Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff.2 Aufwendungen und Erträge aus der Bilanzierung von Rückstellungen

Tz. 150 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Rückstellungen (provisions) sind gemäß IAS 37.10 Schulden eines Unternehmens, deren Fälligkeit dem Grunde bzw. bzgl. ihrer Höhe ungewiss sind. Rückstellungen sind generell im Abschluss eines Unternehmens anzusetzen, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung des Unternehmens entstanden ist...mehr

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zfs 06/2025, Von Tigern, GruKo und anderen Bettvorlegern

Die Älteren von uns erinnern sich bestimmt noch an die Werbung eines großen Mineralölkonzerns, der damit prahlte, wenn man seinen Kraftstoff tanke, dann habe man den "Tiger im Tank". Derartige Reklame mit einem so majestätisch kraftvollen Tier wäre vermutlich heute für einen Kraftstoff undenkbar. Und das hat mit dem von weiten Teilen der Bevölkerung wahrgenommenen Kampf der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsätzliches

Rn. 1670 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder fördert...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Umsatzerlöse

Tz. 143 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1.82 (a) verwendet den allgemeinen Begriff Erträge (revenue), ohne dass dieser in IAS 1 näher erläutert wird. Dieser Begriff wird ebenfalls im Rahmenkonzept (CF4.29) und IFRS 15 verwendet. Nach IFRS 15 werden Erträge definiert als das aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierende (income), wobei Letzteres definiert wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Honorar

Rz. 298 [Autor/Zitation] Unter den Begriff des Honorars fällt die Gesamtvergütung des Abschlussprüfers für seine Tätigkeit, also seine im GJ erbrachten Leistungen. Es kommt nicht auf die schuldrechtliche Grundlage der Vergütung und die Art der Abrechnung (Zeit- und Wertgebühr) an (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 159 [9/2024]). Einzubeziehen ist dabei der berechnete Auslagen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Motiv der Regelung des § 267a ist es, dem Bedürfnis der Kleinstkapitalgesellschaften nach Bürokratieabbau und Kostensenkung im Bereich des Finanz- und Rechnungswesen zu entsprechen und dabei zu berücksichtigen, dass kleinste Kapitalgesellschaften im Rahmen der externen Finanzberichterstattung (Rechnungslegung und Offenlegung) ein geringeres öffentliches...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 421 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist zunächst darüber zu berichten, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Rz. 422 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den Differenzen umfasst einen Bericht über die Art der VG, der RAP oder Schuldposten (zB Garantierückstellungen), die zu latenten Steuern führen. Gleichartige VG und Schulden dürf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen für die ge...mehr

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ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und eine Entscheidung über eine Pflichtteilsentziehung sind nicht alltäglich. Das LG Nürnberg-Fürth hatte zu beiden zu befinden. Prozessual waren in der ersten Stufe des Prozesses die Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung anerkannt worden, ohne den Pflichtteilsanspruch an sich anzuerkennen. Das hätte durch e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund der Tatsache, dass Kleinstkapitalgesellschaften eine Untergruppe kleiner KapGes. nach § 267 Abs. 1 darstellen, gelten die für diese Gruppe von Unternehmen auch für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. Über die Erleichterungen hinaus, welche für kleine KapGes. anwendbar sind, lässt § 267a für Kleinstkap...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit International Financial Reporting Standards

Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Kernstück von IAS 1 stellt der Grundsatz der fair presentation dar (vgl. zum Grundsatz der fair presentation auch IFRS-Komm., Teil A, Kap. II, Tz. 51). Diese Generalnorm fordert, dass der Abschluss ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie der Cashflows zu vermitteln hat (IAS 1.15ff.). Fair presentat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einordnung als handelsrechtliche GoB

Rz. 61 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob die Stellungnahme des IDW HFA 1/1994 als handelsrechtliche GoB anzusehen ist. Das IDW fokussiert sich in IDW HFA 1/1994 mit dem Leitkriterium der Haftungsfunktion in diesem Zusammenhang auf die Auslegung des § 265 Abs. 3 Satz 2. Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 Satz 2 regelt jedoch nur den Ausweis von Zwischenposten, die mit jeder Qua...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berechnung der Anteile (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 67 [Autor/Zitation] § 271 Abs. 1 Satz 4 ist eine Berechnungsvorschrift zur Ermittlung des der Beteiligungsvermutung zugrunde liegenden Anteilsbesitzes. Die Vorschrift selbst enthält keine detaillierte Regelung zur Berechnung der Anteile der 20%-Schwelle, sondern verweist auf § 16 Abs. 2 und 4 AktG, die entsprechend anzuwenden sind. Rz. 68 [Autor/Zitation] Gemäß § 16 Abs. 2 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrechte

Rz. 17 [Autor/Zitation] Ausweiswahlrechte bestehen in folgenden Bereichen: Gliederungsschemata für Bilanz und GuV, wahlweise Angabe in Bilanz/GuV oder Anhang, Ausweis bestimmter Einzelposten. Rz. 18 [Autor/Zitation] Wahlrechte hinsichtlich des anzuwendenden Gliederungsschemas, deren erstmalige Ausübung grds. Bindungswirkung für die Zukunft besitzt, bestehen für die Bilanz im Zusam...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Finanzinstrument (financial instrument)

Tz. 9 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Ein Finanzinstrument (financial instrument) ist ein Vertrag (contract), der gleichzeitig bei einer Vertragspartei zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes (financial asset; vgl. Tz. 16ff.) und bei einer anderen zur Begründung einer finanziellen Verbindlichkeit (financial liability; vgl. Tz. 22ff.) oder einem Eigenkapitalinstrument (eq...mehr

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FF 06/2025, Iudex non calcu... / 3.3 BGH v. 27.6.1990 – XII ZR 95/89 FamRZ 1990, 1083:

Zugewinnausgleich – Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht: Gleichwertigkeit oder Übergewicht der kapitalisierten Gegenleistung Der BGH entscheidet auch hier die Frage: Mindert die bei Zuwendung eines Grundstücks übernommene Verbindlichkeit "Leibgedinge" den Wert des übernommenen Vermögens, sodass sie den Wert der Privilegierung schmälert, oder nicht? Aus den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 360 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen sind zu untergliedern in: Rz. 361 [Autor/Zitation] Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen fassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus der Altersversorgung zusamm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen gem. Abs. 1

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Anhang einer kleinen KapGes. (§ 267 Abs. 1) braucht nach Abs. 1 folgende Angaben aus § 285 nicht zu enthalten: Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der im September 2007 überarbeitete IAS 1 ersetzte IAS 1 (2003) (IAS 1.140) und war erstmalig auf Abschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 1. Januar 2009 begann. Eine frühere Anwendung war erlaubt. Wurde hiervon Gebrauch gemacht, war diese Tatsache im Anhang anzugeben (IAS 1.139). Diese Vorschrift hat sich indes durch Ze...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Erleichterungen bei der Offenlegung

Rz. 27 [Autor/Zitation] Hiervon zu unterscheiden sind wiederum (vgl. Rz. 17) die Erleichterungen für mittelgroße KapGes. bei der Offenlegung (vgl. § 327). Mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen den Anhang der das Unternehmensregister führenden Stelle ohne die Angaben nach § 285 Nr. 2 (Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vermerk der Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2) oder assoziierten Unternehmen (§ 311 Abs. 1 Satz 1) sind jeweils gesondert im Anhang auszuweisen. Dies ist jeweils für jede der vier Gruppen von Haftungsverhältnissen iSd. § 251 gesondert unter Angabe des Betrags anzugeben. Dabei sind auch die Sicherheiten bei jedem Haftungsverhältni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bilanzausweis

Rz. 79 [Autor/Zitation] Bilanziell sind – im Falle der Qualifizierung als Fremdkapital – Eigenkapitalsurrogate als Verbindlichkeiten auszuweisen. Dies gilt insbes. sowohl für Genussrechte (entweder als Anleihen oder Verbindlichkeiten als neuer Posten gem. § 265 Abs. 2 im Rahmen eines Davon-Vermerks) als auch für stille Beteiligungen (BFH v. 6.3.2003 – XI R 24/02, BStBl. II 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Angabe im Anhang

Rz. 292 [Autor/Zitation] Bei einer Angabe im Anhang ist ebenfalls zwischen Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zu unterscheiden. Hierbei ist es geboten, zum einen den Gesamtbetrag der jeweiligen Gruppe anzugeben, daneben aber auch, welche Teilbeträge von Forderungen gegen Gesellschafter in den verschiedenen Bilanzposten (Forderungen aus L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verdecktes Stammkapital

Rz. 108 [Autor/Zitation] Der BFH (BFH v. 20.3.1956 – I 178/55, BStBl. III 1956, 179) hat entschieden, dass eine Umklassifizierung von Gesellschafterdarlehen in verdecktes Stammkapital angezeigt sein kann, wenn rechtlich und wirtschaftlich die Form der Zuführung von Gesellschaftskapital zwingend war. In diesen Fällen sind die Darlehenszinsen in Gewinnausschüttungen umzuklassif...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Unentgeltlichkeit oder Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 53 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern aus einem eigenen Betriebsvermögen oder einem Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft ist nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 2 EStG, dass die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten erfo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 406 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 ist anzugeben, aus welchen Gründen Eventualverbindlichkeiten als solche im Anhang und nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden, also die Inanspruchnahme für unwahrscheinlich erachtet wird (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 75). Dazu sind im Anhang die Erwägungen darzustellen, die der Einschätzung des Risikos der In...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind nach dem Wortlaut des Gesetzes Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten (zum Inhalt der einzelnen Posten vgl. § 266 Rz. 157 ff., 219 ff., 376 ff.). Aus welchen Rechtsgeschäften die Bilanzposten resultieren, ist irrelevant. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die gesetzliche Zielsetzung, den Einfluss schuldrechtlicher Vereinbarungen zwisch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzieller Ausweis

Rz. 346 [Autor/Zitation] Der Ausweis folgt der Qualifizierung des Genussrechtkapitals als Eigen- oder Fremdkapital. Im Schrifttum wird vertreten, dass stattdessen ein Ausweis des Genussrechts- bzw. sonstigen Hybridkapitals als Sonderposten zwischen Eigen- und Fremdkapital geboten sei (so etwa Hennrichs in BeckOGK HGB, § 247 HGB Rz. 42 f. [9/2023]); Hennrichs/Pöschke in HDJ, A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendungsfälle

Rz. 124 [Autor/Zitation] Als Beispiele für eine Erweiterung auf der Ebene der mit Großbuchstaben oder römischen Zahlen versehenen Posten können genannt werden (vgl. auch Böcking/Hanke in Beck HdR, B 141 Rz. 65 [9/2022]): Kernbrennelemente in der Elektrizitätswirtschaft, die – physikalisch bedingt – sowohl Elemente des Anlagevermögens (Mindestreaktivitätskern) als auch des Umla...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Sonstiges Ergebnis

Tz. 19 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Das sonstige Ergebnis umfasst nach IAS 1.7 Ertrags- und Aufwandsposten (einschließlich Umgliederungsbeträge), die nach anderen IFRS – obgleich sie eine Vermögensmehrung bzw. -minderung darstellen – nicht im Gewinn oder Verlust, also als Ertrag oder Aufwand, erfasst werden dürfen oder müssen. Das sonstige Ergebnis setzt sich nach IAS 1.7 aus fo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Liquiditätsgliederungsprinzip

Rz. 49 [Autor/Zitation] Zahlreiche Überschneidungen mit dem Ablaufgliederungsprinzip weist das Prinzip der Liquiditätsgliederung auf. Nach diesem vor allem auf die Aktiva bezogenen Konzept werden die Vermögensgegenstände nach dem Grad ihrer Geldnähe im güterwirtschaftlichen Leistungsprozess geordnet. Daher wird hiermit nicht die Geldnähe unter Liquidationsgesichtspunkten, son...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fälle der Mitzugehörigkeit und Einschränkungen von Ausweisalternativen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Aufgrund der möglichen Überschneidungen einzelner Bilanzposten bedarf es einer Entscheidung, unter welchem der infrage kommenden Posten der Ausweis unter Angabe der Mitzugehörigkeit erfolgen soll. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Vermerks der Mitzugehörigkeit wird auf den Grundsatz der Wesentlichkeit verwiesen (s. Rz. 74). Es lassen sich folgende dre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausgabe unterverzinslicher Anleihen

Rz. 252 [Autor/Zitation] Wandelanleihen und Optionsanleihen werden auch zu pari ausgegeben, aber mit einem unter dem Marktzins liegenden Nominalbetrag ausgestattet, bei der das der Anleihe beigefügte Wandlungs- oder Optionsrecht den wegen der Unterverzinslichkeit notwendigen zusätzlichen Anreiz zum Erwerb der Anleihe gibt. In dem verminderten Zins liegt ein verdecktes Aufgeld...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Bei den Guthaben bei Kreditinstituten muss es sich um Forderungen an ein inländisches Kreditinstitut oder ein gleichartiges ausländisches Institut aus dem Kreditverkehr handeln. Aufgrund der Postenbezeichnung wird nur auf ein bestehendes Guthabenverhältnis zu einem Kreditinstitut abgestellt und nicht auf die Verfügbarkeit. Auszuweisen sind hier somit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

1. Gesellschafterkreis Rz. 8 [Autor/Zitation] In persönlicher Hinsicht sind von der Angabepflicht die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und all ihren Gesellschaftern umfasst. Weder die Art der Beteiligung (unbeschränkte persönliche Haftung oder beschränkte persönliche Haftung) noch die Höhe der Beteiligung des Gesellschafters am Kapital sind hierbei relevant. Die Angabepfl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Finanzieller Vermögenswert (financial asset)

Tz. 16 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Finanzielle Vermögenswerte (financial assets) umfassen: Zahlungsmittel (cash); an einem anderen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalinstrumente (zur Definition eines Eigenkapitalinstruments vgl. Tz. 27); vertragliche Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder unter möglicherweise v...mehr

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ZErb 06/2025, Der digitale ... / 3. Die Vererbung des digitalen Nachlasses

Das digitale Vermögen ist grundsätzlich vererblich, unabhängig davon, ob den digitalen Inhalten ein wirtschaftlicher Wert beigemessen wird oder nicht.[41] Der digitale Nachlass fällt auch nach österreichischem Recht unter die Gesamtrechtsnachfolge.[42] Eine Ausnahme gilt lediglich für digitale Vermögenswerte mit höchstpersönlichem Charakter, wie beispielsweise medizinische D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Bewertungsmethoden für Passivposten

Rz. 92 [Autor/Zitation] Auch für Passivposten kommt die Angabe der Bewertungsmethoden in Betracht. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Sonderposten mit Rücklageanteil, Rückstellungen (darunter insbes. die Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen) und auf Fremdwährungsverbindlichkeiten. Eine Angabe zum Eigenkapital und zum RAP (vgl. Rz. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Kündbares Instrument (puttable instrument)

Tz. 36 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Begriffsabgrenzung des kündbaren – streng genommen: andienbaren – Instruments (puttable instrument) wurde erst im Zuge der Überarbeitung im Februar 2008 in den Standard aufgenommen. Zwar fanden sich auch davor bereits Regelungen zum bilanziellen Ausweis kündbarer Instrumente (IAS 32.18 (b); s. a. IAS 32.BC7 und 8); unter bestimmten Umstän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 127 [Autor/Zitation] Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist für die AG/KGaA/SE in §§ 182 ff., § 278 Abs. 3 AktG und für die GmbH in §§ 55–57a GmbHG geregelt. Die zur Erhöhung des Kapitals zu leistenden Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen festgesetzt werden. Wird die Leistung von Sacheinlagen bestimmt, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss auch den Gegenstand der Sache...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gegenstand der Angabe

a) Verbindlichkeiten Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht bezieht sich auf alle in § 266 Abs. 3 C.1. bis C.8. genannten Einzelposten (Poelzig in MünchKomm. HGB[5], § 285 Rz. 11; Henckel in HKMS[3/4], § 285 HGB Rz. 17 [9/2024]). Sie hat nicht nur Bedeutung für das Aufzeigen von Fristigkeiten, sondern vor allem auch für die Darlegung der Belastung des Vermögens der Gesellsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Einstandspflicht in mehrstufigen Konzernstrukturen

Rz. 371 [Autor/Zitation] Da die Sicherheit des finanziellen Engagements beim TU anhand des nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 offenzulegenden KA des MU beurteilt werden soll, muss dieses (oberste) MU auch das zur Verlustübernahme verpflichtete Unternehmen sein (vgl. dazu Rz. 324; so auch Kliem/Deubert in Beck BilKomm.14, § 264 HGB Rz. 180; LG Bonn v. 15.8.2013 – 38 T 229/12, AG 2014, 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzausweis

Rz. 74 [Autor/Zitation] Im Gewinnfall entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Inhaber des Eigenkapitalsurrogates. Im Verlustfall werden die entsprechenden Verlustanteile gegen das Einlagenkonto verrechnet und mit zukünftigen Gewinnanteilen ausgeglichen (Kauffeld in Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft[9], Rz. 13.53 mwN; Schubert in Beck BilKomm.[14], § 247 HGB Rz. 197).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abfindung entspricht Kapitalanteil

Rz. 65 [Autor/Zitation] Sieht der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen vor, hat eine Personenhandelsgesellschaft einem ausscheidenden Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zahlen (§ 135 Abs. 1 Satz 1). Sofern der Betrag der Abfindung dem Buchwert des Kapitalanteils (ggf. einschließlich anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter en...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 79 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 5 Satz 2 verlangt, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in der GuV gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen. Diese mit dem BilMoG eingeführte Vorgabe steht im Zusammenhang mit § 256a, wonach VG und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, am Absch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 1)

Rn. 1536 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zum Begriff der Kapitalforderung s Rn 617. Hierunter sind in erster Linie Forderungen zu verstehen, die auf Geld gerichtet sind. Eine Kapitalforderung ist dann uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldenverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird (Beisp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Angaben nach HGB

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die nachfolgend aufgeführten Angaben müssen nach HGB im Anhang gemacht werden, wenn sie in Ausübung des in den jeweiligen Regelungen enthaltenen Wahlrechts nicht in die Bilanz oder GuV aufgenommen wurden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Da es sich bei § 277 um ergänzende Vorschriften zur Gliederung der GuV nach § 275 handelt, ergibt sich eine Reihe von Querverbindungen zu anderen Rechtsnormen. Die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) ist auch grundlegend für die Ermittlung der Größenklasse von KapGes. nach § 267. Aufgrund des Wahlrechts in § 277 Abs. 3, außerplanmäßige Abschreibu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderung der Postenbezeichnungen

Rz. 143 [Autor/Zitation] In einer Anzahl von Fällen enthalten die Posten der Gliederungen verschiedene Komponenten, die in der Postenbezeichnung explizit aufgeführt sind, zB: entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der...mehr