Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versichertenälteste/Vertrau... / 1.1 Rentenversicherungsträger

Bei den Rentenversicherungsträgern werden von der Vertreterversammlung alle 6 Jahre Versichertenälteste – quasi als Ansprechpartner vor Ort – gewählt. Sie sind insbesondere behilflich, wenn es um das Ausfüllen von Renten- und Kontenklärungsanträgen und Beschaffen von Unterlagen geht. Darüber hinaus betreuen und beraten sie Versicherte und Rentner in allen Angelegenheiten ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 7 Antrag/Antragsfristen

Die Leistungen nach dem BerRehaG und die Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Dabei soll der Antrag auf Bescheinigung insbesondere Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang, eine Darstellung der Verfolgung, Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf und die Angabe von Beweismitteln enthalten. Die R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versichertenälteste/Vertrau... / Zusammenfassung

Begriff Bei den Rentenversicherungsträgern und ggf. anderen Versicherungsträgern werden Versichertenälteste und Vertrauenspersonen gewählt. Diese Personen gehören zu den in der Selbstverwaltung ehrenamtlich Tätigen. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie die Versichertenältesten und die Vertrauenspersonen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Gesetze, Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versichertenälteste/Vertrau... / 1.2 Andere Versicherungsträger

Neben den Rentenversicherungsträgern besteht auch für andere Versicherungsträger die Möglichkeit, dass bei ihnen Versichertenälteste gewählt werden können, wenn die Satzung dies vorsieht.[1] Im Bereich der Krankenversicherung wurde von dieser Möglichkeit nur in geringem Maße (bei einigen Ortskrankenkassen) Gebrauch gemacht. Eine Besonderheit besteht bei der Deutschen Rentenv...mehr

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FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 958 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 19–24 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 965) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschl...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.2 Verfahren, wenn der Versicherte bei der Antragstellung eine Rehabilitationseinrichtung wählt

Rz. 84 Wählt der Rehabilitand mit dem Antrag eine Rehabilitationseinrichtung i. S. d. Abs. 6a, hat der Rentenversicherungsträger zu prüfen, ob die gewählte Rehabilitationseinrichtung die erforderlichen Rehabilitationsleistungen nach objektiven sozialmedizinischen Kriterien "in der nachweisbar besten Qualität" erbringen kann. Dadurch soll eine am Bedarf des jeweiligen Leistun...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7 Anspruch von Rehabilitationseinrichtungen auf Zulassung (Abs. 3)

Rz. 64 Gemäß der BT-Drs. 19/23550, S. 94 ff., wird das bereits von den Trägern der Rentenversicherung praktizierte Verfahren zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation normiert. Neben den Voraussetzungen, die von Rehabilitationseinrichtungen erfüllt werden müssen, damit sie gegenüber den Trägern der Rentenversicherung einen Anspruch auf Zulassung zur Erb...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.3 Verfahren, wenn der Versicherte von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht

Rz. 87 Wenn der Versicherte bei der Antragstellung kein Wahlrecht ausgeübt hat, hat der Rentenversicherungsträger dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der ergebnisrelevanten objektiven Kriterien mehrere (i. d. R. bis zu 4) Rehabilitationseinrichtungen vorzuschlagen (Abs. 6a Satz 4), die am besten für die Rehabilitation geeignet sind ("nachweisbar beste Qualität"). In di...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.5 Dauer der Rehabilitationsleistungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 59 Aufgrund Abs. 2 Satz 3 soll (nicht muss) eine stationäre medizinische Rehabilitationsleistung längstens 3 Wochen dauern. Zur sachlichen Begründung dieser Befristung wird darauf verwiesen, dass bei dem heutigen Qualitätsstandard der medizinischen Rehabilitationsleistungen "im Regelfall" 3 Wochen ausreichen, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. In der Praxis ist eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.8 Zulassungsentscheidung (Abs. 4)

Rz. 73 § 15 Abs. 4 befasst sich mit der Wirkung einer Zulassung. Hierzu begründet der Gesetzgeber die Einführung des § 15 Abs. 4 zum 1.7.2023 wie folgt (BT-Drs. 19/23550 S. 96): Zitat Die Regelung normiert die rechtlichen Wirkungen der Zulassungsentscheidung. Satz 1 konkretisiert die Dauer der Zulassung von Leistungsanbietern. Die vom federführenden Träger der Rentenversicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen der Rentenversicherungsträger sind darauf ausgerichtet, die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten oder wieder herzustellen. Im Rahmen der hierzu benötigten Teilhabeleistungen (§ 4 SGB IX) kennt der Rentenversicherungsträger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 5 Nr. 1 bis 3 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 14, 15, 15a, 17 und 31 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.10 Abschluss eines Vertrages (Abs. 6)

Rz. 79 Damit eine Rehabilitationseinrichtung bei einem Rehabilitanden i. S. d. § 15 zulasten des Rentenversicherungsträgers Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Verfügung stellen kann, bedarf es einerseits einer Zulassung der Einrichtung durch den hierfür federführenden Rentenversicherungsträger (§ 15 Abs. 3 bis 5) als auch im zweiten Schritt den Abschluss eines V...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.3 Zahnärztliche Leistungen und Zahnersatz (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Aufgrund § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 SGB IX werden vom Rentenversicherungsträger auch die Kosten für zahnärztliche Behandlung und für Zahnersatz übernommen. Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die nicht im Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären (Haupt-)Rehabilitationsleistung stehen muss....mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 10 § 15 befasst sich ausschließlich mit den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Unter medizinischer Rehabilitation versteht man allgemein die (Wieder-)Herstellung von körperlichen und geistigen Funktionen und Fähigkeiten, damit der Betroffene soweit wie möglich uneingeschränkt aktiv am Erwerbsleben teilnehmen kann, denn für die gesetzliche Rentenversicherung ste...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.2 Stationäre/ambulante Rehabilitationsleistungen

Rz. 39 Für die Durchführung der stationären medizinischen Rehabilitation steht in Deutschland ein flächendeckendes Netz von indikationsspezifischen, meist größeren Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung. Diese Rehabilitationseinrichtungen sind typischerweise in landschaftlich ansprechenden Regionen abseits der Ballungsräume errichtet worden. Dieser stationären Rehabilita...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.9 Verfahren der Zulassung (Abs. 5)

Rz. 77 § 15 Abs. 5 regelt das Verfahren für die Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen durch die Rentenversicherungsträger und bestimmt die Dauer der Wirksamkeit der Zulassung und die Folgen eines Widerrufs der Zulassung. Außerdem regelt die Vorschrift den federführenden Rentenversicherungsträger, dessen Entscheidungen für alle Rentenversicherungsträger wirkt. Gemäß der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.1 Überblick

Rz. 14 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 können wegen vielschichtiger Indikationen notwendig werden. Ziel ist die Erhaltung, Herstellung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, wenn die Erwerbsfähigkeit für mindestens 6 Monate beeinträchtigt ist oder diese Beeinträchtigung droht. Indikationen, die für die Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.1 Überblick/Hintergründe

Rz. 81 Mit Abs. 6a verstärkt der Gesetzgeber das sowieso in § 8 SGB IX verankerte Wunsch- und Wahlrecht und berechtigt den Antragsteller ausdrücklich, für seine Rehabilitation Rehabilitationseinrichtungen vorschlagen zu können. Der für die Erbringung der Leistung zuständige Rentenversicherungsträger prüft anschließend, ob die vorgeschlagene Rehabilitationseinrichtung oder di...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.3 Arzneimittel

Rz. 21 Führt der Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Rehabilitation in stationärer oder ganztägig ambulanter Form durch, hat der Rentenversicherungsträger die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Hierzu zählt auch die Versorgung des Rehabilitanden mit Arzneimitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.12 Daten der externen Qualitätssicherung (Abs. 7)

Rz. 88 Rehabilitationsleistungen sind natürlich nur sinnvoll, wenn sie das erhoffte Rehabilitationsergebnis erreichen. Mit entscheidend hierfür ist die Qualität der in der Rehabilitationseinrichtung erbrachten Leistungen. Insbesondere durch das Inkrafttreten des § 15 Abs. 6a zum 1.7.2023 hat der Gesetzgeber die qualitätsorientierte Auswahl von Rehabilitationseinrichtungen ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15 trat durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in den alten und bereits am 1.1.1991 in den neuen Bundesländern in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Die Gesetzesbegründung zur Einführung des § 15 ergibt sich aus der BT-Drs. 11/4124. Seitdem wurde die Vorschrift wie folgt angepasst: Zum 1.1.19...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.1 Überblick

Rz. 36 Bis auf zahnärztliche Behandlung und die Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 1 Satz 2) sowie Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX) und digitale Gesundheitsanwendungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6a SGB IX) werden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung i. d. R. in Form einer mehrwö...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.6 Hilfsmittel

Rz. 26 Zum Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers zählt auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX). Hilfsmittel haben die Aufgabe, die Folge einer Krankheit/Behinderung – also den Funktionsausfall bzw. die Funktionsbeeinträchtigung – erträglicher zu machen. Zu den Hil...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.5 Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 72 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 96) "muss von der Rehabilitationseinrichtung den besonderen Anforderungen an den Sozialdatenschutz Rechnung getragen werden. Es geht hier insbesondere um den datenschutzgerechten Umgang mit den besonders sensiblen medizinischen Daten der Versicherten."" Weil die Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationseinrichtung und Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.16 Grundsätze der Rentenversicherung über Zahnersatz

Rz. 95 Nachstehend ist der Text der "Grundsätze der Rentenversicherung über Zahnersatz als Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI" i. d. F. vom 8.10.2020 aufgeführt: Zitat 1. Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 26 Abs. 2 SGB IX übernehmen die Träger der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.7 Digitale Gesundheitsanwendungen

Rz. 30 Auch die digitalen Gesundheitsanwendungen zählen zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 15 (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6a und § 47a SGB IX). Digitale Gesundheitsanwendungen sind digitale Medizinprodukte, die z. B. aus Smartphone-Applikationen ("Apps") hervorgehen können und deren Hauptfunktion es ist, gesundheitsbezog...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.7 Rehabilitation für Mütter und Väter bzw. für Mutter-/Vater-Kind

Rz. 58 Insbesondere Mütter sind speziellen gesundheitlichen Belastungen wegen ihrer komplexen Aufgaben als Frau, Mutter, Partnerin und Berufstätige ausgesetzt. Wegen dieser Überbelastungen gibt es Gesundheitsleistungen, die ganzheitlich angesetzt sind, die Lebenssituation kennen und in der Therapie berücksichtigen. Für diese zumeist frauenspezifischen Belastungen bieten insb...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.13 Anspruch auf Vergütung (Abs. 8)

Rz. 90 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 98 und 99) wird der Träger der Rentenversicherung, der die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für den Rehabilitanden erbringt, vom 1.1.2026 an "verpflichtet, die von der Rehabilitationseinrichtung erbrachten Leistungen auf der Grundlage des nach Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 von der Deutschen Rentenversicherung Bund ent...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.5 Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung

Rz. 25 Die Psychotherapie als ärztliche und therapeutische Behandlung ist eine Teilleistung der vom Rentenversicherungsträger zu erbringenden medizinischen Rehabilitation (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX); sie wird nicht solitär, sondern nur in Verbindung mit einer ganzheitlichen Rehabilitationsleistung i. S. d. § 15 zur Verfügung gestellt. Als Ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3.3 Adaption

Rz. 51 Die Adaption schließt sich an den Kernbereich der Entwöhnung an, wenn eine rein suchtklinisch ausgestaltete Leistung zur medizinischen Rehabilitation allein nicht ausreicht. Sie kommt insbesondere für Abhängigkeitskranke mit schweren psychosozialen Störungen in Betracht, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bei Beendigung der Entwöhnung ohne besondere Leis...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.6 Zuzahlung des Versicherten

Rz. 63 Die vom Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten medizinischen Rehabilitationsleistungen sind für den Versicherten grundsätzlich kostenfrei. Bei den (voll-)stationären Leistungen hat sich der Versicherte allerdings mit einer täglichen Zuzahlung von 10,00 EUR an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu beteiligen. Die Zuzahlungsdauer ist auf längstens 42 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.14 Aufgaben der DRV Bund im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben (Abs. 9)

Rz. 92 Nach der Gesetzesbegründung zu § 15 Abs. 9 (BT-Drs. 19/23550, S. 99 bis 102) wird die Deutsche Rentenversicherung Bund verpflichtet, in Wahrnehmung der ihr nach § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a übertragenen Aufgabe zur Regelung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe für alle Träg...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.3 Indikationsspezifische Rehabilitationsformen und -verfahren

Rz. 40 Damit jeder Rehabilitand zügig seine Rehabilitations- und Teilhabeziele erreicht, ist es notwendig, dass die medizinischen Rehabilitationseinrichtungen ein indikationsspezifisches und strukturiertes, auf der Basis des bio-psychosozialen Modells (vgl. Komm. zu § 2 SGB IX) maßgeschneidertes Rehabilitationskonzept bereithalten, das den Anforderungen des jeweiligen Rehabi...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3 Rehabilitation wegen Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 48 Gemäß der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker v. 4.5.2001 – auch Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" genannt (veröffentlicht im Internet unter https://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabi...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3.2 Entwöhnung

Rz. 50 An die Entzugsbehandlung soll sich eine erforderliche Entwöhnungsphase nach Möglichkeit nahtlos anschließen, sofern der Patient entsprechend motiviert ist. Diese als Entwöhnung bezeichnete Phase (§ 4 der Vereinbarung) dauert i. d. R. zwischen 8 und 26 Wochen. Ziel ist, den Versicherten vor allem durch die Einwirkung von Psychologen, Sportlehrern, Sozialarbeitern usw. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3.4 Nachbehandlung (in Form einer ambulanten Rehabilitation)

Rz. 52 Nicht selten ist nach der intensiven Entwöhnung eine "Nachbehandlung" von ehemals Abhängigkeitskranken notwendig. Hierbei handelt es sich ausschließlich um therapeutische Einzel- bzw. Gruppengespräche, denen sich der ehemals Abhängigkeitskranke i. d. R. einmal wöchentlich für jeweils eine Stunde unterzieht. Diese als Einzel- oder Gruppenbehandlung stattfindende Nachsor...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.2 Neurologische Rehabilitation/Frührehabilitation

Rz. 46 Die neurologische Rehabilitation umfasst Verfahren zur möglichst vollständigen "Wiedererlangung" von Funktionen und Fähigkeiten eines Patienten, die im Rahmen schwerer Erkrankungen des Nervensystems (z. B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Blutungen, Querschnittlähmung, entzündliche Erkrankungen) eingebüßt wurden. Die Abgrenzung der unterschiedlichen Verfahren erfolgt...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.1 Fachliche Eignung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 68 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 95) ist wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, dass sie in Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden, die fachlich geeignet sind. Fachlich geeignet sind nach Abs. 3 Satz 2 Rehabilitationseinrichtungen, die die personellen, strukturellen und qualitativen einschließlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.5 Onkologische Rehabilitation

Rz. 54 Die onkologische Rehabilitation kommt bei bösartigen Krebs-(Ca-)Erkrankungen in Betracht. Unabhängig von der Art des Tumors nehmen Probleme der Krankheitsbewältigung (Stress, Todesangst, Auseinandersetzen mit der Krankheit) einen besonderen Stellenwert ein. Deshalb bedarf es in diesen Fällen regelmäßig einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung i. S. d....mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.4 Heilmittel

Rz. 24 Zum Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers zählt auch die Versorgung mit Heilmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX). Zu den Heilmitteln zählen z. B. die physikalische Therapie wie Massagetherapie (z. B. klassische Massagetherapie, Bindegewebsmassage, Unterwasserdruckstrahlmassage, manuel...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3.1 Entzug

Rz. 49 Der Rehabilitation von Abhängigkeitskranken geht i. d. R. eine Entzugsbehandlung (§ 3 der Vereinbarung) voraus. Diese Entzugsbehandlung wurde in der Vergangenheit auch als Entgiftungs- oder Akutbehandlung bezeichnet und dauert i. d. R. zwischen 7 und 21 Tagen. Der Patient wird in dieser Zeit von qualifiziertem Fachpersonal betreut ("qualifizierte" Entgiftung). Die Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.2 Behandlung durch Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe

Rz. 19 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX ist Gegenstand der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation die ärztliche Behandlung. Der Arzt der Rehabilitationseinrichtung ist sozusagen der Lotse für das Rehabilitationsgeschehen. Er hat die Therapien anzuordnen und zu überwachen und trägt die Verantwortung für die Rehabilitationsaktivitäten und d...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt als Regelfall, dass die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat und verweist auf die entsprechende Geltung diverser Vorschriften aus dem SGB V sowie dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). Abs. 2 enthält Bestimmungen über die Beitragszahlung bei Krankengeldbeziehern sowie bei Personen, die nach § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 28 befasst sich ausschließlich mit Leistungen des Rentenversicherungsträgers, die ergänzend zu dessen eigentlichen Hauptleistungen anfallen. Allerdings führt § 28 (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) diese Leistungen nicht selbst im Einzelnen auf, sondern verweist gezielt auf das Leistungsspektrum nach dem SGB IX. Dem Grunde nach ist eine drohende oder eingetretene Behi...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.4 Anspruch bei Bezug von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (§ 20 Abs. 2 bis 30.6.2023)

Rz. 23 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (1.1.2005 bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b in der bis 30.6.2023 geltenden...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.5.2 Bei interkurrenten Erkrankungen

Rz. 26 Bezüglich der Abgrenzung des Anspruchs auf Übergangsgeld im Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld bei interkurrenten Erkrankungen (Hinzutritt einer behandlungsbedürftigen Erkrankung) gilt Folgendes: Nach § 13 Abs. 3 kann der Rentenversicherungsträger "im Benehmen" mit den Trägern der Krankenversicherung während einer von ihm durchgeführten Rehabilitationsleistung die...mehr