Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen-Anhalt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.17 Zuwendungen an Gebietskörperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG)

Rz. 80 § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG enthält für Zuwendungen an den Bund, ein Bundesland, eine inländische Gemeinde oder einen inländischen Gemeindeverband (z. B. Bezirk) unabhängig vom Zweck bzw. der Art und Höhe der Zuwendung eine persönliche Steuerbefreiung. Erfasst sind Zuwendungen unter Lebenden und Erwerbe von Todes wegen, also insbesondere auch Erwerbe des Fiskus als gese...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.6 Bestandsschutzregelung

Rz. 38 Abs. 4 enthält eine generelle Bestandsschutzvorschrift, die es dem Arbeitslosen ermöglichen soll, nach Entstehung eines Anspruchs eine Beschäftigung aufzunehmen, die nicht in der Höhe des für den aktuellen Bezug des Alg maßgebenden Bemessungsentgeltes entlohnt wird, das dem Anspruch zugrunde gelegt wurde (vgl. BSG, Urteil v. 1.6.2006, B 7a AL 86/05 R). Der Arbeitslose...mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.6 Kostentragung

Rz. 35 Die Kosten, die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehen, werden gemäß § 179 Abs. 8 SGB IX vom Arbeitgeber getragen. Im Geltungsbereich des BPersVG bzw. der PersVG der Bundesländer bestimmt sich die entsprechende Kostentragung nach den personalvertretungsrechtlichen Regelungen, was aus § 179 Abs. 8 Satz 1 HS 2 hervorgeht. Der Umfang der Kostentrag...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des § 14 wurden die Entscheidungen über die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen nicht selten mehrere Monate hinausgezögert. Der Grund hierfür waren insbesondere Arbeitsrückstände oder Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Rehabilitationsträgern. § 14 brachte zum 1.7.2001 für alle Rehabilitationsträger (§ 6) erstmals eine konkrete Verpflichtun...mehr

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Jung, SGB VII § 85 Mindest-... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Während Abs. 1 und 1a nach dem Alter gestaffelte Regelungen zum Mindest-JAV enthalten, verhält sich Abs. 2 zum Höchst-JAV. Die jeweilige Berechnung knüpft an die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV und damit an das Durchschnittsentgelt der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten im vorangegangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächst höheren, durch 420 teilbar...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.1 Systematik des § 14

Rz. 8 § 14 zielt darauf ab, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell zu klären und über den Antrag möglichst zügig zu entscheiden (BT-Drs. 14/5074 S. 102 f. zu § 14; vgl. auch BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, sowie BGH, Urteil v. 27.1.2015, VI ZR 54/14). Die Zuständigkeitsklärung nach § 14 muss vom Rehabilitati...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.4.3 Befreiung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 18 § 179 Abs. 4 Satz 3 erweitert den Freistellungsanspruch der Vertrauenspersonen hinsichtlich der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, soweit derartige Fortbildungen spezifische Kenntnisse für die Tätigkeit als Schwerbehindertenvertretung vermitteln. Der Freistellungsanspruch ist hierbei ebenfalls eng mit dem Faktor der Erforderlichkeit zur Ausübung des Amtes ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufwendungen für das Medikament Ozempic im Rahmen einer Behandlung gegen Adipositas nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig

Leitsatz Das Medikament Ozempic war in Deutschland zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Verordnung (Streitjahr 2023) nicht für die Behandlung von Adipositas zugelassen, sondern nur zur Behandlung von Diabetes Typ 2. Bei der Behandlung der beim Steuerpflichtigen diagnostizierten Adipositas (Fettleibigkeit und Bluthochdruck) mit Ozempic handelte es sich daher im Streitjahr 2023 um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) EStDV. Wurde w...§ 275 SGB Vmehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 3 Abgrenzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und Arbeitsverhältnis

Beim Einsatz ehrenamtlich Tätiger kommt es entscheidend darauf an, eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit von Ehrenamtsinhabern und von Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Die Grenzen zwischen freiwilligem Engagement und Arbeitsverhältnis können dabei je nach der konkreten Ausgestaltung fließend sein. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.14 Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt bietet aktuell keine eigenen Förderungen an.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 2 Die Entwicklung der Ladeinfrastruktur

Derzeit sind Ladevorgänge im privaten Raum, also am Arbeitsplatz oder am Wohnort, mit rund 85 % die häufigsten. Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) enthält zum Stichtag 1.5.2025 insgesamt 128.198 Normalladepunkte und 38.669 Schnellladepunkte. Sie sind in 90.970 Ladeeinrichtungen (Vorjahr 77.924, + 17 %) zusammengefasst. Diese Angaben enthalten auch Meldunge...mehr

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Güterrecht / 3.1.2 Form der Auskunft

Rz. 37 Die Auskunft zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen ist durch Vorlage eines schriftlichen Verzeichnisses gemäß § 260 BGB über den Bestand des Vermögens zum jeweiligen Stichtag zu erteilen, in welchem die am maßgeblichen Stichtag vorhandenen Aktiva und Passiva geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind.[1] Die Auskunft soll den auskunftsberechtigten Ehegatten in...mehr

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Güterrecht / 2.1.5 § 1365 BGB bei der Teilungsversteigerung

Rz. 18 Praktische Bedeutung erlangt § 1365 BGB im Rahmen von Teilungsversteigerungen. Für den Antrag eines im gesetzlichen Güterstand lebenden Ehegatten auf Teilungsversteigerung gemäß § 180 ZVG ist nämlich in entsprechender Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich, wenn der Anteil des antragstellenden Ehegatten im Wesentlichen sein g...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 2.4.3.1 Leinenzwang per Gesetz

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin[1], Brandenburg[2], Hamburg[3] und Schleswig-Holstein.[4] Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "gefährliche" Hunde vor.[5]mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, sich mit den Rechtsbehelfen gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung und der Verwirkung näher zu befassen Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung Erinnerung Die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen LSG, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Anspruchsberechtigte

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine Förderung in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (s. § 1 Abs. 2 InvZulG 2007 bzw. § 1 Abs. 2 InvZulG 2010) ist möglich nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes; der folgenden produktionsnahen Dienstleistungen; Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen

Rn. 561 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das AbgG v 18.02.1977 (BGBl I 1977, 297) idF v 21.02.1996 (BGBl I 1996, 326, zuletzt geändert durch Gesetz v 08.10.2021, BGBl I 2021, 4650) gilt ausschließlich für die derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder des Deutschen Bundestags und deren Hinterbliebene. Rn. 562 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das am 06.04.1979 in Kraft getretene EuAbgG (BGBl ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 6.1 Umsatzsteuer

Der Vergütung, d. h. den Gebühren und den Auslagen, ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 UStG auf die Tätigkeit entfällt.[1] Maßgeblich ist der in § 7 StBVV genannte Fälligkeitszeitpunkt der Vergütung, d. h. der im Zeitpunkt der Auftragserledigung oder Beendigung der Angelegenheit geltende Steuersatz.[2] Ist der Steuerberater Kleinunternehmer,[3] unterbleibt die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belästigung und Mobbing im ... / 5.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.1 Überblick über das Beratungsfeld

Förderbanken & Förderinstitute Förderbanken bzw. Förderinstitute oder auch Projektträger sind Unternehmen zwischen Staat und Wirtschaft. Förderbanken sind Kreditinstitute und auch Vergabestelle (Förderorganisation) von beantragten Zuschüssen, somit Unternehmen, die nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden und nach bankaufsichtsrechtlichen Regeln arbeiten. Sie sind ein I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Ende der Anlaufhemmung

Rz. 40 Die Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt mit Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe der Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung. Der maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Steuererklärung, Steueranmeldung oder der Anzeige bei dem FA. Das setzt voraus, dass es sich um eine rechtlich wirksame Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sonderbauten / 1 Definition von Sonderbauten im Landesrecht

Zunächst definieren die Bauordnungen der Länder Gebäude als selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen (z. B. Begriffsbestimmungen aus § 2 Abs. 2 Brandenburgische Landesbauordnung). Weiter werden Gebäude in unterschiedliche Gebäudeklassen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Wahrung der Festsetzungsfrist

Rz. 49 Die Festsetzungsfrist wird dadurch gewahrt, dass die Steuer vor Ablauf dieser Frist wirksam gegen den Stpfl. festgesetzt wird. Diese Wirkung der Wahrung der Festsetzungsfrist ist verwaltungsaktbezogen.[1] Gewahrt wird die Festsetzungsfrist daher hinsichtlich eines bestimmten Steueranspruchs, der durch die Steuerfestsetzung festgesetzt wird, nicht hinsichtlich eines an...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/online-mahnverfahren/. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene UnternehmenGroße Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub / 11.12 Sachsen-Anhalt

11.12.1 Rechtsgrundlage Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 4.3.1998 (GVBL. LSA 1998, S. 92) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 705). 11.12.2 Persönlicher Geltungsbereich Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, die in Heimarb...mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, die in Heimarbeit Beschäftigten samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind, soweit ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt oder ihr Arbeitgeber seinen Betriebssitz in Sachsen-Anhalt hat. Für Arbeitslose gilt d...mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.3 Freistellungsrelevante Themen

Die Freistellung von der Arbeit kann nur für Bildungszwecke erfolgen, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.6 Verfahren

11.12.6.1 Frist und Form Der Antrag muss so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum sowie der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine vom Maßnahmeträger ausgest...mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.4 Umfang des Anspruchs

11.12.4.1 Dauer Der Anspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. 11.12.4.2 Anrechnung Eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, ist möglich, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung des Gesetzes entsprechen und ...mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.5 Wartezeit

Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen.mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.6.3 Übertragbarkeit

Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.mehr

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Bildungsurlaub / 3.1 Der persönliche Geltungsbereich

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben. Der persönliche Wohnsitz ist ohne Bedeutung. Deshalb können beispielsweise Beschäftigte mit Wohnort in Sachsen, wo es noch keine gesetzliche Grun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub / 11.12.1 Rechtsgrundlage

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 4.3.1998 (GVBL. LSA 1998, S. 92) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 705).mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.4.1 Dauer

Der Anspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Der Anspruch von 2 Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.mehr

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Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen[2] – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Wü...mehr

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Bildungsurlaub / 11.12.4.2 Anrechnung

Eine Anrechnung von Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Regelungen beruhen, ist möglich, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung des Gesetzes entsprechen und die Anrechnung ausdrücklich vorgesehen ist.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub / 11.12.6.1 Frist und Form

Der Antrag muss so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Beizufügen sind Informationen über den Inhalt und den Zeitraum sowie der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss dem Arbeitgeber durch eine vom Maßnahmeträger ausgestellte Bescheinigung nach...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildungsurlaub / 11.12.6.2 Einschränkungen

Kein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht gegenüber Arbeitgebern mit weniger als 5 Beschäftigten. Die Gewährung von Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an Schulen oder Hochschulen ist auf die unterrichts- oder vorlesungsfreie Zeit beschränkt, soweit diese ihren Erholungsurlaub in dieser Zeit zu nehmen haben. Der Arbeitgeber kann die Freistellung ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.2.3 Kausalitäten

Rz. 21 Die haftungsbegründende Kausalität betrifft die Frage, ob das schädigende Ereignis den Eintritt des Primärschadens wesentlich verursacht hat, denn ein Vorgang, der keinen Körperschaden ausgelöst hat, führt nicht zur "Haftung" (vgl. § 4 Abs. 1 SGB XIV). Erst nach dem Eintritt des kausal bedingten Primärschadens setzt die haftungsausfüllende Kausalität ein. Sie verknüpf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 3 Amtshilfe... / 2.2 Begriff der Amtshilfe

Rz. 4 Eine ins Einzelne gehende Definition des Begriffs der Amtshilfe enthält das Gesetz nicht. Amtshilfe ist eine ergänzende Hilfe, die gleich- oder nebengeordnete Verwaltungsbehörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (im privatrechtlichen und fiskalischen Bereich gibt es keine Amtshilfe) einander auf Ersuchen gewähren, soweit die Hilfeleistung nicht in Handlungen besteht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wo sich das Investieren in Eigentumswohnungen rechnen kann

Langfristig zeigt die Wertentwicklung für Eigentumswohnungen im Bestand nach oben: Im Schnitt aller Regionen werden die Preise laut aktuellem Postbank Wohnatlas in den kommenden 10 Jahren real um 0,4 % pro Jahr steigen. Die Preise für Wohnimmobilien sind in den vergangenen Jahren vielerorts gesunken. Bis 2035 sollen die Werte für Eigentumswohnungen im Bestand im Durchschnitt ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 2 Örtliche ... / 2.3 Nahtlosigkeit der Leistungen, Erstattungsanspruch

Rz. 7 Abs. 3 Satz 1, der dem betroffenen Bürger einen Anspruch auf Leistungserbringung durch die bisher örtlich zuständige Behörde gibt und alle Leistungsarten (u. a. Geld- oder Sachleistungen) erfasst, stellt bei einem Wechsel der Zuständigkeit sicher, dass eine Unterbrechung der Leistungen nicht eintritt und regelt gleichzeitig den Erstattungsanspruch zwischen den Leistung...mehr