene Kostenbeteiligung des Arbeitgebers (Abs. 2)

Rz. 17 Abs. 2 führt eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten als zwingende Förderungsvoraussetzung ein. Ohne eine solche Kostenbeteiligung ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb, dem der zu fördernde Arbeitnehmer angehört, weniger als 50 Beschäftigte hat (Abs. 2 Satz 3). Dann soll von einer Kostenbeteiligung abgesehen werden. Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 reg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.2 Wartezeit von 35 Jahren

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für langjährig Versicherte muss eine große Wartezeit von 35 Jahren (420 Kalendermonate) erfüllt sein. Auf diese Wartezeit werden über Beitrags- und Ersatzzeiten hinaus auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten angerechnet. Die zusätzlichen Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 5 Beratung und Unterstützung bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

Die sog. Rehabilitationsträger sind für die "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zuständig: Je nach Lebenssituation und Ursache der Behinderung sind das die Träger der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung, die Arbeitsagenturen, Sozialämter und andere (§ 6 SGB IX). Die Integrationsämter (§§ 184 ff. SGB IX) verfügen über die von Arbeitgebern geleisteten Ausgleichsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 1 Definition Schwerbehinderung

Praktisch greifen die besonderen Regelungen für die Teilhabe am Arbeitsleben ab einem Grad der Behinderung von 50 %. Dann liegt eine Schwerbehinderung vor. Auch Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 – 50 % können Schwerbehinderten gleichgestellt werden, u. a. dann, wenn ihre Behinderung gerade im Arbeitsleben besondere Einschränkungen mit sich bringt. Das Feststellungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Menschen mit Behinderung / 3 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gelten besondere Regelungen. Sie betreffen z. B. die folgenden Bereiche: besondere Berücksichtigung Schwerbehinderter bei Einstellungsverfahren; Benachteiligungsverbot, z. B. bei der Zuweisung von Tätigkeiten oder dem beruflichen Aufstieg; Berücksichtigung Schwerbehinderter bei inner- und außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen; behi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 2 Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach § 154 SGB IX gesetzlich verpflichtet, auf mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, andernfalls müssen sie nach § 160 SGB IX für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese beträgt für das Anzeigejahr 2024 – fällig am 31.3.2025 – nach §...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Schwerbehindertenvertre... / 3.3 Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen[1] unabhängig von ihrem Alter und ihrer Beschäftigungsdauer. Dazu gehören alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten mit Behinderungen (einschließlich der leitenden Angestellten), die Auszubildenden sowie in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die Selbststän...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.4 Wählbarkeit

Wählbar sind im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer, die am Wahltag dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 177 Abs. 3 Satz 2 SGB IX ist nicht wählbar, wer kraft Gesetzes dem Betriebsrat nicht angehören kann. Damit ist das passive Wahlrecht von leitenden Angestellten ausgeschlossen, weil bei deren Teilnahme an internen Betriebsr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations...mehr