Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Längerfristiger Ausfall

Rz. 322 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst, Rentenminderung)[227] ist, wenn der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden kann, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[228] Es folgt dann i.d.R. der Bezug von Alters...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Rechtsnachfolger

Rz. 248 Hinweis Rdn 515 ff. (Teilungsabkommen), Rdn 521 f. Rz. 249 Gegenüber dem Rechtsvorgänger (auch: unmittelbar Geschädigter) erklärte Verjährungsverzichte wirken nur bilateral und gelten nicht (z.B. im Wege einer Legalzession) zugunsten des Rechtsnachfolgers. Verjährungsverzichtserklärungen, die der Schuldner nur im Verhältnis zum Rechtsvorgänger abgegeben hat, wirken gr...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Arbeitnehmer

Rz. 336 Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 360). Rz. 337 Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Rechtsnachfolge des abgefundenen Leistungsträgers

Rz. 1322 Bei einem Wechsel des zuständigen SVT übernimmt der nachfolgende SVT den Regressanspruch in dem Zustand, in dem er sich beim Wechsel der Zuständigkeit befand.[1355] Einreden und Einwendungen, Vergleiche und Anerkenntnisse können der Forderung des Rechtsnachfolgers daher entgegengehalten werden.[1356] Rz. 1323 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen ein...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Vorzeitige Verrentung

Rz. 213 Nach den Feststellungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)[195] hatte die Einführung der flexiblen Altersgrenze in der Rentenversicherung, die Möglichkeit des vorzeitigen Altersruhegeldbezuges sowie das Risiko vorzeitiger Invalidisierung eines Erwerbstätigen dazu geführt, dass im Jahre 1983 nur noch 9,3 % des Rentenzuganges im Jahre 1983 betrafen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 7 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 41 SGB XII Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind i. S. d. § 43 Abs. 2 SGB VI, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräfte...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.1 Ablauf des automatisierten Übermittlungsverfahrens (Abs. 1)

Rz. 6 Nach Abs. 1 Satz 1 rufen die beitragsabführenden Stellen, die zur Berücksichtigung von Zu- oder Abschlägen verpflichtet sind, und die Pflegekassen beim BZSt die für die Beitragssatzermittlung nach § 55 Abs. 3 und 3a erforderlichen Daten in einem automatisierten Verfahren ab. Nach Abs. 1 Satz 2 erfolgt der Datenabruf der beitragsabführenden Stellen und der Pflegekassen ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen

Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betreuungsübernahme) beinhalten. Daueraufträg...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Einzelne Pflichtverletzungen

Rz. 166 Als von der Rechtsprechung zur Entlassung herangezogene Pflichtwidrigkeiten des Betreuers kommen vor allem in Betracht:mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.3 Entscheidung über Antrag nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 14 Das Gericht "kann" nach Abs. 1 Satz 1 aussprechen, dass und in welcher Weise die Vollziehung des Verwaltungsakts rückgängig zu machen ist. Durch diese Formulierung wird lediglich die Befugnis des Gerichts zum Ausdruck gebracht, nicht aber, dass es bei Erfüllung aller Voraussetzungen des § 131 Abs. 1 und 2 dem Ermessen des Gerichts überlassen wäre, über den Anspruch au...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Entscheidung nach § 131 Abs. 1 Satz 1 und 2

Rz. 9 Die Voraussetzungen für die Entscheidung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 sind: Die Anfechtungsklage muss erfolgreich sein, der Verwaltungsakt (oder Widerspruchsbescheid) wird also – zumindest teilweise – aufgehoben. Der Verwaltungsakt muss schon vollzogen sein. Ferner erforderlich ist ein entsprechender Antrag, obwohl § 131 den Antrag – anders als § 131 Abs. 1 Satz 2 VwGO – nich...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.2 Entscheidung des Gerichts

Rz. 8 Ob von der Möglichkeit, durch Grundurteil nach Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Gebrauch gemacht wird, steht im Ermessen des Gerichts ("kann"; vgl. BSG, Urteil v. 17.4.2007, B 5 RJ 30/05 R; BSGE 61, 217). Wenn die Leistungshöhe ohne weiteres festzustellen ist, wird es zur Zahlung in genau bestimmter Höhe verurteilen. Wegen der Schwierigkeit der Rentenberechnung wird die Verurteilu...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.1 Auflösende Bedingung im Tarifvertrag

Zahlreiche Tarifverträge sehen vor, dass die unbefristete Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung zur automatischen Beendigung führt.[1] Das BAG legt entsprechende Regelungen unter Hinweis auf ihren Sinn und Zweck einschränkend aus. Diese dienen einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (§ 10a Abs. 1a EStG)

Rz. 70a Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurden die Regelungen in Abs. 1a neu in § 10a EStG eingefügt (Rz. 12g) und mit Wirkung ab 28.3.2024 geringfügig angepasst (Rz. 12h und Rz. 70c). Sie vereinfachen das Riester-Verfahren bei Personen, die aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkre...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.3 Härtefälle

Rz. 22 Mit der Härtefallregelung des Abs. 1 Satz 2 hat der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, ausnahmsweise abweichend von Abs. 1 Satz 1 doch Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Als Ausnahmevorschrift ist Abs. 1 Satz 2 restriktiv auszulegen. Rz. 23 Der Begriff "besondere Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen dem Sozialhilfeträger jedoch kein gerich...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.3 Volle Erwerbsminderung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und die unter Rz. 8 ff. dargestellten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Gewährung des Mehrbedarfszuschlages, wenn sie voll erwerbsgemindert sind. Die Vorschrift verweist damit auf § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI . Danach sind voll erwerbsgemindert Personen, die wegen Krankheit oder Behinderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.4 Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers

Rz. 17 Gemäß § 14 Satz 1 SGB I hat jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Die in § 14 SGB I geregelte Beratungspflicht der Sozialleistungsträger ist allerdings grundsätzlich nicht so weitreichend, dass daraus abgeleitet werden könnte, die Rentenversicherungsträger hätten bei beabsichtigter Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.6 Beitragshöhe

Rz. 11 Die Berechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2 . Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. der Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Nachzahlung gel...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.3 Beitragshöhe/Teilzahlungen

Rz. 15 Die Beitragsberechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) im Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. Die H...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.8 Zahlungsfrist

Rz. 16 Die Nachzahlungsbeiträge sind gemäß § 205 Abs. 2 Satz 2 innerhalb einer vom Rentenversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmenden angemessenen Frist zu zahlen. In der Verwaltungspraxis gilt i. d. R. eine Zahlungsfrist von 3 Monaten bei Inlandsaufenthalt und 6 Monaten bei Auslandsaufenthalt des Versicherten als "angemessene Zahlungsfrist". Für den Rent...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.4 Verantwortliche Stelle bei Leistungsträgern i. S. v. § 12 SGB I (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 wurde zum 25.5.2018 redaktionell an die Begrifflichkeiten der DSGVO angepasst und regelt daher dementsprechend die Verarbeitung von Sozialdaten; die frühere Aufzählung bzw. Unterscheidung in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung konnte entfallen, da nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO die Verarbeitung seitdem alle Phasen (Vorgänge) des Umganges mit personenbezogenen Daten umf...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2.1.1 Voraussetzungen der Datenerhebung

Rz. 4 Die Datenerhebung in Form der Befragung darf nur "bei einer Prüfung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder nach § 28p SGB IV" erfolgen, d. h. diese Prüfung wird nicht eingeleitet, damit die Daten nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 erfragt werden können, sondern diese Daten werden "zusätzlich" also unabhängig von dem eigentlichen Prüfgeschehen oder -anlass erfragt. Rz. 5 Es ...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.6 Beitragshöhe

Rz. 19 Die Berechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für freiwillige Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) im Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. D...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.2 Übermittlung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren (Nr. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Nr. 2 ist die Übermittlung von Sozialdaten zulässig für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Strafverfahrens. Das Verfahren muss allerdings im Zusammenhang stehen mit der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe einer Stelle nach § 35 SGB I. Insoweit gilt die Übermittlungsbefugnis auch für die gleichgestellten Stellen nach Abs. 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.2 Ausschlussgründe

Rz. 11 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen ist gemäß § 206 Abs. 1 und 2 ausgeschlossen, wenn ein Versicherter vor der Vertreibung eine Beschäftigung oder Tätigkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 ausgeübt und eine gleichartige Beschäftigung im Inland wieder aufgenommen hat (§ 206 Abs. 1, vgl. Komm. zu Rz. 7), die Zeiten der Versicherungsfreiheit im Herkunfts...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.7 Beitragshöhe

Rz. 14 Für die Berechnung der Nachzahlungsbeiträge sind gemäß § 209 Abs. 2 grundsätzlich die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159) und der Beitragssatz (§ 158) maßgebend, die im Zeitpunkt der Beitragsnachzahlung gelten. Abweichend hiervon könnte als Zahlungszeitpunkt auch der Tag der wirksamen Antragstellung gelten, wenn einem zur Na...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 2 Nach dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 Satz 1 sind Deutsche zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen berechtigt, wenn sie aus den Diensten einer zwischen- oder überstaatlichen Organisation ausgeschieden sind, der Dienst auf Veranlassung oder im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geleistet worden ist, ihnen für diese Dienstzeiten eine lebenslange Versorgung oder Anwart...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekannt gemacht worden. § 67b wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Freiwillige Beiträge können gemäß § 197 Abs. 2 grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr, max. aber bis zum 31.3. des Folgejahres fristgerecht gezahlt werden (Ausnahmen = Unterbrechung der Zahlungsfrist durch ein Beitrags- oder Rentenverfahren gemäß § 198 Satz 1 oder bei Vorliegen eines Härtefalls i. S. v. § 197 Abs. 3). Die in §§ 197 Abs. 2, Abs. 3, 198 Satz 1 e...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Obliegenheit des § 62 trifft Antragsteller und Empfänger von Sozialleistungen. Ärztliche oder psychologische Untersuchungen können demnach erforderlich sein, um die Voraussetzungen für die Bewilligung oder bei Leistungsgewährung in Bewilligungsabschnitten die Bewilligung für einen neuen Bewilligungszeitraum einer begehrten Sozialleistung festzustellen als auch bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.2 Antrag/Antragsfrist

Rz. 13 Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen setzt gemäß § 207 Abs. 1 einen entsprechenden Antrag des Versicherten voraus, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB I (analog) ergeben. Danach ist der Nachzahlungsantrag an keine besondere Form gebunden (= Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gemäß § 9 SGB X); er kann somit ...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Vorschrift steht in einem inneren Zusammenhang mit § 64 (Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Sie hat hauptsächlich Präventionscharakter, bietet für den Leistungsträger aber auch ökonomisches Potenzial. Die Regelung kann nicht als Ergänzung oder Präzisierung der §§ 60 bis 62 angesehen werden, weil es ihr am Element des Amtsermittlungsgrundsatzes aus § 20 SGB X ...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 65 regelt die Grenzen der Mitwirkungspflichten von Antragstellern oder Beziehern von Sozialleistungen und gewährleistet damit verschiedene verfassungsmäßig garantierte Grundsätze, neben der Abgrenzung zur Amtsermittlungspflicht insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot im rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren. Dazu listet die Vorschrif...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.3 Berechnungsgrundlagen für Nachzahlungsbeiträge

Rz. 10 § 209 Abs. 2 enthält lex specialis die Beitragsberechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Zahlung von freiwilligen Nachzahlungsbeiträgen. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) zum Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. Die Höh...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 3 Die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge ergeben sich aus §§ 204 bis 207 sowie den in §§ 282 bis 285 enthaltenen Übergangsregelungen. Ergänzend zu diesen Vorschriften enthält § 209 Abs. 1 zusätzliche Voraussetzungen zur Versicherungsberechtigung, die grundsätzlich für alle Nachzahlungsregelungen gelten (vgl. auch Komm. zu Rz. 2). N...mehr

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Sauer, SGB III § 345a Pausc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 26 Abs. 2 Nr. 3 hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2003 die Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die unmittelbar vor Rentenbeginn dem Kreis der durch die Arbeitslosenversicherung geschützten Arbeitnehmer zugeordnet waren, in die Versicherungspflicht einbezogen. § 345a Abs. 1 regelte bis zum Jahr 2005 eine pauschale Beitragszahlung der Träger der gesetzl...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

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Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 2.1 Melde- und Duldungspflichten der Einzugsstellen

Rz. 3 Einzugsstellen sind die in § 28i SGB IV definierten Stellen. Die Funktion der Einzugsstelle nimmt regelmäßig die Krankenkasse wahr. Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Einzugsstellen zur monatlichen Meldung der Anzahl der in der Arbeitslosenversicherung versicherten Personen in Ergänzung zu den nach der Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung von den Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.6 Zahlungsfrist

Rz. 13 § 204 Abs. 2 Satz 4 regelt lex specialis eine Zahlungsfrist, die für die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Dienstzeiten i. S. v. § 204 Abs. 1 Satz 1 einschlägig ist. Danach sind die Nachzahlungsbeiträge spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides über die Zulassung der Nachzahlung zu zahlen. Die Bindungswirkung tritt fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.4 Erstattung bereits gezahlter Beiträge

Rz. 7 Eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten einer Strafverfolgungsmaßnahme ist gemäß § 205 Abs. 1 Satz 2 (Umkehrschluss) auch zulässig, wenn im Nachzahlungszeitraum bereits wirksame Beiträge (z. B. Pflichtbeiträge von Freigängern oder freiwillige Beiträge) gezahlt worden sind. Nach rechtskräftiger Feststellung des Entschädigungsanspruchs für eine unverschuld...mehr

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Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.4.1.4 Bestimmtheit

Rz. 35 Nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss sich die Einwilligung auf "den bestimmten Fall", also auf konkret erkennbare Datenflüsse aus einem konkreten Anlass beziehen. Damit sind sog. Pauschalermächtigungen nicht zulässig. Dies wurde ausdrücklich mit Beschluss des BVerfG v. 23.10.2006 (1 BvR 2027/02) bestätigt. Die Verwaltungspraxis vieler privater Versicherungsgesellschaften, sic...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.1.2 Vertriebeneneigenschaft

Rz. 8 Neben der Zugehörigkeit zu dem oben genannten Personenkreis setzt die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach § 206 Abs. 1 voraus, dass der Versicherte als Vertriebener anerkannt ist (sog. Vertriebeneneigenschaft). Dabei dient das im Jahre 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz (BVFG) als Grundlage für die Feststellung der Vertriebeneneige...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr