Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen-Anhalt

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 2 Baumschutzsatzungen und -verordnungen

Wegen der ökologischen Bedeutung der innerstädtischen Grünbestände haben viele Städte und Gemeinden Baumschutzregelungen erlassen. Derartige Regelungen ergehen entweder in Form von Rechtsverordnungen (so in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) oder als Satzungen (so in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.2.2 Der Verweis auf die Mitbenutzung der Antennenanlagedes höheren Gebäudes

Der in Anspruch genommene Eigentümer des höheren Gebäudes kann das Hochführen und Befestigen von Antennen und von technischen Einrichtungen zu deren Reparatur und Wartung an seinem Gebäude dadurch verhindern, dass er dem Eigentümer und Erbbauberechtigten (so in Berlin und Sachsen) bzw. dem Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie dem dinglich und obligatorisch Nutzungsberecht...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.4 Kosten, Entschädigung

Die Kostentragung für die technischen Maßnahmen zum Hochführen von Schornsteinen und Lüftungsleitungen an dem höheren Gebäude ist in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht geregelt. Nur soweit der zur Duldung verpflichtete Nachbar die Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Hinweis auf die Benutzung einer an der Außenwand seines Gebäudes anzubringenden Steigleiter...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen sowie der Einrichtungen zu deren Reinigung und Wartung zu dulden, steht je nach den landesgesetzlichen Regelungen entweder dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes zu (so in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Th...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.1 Die Länderregelungen im Überblick

Mit Ausnahme von Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern regeln alle Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich in den Fällen, in denen durch ein Bauvorhaben auf dem einen Grundstück die Funktionsfähigkeit von Schornsteinen und Lüftungsleitungen eines niedrigeren Gebäudes auf dem angrenzenden Grundstück beeinträchtigt wird. An...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.4 Kosten, Entschädigung

Die Kosten des Anschlusses an die Antennenanlage des höheren Gebäudes trägt der Anschlussberechtigte.[1] Die Kosten der Unterhaltung und des Betriebs der gemeinschaftlichen Antennenanlage müssen die angeschlossenen Teilnehmer nach § 706 BGB zu gleichen Teilen tragen.[2] Ebenso hat der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte des niedrigeren Gebäudes die Kosten zu tragen, wenn er ...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.1 Die Länderregelungen im Überblick

Im Gegensatz zur Rechtslage bei Schornsteinen und Lüftungsleitungen hat nur ein geringer Teil der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich bei der Störung des Fernseh- und Rundfunkempfangs als Folge des Höherbaues eines Nachbargebäudes geregelt. Wie unterschiedlich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hier bewertet wird, zeigt etwa die amtliche Begründ...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 3.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Antennenanlage des niedrigeren Gebäudes und der zu ihrer Reparatur und Wartung notwendigen Einrichtungen zu dulden, steht dem Eigentümer und Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes (so in Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen) bzw. dem Eigentümer und Erbbauberechtigten sowie dem dinglich und obligatorisc...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 3.1 Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm)

Von der Rechtsprechung werden die von Gast- und Vergnügungsstätten ausgehenden Geräusche als besonders lästig bewertet, weil sie mit ihren unterschiedlichen Frequenzmustern und Schallpegeln sehr viel weniger gewöhnungsbedürftig sind als hinsichtlich Zeitstruktur, Frequenzzusammensetzung und Schallpegel gleichförmiger Geräusche. Diese Geräusche wirken eher monoton und damit w...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.2.3 Die Unterhaltung und Reinigung der höher geführten Anlagen

Die Unterhaltung und Reinigung der unter Nutzung des Nachbargebäudes höher geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen wird häufig von dem niedrigeren Gebäude aus nicht möglich sein. Deshalb erweitern die einschlägigen Landesvorschriften die Duldungspflicht des höher bauenden Nachbarn insoweit, als die hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen auch vom höheren Gebäu...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.14 Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder fremden Tieren aufge...mehr

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Vereinsangebote – mit frisc... / 2.4.2 Feiertage und Brückentage

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Dichtheitsprüfung von priva... / 1.3 Länder, Städte und Gemeinden

Bis auf Bundesebene eine einheitliche Regelung getroffen wird (vgl. § 61 Abs. 3 WHG), sind die einschlägigen Vorschriften der Länder, Städte und Kommunen zu beachten. Diese können in ihren Vorschriften auf die DIN 1986-30 Bezug nehmen, können aber auch von ihr abweichen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob eine Vorschrift existiert. Regelungen in den Bundesländernmehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.2.1 Der Schutzumfang

Eine Bodenerhöhung darf nur so vorgenommen werden, dass Schädigungen von Nachbargrundstücken nach menschlicher Voraussicht ausgeschlossen sind. Bei der Frage, welchen Schäden auf Nachbargrundstücken vorgebeugt werden soll, sind die Ländervorschriften uneinheitlich. Weite Fassung Für eine weite Fassung haben sich Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarlan...mehr

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Vereinsangebote – mit frisc... / 2.4.1 Ferientermine

Unter Umständen können auch Termine innerhalb der Ferien für Angebote interessant sein. Nicht zuletzt durch die gestiegenen Preise für Urlaubsreisen werden Urlaube häufig kürzer geplant oder es wird insgesamt darauf verzichtet. Dennoch sollte man zumindest innerhalb der Sommerferien vorsichtig planen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Vereinsmitglieder ebenfalls in Urlaub fahr...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.3 Die Rechtsvorschriften der Bundesländer

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Nachträgliche Änderungen

Rz. 1099 Umstritten ist, ob eine erneute Zuleitung unter Wahrung der Monatsfrist zu erfolgen hat, wenn das der Umwandlung zugrunde liegende Dokument nachträglich geändert wird. In diese Richtung dürfte die Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt zu interpretieren sein, nach der bei Ergänzung des ursprünglichen Umwandlungsvertrages dem Betriebsrat alle ergänzenden Urkunden zuzule...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Gruppenarbeitsverhältnis

Rz. 173 Bei einem Arbeitsverhältnis können auf Arbeitnehmerseite mehrere natürliche Personen stehen. Müssen diese eine gemeinsame Arbeitsaufgabe erfüllen, schulden sie die Arbeitsleistung mithin nicht individuell nebeneinander, sondern gemeinsam als Gruppe, spricht man von einem Gruppenarbeitsverhältnis.[371] Man unterscheidet die vom Arbeitgeber zusammengestellte Betriebsgr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gegenstand

Rz. 1096 Zuzuleiten ist das jeweilige Dokument, das die Pflichtangaben enthält (bspw. bei Verschmelzung der Verschmelzungsvertrag bzw. sein Entwurf). Gegenstand der Zuleitung ist das Dokument in seiner Gesamtheit (einschließlich etwaiger Anlagen), auch wenn es der Arbeitnehmervertretung vornehmlich auf die arbeitsrechtlichen Angaben ankommen wird.[2901] Erforderlich ist in d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 3. Adressliste

Rz. 245 Adressliste mit Internetadressen der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Integrationsämter für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach §§ 170, 174 SGB IX (Stand 31.3.2024):mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Monatsfrist

Rz. 1098 Die Zuleitung hat einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die über die Umwandlung beschließt, zu erfolgen (vgl. insb. §§ 5 Abs. 3, 126 Abs. 3 und 194 Abs. 2 UmwG). Da es sich um eine gesetzliche Fristbestimmung handelt, hat die Fristberechnung nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB zu erfolgen.[2912] Der Nachweis der rechtzeitigen Zuleitung des der Umwandlung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Rechtsnatur des Durchführungsvertrags

Rz. 477 Unter den im ersten Bildungsweg durchgeführten dualen Studiengängen im engeren Sinne ist zwischen dem sog. ausbildungsintegrierenden dualen Studium, das eine auf einen IHK/HWK-Abschluss zielende Berufsausbildung mit einem Bachelorstudiengang kombiniert, und dem hier im Vordergrund stehenden praxisintegrierenden dualen Studium zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist ...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 2. Rechtsnachfolge in Baulasten

Rz. 27 In bauordnungsrechtlichen Verfahren sind Baulasten von großer Bedeutung. Eine Baulast kann erforderlich sein, um die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf Dauer sicherzustellen. Hat der Erblasser eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für ein Nachlassgrundstück übernommen, wird diese mit Eintragung der Baulast (z.B. Abstandsflächenbaulast, Vereinigungsbaulast...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzliche Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 871 Die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit sind in § 5 EFZG gesetzlich geregelt. Die Pflichtenstellungen dienen unterschiedlichen Zwecksetzungen und stehen deshalb eigenständig nebeneinander. Während die Anzeigepflicht dazu dient, dem Arbeitgeber die Abstimmung der Personalplanung auf den Ausfall des erk...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Adressliste

Rz. 209 Adressliste mit Internetadressen der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörde für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG (Stand 31.7.2020):mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Bekanntgabe gegenüber dem Adressaten

Rz. 8 Gem. § 41 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VwVfG ist der Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Hiermit ist der Adressat des Verwaltungsaktes gemeint, also derjenige, der den Erlass des Verwaltungsaktes beantragt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VwVfG) oder derjenige, an den die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 50 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Aber auch sonst kommt ein Anspruch nach § 74 SGB XII in Betracht, wenn eine Person z.B. bestattungsp...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Nachweispflichten: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Rz. 489 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer an dem darauffolgenden Arbeitstag eine Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG. Mit Wirkung ab dem 1.1.2023 hat § 5 Abs. 1a EFZG für Arbeitnehmer, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse sind, die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Wichtig: Wettbewerbsbeschränkungsklausel

Tz. 18 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Wettbewerb eines Zweckbetriebes zu nicht steuerbegünstigten Betrieben derselben oder ähnlichen Art muss auf das zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbare Maß begrenzt sein. § 65 Nr. 3 AO (s. Anhang 1b) fordert daher eine Wettbewerbsbeschränkungsklausel. Der Schutz des Konkurrenzgedankens und die Vermeidung von Wettbewerbsv...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Rechtsnachfolge in dingliche Verwaltungsakte

Rz. 25 Die Bauordnungen der Länder bestimmen, dass bauaufsichtliche Genehmigungen, Vorbescheide und sonstige Maßnahmen (bauordnungsrechtliche Verfügungen, soweit sie grundstücks- bzw. vorhabenbezogen sind) für und gegen den Rechtsnachfolger gelten.[49] Dabei übernimmt der Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten des Erblassers so, wie sie zum Zeitpunkt seines Todes bestande...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 861 Die Verpflichtung zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz weitgehend abschließend geregelt. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung sind einzelvertraglich unabdingbar, auf die gesetzlichen Ansprüche kann gem. § 12 EFZG im Voraus nicht wirksam verzichtet werden.[2022] Zulässig ist insowe...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / IV. Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Der Teilzeitanspruch nach § 11 TVöD/TV-L besteht bereits nach dem Wortlaut nur dann, wenn dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Rz. 22 Diese Formulierung schließt trotz der Verwendung des Wörtchens "soll" in § 11 Abs. 1 S. 1 TVöD/TV-L eine Abwägung unter den Interessen der Arbeitsvertragsparteien aus;[18] die dringenden Belange können nu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats?

Rz. 980 Äußerst umstritten ist, ob der Betriebsrat zusätzlich zu den individualrechtlichen Konsequenzen nach § 113 Abs. 3 BetrVG die Möglichkeit hat, im Wege einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren die Unterlassung der Betriebsänderung bis zum Abschluss des Verfahrens nach §§ 111, 112 BetrVG zu verlangen.[2432] Rz. 981 Das Bundesarbeitsgericht hat sich zu dieser F...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gem. § 666 BGB

Rz. 155 Die Anzahl der Fälle, in denen Erben von vormals vom Erblasser bevollmächtigten Miterben Auskunft- und Rechenschaft verlangen, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies hängt wohl einerseits damit zusammen, dass die Erteilung von Vorsorge- und sonstigen Vollmachten in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat; andererseits sind die Möglichkeiten, die §...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Festlegung weiterer Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1449 Eine Tantieme ist echter Vergütungsbestandteil und damit in ihrem Bestand ausschließlich von der Arbeitsleistung innerhalb des Bezugszeitraums abhängig (vgl. auch Rdn 712 ff.). Die Bindung der Tantiemezahlung an eine bestimmte Beschäftigungsdauer oder an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Bezugszeitraum hinaus ist daher unzulässig,[3376] ebenso eine V...mehr

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§ 6 Das Fahreignungsregiste... / IV. Überprüfungspflicht der Fahrerlaubnisbehörde

Rz. 12 Die Erfassung und Sammlung der einzutragenden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Gerichte im Fahreignungsregister dient dazu, die Arbeit der in § 30 Abs. 1 Nr. 3 StVG genannten Stellen in tatsächlicher Hinsicht zu erleichtern, weshalb diese sich bei den in eigener Verantwortung zu treffenden Entscheidungen nach § 4 Abs. 5 S. 1 StVG grundsätzlich auf die ihnen ...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Folgekündigung, Auflösungsantrag

Rz. 589 Dem Weiterbeschäftigung kann auch entgegenstehen, wenn eine nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts ausgesprochene Folgekündigung[1379] oder ein in der Berufungsinstanz neu gestellter Auflösungsantrag[1380] zu einer neuen, zusätzlichen Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt.[1381] Üblicherweise tritt in der Praxis die Konstellation auf, das...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / III. Genehmigung nach Gemeinderecht und Baugesetzbuch

Rz. 48 Vgl. § 4 Rdn 142, zur Begründung eines Untererbbaurechts zugunsten einer Kommune ist die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen,[162] sofern der Untererbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu werten ist. Dies ist der Fall, sofern der Untererbbaurechtsvertrag die Verpflichtung der Kommune begründet, einen Untererbbauzins zu zahlen.[163] In ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Vergütung

Rz. 490 Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass Praxisphasen praxisintegrierender dualer Studiengänge nicht mindestlohnpflichtig sind. Nach der Gesetzesbegründung[1233] sind Teilnehmer an Dualstudiengängen als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i.S.d. § 22 Abs. 3 MiLoG einzustufen. Dem schließt sich die h.M. an.[1234] Da Teilnehmer praxisintegrierender Studiengänge nicht in ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Auslegung von Bezugnahmeklauseln in nach 2002 geschlossenen Verträgen

Rz. 1459 Bezugnahmeklauseln, die nach dem 1.1.2002 vereinbart wurden, sind primär nach ihrem Wortlaut auszulegen sowie nach den Begleitumständen des Vertragsschlusses. Die Auslegung orientiert sich also nicht – wie bei Altverträgen – an einem unterstellten Gleichstellungszweck der Bezugnahmeklausel.[3414] Bei der Formulierung von Bezugnahmeklauseln ist deshalb besondere Vors...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. ABC von Zweckbetrieben

Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Adoptionsvermittlungsstellen Zu anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen als Zweckbetrieben s. FinMin Niedersachsen vom 24.05.2000, AZ: S 0170–76–31. Altkleidersammlungen die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, sind grundsätzlich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (s. BFH-Urteil vom 26.02.1992, BStBl 1992 ...mehr