Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 18.7.2006 – XI ZB 41/05

Rz. 167 Dem Prozessbevollmächtigten, der sowohl das erste als auch das zweite Versäumnisurteil erwirkt, steht eine 1,2-Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 RVG VV, nicht nur eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 RVG VV zu.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 63 Früher war umstritten, ob bei Anerkenntnis der Hauptforderung (ggf. bei gleichzeitigem Verzicht auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten) und einer Zahlungsvereinbarung mit Nebenabreden eine Einigungsgebühr aus dem Hauptsachewert angefallen ist. Zum 1.10.2021 wurde die Regelung zur Einigungsgebühr vor dem Hintergrund der Änderung des Inkassorechts geänd...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 6. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 20.9.2018 – I ZB 120/17

Rz. 199 Gebühr für Drittauskunft Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht. Rz. 200 Anmerkung Der 2. Leitsatz der Entscheidung, wonach die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RV...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 28.10.2010 – VII ZB 116/09

Rz. 26 Ist die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß RVG VV Nr. 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen, ist bei der Kostenfestsetzung die gemäß RVG VV Nr. 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß RVG VV Nr. 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang anzurechnen.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 33 Vorliegend ist entscheidend, ob die Beauftragung im eigenen Namen des Hauptbevollmächtigten oder im Namen des Mandanten erfolgt ist. Im zweiten Fall sind Gebühren nach dem RVG angefallen. Beschränkte sich der Auftrag auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG und endet der Auftrag, bevor der Termin begonnen hat, ist eine 0,5-Verfahrensgebühr nac...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / II. Zulässigkeit

Die Kammer hat über die Erinnerung durch den Einzelrichter entschieden, weil hier keine besondere Schwierigkeit tatsächlicher oder rechtlicher Art vorgelegen habe und die und die Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Nach dessen Auffassung war die Erinnerung des Pflichtverteidigers zulässig (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 RVG ...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pflichtverteidigerbestellung

§ 48 RVG; Nr. 4143 VV RVG Leitsatz Die Pflichtverteidigerbestellung erstreckt sich nicht auf das Adhäsionsverfahren. LG Osnabrück, Beschl. v. 5.9.2022 – 18 KLs 5/22 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war dem Verurteilten in einem Verfahren mit dem Vorwurf des besonders schweren Raubes u.a. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mit Schreiben vom 15.2.2020 beantragte der Geschädigte, de...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Staatskasse

Rz. 61 Die Staatskasse kann bei Bewilligung von Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe ebenfalls Dritter sein. Wurde die Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe gezahlt, ist diese hälftig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Ist noch keine Zahlung der Geschäftsgebühr erfolgt, herrschte lange Zeit die Auffassung, dass die Verfahrensgebühr im Rahmen der Prozesskostenhi...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 97 Bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber in demselben gerichtlichen Verfahren handelt es sich grundsätzlich um dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit. Nach § 7 Abs. 1 RVG erhält der Anwalt die Gebühren nur einmal. Die mehreren Auftraggeber werden dabei durch eine Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG bei Gegenstandsidentität oder durch Wertaddition nac...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / B. Angelegenheit

Rz. 5 Ein absoluter Klassiker bei den Gebührenfragen im Alltag ist die Frage nach der Anzahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten. Diese hat besondere Relevanz, da die gesetzlichen Gebühren nach § 15 Abs. 1 RVG die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit entgelten, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. In Ergänzung regelt § 1...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 74 Nach § 18 Abs. 1 Nrn. 13 und 14 RVG sind das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Zwangsmittel (§ 888 ZPO) und jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs. 1 ZPO eine besondere Angelegenheit. Die Androhung ist dabei, sofern nicht bereits mit der Hauptsache beantragt, Teil der Vollstreckungsmaßnahme und löst ber...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Auftrag im Namen des Mandanten

Rz. 183 Wird der Terminsvertreter durch den Mandanten selbst oder in seinem Auftrag durch den Hauptbevollmächtigten mandatiert, findet das RVG Anwendung. Zwar wird auch in dieser Konstellation in der Praxis häufiger Gebührenteilung vereinbart. Dabei ist zu bedenken, dass eine solche Vereinbarung wegen § 49b Abs. 1 BRAO berufsrechtlich relevant und ggf. wettbewerbswidrig sein...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Gerichtliches Verfahren

Rz. 7 Im gerichtlichen Bereich ist die Bestimmung noch verhältnismäßig einfach. Hier gilt zunächst nach der ganz herrschenden Meinung der Grundsatz: Bis auf ganz wenige Ausnahmen stellt daher jedes gerichtliche Verfahren eine eigenständige Angelegenheit dar, sel...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Folgen eines Verstoßes und Darlegungslast

Rz. 266 Nach § 4b RVG kann der Rechtsanwalt aus einer Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern, wenn sie nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 RVG entspricht. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Vergüt...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Vorzeitige Beendigung / beschränkter Auftrag

Rz. 141 Bei fast allen Verfahrensgebühren ist im Falle einer vorzeitigen Beendigung oder eingeschränkten Tätigkeit eine Reduzierung vorgesehen. Die Voraussetzungen sind in allen Fällen ähnlich. Unabhängig von der vorangegangenen Tätigkeit scheidet eine Reduzierung bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins aus. Rz. 142 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG beträgt nach N...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / M. Straf- und Bußgeldsachen

Literaturhinweise: Burhoff, Die (Vernehmungs-)Terminsgebühr Nrn. 4102, 4103 VV – ein Update, AGS 2022, 241; ders., Die Terminsgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 3 und Vorbem. 5 Abs. 3 VV) – ein Update, AGS 2022, 97; ders., Die Verfahrensgebühr in Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorbem. 4 Abs. 2 und Vorbem. 5 Abs. 2 VV) – ein Update, AGS 2022, 1; ders., Di...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / IV. Erstattung

Rz. 72 Hat man die erste Hürde der korrekten Abrechnung nach dem RVG genommen, wartet bereits die zweite. Bei Rechnungslegung gegenüber den Auftraggebern gilt § 7 Abs. 2 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Er kann aber insgesamt nicht mehr als die nach § 7 Abs....mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Grund- und Verfahrensgebühr

Rz. 191 Die Grundgebühr Nrn. 4100 bzw. 5100 VV RVG entsteht neben der Verfahrensgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt. Abgestellt wird hier also nicht auf die gebührenrechtliche Angelegenheit, sondern auf den Rechtsfall. Sie kann daher bei Vertretung im Ermittlungs- und gerichtlichen ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / IV. Zusätzliche Gebühren

Rz. 194 Auch in Straf- und Bußgeldsachen finden sich zusätzliche Gebühren, die einen Erfolg oder besondere zusätzliche Tätigkeiten honorieren, u.a.mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2018 Anders/Gehle, ZPO, Kommentar, 80. Auflage 2022 (zit. Baumbach u.a./Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar, (zit. BeckOGK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online-Kommentar, Stand: 1.11.2021, 60. Ed. (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 (zit. Bengel/Reimann...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BGH, Urt. v. 5.6.2014 – IX ZR 137/12

Rz. 124 Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen R...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Einigungsgebühr

Rz. 91 Entsprechend Nr. 1000 VV RVG [62] entsteht die Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags,mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Anwaltswechsel

Rz. 58 Auch wenn aufgrund eines Anwaltswechsels zwischen den verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten nach dem RVG keine Anrechnung vorzunehmen ist, kommt der erstattungspflichtige Dritte unter Umständen wie bei einem Anwaltswechsel innerhalb des Verfahrens auf die Idee, sich unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Kosten dennoch auf eine fiktive Anrechnung zu beruf...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 14 Im außergerichtlichen Bereich sind nach § 17 Nr. 1a RVG das Verwaltungsverfahren, das der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) und das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung verschiedene Angelegenheiten. Für das gerichtlich...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 7 Die gesonderte Abrechnung setzt voraus, dass es sich um verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten handelt. Dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit wird angenommen, wenn ein einheitlicher Auftrag gegeben ist, ein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt und ein gleichgerichtetes Vorgehen möglich ist. Dabei kann die Angelegenheit auch verschiedene Prüfungs...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / b) Gegenstandswert

Rz. 104 Da die Einigungsgebühr nicht nur bei einer Einigung über den Gesamtgegenstand, sondern auch bei Teilvergleichen anfallen kann, ist der Wert der Einigungsgebühr nicht zwingend mit dem Wert der Betriebsgebühr identisch, sondern kann durchaus auch nach unten abweichen. Er kann jedoch nie höher sein als der Wert der zugrundeliegenden Geschäfts- oder Verfahrensgebühren. D...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Vorschuss

Rz. 217 Grundsätzlich setzt das Einfordern der Vergütung deren Fälligkeit voraus. Diese richtet sich nach § 8 RVG. Nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt jedoch von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Davon sollte er auch Gebrauch machen. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Festsetzung

Rz. 54 Wurde der Klageantrag des Klägers auf Zahlung der Geschäftsgebühr mangels materiell-rechtlichem Ersatzanspruchs zurückgewiesen, kann er bei entsprechender Kostengrundentscheidung im Falle des Obsiegens bei der Festsetzung die ungeminderte Verfahrensgebühr beanspruchen. Gleiches gilt für den Beklagten, der in der Regel die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht ersetzt ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Auftrag im eigenen Namen des Hauptbevollmächtigten

Rz. 181 Erfolgt die Beauftragung des Terminsvertreters durch den Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen, ist Grundlage der Abrechnung allein die zwischen den Rechtsanwälten intern vereinbarte Vergütung. Eine Vergütung auf gesetzlicher Grundlage nach dem RVG kann in diesen Fällen durch den Terminsvertreter nicht geltend gemacht werden, da eine solche nicht anfällt. Dieser wir...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Bemessung

Rz. 124 Während bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG für bestimmte Güte- und Schlichtungsverfahren ein fester Gebührensatz vorgesehen ist, handelt es sich bei den Geschäftsgebühren nach Nrn. 2300 und 2302 VV RVG um Rahmengebühren. a) § 14 RVG Rz. 125 Nach § 14 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Ums...mehr

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AGS 01/2023, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist schon eine Seltenheit, wenn ein Bundesgericht im Rahmen einer Sachentscheidung (hier über die Anhörungsrüge) zu den hierdurch ausgelösten Gerichtskosten ausführlich Stellung nimmt. Denn an sich obliegt der Ansatz der Gerichtskosten nach § 19 GKG dem Kostenbeamten, der eigenverantwortlich auch prüft, welches Recht in Übergangsfällen anzuwenden ist. Das Gericht, das die...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / Leitsatz

Übt der Insolvenzverwalter eine Sonderaufgabe aus, die nicht von der Regelvergütung abgegolten ist, so kann er wählen, ob er diese nach RVG (besondere Sachkunde) oder im Rahmen eines Zuschlages nach der InsVV abrechnen will. Entscheidet sich der Insolvenzverwalter für den Zuschlag, so bildet die Vergütung nach RVG keinen rechnerischen Mindestzuschlag. BGH, Beschl. v. 27.10.202...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 22 Mit dem Mandanten wurde für die vorgerichtliche Tätigkeit ein Pauschalhonorar vereinbart. Im gerichtlichen Verfahren wurde ein Vergleich erzielt, in dem der Beklagte auch Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe des mit der Klage geltend gemachten Betrages übernommen hat. Es wurde eine Kostenquotelung vereinbart. – Muss in der Kostenfestsetzung eine Anrechnu...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Höhe

Rz. 195 Beim Wahlanwalt handelt es sich fast ausschließlich um Betragsrahmengebühren, deren Höhe nach § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall zu bestimmen ist. Der Pflichtverteidiger erhält hingegen Festgebühren. Befindet sich der Mandant nicht auf freiem Fuß, können alle Gebühren mit Zuschlag entstehen. Sind die Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Billigkeit

Rz. 81 Wurde keine Gebühr vereinbart, ist diese unter Berücksichtigung der Obergrenze nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG zu bestimmen, auf den ausdrücklich verwiesen wird. Der Anwalt hat daher die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Ei...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Feste Gebührensätze

Rz. 140 Mit Ausnahme der Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten sind bei den wertabhängigen Verfahrensgebühren feste Gebührensätze bestimmt. Die Gebühr ist daher unabhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der Sache; insbesondere ist auch die Dauer des Verfahrens ohne Relevanz. Es spielt demnach keine Rolle, ob sich das Verfahren bereits nach Einreichung ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. GNotKG

Rz. 30 Auch wenn im GNotKG ungleich mehr Wertvorschriften enthalten sind, sind diese in der Praxis eher von untergeordneter Bedeutung. Zur direkten Anwendung kommen sie lediglich in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Mittelbar sind einige dieser Vorschriften jedoch über die Verweisung in § 23 Abs. 3 RVG relevant.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 116 Mit Einreichung des Zurückweisungsantrags ist die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG angefallen. Hierfür reicht aus, dass der Rechtsanwalt einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, eingereicht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Schriftsatz keine Begründung des Zurückweisungsantrags enthält. Eine Reduzierung aufgrund der Rücknahme der Berufun...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 75 Für den Mandanten werden außergerichtlich Ansprüche aus Arzthaftung geltend gemacht. Dabei erfolgt auch eine Vertretung im Verfahren vor der ärztlichen Schlichtungsstelle. – Kann neben der normalen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für das Schlichtungsverfahren eine gesonderte Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG abgerechnet werden?mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / Leitsatz

Vertritt der Rechtsanwalt den Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, dann handelt es sich um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG und erhält der Anwalt für das Verfahren nur eine 0,4-Gebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 RVG VV. BGH, Beschl. v. 22.9.2022 ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / G. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Literaturhinweise: Enders, Das 2. KostRMoG – Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen, JurBüro 2013, 561; Goebel, Einzelheiten zur Einigungsgebühr für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FMP 2021, 145; Hansens, Anfall der Einigungsgebühr bei Hauptsacheerledigung, AGS 2021, 146; Schneider, Vergütung für Ratenzahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung, AGS 2018,...mehr

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AGS 01/2023, Fehlende Mitwirkung am Vergleichsschluss als gebührenrechtlicher Einwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren

§ 11 RVG; Nr. 1000 VV RVG; § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO Leitsatz Der von dem Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG erhobene Einwand, der antragstellende Rechtsanwalt habe an dem zustande gekommenen Vergleichsschluss nicht mitgewirkt, stellt einen gebührenrechtlichen Einwand dar, dessen Richtigkeit zu prüfen ist (Aufgabe von OLG Brandenburg RVGreport 2019, 450...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 4 Die Vertretung mehrerer Unfallgeschädigter ist bereits aus berufsrechtlicher Sicht wegen einer möglichen Interessenkollision nicht unproblematisch. Das LG Saarbrücken hat hierzu deutlich gemacht, dass ein Rechtsanwalt entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen vertrete, wenn er mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls vertritt, von denen einer dem anderen z...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 3 Der Praxistipp

Honorarvereinbarung bei nicht auskömmlicher RVG-Vergütung In der Immobiliarvollstreckung kommt die Kostenerstattung durch den Schuldner – aus dem Erlös – häufiger vor als in der Einzelvollstreckung, sodass die Erwartungshaltung des Gläubigers sein wird, nicht mit Kosten belastet zu werden. Der Rechtsanwalt muss deshalb prüfen, ob die Gebühren für ihn unter Beachtung der BGH-E...mehr

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AGS 01/2023, Fragen und Lös... / 3. Zweite Abwandlung

Auf Antrag des Beklagtenvertreters hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des LG Hamburg gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG einen Vorschuss für die Privatgutachtenkosten festgesetzt. Gegen diese Festsetzung legt der Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse durch einfaches zu den Akten gereichtes Schreiben gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG Erinnerung ein, die er im Einzelnen begründet....mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 29 Der Hauptbevollmächtigte wurde im Termin durch einen am Gerichtsort ansässigen Kollegen vertreten, um Reisekosten zu sparen. Dafür wurden im Kostenfestsetzungsantrag eine zusätzliche 0,65-Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV RVG zzgl. Auslagen geltend gemacht. Die Zulässigkeit der Beauftragung eines Terminsvertreters aufgrund andernfalls hoher erstattungsfähiger Reisekos...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Quote

Rz. 102 Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG fällt im außergerichtlichen Bereich beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, sofern nicht der Hauptanspruch anerkannt oder auf ihn verzichtet wird, nach Nr. 1 in Höhe einer 1,5-Gebühr an. Ist allerdings erst einmal ein Verfahren bei Gericht oder beim G...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Höhe

Rz. 163 Mit Ausnahme der sozialgerichtlichen Verfahren sind für die Terminsgebühr feste Sätze bestimmt. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Termine der Anwalt wahrnimmt oder ob mehrere Tatbestandsalternativen erfüllt sind. In den meisten Verfahren beträgt die Gebühr 1,2, kann aber je nach Verfahren auch niedriger oder höher sein. Rz. 164 Bei den Betragsrahmengebühren im soz...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / c) Vergütungsvereinbarung

Rz. 59 Wie bereits festgestellt, scheidet eine Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung aus, da die Voraussetzungen nicht vorliegen. Kann sich der Gegner vielleicht dennoch auf eine Anrechnung berufen, wenn er die Vergütung aus der Vergütungsvereinbarung erstatten muss, da sie die gesetzliche übersteigt? Bei Vereinbarung e...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Erfolgshonorar

Rz. 272 Grundsätzlich sind nach § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Nach der erweiterten...mehr