Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting

Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechenden Regelungen über Zu- und Abschläge bei einem durchgeführten...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Berechnungselement der persönlichen EP ist daher zunächst der Zugangsfaktor und dann durch Vervielfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.2 Berechnungszeitpunkt und Berechnungsmodalitäten

Rz. 26 Der für die Berechnung nach dieser Rentenformel maßgebliche Berechnungszeitpunkt folgt dem sog. Rentenbeginnprinzip; §§ 75, 300 (vgl. herzu auch GRA der DRV zu § 64 SGB VI, Stand: 13.7.2015, Anm. 3). Dabei ist der Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 regelmäßig mit dem Rentenantrag verknüpft. Rentenbeginn i. S. v. §§ 64, 72 ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsinhaber zum ers...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.2 Beitragszahlung (§ 187b) nach Rentenfall

Rz. 42 Die Ausführungen unter Rz. 37 ff. – Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall gelten entsprechend mit folgender Einschränkung: Beiträge wegen einer Abfindung dürfen nach bindender Feststellung (vgl. § 77 SGG) einer Vollrente wegen Alters nicht mehr gezahlt werden (§ 187b Abs. 2). Das Zahlungsverbot gilt dann nicht, wenn der Antrag auf Beitragszahlung schon vor Bindungswir...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.3 Sonderfall Rentenregress

Rz. 67 Bei einem sog. Rentenregress scheidet jedoch die Anwendung des § 73 Abs. 3 Satz 1 aus. Wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, die der früheren Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.1 Überblick

Rz. 12 Die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme regelt § 187a der bestimmt, bis zu welcher Höhe Beiträge wirksam geleistet werden dürfen und daher bei der Bewertung Berücksichtigung finden (vgl. Komm. zu § 187a). § 187a verweist insoweit auf § 109 Abs. 5 Satz 4, der dem Rentenversicherungsträger ausdrücklich – auf Antrag des Betroffenen – auch die Pflicht au...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.1 Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich Arbeitsmarktrente) und Erziehungsrenten – volle Lohnersatzfunktion

Rz. 13 Der Rentenartfaktor beträgt bei Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0. Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) sichern wie die Altersrenten den vollen Erwerbsausfall. Dies gilt auch für die sog. Arbeitsmarktrente. Voll erwerbsgemindert ist insoweit auch, wer (nur) teilweise erwerbsgemindert ist, wenn ihm ein Teilzeitarbeitsplatz aber nic...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.1 Mindestbewertung und Zuschlag (Satz 1)

Rz. 23 Beitragsgeminderte Zeiten, also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind (§ 54 Abs. 3), erhalten seit 2002 mindestens so viele Entgeltpunkte, wie sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen einer Fachsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.1 Tod der/des Versicherten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes (Satz 1)

Rz. 48 Satz 1 betrifft die Situation, dass Versicherte vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes versterben. Nach Abs. 2 Satz 1 sind "mindestens" so viele Zuschlagsmonate zu berücksichtigen, wie an der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes – gerechnet ab Todeszeitpunkt (= Kalendermonat, in dem der Tod eingetreten ist) – fehlen. Rz. 49 Das setzt mit Blick auf Abs. 1 vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.2 Zeitpunkt der Beitragszahlung und Zahlungsfiktion sowie Teilzahlungen

Rz. 13 Zugrunde zu legen ist der im Zeitpunkt der Beitragszahlung bzw. der Zahlungsfiktion (vgl. folgende Ausführungen) geltende Faktor für die allgemeine Rentenversicherung und/oder für die knappschaftliche Rentenversicherung (z. B. für die allgemeine Rentenversicherung 0,0001418630 zur Errechnung von Entgeltpunkten [Ost] bei einer Beitragszahlung in 2019); vgl. zum Umrechn...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.3 Bezüge zum Fremdrentenrecht – § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG

Rz. 12 § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG ordnet an, dass bei der Anwendung von § 22b Abs. 1 Satz 1 Entgeltpunkte aus der Rente mit einem höheren Rentenartfaktor vorrangig zu berücksichtigen sind; die Vorschrift regelt damit die Lastenverteilung unter mehreren Rentenversicherungsträgern. Der Rentenartfaktor einer Rente wegen Alters ist regelmäßig höher als derjenige einer (dauerhaften)...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.3 Zeitpunkt der Vornahme der Zu- bzw. Abschläge

Rz. 16 Der Zeitpunkt der Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen an Entgeltpunkten richtet sich nach der Durchführung des Rentensplittings also gemäß § 120 Abs. 9 nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers; die Konten der Ehegatten werden daher mit diesem Tag um die Zu- bzw. Abschläge an Entgeltpunkten verändert (GRA der DRV zu § 76b SGB VI, St...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.2 Voraussetzung – Durchführung des Rentensplittings

Rz. 14 Einzige Voraussetzung für die Zuschlags- bzw. Abschlagsregelungen i. S. d. Abs. 1 ist es, dass das Rentensplitting durchgeführt worden ist. Hierfür hält § 120 Abs. 9 die entsprechende Regelung bereit. Danach ist das Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers unanfechtbar geworden ist. Rz. 15 Dabei regelt § 120a di...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Auftraggeber

Rz. 4 Der Begriff Auftraggeber ist in § 98 GWB legal definiert. Dies sind öffentliche Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB, Sektorenauftraggeber i. S. v. § 100 GWB und Konzessionsgeber i. S. v. § 101 GWB. Alle 3 Gruppen von Auftraggebern können von der Vergabe ausgeschlossen werden. Öffentliche Auftraggeber können öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sein.[1] Die ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer

Rz. 266 Die Geschäftsführung der B.V. ist nach niederländischem Recht nicht verpflichtet, die Insolvenz zu beantragen. Die Zahlungsunfähigkeit soll allerdings dem Finanzamt, dem Sozialamt und dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden (siehe Rdn 196).mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / a) Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 196 Geschäftsführer der B.V. können gesamtschuldnerisch haften, wenn die B.V. bestimmte Steuern und Sozialabgaben nicht (mehr) zahlen kann. Jeder einzelne Geschäftsführer der B.V. trägt die Verantwortung dafür, dass das Finanzamt (Belastingdienst), das Sozialamt (das Institut für Leistungen zugunsten von Arbeitnehmern (Uitvoeringsinstituut Werknemers Verzekering (UWV)) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.4 Verantwortung der Rentenversicherungsträger und Mitteilungspflichten der Leistungsberechtigten (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 Satz 1 regelt, dass die Träger der Rentenversicherung nicht von ihrer Verantwortung gegenüber den Leistungsberechtigten entbunden sind, wenn die Deutsche Post AG in ihrem Auftrag handelt (vgl. auch § 89 Abs. 2 SGB X). Nach Abs. 4 Satz 2 sollen die Leistungsempfänger Änderungen in den Verhältnissen, die für die von der Deutschen Post AG zu zahlenden Geldleistung...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.5.1 Vermögenseinkommen (Nachweis nach Abs. 1)

Rz. 11a Das nach § 18a Abs. 4 seit dem 1.1.2002 für "Neufälle" anzurechnende Vermögenseinkommen (vgl. Vorbem. zu §§ 18a bis e) ist – wie das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit – im Rahmen von Abs. 1 vom Berechtigten nachzuweisen. Auch hierfür halten die Rentenversicherungsträger entsprechende Formulare bereit. Als Nachweis dient vor allem der Einkommensteuerbesche...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die von ihnen zu erbringenden laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes – durch die Deutsche Post AG aus. Darüber hinaus sind die Rentenversicherungsträger nach Abs. 1 Satz 2 ermächtigt ("können"), auch andere als laufende Geldleistungen durch die Deutsche Post AG auszahlen zu las...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.2 Anpassung laufender Geldleistungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Anpassungen von laufenden Geldleistungen, die der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Rentenversicherungsträger auszuzahlen hat, zum jeweiligen Anpassungstermin (gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 zum 1. Juli eines jeden Jahres) ebenfalls von der Deutschen Post AG durchzuführen sind. Gemäß § 17 Abs. 1 RentSV setzt die Durchführun...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.5 Nachweis bei Einkommensminderung von mindestens 10 % (Abs. 5)

Rz. 10 Der Berechtigte, bei dem sich das laufende Einkommen um wenigstens 10 % vermindert hat (§ 18d Abs. 2), muss nach Abs. 5 selbst den erforderlichen Nachweis führen, weil der Rentenversicherungsträger regelmäßig keine Kenntnis von dessen aktueller Einkommenssituation hat. Anderenfalls, wenn der Rentenversicherungsträger auf andere Weise Kenntnis erlangt, hat er dem Berech...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.1 Monatliches Einkommen (Abs. 1)

Rz. 4 Das monatliche Einkommen ist nach Abs. 1 Satz 1 taggenau ("für denselben Zeitraum") zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass sowohl beim Hinzutreten als auch beim Wegfall von Einkommen (während eines Kalendermonats) die Einkommensanrechnung "sofort" und nicht mehr mit Ablauf des Kalendermonats des Zusammentreffens durchgeführt wird. Beim monatliche...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 126 in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung enthielt generelle Regelungen zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander für die von ihnen in der allgemeinen Rentenversicherung zu betreuenden Versicherten und Hinterbliebenen. Abweichend von den in § 126 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthaltenen Zuständigkeitsregelungen war die ehemalige Bundesknappschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.2 Sonderzuständigkeit für die Durchführung der Versicherung

Rz. 7 Nach § 136 Satz 2 gilt die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch für die Durchführung der Versicherung. Insoweit ist die Zuständigkeitsregelung des § 136 weitergehender als seine Vorgängervorschrift (§ 140 i. d. F. bis 31.12.2004). Ergänzend zu § 140 (i. d. F. bis 31.12.2004) enthielt in der Vergangenheit allerdings bereits § 16...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.3 Anpassung von Geldleistungen

Rz. 5 Soweit die Deutsche Post AG gemäß § 119 Abs. 1 laufende Geldleistungen für die Träger der Rentenversicherung auszahlt, führt sie gemäß § 119 Abs. 2 im Namen des jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgers auch die Arbeiten zur Anpassung dieser Geldleistungen durch. Dies setzt allerdings das Vorliegen eines Anpassungsauftrags der Rentenversicherungsträger voraus, der...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.1 Mitteilungspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat wie bei § 18c – allerdings auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers und nicht des Berechtigten – das Arbeitsentgelt bzw. das vergleichbare Einkommen des letzten Kalenderjahres und den Zeitraum, für den es gilt, mitzuteilen (Abs. 1 Satz 1). Die Ausführungen zu § 18c gelten entsprechend. Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers entfällt jedoch, wen...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Seit dem Inkrafttreten des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) zum 1.1.2005 ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Rentenversicherungsträger untereinander für die Erfüllung der Aufgaben in der allgemeinen Rentenversicherung in § 127 geregelt. Träger der allgemeinen Rentenversicherung sind gemäß § 23 Abs. 2 SGB I i. V. m. § 126 die Regionalträger, Deutsche Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.9 Verbindlichkeit der Einkommensfeststellung (Abs. 6)

Rz. 29 Die Träger der Renten- und Unfallversicherung sowie der landwirtschaftlichen Alterssicherung (vgl. § 28 ALG) sind nach Abs. 6 wechselseitig an die Entscheidung über das nach §§ 18a ff. zu berücksichtigende Einkommen des jeweils anderen Leistungsträgers gebunden. Damit wird sichergestellt, dass es bei einer Rente nicht zur Anrechnung unterschiedlicher Einkommensbeträge...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.5 Vorschüsse (Abs. 5)

Rz. 13 Damit der Renten Service der Deutschen Post AG die laufenden Geldleistungen, die ein erhebliches Finanzvolumen umfassen, im Zeitpunkt der Fälligkeit (§§ 118 Abs. 1, 272a Abs. 1 und 2) auszahlen kann, haben die Rentenversicherungsträger der Deutschen Post AG rechtzeitig monatlich angemessene Vorschüsse zu zahlen (§ 119 Abs. 5 i. V. m. § 28 RentSV). Die Höhe der Vorschü...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt – analog zu § 18c –, wie Einkommensänderungen (auch bei Auslandseinkommen, vgl. hierzu § 18c) zu ermitteln sind. Der Rentenversicherungsträger muss insoweit – jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres – selbst tätig werden und prüfen, ob sich das unter Berücksichtigung von § 18b maßgebende Einkommen verändert und dementsprechend von diesem Zeitpunkt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.5 Monatliches Einkommen beim Elterngeld (Abs. 5a)

Rz. 19 Für die Höhe des zu berücksichtigenden Elterngeldes i. S. v. § 18a Abs. 1 Nr. 4 enthalten Abs. 1 bis 4 keine diesbezügliche Regelung. Nach der insoweit überzeugenden Ansicht der Rentenversicherungsträger ist es sachgerecht, wenn auf das laufende Elterngeld abgestellt wird. Auf das Elterngeld des Vorjahres kommt es nicht an (vgl. rvRecht – Rechtsportal der Deutschen Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 2.7 Kein Bescheid bei vollem "Ruhen" (Abs. 7)

Rz. 12 Wird die Rente wegen der Höhe des Einkommens überhaupt nicht gezahlt und ändert sich auch zum 1. Juli des jeweiligen Jahres nichts, ist der Rentenversicherungsträger nicht zur Erteilung eines erneuten Bescheides verpflichtet (Abs. 7). Hat der Berechtigte jedoch selbst eine Überprüfung der Einkommensanrechnung beantragt, kommt der Versicherungsträger nicht umhin, ihn e...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.6 Sonstige Beitragszuschüsse

Rz. 117 Neben §§ 257, 258 bestehen noch eine Reihe weiterer Vorschriften außerhalb des SGB V, die Beitragszuschüsse regeln. Den Beitragszuschüssen nach §§ 257, 258 als Ersatz des Beitragsanteils des sonst an Pflichtbeiträgen Beteiligten vergleichbar sind der Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber zur Pflegeversicherung nach § 61 SGB XI (vgl. Komm.dort), gegenüber der Bun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.4 Sonstige Aufgaben des Renten Service der Deutschen Post AG

Rz. 6 Aus § 119 Abs. 3 ergeben sich für die Deutsche Post AG weitere Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Auszahlung von Geldleistungen und der Durchführung von Rentenanpassungen für die Träger der Rentenversicherung stehen; konkretisiert werden diese in §§ 20 bis 27 RentSV i. V. m. § 120 Nr. 1. Danach übernimmt der Renten Service der Deutschen Post AG für die Träger der Ren...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.3 Arbeitgeberbescheinigung (Abs. 2)

Rz. 7 Bezieher von Arbeitsentgelt und vergleichbarem Einkommen (nicht jedoch die Versicherungsträger) können vom Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangen, die das im Vorjahr erzielte Einkommen und den Zeitraum, für den es gilt, ausweist. Hierfür halten die Versicherungsträger Formulare bereit. Rz. 8 Die Verpflichtung des Arbeitgebers entfällt allerdings, wenn der Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 119 Abs. 1 bis 3 hat die Deutsche Post AG für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die folgenden Aufgaben wahrzunehmen: monatliche Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§ 119 Abs. 1 Satz 1), Durchführung der Rentenanpassungen im Namen der jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 119 Abs. 2), Erledigung weiterer A...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.1 Rechtsverordnung

Rz. 3 Aufgrund der in § 120 enthaltenen Verordnungsermächtigung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (Renten Service Verordnung – RentSV) v. 28.7.1994 (zuletzt geändert durch Art. 20 des 7. SGB IV...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.3 Durchführung der Versicherung wegen des Bezugs von Sozialleistungen oder Vorruhestandsgeld

Rz. 11 Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung[1], Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Pflegeunterstützungsgeld sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 [2] als sonstige Versicherte rentenversicherungspflichtig, wenn sie "im letzten Jahr" vor Beginn der Leistung "zuletzt" versicherungspflichtig waren. Darüber hinaus sind privat krankenversicherte ...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss tritt für nicht oder nicht mehr Pflichtversicherte in der Krankenversicherung an die Stelle des Anteils, den der Arbeitgeber (oder der sonst als Arbeitgeber geltende Zahlungspflichtige) ansonsten als Pflichtbeitra...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.7.2 Kürzung bei den wichtigsten Einkommensarten:

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.2 Einkommensminderung von wenigstens 10 %

Rz. 10 Eine Einkommensminderung von wenigstens 10 % kann jederzeit – also auch vor dem nächstfolgenden 1. Juli – von dem Zeitpunkt an (taggenau) berücksichtigt werden, in dem sie eintritt (Abs. 2 Satz 1). Ein besonderer Antrag ist hierfür zwar nicht erforderlich; es empfiehlt sich jedoch, dem Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Hinweis zu geben (vgl. Rz. 3). Voraus...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 119 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist am 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 21 des Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824), in Kraft ab 1.1.1996 (Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes), wurde der Privatisierung der Deutschen Bundespost durch redaktionelle Änderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.5 Vorschüsse für die Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 7 Mit der Auszahlung von Geldleistungen für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bereitstellung eines erheblichen Finanzvolumens verbunden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhält der Renten Service der Deutschen Post AG von den Rentenversicherungsträgern gemäß § 119 Abs. 5 rechtzeitig monatliche Vorschüsse. Soweit der finanzielle Bedarf für die Auszahlung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.2 Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 4 Die Auszahlung von Geldleistungen durch den Renten Service der Deutschen Post AG gemäß § 119 Abs. 1 setzt grundsätzlich einen Zahlungsauftrag des zuständigen Rentenversicherungsträgers voraus, der alle für die Auszahlung und Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben enthalten muss (§ 6 Abs. 1 und 2 RentSV). Abweichend von diesem Grundsatz soll der Renten S...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.2 Begriff des Erwerbsersatzeinkommens (Abs. 3)

Rz. 13 In Abs. 3 sind sämtliche Einkommensarten (abschließende Aufzählung) genannt, die zum sog. Erwerbsersatzeinkommen i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehören. Seit 2002 zählen dazu nicht nur Leistungen aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch solche auf privatrechtlicher Basis. Erwerbsersatzeinkommen werden nach ihrer Bestimmu...mehr