Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 3. Berufungsverfahren

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 11. Gnadensachen

a) Der neue Gesetzestext Rz. 176 b) Die neuen Gebührenbeträge Rz. 177 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich in Gnadensachen gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / IX. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV (Art. 11 Abs. 2 Nr. 17 KostBRÄG)

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / XIV. Neue Gebührenbeträge in Bußgeldsachen (Art. 11 Abs. 2 Nr. 86 bis 100 KostBRÄG)

1. Änderung der Gebührenstaffelung (Art. 11 Abs. 2 Nr. 86 Buchst. a KostBRÄG) Rz. 180 Der Anwendungsbereich der Gebührentatbestände im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV RVG) und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV RVG) orientiert sich an der Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsr...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Einzeltätigkeiten

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Grundgebühr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 138 Im Berufsverfahren ergeben sich folgende Gebühren.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Vorbereitendes Verfahren

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 3. Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV)

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 4. Berufung

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 8. Allgemeine Beschwerdeverfahren

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§ 1 Einleitung / A. Überblick

Rz. 1 Mit dem KostBRÄG sind zwei Gesetzesvorhaben zusammengeführt worden, nämlich der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)[1] sowie der Entwurf zum Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern.[2] ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / C. Änderungen im Vergütungsverzeichnis (Art. 11 Abs. 2 KostBRÄG)

I. Einigungs- und Erledigungsgebühr in Sozialsachen Rz. 66 Die Vorschriften der Nr. 1005 und 1006 VV RVG sind unverändert geblieben. Hier ergeben sich aber faktische Erhöhungen der Gebührenbeträge, da diese Gebühren auf die jeweilige Geschäfts- oder Verfahrensgebühr Bezug nehmen und diese Gebührenrahmen erhöht worden sind. Rz. 67 Eine eventuelle Erhöhung der Gebühren nach Nr. ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Verfahren über die Prozesskostenhilfe

a) Der neue Gesetzestext Rz. 143 b) Verfahrensgebühr Rz. 144 c) Terminsgebühr Rz....mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 3. Die Neuregelung

a) Die Änderung Rz. 109 Die Auffassung, die eine fiktive Terminsgebühr angenommen hat, ist nunmehr in der neuen Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG umgesetzt worden. Danach erhält der Anwalt eine fiktive Terminsgebühr auch in "einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung" oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten … o...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 10. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

a) Der neue Gesetzestext Rz. 154 b) Die neuen Gebührenbeträge Rz. 155mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Terminsvertreter

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Außergerichtliche Vertretung und Mahnverfahren

Es kann auch zu der Situation kommen, dass eine Gebühr nur teilweise, eine weitere Gebühr aber vollständig auf dieselbe Gebühr anzurechnen ist. Die Erweiterung des Wortlauts des § 15a Abs. 2 S. 1 RVG auch auf vollständige Anrechnungen durch das KostBRÄG 2025 stellt sicher, dass auch diese Fälle nach § 15a Abs. 2 RVG zu beurteilen sind. Hinweis Hiervon nicht erfasst sind aber ...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

RVG § 56 § 59; VV RVG Nr. 3106 Leitsatz 1. Die Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse setzt ein Zeit- und ein Umstandsmoment voraus. 2. Fußt das Umstandsmoment allein auf der Festsetzungsentscheidung des Urkundsbeamten bzw. der Auszahlung der festgesetzten Vergütung, scheidet eine Verwirkung innerhalb eines Jahres seit der Festsetzungsentscheidung regelhaft aus. 3. Der...mehr

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AGS 06/2025, Bemessung der Rahmengebühr im Berufungsverfahren

§ 14 RVG; Nrn. 4100, 4124 VV RVG Leitsatz Für die Bemessung der festzusetzenden Gebührenhöhe ist die gegen einen Beschuldigten verhängte bzw. die ihm für die ihm vorgeworfene Tat drohende Strafe nicht der alleinige Anknüpfungspunkt. Von maßgeblicher Bedeutung sind vielmehr auch der Umfang der rechtsanwaltlichen Tätigkeit und die Bedeutung der Sache für ihn. Die Beschränkung ein...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / II. Teilweise Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr

Der Anwendungsbereich des § 15a Abs. 2 RVG ist dann eröffnet, wenn mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Erfasst sind damit also alle im RVG enthaltenen Teilanrechnungen (vgl. insbesondere Vorbem. 2.3 Abs. 4, 5, 6 VV, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV, Vorbem. 3 Abs. 4 VV, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 4143 VV, Vorbem. 6.4 Abs. 2 VV).[8] 1. Scheidungsverbundv...mehr

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Vorwort

Am 18.6.2024 hatte das BMJ einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Regierung wurde dieser Entwurf dann von der Bundesregierung aber zunächst nicht mehr weiterverfolgt. Schließlich wurde der leicht überarbeitete Gesetzesentwurf von einer Gruppe von Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Dort ...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / a) Der neue Regelwert

Rz. 14 In den in § 45 Abs. 1 FamGKG genannten Kindschaftssachenmehr

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AGS 06/2025, Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV

§§ 22, 23 RVG; Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Bei der Schätzung des Gegenstandswertes für die Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV bei Einziehung und verwandten Maßnahmen ist das wirtschaftliche Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Arrestforderung maßgebend und die konkrete wirtschaftliche Situation ist in den Blick zu nehmen. Für die Wertberechnung gem. § 2 Abs. 1 RVG geht das m...mehr

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AGS 06/2025, Tätigkeiten im... / II. Keine Vergütung im Berufungsverfahren

Die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200, 3201 VV fällt nur dann an, wenn ein unbedingter Verfahrensauftrag für das Berufungsverfahren erteilt worden ist und dieser vorzeitig geendet hat. Das ist hier – wie die Rechtspflegerin richtig dargelegt hat – nicht der Fall. Dem Anwalt war noch gar kein Verfahrensauftrag für die zweite Instanz erteilt worden. Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 R...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Mehrere Mahnverfahren

Nach den Anm. zu Nr. 3305 und Nr. 3307 VV werden die 1,0-Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers (Nr. 3305 VV) sowie die 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners (Nr. 3307 VV) vollständig auf die 1,3-Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet. Sofern im Mahnverfahren eine Terminsgebühr entstanden ist (Vorbem....mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hätte man auch anders entscheiden können. Denn das RVG nennt keinen Zeitpunkt für die Stellung des Pauschgebührenantrags. Es ist zwar richtig, dass der Pauschgebührenantrag grds. erst gestellt werden, wenn die zu vergütende Tätigkeit abgeschlossen ist und die gesetzliche Gebühr gem. § 8 RVG fällig ist. I.d.R. wird das dann sein, wenn zumindest die Instanz abgeschloss...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / II. Anwaltswechsel

Rz. 101 Bei der Kostenerstattung können Probleme auftreten, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Anwalt nach neuem Recht liquidieren kann. Rz. 102 War der Anwaltswechsel notwendig, dann ergeben sich keine Probleme; die Kosten beider Anwälte sind zu erstatten.[46] Rz. 103 War der Wechsel dagegen nicht notwendig (§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO), so ist die Erstattungsf...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die Gebührenbeträge

Rz. 190 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 160 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für das vorbereitende Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 165 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im Berufungsverfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 175 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für Einzeltätigkeiten damit gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 4. Neue Gebührenrahmen in Bußgeldsachen

Rz. 12 Nachteilig wirkt sich allerdings die Anpassung der Gebühren in Bußgeldsachen an die geänderte Bußgeldkatalog-Verordnung aus. Während bislang die untersten Gebührenstufen in Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und in erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren für Bußgelder bis 60,00 EUR galten, gelten diese Gebührenstufen jetzt für Bußgelder bis 80,00 EUR, was zwar sac...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Reduzierung des Streitwerts für Klagen auf Feststellung der höchst zulässigen Miete

Rz. 16 In dem Zusammenhang mit dem Verweis auf höhere Gebühren durch Anhebung einzelner Regelverfahrenswerte in Familiensachen verschweigt der Gesetzgeber allerdings, dass er in Mietsachen eine empfindliche Streitwertreduzierung eingeführt hat. Bislang war im Gesetz (§ 41 Abs. 5 GKG) keine Streitwertreduzierung für Klagen auf Feststellung der höchst zulässigen Miete (§§ 556d...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / II. Anpassung der Wertgebühren

Rz. 4 Bei der Anpassung der Wertgebühren ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass durch den Anstieg der Gegenstandswerte infolge des erheblichen allgemeinen Preis- und Einkommensanstiegs bereits ein Teil der Gebührenerhöhung vorweggenommen worden sei. Das betreffe insbesondere Mietsachen durch die gestiegenen Mieten, aber auch arbeitsrechtliche Mandate durch gestiegene Loh...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 158 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für die Allgemeinen Gebühren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die Gebührenbeträge

Rz. 188 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im vorbereitenden Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr