Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 8. Rechnungen ohne Umsatzsteuer (nicht steuerbare Umsätze)

Rz. 59 Grundsätzlich müssen alle an den Mandanten ausgestellten Rechnungen einen Umsatzsteuerausweis enthalten, da dieser "Endverbraucher" der Dienstleistung "Rechtsberatung/-vertretung" ist. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen zu beachten, sofern der Mandant seinen Wohnsitz oder Sitz nicht in Deutschland hat. Rz. 60 Die folgende Übersicht zeigt uns, ob in der Kostennote Umsa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5 Rechnungen in besonderen Fällen

§ 14a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen und ergänzt somit § 14 UStG. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen des § 14 UStG unberührt. Zu den besonderen Fällen gehören, u. a.: Fälle der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG); innergemeinschaftliche Lieferungen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 3 Pflicht zur Rechnungstellung

Führt ein Unternehmer eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rechnungsausstellung, verbunden mit einer Frist von 6 Monaten, innerhalb der diese Rechnung zu erstellen ist, sieht das Gesetz in vier Fällen vor: Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, Leistung an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren

Zusammenfassung Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempf...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren / 7 Unzutreffende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Vertrauensschutzregelung

Beim Reverse-Charge-Verfahren des § 13b UStG kommt es in der Praxis oft zu Fehlern. Für die Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Bauleistungen), Nr. 5 Buchst. b ("Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen") und Nr. 7–12 UStG (Lieferung von "Schrott", Lieferung von bestimmtem Gold, Lieferung von Mobilfunkgerä...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 3 Bauleistender ist im Ausland ansässig

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer[1] steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, greift beim Leistungsempfänger das Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Fall nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG unterscheidet sich von den Fällen, in denen ein inländischer Leis...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / Zusammenfassung

Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden). Das Reverse-Charge-Verfahren greift seit 1.10.2014 nicht mehr bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland ansässigen Untern...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 1 Allgemein geltende Regelungen

Für alle nachstehend dargestellten Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren greift auch beim Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen oder ideellen Bereich (insoweit besteht allerdings kein Recht zum Vorsteuerabzug). Nach dem 31.12.2024 erteilte Rechnungen bzw. Gutschriften über das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG s...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2 Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG fallende sonstige Leistungen erbringen u. a. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und andere freie Berufe. Dazu zählen auch die Leistungen der Aufsichtsräte, der Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter und innergemeinschaftlichen Güterbeförderer. Zu den sonstigen Le...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen schuldet inzwischen statt des leistenden Unternehmers der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Die in diesem Beitrag betrachteten "sonstigen" Anwendungsfälle umfassen die Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb des Insolvenzverfahrens, Grundstücken, Gas über das Erdgasnet...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 6 Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt seit dem 1.1.2011 auch für die steuerpflichtigen Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallenden Gegenstände sind in der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz im Einzelnen dargelegt.[2] Dazu gehören neben Abfällen und S...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (Leistender im Ausland)

Zusammenfassung Überblick Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über (sog. Reverse-Charge-Verfahren), soweit der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person ist; dies gilt auch für den o. g. Leistungsbezug im nichtunternehmerischen bzw. ho...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 8 Lieferung von bestimmtem Gold

Seit dem 1.1.2011 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für die steuerpflichtigen [1] Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt, von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109), sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 5 Reverse-Charge-Hinweis in der Rechnung

Die in der Rechnung anzubringenden Hinweise auf die Steuerschuldnerschaft des unternehmerischen Leistungsempfängers lauten in den EU-Staaten wie folgt[1]:mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / Zusammenfassung

Überblick Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über (sog. Reverse-Charge-Verfahren), soweit der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person ist; dies gilt auch für den o. g. Leistungsbezug im nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen Bere...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Allgemeine Grundsätze des § 13b UStG

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.1 Sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers nach § 3a Abs. 2 UStG

Für nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers[1] gilt das Reverse-Charge-Verfahren beim Leistungsempfänger, wenn dieser ein Unternehmer ist oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist (z. B. eine Gemeinde). Insoweit entsteht die Umsatzst...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 5 Handel mit Emissionszertifikaten

Bei der Übertragung der Emissionszertifikate auf einen anderen Unternehmer befindet sich der Ort der sonstigen Leistung am Sitz des Leistungsempfängers.[1] Liegt der Leistungsort im Inland und ist der Leistende hier nicht ansässig, war schon bisher der Leistungsempfänger Steuerschuldner.[2] Ist der Leistende im Inland ansässig, war er früher Steuerschuldner und der Leistungse...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.3 Sonstige Leistungen ohne Reverse-Charge-Regelung

Bei folgenden Leistungen bleibt der im Ausland ansässige Leistende selbst Steuerschuldner, d. h. die Reverse-Charge-Regelung gilt nicht (§ 13b Abs. 6 UStG): Personenbeförderung im eine Drittlandsgrenze überschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenem Kraftomnibus (hier erfolgt u. U. eine Besteuerung an der Grenze bei der Zollstelle, § 16 Abs. 5 UStG, oder...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2 Bauleistender ist im Inland ansässig

2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner? Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von i...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 9 Lieferung von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten [1] Tablet-PC und Spielekonsolen [2] integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.0...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 7 Reinigung von Gebäuden

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für die steuerpflichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen. [1] Hier wird der Leistungsempfänger aber nur Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt; davon ist nach § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG auszugehen, wenn ihm das zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (Sonstige Anwendungsfälle)

Zusammenfassung Überblick In vielen Fällen schuldet inzwischen statt des leistenden Unternehmers der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Die in diesem Beitrag betrachteten "sonstigen" Anwendungsfälle umfassen die Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb des Insolvenzverfahrens, Grundstücken, Gas übe...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (Bauwirtschaft)

Zusammenfassung Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden). Das Reverse-Charge-Verfahren greift seit 1.10.2014 nicht mehr bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 4 Rechnungserteilung des Leistenden

Nach dem 31.12.2024 erteilte Rechnungen bzw. Gutschriften über das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG sind elektronisch zu erteilen, wenn sowohl Leistender als auch Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.[1] Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistende bei der Ausstellung seiner Rechnung neben den übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG folgendes zusätzlich beacht...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität sowie Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze

4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Au...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 4 Wann ist der leistende Unternehmer im Ausland ansässig?

Ein Unternehmer ist im Ausland ansässig, wenn er im Inland [1], auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat[2]; ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist auch gegeben, wenn er im Inland ausschließlich einen Wohnsitz oder e...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 10 Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen

Für die Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen ab dem 1.10.2014 ist der Leistungsempfänger der Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist; dies gilt auch für den nichtunternehmerischen Bezug.[1] Wegen der abschließenden Aufzählung der infrage kommenden Edelmetalle und unedlen Metallen vgl. Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG sowie Abschn. 13b.7a UStAE.[2] § 13b U...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 10 Aufzeichnungspflichten

Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten müssen die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegenden Leistungsempfänger auch die an sie ausgeführten Reverse-Charge-Eingangsleistungen nach § 22 UStG aufzeichnen (auch wenn sie für den nichtunternehmerischen, hoheitlichen bzw. ideellen Bereich erfolgen).[1] Obwohl in diesen Fällen der leistende Unternehmer wegen § 13b UStG nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 3 Berechnung der Reverse-Charge-Umsatzsteuer

Die Reverse-Charge-Umsatzsteuer des Leistungsempfängers berechnet sich von dem in der Rechnung (Gutschrift) ausgewiesenen (Netto)Betrag ohne Umsatzsteuer (= keine Herausrechnung). Maßgeblich ist der Steuersatz, der sich für den vom Leistenden erbrachten Umsatz nach § 12 UStG ergibt. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage gelten folgende Sonderregelungen [1]: Bei tauschähnli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 11 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde für nach dem 31.12.2020 ausgeführte sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert, sofern der Leistungsempfänger ein unternehmerischer sog. Wiederverkäufer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht, und dessen eigener Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.3 Verwertung durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers (Dreifachumsatz)

Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut hingegen im eigenen Namen und auf Rechnung des Sicherungsnehmers, liegt folgender Dreifachumsatz vor: Lieferung 1 des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer; insoweit schuldet der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht anw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.2 Verwertung durch den Sicherungsgeber im Namen und für Rechnung des Sicherungsnehmers (sog. Doppelumsatz)

Zu einem Doppelumsatz kommt es auch, wenn nach Eintritt der Verwertungsreife der Sicherungsgeber im Namen des Sicherungsnehmers das Sicherungsgut veräußert. Gleiches gilt auch, wenn die Veräußerung zwar durch den Sicherungsnehmer aber im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers erfolgt. Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.1 Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)

Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt (sog. Doppelumsatz). Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Diffe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.4 Verwertung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Erfolgt die Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände bei Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters, gelten die Ausführungen zu Tz. 2.1–2.3 entsprechend. Wichtig Starker vorläufiger Insolvenzverwalter Wird das Sicherungsgut hingegen durch einen starken vorläufigen Insolvenzverwalter verwertet, wird der Sicherungsnehmer nicht zum Steuerschuldner nach § 13b ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Unternehmer e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 8 Unzutreffende Nichtanwendung des § 13b UStG (USt-Ausweis des Leistenden)

Wird – wie leider in der Praxis häufig - entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG . Hat der Leistende in diesen Fällen in seiner Rechnung unzutreffend Umsatzsteuer ausgewiesen schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG . Diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 9 Im Ausland ansässige Leistende : Besteuerungsverfahren

Führt der im Ausland ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum nur dem deutschen Reverse-Charge-Verfahren unterliegende Umsätze aus, muss er sich die ihm ggf. aus Eingangsleistungen belastete deutsche Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen (Vorsteuervergütung). Der im Ausland ansässige Unternehmer muss im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / Umsatzsteuer

1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände außerhalb des Insolvenzverfahrens

Umsatzsteuerlich erfolgt die Lieferung des sicherungsübereigneten Gegenstands noch nicht bei der Sicherungsübereignung, sondern erst bei seiner Verwertung. Für Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen durch den Sicherungsgeber (Besitzer des Sicherungsguts) an den Sicherungsnehmer (z. B. die Bank) außerhalb des Insolvenzverfahrens schuldet der Sicherungsnehmer als ...mehr