Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 21.1.3 Zwischenfazit Sortimentssteuerung

Die oben genannten Beispiele haben gezeigt, dass die steuerlich zutreffend gewählte Wiederverkaufspreismethode (Resale-Minus-Methode) bei der Routinevertriebsgesellschaft (›RVG‹) zu indifferenten Erkenntnissen führt. Das heißt, der Verkäufer kann auf Basis des Quasi-DBU der RVG nicht erkennen, welches Produkt er verkaufen soll, also welches den höchsten Beitrag zum Konzerner...mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit d... / 2 Aus den Gründen:

…“II. [15] Die Erinnerung ist nach § 84 Abs. 2 S. 2 HS 2 PatG, § 104 Abs. 1, Abs. 3 ZPO i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 2 RPflG zulässig, in der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. [16] 1. Denn im Rahmen der Festsetzung der aufgrund des Urteils des X. ZS des BGH vom 17.9.2020 gemäß § 84 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 2 PatG, § 104 Abs. 1 ZPO von der Beklagten an die Klägerin zu 1) zu er...mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit d... / 1 Sachverhalt

Der BGH hatte der Beklagten durch Urt. v. 17.9.2020 u.a. die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) sowie die in der Berufungsinstanz angefallenen Gerichtskosten auferlegt. Hieraufhin hat die Klägerin zu 1) in ihrem Kostenfestsetzungsantrag vom 17.9.2020 auf der Grundlage des vom BGH auf 9 Mio. EUR festgesetzten Streitwertes die Festsetzung von Patentanwaltskosten i.H....mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

Vorab: Die gewährte Pauschgebühr ist nicht zu beanstanden, wenn man den Zeitaufwand des nach § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistandes sieht. Aber: 1. Das OLG argumentiert mal wieder – gebetsmühlenartig – damit, dass die "Bewilligung einer Pauschgebühr … dabei die Ausnahme dar[stelle]; die anwaltliche Mühewaltung müsse sich von sonstigen – auch überdurchschnittlichen Sachen –...mehr

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AGS 02/2023, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hat das LG die analoge Anwendung der Nr. 4141 VV auf den Fall des "abgesprochenen Strafbefehls" überzeugend begründet (dazu a. Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O.; Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4141 VV Rn 61). A.A. sind bislang gewesen N. Schneider (DAR 2015, 771, 772 und NZV 2014, 149, 151 sowie DAR 2017, 431), der den entspr...mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit d... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BPatG ist zuzustimmen. Grundsätze bei der Nachfestsetzung Zutreffend führt das BPatG aus, dass die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses einer erneuten Kostenfestsetzung nur insoweit entgegensteht, soweit derselbe Streitgegenstand betroffen ist (BGH RVGreport 2011, 309 [Hansens]; BGH BRAGOreport 2003, 57 [ders.] = JurBüro 2003, 260). Ver...mehr

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FoVo 02/2023, Was passiert,... / IV. Fazit

Die Abgabe an den Rechtsanwalt darf nur zum notwendigen Zeitpunkt erfolgen Die Rechtspflegerin hat also im konkreten Fall richtig entschieden. Der Gläubiger muss die vollen Gebühren und Auslagen der beiden Rechtsdienstleister bezahlen, bekommt aber vom Schuldner nur die Kosten erstattet, die entstanden wären, wenn nur ein Rechtsanwalt oder nur ein Inkassodienstleister vorgeri...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Es stellt sich die Frage, welche Folgerungen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind. Fasst man die Aussagen des EuGH zusammen, dann soll die Vereinbarung einer Zeitvergütung in einem Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher nur dann klar und verständlich sein, wenn der Verbraucher vor Vertragsabschluss so informiert wurde, dass er seine Entscheidung zum V...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / II. Pauschalhonorar des Terminsvertreters

1. Vereinbartes Pauschalhonorar nicht erstattungsfähig Nach Auffassung des OLG Dresden sind im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts festzusetzen. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, grds. be...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / II. Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die (gerichtlichen) Gebühren in den Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt Die Einzelrichterin des I. ZS des BGH h...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswert bei Arrestvollziehung

§§ 25 Abs. 1 Nr. 1, 33 Abs. 2 und 3 RVG; § 788 Abs. 2 S. 1 ZPO Leitsatz Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG, nach der für die Bemessung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung der Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung maßgebend sein soll, findet nur dann Anwendung, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Gläubigers zu dienen bestimmt ist. Ist die Vollstr...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / II. Gegenstandswert für die Arrestvollziehung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vollziehung eines Arrestes nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. Diese Vorschrift ist nach Auffassung des OLG Brandenburg hier nicht einschlägig. Diese Bestimmung sei nur dann anwendbar, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Glä...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit das OLG bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 RVG erneut unter Hinweis auf (falsche) BGH-Rspr. darauf hinweist, dass sich die anwaltliche Mühewaltung von sonstigen – auch überdurchschnittlichen Sachen – in exorbitanter Weise abheben müsse, ist dazu bereits wiederholt Stellung genommen worden. Ich erspare es mir und dem Leser, das...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hatte beim Prozessgericht, dem LG Duisburg, die Festsetzung seiner Vergütung gegen den eigenen Mandanten gem. § 11 RVG beantragt. Diesen Antrag hatte er dem LG über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in der Weise übermittelt, dass er der Antragsschrift eine Kostenaufstellung beigefügt und diese mit einfacher Signatur versehen hat. Die Rechtspf...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / I. Sachverhalt

Ein auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätiger Rechtsanwalt wurde zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt. Er begleitete den Betroffenen, der früher selbstständig tätig gewesen und hierdurch in finanzielle Schieflage geraten war, zunächst im Rahmen eines auf Fremdantrag eingeleiteten Insolvenzverfahrens und bereitete nach dessen Aufhebung einen Eigenan...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines Die Frage, wie der anwaltliche Betreuer abrechnen kann, ist eine Frage, die sowohl im Bereich der Beratungshilfe als auch im Bereich der Prozesskostenhilfe eine Rolle spielt. Aber auch auf anderen Rechtsgebieten ist sie von Interesse. Der BGH (Beschl. v. 30.11.2022 – XII ZB 311/22) musste nun auf dem Gebiet der InsO entscheiden. Der Betreuer des Schuldners war ...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / IV. Besondere Schwierigkeit

Nach Ansicht des Senats rechtfertigte jedoch die besondere Schwierigkeit der Sache i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG die Gewährung einer Pauschgebühr. Gegenstand des Verfahrens sei u.a. ein Staatsschutzdelikt, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Bei...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr im JGG-Verfahren

§ 51 RVG Leitsatz Zur "besonderen Schwierigkeit" i.S.v. § 51 Abs. 1 RVG bei einem Staatsschutzdelikt eines Jugendlichen. OLG München, Beschl. v. 2.1.2023 – 1 AR 280/22 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem JGG-Verfahren beim Jugendschöffengericht, in dem dem Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Sichve...mehr

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AGS 02/2023, Zusätzliche Verfahrensgebühr nach abgesprochenem Strafbefehl

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Nr. 4141 VV ist analog auf den Fall anzuwenden, dass der Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft noch vor Anklageerhebung vereinbart, dass ein Strafbefehl ergehen soll, der vom Beschuldigten akzeptiert wird, und das dann umgesetzt wird. LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 16.1.2023 – 12 Qs 76/22 I. Sachverhalt Die Rechtsanwältin des Beschuldigten war Pflichtvert...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / Leitsatz

Zur "besonderen Schwierigkeit" i.S.v. § 51 Abs. 1 RVG bei einem Staatsschutzdelikt eines Jugendlichen. OLG München, Beschl. v. 2.1.2023 – 1 AR 280/22mehr

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AGS 02/2023, Transparenz bei der Vereinbarung eines Stundenhonorars

§ 3a RVG Leitsatz Eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit. EuGH, Urt. v. 12.1.2023 – C-395/21 I. Sachverhalt Das Urteil des EuGH i...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem JGG-Verfahren beim Jugendschöffengericht, in dem dem Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt worden ist. Der Pflichtverteidiger hat nach Abschluss des Verfahrens die Gewäh...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswert im Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend eidesstattliche Versicherung

§§ 23 Abs. 2, 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG Leitsatz In einem Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, das die Gläubigerin parallel zu einem Zwangsgeldverfahren nach § 890 ZPO betrieben hat, bestimmt sich der Gegenstandswert regelmäßig nach dem Wert der Hauptsache. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gläubigerin in ihrer sofortigen Beschwerde den...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / III. Besonderer Umfang

Nach Ansicht des Senats handelte es sich hier nicht um ein besonders umfangreiches Verfahren. Anders als der Rechtsanwalt meine, entspreche der Aktenumfang – auch unter Berücksichtigung der Sonderbände – noch dem für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Jugendschöffengericht senatsbekannt häufig vorliegenden Umfang. Selbst ein überdurchschnittlicher Aktenumfang könne nur ...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / Leitsatz

Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG, nach der für die Bemessung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung der Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung maßgebend sein soll, findet nur dann Anwendung, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Gläubigers zu dienen bestimmt ist. Ist die Vollstreckung ausschließlich auf vorläufige Sicherung des Gläubigers vor eine...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / Leitsatz

Die Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht gesandt und von dort in ausgedruckter Form dem Mandanten zugeleitet wird. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2022 – I-3 W 111/22mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit der Nachfestsetzung bei Irrtum über den Gebührensatz der Terminsgebühr

ZPO §§ 103 ff.; BPatG § 84 Abs. 2 S. 2; RPflG § 23 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2; VV RVG Nrn. 3104 Nrn. 3105 Leitsatz Beantragt der Erstattungsberechtigte die seinem Prozessbevollmächtigten angefallene Terminsgebühr irrtümlich nach einem zu geringen Gebührensatz und wird dem Kostenfestsetzungsantrag antragsgemäß entsprochen, so kann er nach Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlu...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung einer Kostenscheidung durch den Nebenkläger; Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren

§§ 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs., 400 Abs. 1 StPO; Vorbem. 4 Abs. 2, Nr. 4124 VV RVG Leitsatz Die §§ 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs., 400 Abs. 1 StPO stehen der Anfechtung einer Kostenscheidung durch den Nebenkläger nicht entgegen. § 400 Abs. 1 StPO beseitigt nicht die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels, sondern versagt dem Nebenkläger nur für einen bestimmten Fall die Beschwer. Die Verfahr...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Vergütung des vom Prozessbevollmächtigten in eigenen Namen beauftragten Terminsvertreters keine Auslage i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV

Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 670, 675 BGB; §§ 91, 104 ZPO Leitsatz Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV. Derartige K...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungsgemäße Mitteilung der anwaltlichen Vergütungsberechnung im Vergütungsfestsetzungsverfahren durch das beA

RVG § 10 Abs. 1 S. 1 § 11; BGB §§ 126 Abs. 1 und 3; ZPO § 130a Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 2 Leitsatz Die Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht gesandt und von dort in ausgedruckter For...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Variante 2: Der Kläger beauftragt einen Terminsvertreter

In diesem Fall berechnet sich die Vergütung des Terminsvertreters nach dem RVG.[3] I. Entstandene Kostenmehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 21.2 Probleme bezüglich Preisen und Mengen

Teilweise werden Verrechnungspreise eingesetzt, um dem Vertrieb nicht aufzudecken, wie hoch der Deckungsbeitrag oder allgemeiner die Marge eines Produktes der Vorstufe(n) ist. Dabei wird der Verrechnungspreis anstelle der Produktkosten bekannt gegeben. Das folgende Beispiel zeigt, wie der Verrechnungspreis wirkt: Abb. 214: Verrechnungspreise verschleiern Informationen In der A...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr für den Zeugenbeistand

§ 51 RVG Leitsatz Dem gesetzgeberischen Grundgedanken, einen Zeugenbeistand als auf die Vernehmung beschränkt anzusehen und deshalb nicht wie einen Verteidiger zu vergüten, kann ggf. dann keine Bedeutung zukommen, wenn der Zeugenbeistand dem Zeugen an mehreren Verhandlungstagen über längere Zeit Beistand geleistet hat. OLG Dresden, Beschl. v. 3.1.2023 – 4 St 2/21 I. Sachverhalt D...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die vom OLG entschiedene Fallgestaltung dürfte in der Praxis häufiger vorkommen, denn nicht selten wird übersehen, dass im Rechtsmittelverfahren auch noch über die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu entscheiden ist (§ 473 Abs. 1 S. 2 StPO). So auch hier. Das OLG löst die sich stellenden Fragen zutreffend. 1. Die Ausführungen zur Statthaftigkeit des Rechtsmittels – also ...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / I. Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 2 und 3 hatten im eigenen Namen für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung vor dem LG Leipzig einen Terminsvertreter beauftragt und diesem ein Pauschalhonorar von 400,00 EUR gezahlt. Soweit hier von Interesse stellten die Rechtsanwälte den Beklagten zu 2 und 3 die ihnen für die Vertretung vor dem LG Leipzig angefallene Vergütu...mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / II. Alle verfahrensgegenständlichen Anrechte sind zu berücksichtigen

Auf die erkennbar im eigenen Namen eingelegte, nach § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, der sich die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin angeschlossen hat, war die amtsgerichtliche Festsetzung des Verfahrenswertes bezüglich des Versorgungsausgleichs und des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens ...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / III. Kostentragungspflicht der Angeklagten

Nach Auffassung des OLG war die sofortige Beschwerde des Nebenklägers auch begründet. Gem. § 473 Abs. 1 S. 2 StPO haben die Angeklagten, die ein Rechtsmittel erfolglos eingelegt haben, auch die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen. Im vorliegenden Fall führe dieser Grundsatz dazu, dass in der Kostenentscheidung des LG die notwendigen Auslagen des Nebenklägers für ...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 3. Variante 3: Rechtsanwalt B beauftragt einen Terminsvertreter

Der Prozessbevollmächtigte kann auch einen Terminsvertreter im eigenen Namen beauftragen. In diesem Fall bestimmt sich die Vergütung des Terminsvertreters nach den Vereinbarungen zwischen den beiden Rechtsanwälten ohne Bindung an das RVG.[5] Vorliegend hat Rechtsanwalt B mit dem Terminsvertreter ein Pauschalhonorar von 200,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer für die Terminswahrnehmung...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / II. Allgemeine Grundsätze für die Bewilligung einer Pauschgebühr

Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG sei Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache bzw. des betroffenen Verfahrensabschnitts nicht zumutbar sei. Die Bewilligung einer Pauschgebühr stelle dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung müss...mehr

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AGS 02/2023, Bezirksrevisor... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz: elektronisches Dokument Man kann streiten, ob das OLG Bamberg über § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG zu Recht auf § 130d ZPO zurückgegriffen hat. Käme man nicht zu der Verweisung auf § 130d ZPO, würde § 14b Abs. 1 FamFG direkt eingreifen, der denselben Wortlaut hat. Dies hat zur Folge, dass auch die Staatskasse – hier vertreten durch die Bezirksrevisorin – verpflichtet is...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte bei dem AG Bernau – FamG – einen Arrest wegen einer Hauptforderung i.H.v. 2.027.000,00 EUR erwirkt. Den Gegenstandswert für dieses Anordnungsverfahren hat das AG auf ein Drittel der Hauptforderung, mithin auf 675.667,00 EUR bemessen. Auch das OLG Brandenburg hatte sich in dem Beschwerdeverfahren gegen den Arrestbeschluss an einem Bruchteil von einem...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 10 Kosten und Gebühren

OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.1.2023 – 113 WF 143/22 1. Darauf, dass der Verfahrensgegenstand in Kindesschutzverfahren der Disposition der Beteiligten entzogen ist, kommt es nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der seit dem 1.9.2009 geltenden Regelungen Nr. 1000 Nr. 1, Anm. V S. 2 und Nr. 1003, Anm. 2 VV RVG und dem hierdurch zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers nich...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Gehört die mit dem Terminsvertreter vereinbarte Pauschalvergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten, ergibt sich hingegen folgende Berechnung der Anwaltsvergütung:mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 21.1.2 Sortimentssteuerung mit steuerlichen Verrechnungspreisen

Die Entscheidung, welcher Artikel verkauft wird, fällt in den meisten Branchen im Verkaufsgespräch beim Kunden. Sofern der Vertrieb Einfluss ausüben kann, wird er versuchen, besonders die margenstarken Artikel zu verkaufen. Beispielhaft wird für die Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmethode untersucht, wie sich die vom Vertrieb wahrgenommene Marge (›Quasi-DB...mehr

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AGS 02/2023, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Einführung der Anhörungsrüge hat zwar zu einer – vom Gesetzgeber auch gewollten – Entlastung des BVerfG mit Verfassungsbeschwerdeverfahren geführt. Gleichzeitig hat dies zu einer erheblichen Mehrbelastung der Instanzgerichte geführt, weil diese von – oft nicht einsichtigen – Verfahrensbeteiligten mit Anhörungsrügen geradezu bombardiert werden. So war hier auch der Kläger...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 21.1.1 Grundlagen der Sortimentssteuerung im Vertrieb

Eine zentrale Steuerungsempfehlung im Controlling lautet, unter gegebenen Rahmenbedingungen (z. B. ohne Investitionen), die Handlungsalternative zu wählen, die den höchsten DB I je Einheit des Engpassfaktors aufweist[849]. Diese Regel lässt sich auf unterschiedliche Engpassfaktoren (z. B. Maschinenstunden, Mitarbeiterstunden, Palettenplätze, Regalmeter usw.) anwenden. Zwei i...mehr

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AGS 02/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV in Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, JurBüro 2022, 563 Die Einigungsgebühr entsteht einmal nach Nr. 1000 Nr. 1 VV für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. In Kindschaftssachen kann eine Einigu...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtliches Gehör im Kostenfestsetzungsverfahren a) Ausgestaltung im einzelnen umstritten Nach der Regelung in § 104 Abs. 1 S. 3 ZPO hat der Rechtspfleger seine dem Antrag ganz oder zum Teil stattgebende Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag dem Antragsgegner unter Beifügung der Kostenberechnung von Amts wegen zuzustellen. Dies könnte dafür sprechen, dass es einer ...mehr