Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 103 Anspruch des Leistungsträgers, desse ... / 2.2 Sozialleistungen
Rz. 5 Bei den Sozialleistungen handelt es sich um Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Gegen die erstattungsverpflichteten Rentenversicherungsträger kommen als zu ersetzende Sozialleistungen in Betracht: Kindergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe, Vorruhestandsgeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Witwen- oder Witwerrente aus der g...mehr