Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen-Anhalt

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / A. Verbindung

Rz. 1 Allgemeines Nach § 113 SGG kann das Gericht durch Beschluss mehrere bei demselben Gericht anhängige Streitverfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung eines Aktenzeichens verbinden, wenn die Ansprüche, welche den Gegenstand dieser Rechtsstreitigkeit bilden, in einem Zusammenhang stehen oder von vorneherein in einer Klage hätten geltend gemacht we...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / IV. Entscheidung und Rechtsbehelf

Rz. 78 Entscheidung Sofern dem Vergütungsfestsetzungsantrag teilweise oder vollumfänglich nicht stattgegeben, er also zurückgewiesen wird, ist der zu begründende Vergütungsfestsetzungsbeschluss dem Antragsteller mitzuteilen. Sofern dem Antrag vollumfänglich stattgegeben wurde, ist eine Mitteilung regelmäßig nicht notwendig; der beigeordnete Rechtsanwalt sieht spätestens durch...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Angelegenheit

Rz. 55 Angelegenheit – Grundsatz Für die Frage der Angelegenheit in Beratungshilfeverfahren gibt es keine gesonderte gesetzliche Regelung. Es gelten daher die für allgemeine Zivilsachen entwickelten Grundsätze. Danach ist dieselbe Angelegenheit anzunehmen, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, der Rechtsanwalt bei der Verfolgung der Ansprüche den gleichen Rahmen einhält un...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / E. Prozesskostenhilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 18 Umfang bei Prozesskostenhilfe Sehr umstritten ist der Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei mehreren Auftraggebern. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn nur einer von mehreren Auftraggebern prozesskostenhilfeberechtigt ist. Fraglich ist dann der Umfang der Bewilligung für den Berechtigten. Rz. 19 Ansicht 1 – Nur Mehrvertretungszuschlag: Nach einer Ansich...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 1. Streitwert

Rz. 11 Streitwert Der Streitwert oder Gebührenstreitwert ist in § 3 Abs. 1 GKG als "Wert des Streitgegenstandes" legaldefiniert. Es gilt für die Bestimmung des Streitwertes insbesondere § 52 GKG sowie die weiteren allgemeinen Vorschriften der §§ 39 ff. GKG. Der für die Wertberechnung maßgebende Zeitpunkt ist gem. § 40 GKG der der Antragsstellung, also der Eingang des Antrags, ...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / F. Kostenquotelung

Rz. 85 Kostenquotelung Der Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X lässt jede Kostenquote zu. Eine analoge Anwendung des § 155 Abs. 1 S. 2 VwGO oder einer ähnlichen prozessualen Kostenvorschrift kommt nicht in Betracht.[69] Rz. 86 Kostenquote bei Teilerfolg Die Kostenfestsetzung ist unproblematisch, soweit der Antragsteller vollständig obsiegt hat und die Behörde die Notwendigkeit ...mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / III. Einzelfälle

Rz. 16 Akteneinsicht und Hauptsache Bei Klage auf Gewährung von Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren und Anfechtungsklage in der Hauptsache handelt es sich nicht um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG.[20] Rz. 17 Widerspruch und Antrag auf Rücknahme (§ 44 SGB X) Grundsätzlich kann bei Anrechnung von Einkommen auf die Ansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf L...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Gesetzliche Feiertage

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat im Entgeltfortzahlungsgesetz den Begriff des Feiertags nicht definiert. Dies ist auch nicht in anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geschehen. Ein Feiertag ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein jährlich wiederkehrender weltlicher oder kirchlicher Gedenktag, an dem nicht gearbeitet wird.[1] Letztendlich kann eine genauere Feiertagsdefinition...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.12 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 46 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind...mehr

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Garage/Stellplatz im Mietrecht / 4 Anspruch auf Garage/Stellplatz?

Ein Wohnungsmietvertrag begründet keine (Neben-)Pflicht des Vermieters, seinem Mieter zusätzlich zu den angemieteten Wohnräumen auch einen Garagenstellplatz zur Verfügung zu stellen. Etwas anderes kann nur im Fall einer entsprechenden besonderen Vereinbarung im Wohnungsmietvertrag gelten. Hinweis Auch Warteliste gibt keinen Anspruch Selbst eine vom Vermieter verwaltungsintern ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[1] und der 1,2 Termingebühr[2] eine 1,0 Einigungsgebühr[3] für die beteiligten Anwälte an, die aus dem Verfahrenswert berechnet wird. Letzterer wird vom Familiengericht festgesetzt. Wenn ein oder beide Ehepartner für das Schei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.5 Feiertagsübersicht

Folgende deutsche Feiertage führen zur Entgeltfortzahlungspflicht: Infographicmehr

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Kindergeld / 7.1 Voraussetzungen für die Berücksichtigung

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem Jobcenter oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz als arbeitsuchend gemeldet ist.[2] Es besteht keine Verpfl...mehr

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Kindergeld / 8.4 Private Vorbereitungen

Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist – zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung[1] – als Berufsausbildung anzusehen.[2] Der Besuch eines Abitur-Fernlehrgangs[3] stellt Berufsausbildung dar, wenn sich das Kind ernsthaft bemüht, das Lehrgangsziel zu erreichen.[4] Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf die Abiturprüfung im Rahmen eines ...mehr

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Kindergeld / 4.3.3 Familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band

Die erforderliche familienähnliche Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson muss von vornherein auf eine längere Zeit angelegt sein, z. B. im Rahmen von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege[1] oder von Eingliederungshilfe.[2] Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Dauer der familienähnlichen Beziehung, sondern die am Anfang beabsichtigte Dauer. Bei einer von den Beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Abweichungsländer

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach Einfügung der Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG hat Hessen frühzeitig angekündigt, von der Abweichungskompetenz durch ein wertunabhängiges Flächenmodell Gebrauch machen zu wollen.[2] Hessen hat für den Grundbesitz des Grundvermögens (Rz. 82, Rz. 85) am 24.12.2021 das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) in Kraft gesetzt (Rz. 441...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 23 des GG am 03.10.1990 wurden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland (s. Einigungsvertrag vom 31.08.1990, BGBl II 1990, 885). Die Anlagen zum Einigungsvertrag regelten da...mehr

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FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Übersicht über die einzelnen Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter im Bundesgebiet

Rz. 35 In den einzelnen Bundesländern sind die Zuständigkeiten für Erb- und Schenkungsfälle zumeist zentralisiert, d. h., ein FA ist für den Geschäftsbereich mehrerer FÄ zuständig. Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) kann man unter Service/Behördenwegweiser/Finanzamtssuche auch das zuständige Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer fin...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.2 Verhältnis zur Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 193 Eine weitere Steuerbegünstigung bringt die Gemeinnützigkeit bei der Erbschaftbesteuerung der Errichtung und der späteren Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit sich (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG). Das ErbStG befreit sämtliche "Zuwendungen" an inländische gemeinnützige Rechtsträger und damit sowohl die Dotation der Stiftung bei ihrer Errichtung als auch d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 11 Bei den Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften handelt es sich um Gesellschaften mit nicht geschlossener Mitgliederzahl (§ 1 GenG), deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Sie sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und ihre Tätigkeit gilt vollumfänglich als Ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Erwerber/Zuwendender

Rz. 11 Im Erbschaftsteuergesetz ist der Begriff des Erwerbers nicht definiert. Erwerber kann jeder sein, der von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden einen Vermögenszuwachs erzielt, mithin bereichert ist. Als Erwerber/Zuwendender in Betracht kommen daher in erster Linie natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts. Gleichfalls kommen aber auch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.3 Grobschema für die Praxis

Rz. 470 Im Unterschied zur dogmatischen Begründung stellt sich in der Praxis die Frage des Vorliegens eines Willens zur Unentgeltlichkeit nur in Ausnahmefällen. Dies liegt daran, dass – ausgehend von der Rechtsprechung des BFH – das subjektive Tatbestandselement der Freigebigkeit stark zurückgedrängt ist und auf dieses beim Vorliegen der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 6 Vermietung an Angehörige nach Grundstücksübertragung

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei Abschluss eines Mietvertrags unter Angehörigen liegt nicht schon deshalb vor, weil das Objekt vor der Vermietung vom jetzigen Mieter gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen wurde. Dem Eigentümer eines Immobilienobjekts steht es grundsätzlich frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung zu üb...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Soweit es um die Frage geht, ob Fremdgeschäftsführer selbständig oder abhängig beschäftigt sind, ist an die Rechtslage betreffend Gesellschafter-Geschäftsführer anzuknüpfen (hierzu Rz. 86 ff.). Diese gestaltet sich – zusammenfassend – wie folgt: ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbständig tätig (Rz. 97). Vielmehr mu...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Vorstandsmitglieder werden regelhaft auf der Grundlage eines Dienstvertrags (§ 611 Abs. 1 BGB) tätig (hierzu z. B. BSG, Beschluss v. 11.12.2019, B 6 A 1/19 B). Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein (§ 611 Abs. 2 BGB). Bei der Statusbeurteilung ist regelmäßig vom Inhalt der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen auszugehen, den die V...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.2 Mitarbeitender Gesellschafter

Rz. 109 Ist ein GmbH-Geschäftsführer zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt, sind der Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (vgl. zuletzt BSG, Urteil v. 20.2.2024, B 12 KR 1/22...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.2 Auswirkungen bei anderen Rechtsbereichen

Rz. 6 Das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung der Vorschriften nach dem Teil 3 SGB IX, sondern auch für andere Rechtsvorschriften. Im Gegensatz zu der "Auslauffrist" bezüglich der Anwendung der Regelungen des Teils 3, tritt das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes in den nachfolgend genannten Fällen direkt ein. Zu nennen sind ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Förderung des Mietwohnungsbaus des Landes Sachsen-Anhalt (Mietwohnungsbauförderrichtlinien – MietwohnungsbauRL)

4.1 In welchen Gemeinden gefördert wird Bedarf muss bestehen Die Förderung erfolgt nur in Gemeinden, die einen entsprechenden nachhaltigen Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum bestätigen. Dabei muss deren Wohnungsmarktsituation eine zukünftige Gefährdung der Versorgung von einkommensschwachen Haushalten mit ausreichend qualitativ ansprechendem Wohnraum erkenne...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: Sachsen-Anhalt

Zusammenfassung Überblick Diese Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung in diesem Bundesland geben. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz in weiten Bereichen der sozialen Wohnraumförderung bei den Bundesländern. Sofern die Bundesländer aber von ihrer Gesetzgebungskompetenz noch keinen Gebrauch...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Mail: poststelle-mid@sachsen-anhalt.de, Web: www.mid.sachsen-anhalt.de Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Mail: info@ib-lsa.de, Web: www.ib-sachsen-anhalt.demehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.8 Antragstellung

Direktantrag Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen. Hierzu stehen auf der Webseite der Bank die zu nutzenden Vordrucke zum Download bereit (www.ib-sachsen-anhalt.de). Wichtig 24-Monats-Frist Die Maßnahme muss 24 Monate nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheids fertiggestellt sein.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Weitere Förderungen

10 Jahres-Frist Eine Förderung für Maßnahmen, für die in einem Zeitraum ab 10 Jahren vor Antragstellung bereits Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt oder des Bundes gewährt wurden, ist ausgeschlossen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm "Sachsen-Anhalt MODERN" ist ausgeschlossen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Antragstellung

Direktantrag Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen. Hierzu stehen auf der Webseite der Bank die zu nutzenden Vordrucke zum Download bereit (www.ib-sachsen-anhalt.de).mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1 In welchen Gemeinden gefördert wird

Bedarf muss bestehen Die Förderung erfolgt nur in Gemeinden, die einen entsprechenden nachhaltigen Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum bestätigen. Dabei muss deren Wohnungsmarktsituation eine zukünftige Gefährdung der Versorgung von einkommensschwachen Haushalten mit ausreichend qualitativ ansprechendem Wohnraum erkennen lassen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.5 Eigenkapital

20 % Die Förderung wird nur gewährt, wenn der Antragsteller eine angemessene Eigenleistung erbringt. Als angemessene Eigenleistung werden mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben angesehen. Von dieser Eigenleistung sind mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als verfügbare Geldmittel aufzubringen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.6.1 Das Baudarlehen

Bis 80 % Das Baudarlehen kann die Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Es wird bis zu 20 Jahre zinsfrei gewährt. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren. Ist die Zinsfreiheit abgelaufen, wird das Darlehen marktgerecht verzinst. Auszahlung nach Baufortschritten Das Darlehen wird nach Baufortschritt ausgeza...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer ist anspruchsberechtigt?

Eigentümer Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt, deren Grundstücke im Eigentum stehen. Hinweis Erbbaurecht Bei einem Erbbaurecht muss dieses mindestens 66 Jahre bestehen oder nachgewiesen sein. Kann das Eigentum nicht durch Grundbuchauszug belegt werden, gelten notariell beurkundeter Kaufvertrag, Vermögenszuordnungsbescheid oder Auflassungsvormerkung...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Wer antragsberechtigt ist

Eigentümer Antragsberechtigt für dieses Programm sind natürliche und juristische Personen, soweit sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstücks sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstücks oder Erbbaurechts gesichert ist.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.6 Darlehen und Tilgungszuschüsse

Projektförderung Die anteilige Finanzierung erfolgt als Projektförderung. Diese setzt sich aus einem Baudarlehen, welches durch einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann, zusammen. Bei der Planung der Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass die Mittel so sparsam wie möglich eingesetzt werden müssen (keine Luxusbauten). 4.6.1 Das Baudarlehen Bis 80 % Das Baudarlehen kann die Höhe ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) vom 13.9.2001, zuletzt geändert am 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung i. d. F. vom 1.7.2020 (GVBl. LSA S. 379) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus des Landes Sachsen-Anhalt (Mietwohnungsbauförderrichtlinien – MietwohnungsbauRL) vom 5....mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3 Was gefördert wird

mind. 3 Wohnungen Dieses Programm fördert die Schaffung von ausschließlich barrierearmem oder -freiem, mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Gebäuden. Die Gebäude müssen mindestens drei Mietwohnungen haben. Gefördert wird: Neubau (Lückenschließung) und der Umbau oder Erweiterung bestehender Gebäude. Als Neubau gelten auch: Abbruch Ersatzbau nach Abbruch, wenn der Abbruch ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.7 Belegungsbedingungen

20 Jahre Der geförderte Wohnraum muss für die Unterbringung von Haushalten i. S. v. § 1 in Verbindung mit § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, mindestens für 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen. Der Vermieter muss sich vom Wohnungssuchenden vorher einen Wohnber...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4 Kein vorzeitiger Vorhabensbeginn

Mit dem Bauvorhaben darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Als Beginn des Vorhabens wird der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen, die der Ausführung zuzurechnen sind. Planung Nicht als Beginn des Vorhabens gilt die Planung bis einschließlich Leistungsphase 6 des § 34 Abs. 3 Nr. 6 HOAI, die Bodenuntersuchung sowie das Herrichten des Grundstücks un...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.6.2 Der Tilgungzuschuss

10 % Wird das Förderobjekt an Wohnberechtigungsscheininhaber für einen Zeitraum von 25 Jahren überlassen, wird nach Abschluss der Fördermaßnahme (Prüfung des Verwendungsnachweises) ein Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % auf den auf diese Wohnungen entfallenden Darlehensanteil (Berechnungsbasis Wohnfläche) gewährt. 10 % Ein Tilgungszuschuss ist auch möglich, wenn die Mietwohnung ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum (Modernisierungsrichtlinien – ModRL)

3.1 Wer ist anspruchsberechtigt? Eigentümer Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt, deren Grundstücke im Eigentum stehen. Hinweis Erbbaurecht Bei einem Erbbaurecht muss dieses mindestens 66 Jahre bestehen oder nachgewiesen sein. Kann das Eigentum nicht durch Grundbuchauszug belegt werden, gelten notariell beurkundeter Kaufvertrag, Vermögenszuordnungsbes...mehr