Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die Gebührenbeträge

Rz. 192 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im Rechtsbeschwerdeverfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 162 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die Gebührenbeträge

Rz. 197 Zu solchen Einzeltätigkeiten zählen auch Tätigkeiten in der Vollstreckung, wie z.B. ein Ratenzahlungsantrag.[37] Rz. 198 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für Einzeltätigkeiten gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 167 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im Berufungsverfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 173 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich in der Strafvollstreckung damit gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Teilweise Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV

Nach Abs. 2 S. 1 der Anm. zu Nr. 2503 VV ist die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV i.H.v. 102,00 EUR auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren zur Hälfte anzurechnen. Beispiel 12: Mehrere Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV Rechtsanwalt R hat für die Vertretungen des Mandanten M gegen G zwei Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV über je 102,00 EUR erhalten...mehr

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AGS 06/2025, Zur angemessenen Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren; Abgeltungsbereich der Terminsgebühr

§ 14 RVG; Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG Leitsatz Unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG ist eine Gebührenbestimmung, wenn sie um 20 % oder mehr von der Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Bemessungsgrundlagen ergibt. Zur Gebührenbemessung in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Vor- und Nachbereitungszeiten für einen Hau...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / VI. Exkurs umgekehrter Fall: Anrechnung einer Gebühr auf mehrere Gebühren

Es ist natürlich auch der umgekehrte Fall denkbar, dass die Tätigkeit in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit, die nur eine Gebühr auslöst, in verschiedene Angelegenheiten übergeht, in der mehrere Gebühren anfallen. Diese Fälle werden von § 15a Abs. 2 RVG nicht erfasst, der ja die Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr regelt. Das bedeutet, dass die Gebühr aus de...mehr

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AGS 06/2025, Zur angemessen... / II. Allgemeines zu Rahmengebühren im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren

Bei den streitigen Gebühren handelt es sich um Rahmengebühren. Diese bestimmt der Rechtsanwalt nach den Ausführungen des LG Hagen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Umstände. Abweichungen von bis zu 20 % von der angemessenen Gebühr seien dabei in der Regel nicht als unbillig anzusehen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 24.1.2008 – 4 Ws 528/0...mehr

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§ 9 Übergangsrecht GNotKG / C. Notarielle Verfahren oder Geschäfte

Rz. 12 Für notarielle Verfahren oder Geschäfte enthält § 134 Abs. 2 GNotKG eine besondere Regelung. Hier kommt es – vergleichbar der Regelung des § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG für den Anwalt – auf das Datum der Auftragserteilung an den Notar an. Auch wenn dies – im Gegensatz zu § 60 RVG – nicht ausdrücklich geregelt ist, wird man auf den unbedingten Auftrag abzustellen haben. Im Fal...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / 2 Aus den Gründen:

„Die … zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der angegriffene Beschl. v. 7.2.2024 ist nicht zu beanstanden. Das Gericht weist die Beschwerde nach eigener Prüfung und Überzeugungsbildung aus den Gründen der angegriffenen Entscheidung zurück (§ 142 Abs. 2 Satz 3 SGG, § 1 Abs. 3 RVG). Soweit der Erinnerungsführer ausführt, der angefochtene Beschluss habe sich mit seinen Argument...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Klage und Widerklage

Die Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren kann auch eine Rolle spielen, wenn die den Geschäftsgebühren zugrundeliegenden Gegenstände durch Klage und Widerklage im Zivilprozess geltend gemacht werden. Beispiel 2: Klage und Widerklage Rechtsanwalt R wird außergerichtlich für M wegen eines Anspruchs (Wert: 10.000,00 EUR) gegen G tätig. Außerdem verteidigt er M hinsichtlich eines...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / e) Zwischenvergleich

Rz. 21 In Kindschaftssachen können auch Teil- oder Zwischeneinigungen eine Einigungsgebühr auslösen.[4] Rz. 22 Nach der Rspr. ist insoweit allerdings in entsprechender Anwendung der §§ 41, 45 Abs. 1 FamGKG vom hälftigen Verfahrenswert auszugehen.[5] Dies wären hier 2.500,00 EUR. Rz. 23 Dieser vom Verfahrenswert abweichende Wert ist auf Antrag vom Gericht im Verfahren nach § 33...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XLII. Zurückverweisung

Rz. 60 Das Verfahren nach Zurückverweisung bildet – im Gegensatz zur Regelung für die Anwaltsvergütung, § 21 Abs. 1 RVG) – mit dem Verfahren vor Zurückverweisung ein Verfahren, sodass sich das maßgebliche Recht nicht ändert (§ 31 Abs. 1 FamGKG). Im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren (§ 15 Abs. 5 Satz 2 RVG) gilt dies auch unabhängig davon, wann zurückverwiesen worden ist.mehr

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AGS 06/2025, Gegenstandswer... / II. Bestimmung des Gegenstandswertes

1. Grundsätze Die Höhe der Gebühr Nr. 4142 VV sei nur am Gegenstandswert ausgerichtet, es handele sich um eine reine Wertgebühr i.S.d. § 2 RVG (vgl. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 26. Aufl., 2023, VV 4142 Rn 2). Bei dem hier vorliegenden Arrest sei der Gegenstandswert ausgehend von dem zu sichernden Anspruch gem. § 23 Abs. 1 S. 1 und 2 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 3 ZPO z...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Vertretung eines Auftraggebers wegen verschiedener Gegenstände (objektive Klagehäufung)

Schließlich ist die Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr auch denkbar, wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich in verschiedenen Angelegenheiten denselben Auftraggeber vertreten hat, für den es anschließend wegen aller Gegenstände zu einem gerichtlichen Verfahren kommt (objektive Klagehäufung, § 260 ZPO). Beispiel 4: Derselbe Auftraggeber und verschiedene Gegenstän...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Vollständige Anrechnung mehrerer Beratungsgebühren Nr. 2501 VV

Nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV ist die Beratungsgebühr Nr. 2501 VV i.H.v. 42,00 EUR auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Beispiel 11: Mehrere Beratungsgebühren Nr. 2501 VV Rechtsanwalt R hat für die Beratungen des Mandanten M gegen G zwei Beratungsgebühren Nr. 2501 VV über je 42,00 EUR erhalten. Anschließend wird R ...mehr

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AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden macht auf eine Problematik aufmerksam, die in der Praxis recht häufig vorkommt. Deshalb sollen hier die gebühren- und erstattungsrechtlichen Besonderheiten dargestellt werden, die hinsichtlich der Terminsgebühr im Falle einer Klagerücknahme auftreten können. 1. Anfall der Terminsgebühr Dem Grunde nach zutreffend ist das OLG Dresden vom Anfall d...mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / II. Wegfall der eigenhändigen Unterschrift oder elektronischen Signatur

Rz. 3 Die neue Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 GNotKG soll die elektronische Übermittlung von notariellen Kostenberechnungen erleichtern. Bislang war eine Übersendung der notariellen Rechnung entweder im Original mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Jetzt genügt die Textform. Der Gesetzgeber vollzieht damit die für die anw...mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Kombination aus teilweiser und vollständiger Anrechnung der Gebühren Nrn. 2501 und 2503 VV

Auch in der Beratungshilfe kann es zu einer Kombination von teilweiser und vollständiger Anrechnung von Beratungshilfegebühren kommen. Beispiel 13: Beratungsgebühr Nr. 2501 VV und Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV Rechtsanwalt R hat für die Vertretung des Mandanten M gegen G eine Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV über 102,00 EUR erhalten. Außerdem hat er für eine Beratung eine Beratungsg...mehr

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AGS 06/2025, Zur angemessen... / Leitsatz

Unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG ist eine Gebührenbestimmung, wenn sie um 20 % oder mehr von der Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Bemessungsgrundlagen ergibt. Zur Gebührenbemessung in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Vor- und Nachbereitungszeiten für einen Hauptverhandlungstermin sind nicht bei der B...mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / Leitsatz

Eine Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG kommt – zumindest bei Fortbestand der Beiordnung – auch für abgeschlossene Verfahrensabschnitte nur nach Eintritt der Rechtskraft in Betracht. Dass die Regelung des § 51 Abs. 1 S. 1 und S. 3 RVG auch die Möglichkeit vorsieht, eine Pauschgebühr für einzelne Verfahrensabschnitte zu bewilligen, ändert daran nichts. OLG Braunschweig, Be...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 2. Gebührentatbestände

Kommt es in Verfahren nach den Teilen 4, 5 oder 6 VV zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, sind für die Gebühren des Verteidigers die Vorschriften betreffend die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV und die Terminsgebühr Nr. 4132 VV entsprechend anzuwenden. Für den Abgeltungsbereich der Gebühren gelten die allgemeinen Regeln.[18] Die Verfahrensgebühr deckt folglich alle...mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Höhe der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Amtsgericht. I. [2] Mit Antrag vom 15.4.2019 beantragte die Antragstellerin für sich Trennungs- und für ihre am xx.xx.2010 und xx.xx.2014 geborenen Kinder Kindesunterhalt. [3] Im Einzelnen beantragte sie, den Antragsgegner zu verpflichten, ihr ab 1.5.2019 Trennungsunterha...mehr

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AGS 06/2025, Fragen und Lös... / 2. Berechnung der erstattungsfähigen Kosten

Damit sind für die Beklagte folgende außergerichtlichen Kosten erstattungsfähig, die sich wegen der Auftragserteilung vor dem 1.6.2025, gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nach dem RVG in der Fassung des KostRÄG 2021 wie folgt berechnen:mehr

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AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist unzutreffend. Denn die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV ist entstanden und sie ist auch zugunsten des Pflichtverteidigers festzusetzen (eingehend dazu Burhoff, RVGreport 2014, 410). 1. Erstattung/Festsetzung Noch zutreffend ist die Entscheidung des LG, wenn es offenbar davon ausgeht, dass die Gebühr Nr. 4130 VV zwar entstanden ist (dazu 2.), aber nicht erstatt...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / V. Anrechnung der Verfahrensgebühr

In § 38 Abs. 3 RVG ist eine besondere Anrechnungsregelung enthalten. Danach wird die Verfahrensgebühr des Verfahrens, in welchem vorgelegt worden ist, auf die Verfahrensgebühr des Vorabentscheidungsverfahrens angerechnet, wenn der Rechtsanwalt nicht eine im Verfahrensrecht vorgesehene schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften abgege...mehr

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AGS 06/2025, Angemessene Ra... / II. Mittelgebühren angemessen

Das LG hat jeweils die Mittelgebühren der Terminsgebühr nach Nr. 5110 VV i.H.v. jeweils 280,50 EUR festgesetzt. Eine Rahmengebühr nach § 14 RVG – wie sie hier mit Rücksicht auf die Gebührentatbestände im Streit stehe – sei unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Ei...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Regelung gilt für den Wahlanwalt. Sie gilt auch für den im Wege der PKH beigeordneten bzw. bestellten Rechtsanwalt. Beim Pflichtverteidiger, der für das Straf-/Bußgeldverfahren bestellt ist, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchgeführt wird, sind die Tätigkeiten, die er im Hinblick auf das Vorabentscheidungsverfahren erbringt, von der Pflichtverteidigerbestellung u...mehr

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§ 11 Gebührentabellen / V. Gebühren in Bußgeldsachen

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§ 1 Einleitung / F. Übergangsrecht

Rz. 20 Neben den inhaltlichen Änderungen des RVG und der Gerichtskostengesetze wird für den Anwalt ab dem 1.6.2025 das Übergangsrecht eine zentrale Rolle spielen. Hier ist zu differenzieren zwischenmehr

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AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Terminsgebühr Das OLG Dresden hat die Auffassung der Klägerin nicht geteilt, der Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu 6) sei bereits keine Terminsgebühr nach einem Gegenstandswert von 28.000,00 EUR angefallen. Da die Vorsitzende der zuständigen Kammer des LG Leipzig bei Aufruf der Sache keine Kenntnis von der Klagerücknahme gehabt habe, habe allein aus diesem Grunde di...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 3. Anwaltsvergütung

Rz. 82 Für den Anwalt ist das Verfahren über die Anordnung von Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 21 RVG), für die er eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG erhält. Die Anwaltsgebühr entsteht – im Gegensatz zu Gerichtsgebühr bereits mit der Androhung. Rz. 83 Der Gegenstandswert beträgt i.d.R. 500,00 EUR.[13] Rz. 84 Strittig is...mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / 1 Sachverhalt

Mit Urteil hat das AG das Bußgeldverfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß §§ 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 OWiG eingestellt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Landeskasse auferlegt. Im Kostenfestsetzungsantrag hat der – in Berlin ansässige – Verteidiger zuzüglich zu der Verfahrensgebühr gemäß Nr. 5200 VV RVG in Höhe von 7...mehr

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AGS 06/2025, Zur angemessen... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Den Ausführungen des LG zur Mittelgebühr ist zu widersprechen. Es ist vielmehr so, dass auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren von der Mittelgebühr auszugehen ist und dann geprüft werden muss, welche Umstände die Gebühr ggf. erhöhen oder zu einer niedrigeren Gebühr führen. Den Ausführungen des LG lässt sich demgegenüber nicht entnehmen, was denn nun Ausgangsp...mehr

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§ 11 Gebührentabellen / VI. Gebühren in Verfahren nach Teil 6 VV

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / III. Bedeutung für die Praxis

Wirkt ein Beteiligter in einem Versorgungsausgleichsverfahren nicht an der Erteilung der Auskünfte mit, kann das Gericht von Amts wegen ein Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG gegen ihn einleiten. Es handelt sich insoweit nicht um ein Vollstreckungsverfahren, sondern um ein Amtsverfahren sui generis. Soweit das Gericht die Bewilligung von VKH abgelehnt hat, dürfte dies unz...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Vertretung mehrerer Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände (subjektive Klagehäufung)

Zu einer Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr kann es auch kommen, wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich in verschiedenen Angelegenheiten mehrere Auftraggeber vertreten hat, für die es anschließend zu einem gerichtlichen Verfahren kommt (subjektive Klagehäufung, §§ 59 ff. ZPO). Beispiel 3: Mehrere Auftraggeber und verschiedene Gegenstände Rechtsanwalt R macht für...mehr

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zfs 06/2025, Verwirkung des... / Leitsatz

1. Die Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse setzt ein Zeit- und ein Umstandsmoment voraus. 2. Fußt das Umstandsmoment allein auf der Festsetzungsentscheidung des Urkundsbeamten bzw. der Auszahlung der festgesetzten Vergütung, scheidet eine Verwirkung innerhalb eines Jahres seit der Festsetzungsentscheidung regelhaft aus. 3. Der für die Verwirkung maßgebliche Zeitra...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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AGS 06/2025, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Ausführungen und die Berechnungen des LG lassen sich für mich nur schwer nachvollziehen. Das liegt u.a. auch daran, dass das LG umfangreichere allgemeine Ausführungen zu Wertgebühren und zur Nr. 4142 VV macht, die m.E. überflüssig waren, weil es hier nur um die Festsetzung des Gegenstandswertes ging (allgemein zur Nr. 4142 VV Burhoff, AGS 2024, 193 und zu den Gegensta...mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertberechnung bei einer Antragserweiterung in einer Unterhaltssache

FamGKG § 33 § 34 § 51, RVG § 32 Abs. 2 S. 2 Leitsatz Eine Antragserweiterung stellt in Unterhaltssachen einen eigenständig nach § 51 FamGKG zu bewertenden Antrag dar. Der Verfahrenswert für diesen Antrag ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Identität sowohl hinsichtlich des rückständigen Unterhalts als auch des für die ersten zwölf Monate nach dessen Einreichung gef...mehr

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AGS 06/2025, Tätigkeiten im... / Leitsatz

Die bloße Erklärung, worum es sich bei einer Rechtsmittelschrift handelt und wie das Verfahren in der zweiten Instanz abläuft, gehört bei sachnaher Betrachtung zu dem in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG geregelten Tatbestand und führt nicht zur Entstehung einer Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200, 3201 VV. VG Wiesbaden, Beschl. v. 28.4.2025 – 7 K 5355/17.WI.Amehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 26. Verbindung

Rz. 38 Die Verbindung von Verfahren ist im GKG – im Gegensatz zum RVG (§ 6 Rdn 16, 76 f.) – nicht geregelt. Bis zur Verbindung dürfte das jeweilige Recht anwendbar bleiben. Ab Verbindung dürfte es darauf ankommen, welches Verfahren führend ist. Dessen Recht bestimmt dann das weitere Verfahren.mehr

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FoVo 06/2025, Wann darf die... / I. Das Problem

Rechtsanwälte und Inkassodienstleister betreiben für eine Vielzahl von Mandanten die Forderungseinziehung und titulieren die Forderungen zunächst im gerichtlichen Mahn- oder Erkenntnisverfahren, wenn der Schuldner auf außergerichtliche Bemühungen nicht reagiert. Ab welchem Zeitpunkt darf vollstreckt werden? Für den Rechtsdienstleister stellt sich nun die Frage, ab wann er den ...mehr

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AGS 06/2025, Angemessene Rahmengebühren im Bußgeldverfahren

§ 14 RVG Leitsatz Zur angemessenen Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren (hier: Terminsgebühr). LG Freiburg, Beschl. v. 30.7.2024 – 2 Qs 50/24 I. Sachverhalt Gestritten wird nach Einstellung eines straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens auf Hinweis des Verteidigers wegen des Verfahrenshindernisses eines Strafklageverbrauchs nach § 206a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG...mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 1. Abänderungsverfahren einstweilige Verfügung oder Arrest

Rz. 11 Wird die Abänderung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests beantragt, so ist dies – im Gegensatz zur Anwaltsvergütung (§ 16 Nr. 5 RVG) – ein neues Verfahren i.S.d. § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG (Vorbem. 1.4 Abs. 2 Satz 1 KV GKG). Es gilt daher neues Recht, wenn die Änderung nach dem Stichtag beantragt worden ist.mehr