Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXVI. Stufenklage/Stufenantrag

Rz. 68 Im Falle einer Stufenklage (§ 254 ZPO) bzw. eines Stufenantrags (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO) kommt es nur auf den Zeitpunkt des Auftrags zur Einleitung des Stufenverfahrens an. Unerheblich ist, wann der Leistungsanspruch beziffert und verlesen wird.[29]mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / I. Grundsatz

Rz. 100 Richtet sich die Vergütung nach neuem Recht, so ist diese nach § 91 ZPO auch zu erstatten. Es gibt keine Obliegenheit, eine Klage, einen Antrag, einen Widerspruch o.ä. früher einzureichen, um Kosten zu sparen.mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / V. Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 Abs. 2 FamFG

Rz. 30 Der Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 Abs. 2 FamFG löst keine neue Angelegenheit aus, sodass es beim bisherigen Recht verbleibt.mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / VII. Anwaltswechsel

Rz. 32 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[10] Zur Kostenerstattung in diesen Fällen s. Rdn 101.mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLVI. Verkehrsanwalt

Rz. 83 Die Anwendung des maßgeblichen Gebührenrechts für einen Verkehrsanwalt richtet sich nach dem Datum des ihm erteilten Auftrags, unabhängig davon, wann der Hauptbevollmächtigte beauftragt worden ist. Daher kann es auch hier zu gespaltenem Kostenrecht kommen (s.a. Rdn 6).mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / F. Nachfestsetzung

Rz. 105 Wird versehentlich die geringere Vergütung nach altem Recht zur Festsetzung angemeldet, kann der Differenzbetrag später noch nachgefordert werden. Der Differenzbetrag ist im Wege der Nachfestsetzung geltend zu machen. Eine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss mit der Begründung, die Kosten seien versehentlich auf der Basis alten Gebührenrechts angemeldet,...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / VI. Anwalt in eigener Sache

Rz. 31 Wird ein Rechtsanwalt in eigener Sache tätig, so kann er seine Kosten nach neuem Gebührenrecht erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO), wenn seine Tätigkeit nach dem Stichtag begonnen hat. Hier fehlt es an einem Auftrag als Anknüpfungspunkt. Abgestellt wird insoweit auch nicht auf den inneren Entschluss des Rechtsanwalts, sondern auf den Beginn seiner Tätigkeit.[9]mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / IV. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 29 Soweit ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine eigene Angelegenheit darstellt, gilt neues Gebührenrecht, wenn der Auftrag zu diesem Antrag nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist.mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXIV. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 65 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) und Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Die bisherige Streitfrage

Rz. 105 Eine wichtige Änderung ist in der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG vorgenommen worden. Die Streitfrage, ob in Kindschaftssachen nach § 155 Abs. 1 FamFG eine fiktive Terminsgebühr möglich sein soll, ist nunmehr dahingehend geklärt, dass diese künftig anfallen kann. Rz. 106 Die überwiegende Rspr. hatte eine solche fiktive Terminsgebühr unter Berufung darauf abgelehn...mehr

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§ 11 Gebührentabellen / I. Gebührentabelle zu § 13 Abs. 1 RVG

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 5. Anhebung von Regelverfahrenswerten in Familiensachen

Rz. 13 Eine weitere Erhöhung der anwaltlichen Vergütung – dies hebt der Gesetzgeber ausdrücklich hervor – soll durch die Anhebung verschiedener Regelverfahrenswerte bewirkt werden. Das hat allerdings mit dem RVG unmittelbar nichts zu tun und führt zwangsläufig auch zu höheren Gerichtsgebühren. Rz. 14 Erhöht worden sind die Verfahrensregelwertemehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Die neuen Gesetzestexte

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 3. Die Eingangsstufe

Rz. 56 Es ist allerdings dabeigeblieben, dass dem bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt bei Werten von über 4.000,00 EUR geringere Gebührenbeträge zustehen als dem Wahlanwalt. Zu einer Anhebung der untersten Gebührenstufe konnte sich der Gesetzgeber trotz den Forderungen der Anwaltschaft leider nicht entschließen. Rz. 57 Allerdings ist der Gebührenbetrag der untersten We...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (a) Der neue Gesetzestext

Rz. 221 Vorbemerkung 6.4: (1) Die Gebühren nach diesem Abschnitt entstehen in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der WBO, auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem Bundesverwaltungsgericht an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gemäß § 82 SG tritt. (2) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nummer 2302 ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 53 § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4 000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Absatz 1 die folgenden Gebühren vergütet:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 217 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 5. Neue Gebührenstufen

Rz. 60 Eingefügt worden sind zudem zwei weitere Wertstufen. Die bisherige Wertstufe von "über 50.000,00 EUR", die der Wertstufe des Wahlanwalts von bis 65.000,00 EUR entsprach, ist jetzt auf Werte bis 65.000,00 EUR begrenzt worden. Hinzu gekommen sind zwei weitere Wertstufen für Rz. 61 Das bedeutet, dass für den beigeordnete...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Betroffene Verfahren

Rz. 110 Von Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG werden Kindschaftssachen erfasst, die betreffen. Rz. 111 Strittig ist, ob ein Verfahren auf Antrag des betreuenden Elternteils auf Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern nach § 1671...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

Rz. 18 § 13 Wertgebühren (1) 1Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 51,50 Euro. 2Die Gebühr erhöht sich bei einemmehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 224 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für gerichtliche Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 45 § 17 Verschiedene Angelegenheiten Verschiedene Angelegenheiten sind … 7. das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenesmehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / I. Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Zusätzliche Anhebung von PKH/VKH-Gebühren

Rz. 9 Die Wertgebühren, die ein beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält, waren bisher nach § 49 RVG dergestalt begrenzt, dass bei einem Gegenstandswert von über 50.000,00 EUR (entspricht der Wahlanwaltsstufe bis 65.000,00 EUR) keine weitere Gebührensteigerung mehr eintritt. Diese Kappungsgrenze ist auf "über 80.000,00 EUR" angehoben worden. Das entspricht der W...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / f) Geschäftsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 99 Hinsichtlich der Geschäftsgebühren für eine Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ergeben sich folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 50 § 24 Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz Der Gegenstandswert im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz ist unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Abs. 3 Satz 2 zu bestimmen. § 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisa...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / h) Standardfälle

Rz. 101 Beispiel 13: Der Rechtsuchende lässt sich aufgrund eines Beratungshilfescheins vom Anwalt schriftlich beraten. Aus der Landeskasse erhält der Anwalt: Beispiel 14: Der Rechtsuchende lässt sich aufgrund ein...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 102 Vorbemerkung 3: … (4) 1Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. 2Bei Betragsrahmengebühren beträgt der Anrechnungsbetrag höchstens 225,00 EUR . 3Sind mehrere Gebühren ent...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 118 Vorbemerkung 3.2: (1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden. (2) 1Wenn im Verfahren auf Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie im Verfahren über die Aufhebung, den Widerruf oder d...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Die Änderung

Rz. 109 Die Auffassung, die eine fiktive Terminsgebühr angenommen hat, ist nunmehr in der neuen Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG umgesetzt worden. Danach erhält der Anwalt eine fiktive Terminsgebühr auch in "einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung" oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten … ohne mündliche V...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 71 Vorbemerkung 2.3: (1) Im Verwaltungszwangsverfahren ist Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 entsprechend anzuwenden. (2) Dieser Abschnitt gilt nicht für die in den Teilen 4 bis 6 geregelten Angelegenheiten. (3) Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. (4) 1Soweit ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 29 § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für j...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 3. Erweiterung der fiktiven Terminsgebühr in Familiensachen

Rz. 11 Darüber hinaus hat der Gesetzgeber für die Anwaltschaft erfreulicherweise in der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG klargestellt, dass die fiktive Terminsgebühr auch in Kindschaftssachen nach § 155 Abs. 1 FamFG anfallen kann, wenn das Gericht ohne die vorgeschriebene Erörterung entscheidet oder eine Einigung der Beteiligten ohne vorherige Erörterung getroffen wird (...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Nach dem durch das KostRÄG 2021[1] zum 1.1.2021 eingefügten § 15a Abs. 2 S. 1 RVG (der frühere § 15a Abs. 2 RVG ist seitdem § 15a Abs. 3 RVG) ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln, wenn mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Das KostBRÄG 2025 erweitert den Anwendungsbereich von § 15a Abs. 2 S. 1 RVG auch a...mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / II. Zu frühe Antragstellung

Der Antrag ist nach Auffassung des OLG Braunschweig abzulehnen, weil die Voraussetzungen des § 51 RVG derzeit nicht vorlägen. Eine Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG komme – zumindest bei Fortbestand der Beiordnung – auch für abgeschlossene Verfahrensabschnitte nur nach Eintritt der Rechtskraft in Betracht. Dass die Regelung des § 51 Abs. 1 S. 1 und S. 3 RVG auch die Mög...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 2. Verfahrensgebühr/Terminsgebühr

Nach § 38 Abs. 1 S. 1 RVG können somit folgende Gebühren anfallen: Es entstehen zunächst die Verfahrensgebühren nach Nrn. 3206, 3207 VV, die nach den allgemeinen Regeln anfallen.[7] Es entsteht also mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vorabentscheidungsverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, fällt nur eine 1,1-Verfahrensge...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Anwendungsbereich

§ 15a Abs. 2 RVG gilt für alle im RVG geregelten Gebührenanrechnungen, insbesondere also nicht nur für die durch Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr, sondern insbesondere auch für die Anrechnung von Verfahrensgebühren (z.B. Vorbem. 3 Abs. 5 VV) oder Terminsgebühren (z.B. Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV). Betragsrahmenge...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLIII. Verbundverfahren

Rz. 78 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehesache und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für da...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Zwischeneinigung

Rz. 115 Der BGH hat zwischenzeitlich die Streitfrage entschieden, ob in Kindschaftssachen auch eine Teil- oder Zwischeneinigung eine Einigungsgebühr auslöst und hat dies bejaht. Ein im Hauptsacheverfahren zur Regelung des Umgangs geschlossener und gerichtlich gebilligter Zwischenvergleich kann eine 1,0 Einigungsgebühr zur Entstehung bringen. BGH, Urt. v. 25.5.2023 – IX ZR 161...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / LI. Widerklage, Drittwiderklage (Widerantrag, Drittwiderantrag)

Rz. 89 Für eine Widerklage gilt das Gleiche wie für die Klageerweiterung. Auch die Widerklage eröffnet keine neue Angelegenheit. Es gilt einheitlich bisheriges Recht, auch wenn der Auftrag zur Widerklage bzw. zum Widerantrag nach dem Stichtag erteilt worden ist.[38] Nur dann, wenn eine bisher nicht beteiligte Partei in den Prozess einbezogen wird, also durch eine Drittwiderkl...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXIII. Klageerweiterung

Rz. 51 Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts bleibt.[19] Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann für seinen A...mehr