Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen-Anhalt

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufwendungen für Medikamente außerhalb der Zulassung

Der Einsatz eines Medikamentes außerhalb seiner Zulassung stellt eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV dar. Entsprechend muss der Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG zwingend durch ein vor Erwerb des Medikamentes ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheini... mehr

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Historie der Eingruppierung / 1.5 Die Zeit von 1961 bis Anfang der 2000er Jahre (BAT und BAT-O)

Seit dem 1.4.1961 bestimmte der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) die Rechtsverhältnisse der Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb). Hinweis Als Anlage 1a zum BAT wurde die "Allgemeine Vergütungsordnung" vereinbart. Die Rechtsverhältnisse der Arbeiter in den Kommunen wurden im Bundesmanteltarifver... mehr

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"Frequently asked questions... / III. Weitere rechtliche Grundlagen für FAQ

Wenn FAQ also keine Verwaltungsanweisungen sind, stellt sich weiter die Frage nach ihrem Rechtscharakter. Keine (anderweitige) steuerrechtliche Normanknüpfung: Der Begriff FAQ wird weder in der Abgabenordnung noch in materiellen Steuergesetzen verwendet oder legaldefiniert. Informationspflicht gem. § 3 Abs. 2 EGovG: Eine rechtliche Grundlage für behördliches Handeln mittels FA... mehr

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"Frequently asked questions... / [Ohne Titel]

RiFG Tobias Thum, LL.M.oec.[*] Der Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Einordnung von sog. "Frequently asked questions"-Katalogen (FAQ), die sich insb. beim BMF einer offensichtlichen Beliebtheit erfreuen. Anlässlich der jüngsten Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 30.7.2025 – X R 7/23, DStR 2026, 284, veröffentlicht am 29.1.2026) analysiert der Beitrag, warum FAQ keine st... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 SHGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 BewG... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Schleswig-Holstein ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Schleswig-Holstein hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Grundsteuerhebesatzgesetz – SHGrStHsG). v. 15.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen des Landes Sachsen-Anhalt vom GrStG

1 Allgemeines Rz. 1 In Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v.... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v. 1.11.2024[1]... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 1 GrStHsG LSA wurde vom Land Sachsen-Anhalt unter Inanspruchnahme der Abweichungskompetenz gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG im Wege des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v. 1.11.2024[1... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v. 1.11.2024[1] hat Sachsen-Anhal... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 GrStHsG LSA landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. ergänzend Kommentierung... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 4 Inkrafttreten des GrStHsG LSA (§ 3)

Rz. 35 Nach § 3 GrStHsG LSA tritt das GrStHsG LSA am Tag nach der Verkündung in Kraft. Da das GrStHsG LSA am 23.10.2024 vom Landtag des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen[1], am 1.11.2024 ausgefertigt und am 7.11.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt verkündet wurde[2], ist es am 8.11.2024 in Kraft getreten. Entsprechend der Anwendungsregelung in § 2 G... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 Wenngleich den Gemeinden in Sachsen-Anhalt in § 1 GrStHsG LSA abweichend von § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vornehmlich die Option zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens eingeräumt wurde, erstreckt sich der Geltungsbereich des GrStHsG LSA auch auf die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft al... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.3 Option zur Zusammenfassung des Hebesatzes für Grundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 3)

Rz. 26 Durch § 1 Abs. 1 S. 3 GrStHsG LSA wird explizit klargestellt, dass die Gemeinden von der Option zur Hebesatzdifferenzierung zwischen der Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) und den Wohngrundstücken (Rz. 20) Gebrauch machen können, sie müssen diese Option aber nicht ausüben. Es handelt sich um eine Differenzierungsbefugnis und nicht um eine Differenzierungspfl... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 3 Erstmalige Anwendung des GrStHsG LSA (§ 2)

Rz. 33 Das GrStHsG LSA ist gem. § 2 GrStHsG LSA erstmals ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Insoweit bestimmt diese Anwendungsregelung den zeitlichen Anwendungsbereich des GrStHsG LSA. Nach § 2 GrStHsG LSA können die Gemeinden in Sachsen-Anhalt von der in § 1 GrStHsG LSA eingeräumten Möglichkeit zur Hebesatzdifferenzierung für die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundv... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 Be... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einh... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.5 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 30 Bereits mit dem in § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA enthaltenen Vorbehalt des § 25 Abs. 5 GrStG wird verdeutlicht, dass auch die Gemeinden in Sachsen-Anhalt von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen können (Rz. 19). Un... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7 Systematische Kommentierung

2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1) Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. ... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2 Festsetzung des Hebesatzes (§ 1)

2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten G... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz kann nicht unmittelbar mit Rechtsmitteln angefochten werden. Der Steuerschuldner hat jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid den angewendeten Hebesatz überprüfen zu lassen (§ 12 GrStG Rz. 12). Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens gegen den Grundsteuerbescheid wird das Verwaltungsgerich... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Begrenzung des Hebesatzes für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (§ 1 Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Nach § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsG LSA darf der einheitliche Hebesatz für die Gruppe der Nichtwohngrundstücke (Rz. 20, 21) gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GrStHsG LSA nicht niedriger sein als der einheitliche Hebesatz für die unter § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GrStHsG LSA fallenden Wohngrundstücke (Rz. 20). Mit der Ausübung der Option zur Hebesatzdifferenzierung kann die Gemeinde somit ... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.4 Hebesatzdifferenzierungen bei Änderungen des Gemeindegebiets (§ 1 Abs. 1 S. 4)

Rz. 28 In § 1 Abs. 1 S. 4 GrStHsG LSA wird entsprechend zu § 25 Abs. 4 S. 2 GrStG bestimmt, dass bei Änderungen des Gemeindegebiets, die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile für eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen kann.[1] Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 25 Abs. 4 GrStG verwiesen. Rz. 29 e... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird unter dem Vorbehalt des § 1 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 und 3 GrStHsGRP zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 ... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025[1] allerding... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.5.1 Vereinbarung durch landesbezirkliche Regelungen (Absatz 4 Satz 1)

Die zuschlagspflichtigen Arbeiten sowie die Höhe der Zuschläge sind auf landesbezirklicher Ebene zu vereinbaren. Es liegen u. a. folgende landesbezirkliche Tarifverträge gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-V vor: mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.2 Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Pausen (Absatz 1)

Die Dauer der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach dem TV-V betrug bis zum 30.6.2008 ebenso wie nach dem TVöD im Bereich der VKA 38,5 Stunden im Tarifgebiet West bzw. 40 Stunden im Tarifgebiet Ost. Im Rahmen der Tarifrunde 2008 ist am 31.3.2008 vereinbart worden, die regelmäßige Arbeitszeit ab 1.7.2008 – abgesehen von wenigen Ausnahmen – von 38,5 auf... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.1 Räumlicher, betrieblicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Räumlich gilt der Tarifvertrag im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, d. h. sowohl im Tarifgebiet West als auch im Tarifgebiet Ost. Betrieblich gilt der TV-V hauptsächlich für den kommunalen Versorgungsbereich, was zum einen durch die ausdrückliche Erwähnung der Versorgungsbetriebe und deren Definition in Satz 2 sowie zum anderen dadurch zum Ausdruck kommt, dass d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebsprüfung / 7.1 Mitwirkungspflichten

Der Prüfer hat die Betriebsprüfung zugunsten und zuungunsten des Geprüften durchzuführen. Damit der Betriebsprüfer seiner Tätigkeit nachgehen kann, muss der Geprüfte ihm einen angemessenen Arbeitsraum zur Verfügung stellen (§ 200 Abs. 2 Satz 2 AO). Es muss sich dabei um einen beheizbaren Raum mit einem eingerichteten Arbeitsplatz handeln, der sich nicht in einem abgelegenen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen... mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 4.3 Löschung von Abmahnungen aus der Personalakte

Für die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte gibt es keine gesetzliche Frist. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses wird man bei leichten Pflichtverstößen eine Entfernungspflicht nach 3 Jahren annehmen können, wenn keine weiteren Verstöße hinzugekommen sind. Allerdings kann eine Abmahnung für eine spätere Interessenabwägung bei einer verhaltensbedingten K... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.2 Nachweis der Hilfebedürftigkeit

Rz. 25 Bei einer Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 ist eine Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen, wie in Abs. 1, nicht erforderlich. Dennoch darf der Leistungsträger auch in diesem Fall nicht unbegrenzt gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen pauschal bis zu deren Hälfte aufrechnen: Im Falle einer Aufrechnung kann der Berechtigte einen Nachweis über seine Hilfebedürftigkeit... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Investitionsabzugsbetrag / 7.4.2 Einbringungen nach § 20 UmwStG

Sind im Zeitpunkt einer Buchwerteinbringung nach § 20 UmwStG noch Abzugsbeträge für nicht mehr realisierbare Investitionen vorhanden, sind diese Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 3 EStG rückgängig zu machen.[1] Durch die Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 20 UmwStG als veräußerungsähnlichen Vorgang ändert sich der Rechtsträger des Betrieb... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.5 Vorbesitzzeit (Zweijahresfrist)

Rz. 116 Durch Art. 2 Nr. 15 Buchst. a BauGB ist § 6b EStG mit Wirkung ab Vz 1987 um die Abs. 7 und 8 (jetzt Abs. 8 und 9) ergänzt worden. Hiernach verringert sich nunmehr die notwendige Vorbesitzzeit auf 2 Jahre, wenn die Übertragung zum Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen erfolgt; der Erwerber zu den in Abs. 8 S.... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.1 Veräußerungspreis

Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts zu erbringen hat.[1] Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam veräußert, ist der Erlös anteilig – notfalls im Weg der Schätzung – den einz... mehr

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ZErb 04/2026, Sozialrecht / II. LSG Sachsen-Anhalt (8. Senat), Urt. v. 26.8.2025 – L 8 SO 31/23 – angemessene Bestattungskosten

Die Klägerin hat als nach Landesrecht bestattungspflichtige Ehefrau Anspruch auf Übernahme weiterer Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Maßgeblich ist, dass sich die Bestattungspflicht aus dem Bestattungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt ergibt; ein möglicher Erstattungsanspruch gegen Erben nach § 1968 BGB schließt die Anspruchsberechtigung nicht aus. Die Klägerin muss sich z... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 3. Position der kommunalen Familie

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Landesregierung – als Urheber der Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen – gibt an, den kommunalen Landesverbänden angeboten zu haben, eine solche gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Dies sei seitens der kommunalen Landesverbände befürwortet worden, die in der Differenzierungsmöglichkeit beim Hebesatz eine Stärkung... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Sch... / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder

Rz. 27 [Autor/Stand] Neben Schleswig-Holstein haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, ihren Gemeinden eine Differenzierung der Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B zu gestatten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick: mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Norm des § 249 BewG zu den Grundstücksarten gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich so... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 5. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 54 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei bewegt sich das Ausmaß der gewährten Ermäßigungen von 30 % bis 59 %. mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Schleswig-Holstein belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nut... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse

Rn. 46 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die sachliche Zuständigkeit der Familienkasse folgt aus § 5 Abs 1 Nr 11 FVG (V 1.1 DA-KG 2025). Das Kindergeld ist bei der örtlich zuständigen Familienkasse zu beantragen, V 5.2 Abs 2 S 1 DA-KG 2025 (vgl V 1 u V 2 DA-KG 2025). Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts, wonach der Antrag auf Kindergeld auch beim zuständigen Träger ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen... mehr