Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zugangsbewertung bestimmter Gegenstände des Umlaufvermögens

a) Vorräte Rn. 31 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um AfA nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Eignung als Sicherungsinstrument

Rn. 114 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrumente sind im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit auf ihre Eignung zur Absicherung gegen das definierte und abzusichernde Risiko hin zu untersuchen (vgl. auch BR-Drs. 344/08, S. 126; ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 38: "Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Spezielle Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5f.)

Rn. 109 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine Kleinst-KapG gemäß § 267a und wird eine Entlastungsoption bei der RL in Anspruch genommen (vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 5 (Verzicht auf Anhang), 266 Abs. 1 Satz 4 (verkürzte Bilanz), 275 Abs. 5 (verkürzte GuV) und/oder 326 Abs. 2 (Hinterlegung statt Offenlegung)), darf das Deckungsvermögen (vgl. §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Saldierungsbereich i. S. d. IDW RS HFA 4 (2012)

Rn. 404e Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch bei der verlustfreien Bewertung gilt zunächst grds. der Einzelbewertungsgrundsatz. Wird danach bspw. eine (große) Forderung (z. B. Objektfinanzierung, Konsortialkredit) nachgewiesen durch eine individuelle (eindeutig zuordenbare) Kreditaufnahme (z. B. Anleihe) direkt refinanziert, kann auf dieser Basis die Notwendigkeit einer Drohverlu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Konzernabschluss

Rn. 398 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die Bildung von Bewertungseinheiten innerhalb eines Konzerns auf der Ebene des KA (wenn z. B. das MU einen Zinsswap kontrahiert hat, der das Zinsrisiko einer Forderung, eines Wertpapiers oder einer Verbindlichkeit eines TU sichert), sind die oben dargestellten allg. Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten zu beachten. Dies...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten bei Absicherung von variabel verzinslichen Grundgeschäften (Cashflow-Hedges) bezüglich der Methode zur Beurteilung der Wirksamkeit

Rn. 317 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Absicherung von variabel verzinslichen Grundgeschäften, wie Forderungen, Wertpapieren und Verbindlichkeiten, bspw. mittels Zinsswaps steht den evtl. größeren Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments (z. B. Zinsswap) nur eine sehr geringe oder überhaupt keine Änderung des beizulegenden Zeitwerts des (variabel v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist derjenige Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sog. Short Cut-Methode (Critical Terms Match)

Rn. 203 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei perfekten Micro-Hedges spricht nach dem Gesetzgeber (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 126) – wenn i. R.e. Bewertungseinheit die Parameter (insbesondere Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nur unwesentlich voneinander abweichen (vgl. ebenso DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.6) und dadurch di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten

Rn. 472 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten sind als (eine feste Zahl von GE repräsentierende) monetäre Posten zu jedem BilSt zum Stichtagskurs in die Berichtswährung (Euro) bzw. unter bestimmten Voraussetzungen in die funktionale Währung (vgl. IAS 21.9ff.) umzurechnen (vgl. IFRS 9.B5.7.2 i. V. m. IAS 21.23(a)). Dabei entst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Flüssige Mittel

Rn. 45 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position B. IV. gemäß § 266 Abs. 2 Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Bewertung von Kassenbeständen (z. B. inländische Banknoten, Münzen, Briefmarken und sonstige geldwerte Wertmarken), Bundesbankguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung nach einer vorzeitigen Beendigung der Bewertungseinheit

Rn. 387 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In den Fällen, in denen es zu einer vorzeitigen Beendigung einer Bewertungseinheit (z. B. durch Verkauf des Grundgeschäfts oder Glattstellung des Sicherungsinstruments) kommt, findet eine logische Sekunde vor dem Zeitpunkt der Beendigung der Bewertungseinheit letztmals eine Bilanzierung nach den Regeln von § 254 statt. Dabei wird für die bis ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ziel einer Bewertungseinheit sowie Auswirkung auf die Wirksamkeit

Rn. 162 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 muss der Eintritt des abgesicherten Risikos, dem das Grundgeschäft ausgesetzt ist, zu einer Wert- oder Zahlungsstromänderung beim Grundgeschäft führen, die mittels des Sicherungsinstruments zeitgleich (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 48) kompensiert wird. Rn. 163 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zu den typischen Risiken i. S. d. § 254 zähl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die AfA nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen das Anscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Methoden und Verfahren zur Messung der Wirksamkeit

Rn. 192 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Auswahl der Methode bzw. des Verfahrens zur Feststellung der Wirksamkeit bleibt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers grds. dem UN überlassen (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 127; BT-Drs. 16/12407, S. 169; IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 52f.; zu den verschiedenen Methoden auch Kuhn/Scharpf (2006), Rn. 2590ff.; DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 11 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immaterielle Gegenstände des AV ein Aktivi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertpapiere

Rn. 41 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Kurzfristig veräußerbare Anteilsrechte, die sich entweder aufgrund der wirtschaftlichen Situation des UN nicht längerfristig halten lassen oder für die keine Dauerbesitzabsicht besteht, sind im UV entweder als Anteile an verbundenen UN oder als sonstige Wertpapiere auszuweisen (vgl. HdR-E, HGB § 271, Rn. 82f.). Rn. 42 Stand: EL 46 – ET: 06/202...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorräte

Rn. 31 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um AfA nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegend Fracht- ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bewertung von Vermögensgegenständen in fremder Währung

Rn. 47 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Vorschriften zur Währungsumrechnung finden sich im HGB in § 256a. § 256a betrifft aber nur die Umrechnung von VG zum BilSt und damit die Folgebewertung. Das Fehlen expliziter Vorschriften zur Zugangsbewertung ist dem Gesetzgeber bewusst. Er greift in der RegB zu § 256a auch die Zugangsbewertung auf und nennt als maßgeblichen Umrechnungsmaßsta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Verwendung von mehreren Finanzinstrumenten als Kombination (Sicherungsinstrumente-Paket)

Rn. 135 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Zur Absicherung i. R.e. Micro-Hedges wird im Regelfall ein einzelnes geeignetes Sicherungsinstrument verwendet. Die handelsrechtlichen Bilanzierungsnormen verbieten es jedoch nicht, mehrere Sicherungsinstrumente mit dem Grundgeschäft zu kombinieren. Voraussetzung ist, dass mit dieser Kombination von mehreren Finanzinstrumenten als kombiniert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen (Abs. 1 Satz 3)

Rn. 99 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des AV gemäß § 266 Abs. 2 A. III. 5. richtet (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), sind grds. mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere zu passivieren. Dies gilt so lange, wie der beizulegende Zeitwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit bei antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 370 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Wahl der Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit (Effektivität) hat entscheidenden Einfluss auf den Umfang der zu erfassenden ineffektiven Beträge (Unwirksamkeit). Es steht dem Bilanzierenden frei, die für ihn sachgerechte Methode zur Ermittlung des Betrags der Unwirksamkeit zu wählen. Diese ist zu dokumentieren und stetig anzuwenden. Rn....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Beschaffung: Au... / 1 Regulierungsdichte und Umsetzungslast – Der Einkauf im Spannungsfeld neuer EU-Vorgaben

Mit der Umsetzung des europäischen Green Deals hat die EU in den vergangenen Jahren ein dichtes Netz an Nachhaltigkeitsregulierungen geschaffen, das Unternehmen in ihrer gesamten Wertschöpfung strukturell verändert. Im Zentrum dieser Transformation stehen insbesondere drei zentrale Regelwerke: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die geplante Corporate Sust...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei LuL. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet der Auszahlungsbetrag di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsätzliche Identität der Zahlungsströme aus Grundgeschäft und Sicherungsinstrument (sog. Deckungsfähigkeit)

Rn. 239 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Regelfall handelt es sich um eine Sicherung künftiger Zahlungsströme, bspw. in Form von AK bzw. Verkaufserlösen (z. B. in Fremdwährung), oder um variable Aufwendungen bzw. Erträge (variable Zinsen). Beispiel:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Absicherung von Teilrisiken (Volumen, Laufzeit)

Rn. 131 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Finanzinstrumente können ebenso wie Grundgeschäfte auch nur mit einem Teilvolumen als Sicherungsinstrument eingesetzt werden (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 161ff.). Insoweit muss eine betragliche Aufteilung vorgenommen werden, indem ein Teilvolumen als Sicherungsinstrument nach § 254 abgebildet wird, während das restliche Volumen n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Korrektur der Abschreibungsmethode

Rn. 175 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Eine Änderung der AfA-Methode kommt in praxi seltener vor als eine Korrektur der ND. Ein Methodenwechsel kann notwendig werden, wenn die bislang angewendete AfA-Methode den Wertminderungsverlauf eines VG nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abbildet und insbesondere die folgenden GJ tendenziell mit zu geringen AfA belastet werd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wenn ihnen die rechtl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 19 Nach IFRS 3 und IAS 38 ist ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen (Aktivierungsgebot). IAS 38 unterteilt immaterielle Vermögensgegenstände in solche mit begrenzter und solche mit unbegrenzter Nutzungsdauer; zu Letzteren zählt der Geschäfts- oder Firmenwert. Damit entfällt eine planmäßige Abschreibung (IAS 38.107). Zugelassen wird bei Wertminderung (impai...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.5 Einnahmen-Ausgaben- und Vermögensrechnung

Rz. 45 Falls eine Stiftung nicht bilanziert, ist es zwingend notwendig, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstellen.[1] Für diesen Fall wird analog zu § 265 Abs. 2 HGB empfohlen, zu jedem Posten den entsprechenden Vorjahreswert anzugeben.[2] Als Einnahmen-Ausgaben- Rechnung empfiehlt das IDW eine Kapitalflussrechnung gemäß DRS 21. Alternativ wir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 1.1 Begriff und Arten des Geschäftswertes

Rz. 1 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB bestimmt: Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB sieht den entgeltlich erworbenen Gesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.3 Grundsätze der Rechnungslegung von Stiftungen

Rz. 38 Neben der Dokumentations-, Rechenschafts-, Informations- und Gläubigerschutzfunktion der Rechnungslegung weist das IDW explizit auf die Bedeutung eines Mittelverwendungs- und Kapitalerhaltungsnachweises hin. Unabhängig von der Größe oder der Kaufmannseigenschaft hat sich die Rechnungslegung nach Ansicht des IDW an folgenden allgemeinen Bewertungsgrundsätzen auszuricht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 3 Methoden der Unternehmensbewertung

Rz. 28 Der Firmenwert ergibt sich als Saldo, wenn der geleistete Gesamtkaufpreis eines Unternehmens (Unternehmenswerts) den Saldo der Zeitwerte der einzeln bewertbaren Vermögensgegenstände abzüglich Schulden übersteigt. Für die Unternehmensbewertung gibt es verschiedenste Methoden, die auf Ebene der Einzelparteien zur Verhandlungsvorbereitung eingesetzt werden können, letztl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.3.2 International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rz. 26 Nach IFRS 3.34–3.36 ist der Badwill unmittelbar ertragswirksam zu buchen, wenn die Gründe seines Entstehens nochmals überprüft sind, z. B. ob das Unternehmen aufgrund falscher Einschätzung des Verkäufers unter Wert verkauft wurde (sog. lucky buy) oder ob ein Bewertungsfehler, z. B. Fehleinschätzung bezüglich stiller Reserven, vorliegt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 4.2 Sicherungsübereignung

Mit der Sicherungsübereignung wird vertraglich geregelt, dass der Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung seiner Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder einer Sachgesamtheit einräumt.[1] Ein Gläubiger kann zur Absicherung seiner Forderung mit einem gewerblichen Schuldner eine Raumsicherungsübereignung vereinbaren. Hierbei fallen sämtliche Sachen in einem Raum (z....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.3.1 Handelsrecht

Rz. 25 Ein nicht die Buchwerte deckender Kaufpreis bedeutet eine Überbewertung der Aktiva mit der Folge, dass aufgrund des Anschaffungskostenprinzips der Differenzbetrag anteilig auf die Vermögensgegenstände verteilt werden muss (Abstockung); der Saldo der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden muss der Höhe des gezahlten Kaufpreises entsprechen. In Betracht kommt zun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Der Rückforderungsanspruch des Mieters

Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Betriebskosten verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis ebenfalls in der regelmäßigen Verjährungsfrist, die seit 1.1.2002 3 Jahre beträgt.[1] Gleiches wird für den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von periodisch, d. h. zu festgesetzten Zahlungsterminen, geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zu gelten haben, we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / 2 Herstellergutschrift für den Endabnehmer

Die Erteilung von Gutschriften bzw. Gutscheinen des Herstellers an die Kunden eines Einzelhändlers regelt Abschn. 17.2 Abs. 4 UStAE. So buchen Sie richtig Preisnachlassgutschein aufgrund von Werbeaktion Der Hersteller H verkauft seine Ware zum Herstellerpreis von 100 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 19 EUR) an den Einzelhändler E. Der Kunde K kauft die Ware für 178,50 EUR (= 150...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / 4 Gutschriften durch einen Agenten (Vermittler)

Agenten (Vermittler) vertreiben Waren im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Dabei liefert der Auftraggeber direkt an den Kunden, der Agent führt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an den Auftraggeber aus. Der Auftraggeber rechnet i. d. R. mit dem Agenten in Form von Gutschriften ab. Zur Umsatzsteigerung kann es vorkommen, dass der Agent seinerseits dem Kunden einen P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschrift über Preisminder... / 1 Gutschrift wegen Preis- bzw. Entgeltminderung

Wird zu wenig oder mangelhafte Ware geliefert oder eine Leistung nicht zur Zufriedenheit des Kunden erbracht, kann die Minderung des Kaufpreises (Rechnungsbetrag) über eine Gutschrift erfolgen. Umsatzsteuerlich gilt der Sachverhalt nicht als "Gutschrift", sondern als "Korrektur einer ergangenen Rechnung"[1] bzw. als Entgeltberichtigung nach § 17 UStG. So buchen Sie richtig Gu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 2.2.2 Strohmannverhältnisse

Insbesondere verbotene oder unsittliche Geschäfte werden, weil der Geschäftsherr selbst nach außen hin nicht in Erscheinung treten will, oft über einen Strohmann abgewickelt. Nicht maßgeblich ist für die ertragsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft, auf wessen Namen ein Unternehmen angemeldet ist. Es wäre nicht einzusehen, wenn die Besteuerung solcher Geschäfte nur deshalb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 45 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehöre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Güterstand der Gütergem... / 5.1 Haftung des Gesamtgutes bei gemeinschaftlicher Verwaltung

Rz. 24 Bei einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Gesamtgutes richtet sich die Haftung nach §§ 1459–1462 BGB. Nach der Grundregel des § 1459 Abs. 1 BGB können die Gläubiger eines Ehegatten aus dem Gesamtgut Befriedigung verlangen, soweit sich aus §§ 1460–1462 BGB nichts anderes ergibt. Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten haften daneben die Ehegatten auch als Gesamtschuldner...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

Leitsatz 1. Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1966 – I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG – a.F.) berufen. 2. Eine allgemeine, dem sogenannten...§ 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG§ 19 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStGmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zum Bankenprivileg bei einer Konzernfinanzierungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Konzernfinanzierungsgesellschaft kann durch das Bankenprivileg gemäß § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung begünstigt sein (Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs). 2. Ein gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer angelegt ist und ...mehr