Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Teilung ohne Abfindungszahlung

Rz. 50 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über das Privatvermögen durch Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf die Miterben ("Realteilung") führt, sofern keine Abfindungszahlung vereinbart ist, nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Dies gilt auch, wenn Gesamthandseigentum vorher in Bruchteilseigentum umgewandelt wurde und ein ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Abzugsfähigkeit der Pflichtteilslast

Rz. 137 Ein geltend gemachter Pflichtteilsanspruch ist beim Erben gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG erwerbsmindernd abziehbar (siehe § 3 Rdn 130). Gem. § 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG [111] sind Schulden, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen. Bei dem Pflichtteilsans...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 6 Zusammenfassung und Ausblick

In vielen Betrieben wird im kurzfristigen Bereich durch Forderungen, Vorräte, Fertigwaren und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in erheblichem Maß Kapital gebunden. Gebundenes Kapital entzieht lebensnotwendige Liquidität und verhindert bspw. dass Investitionen getätigt, Produkte entwickelt oder Schulden abgebaut werden können. Eine hohe Kapitalbindung hat zude...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 07.06.2001, BStBl I 2001, 367 (Mitunternehmer: Übertragung von Einzel-WG aus dem BV oder Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen); BMF v 26.02.2007, BStBl I 2007, 269 (Vorweggenommene Erbfolge: Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil); BMF v 08.12.2011, BStBl I 2011, 1279 (Übertragung und Überführung von einzelnen WG); BMF v 12.09.2013, BStBl I 2013,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. (Negative) Teilwertabschreibung – Teilwertzuschreibung

Rn. 973 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche auf das nicht abnutzbare AV und UV anzuwenden sind. Eine Teilwertabschreibung ist nicht zulässig, weil es sich bei Verbindlichkeiten um einen Passivposten handelt. Eine T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 125 Das erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Nettoprinzip sieht vor, dass für die Besteuerung (nur) der Saldo zwischen dem Wert des Vermögensanfalls und dem Wert der mit dem Erwerb verbundenen Erwerbschmälerung als Bereicherung herangezogen wird. Sind Vermögensgegenstände ganz oder teilweise von der Besteuerung ausgenommen, sind die damit in Zusammenhang stehenden Schuld...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 4 Laufendes Working-Capital-Management einführen

Eine Verbesserung des Working Capital darf nicht zufällig, sporadisch oder einmalig geschehen. Um eine dauerhafte Verbesserung realisieren zu können, ist es sinnvoll, eine aktive und regelmäßige Beeinflussung der genannten Treiber zu erreichen. Daher sollte überlegt werden, ein dauerhaftes Working-Capital-Management einzuführen. Bestimmung der Verantwortlichkeit Dazu ist zunäc...mehr

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Working Capital Management ... / 1 Beziehungen zwischen Working Capital und Bilanzkennzahlen

Die einzelnen Positionen einer Bilanz werden entsprechend den wissenschaftlichen Definitionen zu Bilanzkennzahlen zusammengefasst. Jeder Leser des Jahresabschlusses ist in der Lage dazu. Regelmäßig werden Banken, Lieferanten oder Gesellschafter, also die Leser mit finanziellen Interessen am Unternehmen, Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrade oder Cashflow ermit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft, StBp 1999, 322; Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Gesamthandsvermögen in das Sonder-BV eines Mitunternehmers derselben PersGes, StBp 2000, 17; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129; Mitsch/Grüter, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hauber/Kiesel, Abzinsungsgebot nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG: Auswirkungen auf Verbindlichkeiten aus unverzinslichen Gesellschafterdarlehen, BB 2000, 1511; Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972; Rau, Kompensatorische Bewertung von Finanzinstrumenten (Bewertungseinheiten) in der StB, (zugleich Anmerkung zu BFH v 02.12.2015, I...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.3 Gesetzesänderung beim Abzinsungsgebot

Ein vom Besitzunternehmen oder ihren Gesellschaftern gewährtes unverzinsliches Darlehen musste nach 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. in der Steuerbilanz der Betriebs-GmbH abgezinst werden.[1] Der BFH[2] hat entschieden, dass die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (im Urteilsfall: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2)

Rn. 254 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den sonstigen Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2), handelt es sich vor allem um die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff StGB). Nicht erfasst ist dagegen regelmäßig die Einziehung von Taterträgen (früher "Verfall", §§ 73 ff StGB). Die neue Termi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungsinhalt

Rn. 1 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 6 EStG steht konsequent in der Normfolge zur Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich. § 4 Abs 1 EStG definiert den Gewinn, § 5 EStG bestimmt, was dem Grunde nach in diesen Vermögensvergleich (Bilanz) an WG, Schulden und RAP aufzunehmen ist (Bilanzansatz). Da die Steuererhebung ganz generell in Währung vorzunehmen ist, besteht insoweit ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, ökonomischer Gehalt

Rn. 400 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die kaufmännische Gewinnermittlung erfolgt – abgesehen von Sonderfällen bei kleinen Einheiten – durch Vermögensvergleich (Bilanzierung). Der Gewinn ist demnach definiert als der Unterschiedsbetrag im Vermögen einer Rechnungslegungseinheit zwischen zwei Stichtagen, korrigiert um bestimmte Sonderposten (s §§ 4,5 Rn 5 (Briesemeister)). Zwischen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Übertragungen nach § 6 Abs 5 S 3 Nr 1 EStG

Rn. 1611 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Übertragung eines einzelnen WG (auch mehrerer und negativer WG) gilt nach § 6 Abs 5 S 3 Nr 1 EStG S 1 des § 6 Abs 5 EStG entsprechend, wenn die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt erfol...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3 Verbesserung des Working Capital

Die Qualität des Working Capital verbessert sich, wenn sich die sogenannten Working-Capital-Treiber Forderungen, Bestände verringern und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhen, da diese Faktoren im kurzfristigen Bereich für den Großteil der Kapitalbindung verantwortlich sind. Ziel der Verbesserung nicht immer gewünscht Eine Verbesserung des Working Capita...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Rechtsgrundlagen

Rn. 66 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In § 252 Abs 1 S 3 Nr 3 HGB ist bestimmt: "Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten." Dem folgt implizit das EStG in § 6 Abs 1 S 1 EStG: "Für die Bewertung der einzelnen WG…" Das HGB transformiert dabei Art 31 Abs 1 S 1e der 4. EG-Richtlinie: "Die in den Aktiv- und Passivposten enthaltenen Vermögensg...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Bewertung von beweglichen Vermögen

Rz. 16 Sofern § 12 ErbStG i.V.m. dem BewG keine besonderen Regelungen bzw. Bewertungsverfahren vorsieht, gilt für die Bewertung der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG. Dies gilt für bewegliche Sachen, wie z.B. Hausrat, Kleidungsstücke, Kraftfahrzeuge, elektronische Geräte, Kunstgegenstände, Münzen, Edelmetalle oder Edelsteine. Wertpapiere sind grundsätzlich mit dem am Stichtag für...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Alleinerbe

Rz. 186 Gemäß § 45 Abs. 1 AO gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge i.S.d. § 1922 BGB die Forderungen und Schulden (abgesehen von Zwangsgeldern) aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Erben über. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in einem umfassenden Sinne sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblas...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Abzugsbeschränkung

Rz. 33 Es gilt der Grundsatz, dass Schulden und Lasten (z.B. Vorbehaltsnießbrauch oder Rentenzahlungsverpflichtungen), die ganz oder teilweise mit befreiten Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht bzw. nur mit dem Betrag abzugsfähig sind, der dem steuerpflichtigen Teil entspricht, § 10 Abs. 6a ErbStG (siehe § 8 Rdn 125 ff.). Ein in der Praxis häu...mehr

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§ 3 Der Erbfall / V. Untervermächtnis

Rz. 81 Das Untervermächtnis i.S.d. § 2186 BGB wird erbschaftsteuerlich wie das Vermächtnis behandelt. Beim Untervermächtnisnehmer stellt dieses einen steuerpflichtigen Erwerb vom Erblasser dar. Beim Beschwerten ist das Untervermächtnis wiederum abzugsfähig, § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG. Gleiches gilt auch für ein Untervermächtnis, das auf Zahlung von Geld gerichtet ist. Die sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Das Saldierungsverbot

Rn. 71 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Einzelbewertungsgrundsatz verbietet eine saldierende Betrachtungsweise derart, dass die Wertveränderung bei einem WG kompensiert werden kann mit einer gegenläufigen Veränderung bei einem anderen. Musterbeispiel ist die Wertminderung des Gebäudes, die nicht deshalb bilanzmäßig unberücksichtigt bleiben darf, weil der vorhandene Wert des Gr...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Deckelung des Jahreswerts

Rz. 18 Bei der Ermittlung des Jahreswerts von Nutzungs- und Duldungsauflagen ist die Höhe des ansetzbaren Jahreswerts, mithin der schenkungsteuerliche Abzugsbetrag, begrenzt. Nach § 16 BewG kann der Jahreswert der Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert – o...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 91 Regelmäßig behält sich der Veräußerer im Rahmen einer erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich motivierten lebzeitigen Übertragung einer i.S.d. § 13d ErbStG zum Stichtag privilegierten Immobilie den Nießbrauch vor (siehe § 1 Rdn 6 ff.). Zum einen sollen die Mieterträge aus Gründen der Versorgung weiterhin bei der übergebenden Generation verbleiben, zum anderen stellt der v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mengenmäßige Erfassung

Rn. 40 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zur Erstellung einer Bilanz bedarf es nach den GoB zunächst der Erstellung eines Inventars (§ 240 HGB) in das die aufzunehmenden WG und Schulden etc zunächst der Menge nach aufzunehmen sind. Dort erscheinen also im ersten Arbeitsschritt zB Maschinen eines bestimmten Typs, Lastkraftwagen, Urlaubsansprüche ausgedrückt in Tagen und Einzelgarant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsüberlegungen, ökonomische Grundlagen

Rn. 985 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Rückstellungen für Verbindlichkeiten stellen mit großem Abstand das umstrittenste – in der praktischen Abwicklung ebenso wie in der Finanz-Rspr – Gebiet der Bilanzierung dar. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass hier die "Bilanz" – verstanden als Abbild des Vermögens – am deutlichsten ihren eigentlichen (wirtschaftlichen) Inhalt da...mehr

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Working Capital Management ... / 3 Das Forderungsmanagement

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung gehören zum Working Capital, da sie originär im Tagesgeschäft entstehen. Sie binden Kapital. Daher sind sie Teil vieler Bilanzkennzahlen. Grundsätzlich sind niedrige Forderungen vorteilhaft gegenüber einem höheren Bestand an offenen Ausgangsrechnungen. Vermögensaufbau = Anlagevermögen / Umlaufvermögen × 100 mit den Forderungen als Tei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ij) Anschaffungsvorgänge mit Nahestehenden

Rn. 225 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Anschaffungsvorgängen mit Nahestehenden können AK nur bei (teil-)entgeltlichen Vorgängen entstehen. Hier ist über das Vorliegen einer entgeltlichen Anschaffung ein Fremdvergleich durchzuführen. Es müssen entsprechend eindeutige und angemessene Vertragsbeziehungen vereinbart und auch durchgeführt werden. Dabei gilt eine Vermutung für die...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 5.4 Arbeitsblatt Bestände und Vorräte

Die Arbeitsblätter "Bestände und Vorräte" (s. Abb. 5) sowie "Verbindlichkeiten" (s. Abb. 6) sind in Bezug auf Layout und Struktur identisch mit dem Arbeitsblatt "Forderungen". Die Ausnahme ist, dass es hier jeweils nur die zwei Teile "Bestände und Vorräte" bzw. "Verbindlichkeiten" sowie "Ziele und Termine" gibt. Auch sämtliche Eingaben erfolgen in den gleichen Feldern wie im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO bei Organschaft

Rn. 1042 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach Auffassung des BFH liegen die Voraussetzungen nach § 249 Abs 1 S 1 HGB Variante 1 für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auch dann vor, wenn das Bestehen und die Geltendmachung eines Anspruchs iSd § 73 AO (im Streitfall aufgrund eines Schreibens des zuständigen FA) als wahrscheinlich anzusehen sind (Urt des BFH v 24.10....mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung unter Auflage, gemischte Schenkung

Rz. 53 Sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG greift, unterliegt eine Schenkung unter einer Auflage oder eine gemischte Schenkung hinsichtlich des Anteils der Grunderwerbsbesteuerung, der bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Eine Schenkung unter einer Auflage i.S.d. § 525 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Leistung des Beschenkten nicht für die Zuw...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 7. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 69 Zahlungen des Erben an Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gelten nicht als "Abfindung", sondern als Erfüllung privater Verbindlichkeiten durch Geldleistungen. Entsprechend stellt deren Erfüllung kein Entgelt für den Erwerb des Erbteils dar und führt daher nicht zu Anschaffungskosten.[67] Zinsen, die im Rahmen der Finanzierung zur Begleichung dieser Verbindl...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 1 Aussagekraft des Working Capital

Das Working Capital ist der angelsächsische Ausdruck für das Umlaufvermögen. Es ist in erster Linie eine Kennzahl zur Beurteilung der Liquiditätslage und der finanziellen Stabilität eines Unternehmens. Das Working Capital ist die Differenz zwischen Umlaufvermögen, und hier vor allem Forderungen und Vorräten und den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 1.2 Handels- und steuerrechtliche Abgrenzung

Rückstellungen werden in der Bilanz berücksichtigt und schmälern den Gewinn. Die Bilanz unterscheidet zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die Handelsbilanz dient vorrangig dem Informationszweck für Banken und Partner und somit insbesondere dem Gläubigerschutz. Die Steuerbilanz wird zur Vorlage beim Finanzamt und für Besteuerungszwecke erstellt. Während der Wirtschaftsprüfer di...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / Zusammenfassung

Überblick Die Personabteilung hat regelmäßig Rückstellungen an die Finanzbuchhaltung zu melden. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder Verluste, die am Bilanzstichtag hinsichtlich ihrer Entstehung, der Höhe und dem Zeitpunkt nach ungewiss sind. Insofern unterscheiden sie sich auch von Verbindlichkeiten. Denn bei Verbindlichkeiten sind die Höhe und der Zeitp...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 5.6 Arbeitsblatt Ergebnisse

Die in den vorherigen Arbeitsblättern getätigten Eingaben werden im Arbeitsblatt "Ergebnisse" (s. Abb. 7) automatisch zusammengetragen und auf einer Seite übersichtlich dargestellt. Die Darstellung erfolgt für die gleichen Perioden wie in den anderen Arbeitsblättern. Lediglich die Unterteilung in unterjährige Zeiträume für das Berichtsjahr fehlt, um eine transparentere Darst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Alternative Sanierungstechniken: Gestaltungspotenzial

Rn. 711 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu weiteren Wertungswidersprüchen des vorstehend dargestellten Regelungszusammenhangs zwischen dem Beschluss BFH BStBl II 1998, 307 (Einlagebeschluss) einerseits und der Gesetzesneufassung ab 1999 andererseits kommt es bei Vergleich des Forderungsverzichtes (auf eine wertlose Forderung) des Gesellschafters mit anderen Gestaltungen zur Errei...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Finanzierungszinsen beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 106 Finanzierungszinsen für Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung einer mit dem Nießbrauch belasteten Immobilie kann der Vorbehaltsnießbraucher weiterhin im Rahmen seiner Einkünfte absetzen, wenn die Verbindlichkeiten (daher sinnvollerweise) nicht vom Erwerber bzw. neuen Eigentümer übernommen wurden.[87] Tilgungsleistungen sollten dem Vorbehaltsnießbraucher im Rahmen...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 4. Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 15 Die Steuerbefreiung für lebzeitige Zuwendungen des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG greift in erster Linie für die Übertragung von Eigentum bzw. Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz. Unschädlich ist, wenn der erwerbende Ehegatte bereits Miteigentümer ist. Hinweis Bringt ein Ehegatte das Familienheim ohne Gegenleistung in das Gesellschafts...mehr

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Liquidität: Verbesserung de... / 3.1 Gesamtlage analysieren

Bevor damit begonnen wird, einen oder mehrere Bereiche zu optimieren, sollte unbedingt eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dabei sollten u. a. folgende Fragen berücksichtigt werden: Sind den Verantwortlichen im Unternehmen die Folgen und Nachteile eines hohen Working Capital bekannt? Kann z. B. aufgezeigt werden, wie hoch die Kapitalbindung ist, welche Kosten hierdurch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 242 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 Nr 4 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1), für sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2) und für Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht ledig...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 2. "Rücksichtslos"

Das Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" ist dabei etwas schwieriger darzustellen. Obwohl hier die innere Tatseite des Verdächtigen gefragt ist, wird dies im objektiven Tatbestand geprüft. Der Verfasser hatte sich im Verkehrsdienst[33] dazu geäußert, als eine Entscheidung des OLG Koblenz dargestellt wurde: “… Das Gericht gibt aber Hinweise, wie dieses begründet werden kann. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Rspr zur Kaufpreisaufteilung

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Eigener Entscheidungsspielraum des Ersterwerbers

Rz. 176 Auch eine "tatsächliche" Verpflichtung zur Weitergabe kann im Lichte eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. § 42 AO schädlich sein.[142] Der Ersterwerber muss einen Entscheidungsspielraum bezüglich der Weitergabe haben. Die Kriterien hierfür beurteilen sich in erster Linie wie folgt:mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1)

Rn. 247 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen sind alle so bezeichneten Rechtsnachteile, die von einem Gericht im Geltungsbereich des Gesetzes nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts verhängt werden (so die Definition in der Gesetzesbegründung, BT-Drs 10/1314, 6). Eine "Strafe" ist die schärfste staatliche Reaktion auf e...mehr