Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausweis in eigenen Bilanzposten

Rz. 290 [Autor/Zitation] Bei einem gesonderten Ausweis in der Bilanz sind auf der Aktivseite Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter voneinander zu trennen ("jeweils gesondert"). Unter den Posten A.III. "Finanzanlagen" und B.II. "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist jeweils ein eigener Bilanzposten mit arabischer Zahl aufzunehmen. Er trägt die Bezeichn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Vermerke zu Bilanzposten

Rz. 38 [Autor/Zitation] Ergänzend zum Gliederungsschemas ist eine Vielzahl von Vermerken vorgesehen, die entweder in der Bilanz angeführt werden müssen oder für die ein Wahlrecht hinsichtlich des Ausweises in Bilanz oder Anhang besteht. Sie dienen insbes. einer besseren Darstellung der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft. Rz. 39 [Autor/Zitation] Obligatorische Vermerke i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 268 enthält ergänzende Ausweisvorschriften zu einzelnen Bilanzposten (Abs. 1 bis 6) einschließlich der Haftungsverhältnisse (Abs. 7) sowie eine bilanzorientierte Ausschüttungssperre (Abs. 8). Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 1 lässt in Ergänzung der Grundgliederung nach § 266 die Aufstellung der Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 15 [Autor/Zitation] Im Anhang sind zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der langfristigen Verbindlichkeiten (von mehr als fünf Jahren, Nr. 1 Buchst. a) und der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten anzugeben. Dabei sind Art und Form der Sicherheiten (Pfandrechte oder ähnliche Rechte) zu nennen (Nr. 1 Buchst. b). Bei der Abfassung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis

Rz. 16 [Autor/Zitation] Ebenso wie für die Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG kommen grds. drei Ausweismöglichkeiten in Betracht: Ausweis in einem eigenen Bilanzposten, Angabe im Anhang, Ausweis unter anderen Bilanzposten mit Vermerk der Eigenschaft als Ausleihung, Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern. Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes ("in der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufgliederung für jeden Posten

Rz. 32 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zu der Angabe nach Nr. 1, die nur als Gesamtbetrag gefordert ist, verlangt Nr. 2 die Angabe der Verbindlichkeit mit einer über fünf Jahre hinausgehenden Restlaufzeit und der gewährten Sicherheiten für jeden der im Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 C. enthaltenen Posten der Verbindlichkeiten, soweit dieser in der Bilanz auszuweisen i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Debt to Mezzanine Swap

Rz. 88 [Autor/Zitation] Von der Bilanzierung eines Debt to Equity Swap ist die Bilanzierung eines sog. Debt to Mezzanine Swap abzugrenzen. Dabei wird eine Verbindlichkeit der Gesellschaft durch den Gläubiger in ein Eigenkapitalsurrogat (bspw. Genussrecht/stille Gesellschaft) umgewandelt. Eine Gesellschafterstellung des Gläubigers ist nicht erforderlich (s. bspw. BMF v. 11.4.2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Darstellung der Unternehmensverflechtungen

Rz. 57 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Unternehmensverflechtungen in der Bilanz hat einen hohen Stellenwert, was auch auf die noch immer zunehmende Konzentration in der nationalen und internationalen Wirtschaft zurückzuführen ist. Außer den Beziehungen zu verbundenen Unternehmen – wobei der ggf. von dem hier maßgeblichen § 271 Abs. 2 abweichende Begriffsinhalt der §§ 15 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erläuterungen im Anhang

Rz. 63 [Autor/Zitation] Zur Erläuterung im Anhang vgl. Rz. 52. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Pflicht zur Erläuterung im Anhang befreit (§ 274a Nr. 2).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Nr. 1 stellt nicht auf die vereinbarte Laufzeit, sondern auf die Restlaufzeit ab. Maßgeblich ist somit der zwischen dem Abschlussstichtag und dem voraussichtlichen, vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Fälligkeitstermin liegende Zeitraum (Poelzig in MünchKomm. HGB[5], § 285 Rz. 13; Henckel in HKMS[3/4], § 285 HGB Rz. 18 [9/2024]). Das bedeutet, da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Vermerk bei Ausweis unter anderen Bilanzposten

Rz. 294 [Autor/Zitation] In der dritten Alternative werden für die genannten Beträge, die die Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaftern betreffen, keine gesonderten Posten in der Bilanz ausgewiesen. Stattdessen erfolgt ein Ausweis unter anderen Posten. Hierbei muss die Eigenschaft als Ausleihung, Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern besonders vermerkt werden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anleihen (C.1.)

Rz. 383 [Autor/Zitation] Anleihen sind durch Inanspruchnahme organisierter inländischer oder internationaler Kapitalmärkte aufgebrachte Fremdkapitalien. Grundsätzlich fallen hierunter jedoch alle Schuldverpflichtungen, sofern sie am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommen wurden. Hierzu zählen im Einzelnen: Schuldverschreibungen; Wandel- und Optionsanleihen; Gewinnschuldverschreib...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / d) Korrespondierende Bilanzierung

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für den Ansatz und die Bewertung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens gilt der Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung. Dieses mitunternehmerspezifische Korrespondenzprinzip hat folgenden Hintergrund: Nach der additiven Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung verläuft das Verhältnis von Forderungen im Sonderbereich des Mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (C.3.)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Solange die Gesellschaft noch keine abrechenbaren Leistungen oder Teilleistungen erbracht hat und damit ein schwebendes Geschäft vorliegt, hat sie Zahlungen von Abnehmern und Auftraggebern als Anzahlungen auf Bestellungen unter Posten C.3. auszuweisen. Rz. 393 [Autor/Zitation] Voraussetzung für das Vorliegen einer Anzahlung ist, dass ein Dritter Zahlung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Erneute Prüfung der Klassifizierung von kündbaren Instrumenten und Instrumenten, die nur bei Liquidation eine Auskehrung des anteiligen Reinvermögens vorsehen, nach dem Emissionszeitpunkt

Tz. 83 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Einstufung eines Instruments als Eigenkapitalinstrument oder finanzielle Verbindlichkeit erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Emission. Wenn Instrumente jedoch nach ihrer Emission die in den genannten Paragrafen aufgeführten Bedingungen erstmals vollständig oder nicht mehr vollständig erfüllen, ist deren Ausweis zu diesem Zeitpunkt zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Abs. 5 Satz 2)

1. Grundsatz Rz. 57 [Autor/Zitation] Abs. 5 Satz 2 enthält das Wahlrecht, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen entweder gesondert unter den Verbindlichkeiten auszuweisen (§ 266 Abs. 3 C.3.) oder offen von den Vorräten (§ 266 Abs. 2 B.I.) abzusetzen. Der gesonderte Ausweis unter den Verbindlichkeiten, den bereits das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 unter dem Posten C.3. vo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 59 [Autor/Zitation] Zum Ausweis der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, insbes. zur USt auf Anzahlungen vgl. § 266 Rz. 395.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Genossenschaftsanteile (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 76 [Autor/Zitation] Unabhängig davon, ob die allgemeinen Kriterien des Beteiligungsbegriffs erfüllt sind, gilt aufgrund der ausdrücklichen Bestimmung des § 271 Abs. 1 Satz 5 die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft nicht als Beteiligung. Durch das Verbot des Ausweises von Genossenschaftsanteilen als Beteiligung wird erreicht, dass alle Beziehungen zu der G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Der digitale ... / 2. Zivilrechtliche Grundlagen im österreichischen ABGB

Die zivilrechtlichen Grundlagen für die Vererbung nach österreichischem Recht charakterisieren sich wie folgt: Das Erbrecht des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) regelt, dass alle grundsätzlich nicht höchstpersönlichen Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen als Teil seiner Verlassenschaft vererblich sind (§ 531 ABGB).[27] Zitat Verlassenschaft...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ausweis von Hybridkapital auf Seiten des Emittenten

Tz. 85 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Als Hybridkapital werden Kombinationen aus Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten bezeichnet; andere gebräuchliche Ausdrücke sind zusammengesetzte, mezzanine oder hybride Finanzinstrumente (compound financial instruments; s. a. Dürr 2007, S. 21ff.). Der Ausdruck ist nicht zu verwechseln mit dem angels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Art der Darstellung

Rz. 30 [Autor/Zitation] Das Gesetz verlangt außer der Angabe der in Nr. 1 genannten Sachverhalte keine besondere Art der Darstellung (Poelzig in MünchKomm. HGB[5], § 285 Rz. 22). Große und mittelgroße KapGes., die auch die Angaben nach § 285 Nr. 2 zu machen haben, werden die Darstellung hierzu mit den nach § 268 Abs. 5 Satz 1 verlangten Angaben zweckmäßigerweise zusammenfasse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Freiwillige Untergliederungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Freiwillige Untergliederungen nach Abs. 5 Satz 1 können nur unter Beachtung der vorgeschriebenen Gliederung erfolgen (Poll in BeckOK HGB[45], § 265 Rz. 15), so dass diese als Grundlage beizubehalten ist. Untergliederungen der in den Schemata der §§ 266 und 275 aufgeführten Posten können in folgender Weise vorgenommen werden: Aufgliederung des Postens i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abfindung geringer als Kapitalanteil

Rz. 71 [Autor/Zitation] Sollte der Betrag der Abfindung niedriger sein als der Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters, hängt die bilanzielle Behandlung des Unterschiedsbetrags davon ab, ob das Ausscheiden des Gesellschafters als Kapitalvorgang oder als Erwerbsvorgang interpretiert wird (IDW RS FAB 7 Rz. 59a). Bei einer Interpretation als Erwerbsvorgang ist der negati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nr. 13 wurde durch das BilMoG neu gefasst und durch das BilRUG in Umsetzung von Art. 12 Abs. 11 UAbs. 2 Satz 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) geändert. Die Berichtspflicht steht in Zusammenhang mit der Ergänzung in § 253 Abs. 3 (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Die Angabe ist von allen KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a im Anhang ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aktive latente Steuern (D.)

Rz. 265 [Autor/Zitation] Der Posten D. wurde durch das BilMoG 2009 eingefügt. Bis dahin konnte ein entsprechender Sonderposten gebildet werden (ADS6, § 266 HGB Rz. 172). Rz. 266 [Autor/Zitation] Kommt es wegen unterschiedlicher Wertermittlung zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, fällt der tatsächliche Steueraufwand gemessen an der HB entweder zu hoch oder zu nied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 366 [Autor/Zitation] Nr. 23 wurde durch das BilMoG eingeführt. Die Berichtspflicht ist eine Reaktion auf die Zulassung der Bildung von Bewertungseinheiten gem. § 254 (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 36). Danach können VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen zur Absicherung von Risiken mit Finanzinstrumente...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Segmentangaben

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.16A (g) müssen Unternehmen im Zwischenbericht Segmentinformationen angeben, sofern das bilanzierende Unternehmen zur Angabe von Segmentinformationen nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" verpflichtet ist. Der Anwendungsbereich ist insoweit auf Unternehmen begrenzt, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 32 ist von allen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, anzuwenden; Ausnahmen infolge größen-, branchen- oder rechtsformspezifischer Unterschiede bestehen nicht. Die Ausweisvorschriften erstrecken sich dem Grunde nach auf sämtliche Finanzinstrumente, soweit nicht explizit etwas Gegenteiliges bestimmt ist. Ausgeklammert werden danach die f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Methodisches Konzept (temporary concept und timing concept)

Rz. 24 [Autor/Zitation] In der aktuellen Fassung beruht § 274 wie auch IAS 12 seit 1996 auf dem sog. temporary concept. Danach sind Grundlage für die Ermittlung latenter Steuern alle nicht dauerhaften Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Jedem Vermögensgegenstand, jeder Schuld und jedem RAP wird in der Handels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erläuterungspflicht im Anhang (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 47 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht bei mangelnder Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen eine Erläuterung im Anhang vor. Aus der Einordnung der Regelung im Rahmen der Gliederungsvorschriften ergibt sich, dass hier nur die eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund von Ausweisänderungen angesprochen ist, nicht aus Abweichungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- bzw. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz von Geldstrafen und Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ersetzt der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer Geldstrafen und > Bußgelder, die der ArbN verwirkt hat, so führt der Ersatz grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn (BFH 222, 448 = BStBl 2009 II, 151) und ist als sonstiger Bezug zu versteuern (> Sonstige Bezüge und > R 39b.6 LStR). Das gilt selbst dann, wenn der ArbN im Interesse des ArbG zu handel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einbeziehung

Rz. 334 [Autor/Zitation] Die Befreiung erfordert, dass das TU in den KA des Unternehmens, zu dem ein Mutter-Tochter-Verhältnis im vorstehenden Sinne besteht, "einbezogen ist". Dies soll sicherstellen, dass Informationen über das die Befreiungen nutzende TU zumindest in den befreienden KA eingehen, um den durch den Wegfall eines veröffentlichten JA entstehenden Informationsver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 417 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Zweck ist es, die aufgrund der Möglichkeit einer bilanziellen Verrechnung bzw. Aktivierung latenter Steuern (§ 274 Abs. 1) denkbaren Einblicksverzerrungen über den Anhang a...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Integrativer versus eigenständiger Ansatz der Erfolgsermittlung

Tz. 91 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im US-amerikanischen Schrifttum wurde zum einen der integrale Ansatz (integral view) und zum anderen der eigenständige oder diskrete Ansatz (independent view oder discrete view) entwickelt. Die Kritik an diesen beiden Ansätzen brachte als Kompromiss den kombinierten Ansatz (combination view) hervor. Tz. 92 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der integra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewinnermittlung und Darstellung der Erfolgsquellen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Gewinn eines GJ kann gleichermaßen über die Bilanz wie über die GuV ermittelt werden, nämlich in der Bilanz durch Vermögensvergleich oder in der GuV durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen (Gewinnermittlungsfunktion der GuV). In der kaufmännischen Praxis geht das eine Verfahren in das andere über: Durch die Bewertung der VG und Schuld...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 15 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Beabsichtigt ein Unternehmen in seinem Zwischenbericht einen verkürzten Abschluss aufzustellen, so muss der Zwischenbericht gemäß IAS 34.8 mindestens die folgenden Bestandteile enthalten:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bewertungsmethodik: Differenzenspiegel

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Grundgedanken des temporary concept folgend werden die latenten Steuern durch Vergleich der handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden und RAP mit den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zu den steuerlichen Wertansätzen zählen neben den Steuerbilanzwerten auch außerbilanziell geführte Sonder- oder Verrechnungs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Schätzungen

Tz. 118 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 unterscheidet ebenso wie IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" zwischen Änderungen der Rechnungslegungsmethoden (accounting policies) und Änderungen von Schätzungen (accounting estimates). Die beiden Sachverhalte werden bilanziell unterschiedlich behandelt. Eine Schätzung ist...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 330 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 20 sind zu mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten verschiedene Angaben im Anhang erforderlich. Nr. 20 soll die Informationsfunktion und damit die internationale Vergleichbarkeit von HGB-Jahresabschlüssen stärken (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 184 [9/2024]). Im Hinblick auf den Konzernanhang hat Nr. 20 ein Äquivalent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Angaben zu anderen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (Nr. 11a)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Nr. 11a wurde eingeführt durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung des Einflusses von Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 132 [Autor/Zitation] Art. 31 Abs. 2 Satz 2 der 4. EG-RL ging davon aus, dass jede Abweichung von den gesetzlich geregelten oder den bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Vergleichbarkeit der JA beeinträchtigt. Deswegen ist in Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 auch nach dem BilRUG noch vorgeschrieben, dass der Einfluss von Abweichungen auf die Vermögens-, Finan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass das Eigenkapital das Residuum zwischen den in der Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsfolgen bei Verletzung der Vorschrift

Rz. 83 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen § 274 kann nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c als Ordnungswidrigkeit gegen ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats geahndet werden. Darüber hinaus kommt eine Strafbarkeit nach § 331 Nr. 1 in Betracht. Demnach ist die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse im JA mit Freihe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vorbemerkung

Tz. 43 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34.15–16A regelt, welche Anhangangaben in einem verkürzten Abschluss mindestens enthalten sein müssen, mittels derer die Adressaten eines Zwischenberichts über bedeutende Ereignisse und Geschäftsvorfälle des Unternehmens informiert werden sollen, die sich seit der Aufstellung des letzten Geschäftsberichts ereignet haben. Die Konzeption de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsen aus Darlehen

Rn. 671 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zinsen aus Darlehen gehören grds zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (Ausnahme: partiarische Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG; s Rn 474 ff; § 20 Abs 8 EStG Subsidiaritätsklausel, s Rn 1570 ff). Rn. 672 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Ausnahmen vom AbgSt-Tarif gem § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Unter diesen Posten fallen alle übrigen, nicht unter Nr. 14 auszuweisenden Steuern, die von der Gesellschaft als solche getragen werden und Aufwendungen darstellen, zB: Verbrauchsteuern: Biersteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer; Verkehrssteuern: Ausfuhrzölle, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungssteuer; V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 369 [Autor/Zitation] Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 gebildet werden, ist im Anhang zu erläutern, zur Absicherung welcher Risiken welche Bewertungseinheiten gebildet worden sind. Rz. 370 [Autor/Zitation] Nach Nr. 23 Buchst. a ist sind Angaben zum Grundgeschäft und zu den Sicherungsinstrumenten erforderlich. Anzugeben ist der betragsmäßige Umfang – die Größenordnung –,...mehr