Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.1 Übergangsrecht zur Erstattungsregelung nach § 40a (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 betrifft als Übergangsregelung maximal den Zeitraum vom 31.10.2012 bis zum 5.6.2014. Dieser Zeitraum ist abgelaufen. Das ist der Zeitraum von der Rechtsprechung des BSG bis zur 3. Beratung des maßgebenden Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Erstattungsansprüche nach § 40a entfallen, soweit der zur Erstattung verpflichtete Sozialleistungsträger bereits in Unke...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 69 bezieht sich auf § 82a SGB XII. Dort ist ab dem 1.1.2021 ein Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen geregelt. Die Regelung sieht vor, dass für Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 SGB VI erreicht haben, ein Betrag in Höhe von 100,00 EUR monatlich aus de...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Freibeträgen aufgrund des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879). Die Regelung sieht ...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Satzungen der damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen konnten für die jeweilige Kassenart finanzielle Hilfen in besonderen Notlagen vorsehen. Rz. 2 Mit der Einführung des Risikostrukturausgle...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 5 Auflösende Bedingung

Rz. 28 Bei einer auflösenden Bedingung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ebenso wie bei der Zweckbefristung, von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Parteien bei der Zweckbefristung den Eintritt des zukünftigen Ereignisses für gewiss halten, nur der Zeitpunkt, wann es eintreten wird, ist unge...mehr

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Krankenbezüge / 5.4 Überzahlte Krankengeldzuschüsse (§ 22 Abs. 4 TVöD)

Nach § 22 Abs. 4 Satz 4 TVöD gelten ein überzahlter Krankengeldzuschuss und sonstige überzahlte Bezüge als Vorschüsse auf die zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren Leistung aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung, die nicht allein aus Mitteln der Beschäftig...mehr

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Krankenbezüge / 5.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach § 22 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt. Danach besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine entsprechende Regelung hinsic...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.3 Besonderheit: Änderung des Hinzuverdienstes bei einer Teilrente wegen Alters (Abs. 1a – aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 41 § 51 Abs. 1a galt nur für die Zeit vom 11.5.2019 bis 31.12.2022. Die Vorschrift stand nach Auffassung des Autors in keinem inneren Zusammenhang zu den Absätzen 1 und 2 des § 51 und hätte aufgrund seiner Systematik besser zu § 50 (Beendigung des Krankengeldanspruchs wegen einer Altersrente) gepasst. Einziges Ziel war eine zeitlich schnellere Bewilligung einer Vollrente ...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.2 Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert oder erheblich gefährdet

Rz. 10 Gemäß § 51 Abs. 1 kann die Krankenkasse den Versicherten zur Stellung eines Rehabilitations- oder Teilhabeleistungsantrags nur auffordern, wenn dessen Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert (Rz. 11) oder zumindest erheblich gefährdet (Rz. 12) ist. Der Begriff der Erwerbsfähigkeit wird im Gesetz nicht definiert. In Rechtsprechung, Literatur und Praxis verste...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.6 Eingeschränktes Dispositionsrecht und dessen Folgen

Rz. 33 Grundsätzlich kann jeder Versicherte entscheiden, ob er bei antragsabhängigen Sozialleistungen (§ 19 Satz 1 SGB IV) einen Leistungsantrag stellen will oder nicht, einen gestellten Antrag wieder zurücknehmen will oder bestimmen will, dass der Reha-Antrag nicht die Wirkung eines Rentenantrages haben soll oder – falls er mit einer Umwandlung des Rehabilitationsantrags in ein...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 51 trat mit der Einführung des SGB V am 1.1.1989 in Kraft (Gesetz v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). Die Vorschrift wurde durch das Inkrafttreten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 redaktionell dem Sprachgebrauch angepasst. Durch die sprachliche Anpassung wurde deutlicher als bisher, dass die...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.2 Besonderheit: Im Ausland lebende Versicherte (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 40 Die in der deutschen Sozialversicherung versicherten Grenzgänger und sonstigen im Ausland wohnenden Versicherten, die von einer deutschen Krankenkasse Krankengeld beziehen, können von deren in- oder ausländischen Rentenversicherungsträgern grundsätzlich auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Allerdings i...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.6 Aufleben des Krankengeldanspruchs im Zusammenhang mit der Hinzuverdienstgrenze (Abs. 3 Satz 3 – aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 53 § 51 Abs. 3 Satz 3 stand im inneren Zusammenhang mit § 51 Abs. 1a. Beide Vorschriften galten nur für die Zeit vom 11.5.2019 bis 31.12.2022. Kam ein Versicherter seiner Pflicht zur Stellung eines Antrags zur frühzeitigen Überprüfung seines Hinzuverdienstes i. S. d. damaligen § 34 Abs. 3e (vgl. Rz. 41 ff.) nicht innerhalb der von der Krankenkasse gesetzten Frist nach, en...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Gemäß § 9 Abs. 1 SGB VI sollen Renten wegen Erwerbsminderung erst dann bewilligt werden, wenn zuvor Maßnahmen zur Teilhabe in Bezug auf die Herstellung der Erwerbsfähigkeit erfolglos durchgeführt worden sind oder wenn ein Erfolg solcher Maßnahmen nicht zu erwarten ist. So wurde der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" geprägt und in das Recht der Rentenversicherung übe...mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die nachfolgende Kommentierung bezieht sich bis zum 30.6.2023 auch auf das Übergangsgeld, ab 1.7.2023 nur noch auf das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Ausgangsüberlegung der Vorschrift war der Umstand, dass Bezieher von Bürgergeld grundsätzlich auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.4 Lauf der Frist, bis zu dem der Antrag gestellt werden muss

Rz. 24 Sobald der Krankenkasse durch ärztliche Gutachten gesicherte Hinweise über eine Minderung oder erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegen, kann die Krankenkasse dem Versicherten eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der er einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation bzw. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen hat. Wird dieser Antrag i...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.5 Nachholung des geforderten Antrags nach Ablauf der Frist/Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 52 Kommt ein Versicherter seiner Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1 Satz 1, Rz. 7 ff.) oder Antrags auf Altersrente (Abs. 2, Rz. 46 ff.) nicht rechtzeitig nach, endet sein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld mit dem letzten Tag der jeweiligen Frist (Abs. 3 Satz 1) und lebt erst mit dem Tag wieder auf, an dem er den ge...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.3 Beratung und Hilfe durch andere Träger

Rz. 9 Aktivitäten der Jobcenter (§ 44b) bzw. zugelassenen kommunalen Träger (§ 6a) nach Abs. 2 sind auf das Ausschöpfen von Ansprüchen gegenüber jeglichen anderen Trägern von Leistungen ausgerichtet, auch außerhalb des Sozialgesetzbuchs. Die Träger der Kranken- und Rentenversicherung werden ausdrücklich genannt, weil ihnen gegenüber besonders häufig Ansprüche bestehen können...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Erwerbsfähigkeit, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Tatbestandsmerkmal bei der Bestimmung des für Leistungen nach dem SGB II berechtigten Personenkreises ist. Erwerbsfähigkeit ist entscheidendes Abgrenzungskriterium zugunsten eines eigenständigen Anspruches auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1) gegenü...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 10. Riester-Verfahren (§ 10a Abs. 1a EStG)

Das Riester-Verfahren bei Personen, die wegen der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkreis angehören, wird ab 1.1.2023 dahingehend vereinfacht, dass Stpfl., die Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung nur auf Grund eines fehlenden ode...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatprinzip"). § 4 Abs. 1 SGB IV durchbricht dieses Prinzip als "Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung" für Arbeitnehmer, ...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: So... / 5.7 Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Die Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung finden spätestens alle 4 Jahre statt. Bislang konnte der Arbeitgeber die für die Prüfung erforderlichen Daten der Entgeltabrechnung an die Rentenversicherungsträger freiwillig elektronisch übermitteln. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung war insofern lediglich ein Angebot der Rentenversicherung an die Arbeitgeber. ...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt zum 1.1.2023 auf 5,0 % (2022: 4,2 %).[2] Di...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2023 gegeben. Bei den für 2023 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen sind unter anderem der von 2,4 % auf 2,6 % angehobene Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sowie die von 0,09 % auf 0,06 % gesenkte Insolvenzgeldumlage hervorzuheben. Außerdem wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (§ 10a Abs. 1a EStG)

Rz. 70a Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurden die Regelungen in Abs. 1a neu in § 10a EStG eingefügt (Rz. 12g). Sie vereinfachen das Riester-Verfahren bei Personen, die aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkreis angehören. Personen gelten in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.3 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Rz. 14 Abs. 3 legt fest, dass sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindern. Damit steht fest, dass die Leistungen bedarfsorientierte Leistungen mit Fürsorgecharakter sind. Rz. 15 Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen enthalten §§ 11ff. und die aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassene Bürge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.1 Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nummer 1 ermöglicht eine Abfrage mit dem Ziel der Ermittlung des Arbeitgebers bzw. Rentenversicherungsträgers, bzw. berufsständische Versorgungseinrichtung des Schuldners, um gegebenenfalls dort eine Lohnpfändung ausbringen zu können. Der Gerichtsvollzieher darf hiernach bei jedem Genannten, (BT-Drucks. 16/13432 S. 44 re. Sp.) wenn es sich bei dem Arbeitgeber um eine na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 1 Vergabe einer Versicherungsnummer

Jeder Beschäftigte erhält von der Datenstelle der Rentenversicherungsträger seine Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer begleitet den Beschäftigten während des gesamten Versicherungslebens unverändert und beim Übergang vom aktiven Erwerbsleben in den passiven Ruhestand oder bei Heirat. Für jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Versicherungsnumm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 2.1 Bereichsnummer der Deutschen Rentenversicherung

Die Bereichsnummer entspricht der Ordnungsnummer des Trägers der Rentenversicherung, dem die Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Rentenversicherungsträger zugeordnet worden ist. Seit dem 1.1.2008 gelten folgende Bereichsnummern: Bereichsnummern der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vergabe einer Versicherungsnummermehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / 2.7 Versicherungsnummernachweis

Die Datenstelle der Rentenversicherung stellt für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis aus, der nur folgende personenbezogene Daten enthalten darf: die Versicherungsnummer, die Vornamen, den Familiennamen und den Geburtsnamen und das Ausstellungsdatum. Ein neuer Versicherungsnummernachweis wird durch die Datenstelle der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsnummernachweis / 2 Versicherungsnummernachweis

Seit 1.1.2023 hat die Datenstelle der Rentenversicherung für jede Person, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Versicherungsnummernachweis auszustellen, der nur folgende personenbezogenen Daten enthalten darf: die Versicherungsnummer, den Vornamen, den Familiennamen, den Geburtsnamen und das Ausstellungsdatum. Ein neuer Versicherungsnummernachweis soll in Zukunft du...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zuge der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. [2] Auf den von der Antragstellerin angebrachten Scheidungsantrag, dem der Antragsgegner zugestimmt hat, hat das Familiengericht die Ehe geschieden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs hat die Antragstellerin beantragt, von einer Durchführung abzusehen, wei...mehr

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Jahressteuergesetz 2022 / 1.11 Riester-Verfahren, § 10a Abs. 1a EStG

Eine Neuregelung soll das Riester-Verfahren bei Personen, die wegen der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkreis angehören, vereinfachen. Danach werden Steuerpflichtige, die Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung nur auf Grund eines ...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.3 Zuständigkeitsänderungen für Leistungsfälle

Rz. 19 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war die Zuständigkeit der ehemaligen Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Feststellung und Zahlung von Leistungen in § 126 a. F. (Regelzuständigkeit) und in § 140 a. F. (Sonderzuständigkeit) geregelt. Nach § 126 a. F., § 140 a. F. war die Zuständigkeit Bundesknappschaft für Leistungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 273 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift ergänzte zunächst ausschließlich die im Dritten Kapitel des SGB VI enthaltenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 91 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art....mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.8 Gewahrsam von Personen i.S.d. § 1 HHG

Rz. 32 Nach dem HHG erhalten u.a. diejenigen deutschen Staatsangehörigen Leistungen, die nach dem 8.5.1945 im sowjetisch besetzten Sektor aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden. Als politische Gründe sind zu verstehen, die durch die politischen Verhältnisse in den Gewahrsamsgebieten...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.6 Nachversicherung

Rz. 47 Zeiten, für die eine Nachversicherung durchgeführt oder nur wegen fehlender Antragstellung nicht durchgeführt worden ist, sind nach Abs. 2 Nr. 1 der Vorschrift nicht als Ersatzzeiten anzuerkennen. Rz. 48 Das bis zum 31.12.1991 geltende Recht (§ 58c Abs. 2 RKG, § 1260c Abs. 2 RVO, § 37c Abs. 2 AVG) schloss die Anerkennung von Ersatzzeiten dem Grunde nach nicht aus, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.4 Vertrauensschutz für Beschäftigte der ehemaligen Bundesknappschaft

Rz. 23 Für Beschäftigte der ehemaligen Bundesknappschaft bestand nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht – anders als für Beschäftigte der übrigen Rentenversicherungsträger – neben der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung keine öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung. Gemäß § 137 Nr. 1 (i. d. F. v. 31.12.2004) waren Beschäftigte der Bundesknappschaft vielmehr in...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.7 Rentenbezug

Rz. 49 Durch die in Abs. 2 Nr. 2 i.d.F. des Rü-ErgG enthaltene Regelung, nach der die Anerkennung einer Ersatzzeit ausgeschlossen ist, wenn ein Versicherter im Herkunftsgebiet eine Altersrente bezogen hat, wird nunmehr die durch Praxis und Rechtsprechung konkretisierte Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger im Gesetz festgeschrieben. Nach Art. 18 Abs. 1 Rü-ErgG trat §...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung – abweichend von § 133 – unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten zuständig, die in einem nicht knappschaftlichen Betrieb tätig sind. Das Gleiche gilt nach Abs. 1 Satz 2 für Versicherte, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.5 Internierung oder Verschleppung

Rz. 27 Zeiten der Internierung, der Verschleppung und der sich an diese Zeiten anschließenden Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit sind als Ersatzzeiten nach Abs. 1 Nr. 2 anzuerkennen, wenn der Versicherte als Deutscher wegen seiner Volkszugehörigkeit oder seiner Staatsangehörigkeit oder in ursächlichem Zusammenhang mit den Kriegsereignissen außerhalb des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.10 Vertreibung, Umsiedlung, Aussiedlung, Flucht, pauschale Ersatzzeit

Rz. 43 Von Abs. 1 Nr. 6 werden die in §§ 1 bis 4 BVFG (i.d.F. v. 2.6.1993, BGBl. I S. 829) genannten Personen erfasst. Hierzu zählen Vertriebene (§ 1 BVFG), Heimatvertriebene (§ 2 BVFG), Sowjetzonenflüchtlinge (§ 3 BVFG) und Spätaussiedler (§ 4 BVFG). Nach den Regelungen des Einigungsvertrages zählen auch Vertriebene und Heimatvertriebene, die am 2.10.1990 ihren gewöhnlichen...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 3 EStG

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr