Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Finanzbehörden

Rz. 16 Der Begriff der Finanzbehörde ist § 6 Abs. 2 AO definiert. Der Begriff wird insoweit als Oberbegriff zu verstehen. Zu den Finanzbehörden gehören im Einzelnen somit das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (Finanzminister und -senatoren); die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Bundeszentralamtes für ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.3 Verweis auf Prüfvorschriften für sonstige Versicherte

Rz. 5 Nach § 212b Satz 2 gelten für die Durchführung der Prüfungen der Beitragszahlungen von versicherten Selbständigen die in § 212a Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 und 2 enthaltenen Regelungen entsprechend. Zuständig für die Prüfung der Beitragszahlung von versicherten Selbständigen sind die in § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I genannten Träger der gesetzlic...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.9 Verfahren von der Bewilligung bis zur Auswahl der Reha-Sportgruppe

Rz. 51 Möchte ein Anspruchsberechtigter am Rehabilitationssport teilnehmen, benötigt er zunächst eine ärztliche Verordnung des behandelnden Arztes. Ist die Krankenkasse der Kostenträger, stellt der Arzt dem Versicherten die Verordnung "Muster 56" aus. Dieses Musterformular haben die Krankenkassen zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene vereinbart. Der A...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Wirksamkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt neben der Zulässigkeit (Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung) und der Ordnungsmäßigkeit (Beitragszahlung in richtiger Höhe und an den zuständigen Rentenversicherungsträger) auch noch die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Zahlungsfristen voraus, die sich für Pflichtbeiträge aus §...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Personen, die gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d SGB IV) an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle zu zahlen (§ 174 Abs. 1, § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 Abs. 1 Satz 1 BVV)...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.1 Neubeginn der Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge (§ 198 Satz 1)

Rz. 4 Freiwillige Beiträge sind – vorbehaltlich der Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung – grundsätzlich nur wirksam, wenn sie bis zum 31.3. des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (§ 197 Abs. 2). Im Ergebnis ist nach dem Regelungsinhalt des § 197 Abs. 2 eine freiwillige Beitragszahlung während des gesamten laufenden Kalend...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3.5 Rehabilitanden im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 31 Nach Auffassung der KK-Verbände (BKK 1977 S. 147, Leistungen 1977 S. 138) wird mit Beginn einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA-Leistung; z. B. „Umschulung“) und der damit verbundenen Hinwendung zu einem anderen Beruf die Verbindung zu der zuletzt ausgeübten Tätigkeit gelöst. Die "alte" Tätigkeit kann somit nicht mehr Maßstab für die Beurteilung der Arbeits...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 2.2 Nichtanwendung von § 150 Abs. 3 Satz 1

Rz. 5 § 274 Abs. 1 regelt lex spezialis, dass § 150 Abs. 3 Satz 1 nicht einschlägig ist, wenn die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 weiterhin anzuwenden ist. In diesen Fällen sind in einer separaten Datenbank der Rentenversicherungsträger die folgenden in Abs. 2 genannten Daten zu speichern: die in der E 101-Bescheinigung enthaltenen Daten, ein Identifikationsmerkmal des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.1 Beitragsverfahren

Rz. 7 Bei Anwendung von § 198 Satz 1 ist der Begriff "Beitragsverfahren" weit auszulegen. Somit stellen nicht nur Verfahren, in denen es um die Berechtigung oder Verpflichtung zur Beitragszahlung geht, sondern grundsätzlich alle Verfahren ein Beitragsverfahren dar, die in irgendeiner Weise außerhalb eines Rentenverfahrens mit der Anerkennung oder Ablehnung von rentenrechtlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.1 Beitragsverfahren für selbständig Tätige

Rz. 3 Beitragspflichtige Einnahmen für versicherte Selbständige sind gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 alternativ ein Arbeitseinkommen in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV, 2022 = 3.290,00 EUR West, 3.150,00 EUR Ost), bei Nachweis eines höheren oder niedrigeren Arbeitseinkommens das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen, mindestens aber 450,00 EUR monatlich, b...mehr

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Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bezieht ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld, werden auf der Basis von 80 % des Regelentgelts Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet und an den Rentenversicherungsträger gezahlt, wenn der Krankengeldbezieher im letzten Jahr vor Beginn des Bezugs des Krankengeldes rentenversichert war. In diesen Fällen teilen sich die Kranken...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung grundsätzlich für Personen, die eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches ausüben (sog. Territorialitätsprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz regelt § 5 Abs. 1 SGB IV , dass Person...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.1.1 Überblick

Rz. 6 Nach § 24f Abs. 1 Satz 1 und 3 hat eine Versicherte zulasten ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Entbindung in stationärer Form. Knapp 90 % der Frauen nehmen für die Geburt Ihres Kindes diese Form in Anspruch. Charakteristisch für eine stationäre Entbindung ist im Verhältnis zur ambulanten Entbindung die Gewährung von Unterkunft, Pflege und Verpflegung in einem zum Zwe...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.2 Von der Zuschuss- zur Naturalleistung

Rz. 22 Der Rehabilitationssport hat die Aufgabe, unterstützend das Ziel der medizinischen Rehabilitation zu erreichen oder den Rehabilitationserfolg dauerhaft zu sichern. In der Zeit vom 1.10.1974 (Inkrafttreten des RehaAnglG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB IX (1.7.2001) wurde der Rehabilitationssport von den Rehabilitationsträgern in Form eines Zuschusses fina...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.2 Rentenverfahren

Rz. 8 Verwaltungsverfahren zur Feststellung oder Ablehnung eines Rentenanspruchs sowie damit im Zusammenhang stehende Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren unterbrechen nach dem Wortlaut des § 198 Satz 1 die in § 197 Abs. 2 geregelte Frist für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ebenfalls. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Rentenverfahren in den ersten 3 Kalendermo...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.1 Volle oder teilweise Erwerbsminderung

Neben einer Altersrente ist in der Betriebsrente auch eine Leistung bei vorzeitiger Erwerbsminderung vorgesehen. Entsprechend der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet die Zusatzversorgung zwischen Rente wegen voller Erwerbsminderung und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.1 Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Wird durch den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt, so endet – bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen (bzw. wenn der TVöD/TV-L oder die AVR etc. arbeitsvertraglich vereinbart sind) – sowohl das Arbeitsverhältnis als auch die Versicherungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträge...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i.d.R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der En...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.3 Sonstiges zu den Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrenten sollen in der Regel als Zeitrenten gewährt werden. Die Renten sind dann in ihrer Dauer zeitlich befristet. Nach Ablauf der Befristung muss der Versicherte sich einer erneuten ärztlichen Untersuchung unterziehen, damit ggf. die Rente weiter gewährt wird. Die Zusatzversorgungskasse übernimmt hierbei wiederum die Entscheidung des gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.2 Prüfberechtigung

Rz. 4 Nach § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB X i.V.m § 212b Satz 4 hat der versicherte Selbständige auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Erhebung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stehen. Die Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung von versicherten Selbständigen wird in der Verwaltungsprax...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.2 Teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte auf einem geeigneten und freien Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann und dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Weiterbeschäftigung muss vom Beschäftigten innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Rentenbescheides schriftlich beantragt werden (§ ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.1.2 Sonstige Altersrenten

Der Versicherungsfall tritt bei einem Versicherten, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, an dem Tag ein, an dem aufgrund des Bescheides des Rentenversicherungsträgers die Rente wegen Alters als Vollrente beginnt. Das Arbeitsverhältnis muss bis zum Beginn der Rente durch Kündigung oder Auflösungsvertrag beendet werden. Bei Versicherten, die nicht in der ge...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 64 verschafft einen Überblick über die Leistungen, die der Rehabilitand von den Rehabilitationsträgern (§ 6) ergänzend zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 5 Nr. 1, 42 ff., einschließlich Leistungen nach den §§ 40 ff. SGB V, §§ 14 ff. SGB VI und sonstigen Leistungen zur Teilhabe nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 3 Literatur

Rz. 17 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkelnbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992 S. 1. Fuchs, Aufgaben, Handlungsgrundlagen und -instrumente – Der V...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.3 Übertragung von Aufgaben anderer Versicherungsträger

Rz. 6 Versicherungsträgern können Aufgaben anderer Versicherungsträger und anderer Träger öffentlicher Verwaltung (Auftragsangelegenheiten) übertragen werden. Damit wird auch für die übertragenen Aufgaben der Vorbehalt des Gesetzes deutlich gemacht und sichergestellt, dass den Versicherungsträgern durch Übernahme solcher Aufgaben keine finanziellen Belastungen entstehen. Zu ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.1 Setzung autonomen Rechts

Rz. 6 Zum autonomen Recht gehören alle Vorschriften, die der Versicherungsträger im Rahmen der Gesetze mit Wirkung für und gegen Dritte erlässt. Kernstück dieser legislativen Tätigkeit, aber anders als im Kommunalrecht nicht ausschließlicher Bereich, ist die Aufstellung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Satzung. Sie ist gleichsam die Verfassung des Versicherungsträgers un...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.2 Grundsatz der Einpersonengeschäftsführung

Rz. 7 Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich, dass der Gesetzgeber von dem Grundsatz ausgegangen ist, ein Geschäftsführer würde ausreichend sein (BT-Drs. 7/4122 S. 36); denn nach früherem Recht war die Bildung einer mehrköpfigen Geschäftsführung allein bei den Rentenversicherungsträgern zwingend und bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern fakultativ vorge...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.1 Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente besteht. Der Bezug einer Altersrente als Teilrente (Flexirente) löst den Versicherungsfall nicht aus. Auch bei Erwerbsminderung tritt der Versicherungsfall ausschließlich bei Beginn der gesetzli...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.1 Startgutschrift der rentennahen Jahrgänge

Diejenigen Pflichtversicherten im Tarifgebiet West, die am 31.12.2001 das 55. Lebensjahr vollendet hatten (rentennahe Jahrgänge), erhalten als Startgutschrift eine auf der Basis einer auf das 63. Lebensjahr bezogenen Gesamtversorgung ermittelten Versorgungsrente. Dies gilt auch für Pflichtversicherte der rentennahen Jahrgänge im Tarifgebiet Ost, die bereits vor der Einführung...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abschriften einzelner Aktenstücke

Rz. 3 Das Recht auf Einsicht der Akten wird ergänzt durch das Recht, Abschriften von Aktenteilen (auch Kostenbelege, vgl. AG Dessau-Roßlau, Beschluss v. 11.4.2019, 14 M 36/19, juris) zu erhalten. Abschriften von einzelnen sich bei den Akten befindenden Schriftstücken (auch von Kostenbelegen) erhalten ebenfalls nur Beteiligte. Das Recht des Gläubigers im Hinblick auf die Über...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.7 Antragstellung und Beginn der Rentengewährung

Rz. 25 Die Waisenrente wird grundsätzlich nur auf Antrag geleistet (§ 115 Abs. 1). Der Antrag leitet das Leistungsfeststellungsverfahren ein und hat insoweit materiell-rechtliche Bedeutung, als nach § 99 Abs. 2 der Rentenbeginn (Zahlungsbeginn) an das Datum der Rentenantragstellung anknüpft (vgl. Rz. 26). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.4 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen/Schwere spezifische Behinderung

Rz. 26 Neben den oben dargestellten Katalog- und Seltenheitsfällen (Rz. 18 bis 22; vgl. auch Rz. 80) hat die höchstrichterliche Rechtsprechung weitere Grundsätze zur Prüfung der Frage entwickelt, ob der jeweilige Versicherte, der zumindest noch 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, auch noch in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes z...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.8 Anspruchsausschluss (Abs. 8)

Rz. 56 Abs. 8 soll verhindern, dass Betriebe die Kosten für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter auf die Arbeitsverwaltung abwälzen. Der Anspruch aus Transferkurzarbeitergeld ist nach Abs. 8 Satz 1 deshalb ausgeschlossen, wenn die Arbeitnehmer nur vorübergehend in der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden, um anschließend einen anderen Arbeits...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.2.1 Leistungsminderung unter 3 Stunden

Rz. 13 Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 Abs. 2 Satz 2). Bei einem derart hochgradig eingeschränkten Leistungsvermögen soll der Versicherte Anspruch auf die volle Rente als v...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.3.3 Öffentlicher Dienst

Rz. 50 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der besonderen Schutzpflicht des Staates unterliegen. Damit sei sichergestellt, dass bei Personalanpassungsmaßnahmen sinnvolle Transfermaßnahmen auch ohne finanzielle Anreize der Arbeitslosenversicherung durchgeführt werden (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 61). Von der Förderung ausgeschl...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.1 Betriebsübliche Bedingungen/Unübliche Pausen und Arbeitsunterbrechungen

Rz. 18 Die Frage, ob Versicherte unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten können, wurde vom BSG im Rahmen seiner Rechtsprechung zur früheren Erwerbsunfähigkeit und den hierbei entwickelten sog. Katalogfällen im Ergebnis bereits unter dem Gesichtspunkt der betriebsüblichen Arbeitsbedingungen geprüft. Nur der noch vollschichtig leistungsfähige Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.3 Freiwilligendienste (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 18 Anspruch auf Waisenrente besteht auch – bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – während des Ableistens bestimmter Freiwilligendienste. Bis zum 30.6.2015 sah das Gesetz die Gewährung der Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus – neben den Tatbeständen des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, b und d – nur bei Ableisten eines freiwillige sozialen J...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3.2 Wege zur Arbeitsstelle/Mobilität der Versicherten

Rz. 21 Zur Erwerbsfähigkeit als Gegenbegriff zur Erwerbsminderung gehört nicht nur die Befähigung zu arbeiten, sondern auch die Fähigkeit, in Betracht kommende Arbeitsplätze aufzusuchen (BSG, SozR 2200 RVO § 1247 Nr. 53). Es entspricht nämlich den Üblichkeiten des Arbeitsmarktes, dass die Versicherten Beschäftigungen außerhalb ihrer Wohnung ausüben, so dass sie über die notw...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46a Blaser, Der Begriff der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" im Sozialrecht, 2009. Glombik, Erwerbsminderungsrenten im neuen Gewand, RV 2001 S. 23. Leopold, Ganz neu ist jetzt die Erwerbsminderungsrente, RV 2001 S. 28. Majerski-Pahlen, Die Neuregelung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Probleme der Rechtsanwendung, NZS 2002 S. 475. Schmalisc...mehr

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Sauer, SGB III § 107 Anwend... / 2.3 Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Erhält der Arbeitnehmer die vorrangige rentenrechtliche Leistung nicht, ist das Kug weiterzuzahlen (Kühl, in: Brand, SGB III, § 107 Rz. 3). Unter den Voraussetzungen des § 103 SGB X kann die Bundesagentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger haben. Der Erstattungsanspruch besteht nur für deckungsgleiche Zeiträume. Der...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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FoVo 01/2022, Dürfen Auskünfte nach § 802l ZPO geschwärzt und gelöscht werden?

Anträge nach § 802l werfen Fragen nach dem Auskunftsumfang auf Immer wieder werden der Redaktion Vollstreckungsfälle geschildert, in denen der Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO bei den dort genannten Auskunftsstellen beauftragt wird. Bei den übermittelten Auskünften muss dann festgestellt werden, dass Teile geschwärzt wurden. Besonders häufig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr