Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 6 Übergangsrecht RVG / II. Anfechtung eines Vergleichs

Rz. 21 Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[7] da der Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs bzw. der Wirksamkeit der Anfechtung in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.6.2025 geschlossen und nach dem 31.5.2025 angefochten wird. Etwas anderes g...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / X. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 36 Die außergerichtliche Vertretung ist eine Angelegenheit, unabhängig davon, wie lange sie andauert.[11] Wird nachfolgend Klageauftrag erteilt, gilt für den Klageauftrag neues Recht, wenn zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.[12] Das gilt auch bei einem bedingten Klageauftrag (s. Rdn 7 ff.).mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLV. Vergleich

Rz. 82 Der Abschluss eines Vergleichs löst keine neue Angelegenheit aus, sodass sich die Einigungsgebühr nach dem Gebührenrecht der zugrunde liegenden Angelegenheit richtet. Das gilt auch für einen Mehrwertvergleich. Die Auffassung des OLG Hamburg,[36] wonach ein vor einer Änderung des Gebührenrechts beauftragter Anwalt, der in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich a...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XII. Beratungshilfe

Rz. 38 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, der allerdings auch vor der Erteilung des Beratungshilfescheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen. Beispiel 18: Der Mandant hatte den Anwalt i...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXIX. Verfahrenstrennung

Rz. 72 Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grds. beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag; aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Rz. 73 Anders verhält es sich jedoch, wenn...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / V. Besonderheiten in der Beratungshilfe

Auf die in der Beratungshilfe anfallenden Festgebühren kann nur § 15a Abs. 2 S. 1 RVG angewandt werden. Die Anwendung von § 15a Abs. 2 S. 2 RVG ist dem Wortlaut nach ausgeschlossen, weil dieser nur für Wertgebühren gilt. Aus den Motiven zur Einfügung des § 15a Abs. 2 RVG durch das KostRÄG 2021 könnte geschlossen werden, dass der Gesetzgeber sich hierüber im Klaren war. Denn ...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Mehrere selbstständige Beweisverfahren

Soweit der Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist oder wird, wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV auf die Verfahrensgebühr des Rechtszugs angerechnet. Beispiel 5: Mehrere selbstständige Beweisverfahren Rechtsanwalt R wird für M gegen G im selbstständigen Beweisverfahren 1 tät...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, sich mit den Rechtsbehelfen gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung und der Verwirkung näher zu befassen Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung Erinnerung Die Auffassung des Schleswig-Holsteinischen LSG, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei...mehr

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§ 10 Materialien / A. Einleitung

Rz. 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)[1] A. Problem Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Damit die ...mehr

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§ 10 Materialien / B. Begründung

Rz. 2 A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229) erhöht worden. Der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien ist seitdem erheblich gestiegen. Neben einem sprunghaften A...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / 2 Aus den Gründen:

[…] Il. Die Erinnerung ist zulässig. Da der Wert des Beschwerdegegenstand die Grenze von 200 EUR nicht überstiegt, war vorliegend nicht die Beschwerde, sondern die Erinnerung statthaft, der seitens des Rechtspflegers nicht abgeholfen wurde. Die Erinnerung ist jedoch unbegründet. Die Auslage des Verteidigers für die Aktenversendungspauschale war im vorliegenden Einzelfall nich...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 1. Anwendbare Gebühren

In § 38 Abs. 1 S. 1 RVG wird für die Abrechnung in allen Verfahren, in denen sich die anwaltlichen Gebühren nicht nach Teil 4–6 VV richten, auf "Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2" VV verwiesen. Damit ergibt sich die Anwendung der das Revisionsverfahren betreffenden Gebührenvorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV unmittelbar aus dem Gesetz. Bis zu den Änderu...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / I. Anwendungsbereich

Der EuGH wird in (Klage-)Rechtsstreitigkeiten im sog. Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage von Gerichten der Mitgliedsstaaten tätig.[1] Die Gebühren des (deutschen) Rechtsanwalts, der (auch) in einem solchen Verfahren für seinen Mandanten tätig wird, sind in § 38 RVG geregelt. Die Vorschrift befasst sich aber – entgegen ihrer weiter gehenden Überschrift – nur mit den Gebü...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 1 Sachverhalt

Das SG Kiel hatte dem Kläger in dem anhängigen Verfahren auf Zahlung einer Grundsicherung Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewillig. Der Rechtsstreit endete infolge eines abhelfenden Bescheides des Beklagten, was seiner Auffassung nach kein Anerkenntnis darstellte. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers beantragte hieraufhin die Festset...mehr

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FoVo 06/2025, Wann darf die... / II. Die Lösung

Grundlage der Kostenerstattung: § 788 ZPO Wann und welche Kosten zu ersetzen sind, ergibt sich grundsätzlich aus § 788 ZPO. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie i.S.d. § 91 ZPO notwendig waren, dem Schuldner zur Last. Sie dürfen dann zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Hauptanspruch und den sonstigen titulierten Nebenforderungen, wie etwa den Z...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Scheidungsverbundverfahren

Ein Anwendungsfall des § 15a Abs. 2 RVG kann gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich wegen verschiedener Gegenstände vertreten hat, die dann im Scheidungsverbundverfahren zu Folgesachen werden. Beispiel 1: Scheidungsverbundverfahren Rechtsanwalt R wird außergerichtlich wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs (Wert: 10.000,00 EUR) sowie wegen der Auseinandersetzun...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / III. Vollständige Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr

Bei der Einfügung des § 15a Abs. 2 RVG durch das KostRÄG 2021 hat der Gesetzgeber ausdrücklich nur geregelt, auf welche Weise mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Die Praxis hat § 15a Abs. 2 RVG in der Folgezeit allerdings auch bei vollständiger Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr oder bei der Kombination von teilweiser und vollständi...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 7. Einzeltätigkeiten

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 177 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich in Gnadensachen gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / B. Änderungen im Paragrafenteil (Art. 11 Abs. 1 KostBRÄG)

I. Inhaltsverzeichnis (Art. 11 Abs. 1 Nr. 1 KostBRÄG) Rz. 17 Infolge der Aufhebung des § 24 RVG und der Umbenennung des § 23c RVG in § 24 RVG (s.u. Rdn 50) war auch eine entsprechende Änderung im Inhaltsverzeichnis geboten. II. Wertgebühren nach § 13 RVG (Art. 11 Abs. 1 Nr. 2 KostBRÄG) 1. Neue Gebührenbeträge (Art. 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KostBRÄG) a) Der neue Gesetzestext Rz....mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / XII. Gebühren in sozialgerichtlichen Verfahren

1. Überblick Rz. 124 Auch in sozialgerichtlichen Angelegenheiten sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Hier beläuft sich das Anhebungsvolumen auf ca. 9 % (s. § 10 Rdn 2). Rz. 125 Zur Anhebung des Gebührenrahmens bei der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG s. Rdn 81. Rz. 126 Zur Höhe der Einigungs- und Erledigungsgebühr s. Rdn 66. 2. Verfahren erster ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / III. Anpassung der Betragsgebühren

Rz. 7 Auf die Betragsrahmen-, Fest- und Höchstgebühren hat die Entwicklung der Verbraucherpreise keinen Einfluss. Für diesen Bereich ist daher eine Erhöhung um durchschnittlich 9 % vorgenommen worden. Die sich daraus ergebenden Beträge sind grds. auf volle Euro gerundet worden. Sofern die Höhe einer Gebühr von einer anderen Gebühr abgeleitet ist, kann sich für einzelne Gebühr...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die Gebührenbeträge

Rz. 186 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für die Grundgebühr in Bußgeldsachen gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 4. Revisionsverfahren

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Überblick

Rz. 8 Neben der Anhebung der Gebührenbeträge hat der Gesetzgeber auch strukturelle Änderungen eingeführt, die zu weiteren Gebührensteigerungen führen sollen.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Allgemeine Gebühren

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 3. Gegenstandswert

Der Gegenstandswert bestimmt sich gem. § 38 Abs. 1 S. 2 RVG nach den Wertvorschriften, die für die Gerichtsgebühren des Verfahrens gelten, in dem vorgelegt wird, obwohl die Bedeutung des Urteils des EuGH weit über die Bedeutung für den Einzelfall, in dem die Vorlage erfolgt ist, hinausgehen kann.[13] Er kann sogar unter dem Wert des Ausgangsverfahrens liegen, z.B. wenn die V...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / XIII. Neue Gebührenbeträge in Strafsachen (Art. 11 Abs. 2 Nr. 36 bis Nr. 84 KostBRÄG)

1. Überblick Rz. 156 Auch sämtliche Betragsrahmen- und Festgebühren in Teil 4 VV RVG sind angehoben worden. Zum Anhebungsvolumen und seiner Begründung wird auf § 10 Rdn 2 verwiesen. 2. Allgemeine Gebühren a) Der neue Gesetzestext Rz. 157mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV)

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 4. Rechtsbeschwerde (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV)

a) Der neue Gesetzestext Rz. 191 b) Die Gebührenbeträge Rz. 192 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im Rechtsbeschwerdeverfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 10. Einzeltätigkeiten

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 3. Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Verfahrensgebühr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 9. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 5. Revision

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 5. Gehörsrüge

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Verkehrsanwalt

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Verfahren erster Instanz

a) Nr. 3102 VV RVG (Art. 11 Abs. 2 Nr. 16 KostBRÄG) aa) Der neue Gesetzestext Rz. 127 bb) Anhebung des Gebührenrahmens (1) Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags Rz. 128 Angehoben worden ist der Betragsrahmen der Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 12. Kontaktperson

a) Der neue Gesetzestext Rz. 178 b) Der neue Gebührenbetrag Rz. 179 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergibt sich für die Tätigkeit als Kontaktperson gegenüber der vorherigen Fassung folgende Betrag:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / A. Einleitung

I. Intention des Gesetzgebers Rz. 1 Mit dem KostBRÄG sind alle Gebührenbeträge mit Ausnahme der Gebühr Nr. 2500 VV RVG und der Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG) angehoben worden. Insoweit hat sich als Maßstab für die Bemessung des Anpassungsvolumens bei den Rechtsanwaltsgebühren die allgemeine Einkommensentwicklung etabliert. Seit der letzten Anpassung des RVG zum 1.1.2021[1] bis ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / d) Sonstige Einzeltätigkeiten

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Anwendungsfälle

aa) Entscheidung aufgrund Zustimmung der Beteiligten Rz. 112 Eine fiktive Terminsgebühr entsteht nach der Neufassung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG, wenn das Gericht aufgrund der Zustimmung der Beteiligten ohne Erörterung entscheidet. Darauf, ob eine solche Entscheidung ohne Erörterung überhaupt zulässig ist, kommt es nicht an. Das Gebührenrecht fragt nicht nach der...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Der neue Gebührenbetrag

Rz. 179 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergibt sich für die Tätigkeit als Kontaktperson gegenüber der vorherigen Fassung folgende Betrag:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / IV. Strukturelle Änderungen

1. Überblick Rz. 8 Neben der Anhebung der Gebührenbeträge hat der Gesetzgeber auch strukturelle Änderungen eingeführt, die zu weiteren Gebührensteigerungen führen sollen. 2. Zusätzliche Anhebung von PKH/VKH-Gebühren Rz. 9 Die Wertgebühren, die ein beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält, waren bisher nach § 49 RVG dergestalt begrenzt, dass bei einem Gegenstandswer...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 9. Strafvollstreckung

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