Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / I. Sachverhalt

Der zwischen der Klägerin und dem Beklagten vor dem VG Berlin geführte Rechtsstreit endete durch vor Gericht geschlossenen Vergleich vom 5.3.2020. Danach hatte der Beklagte der Klägerin deren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Im Kostenfestsetzungsverfahren machte die Klägerin unter Hinweis auf eine mit ihrem Prozessbevollmächtigt...mehr

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AGS 03/2023, Mittelgebühr im Bußgeldverfahren wegen drohender Eintragung im FAER

§ 14 RVG Leitsatz Unabhängig von der Frage, ob Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten generell oder in bestimmten Fällen zu einer geringeren Gebühr führen müssen, weil es sich um unterdurchschnittliche Angelegenheiten handelt, ist das jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister droht. AG Kaufbeuren, Urt. v. 3.3.2023 – 4 C 1117/22 I. Sac...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtliche Auswirkungen der rückwirkenden Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

§§ 45, 48 RVG Leitsatz Wird die Pflichtverteidigerbestellung rückwirkend aufgehoben, entfällt damit ein Vergütungsanspruch des Verteidigers. LG Amberg, Beschl. v. 5.12.2022 – 11 Qs 79/22 I. Sachverhalt Bei der Staatsanwaltschaft war seit dem 11.1.2021 ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen Besitzes von Jugendpornographie anhängig. Mit Schriftsatz vom 7.12.2020 zei...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswert einer Fälschung

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Ein gefälschter (polnischer) Führerschein hat keinen objektiven Verkehrswert. LG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 20.3.2023 – 22 Qs 1/23 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt ist für die Beschuldigte, der er als Pflichtverteidiger bestellt war, in einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung tätig geworden. Der Beschuldigten wurde zur Last gelegt, am 22.3.202...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattung eines über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Erfolgshonorars

§§ 151, 162 Abs. 1, 165 VwGO; § 4a RVG a.F. Leitsatz Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfäh...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man die Entscheidung gelesen hat, möchte man aufstehen, zum Fenster gehen, dieses öffnen und zum Himmel rufen: "Herr, lass Hirn vom Himmel regnen und schicke viel davon nach Amberg". Denn – ich hatte bereits in der Anmerkung zum Beschluss des AG Amberg (AGS 2022, 516) darauf hingewiesen –: Die Entscheidung des LG ist falsch. Die vom LG gegebene Begründung ist in kein...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den von der unterlegenen Partei zu erstattenden Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der erstattungsberechtigten Partei. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. 2. Höhe der erstattungsfähigen An...mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätze der Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren machen sich die damit befassten Rechtspfleger/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und die mit Rechtsbehelfsverfahren befassten Gerichte häufig wenige Gedanken darüber, welchen Anwendungsbereich die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO überhaupt hat. Bei der ...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Rechtsmittelinstanz

aa) Begriff des Rechtsmittels Für den Begriff des Rechtsmittels gilt: Das Rechtsmittelgericht muss aufgrund eines Rechtsmittels mit der Angelegenheit befasst worden sein. Bei Beschwerden gilt dies nur, wenn durch die Beschwerde auch die Hauptsache an das Rechtsmittelgericht gelangt ist. Um eine Zurückverweisung i.S.d. § 21 RVG handelt es sich auch nicht, wenn sich das Rechtsm...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

a) Allgemeines Die Vorschrift gilt in Straf- und Bußgeldsachen nach den Teilen 4 und 5 VV.[27] § 21 RVG findet keine Anwendung, wenn die Strafsache vom Gericht – im Eröffnungsverfahren – an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben wird, damit diese weiteren Ermittlungen durchführen kann/muss. Für eine Zurückverweisung im Bußgeldverfahren nach § 69 Abs. 5 OWiG vom AG an die Verwalt...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit von Auslagen des Pflichtverteidigers/-beistands

§§ 46, 55 RVG Leitsatz Die Feststellung der Erforderlichkeit von Aufwendungen des Pflichtverteidigers durch das Gericht ist nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG für das Festsetzungsverfahren nach § 55 bindend. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat die Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen. Bei Übersetzerkosten handelt es sich um erforderliche Aufwendungen i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 3 RVG....mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Nur gesetzliche Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der insoweit dem hier einschlägigen § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO entspricht, sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets erstattungsfähig. Dies bedeutet, dass grds. von der ansonsten na...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 433 wurde über die vergütungsrechtlichen Auswirkungen der Verbindung von mehreren Strafverfahren berichtet, in AGS 2023, 1 über die Vergütung des Rechtsanwalts nach der Trennung von Strafverfahren. Die nachfolgenden Ausführungen schließen daran an. Der Beitrag stellt die im Fall der Verweisung und Zurückverweisung von Verfahren entstehenden Probleme dar.mehr

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FF 03/2023, Rechtsprechung ... / 9 Kosten und Gebühren

OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.1.2022 – 13 WF 143/22 1. Darauf, dass der Verfahrensgegenstand in Kindesschutzverfahren der Disposition der Beteiligten entzogen ist, kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der seit dem 1.9.2009 geltenden Regelungen Nr. 1000 Nr. 1, Anm. V S. 2 und Nr. 1003, Anm. 2 VV RVG und dem hierdurch zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers nicht...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / I. Sachverhalt

In einem Auslieferungsverfahren hat das AG dem Verfolgten die Rechtsanwältin als Pflichtbeistand/-verteidigerin beigeordnet. Diese beantragte mit Schreiben vom 2.6.2021, gem. § 46 Abs. 2 RVG die gerichtliche Feststellung, dass die Übersetzung von 259 Seiten aus den Verfahrensakten des dem Antrag auf Auslieferung zugrundeliegenden, in Serbien geführten Strafverfahren für eine...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / Leitsatz

Ein über die gesetzliche Vergütung des Prozessbevollmächtigten der erstattungsberechtigten Partei hinausgehendes vereinbartes Erfolgshonorar gehört nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO. Unter den in § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO aufgeführten regelmäßig erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts sind...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Übertragung auf Dritten – Abrechnung zu Lasten der Masse

Grds. können Sonderaufgaben auch an Dritte delegiert werden und dies dürfte auch der gängigste praktische Sachverhalt sein. Im Unterschied zu b) werden hier die Gebühren nicht vorfinanziert, sondern direkt der Masse entnommen. Als Geschäftsbesorgungsvertrag können solche Aufträge direkt durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und zu Lasten der Masse abgerechnet werden.[20...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / III. Weitere Beschwerde

Das LG hat die weitere Beschwerde zugelassen, da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG). Eine Sache habe grundsätzliche Bedeutung, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden sei, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwi...mehr

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FF 03/2023, Rechtsanwaltsve... / Leitsatz

Das Verfahren auf Antrag des betreuenden Elternteils auf Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern nach § 1671 Abs. 1 BGB stellt zwar eine die elterliche Sorge betreffende Kindschaftssache gemäß § 151 Nr. 1 FamFG dar, jedoch nicht eine den Aufenthalt des Kindes betreffende Kindschaftssache im Sinne des § 155 Abs. 1 FamFG (Abweichung von OLG Stuttgart, Beschl. ...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / a) Selbstwahrnehmung im Rahmen besonderer Sachkunde

§ 5 InsVV regelt die Fälle, in denen der Verwalter die vorgenannten Aufgaben aufgrund eigener Sachkunde wahrnimmt und diese der Masse zur Verfügung stellt. Dies folgt dem Grundsatz, wonach ein Insolvenzverwalter, der nicht über diese Spezialkenntnisse verfügt, die anstehenden notwendigen Aufgaben bei fehlender besonderer Sachkunde an einen Dritten übertragen würde, welcher d...mehr

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Grundsteuerreform: Sind Rechtsmittel gegen Grundsteuerwertbescheid empfehlenswert? Inklusive Formulierungshilfe für einen Einspruch

Überblick Im Internet und in der Presse kursieren Empfehlungen, "sich abzusichern und Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerwertbescheid ergangen ist". Im Nachfolgenden werden daher die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Festsetzung der Grundsteuer dargestellt und es wird der Frage nachgegangen, ob ein Einspruch wirklich ratsam ist. Ausschlaggebend für die Neufestset...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.5 Kein/geringeres gesetzliches Honorar im Misserfolg ohne Zuschlag im Erfolgsfall

In § 4a Abs. 2 RVG wurde grundsätzlich die Regelung des § 4a Abs. 1 Satz 2 RVG a. F. übernommen, nach der keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung für den Fall eines Misserfolgs nur dann vereinbart werden darf, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Durch die Neufassung des § 4a Abs. 2 RVG wird dabei kl...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.4 Erfolgshonorar – Einzelfall: Absehen von der Rechtsverfolgung

§ 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVG orientiert sich grundsätzlich an der bisherigen Regelung des § 4a Abs. 1 Satz 1 RVG a. F. Durch die Neuregelung wird die sich an der wirtschaftlichen Situation der Rechtsuchenden orientierende Betrachtung des Einzelfalls zugunsten einer generalisierenden Betrachtung dahingehend aufgegeben, ob rational denkende Rechtsuchende bei verständiger Betra...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 4 Formalien für alle Vergütungsvereinbarungen

Bestimmte Formalien müssen bei allen Vergütungsvereinbarungen eingehalten werden: Es muss die Textform eingehalten werden (§ 126b BGB).[1] Die Vergütungsvereinbarung muss immer als solche oder in vergleichbarer Form, z. B. Erfolgs-Honorarvereinbarung, bezeichnet werden (§ 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Die Vergütungsvereinbarung muss, mit Ausnahme der Auftragserteilung an sich, d...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.6 Inhalt der Vereinbarung über Erfolgshonorar

In eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar sind lt. § 4a Abs. 3 RVG aufzunehmen: die Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll, die Angabe, ob und gegebenenfalls welchen Einfluss die Vereinbarung auf die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von diesem zu erstattenden Kosten anderer Beteiligt...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.1 Grundsätzliches Verbot bleibt

Wichtig Grundsätzliches Verbot bleibt bestehen § 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO beinhaltet weiterhin das grundsätzliche berufsrechtliche Verbot von Erfolgshonoraren und lässt Erfolgshonorare nur zu, soweit es das RVG ausdrücklich erlaubt (§ 4a RVG). Auch bei ausnahmsweise zulässigen erfolgsbasierten Vergütungen ist es dem Anwalt untersagt, sich zu verpflichten, Gerichts-, Verwaltungs...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 3.1 Fälle und Mandate u.U. neu aufrollen

Hinweis Prüfung von Altfällen Anwälte sollten u.U. prüfen, in welchen (noch nicht verjährten) Fällen sie in den letzten Jahren Mandanten von einer Prozessführung Abstand genommen haben, weil sie entweder keine Prozesskostenhilfe bekommen haben oder eine Rechtsschutzversicherung nicht abgeschlossen hatten bzw. Letztere keine Deckungszusage erteilt haben. Diese Mandanten sollte...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.3 Erfolgshonorar – außergerichtliches Inkasso, gerichtliches Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren

Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RVG dürfen Erfolgshonorare mit Rechtsanwälten dann vereinbart werden, wenn der Rechtsanwalt Inkassodienstleistungen i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Mahnverfahren oder im Zwangsvollstreckungsverfahren (§ 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO) erbringt und es Tätigkeiten betrifft, bei denen die Forderung auch mehr...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.7 Erfolgshonorar neben Prozesskostenhilfe

Ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt kann für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit keine höhere Vergütung als die gesetzliche Vergütung erhalten. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist gem. § 3a Abs. 4 RVG nichtig. Im Übrigen gelten die Vorschriften im BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 3a Abs. 3 RVG). Die Beiordnung eines Prozessbevo...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.2 Erfolgshonorar – Geldforderung von maximal 2.000 EUR

§ 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVG erlaubt die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, wenn der Auftrag eine Geldforderung von nicht mehr als 2.000 EUR umfasst. Dabei kann sich der Auftrag auf die Geltendmachung oder Abwehr der Geldforderung beziehen. Mit der Verwendung des Begriffs der "Geldforderung" soll lediglich vergütungsrechtlich klargestellt werden, dass der Anwendungsbereich a...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 3.2 Notwendige Änderungen bei Formularen und Vollmachtvordrucken

Es ist die genaue Durchsicht und u. U. Überarbeitung bestehender "normaler" Vergütungsvereinbarungsvordrucke bzw. Textbausteinen zwingend, da gem. § 3a RVG jede Vergütungsvereinbarung – außer in den Fällen des § 34 RVG – den Hinweis enthalten muss, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fall der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr a...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 5.3 Alternativen

Freiwillige und vorbehaltslose Zahlungen auf eine Vereinbarung werden nach Bereicherungsrecht beurteilt. Es ist sinnvoll, sich mit den gesetzlich zugelassenen Erhöhungen von Gebührentatbeständen auseinanderzusetzen und diese als Alternative zum Erfolgshonorar zu prüfen (z. B. Verdoppelung der Einigungsgebühr im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung, § 489 Abs. 2 Satz 3 BRAO, N...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / Einführung

Am 25.4.2008 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen.[1] Es ist am 1.7.2008 in Kraft getreten und setzte den Beschluss des BVerfG[2] termingerecht um, wonach die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zumindest dann möglich sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten diesen anderenfall...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 6 Checkliste vor/zum Abschluss einer erfolgsbasierten Vergütungsvereinbarung

Alle Alternativen mit dem Mandanten diskutieren und abklären: U. U. Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung oder seitens einer Prozessfinanzierungsgesellschaft. Da Prozessfinanzierungsgesellschaften die Übernahme u. a. auch von der Höhe der Forderung abhängig machen, muss ggf. bei mehreren Anbietern eine Anfrage gestellt werden.[1] Dabei muss der Anwalt vora...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 5.1 Praxisprobleme

Der "normale" Anwalt wird aufgrund seiner Mandantenstruktur nicht allzu oft Gebrauch vom Erfolgshonorar machen können. Die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit ist unabhängig von der Höhe des Honorars zu gewährleisten und es kann nicht Sinn sein, "unsinnige", relativ aussichtslose Prozesse führen zu können. Risiko der unplanmäßigen Beendigung des Mandats: Nach § 627 BGB kann d...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 1 Wer darf Erfolgshonorar vereinbaren?

Bestimmten Berufsgruppen – neben Rechtsanwälten auch Steuerberatern (§ 9a StBerG), Patentanwälten und Wirtschaftsprüfern – ist es gestattet, unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren. Versicherungsberater, die über eine Erlaubnis nach § 34e GewO verfügen, sind "registrierte Erlaubnisinhaber" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 EGRDG mit de...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Steuerberatervergütungsverordnung

9.2.1 Rechtsanwalt Für den Anwalt gilt über § 35 RVG wohl die Vorschrift des § 23 Nr. 10 StBVV. Da sich die Rahmengebühr (2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Anlage 1 zu StBVV) nach dem Gegenstandswert[1] richtet, muss der Anwalt vor Übernahme des Mandats darauf hinweisen (§ 49 b Abs. 5 BRAO; getrennt vom sonstigen Vertragstext, räumlich und drucktechnisch deut...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.2.1 Rechtsanwalt

Für den Anwalt gilt über § 35 RVG wohl die Vorschrift des § 23 Nr. 10 StBVV. Da sich die Rahmengebühr (2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Anlage 1 zu StBVV) nach dem Gegenstandswert[1] richtet, muss der Anwalt vor Übernahme des Mandats darauf hinweisen (§ 49 b Abs. 5 BRAO; getrennt vom sonstigen Vertragstext, räumlich und drucktechnisch deutlich abgehoben).[2...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.2.2 Steuerberater

Für den Steuerberater gilt für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Antrag auf verbindliche Auskunft § 23 Nr. 10 StBVV. Eine Zeitgebühr ist ihm gem. § 13 Nr. 2 StBVV ausdrücklich verboten. Obige Ausführungen bezüglich einer Vergütungsvereinbarung gelten für die Tätigkeit eines Steuerberaters sinngemäß unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV. Der Steuerberater muss...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG sei – so das OLG – Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache bzw. des betroffenen Verfahrensabschnitts nicht zumutbar sei. Die Bewilligung einer Pauschgebühr stelle dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche M...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht auf ein Problem aufmerksam, das sich seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis häufiger stellen wird. Um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Mitteilung der anwaltlichen Vergütungsberechnung besser verstehen zu können, sollen hier einige Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts erörtert werden. Grundsätze Beim anwaltlichen Vergütun...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

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AGS 02/2023, Reckin, Das 1 x 1 des RVG: Grundlagen, Fragen und Antworten, BGH-Rechtsprechung

Von Rechtsanwältin Sabrina Reckin. 2. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 232 S., 39,00 EUR Die Abrechnung der eigenen Vergütung gehört zum täglichen Geschäft eines Rechtsanwalts. Umso unverständlicher ist es, dass viele Anwälte kaum Kenntnisse des eigenen Vergütungsrechts haben und die Abrechnung weitgehend ihren Mitarbeitern überlassen. Die Autorin weist zu Recht dar...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH erkennt die Inkassokosten voll zu Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verzögerungsschadens (§§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasse nicht die gesamten, von ihr außergerichtlich aufgewandten Inkassokosten. Anders als das Berufungsgericht meint, hat die Klägerin vorliegend mit der Beauftragung eine...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für falsch. Das OLG wendet eine jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig einschlägige Gesetzesvorschrift, nämlich hier § 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG, nicht an und gibt für seine hiervon abweichende Begründung keine Vorschrift an. Es setzt somit Richterrecht anstelle des Gesetzes. Die hierfür vom OLG Brandenburg herangezogenen...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des BGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zuständigkeit der Einzelrichterin Die Einzelrichterin hatte auf den Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 9.8.2021 (zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens = AGS 2021, 471 [Hansens]) verwiesen, wonach über einen Antrag gem. § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Gegenstandswertes nach Inkrafttreten des § ...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / III. Die Lösung zu den Kosten

Stufe 1: Welche Kosten sind im Vergütungsverhältnis entstanden? Von der verfahrensrechtlichen Lösung ist die kostenrechtliche Lösung zu unterscheiden. Im konkreten Fall ist zu sehen, dass eine Inkassodienstleistung nach § 2 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vorliegt, weil eine fremde Forderung zur Einziehung beauftragt wurde, bei der keine rechtliche Prüfung im E...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 2 Aus den Gründen:

I. “ Die gemäß § 11 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers, über die gemäß § 568 S. 1 ZPO der Senat durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hatte, hat keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin angenommen, dass die Voraussetzungen für die Gebührenfestsetzung nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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AGS 02/2023, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das BVerfG bestätigt seine bisherige Rspr. zu § 34a Abs. 3 BVerfGG zur Frage der – vollen oder teilweisen – Erstattung der Auslagen nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde (vgl. dazu auch AnwK-RVG/N. Schneider, 9. Aufl., 2021, § 37 Rn 35 ff.). Abzustellen ist auf den Grund der Erledigung und dabei ist danach zu fragen: Hat die öffentliche Gewalt von sich aus den angegri...mehr