Fachbeiträge & Kommentare zu Sachspende

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Weitere wichtige Fachbeiträge und Arbeitshilfen

Weitere neue und aktualisierte Fachbeiträge und Arbeitshilfen zu wichtigen Themen im Rechnungsw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.2 Form und Inhalt der Zuwendungsbestätigungen

Tz. 176 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Aufgr der Ermächtigung in § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG iVm § 50 EStDV (s Tz 172) werden vom BMF Muster für die amtl vorgeschriebenen Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen bekannt gegeben, die an die jeweils aktuelle Rechtslage angepasst werden. Hierbei handelt es sich um allg verbindliche Vorlagen, von denen nicht abgewiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.1 Vertrauensschutz (§ 9 Abs 3 S 1 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gem § 9 Abs 3 S 1 KStG darf der Stpfl grds auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen; dieser Vertrauensschutz besteht nur dann nicht, wenn er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung entweder bekannt oder infolge grober Fahrlässi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schleder, Sachspenden im StR, DB 1988, 1132; Hüttemann, Das Bw-Privileg bei Sachspenden nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 5 EStG, DB 2008, 1590; Muth, Zukunft des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts, StuB 2008, 957; Seer, Entnahme zum Bw bei unentgeltlicher Übertragung von WG auf eine gGmbH oder Stiftung, GmbHR 2008, 785; Emser, Änderungen der Voraussetzungen für eine stliche Anerkennung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Inhalt des § 9 Abs 2 KStG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 2 KStG definiert in S 1 den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Zuwendungsabzugs. Hierzu s Tz 156ff. Die S 2 bis 5 enthalten Regelungen hinsichtlich der "Sachspenden" (S 2 und 3) und hinsichtlich der "Aufwandsspenden" (S 4 und 5). Zu den "Sachspenden" ausführlich s Tz 191ff und zu den "Aufwand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, den Abzug verwehrt, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3 Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspenden) bzw auf einen sonstigen Anspruch (Rückspenden)

3.12.3.1 Allgemeines Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.3 Abzug von Rückspenden

Tz. 222 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das BMF-Schr v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) enthält auch Aussagen zur stlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen bestehenden sonstigen Anspruch (Rückspende). Als "sonstige Ansprüche" kommen zB Lohn- oder Honorarforderungen sowie Forderungen aus Handwerkerleistungen in Betracht oder sonstige ges Ansprüche, die keine Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Haftungsgefahr, EStB 2017, 328. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Abziehbare Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

Tz. 96 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG sind vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO abzb. Der Begriff "Spenden" umfasst sowohl Geld- als auch Sachspenden. Zum Begriff der Spenden s Tz 110ff, zu abzb Mitgliedsbeiträgen s Tz 121ff. 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.2 Zuwendung von Nutzungen und Leistungen

Tz. 206 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 2 KStG sind Nutzungen und Leistungen keine Zuwendungen iSd Vorschrift, also keine Spenden. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (s § 100 BGB). Leistungen sind zB Dienst- oder Arbeitsleistungen. Das Abzugsverbot bedeutet also, dass der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.1 Allgemeines

Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.2 Abzug von Aufwandsspenden

Tz. 213 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Ausgestaltung des Aufwandsspenden-Verfahrens hat die Fin-Verw mit Schr des BMF v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) Stellung genommen. Neben den in dieser Verw-Anw enthaltenen Regelungen gelten für den Abzug von Aufwandsspenden ua folgende Grundsätze: Tz. 214 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.05.2007, BFH/NV 20...mehr

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Privatentnahmen / 5 Wie sich Entnahmen auf die Umsatzsteuer auswirken

Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze ausführen, müssen ihre Sachentnahmen und Nutzungsentnahmen der Umsatzsteuer unterwerfen, soweit sie für Vorleistungen einen Vorsteuerabzug beansprucht haben.[1] Die Entnahme von Bargeld unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Bei Unternehmern, die ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, unterliege...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 8 Bemessungsgrundlage

Bei den einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellten Wertabgaben bemisst sich die Umsatzsteuer nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG nach dem Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten für den zugewendeten Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand im Zeitpunkt der Zuwendung (Wiederbeschaffungspreis) bzw. mangels eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten im Zeitpunkt der Zuwendung. Es k...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 4.1 Potenzielle Fälle der unternehmerischen Wertabgabe

Durch § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG werden auch andere (nicht für den Privatbereich des Unternehmers oder dessen Personal bestimmte), aus unternehmerischen Erwägungen erfolgte unentgeltliche Zuwendungen besteuert, z. B.: Werbung, Verkaufsförderung oder Imagepflege, z. B. höherwertige Geschenke an Geschäftsfreunde; Sachspenden an Vereine, Warenabgaben aus Anlass von Tombolas, Verlosunge...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 10. Welche Alternativen gibt es zur Sachspende?

Alternativ zur Spende ist es möglich, die Waren zu einem sehr stark reduzierten Preis zu verkaufen. Auch bei einem Verkauf deutlich unter dem Einstandspreis (von wenigen Ausnahmen abgesehen, beispielsweise an nahestehende Personen), ist Bemessungsgrundlage eines Umsatzes das tatsächliche Entgelt. Insbesondere erkennt das Umsatzsteuerrecht auch den Verkauf zu einem sehr niedri...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 5. Welche Möglichkeiten bietet das Umsatzsteuerrecht für eine kostengünstige Sachspende durch Unternehmer?

Die Umsatzsteuerbelastung durch Warenspenden hängt von der Bemessungsgrundlage ab. Diese bemisst sich im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe nach dem (insoweit fiktiven) Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes (Hingabe der Spende). Dieser fiktive Einkaufspreis entspricht damit in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis zum Zeitpunkt der Spende. Handelt es sich bei den gespend...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 9. Warum gibt es derzeit keine Steuerbefreiung für Sachspenden?

Eine Änderung der derzeitigen umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden, wie es für die Einführung einer Steuerbefreiung erforderlich wäre, ist auf Grund der verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts nicht möglich und wäre auch nicht sachgerecht. Das Initiativrecht, d. h. das Recht, eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorzuschlagen, liegt allein bei der ...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 2. Wonach bemisst sich die Umsatzsteuer auf Sachspenden?

Die Bemessungsgrundlage auf Sachspenden bemisst sich im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 10 Absatz 4 S. 1 Nr. 1 UStG , d. h. nach dem (insoweit fiktiven) Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes (Hingabe der Spende). Damit wird das Problem der Umsatzsteuerbelastung bei Sachspenden über die Bestimmung der Bemessungsgrundlage bereits vielfach entschärft. Denn dieser ...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden

Zusammenfassung Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Um Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Sachspenden zu geben, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF -Schreiben zur allgemeinen umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden abgestimmt. Es regelt u. a. , in welchen Fällen bei Lebensmitteln und Non-Food -Artikel gar keine Umsa...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Um Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Sachspenden zu geben, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF -Schreiben zur allgemeinen umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden abgestimmt. Es regelt u. a. , in welchen Fällen bei Lebensmitteln und Non-Food -Artikel gar keine Umsatzsteuer anfällt.mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 1. Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen haben Warenspenden aus dem Betriebsvermögen?

Sachspenden unterliegen als sogenannte "unentgeltliche Wertabgabe“ nach dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand oder seine Bestandteile zum Zeitpunkt des Erwerbs den spendenden Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteuer...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 8. Welche Maßnahmen plant das BMF aktuell, um spendenwillige Unternehmen zu unterstützen?

Zu dieser Thematik wurde ein BMF -Schreiben mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Dieses enthält Aussagen zu der Bestimmung der Bemessungsgrundlage in Fällen von Sachspenden und sorgt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich dabei anhand des (fiktiven) Einkaufspreises im Zeitpunkt der Hingabe der Spende. Dieser fiktive Ei...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 7. Welche Aufzeichnungspflichten gibt es?

Über unentgeltliche Wertabgaben hat der Steuerpflichtige gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 1b UStG Aufzeichnungen zu führen wie über andere steuerrelevante Vorgänge auch.mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 6. Ist ein pauschaler Ansatz von 0 Euro möglich?

Der pauschale Ansatz der Bemessungsgrundlage mit 0 Euro wäre im Ergebnis nichts anderes als ein vollkommener Verzicht auf die Umsatzbesteuerung bei vollem Vorsteuerabzug und mit dem nationalen wie auch europäischem Recht nicht vereinbar.mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 3. Wie ist der fiktive Einkaufspreis zu ermitteln?

Bei der Ermittlung des fiktiven Einkaufspreises muss der Unternehmer einen sachgerechten Wert festsetzen. Den Wert einfach mit 1 Euro anzusetzen, wäre allerdings nicht sachgerecht. Entweder kann er auf entsprechende Erfahrungswerte zurückgreifen oder er muss den Wert schätzen. Solche Wertermittlungen sind dem Steuerrecht aber nicht fremd und müssen auch in anderen Bereichen ...mehr

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FAQ zur umsatzsteuerrechtli... / 4. Ist es für Unternehmen in Deutschland teurer, Waren zu spenden als sie zu entsorgen?

Die Gründe, warum Unternehmen Waren vernichten, anstatt sie zu spenden oder zu einem geringen Preis weiterzuverkaufen, sind vielfältig, aber nicht in erster Linie umsatzsteuerrechtlicher Natur. Hier können auch Erwägungen, wie z. B. Schutz der Marke, Produkthaftung, Schutz des Fachhandels, Vermeidung von Überangebot, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Bereits das geltende U...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Annahmeerklärung einer (Durchlauf-)Sachspende

Tz. 27 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf über die Annahmeerklärung einer (Durchlauf-)Sachzuwendung/-spende durch einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) anerkannten Verband/Verein:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unentgeltliche Wertabgabe

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sachspende aus einem Unternehmensvermögen (Betriebsvermögen) unterliegt als sog. "unentgeltliche Wertabgabe" nach § 3 Abs. 1b UStG der Umsatzsteuer, sofern die Anschaffung oder die Herstellung des (später gespendeten) Gegenstands zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die unentgeltliche Wertabgabe ist einer Lieferung g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zu den im Rahmen des Spendenabzugs begünstigten Zuwendungen gehören alle Wertabgaben, die aus dem geldwerten Vermögen des Zuwendenden/Spenders zur Förderung der in § 10b EStG (Anhang 10) genannten steuerbegünstigten Zwecke abfließen. Dazu zählen neben den Geld- auch die Sachzuwendungen (Sachspenden). Nicht begünstigt ist die Zuwendung von Nutz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sachzuwendung/-spende stammt aus dem Betriebsvermögen

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei Wirtschaftsgütern, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, setzt die Sachzuwendung/Sachspende eine unmittelbar vorhergehende Entnahme voraus, da eine Spende keine betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG; Anhang 10) hat. Nach § 10b EStG (Anhang 10) bemisst sich in diesem Fall der Wertansatz der Sachzuwendung/Sachspende nach dem We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Muster einer Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende

Tz. 25 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf über die Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) als Durchlaufspende:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Muster einer Erklärung über eine Sachzuwendung/-spende

Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf für die Erklärung eines Zuwendungsgebers über eine Sachzuwendung/-spende, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) mit der Auflage zugewendet wird, die Sachzuwendung/-spende an einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) anerkannten Verband/Verein wei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Nachweispflichten

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die die Zuwendungsbestätigung/Spendenbestätigung ausstellende steuerbegünstigte Einrichtung hat sich über die Wertermittlung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und ihren den Unterlagen beizufügen (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV, Anhang 11). Damit eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung in der Lage ist, eine formell ordnungsgemäße...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Frage, mit welchem Wert eine Sachzuwendung/Sachspende im Rahmen des Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. welchen Wert die Empfängerorganisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen darf, ist zu unterscheiden, ob die Sache aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen des Zuwend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Sachzuwendungen/-spenden, die aus dem Privatvermögen des Spenders stammen, sind mit dem gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsgutes bei dem steuerlichen Spendenabzug anzusetzen. Der gemeine Wert (§ 9 BewG) entspricht dem Verkehrswert einschließlich der Umsatzsteuer. Er ist normalerweise der Preis, der auf der Handelsstufe des Zuwendenden/S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Durchlaufspendenverfahren

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Durchlaufspendenverfahren spielt seit der Überarbeitung des Spendenrechts im Jahr 2000 in der Praxis keine Rolle mehr, da seit diesem Jahr sämtliche steuerbegünstigten Organisationen selbst zum unmittelbaren Empfang von Zuwendungen (Spenden) berechtigt sind. Gleichwohl ist es auch weiterhin möglich und zulässig, dass Zuwendungen über öff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Bewertungsebenemehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.1 Sachspenden, Nutzungs- und Leistungsspenden

Rz. 72 Eine Zuwendung muss nicht zwangsläufig in Geld bestehen, sie kann auch in Geldeswert, insbes. in der Übertragung einer Sache auf den Zuwendungsempfänger bestehen (Sachspende). Der Spender muss durch die Sachspende endgültig wirtschaftlich belastet sein, die bloße Besitzaufgabe reicht nicht aus.[1] Bei aus dem Betriebsvermögen bewirkten Sachspenden natürlicher Personen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.1 Der Spendenbegriff

Rz. 26 § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG spricht wie § 10b Abs. 1 EStG nicht von Spenden, sondern allgemein von Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO. Als steuerbegünstigt erfasst werden damit Spenden und Mitgliedsbeiträge. Rz. 27 Eine Zuwendung kann in Geld oder Sachen (Sachspende), dagegen grds. nicht in Nutzungen und Leistungen bestehen.[1] Rz. ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.3.3 Disquotale Stimm- und Gewinnbezugsrechte

Für den BFH handelt es sich bei der disquotalen Ausgestaltung des Stimm- und Gewinnbezugsrechts bei einer GmbH um einen Umstand, der "den Preis beeinflusst" und der so nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG bei der Bewertung zu berücksichtigen sei (abweichender Gewinnverteilungsschlüssel als wertbildender Faktor, BFH, Urteil v. 16.11.2022, X R 17/20, BStBl 2023 II S. 484). Im konkreten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Allgemeiner Spendenabzug

Rz. 201 Unter dem Begriff "Zuwendungen" sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zu verstehen, vgl. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG, § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG. Spenden sind Ausgaben, die unentgeltlich und freiwillig erfolgen, keine Mitgliedsbeiträge sind und der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Ausgeschlossen ist ein Spendenabzug immer dann, wenn die Zuwe...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 410 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 411 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Sachspenden aus dem Betrieb... / 4 Sachspende aus dem Privatvermögen

Handelt es sich um eine Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden, ist der gemeine Wert des gespendeten Wirtschaftsguts maßgebend, wenn dessen Veräußerung im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde.[1] Ansonsten sind die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wert der Zuwendung auszuweisen. Dies gilt insbesondere bei Verä...mehr