Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.6 Ausgleich bei Leistungen zur Prävention und zur Nachsorge (§ 20 Abs. 3 und 4)

Rz. 28 Bei den Leistungen zur Prävention (§ 14) und Leistungen zur Nachsorge (§ 17) handelt es sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die in Teilen berufsbegleitend und damit nur stundenweise erbracht werden können. § 20 Abs. 3 regelt, dass eine stundenweise Therapie in Form einer Vor- oder Nachsorgeleistung einen Anspruch auf Übergangsgeld auslöst, wenn der Versi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.3 Krankheitsbedingte Unterbrechungen

Rz. 27 Für Zeiten krankheitsbedingter Unterbrechung (ohne stationäre Krankenhausbehandlung) zahlt der Rentenversicherungsträger das Übergangsgeld meist bis längstens 3 Kalendertage weiter (Ziffer 3.1 des Anhangs 1 zum Gemeinsamen Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023, Fundstelle Rz. 31); dann kommt es nicht selten auch zum Abbruch d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Aufgabe, den Lebensunterhalt des Rehabilitanden für die Zeit der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI i. V. m. §§ 49 SGB IX) sicher zu stellen (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). Der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.1 Grundsatz

Rz. 25 Besteht während der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit, kann der Versicherte grundsätzlich sowohl Übergangsgeld zulasten der Rentenversicherung als auch Krankengeld zulasten der Krankenkasse beanspruchen. Grundsätzlich ruht dann der Anspruch auf Krankengeld gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. § 13 Abs. 4 ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20 trat mit der Einführung des SGB VI aufgrund des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Der Wortlaut der Vorschrift veränderte sich im Laufe der Zeit wie folgt: Zum 1.1.1997 Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurde dem § 20 Abs. 1 Satz 2 folgender Satz 3 angefügt: "Anspruch auf Übergangsgeld haben a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1 Anspruch auf Übergangsgeld (Abs. 1)

Rz. 4 § 20 regelt den Grundanspruch auf Übergangsgeld zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung. Übergangsgeld wird als unselbstständige Nebenleistung nur immer während oder im unmittelbaren Zusammenhang mit einer vom Rentenversicherungsträger finanzierten Teilhabeleistung (Hauptleistung) gezahlt. Folgende Teilhabeleistungen des Rentenversicherungsträgers können dem Grund...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsleistung (Abs. 1 Nr. 1, 2. Alternative)

Rz. 8 Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die vom Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten (§ 20 Abs. 1 Nr. 1). Gemeint sind damit die ganztägig ambulanten und medizinischen Rehabilitationsleistungen nach § 15 – auch die sog. Anschlussheilbehandlungen oder die Abhängigkeits-Entwöhnungen. Bezüglich Art und Umfang der Leistungen v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 1, 3. Alternative)

Rz. 12 Nach § 20 Nr. 1 kann der Versicherte auch während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld zulasten der Rentenversicherung beanspruchen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte wegen der Teilnahme an dieser Leistung daran gehindert ist, ganztägig eine (andere) Beschäftigung oder Tätigkeit auszuüben. Das ist dann der Fall, wenn die Leistungen zur Teilh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de. Konzept der Intensivierten Rehabilitationsnachsorge – IRENA, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deuts...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.5 Sonstige Leistungen zur Teilhabe (Abs. 1 Nr. 1, 5. Alternative)

Rz. 16 Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 kann der Versicherte während der vom Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten sonstigen Leistungen zur Teilhabe Übergangsgeld beanspruchen. Als sonstige Leistungen gelten nur die unter § 31 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Leistungen (onkologische Nachsorgeleistungen), sofern sie zulasten des Rentenversicherungsträgers durchgeführt werden. Ni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.1 Leistungen zur Prävention (Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative)

Rz. 7 Nach § 14 Abs. 1 können die Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte erbringen, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung in der Zukunft gefährden können. Bei diesen Leistungen handelt es sich um zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundhe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ergänzende Leistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit den Hauptleistungen (vgl. Rz. 4) gewährt werden können. Sie werden auch als Nebenleistungen der Hauptleistungen bezeichnet. Damit der Versicherte, der zulasten der Rentenversicherung an einer Teilhabeleistung teilnimmt, auch nach Einführung des SGB IX die ergänzenden Leistungen beanspruchen kann, bedurfte es...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.4 Leistungen zur Nachsorge (Abs. 1 Nr. 1, 4. Alternative)

Rz. 15 Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Anschluss an eine von ihnen erbrachte medizinische Rehabilitationsleistung (§§ 14 bis 15a, § 31) nachgehende Leistungen (Leistungen zur Nachsorge), wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern (vgl. § 17). Dies setzt voraus, dass sich die Nachsorgeleistungen zeitnah an d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.3 Für Kenntnisnahme maßgebliche Stellen

Rz. 24 Wer "Träger der Sozialhilfe" ist, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 3, 97 ff. und ist abhängig von der jeweiligen begehrten Leistung sowie der Ausgestaltung nach Landesrecht. Träger i. S. d. Abs. 1 ist nicht etwa die einzelne Dienststelle oder gar der konkrete Sachbearbeiter, sondern die gesamte Körperschaft, also z. B. die kreisfreie Stadt oder der Landkreis – sog. Gru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.4 Sozialhilfe für abgelaufene Zeiträume

Rz. 38 Sozialhilfe wird grundsätzlich geleistet, um den Bedarf in einer gegenwärtigen Notsituation zu decken. Dieser in § 18 zum Ausdruck kommende Gedanke – das sog. Gegenwärtigkeitsprinzip (vgl. dazu auch Rz. 46b) – schließt es i. d. R. aus, Sozialhilfeleistungen für die Vergangenheit, insbesondere für abgelaufene Zeiträume zu erbringen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.3 Tatsächliche Beitragszahlung innerhalb der vom Rentenversicherungsträger zu bestimmenden Frist

Rz. 15 Beiträge, deren Zahlung auf der Grundlage von Abs. 3 trotz Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten Zahlungsfristen noch zugelassen wird, müssen nach Abs. 3 Satz 3 innerhalb einer vom Rentenversicherungsträger im Zulassungsbescheid festzusetzenden Frist tatsächlich gezahlt werden. Als "angemessen" wird dabei i. d. R. eine Frist von 3 Monaten gelten. Nach Ablauf der vom Re...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.3 Zahlungsfrist für Pflichtbeiträge

Rz. 7 Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes (§§ 1 bis 3) oder einer Antragspflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 bis 3) gezahlt wurden, sind nach Abs. 1 der Vorschrift wirksam, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV verjährt der Anspruch auf Pflichtbeiträge grundsätzlich in 4 Jahren nach Abla...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.1 Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen

Rz. 4 Die Zulässigkeit von Pflichtbeiträgen setzt voraus, dass Versicherte dem in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreis zuzuordnen sind und damit kraft Gesetzes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 1 bis 3) unterliegen oder nach § 4 Abs. 1 bis 3 zulässig vom Recht zur Antragspflichtversicherung Gebrauch gemacht worden ist. Die Ordnungsmäßigkeit von...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.1 Vermutung der wirksamen Beitragszahlung

Rz. 6 Bei ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeiten ist nach § 199 Satz 1 zu vermuten, dass während dieser Zeiten ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (§ 7 SGB IV) mit dem hierfür gemeldeten Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) bestanden hat und der Beitrag dafür wirksam gezahlt worden ist (§ 197 Abs. 1, 198 Satz 2, § 25 Abs. 1 SGB IV). Die Vermutung einer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.2 Widerlegbarkeit der Rechtsvermutung

Rz. 10 Die Vermutung einer wirksamen Beitragszahlung für gemeldete Beschäftigungszeiten kann von den Trägern der Rentenversicherung widerlegt werden, wenn sich im Einzelfall Anhaltspunkte ergeben, die Zweifel an der Richtigkeit der Meldungen erkennen lassen. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn Beschäftigungszeiten für Zeiträume gemeldet worden sind, in denen nachweislich e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5 Härtefälle

Rz. 13 Abs. 3 lässt in Fällen besonderer Härte die Zahlung von Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen auch nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten regulären Fristen zu, wenn ein Versicherter an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert gewesen ist. Die Regelung betrifft neben Beiträgen, die ein Versicherter allein zu tragen hatte (z. B. Pflichtbeiträge von...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.2 Wirksamkeit von freiwilligen Beiträgen

Rz. 6 Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von freiwilligen Beiträgen ergeben sich grundsätzlich aus § 7 Abs. 1 und 2. Darüber hinaus enthalten die §§ 204 bis 207, 282, 284 und 285 spezielle Regelungen, nach denen eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für die dort genannten Personenkreise ebenfalls zulässig ist. Die Ordnungsmäßigkeit von freiwilligen Beiträgen setzt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Satz 1 der Vorschrift regelt die Vermutung der wirksamen Beitragszahlung für Zeiten einer versicherten Beschäftigung, die nach §§ 28a bis 28c SGB IV i. V. m. der DEÜV (bis zum 31.12.1998 i. V. m. der 2. DEVO/2. DÜVO) ordnungsgemäß gemeldet worden sind. Die Regelung dient der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei Eingang der Jahresmeldungen gemäß § 10 DEÜV sowie d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.4 Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge

Rz. 11 Freiwillige Beiträge können nach Abs. 2 der Vorschrift grundsätzlich nur bis zum 31.3. des Folgejahres für das vorausgegangene Kalenderjahr gezahlt werden. Im Ergebnis ist eine freiwillige Beitragszahlung nach dem Regelungsinhalt des Abs. 2 während des gesamten laufenden Kalenderjahres, "für das" die Beiträge gezahlt werden sollen, bis zum 31.3. des darauffolgenden Ka...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.3 Anspruch auf Erteilung eines Feststellungsbescheides

Rz. 13 Nach Satz 2 der Vorschrift können Versicherte von den Trägern der Rentenversicherung die Feststellung verlangen, dass während einer ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeit ein gültiges Versicherungsverhältnis bestanden hat. Die Regelung dient in erster Linie dem Schutz der antragstellenden Versicherten, die sich Klarheit hinsichtlich der Geschlossenheit ihrer Vers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 2 enthalten Fristen, die für eine wirksame Zahlung von Pflichtbeiträgen (Abs. 1) oder freiwilligen Beiträgen (Abs. 2) einzuhalten sind. Dabei gilt für Pflichtbeiträge das sog. "Für-Prinzip"; danach gelten Beiträge, die für einen zurückliegenden Zeitraum, aber noch innerhalb der in Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 SGB IV genannten Zahlungsfrist bei einem Träger d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.2 Kein Verschulden seitens des Versicherten

Rz. 14 Grundvoraussetzung für die Anwendung der Härteregelung des Abs. 3 ist, dass die rechtzeitige Beitragszahlung ohne Verschulden des Versicherten unterblieben ist. In Anlehnung an § 276 BGB hat das BSG entschieden, dass die Unterlassung der Beitragszahlung nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen darf (vgl. BSG, Urteil v. 19.6.2001, B 12 RA 8/00R). "Verschulden" im ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden gemäß § 157 nach einem Vomhundertsatz (= Beitragssatz gemäß § 158) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben, die nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 159) berücksichtigt wird. Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist gemäß § 161 Abs. 2 wahlweise jeder Betrag zwischen der Mindestbeitra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.4 Vermutung einer wirksamen Beitragszahlung bei flexibler Arbeitszeitregelung

Rz. 15 In der Zeit vom 1.1.1998 bis 31.12.2000 hatten die Rentenversicherungsträger gemäß § 23b Abs. 2 Satz 7 SGB IV (i. d. F. bis 31.12.2000) bei nicht vereinbarungsgemäßer Verwendung von Wertguthaben dem Arbeitgeber, der zuständigen Einzugsstelle und dem betroffenen Versicherten mitzuteilen, in welchem Umfang das vom Versicherten aufgrund von flexiblen Arbeitszeitregelunge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Satz 1 legt die Berechnungsgrundlagen für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum fest. Nach Satz 1 Nr. 1 sind der Beitragsberechnung grundsätzlich die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158) des Jahres zugrunde zu legen, "in dem" die Beiträge gezahlt werden (sog. In-Prinzip). Abweichend von dem in Satz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2.1 Beitragsberechnungsgrundlagen

Rz. 5 Bei Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum sind grundsätzlich folgende Beitragsberechnungsgrundlagen maßgebend: die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158), die im Zeitpunkt der Beitragszahlung gelten (§ 200 Satz 1 Nr. 1; bei Senkung des Beitragssatzes gilt nach Satz 2 der Vorschrift der Beitragssatz des Kal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Festsetzung des Verfahrenswerts in der Folgesache Versorgungsausgleich sind Anrechte, zu denen der Rentenversicherungsträger lediglich mitgeteilt hat, dass zwar ein entsprechendes Versicherungskonto besteht, während der Ehezeit vom Berechtigten aber keine (weiteren) Anrechte hinzuerworben sind, nicht zu berücksichtigen, weil sie nicht Gegenstand des Versorgungsausgle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich im eigenen Namen dagegen, dass das Familiengericht den Wert der Ehesache nebst der Folgesache Versorgungsausgleich auf insgesamt 23.040 EUR festgesetzt und im Rahmen der Festsetzung des Ansatzes für die Folgesache Versorgungsausgleich nur insgesamt zwei Anrechte der beteiligten Ehegatten berücksichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung beim Rentenversicherungsträger

Rz. 3 In Abs. 1 Satz 1 wird der allgemeine Grundsatz genannt, dass die Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten durch die Rentenversicherungsträger zu deren Zwecken nur im Rahmen der übertragenen Aufgaben und der Erforderlichkeit zulässig sind. Dies bezieht sich jedoch nur auf Daten, die der Rentenversicherungsträger als Sozialleistungsträger erhebt. Soweit er etwa als Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 148 Datenverarbeitung beim Rentenversicherungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift, für die keine besonderen Übergangsregelungen bestehen, ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Änderungen hat sie erfahren durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 18.6.1994 sowie durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996. Diese Änderungen waren wegen der Novellierung von...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 2.2 Übermittlung von Daten anderer Stellen an den Rentenversicherungsträger

Rz. 5 Im Gegensatz zu Abs. 1, der die Übermittlung von Sozialdaten, die der Deutschen Post AG aufgrund von Rentenleistungen bekannt geworden sind, an andere Sozialleistungsträger festlegt, regelt Abs. 2 die Zulässigkeit eines Datenaustausches in umgekehrter Richtung. Der Deutschen Post AG wird damit ausschließlich erlaubt, die Sozialdaten, die sie von anderen Sozialleistungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 2.3 Übermittlung von Daten durch Rentenversicherungsträger

Rz. 6 Abs. 3 gestattet es den Rentenversicherungsträgern, der Deutschen Post AG auch dann die für die Anpassung von Renten erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, wenn die Rentenanpassung nicht von der Deutschen Post AG selbst durchgeführt wird. Die Anpassungsdaten werden aber gleichwohl oftmals von anderen Leistungsträgern benötigt. Dies ist etwa der Fall, wenn eine ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.1 Systematik und Abgrenzung zu § 14

Rz. 5 Die sog. Zuständigkeitsklärung, die bis zum 31.12.2017 in dem früheren § 14 geregelt war, erfolgt seit dem 1.1.2018 in unterschiedlichen Vorschriften, nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, wenn der Antrag nicht weiterzuleiten ist, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger ganz oder zumindest zum Teil für die beantragten Leistungen zuständig ist, § 14...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.2 Kontenklärung

Rz. 5 Gemäß Abs. 2 ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, für ein vollständiges und geklärtes Versicherungskonto zu sorgen. Er hat demnach von Amts wegen (§ 20 SGB X) Aktivitäten zu entfalten, die mit einem Feststellungsbescheid (Abs. 5) abgeschlossen werden sollen, zumindest aber zu dem Ergebnis führen, dass spätestens im Leistungsfall auf ein geklärtes Konto zurüc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.1 Versicherungskonto

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 verpflichtet den Rentenversicherungsträger primär, ein nach der Versicherungsnummer geordnetes Versicherungskonto für alle Versicherten der Rentenversicherung zu führen. Unter "ordnen" ist hierbei nicht eine Aufspaltung im Sinne einer Untergliederung des Kontos gemeint, sondern es wird allein der Auftrag erteilt, das Versicherungskonto mittels Ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.5 Feststellungsbescheid

Rz. 12 Die Regelung in Abs. 5 bestimmt, dass am Ende des Kontenklärungsverfahrens nach Abs. 2 die Feststellung des Kontoinhalts durch Bescheid steht. Der Versicherte hat 6 Kalendermonate nach Versendung des Versicherungsverlaufes Zeit, den inhaltlichen Feststellungen des Versicherungsverlaufes – und damit dem Inhalt des beim Rentenversicherungsträger gespeicherten Versicheru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bereits ab dem 1.1.1990 waren die Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Versicherungskonten zur ständigen Abrufbereitschaft zu klären. Den Versicherten oblag die Verpflichtung zur Mitwirkung. Die Führung des möglichst vollständigen und im Zusammenwirken mit dem Versicherten geklärten Versicherungskontos hat den Zweck, auftretende Fragen zum Versicherungsverhältni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die keine Vorgängervorschrift hat, betrifft ausschließlich die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie ergänzt somit § 146 und § 148 Abs. 4. Gesetzlich festgeschrieben wird die versicherungsnummernbezogene Speicherungspraxis der Datenstelle, wobei die sog. Stammsatzdatei im Mittelpunkt steht. Die datenschutzrechtliche Bedeutung ergibt sich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.4 Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Diese Vorschrift schränkt die Zulässigkeit der Überlassung von Daten seitens der Rentenversicherungsträger an die Datenstelle dadurch ein, dass wiederum auf die Erforderlichkeit zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben verwiesen wird. Zweck dieser Begrenzung war, die Einrichtung großer Zentraldateisysteme bzw. den extensiven Zugriff auf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.1 Datenaustausch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzbehörden (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 legt fest, wie der notwendige Datenaustausch in einem automatisierten Verfahren erfolgen kann, damit die Grundlagen für die Einkommensanrechnung nach § 97a durchgeführt werden kann. Nach Satz 1 werden die für die Ermittlung und Prüfung der Anrechnung des Einkommens nach § 97a benötigten Daten im Rahmen eines automatisierten Datenabrufverfahrens von den Trägern d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.3 Versicherungsverlauf

Rz. 8 Abs. 3 verpflichtet die Rentenversicherungsträger zur regelmäßigen Unterrichtung der Versicherten durch Übersendung eines Versicherungsverlaufs. Was unter regelmäßiger Unterrichtung gemäß Abs. 3 zu verstehen ist, bestimmt § 7 VKVV. Er knüpft an § 17 der bis zum 31.12.1998 geltenden 2. DEVO an, wonach allen Versicherten, die das 43. Lebensjahr vollendet haben, zumindest...mehr