Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen-Anhalt

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§ 3 Gebühren des RVG / II. Terminsgebühr

Rz. 95 Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts, was...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.2 Hessisches Finanzgericht

Im Gegensatz zum FG Sachsen-Anhalt (Tz. 7.1) vertrat das Hessische FG die Auffassung, dass die Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge aus Zumutbarkeits- und Praktikabilitätsgründen nicht gilt, wenn ein Unternehmer gegen Barzahlung Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Zahl von Kunden in einem offenen Ladengeschäft verkauft. Die Aufzeichnung der täglichen Tagessummen ist...mehr

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§ 9 Muster / B. Liste der Höhe der geringfügigen Auslagen

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Freistellung

Rz. 150 Die Bewertung einer im Kündigungsrechtsstreit getroffenen Vereinbarung[169] über eine Freistellung des Arbeitnehmers ist umstritten. Teilweise wird die Zeit der Freistellung mit 10 bis 50 % des auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitsentgelts berücksichtigt.[170] Nach anderer Ansicht ist eine Freistellung – unabhängig von ihrer Dauer – wie ein Beschäftigungs- oder We...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Verfahren vor dem Berufungsgericht

Rz. 138 Für das zweitinstanzliche Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht bleibt es bei der Regelung der ZPO. Insbesondere ist § 97 ZPO zu beachten, wonach ein ohne Erfolg eingelegtes Rechtsmittel der Partei zur Last fällt, die es eingelegt hat. Wenn der Rechtsmittelführer aufgrund neuen Vorbringens obsiegt, können ihm dennoch gemäß § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Rechtsmittel...mehr

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zfs 11/2025, Abstellen von ... / Leitsatz

Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum im sogenannten Free-Floating-Modell zum Zweck des Abschlusses von Mietverträgen zur Nutzung der E-Scooter zur Fortbewegung stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar (Anschluss an OVG NRW, Beschl. v. 26.10.2023 – 11 A 339/23). OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.9.2025 – 2 M 94/25mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auskunft über den Verbleib von Erbschaftsgegenständen

Rz. 17 Der Erbschaftsbesitzer muss auch über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft geben. Auch diese Auskunft ist entsprechend § 260 Abs. 1 BGB durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses zu erteilen.[48] Der Erbschaftsbesitzer muss insbesondere Auskunft über den Verbleib derjenigen Gegenstände geben, deren Zugehörigkeit zum Nachlass feststeht, die abe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsatz – Quotenerbteil

Rz. 38 Für den Vergleich des tatsächlich hinterlassenen Erbteils mit dem gesetzlichen Pflichtteil sind grundsätzlich die vom Erblasser angeordneten Erbquoten maßgeblich.[170] Beschränkungen und Beschwerungen, mit denen der hinterlassene Erbteil belastet ist, bleiben hierbei unberücksichtigt.[171] Fällt dem Pflichtteilsberechtigten mehr als ein Erbteil zu, sind sämtliche Erbt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Erbschaftsverwaltungs- oder Nachlasskostenschulden

Rz. 34 Die sog. Nachlasskosten- und Nachlassverwaltungsschulden werden als eine Untergruppe der Erbfallschulden [83] angesehen. Sie sind ursächlich durch den Erbfall entstanden, aber zeitlich erst nach dessen Eintritt.[84] Dazu gehören insbesondere die Kosten der Nachlassverwaltung (Haftungsbeschränkungsmaßnahme nach §§ 1975 ff. BGB), der Nachlassinsolvenz als Haftungsbeschrä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Subjektiver Tatbestand (Aufhebungswille)

Rz. 5 Auch wenn der Widerruf der letztwilligen Verfügung nach § 2255 BGB durch eine tatsächliche Handlung erfolgt, stellt er eine Willenserklärung dar,[19] die zum Zeitpunkt der Vernichtungshandlung oder Veränderung Testierfähigkeit nach § 2229 BGB voraussetzt.[20] Ferner bedarf es unter subjektiven Gesichtspunkten eines Aufhebungswillens des Erblassers, so dass eine versehe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen der Dürftigkeitseinrede

Rz. 8 Die Dürftigkeitseinrede setzt voraus, dass eine die Kosten der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt (§ 1982 BGB; § 26 Abs. 1 InsO)[24] und deshalb die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht "tunlich" ist oder dass aus diesem Grund die Nachlassverwaltung aufgehoben (§ 1988 Abs. 2 ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Ertragswert

Rz. 33 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Auf ihn verweist nicht nur § 1376 Abs. 4 BGB für die Zugewinnausgleichberechnung bei Vorhandensein eines aktiven Landguts, sondern auch § 21 Abs. 2 S. 2 HO Rh-Pf. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Soweit die beschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der Wert des übergegangenen (vererbten) bzw. übertragenen Landguts abweichend von den Vorgaben des § 2311 BGB nach dem Ertragswertverfahren, § 2049 Abs. 2 BGB, bestimmt und dieses Ergebnis der Pflichtteilsberechnung zugrunde gelegt. Ob der Übernehmer in der Lage wäre, auf der Grundlage des Verke...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Hauptpflicht

Rz. 24 Grundsätzlich geht der Anspruch des Bedachten auf die Übereignung des vermachten Gegenstandes (§§ 873, 925, 929 ff. BGB) oder die Abtretung des vermachten Rechts (§§ 398 ff. BGB). Es kommt somit darauf an, was der Erblasser konkret vermacht hat. Der Umfang der Übereignung bzw. Übertragung ist ggf. durch Auslegung zu ermitteln.[34] Rz. 25 Das Vermächtnis muss grundsätzli...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zu ersetzende Beerdigungskosten

Rz. 20 Dem früheren Wortlaut des Gesetzes entsprechend hatte der Erbe die Kosten einer "standesgemäßen Beerdigung" zu tragen. Er muss also über das unbedingt Notwendige hinaus die Kosten für alles das auf sich nehmen, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört.[54] An dem hierzu Erf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ee) Vorlage der Krankenunterlagen

Rz. 112 Grundsätzlich ist der Patient nicht verpflichtet, zur Substantiierung seiner Klage die Krankenunterlagen beizuziehen oder dem Gericht zur Verfügung zu stellen.[287] Die Beiziehung der Krankenunterlagen hat üblicherweise vom Gericht zu erfolgen.[288] Das Gericht muss aber nicht von Amts wegen alle theoretisch denkbaren Möglichkeiten untersuchen.[289]mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 3 Das SGB IX zielt darauf, die selbstbestimmte Teilhabe des behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Hierzu gehört z.B. das Zustimmungserfordernis des Integrationsamts bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber (§§ 168 SGB IX ff.),[3] Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX),[4] vorg...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Ob das selbstständige Beweisverfahren für arzthaftungsrechtliche Ansprüche geeignet ist, ist seit langem umstritten. Das selbstständige Beweisverfahren richtet sich nach den §§ 485 ff. ZPO. Gem. § 485 Abs. 1 ZPO findet eine vorsorgliche Tatsachenfeststellung durch eine Beweisaufnahme außerhalb des Urteilsverfahrens statt. Als Beweismittel gelten der Augenscheinsbeweis...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / bb) Einzelrichter

Rz. 123 Im Arzthaftungsprozess ist aufgrund des schwierigen medizinischen Sachverhalts darauf zu achten, dass das Verfahren beim LG nicht vor dem Einzelrichter, sondern vor der Zivilkammer geführt wird. Gem. § 348 Abs. 1 S. 2 Nr. 2e ZPO bleibt der Rechtsstreit ohnehin originäre Kammersache, soweit eine Spezialzuständigkeit gegeben ist. Sollte keine Spezialzuständigkeit beste...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (7) Belegarzt

Rz. 95 Der Belegarzt haftet für die von ihm begangenen fehlerhaften Behandlungen selbst, nicht das Krankenhaus.[262] Im Rahmen seiner Leistungen und seines Fachgebiets haftet der Belegarzt gem. § 278 BGB auch für das am Krankenhaus angestellte ärztliche und nicht-ärztliche Personal, soweit es ihm bei der Erfüllung seiner eigenen Verbindlichkeiten aus dem Belegarztvertrag mit...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Außergerichtliche Streitschlichtung gem. § 15a EGZPO

Rz. 77 Durch das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde § 15a EGZPO im Vorgriff auf die ZPO-Reform mit Wirkung ab dem 1.1.2000 eingeführt. Hierdurch wurde, um eine Entlastung der Justiz herbeizuführen, den Landesregierungen die Möglichkeit eingeräumt, die Anrufung der staatlichen Gerichte von der vorherigen Durchführung einer obligatorischen Streit...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung Verwaltungsgericht Bremen Am Wall 198 28195 Bremen per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesrepublik Deuts...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / J. Rechtsmittel

Rz. 82 Für die Beschlussklagen nach § 44 WEG gilt schon seit 1.7.2007 eine Rechtsmittelkonzentration für die 2. Instanz. Die Zuständigkeit ergibt sich generell aus § 72 Abs. 2 GVG. Danach ist als gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht zuständig das Landgericht, das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständig ist. Die Länder sind ermächtigt, durch Landesverordnung ein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 206 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[880] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser[881] ist der GmbH-Anteil f...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Verfassungsbeschwerde zu einem LVerfG

Rz. 4 Die Möglichkeiten, eine Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht und ggf. eine Verfassungsbeschwerde nach Landesverfassungsrecht an ein Landesverfassungsgericht[12] zu erheben, bestehen erstens unabhängig voneinander und zweitens nebeneinander (sofern das Landesverfassungsrecht dies nicht ausdrücklich ausschließt), und zwar auch, soweit die jeweils einschlägigen Grundrec...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Horizontale Arbeitsteilung

Rz. 29 Ist ein niedergelassener Arzt aufgrund eigener, begrenzter persönlicher Fähigkeiten und/oder unzureichender Ausstattung nicht in der Lage, eine standardgemäße Behandlung des Patienten zu gewährleisten, ist er verpflichtet, den Patienten entweder zu einem anderen Facharzt oder aber in das Krankenhaus bzw. ggf. in eine Institutsambulanz zu überweisen. Kommt es im Bereic...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 4.1 Artfortschreibung

Rz. 34 Nach § 222 Abs. 2 BewG ist über die Art der wirtschaftlichen Einheit eine neue Feststellung (Artfortschreibung) zu treffen, wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht, sie für die Besteuerung von Bedeutung ist und dem FA bekannt wird, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen (§ 222 Abs. 4 S. 1 BewG). Unter die Art der wirtschaftlichen Einheit sind hie...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 1 Einführung / B. Sozialgerichtsbarkeit in Zahlen

Rz. 12 Die nachfolgend angeführten Angaben für die Sozialgerichtsbarkeit wurden vom Statistischen Bundesamt[2] ermittelt und beziehen sich auf das ganze Bundesgebiet. Rz. 13 Verfahrensdauer Sozialgerichte – Statistik Durchschnittliche Verfahrensdauer für Klage- und einstweilige Rechtsschutzverfahren vor den Sozialgerichten:mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / IV. Hinreichende Erfolgsaussichten

Rz. 38 Erfolgsaussichten Daneben müssen hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Hier sind alle Umstände zu berücksichtigen; eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit genügt. Eine hinreichende Erfolgsaussicht liegt vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden aufgrund der vorgetragenen Sachverhaltsschilderung sowie der...mehr

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§ 18 Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 1 Erstattungsfähigkeit der Reisekosten Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist durch BGH-Entscheidungen anerkannt, dass die Reisekosten eines am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, sofern sie die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht wesentlich übersteigen (nicht wesentlich = bis zu 10 %).[1] Rz. 2 Anwendbarkeit von § 91 ZPO Fraglich ist, ob die ...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / H. Synergieeffekte

Rz. 46 Synergien/Rationalisierungseffekte Auch sind sogenannte Synergieeffekte (Rationalisierungseffekte) zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich für den Rechtsanwalt um einen oder mehrere Umstände, wegen derer sich die Arbeit im konkreten Fall (deutlich) erleichtern kann. Es handelt sich insoweit um arbeitserleichternde Umstände. Sofern derartige Synergien vorliegen, sind ...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Grund... / Zusammenfassung

Beim Verkauf eines Grundstücks mit Photovoltaikanlage ist entscheidend, ob die Anlage als Teil des Gebäudes oder als sogenannte Betriebsvorrichtung gilt. Davon hängt ab, ob der Kaufpreis für die Anlage in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einfließt. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat hierzu klare Vorgaben gemacht.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Einzelfälle – Sozialrecht

Rz. 32 Rationalisierungseffekt/Synergieeffekt Wird ein Anwalt in einer Reihe gleicher oder ähnlicher Fälle tätig, so ist der damit einhergehende Rationalisierungseffekt bei der Bemessung der Gebühren zu berücksichtigen. Allerdings kann dabei nicht ohne Weiteres für ein gleichgelagertes Widerspruchsverfahren lediglich die Mindestgebühr festgelegt werden. Dieser arbeitserleichte...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Notwendigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 19 Reisekosten für Geschäftsreise Reisekosten des Bevollmächtigten im Vorverfahren zu einem Termin oder zu einer Ortsbesichtigung sind notwendige und damit erstattungsfähige Kosten, wenn eine mündliche Erörterung mit dem Widerspruchsführer seitens der Widerspruchsstelle angeregt worden ist oder aus einem sonstigen Grund notwendig erscheint.[15] Ausnahmsweise können auch Re...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Kostenentscheidung des Gerichts umfasst auch Vorverfahren

Rz. 97 Vorherige Kostengrundentscheidung gegenstandslos Die Kostenentscheidung des Gerichts im Klageverfahren umfasst auch die Kosten des Vorverfahrens. Zuvor ergangene Kostengrundentscheidungen nach § 63 SGB X werden hierdurch gegenstandslos.[80] Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine gerichtliche Kostenentscheidung nach § 193 SGG die Kostenentscheidung...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Kosten des Mahnverfahrens

Rz. 33 Auch zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 193 SGG zählen die Gerichtskosten eines vorausgegangenen Mahnverfahrens vor den zentralen Mahngerichten,[4] welches ein Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach § 182a SGG aufgrund von Beitragsansprüchen betrieben hat. Nach § 182a SGG hat nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Antrag auf Durchführung des streiti...mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / B. Trennung

Rz. 10 Allgemeines Hinsichtlich der Trennung von Verfahren nach § 113 Abs. 2 SGG verhält es sich genau umgekehrt zur Verbindung. Es gelten insoweit dieselben Grundsätze entsprechend. Bis zur Verfahrenstrennung fällt nur eine Betragsrahmengebühr an. Nach der Trennung bleibt es für das erste Verfahren bei der bereits entstandenen Verfahrensgebühr, für das neue abgetrennte Verfa...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / 2 Vorbemerkungen

Rz. 2 Der Streitwert (Wert des Streitgegenstandes; § 3 des Gerichtskostengesetzes – GKG –) ist auch in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit maßgebend für die Höhe der gerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen). Kosten werden nur in den Verfahren erhoben, in denen § 197a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) anzuwenden ist (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG). Die Verfahr...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / V. Keine Mutwilligkeit

Rz. 39 Mutwilligkeit Der Begriff der Mutwilligkeit ist in § 114 Abs. 2 ZPO durch den Gesetzgeber konkretisiert worden. Mutwilligkeit liegt demnach vor, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht und ihre eigenen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst tragen müsste, bei verständlicher Würdigung aller Umstände von einer Rechtsverfolgung oder R...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 35 Erfolg des Widerspruchs Erfolgreich ist der Widerspruch, auf den hin der Verwaltungsakt völlig oder teilweise aufgehoben wird. Dabei kommt es im Ergebnis einzig auf das Stattgeben an.[26] Der Erfolg kann also auch durch ein äußeres Ereignis herbeigeführt werden. Damit hat der Widerspruch beispielsweise Erfolg, wenn die Voraussetzungen für den streitigen Anspruch während ...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / I. Beispiele für fehlende Mitwirkung

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