Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025: Gebührentabelle zu § 49 RVG und Auswirkungen der Anhebung der Kappungsgrenze

Das KostBRÄG 2025 hat die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR nicht verändert. Die aus der Staatskasse zu ersetzenden Wertgebühren eines gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. Nebe...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / I. Zusätzliche Erhöhung in der Wertstufe bis 5.000,00 EUR

Die Gebühren bei einem Wert bis 5.000,00 EUR sind zum einen um 6 % linear angehoben worden. Das bedeutet zum einen, dass sich die bei einem Gegenstandswert bis 5.000,00 EUR ergebende 1,0-Gebühr i.H.v. 284,00 EUR auf 301,00 EUR erhöht. 284,00 EUR machen dabei 85 % der sich aus der Tabelle zu § 13 RVG ergebenden Gebühr i.H.v. 334,00 EUR aus. Darüber hinaus sind in der Wertstufe...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Entsprechende Anwendung von Nr. 1008 VV bei verschiedenen Gegenständen und Wertgebühren

Vertritt der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt hinsichtlich verschiedener Gegenstände mehrere Auftraggeber, sind die Werte der Gegenstände gem. § 22 Abs. 1 RVG zusammenzurechnen. Ergibt sich aufgrund der Zusammenrechnung der Werte ein Geschäftswert über 80.000,00 EUR, fällt nach der Tabelle zu § 49 als 1,0-Gebühr aber stets eine Gebühr i.H.v. 786,00 EUR an. Der Anwal...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Das KostBRÄG 2025 hat die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR nicht verändert. Die aus der Staatskasse zu ersetzenden Wertgebühren eines gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. Neben...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / III. Höchstbetrag

1. Gebührensatz entscheidet Bei Gegenstandswerten über 80.000,00 EUR erhält der Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur noch eine einheitliche Höchstgebühr von 786,00 EUR. Übersteigt der Gebührensatz aber 1,0, ist auch die hierdurch entstehende höhere Gebühr aus der Staatskasse zu erstatten. Die bei Werten über 80.000,00 EUR anfallende 1,0-Gebühr i.H.v. 786,00 EUR wird also auch...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV)

Eine Überschreitung der 1,0-Höchstgebühr i.H.v. 786,00 EUR bei Werten über 80.000,00 EUR ist in bestimmten Fällen auch dann möglich, wenn der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber vertreten hat. Gebührenerhöhungen nach Nr. 1008 VV sind zusätzlich zu berücksichtigen, sodass die Höchstgebühr i.H.v. 786,00 EUR auch hierdurch überschritten wer...mehr

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FoVo 05/2025, Die Kosten der Vorpfändung in der Anlage der bisherigen Vollstreckungskosten

In FoVo 2025, 61 ff. haben wir dargestellt, welche Anforderungen die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH v. 19.3.2025 – VII ZB 30/24) an die Begründung der Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung stellt. Die Situation tritt immer dann auf, wenn eine Vorpfändung ausgebracht wird, ohne dass es eine hierauf bezogene Vollstreckungsandrohung gab, und es nach der...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / I. Allgemeines

Die Vergütung des Rechtsanwaltes bemisst sich nach den Vorschriften des RVG und ist dort in § 44 RVG sowie den Nrn. 2500–2508 VV geregelt. Es handelt sich bei den Beratungshilfegebühren – entgegen den für die gleiche Tätigkeit außerhalb der Beratungshilfe geltenden Regeln – um streitwertunabhängige Pauschgebühren.[1] Damit soll das Abrechnungsverfahren erleichtert[2] und – o...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Gebührensatz entscheidet

Bei Gegenstandswerten über 80.000,00 EUR erhält der Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur noch eine einheitliche Höchstgebühr von 786,00 EUR. Übersteigt der Gebührensatz aber 1,0, ist auch die hierdurch entstehende höhere Gebühr aus der Staatskasse zu erstatten. Die bei Werten über 80.000,00 EUR anfallende 1,0-Gebühr i.H.v. 786,00 EUR wird also auch hier mit dem konkret anfal...mehr

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AGS 05/2025, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren nach § 89 FamFG richten sich die Gerichtsgebühren gem. Vorbem. 1.6 FamGKG KV nach den Vorschriften des GKG. Erhoben wird danach im erstinstanzlichen Vollstreckungsverfahren gem. Nr. 2110 GKG KV eine Festgebühr i.H.v. 22,00 EUR (ab dem 1.6.2025 i.H.v. 24,00 EUR) und im Beschwerdeverfahren eine Festgebühr nach Nr. 2121 GKG KV i.H.v. 33,...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Wiederholte Klauselerteilung

War bereits einmal (erstmals) eine Vollstreckungsklausel erteilt worden und wird nunmehr wiederholt eine Klausel beantragt, ohne dass es sich dabei um eine weitere vollstreckbare Ausfertigung nach § 733 ZPO handelt (dann gilt § 18 Abs. 1 Nr. 5 RVG: Das Verfahren gem. § 733 ZPO bildet eine besondere Angelegenheit), findet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG aufgrund des Wortlauts und...mehr

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zfs 05/2025, Anfall und Geg... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des (Einzelrichters) BGH ist zuzustimmen. Zum Anfall der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG in der Revisionsinstanz hat sich bereits der 3. StrSen des BGH in seinem Beschl. v. 29.11.2018 – 3 StR 625/17 Rn 4; RVGreport 2019, 102 (Burhoff) = NStZ-RR 2019, 127 inhaltsgleich geäußert. Zur Bemessung des Gegenstandswertes der zusätzlichen Gebühr im Verfahren...mehr

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zfs 05/2025, Anfall und Geg... / 2 Aus den Gründen:

[3] II. 1. … . „Der Festsetzungsantrag des Verteidigers ist gemäß § 33 Abs. 1 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Zuständig für die Entscheidung ist der BGH, weil die Wertfestsetzung für die Verteidigungstätigkeit in der Revisionsinstanz beantragt wird (§ 33 Abs. 1 RVG). Dieser befindet über den Antrag gemäß § 33 Abs. 8 S. 1 RVG durch den Unterzeichner als Einzelrich...mehr

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AGS 05/2025, Gegenstandswer... / III. Verfolgtes wirtschaftliches Interesse ist maßgebend

Der Höhe nach orientiert sich der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit an dem mit der sofortigen Beschwerde verfolgten (wirtschaftlichen) Interesse der Antragsgegnerin und ist daher auf 500,00 EUR festzusetzen. Den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist zwar im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, dass sich der Wert für die anwaltliche Tätigkeit im Vollstrec...mehr

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AGS 05/2025, Vergleichsmehrwert und Einigungsgebühr bei Regelung des Gesamtschuldnerausgleichs

§ 33 Abs. 1 RVG; Nrn. 1000, 1003 VV RVG; §§ 66, 69 ZPO Leitsatz Regeln zwei Streithelfer in einem gerichtlichen Vergleich über die Klageforderung den Gesamtschuldnerinnenausgleich bzgl. der Klageforderung, kann dies zu einem Vergleichsmehrwert führen, dessen Wert gem. § 33 RVG festzusetzen ist. Dies hängt davon ab, ob der Gesamtschuldnerinnenausgleich zwischen den Streithelfer...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Gebühr

Für den Rechtsanwalt, der im Erkenntnisverfahren noch nicht tätig war und mit der Zwangsvollstreckungsvollstreckung beauftragt ist, entsteht für die Tätigkeit im Verfahren auf erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel eine 0,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3309 VV.[8] Für diesen Rechtsanwalt gehört die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel allerdings zum Rechtszug "Zwa...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Alles neu macht zwar der Mai, doch auch im Juni gibt es Änderungen – und so könnte man nun erwarten, dass auch in der Beratungshilfe entsprechende Beratungspersonen angesichts der Änderungen des RVG durch das KostBRÄG 2025 ihren Reigen tanzen. Weit gefehlt, wie diese knappe Übersicht aufzeigen wird. Denn eines ist klar: Erhöhung der Gebührensätze im RVG – "ja", aber keine na...mehr

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AGS 05/2025, Vergleichsmehr... / II. Zulässigkeit der gesonderten Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gegenstandswert nicht mit Streitwert identisch Das OLG Schleswig hat darauf hingewiesen, dass sich grds. auch die den Streithelfern entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gem. § 32 Abs. 1 RVG nach den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Streitwert berechneten. Dieser Gebührenstreitwert für die Klage wäre hier gem. § 48 GKG, § 3 ZPO auf 22.000,00 EUR festzusetzen. Der Streitwe...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Angelegenheit

Die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört für den bereits im Erkenntnisverfahren tätigen Rechtsanwalt gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 RVG zum Rechtszug, sodass die Tätigkeit mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens (Nrn. 3100 ff. VV) abgegolten ist und er deswegen dafür keine gesonderte Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV verdienen kann. Das gilt auch für den ber...mehr

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FF 05/2025, Das KostBRÄG - Danke Ampel und Tschüss …

Katrin Bender Der Koalitionsvertrag steht! Und doch dürfen wir uns heute – viele Wochen nach den Bundestagswahlen im Februar – noch bei der alten Regierung bedanken, die unmittelbar bevor die Ampel "auf Rot" sprang, die letzte Hürde für das Inkrafttreten der lange erwarteten RVG-Reform genommen hat. Kurz vor den Wahlen hatte der Bundestag am 31.1.2025 noch das Kosten- und Betr...mehr

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FF 05/2025, Erhöhung der Re... / 1 Wichtige Änderungen zur Rechtsanwaltsvergütung

Neben der linearen Erhöhung der Gebühren sieht das Gesetz auch strukturelle Veränderungen vor. Die Wertgebühren werden um 6 %, die Betragsrahmen- und Festgebühren um 9 % angehoben. § 49 RVG regelt eine weitere Angleichung der PHK-/VHK-Vergütung an die Wahlanwaltsvergütung. Die Kappungsgrenze wird von über 50.000 EUR auf über 80.000 EUR erhöht. In Kindschaftssachen wird der Reg...mehr

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zfs 05/2025, Anfall und Geg... / Leitsatz

1. Die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG steht dem Verteidiger in jedem Rechtszug zu. Sie erfasst sämtliche Tätigkeiten, die der Verteidiger im Hinblick auf die Einziehung erbringt und die zumindest einen Bezug zur Einziehung haben. 2. Im Revisionsverfahren fällt die Gebühr bereits bei Erhebung der allgemeinen Sachrüge an, die dem Revisonsgericht das gesamte a...mehr

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AGS 05/2025, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Gerichts- und Anwaltskosten im Verfahren nach § 926 ZPO wegen der Aufhebung der einstweiligen Verfügung, JurBüro 2025, 57 Hat das Gericht gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung erlassen, kann dieser bei dem Gericht beantragen, dem Antragsteller gem. § 926 Abs. 1 ZPO eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage zu setzen. Erheb...mehr

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AGS 05/2025, Gebührenerhöhu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die vom OLG Frankfurt behandelte Gebührenrechtsfrage kommt in der Praxis recht häufig vor. Dennoch herrscht bei vielen Praktikern, so auch bei dem Rechtspfleger des LG Hanau hier, Unsicherheit darüber, ob eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV angefallen ist. Deshalb sollen hier die wichtigsten Probleme behandelt werden. 1. Anfall der Gebührenerhöhung a) Gesetzliche Regelung Na...mehr

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AGS 05/2025, Streitwert im Strafvollstreckungsverfahren

§§ 23, 32 RVG; §§ 52, 60 GKG Leitsatz Angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen ist der Streitwert in Strafvollzugssachen grundsätzlich eher niedrig festzusetzen, da die Bemessung des Streitwerts aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen darf, dass die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko v...mehr

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AGS 05/2025, Vergleichsmehr... / III. Mehrvergleich

Vorliegend hat sich die anwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Nebenintervenientin zu 1) nach den weiteren Ausführungen des OLG Schleswig nicht nur auf den gem. § 48 Abs. 1 GKG den Gebührenstreitwert bestimmenden Wert des Streitgegenstandes des Rechtsstreits bezogen, sondern daneben auch auf das Innenverhältnis zwischen den beiden Nebenintervenientinnen. Diese...mehr

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AGS 05/2025, Vergleichsmehr... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Festsetzung des Gegenstandswertes Der Entscheidung ist grds. zuzustimmen. Jedenfalls für die beiden Nebenintervenientinnen und deren Prozessbevollmächtigte hatte die Regelung über den zuvor umstrittenen Innenausgleich einen besonderen Wert. Da sich dieser von dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert unterschied, war dieser Vergleichsmehrwert somit gesondert fes...mehr

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AGS 05/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Einzeltätigkeit

Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollstreckung, sondern nur mit der Beantragung der Erteilung der Vollstreckungsklausel als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn hier Nr. 3403 VV für anwendbar gehalten wird,[10] beträgt die Verfahrensgebühr nicht 0,8, sondern 0,3 wie bei der Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV. Denn wegen § ...mehr

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AGS 05/2025, Vergleichsmehr... / Leitsatz

Regeln zwei Streithelfer in einem gerichtlichen Vergleich über die Klageforderung den Gesamtschuldnerinnenausgleich bzgl. der Klageforderung, kann dies zu einem Vergleichsmehrwert führen, dessen Wert gem. § 33 RVG festzusetzen ist. Dies hängt davon ab, ob der Gesamtschuldnerinnenausgleich zwischen den Streithelfern streitig war. In diesem Fall löst die Einigung der Streithelf...mehr

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AGS 05/2025, Ersatz von Sac... / II. Erstattungsfähige Aufwendungen

Nach Auffassung des Richters waren dem Pflichtverteidiger die Aufwendungen, die für die Kopie von DVDs erforderlich waren, mithin 5,00 EUR pro DVD (netto) gem. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB zu vergüten. 1. ... nicht nach Nr. 7000 VV Zwar führe der Bezirksrevisor zunächst zu Recht aus, dass sich der Vergütungsanspruch nicht aus Nr. 7000 VV ergebe. Denn der Pfl...mehr

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AGS 05/2025, Ersatz von Sachkosten

Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 675, 670 BGB Leitsatz Ein (Pflicht-)Verteidiger hat hinsichtlich seiner Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung bzw. Reproduktion von bei den Akten befindlichen Datenträgern einen Anspruch nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB. AG Leipzig, Beschl. v. 23.1.2025 – 202 Ls 607 Js 28838/22 (2) I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war...mehr

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AGS 05/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 193) mit der zum 1.6.2025 neu eingeführten Gerichtsgebühr bei der Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln gem. § 727 ZPO und geht dabei auch auf die Vergütung des Anwalts in diesen Verfahren ein. In einem weiteren Beitrag stellt Volpert (S. 195) die neue Gebührentabelle für PKH- und VKH-Gebühren des § 49 RVG vor und schildert die Auswirku...mehr

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AGS 05/2025, Gegenstandswert einer sofortigen Beschwerde gegen Ordnungsgeld

§§ 23 Abs. 2, 3, 33 RVG Leitsatz Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsgelds richtet sich Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach der Höhe des festgesetzten Ordnungsgelds. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2024 – 20 WF 83/24 I. Sachverhalt Auf Antrag des Antragstellers hatte das FamG gegen die Antragsgegnerin nach § 89 FamFG ein Ordnungsg...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 11.2 OLG Jena, Beschl. v. 24.10.2024 – 3 WF 213/24

Die mündliche Erörterung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit steht der mündlichen Verhandlung in ZPO-Verfahren gebührenrechtlich nicht gleich. Kein Anfall der (fiktiven) Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG, wenn das Verfahren nach gerichtlich gebilligter Elternvereinbarung ohne mündliche Erörterung beendet wird.mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / III. Besondere Schwierigkeit

Das Verfahren sei auch partiell besonders schwierig i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG gewesen. Staatsschutzsachen seien nicht generell besonders schwierig i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Wie bei der Frage des besonderen Umfangs sei auch in diesem Punkt von "Norm-Staatsschutzverfahren" auszugehen und das konkrete Verfahren gemessen daran einzuordnen. Dazu sei anzumerken, dass der Schw...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr wegen Existenzgefährdung in einem Staatsschutzverfahren

§ 51 RVG Leitsatz Zur Beurteilung von besonderem Umfang und besonderen Schwierigkeit in einem Staatsschutzverfahren. Macht der Pflichtverteidiger im Hinblick auf die Gewährung einer Pauschgebühr eine wirtschaftliche Existenzgefährdung geltend, muss er zu den konkreten Auswirkungen des Verfahrens auf seinen Kanzleibetrieb nachvollziehbar vortragen. OLG München, Beschl. v. 21.3.20...mehr

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AGS 05/2025, Mitwirkung des Verteidigers an der Einstellung des Verfahrens

Nrn. 4141, 5115 VV RVG Leitsatz Weiß die Verwaltungsbehörde nach einer Mitteilung des Verteidigers, dass sie einen Bußgeldbescheid nicht auf die widerspruchslose Einlassung des Betroffenen wird stützen können, sondern sich darüber klar werden muss, ob die übrigen Beweismittel für eine Ahndung ausreichen werden, und kommt sie zu dem Ergebnis, dass die übrigen Beweismittel tatsä...mehr

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zfs 05/2025, Auswirkungen d... / 1 Sachverhalt

Das LG München I hatte durch Endurteil vom 10.4.2024 die Klage des Klägers abgewiesen und diesem die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Auf der Grundlage dieser Kostenentscheidung hat der Rechtspfleger des LG München I auf Antrag der Beklagten am 6.5.2024 antragsgemäß einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 1.424,43 EUR, darin enthalten Anwaltskosten in Höhe von 1.323,28 EUR...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / II. Besonderer Umfang

Nach Auffassung des OLG hatte das Verfahren gegen die Angeklagten jedenfalls in Teilaspekten einen besonderen Umfang i.S.d. § 51 Abos. 1 S. 1 RVG, wenn dieser auch zum Teil kompensiert worden sei. Das begründet das OLG unter Hinweis auf Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 26. Aufl., 2023, § 51 Rn 15; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.12.2014, AGS 2015, 173 = Rpfleger 2015, 355; OLG Münch...mehr

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AGS 05/2025, Gebührenerhöhung bei Eintritt des Erben in das laufende Mandat

Nrn. 1008, 3100 VV RVG Leitsatz Wird der Auftraggeber des Rechtsanwalts von einem einzelnen Erben beerbt, erfolgt die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV. OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.2.2025 – 18 W 178/24 I. Sachverhalt Während des vor dem LG Hanau geführten Rechtsstreits zeigte die Prozessbevollmächtigte der drei Beklagten – eine Erbengemeinschaft – an, dass die Beklagte zu 2) ver...mehr

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FF 05/2025, Erhöhung der Re... / Einführung

Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) ist am 10.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl 2025 I Nr. 109 v. 10.4.2025). Der Bund...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / IV. Höhe der Pauschgebühr

1. Allgemeine Aspekte Nach Auffassung des OLG sind die gesetzlichen Gebühren für den Pflichtverteidiger unzumutbar, eine Pauschgebühr in der beantragten Höhe könne aber nicht gewährt werden. Die Bestellung zum Pflichtverteidiger ist nach den Ausführungen des OLG München eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken. Dass sein Vergütungsanspruch unter d...mehr

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AGS 05/2025, Streitwert im ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Als Strafrechtler rechnet man i.d.R. nach Rahmengebühren ab, hat also mit der Streitwert-/Gegenstandswertfestsetzung wenig tun. Einer der Fälle, in denen man sich aber auch als Strafrechtler damit befassen muss, ist neben den zusätzlichen Gebühren Nrn. 4142, 4143 VV die Vertretung des Verurteilten in Strafvollzugssachen. Denn diese werden nach Teil 3 VV abgerechnet (vgl. ...mehr

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AGS 05/2025, Pauschgebühr w... / V. Bedeutung für die Praxis

Wie leider so oft: Ohne genaue(re) Kenntnis der konkreten Umstände des Verfahrens lässt sich nicht beurteilen, ob der Beschluss zutreffend ist. Auf den ersten Blick scheint sich das OLG aber mit allen für die Gewährung einer Pauschgebühr maßgeblichen Umständen befasst zu haben. Man wird sich nicht allem anschließen können, so z.B. nicht in der Frage der Kompensation, aber im...mehr

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AGS 05/2025, Mitwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung, die auch für die Nr. 4141 VV Bedeutung hat, ist zutreffend. Sie entspricht der h.M. in der Rspr. (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 5115 VV Rn 10 ff.), wonach die objektive Eignung der (Mitwirkungs-)Handlung des Verteidigers, die Einstellung des Verfahrens zu fördern, ausreicht. Das ist bei einem Einspr...mehr

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AGS 05/2025, Androhung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Außer in diesen Verfahren waren noch in acht weiteren Verfahren Verfassungsbeschwerden anhängig, die das BVerfG ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen und eine Missbrauchsgebühr festgesetzt hat (BVerfG, Beschl. v. 20.3.2025 – 2 BvR 387/25, 2 BvR 388/25, 2 BvR 389/25, 2 BvR 390/25, 2 BvR 391/25, 2 BvR 392/25, 2 BvR 393/25, 2 BvR 394/25). Das war dem BVerfG dann wohl d...mehr

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AGS 05/2025, Ersatz von Sac... / III. Bedeutung für die Praxis

Die zutreffende Entscheidung ist zu begrüßen. Zwar handelt es sich in diesem und in vergleichbaren Fällen häufig nicht um hohe Beträge, aber bekanntlich macht ja auch "Kleinvieh Mist" und die Vergütung reduziert den Kostenapparat des Verteidigers. Die Entscheidung liegt auf der Linie der (ober-)gerichtlichen Rspr. So hat z.B. das KG (vgl. AGS 2014, 50 = zfs 2014, 223 = RVGre...mehr

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zfs 05/2025, zfs Aktuell / 3.2 Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Am 8.4.2025 ist ferner die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung v. 31.3.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 105 v. 8.4.2025). Sie tritt am 1.7.2025 in Kraft und soll die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Vorgesehen sind u.a. eine Erhöhung der Wertgebühren um 6 Prozent und der mittler...mehr

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AGS 05/2025, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Auf Antrag des Antragstellers hatte das FamG gegen die Antragsgegnerin nach § 89 FamFG ein Ordnungsgeld i.H.v. 500,00 EUR festgesetzt, weil diese gegen einen Umgangstitel verstoßen habe. Die Antragsgegnerin hat gegen diesen Ordnungsgeldbeschluss sofortige Beschwerde erhoben. Der Antragsteller hat das erstinstanzlich festgesetzte Ordnungsgeld verteidigt. Das OLG hat die sofor...mehr

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zfs 05/2025, Anfall und Geg... / 1 Sachverhalt

Das LG Essen hatte den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen mit Urt. v. 17.2.2023 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 42 Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem hat das LG die Ein...mehr