Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 02/2023, Zusätzliche Ve... / II. Analoge Anwendung der Nr. 4141 VV

Das LG teilt die Ansicht des AG, dass eine analoge Anwendung des Nr. 4141 VV zu erfolgen habe. Der Fall, dass sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft noch vor Anklageerhebung darauf einigen, dass ein Strafbefehl ergehen soll, der vom Beschuldigten akzeptiert wird, sodass eine Hauptverhandlung von vornherein ausgeschlossen werde, sei in Nr. 4141 VV nicht geregelt. Allerdings ...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / II. Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

1. § 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs. StPO Die sofortige Beschwerde ist – so das OLG – zulässig. Sie sei insbesondere auch nach § 464 Abs. 3 StPO statthaft. Der Statthaftigkeit stehe § 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs. StPO nicht entgegen. Nach dieser Vorschrift sei eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung unzulässig, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache nicht statthaft sei. Da...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / IV. Abgeltungsbereich der Betreuervergütung und Vergleich zu einem nichtanwaltlichen Betreuer

1. Abgeltungsbereich Mit der pauschalen Vergütung nach § 1836 Abs. 2 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 4, 5 VBVG sei – so der BGH – grds. die gesamte Tätigkeit des Betreuers abgegolten. Nach der gem. § 1 Abs. 2 S. 3 RVG, § 5 Abs. 5 S. 2 VBVG anwendbaren Regelung in § 1835 Abs. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB kann jedoch ein Betreuer die dem Betreuten erbrachten Leistungen, ...mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.12.3 Streitwertvereinbarung

Der Verwalter war nach altem Recht gesetzlich ausdrücklich ermächtigt, mit dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt eine Streitwertvereinbarung zu treffen. In erster Linie war die entsprechende Bestimmung des § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG a. F. im Fall von Anfechtungsklagen relevant. Für Verfahren, die den Rechtskreis der Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähigen Verband bet...mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / 1. Fiktive Terminsgebühr

Terminsgebühr bei Verfahren vor dem FG: Nach der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 1 zu Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, Nr. 3202 RVG-VV entsteht in Verfahren vor dem Finanzgericht eine Terminsgebühr i.H.v. 1,2 Gebühren. Terminsgebühr bei Verfahren ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten: Darüber hinaus bestimmt Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 3202...mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / 3. Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021[1] nämlich hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der fiktiven Terminsgebühr durch den neu aufgenommenen Gebührentatbestand des Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 Alt. 2 der Anmerkung zu Nr. 3104 RVG-VV erheblich ausgeweitet. Hiernach ist nur noch darauf abzustellen, ob eine Erledigung i.S.d. Nr. 1002 RVG-VV in einem Verfahren eingetreten ist, ...mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / II. Der zeitliche Anwendungsbereich

In § 60 Abs. 1 RVG in der Fassung vom 15.3.2022 heißt es, für die Vergütung sei das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45 RVG, auch i.V.m. § 59a RVG). Steht dem Rechtsanwalt ein Vergü...mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / c) Ansicht der 3. Kammer

Nur wenige Wochen später meldete sich ein Richter der 3. Kammer mit der genau gegenteiligen Auffassung – und den besseren Argumenten zu Wort (VG Bremen v. 30.6.2022 – 3 E 807/22, JurBüro 2022, 415). Die Formulierung von Ziff. 3104 RVG-VV setze nämlich nur voraus, dass "eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann", folglich der Antrag auf mündliche Verhandlung statthaft s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 38 Wird die Einholung von Drittauskünfte im selben Auftragsformular erteilt wie die Abnahme der Vermögensauskunft, handelt es sich nicht um einen gesonderten Auftrag im kostenrechtlichen Sinne (AG Düsseldorf, DGVZ 2022, 115). Für jede Einholung der Auskunft bei den in § 802l ZPO genannten Stellen erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr in Höhe von jeweils 14,30 EUR (Nr...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 64 Zuallererst denkt man bei mehreren Auftraggebern an die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. Danach gilt: Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Teilweise wird daher ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. § 55 RVG

Rz. 226 Ist der Anwalt beigeordnet, hat er einen Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung aus der Staatskasse. Der Antrag hat die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und bei Wertgebühren auch der zugr...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 4. § 11 RVG

Rz. 229 Anders als bei der Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit, bei der dem Anwalt im Fall einer Nichtzahlung nur die Vergütungsklage bleibt, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einer vereinfachten Festsetzung. Der Anwalt kann damit ohne Kostenrisiko seine Vergütung gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen und einen Vollstreckungstitel erlangen....mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / III. Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 19.10.2006 – V ZB 91/06 Rz. 157 a) Bei einem Parteiwechsel erhält der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Parteien nur eine Gesamtvergütung nach § 6 BRAGO (§ 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 RVG-VV). b) Hat die ausscheidende Partei den Prozessauftrag vor dem 1.7.2004 erteilt, so richtet sich die Vergütung insgesamt nach den Vorschriften der Bundesgebührenordn...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / III. Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG bei Vergütungsvereinbarung

1. Frage Rz. 22 Mit dem Mandanten wurde für die vorgerichtliche Tätigkeit ein Pauschalhonorar vereinbart. Im gerichtlichen Verfahren wurde ein Vergleich erzielt, in dem der Beklagte auch Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe des mit der Klage geltend gemachten Betrages übernommen hat. Es wurde eine Kostenquotelung vereinbart. – Muss in der Kostenfestsetzung eine ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. § 33 RVG – Antrag

Rz. 36 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, § 33 Abs. 1 RVG. In diesen Fällen findet § 32 RVG keine Anwendung. Die Bindungswirk...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. § 15a Abs. 1 RVG

Rz. 40 Früher war die Hauptfrage im Zusammenhang mit der Anrechnung, ob bei Anfall einer Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts die nachfolgende Verfahrensgebühr möglicherweise nur noch in reduzierter Höhe anfällt. Die überwiegende Rechtsprechung hatte das bejaht. Dies hatte zur Folge, dass die Gegenseite, auch wenn sie mangels materiell-rechtlic...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. § 23 Abs. 1 RVG

Rz. 20 Unverzichtbare Grundlage der Bestimmung des für die anwaltliche Tätigkeit maßgeblichen Gegenstandswertes ist die allgemeine Wertvorschrift in § 23 Abs. 1 RVG. Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Auch wenn für das Verfahren keine...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. § 32 RVG – Bindungswirkung

Rz. 35 Besondere Aufmerksamkeit sollte man aufgrund der Bindungswirkung der Wertfestsetzung durch das Gericht schenken. Hier gibt es oft ein böses Erwachen, wenn die Festsetzung falsch ist und nicht rechtzeitig angegriffen wurde. Denn § 32 Abs. 1 RVG bestimmt, dass bei gerichtlicher Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wertes diese Festsetzung auch für die Ge...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / VI. § 15a Abs. 3 RVG – Erstattung

Rz. 52 Besondere Relevanz im Rahmen der Erstattung hat die Regelung des § 15a Abs. 3 RVG.[25] Danach kann sich ein Dritter nur auf die Anrechnung berufen, soweit er Dies gilt ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) § 14 RVG

Rz. 125 Nach § 14 RVG bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allemmehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Wertaddition nach § 22 RVG

Rz. 70 Handelt es sich um verschiedene Gegenstände, erfolgt eine Berücksichtigung im Rahmen der Wertaddition nach § 22 RVG. In derselben Angelegenheit werden danach die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet. Vertritt der Anwalt demnach mehrere Auftraggeber, die jeweils einen eigenen Anspruch geltend machen, sind die Werte der Ansprüche zu addieren. Standardfall ist hi...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Besondere Wertvorschriften des RVG

Rz. 31 Darüber hinaus enthält das RVG selbst besondere Wertvorschriften, geregelt in den §§ 23a bis 31b und 37 bis 38a RVG. Während es sich bei einigen um eher exotische Vorschriften handelt, die in der Praxis selten zur Anwendung kommen, sollten andere unbedingt bekannt sein. Hierzu zählen insbesondere:mehr

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AGS 01/2023, Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 6. Aufl., 2023, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 1.616 S., 109,00 EUR Wenn ein Buch zum RVG innerhalb weniger Jahre bereits in 6. Aufl. erscheint, belegt dies schon für sich genommen den großen Zuspruch bei den Lesern. In der gerade noch vor den Weihnachtsfeiertagen erschienenen Neuauflage hat Schneider die bewährte Konzeption des Werkes, die ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. § 23 Abs. 3 RVG

1. Verweis auf GNotKG Rz. 32 Kann der Gegenstand der Tätigkeit nicht auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein und sieht das RVG keinen besonderen Wert vor, gelten in außergerichtlichen Angelegenheiten zunächst für den Gegenstandswert die (allgemeinen) Bewertungsvorschriften des GNotKG und die §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 GNotKG entsprechend. Der Hauptanwen...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Nr. 7000 VV RVG

1. Anfall Rz. 201 Nach Nr. 7000 VV RVG können für Kopien und Ausdrucke Auslagen geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Kopie bzw. jeder Ausdruck zählt. Dienen diese beispielsweise der notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers oder Mitteilung an den Gegner, kann erst jeweils ab der 101. Kopie abgerechnet werden. Rz. 202 Fraglich ist nach dem 2. KostRMo...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / IV. § 15a Abs. 2 RVG – Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr

Rz. 48 Problematisch war auch, wenn mehrere Gebühren angefallen sind, die dann alle (teilweise) auf dieselbe Gebühr anzurechnen waren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn außergerichtlich verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben waren, gerichtlich aber im Wege der Klagehäufung alle Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend gemacht werden. In dieser...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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FoVo 01/2023, Die Anlage Inkassokosten zu den neuen Antragsformularen nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Inkassokosten müssen dargelegt werden Der Schuldner hat die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO zu erstatten. Nach § 13e Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) richtet sich auch die Erstattung der Vergütung von Inkassodienstleistern nach § 788 ZPO. In der Höhe sind sie nach dem neuen § 13e Abs. 1 RDG auf die Kosten eines Rechtsanwalts nach dem RV...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 50 Für die Beantragung der Prozesskostenhilfe fällt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG aus 8.000 EUR nach der Wahlanwaltstabelle § 13 RVG an. Soweit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, geht diese in der nachfolgenden Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auf, da nach § 16 Nr. 2 RVG das PKH- und das Hauptsacheverfahren dieselbe Angelegenheit sind. Aufgrund der For...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH: Es ist nur eine Gebühr angefallen Das LG nimmt zu Recht an, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG in Höhe von 0,4 für die Tätigkeit des Rechtsanwalts der Gläubigerin bei den nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO mit der Versteigerung zugleich beizutreibenden notwendigen Kosten nur einfach in Ansatz zu bringen ist. Allerdings mehrere Verfahren Dies folgt allerdings en...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 78 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG gehören außergerichtliche Verhandlungen mit zum Rechtszug. Der Begriff "Rechtszug" ist im RVG nicht definiert. Sowohl hinsichtlich Beginn als auch Ende ist der gebührenrechtliche vom verfahrensrechtlichen Begriff des Rechtszugs zu unterscheiden. Dies ergibt sich auch aus § 19 Abs. 1 RVG, wonach bestimmte Vorbereitungs-, Neben- und Abwic...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Nicht anhängige Ansprüche

Rz. 167 Hat der Anwalt den Auftrag, in einem gerichtlichen Verfahren auch Verhandlungen über nicht anhängige, zwischen den Parteien aber streitige Ansprüche zu führen, wirkt sich dies auch auf die Gebühren aus. Für das Führen der Verhandlungen entsteht neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem anhängigen Wert eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101...mehr

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zfs 01/2023, Privatgutachte... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss der Einzelrichterin leidet an verfahrensrechtlichen und systematischen Mängeln, so dass die Begründung nicht überzeugt. Da die Beschlussgründe die für die Erforderlichkeit des Privatgutachtens maßgeblichen Umstände allenfalls am Rande streifen, kann auch nicht festgestellt werden, dass die Entscheidung der Einzelrichterin im Ergebnis richtig ist. Verfahrensrecht...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 19.10.2006 – V ZB 91/06

Rz. 157 a) Bei einem Parteiwechsel erhält der Rechtsanwalt der beiden wechselnden Parteien nur eine Gesamtvergütung nach § 6 BRAGO (§ 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 RVG-VV). b) Hat die ausscheidende Partei den Prozessauftrag vor dem 1.7.2004 erteilt, so richtet sich die Vergütung insgesamt nach den Vorschriften der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, auch wenn der Parteiwechsel e...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 120 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dazu gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG ausdrücklich auch die Erinnerung nach § 766 ZPO, sodass für den Anwalt, der bereits im Vollstreckungsverfahren tätig war, hierfü...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 95 Da es sich um ein einheitliches gerichtliches Verfahren handelt, ist gebührenrechtlich eine Angelegenheit gegeben. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrensgebühr für jede weitere Person nach Nr. 1008 VV RVG um 0,3. Dies gilt bei Wertgebühren nach Anm. Abs. 1 jedoch nur, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit de...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 105 Nach Nr. 3105 VV RVG fällt die Terminsgebühr in Höhe einer 0,5 an bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Nach ganz herrschender Meinung entsteht ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 80 Hat der Anwalt den Auftrag, in einem Verfahren nicht anhängige Ansprüche in Vergleichsverhandlungen einzubeziehen, fallen hierdurch zusätzliche Gebühren an. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem rechtshängigen Wert entsteht nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG eine 0,8-Verfahrensgebühr, soweit Verhandlungen vor Gericht zur Einigung der Parteien oder der Be...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Keine Terminsgebühr neben der Geschäftsgebühr

Rz. 150 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Für den einen oder die andere stellt sich daher die Frage, ob die Terminsgebühr auch für Besprechungen im Rahmen der außergerichtlichen Vertretun...mehr

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AGS 01/2023, Privatgutachte... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Das OLG Celle war sich bei seiner Entscheidung in verfahrensrechtlicher Hinsicht wohl nicht ganz sicher. Dies ergibt sich bereits aus dem Tenor seines Beschlusses, in dem es auszugsweise heißt: Zitat Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss … wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, Am Ende der Beschlussgründe heißt es: Zitat "...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 47 Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Da früher der Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse bei Mehrvergleich höchst umstritten war, hat der Gesetzgeber klärend eingegriffen. Dabei ist zwischen den verschiedenen Verfahren zu differenzi...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 111 In der Literatur wird überwiegend vertreten, dass die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung die fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen lässt, weil auch bei dieser Variante das Verfahren nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet.[147] In der Rechtsprechung wurde dem nur teilweise...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 42 Die Bewilligung von Beratungshilfe soll dem Bedürftigen den Zugang zum Recht sichern, nicht aber einen erstattungspflichtigen Dritten entlasten. § 9 BerHG legt daher fest: Ist der Gegner verpflichtet, dem Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Höhe

Rz. 112 Bei Wertgebühren gelten dieselben Grundsätze wie bei der Einigungsgebühr. Große Probleme gab es allerdings lange bei der Höhe der Gebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Nrn. 1005 und 1006 VV RVG, wenn es sich um Betragsrahmengebühren handelt. Bei der Einigungs- oder Erledigungsgebühr soll der Beitrag des Anwalts an der Herbeiführung der Einigung oder Erledig...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 109 Bisher wurde in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Vergleich i.S.v. Anm. S. 1 Nr. 1 2. Alt. zu Nr. 3106 VV RVG (a.F.) nur bei einem schriftlichen Prozessvergleich i.S.v. § 101 Abs. 1 S. 2 SGG oder von § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO vorliege. Ein außergerichtlicher Vergleich mit nachfolgender übereinstimmender Erledigungserklärung, der weder auf einem...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Anfall

Rz. 201 Nach Nr. 7000 VV RVG können für Kopien und Ausdrucke Auslagen geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Kopie bzw. jeder Ausdruck zählt. Dienen diese beispielsweise der notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers oder Mitteilung an den Gegner, kann erst jeweils ab der 101. Kopie abgerechnet werden. Rz. 202 Fraglich ist nach dem 2. KostRMoG, ob das...mehr

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AGS 01/2023, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur zweiten Abwandlung

Gegen die hier vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG erfolgte Festsetzung des Vorschusses auf die Privatgutachtenkosten ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG die Erinnerung gegeben, die der Bezirksrevisor hier auch eingelegt hat. Der Beklagtenvertreter kann in formeller Hinsicht rügen, dass die von dem Bezirksrevisor lediglich schriftsätzlich eingereichte E...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / a) Mitverhandeln eines anderweitig anhängigen Anspruchs

Rz. 83 Bei der Einbeziehung anderweitig anhängiger Ansprüche ist die Abrechnung grundsätzlich dieselbe. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Einigungsgebühr bei Einbeziehung eines erstinstanzlich anhängigen Anspruchs insgesamt nur in Höhe einer 1,0 aus dem Gesamtwert anfällt. Da der Anwalt die Gebühren wegen desselben Gegenstandes überdies nur einmal fordern kann, sin...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 91 § 17 Nr. 13 RVG gilt nur für die förmlichen Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO. In diesen entstehen die Gebühren nach den Nrn. 4136 ff. VV RVG. Wird ein Verfahren nach §§ 170 Abs. 2 oder 154 Abs. 2 StPO eingestellt und später die Ermittlungen wieder aufgenommen, ist dies nicht von der Vorschrift umfasst. In diesem Fall bleibt das Verfahren dieselbe Angelegen...mehr