Fachbeiträge & Kommentare zu Sachspende

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.2 Steuerfalle: Umsatzsteuer auch auf unternehmerisch veranlasste Wertabgaben

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ausführungen und insbesondere Urteile zum "alten" Eigenverbrauch lassen sich grundsätzlich auf die neuen Vorschriften analog anwenden. Eine wichtige Ausnahme, für die dieser Grundsatz nicht gilt, ergibt sich aus § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG. Die Vorschrift stellt einer Lieferung gegen Entgelt unter den weiteren Voraussetzungen (Berechtigung zu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Unentgeltliche Ausfuhrlieferung und Entnahme

Rz. 166 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 6 Abs. 5 UStG schließt die Anwendung der Steuerbefreiung für Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG aus. Die Vorschrift wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 (Gesetz vom 24.03.1999, BGBl I 1999, 402) mit Wirkung ab 01.04.1999 angefügt. Unter die Regelung des § 3 Abs. 1b UStG fällt insbesondere die Entnahme von Gegenständen durch den Untern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Zuwendungsbestätigung über Sachzuwendungen

Tz. 94 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Handelt es sich um eine Sachzuwendung/-spende (s. "Sachzuwendungen/Sachspenden"), sind zusätzlich noch die nachfolgenden weiteren Angaben erforderlich: Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung/-spende mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw. Angabe über die Herkunft der Sachzuwendung, wie Betriebsvermögen oder Privatvermögen. Diese Angaben sind wichtig ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Aufwandsspenden

Tz. 21 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 10b Abs. 3 Satz 5 und 6 EStG (Anhang 10) kann der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen zugunsten einer spendenempfangsberechtigten Körperschaft im Rahmen des Spendenabzugs abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung der Aufwendungen verzic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen

Tz. 90 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Zuwendungs-/Spendenbestätigung über Geldzuwendungen muss enthalten: Name und Anschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers; Name und Anschrift des Zuwendenden/Spenders; Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende); Betrag der Zuwendung/Spende in Ziffern/in Buchstaben/Tag der Zuwendung/Spende; Hinweis, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7 Beschränkung der gesetzgeberischen Möglichkeiten durch die MwStSystRL

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Immer wieder verursachen (Natur-)Katastrophen beträchtliche Schäden, die Solidarmaßnahmen erfordern. Diese unterstützt die Bundesrepublik Deutschland durch flankierende steuerliche Billigkeitsmaßnahmen (vgl. z. B. zum damaligen Hochwasser BMF, Schreiben vom 21.06.2013, Az: IV C 4 – S 2223/07/0015 :008, BStBl I 2013, 769; zur Hungersnot in Ost...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Durchlaufspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. inländische öffentliche Dienststellen

Tz. 65 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Das Durchlaufspendenverfahren ist für Zuwendungen/Spenden nach dem 31.12.1999 keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen. So sind ab dem 01.01.2000 alle steuerbegünstigten Körperschaften i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3), unabhängig von ihrem steuerbegünstigten Zwecken, zum unmittelbaren Empfan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Befreiungstatbestand und Bedingungen

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Entlastet wird die für eine Lieferung, eine Einfuhr oder einen i. g. Erwerb eines Gegenstandes entrichtete USt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: die Lieferung, die Einfuhr oder der i. g. Erwerb des Gegenstandes muss steuerpflichtig gewesen sein; die USt für den Gegenstand muss in einer Rechnung gesondert ausgewiesen und mit dem Rechnungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32 ff). W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen

Tz. 26 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ustlich wird eine stbare Entnahme nur dann angenommen, wenn der "entnommene" verwendete Gegenstand mit USt belastet, dem unternehmerischen Bereich zugeordnet und der Unternehmer hinsichtlich dieser St zum vollen oder tw VorSt-Abzug berechtigt war (s BT-Drs 14/265, 197 und Abschn 3.3 Abs 2 S 1 UStAE). Damit werden ustlich nur Vorgänge iSd § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.6 Behandlung der Mitglieder bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw Aufhebung der Körperschaft (§ 55 Abs 1 Nr 2 AO)

Tz. 65 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 55 Abs 1 Nr 2 AO dürfen die Mitglieder auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung (Aufhebung) der Kö nicht mehr als ihre eingezahlten Kap-Anteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten. Die Vorschrift bezieht sich nur auf Kap-Ges (s den Klammerzusatz in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) sowie auf Stiftungen und Bg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DStV, EU-Kommissions-Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen (B2B); COM(2017) 566 final, COM(2017) 567 final, COM(2017) 568 final, COM(2017) 569 final, Stellungnahme S 01/18 vom 16.02.2018, www.dstv.de > Interessenvertretung > Steuern. Hacke, Teures Steuersystem/Steuern: Erhebung kostet Finanzver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Bender, Die Wiedereinführung von § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für Restaurationsumsätze – Überfällige Rechtsvereinfachung oder doch nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.1 Sachspenden, Nutzungs- und Leistungsspenden

Rz. 72 Eine Zuwendung kann statt in Geld auch in Geldeswert bestehen, insbes. in der Übertragung einer Sache auf den Zuwendungsempfänger (Sachspende). Der Spender muss durch die Sachspende endgültig wirtschaftlich belastet sein, die bloße Besitzaufgabe reicht nicht aus.[1] Bei Sachspenden natürlicher Personen, die aus dem Betriebsvermögen bewirkt sind, wird eine Entnahme des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.1 Der Spendenbegriff

Rz. 26 § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG spricht wie § 10b Abs. 1 EStG nicht von Spenden, sondern allgemein von Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO. Der Begriff der "Zuwendung" ist der Oberbegriff für Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Steuerbegünstigung umfasst damit Spenden und Mitgliedsbeiträge. Rz. 27 Eine Zuwendung kann in Geld oder Sachen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sachspenden zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 4–6 EStG)

Rn. 1126 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 WG des BV können (Wahlrecht) zum Buchwert entnommen werden, wenn sie unmittelbar und unentgeltlich (Spende) einer nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG KSt-befreiten Körperschaften etc zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überlassen werden. "Verwendung" soll auch bei Veräußerung der betreffenden WG gegeben sein, wenn de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tombola

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Vereine führen im Rahmen ihrer Aktivitäten, wie Vereinsfeste, Jubiläumsveranstaltungen etc. Tombolas durch, um aus den daraus erzielten Einnahmen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Regelmäßig werden im Rahmen einer Tombola erworbene, gespendete oder von Sponsoren zur Verfügung gestellte Waren/Gutscheine etc. eing...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Entnahmebewertung

Rn. 1131 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 ABC der Entnahmen (dem Grunde nach) s §§ 4,5 Rn 204 ff (Briesemeister) sowie s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister) Abgeltungswirkung der Pauschalierungsregel s Rn 1120 Arbeitsleistung des Unternehmers s Rn 1082, 1099 Auslandsreise s Rn 1084 Bemessungsgrundlage für private Pkw-Nutzung s Rn 1110 Betriebsaufgabe s Rn 1064 Beweislast bei nicht privater Nutzung s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 1052 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Definition des Entnahme-Tatbestandes ergibt sich aus § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s §§ 4,5 Rn 200 (Briesemeister) mit ABC der Entnahmen unter s §§ 4,5 Rn 274 (Briesemeister). Zu unterscheiden sind systematisch: Entnahmen von WG (s Rn 1061 ff), Entnahmen von Leistungen und Nutzungen (s Rn 1081 ff), Sonderregelung für private...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 192. Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) – vorher Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – v 21.03.2013, BGBl I 2013, 556

Rn. 212 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Enthält neben Änderungen im EStG umfangreiche Änderungen im BGB u vor allem in der AO, weiter dem SGB II u XII und dem GmbHG (gGmbH zulässig). § 3 Nr 26 u Nr 26a EStG (§ 9 Abs 3 KStG; § 9 Nr 5 GewStG): Erhöhung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 115. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BGBl I 2000, 1034

Rn. 135 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Neuregelungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2000 anzuwenden. Kernpunkt ist die Einführung zusätzlicher Spendenabzugsbeträge für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts. Hinzu kommen Regelungen in der AO zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Zuführung von Mitteln zum Vermögen und Erweiterungen bei der Bildung von freien ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 189. Allg Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ESt-Richtlinien 2008 (ESt-Änderungsrichtlinien 2012 – EStÄR 2012), BMF v 25.03.2013, BStBl I 2013, 276

Rn. 209 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die zuletzt 2008 geänderten EStR wurden überarbeitet und als EStÄR 2012 bekannt gemacht. Dabei erfolgte eine Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen, zwischenzeitlich ergangene FG- bzw BFH-Urt sowie an andere Verwaltungsanweisungen. Grundsätzlich anzuwenden ab dem VZ 2012; für frühere VZ, soweit die bestehende Rechtslage erläutert wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.3 Erlöschen der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 53 Erlischt die Steuerbefreiung, hat die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Abs. 2 auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz zu erstellen. In dieser Anfangsbilanz sind die Wirtschaftsgüter nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Abs. 4 S. 2 enthält eine von diesem Grundsatz abweichende Sonderregelung für die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 10. Können Geldzuwendungen oder Sachspenden, die direkt an die Kriegsflüchtlinge gegeben werden, steuerlich geltend gemacht werden?

Geldzuwendungen oder Sachspenden ohne die Zwischenschaltung beispielsweise eines gemeinnützigen Vereins können steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Aufwendungen (zum Beispiel, wenn Privatpersonen Unterkünfte unentgeltlich an Kriegsflüchtlinge überlassen). Zum Abzug von außergewöhnlichen Belastungen siehe die Ant...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 3. Wie werden Sachspenden (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen, der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt?

Spenden in Form von Sachzuwendungen aus dem Betrieb können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Betrieb damit wirtschaftliche Vorteile verbindet (sogenanntes „Sponsoring“). Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem "wirtschaftlichen Vorteil" aus, wenn beispielsweise Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen oder der B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4 Entsprechende Anwendung des § 10b Abs. 3 und 4

Rz. 14 Nach § 34g S. 3 EStG gilt § 10b Abs. 3 und 4 EStG entsprechend. § 10b Abs. 3 EStG regelt die Begünstigung von Sachspenden und ihre Bewertung sowie den Verzicht auf eine etwaige Erstattung (§ 10b EStG Rz. 32). Das bedeutet, dass auch Sachspenden an kommunale Wählervereinigungen nach § 34g EStG berücksichtigt werden können. Nach § 10b Abs. 4 S. 1 EStG kann der gutgläubig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 7 Die Steuerermäßigung wird gewährt für Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG , sofern die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist.[1] Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG Spenden und Mitgliedsbeiträge (§ 10b EStG Rz. 10, 26ff.). Die Parteieigenschaft setzt voraus, dass Vereinigungen vo...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Privatentnahmen / 5 Wie sich Entnahmen auf die Umsatzsteuer auswirken

Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze ausführen, müssen ihre Sachentnahmen und Nutzungsentnahmen der Umsatzsteuer unterwerfen, soweit sie für Vorleistungen einen Vorsteuerabzug beansprucht haben.[1] Die Entnahme von Bargeld unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Bei Unternehmern, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, unterliege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.2 Zuwendungen

Rz. 180 Nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG müssen Zuwendungen – hierunter fallen Spenden und Mitgliedsbeiträge – zur Förderung begünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52– 54 AO vorliegen. Die Zuwendungen müssen freiwillig geleistet werden. Ihnen darf weder eine Gegenleistung des Empfängers noch ein Leistungsaustausch zugrunde liegen. Unschädlich ist die freiwillig übernommene Verpflichtung z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Gemeiner Wert / 3.1.6 Spenden

Sachspenden sind i. d. R. mit dem gemeinen Wert anzusetzen.[1] Der gemeine Wert, also der Marktwert, ist anhand von Neupreis, Alter und Beschaffenheit zu schätzen, z. B. bei gebrauchter Kleidung.[2] Werden zum Zweck einer Sachspende Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen entnommen, ist nicht der gemeine Wert, sondern – entsprechend der Grundsätze für Entnahmen -[3] der T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2.2 Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke

Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer bei ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähigen Geschenken[1], die pro Empfänger und Jahr mehr als 50 EUR (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) betragen.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliches Überschreiten der 50 EUR-Grenze durch weitere Geschenke Der Maschinenhersteller M schenkt seinem Geschäftsfreund G zur Hochzeit im April 04 ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 2.4 Wirtschaftliche Belastung

Das Erfordernis der "Ausgabe" setzt eine Wertabgabe aus dem Vermögen des Spenders voraus, die zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führt.[1] In der Praxis wird es sich dabei in erster Linie um Geldzuwendungen handeln, die mit dem Nennbetrag anerkannt werden. Begünstigt sind aber auch Sachspenden, wobei private Gegenstände grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / Zusammenfassung

Begriff Spenden sind private Aufwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Inland und im EU-/EWR-Ausland. Sie können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte mit Vortragsmöglichkeit für den übersteigenden Betrag in spätere Veranlagungszeiträume. Vergleichbare Kürzungsmöglichkeiten b...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw....mehr

Kommentar aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ideeller Bereich

Tz. 10 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Im ideellen Bereich werden die ideellen Satzungszweck unmittelbar und unentgeltlich verfolgt. Einnahmen, die diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, sind nichtsteuerbare Geschäftsvorfälle, weil die Tätigkeiten des ideellen Bereichs keiner der sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG zugeordnet werden können. Ausgaben, die dem ideellen Tät...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetrieb Lotterien und Ausspielungen

Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften Tombolas oder Lotterien veranstaltet, sind derartige Einnahmen grundsätzlich in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Ertragsteuerpflicht zu erfassen. In Ausnahmefällen können Einnahmen, die von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körper...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.3 Buchen von Verrechnungen

Der Verzicht auf Aufwendungsersatz und die Zuwendung von Sachspenden müssen buchhalterisch erfasst werden. Beim Aufwendungsersatz ist der entsprechende Aufwand auf einem Ausgabenkonto im Soll und auf dem Spendenkonto im Haben zu buchen. Sachspenden sind nach Art der Verwendung des Sachgegenstands als Aufwand im Soll zu buchen und auf dem Spendenkonto im Haben. Der Wert einer ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.4 Tauschähnliche Umsätze

Gebucht werden muss auch die von Sponsoren finanzierte unentgeltliche Überlassung von Sportkleidung. Es gibt hier zwei Möglichkeiten. Überlassung der Sportkleidung ohne Werbung: Überlässt ein Unternehmer dem Verein einen Satz Trainingsanzüge ohne Logo, liegt eine klassische Sachspende vor. Der Wert ist durch geeignete Unterlagen (Kaufbelege, Gutachten) zu belegen und folgende...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.2 Spenden

Zu den Einnahmen der ertragsneutralen Posten gehören unter anderem Spenden. Sie sollten immer auf bestimmte durch den Vereinskontenrahmen vorgegebene Konten gebucht werden, um die Überprüfung zu erleichtern: Geldspenden/-zuwendungen gegen Quittung Geldspenden/-zuwendungen ohne Quittung Sachspenden/-zuwendungen gegen Quittung Sachspenden/-zuwendungen ohne Quittung Spenden/Zuwendun...mehr