Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.1 Grundsätze

Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in das Einzeluntern...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 24 UmwStG ist, dass der bisherige Einzelunternehmer alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Betriebs einbringt.[1] Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage ist bei § 24 UmwStG – wie bei § 20 UmwStG – nach der Verwaltung nur funktional und nicht quantitativ auszulegen.[2] Zur Frage, ob z. B. Komplementär-GmbH-Ante...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.1 Ausweiswahlrechte in der Bilanz

Rz. 49 Nach IFRS 18.96 hat das nach IFRS bilanzierende Unternehmen im Regelfall Vermögens- und Schuldposten in kurzfristige und langfristige Abschlussposten einzuteilen, es sei denn, eine Gliederung der Abschlussposten nach ihrer Liquidität führt zu einer nützlicheren strukturierten Zusammenfassung der Abschlussposten. Dabei wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige P...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 4.2 Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig, soweit sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Nicht abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die bereits im Steuerwert eines Vermögensgegenstands berücksichtigt sind, z. B. Schulden eines Gewerbebetriebs. Der Schuldenabzug ist eingeschränkt (§ 10 Abs. 6, 6a, 6b ErbStG [1]; R E 10.10 ErbStR 2019; H E 10.10 Erb...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 34 Laufende Bilanzen sind durch eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva gekennzeichnet, die sich als Bestandsgrößen aus dem Abschluss der laufenden Buchführung ergeben. Die zweiseitige Buchführungsverknüpfung und laufende Erstellung unterscheidet sie von sog. Sonderbilanzen und Status. Beispiele sind Eröffnungsbilanzen (bei Unternehmensgründung) für eine Sonderbilan...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.2 Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit

Rz. 125 Ermessensspielräume sind bei Aufteilung des goodwill innerhalb der berichtenden Einheit in Bezug auf folgende Aspekte vorhanden: Aufteilung des goodwill auf die ZGE (II), Aufteilung von Vermögenswerten und Schulden auf die ZGE (II), Abgrenzung der ZGE (II). Rz. 126 IAS 36.80 schreibt die Zuordnung von Goodwill-Beträgen auf die ZGE (II) nach Maßgabe des Nutzenverhältnisse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 5 Bewertung des Vermögens

Oberster Wertmaßstab ist der gemeine Wert, das ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben unberücksichtigt. Für bestimmte Vermögensgruppen konkretisiert § 12 Abs. 2 bis 7 ErbStG die Wertermittlung, verweist dazu aber ebenfalls auf die allgemeinen und besonderen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.2 Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 56b Die Jahresabschlusspolitik in IFRS-Abschlüssen umfasst auch die Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung, mit denen die Struktur der Ergebnisrechnung, insbesondere der GuV-Rechnung, gestaltet werden kann. IFRS 18[1] schreibt – im Gegensatz zum vorausgehenden IAS 1 – durch die verpflichtend anzuwendende Untergliederung der GuV-Rechnung in eine betriebliche und invest...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.3 Ausweiswahlrechte in der Kapitalflussrechnung

Rz. 56d Die durch IFRS 18 bewirkten Änderungen des IAS 7 führen insgesamt zu einer Reduzierung zuvor bestehender Ausweiswahlrechte. Dies betrifft zum einen die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode als auch die Zuordnung der Cashflows zu den einzelnen Bereichen der Kapitalflussrechnung. IAS 7.18 b) schreibt nunmehr als verbindli...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 6 Informationen über verdeckte Wahlrechte im IFRS-Jahresabschluss

Rz. 142 Nach IAS 8.27G sollen die Einschätzungen des Managements offengelegt werden, die das Management bei Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen hat und die einen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Jahresabschluss haben.[1] Rz. 143 IAS 8.31A verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.3 Verdeckte Ausweiswahlrechte in der Ergebnisrechnung

Rz. 113 Wie unter Rz. 56b dargestellt, enthält IFRS 18 gewisse Ermessensspielräume in Bezug auf die Untergliederung der GuV-Rechnung in die Kategorien und damit in Bezug auf die Abgrenzung der Kategorien (Rz. 114), die Untergliederung der Aufwendungen in der betrieblichen Kategorie (Rz. 115) und den Postenausweis innerhalb der Kategorien (Rz. 115a). Rz. 114 IFRS 18 grenzt die be...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 5.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung des goodwill

Rz. 132 Nach den derzeitigen Normen[1] ist die ZGE II, der ein goodwill zugeordnet ist,[2] im Regelfall jährlich[3] auf einen möglichen Wertminderungsbedarf zu überprüfen, ohne dass es des Vorliegens eines besonderen Wertminderungsindikators bedarf. Einflussparameter auf die Höhe des in der Folgebewertung gegebenenfalls vorzunehmenden asset impairment liegen insbesondere in C...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die – teilweise in Umsetzung der zugrundeliegenden Richtlinie 2013/34/EU – explizit genannten Angabepflichten sollen sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 3.1 Ansatz des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens

Rz. 62a Grundsätzlich hat ein Unternehmenserwerber sämtliche erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen,[1] zu bewerten und anschließend im Rahmen von Folgebewertungen fortzuschreiben. Ebenso wie in der einzelbilanziellen Rechnungslegung IFRS 16 aus Praktikabilitätsgründen die unter Rz. 39c dargestellten Wahlrechte gewährt, darf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.2 Bewertungsobjekte

Rz. 46 Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden in ihrer Einzelheit (Einzelbewertung, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es handelsrechtlich in einigen Fällen zugelassen, zusammenfassende Gesamtbewertungseinheiten zu bilden: § 254 HGB erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Bildung von Bewertun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Bescheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 11 Tarifbegrenzung bei Produktivvermögen

Erwerber der Steuerklassen II und III erhalten einen Tarifentlastungsbetrag (§ 19a ErbStG), soweit zu ihrem Erwerb begünstigtes Produktivvermögen gehört. Der Erwerb dieses Vermögens unterliegt nur dem Tarif der Steuerklasse I. Hierbei bleibt die Progressionswirkung des Tarifs erhalten. Ein Erwerber kann die Tarifbegrenzung nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schenkung/Schenkungsteuer / 14 Steuertarif

Der Steuertarif ist ein Stufentarif mit Härteausgleich bei geringfügigem Überschreiten einer Wertstufe.[1] Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse des Erwerbers und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 105 § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB verlangt, dass im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss solcher Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Diese Angabepflichten müssen von allen zur Aufstellung eines Anhangs verpflichteten Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 2.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 57 Die durch den IFRS 1 beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung eröffneten Wahlrechte, die den Einzelabschluss betreffen, strahlen ebenso auf die zeitlich nach der IFRS-Eröffnungsbilanz aufzustellenden IFRS-Jahresabschlüsse aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei insbesondere um folgende Wahlrechte: Rz. 58 Verwendung von beizulegenden Zeitwerten oder Neuwerten für S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.8 Nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 239 Die Angabepflicht des § 285 Nr. 21 HGB beruht auf der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (nunmehr Art. 17 Abs. 1 Buchstabe r und Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU).[1] Der Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen ist nicht im HGB definiert. Zur Auslegung ist aufgrund der mit dem Bilanzrech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.1 Eigenkapital

Rz. 145 Angaben im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung Verschiedene Wahlpflichtangaben im Anhang sollen die Ergebnisverwendung für den Bilanzleser transparenter machen. Das gilt speziell dann, wenn gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 7.4.2 Weitere Befreiungen

Steuerfrei bleiben im Erbfall unter anderem: der Erwerb von Grundbesitz, Kunstgegenständen und -sammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven (Kulturgüter), wenn deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und weitere im Gesetz genannte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Befreiung kann 60 %, 85 % oder 100 % des Werts dieser Gegenstände betragen (§ 13...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrundsätze.[1] Soweit die Abbildun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 5.1.1 Ermittlung des goodwill auf Ebene der berichtenden Einheit

Rz. 117 Zum erstgenannten Themenkomplex zählen dabei insbesondere: die Abgrenzung von Unternehmenszusammenschlüssen, Ansatz und Bewertung von identifizierbarem Nettovermögen sowie im Falle der Anwendung der Full-Goodwill-Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts für die Anteile nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.3 Bewertung von Beteiligungen im separaten Einzelabschluss

Rz. 18 Für die Bewertung der Beteiligungen im separaten Einzelabschluss besteht gemäß IAS 27.10 Satz 1 folgendes Wahlrecht: Entweder werden die Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (ausgenommen gemeinschaftliche Tätigkeiten[1]) sowie assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, in Übereinstimmung mit IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 2.2.2.2 Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 111 Nach § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden beizubehalten. (Soweit im vorangegangenen Geschäftsjahr entsprechende Geschäftsvorfälle nicht stattgefunden haben, ist auf ggfs. frühere Jahresabschlüsse zurückzugreifen.)[1] Ansatzmethoden umfassen das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.6 Offenlegung des Anhangs

Rz. 35 Für die Offenlegung des Anhangs zum Jahresabschluss gewährt der Gesetzgeber in § 325 Abs. 2a HGB großen Kapitalgesellschaften das Wahlrecht, entweder den Jahresabschluss nach HGB oder den nach (den von der EU übernommenen) internationalen Bilanzierungsvorschriften erstellten Einzelabschluss offenzulegen. Das Wahlrecht der Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses (sowe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 1.4 Schenkung auf den Todesfall

Ein Schenkungsversprechen, das unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, wird steuerlich als Erwerb von Todes wegen behandelt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), es sei denn, das Schenkungsversprechen wurde bereits zu Lebzeiten des Versprechenden vollzogen (§ 2301 BGB). Wie bei Schenkungen unter Lebenden setzt die Schenkung auf den Todesfall neben d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.3 Bilanzielle Wertmaßstäbe

Rz. 47 Als gemeinsame Wertmaßstäbe und Basiswerte für die Handels- und Steuerbilanz kommen im Wesentlichen in Betracht: "Anschaffungskosten", § 255 Abs. 1 HGB, "Herstellungskosten", § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, "Erfüllungsbetrag"[1], § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, "Barwert"[2], § 253 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB, "Buchwert" und "Rest-/Erinnerungswert".[3] Rz. 48 Spezielle handelsbilanzielle Wertbeg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Schulden im Zusammenhang mit Grundvermögen

Schulden im Zusammenhang mit einem Grundstück gehen grundsätzlich nicht in die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit mit ein. Sie sind dann aber als Nachlassverbindlichkeiten oder im Rahmen einer gemischten Schenkung nach den Vorschriften des § 10 ErbStG abzuziehen. Allerdings bestehen im Zusammenhang mit Vermögensteilen, die nach dem ErbStG nicht der Besteuerung unterliegen...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.2 Entnahme von Aktivvermögen bei bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 158 Soweit aber ein Unternehmer betriebliche Verbindlichkeiten nach der Beendigung des Gewerbebetriebs nicht durch Verwertung vorhandener Aktiva tilgt, sondern Aktiva in das Privatvermögen entnimmt, gibt er zu erkennen, dass er insoweit den Zusammenhang der Verbindlichkeiten mit dem Betrieb löst. In diesem Umfang werden daher die Verbindlichkeiten zu privaten Schulden.[1...mehr