Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 11 Abs. 2 bestimmt getrennt für die einzelnen Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung sowie Alterssicherung der Landwirte) die grundsätzliche Zuständigkeit. Eine differenziertere Regelung enthalten die §§ 125 ff. SGB VI. Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (vgl. zur Berechnung stellv.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.3.2023, L 3 R 62/22; LSG Baden-Wü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.1 Grundsatz – Rentensplitting

Rz. 10 Abs. 1 bestimmt – wie § 76 Abs. 1 für den Versorgungsausgleich –, dass ein vom Rentenversicherungsträger durchgeführtes bestandskräftiges Rentensplitting durch Zu- oder Abschläge an Entgeltpunkten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 64) rentenmäßig umgesetzt wird. Die Vorschrift lehnt sich an die entsprechenden Regelungen über Zu- und Abschläge bei einem durchgeführten...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 22d Der Sterbevierteljahresbonus ist Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und mindert daher den Anspruch auf Bürgergeld. Gewährtes Bürgergeld neben einer Witwenrente, die auch den Sterbevierteljahresbonus beinhaltet, stellt daher eine nachrangige Leistung dar (§ 12a Satz 1 SGB II). Der Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.2 Beitragszahlung (§ 187b) nach Rentenfall

Rz. 42 Die Ausführungen unter Rz. 37 ff. – Beitragszahlung (§ 187a) nach Rentenfall gelten entsprechend mit folgender Einschränkung: Beiträge wegen einer Abfindung dürfen nach bindender Feststellung (vgl. § 77 SGG) einer Vollrente wegen Alters nicht mehr gezahlt werden (§ 187b Abs. 2). Das Zahlungsverbot gilt dann nicht, wenn der Antrag auf Beitragszahlung schon vor Bindungswir...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 5 Bei verminderter Erwerbsfähigkeit kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Rente für Bergleute (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB VI). Aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gibt es weiterhin noch die Rente wegen Berufsunfähigkeit sowie die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (zur Abgrenzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.1 Überblick

Rz. 12 Die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme regelt § 187a der bestimmt, bis zu welcher Höhe Beiträge wirksam geleistet werden dürfen und daher bei der Bewertung Berücksichtigung finden (vgl. Komm. zu § 187a). § 187a verweist insoweit auf § 109 Abs. 5 Satz 4, der dem Rentenversicherungsträger ausdrücklich – auf Antrag des Betroffenen – auch die Pflicht au...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.1 Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich Arbeitsmarktrente) und Erziehungsrenten – volle Lohnersatzfunktion

Rz. 13 Der Rentenartfaktor beträgt bei Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0. Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) sichern wie die Altersrenten den vollen Erwerbsausfall. Sie dienen nicht dem Schadensausgleich und gleichen nicht aufgehobenes Leistungsvermögen, sondern allein gesundheitlich bedingte Lohneinbußen aus. Dies gilt auch für die so...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.2 Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1a verweist auf die §§ 9 bis 32 SGB VI sowie die §§ 44 ff (Wiedereingliederung). SGB IX. Die dort im Einzelnen benannten Teilhabeleistungen zielen darauf ab, den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken, um eine drohende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder gar ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.2 Berechnungszeitpunkt und Berechnungsmodalitäten

Rz. 26 Der für die Berechnung nach dieser Rentenformel maßgebliche Berechnungszeitpunkt folgt dem sog. Rentenbeginnprinzip; §§ 75, 300 (vgl. herzu auch GRA der DRV zu § 64 SGB VI, Stand: 13.7.2015, Anm. 3). Dabei ist der Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 regelmäßig mit dem Rentenantrag verknüpft. Rentenbeginn i. S. v. §§ 64, 72 ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsinhaber zum ers...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.4 Weiterleitung von Anträgen

Rz. 14 Abs. 2 enthält eine Weiterleitungsverpflichtung unabhängig davon, ob die begehrte Leistung von einem Antrag abhängig ist. Hinsichtlich möglicher Beratungspflichten des Leistungsträgers im Zusammenhang mit der Antragstellung vgl. die Komm. zu § 14. Der Arbeitslose muss von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme höherer Leistungen nur hingewiese...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.1 Mindestbewertung und Zuschlag (Satz 1)

Rz. 23 Beitragsgeminderte Zeiten, also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind (§ 54 Abs. 3), erhalten seit 2002 mindestens so viele Entgeltpunkte, wie sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen einer Fachsc...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Auskunftspflichten zum Sozialgesetzbuch und ergänzt damit die Betreuungspflichten nach den §§ 13 und 14 über die Aufklärung über Sozialleistungen und die Beratungspflicht der Leistungsträger. Während sich Aufklärung an die Bevölkerung insgesamt richtet und die Beratung sich mit den individuellen Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall auseinandersetz...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015, 3018), mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft gesetzt. Eine erste Änderung erfuhr die Vorschrift durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1040). Durch das Einundzwanzigste Rentenanpassungsgesetz v. 25.7.1978 (BGBl. I S. 1089) wurde Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.3.1 Tod der/des Versicherten in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes (Satz 1)

Rz. 48 Satz 1 betrifft die Situation, dass Versicherte vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes versterben. Nach Abs. 2 Satz 1 sind "mindestens" so viele Zuschlagsmonate zu berücksichtigen, wie an der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes – gerechnet ab Todeszeitpunkt (= Kalendermonat, in dem der Tod eingetreten ist) – fehlen. Rz. 49 Das setzt mit Blick auf Abs. 1 vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.2 Zeitpunkt der Beitragszahlung und Zahlungsfiktion sowie Teilzahlungen

Rz. 13 Zugrunde zu legen ist der im Zeitpunkt der Beitragszahlung bzw. der Zahlungsfiktion (vgl. folgende Ausführungen) geltende Faktor für die allgemeine Rentenversicherung und/oder für die knappschaftliche Rentenversicherung (z. B. für die allgemeine Rentenversicherung 0,0001418630 zur Errechnung von Entgeltpunkten [Ost] bei einer Beitragszahlung im Jahr 2019); vgl. zum Um...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.2 Voraussetzung – Durchführung des Rentensplittings

Rz. 14 Einzige Voraussetzung für die Zuschlags- bzw. Abschlagsregelungen i. S. d. Abs. 1 ist es, dass das Rentensplitting durchgeführt worden ist. Hierfür hält § 120 Abs. 9 die entsprechende Regelung bereit. Danach ist das Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers unanfechtbar geworden ist. Rz. 15 Dabei regelt § 120a di...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.3 Bezüge zum Fremdrentenrecht – § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG

Rz. 12 § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG ordnet an, dass bei der Anwendung von § 22b Abs. 1 Satz 1 Entgeltpunkte aus der Rente mit einem höheren Rentenartfaktor vorrangig zu berücksichtigen sind; die Vorschrift regelt damit die Lastenverteilung unter mehreren Rentenversicherungsträgern. Der Rentenartfaktor einer Rente wegen Alters ist regelmäßig höher als derjenige einer (dauerhaften)...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017, 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005, 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleistungss...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.3 Zeitpunkt der Vornahme der Zu- bzw. Abschläge

Rz. 16 Der Zeitpunkt der Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen an Entgeltpunkten richtet sich nach der Durchführung des Rentensplittings, also gemäß § 120 Abs. 9 nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers; die Konten der Ehegatten werden daher mit diesem Tag um die Zu- bzw. Abschläge an Entgeltpunkten verändert (GRA der DRV zu § 76b SGB VI, S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.15 Freiwillige Aufgaben einer KV/KZV (Abs. 6)

Rz. 107 Neben diesen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben können die KVen/KBV mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitere ärztliche Versorgungsaufgaben insbesondere für andere Sozialversicherungsträger übernehmen. In Betracht kommen insbesondere Verträge mit den Rentenversicherungsträgern und den Berufsgenossenschaften, aber auch mit anderen Institutionen, wie Trägern der Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.3 Nahtloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums (Satz 2)

Rz. 13 § 46 Satz 1 befasst sich mit dem Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, Satz 2 dagegen mit dem Fortbestehen des Krankengeldanspruchs, wenn sich der Arbeitsunfähigkeitszeitraum nach dem Ende der zunächst nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängert. Voraussetzung für einen ununterbrochenen Fortbestand des einmal entstandenen Anspruchs ist gemäß Satz 2, dass die...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / V. Sonstige Gründe

Rz. 23 Die gesetzliche Neuregelung führt nicht zur Unzulässigkeit der nach der bisherigen Rspr. des BAG als zulässig erachteten Bedingungen. So sind insbesondere Vereinbarungen von Altersgrenzen als auflösende Bedingung weiterhin zulässig (vgl. auch § 17 Rdn 142 ff.).[41] Der Grundsatz, dass es insoweit eines rechtfertigenden Sachgrundes bedarf, bindet auch die Tarifvertrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die WK-Pauschbeträge des § 9a EStG dürfen von steuerfreien Einnahmen (§§ 3–3c EStG) nicht abgesetzt werden (BFH BFH/NV 1988, 150). Erzielt der StPfl in Haupt- und Nebenberuf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist freilich bei den Einnahmen aus dem Hauptberuf der ArbN-Pauschbetrag auch dann ohne Kürzung in Ansatz zu bringen, wenn die N...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / IV. Freistellungsklausel

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das Recht, den Arbeitnehmer einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Im Rahmen eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrags wird eine solche widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge dagegen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 4. Präventive Maßnahmen, insbesondere betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 70 Bevor der Arbeitgeber sich entschließt, das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu kündigen, hat er gem. § 167 Abs. 1 SGB IX beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zu dessen Gefährdung führen könnten, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personal...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Pensionsalter

Rz. 204 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, insb. des 67. Lebensjahres, ist in der privaten Wirtschaft für sich allein kein personenbedingter Kündigungsgrund.[510] Dies ergibt sich aus § 41 S. 1 SGB VI. Auch die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, kann nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, § 8 Abs. 1 ATG. Nach h.M. kann die Kündigung eines Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 173 Grundsatz / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 252 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 348 Abs. 1 SGB III. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge folgt nach § 173 im Grundsatz der Regelung der Beitragstragung. Nach diesem Grundsatz müssen insbesondere die Beiträge für freiwillig Versicherte (§ 171), für Höherversicherte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.7 Aktuelle Bestimmung des Einkommens bei erheblichen Einkommenseinbußen, Härtefallregelung, Abs. 1a

Rz. 23 Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht konnten versicherungspflichtige Selbständige die Zahlung einkommensgerechter Beiträge aufgrund von Einkommenseinbußen nur mit zeitlicher Verzögerung gegenüber dem Rentenversicherungsträger geltend machen. Mit Abs. 1a trägt der Gesetzgeber dem Wunsch des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und der deutschen Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 176a ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingefügt worden und mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 31 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurden die Wörter "der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger" durch "die Deutsche Rentenversicherung Bund" ersetzt.mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.1 Beitragszahlung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Rz. 3 Ab dem 1.1.1995 waren Personen, die einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Wochenstunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, nach Maßgabe des § 3 Nr. 1a versicherungspflichtig. Seit dem 1.1.2017 sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.3 Halber Regelbeitrag

Rz. 4 Nach dem bis zum 31.12.2002 geltenden Recht konnte der versicherungspflichtige Selbständige beim Rentenversicherungsträger beantragen, bis zum Ablauf von 3 Jahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (unerheblich war und ist, seit wann diese selbständige Tätigkeit versicherungspflichtig ist, vgl. BSG, Urteil v. 10.12.1998, B 12 RJ 2/98 ) einen halben R...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.4 Dynamisierung

Rz. 19 Weil der Einkommensteuerbescheid für das zeitnächste Kalenderjahr (vgl. Rz. 15) nicht das aktuelle Arbeitseinkommen wiedergibt, sind die dort aufgeführten Einkünfte, bevor sie zur Grundlage der Beitragsberechnung gemacht werden, entsprechend der Entwicklung der Durchschnittsentgelte (vgl. Anlage 1 zum SGB VI) zu dynamisieren. Das Verfahren wird in Abs. 1 Satz 4 ff. be...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.5 RV-Nachhaltigkeitsgesetz/Beitrag 2005

Rz. 10 Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 wurden die Begriffe Schwankungsreserve, Mindestschwankungsreserve und Höchstschwankungsreserve in § 158 durch die der Nachhaltigkeitsrücklage, Mindestrücklage und Höchstnachhaltigkeitsrücklage ersetzt (vgl. auch die Definition der Nachhaltigkeitsrücklage in § 216). Zugleich wurde der obere Zielwert von 70 % einer Monatsa...mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.2 Vereinbarungen

Rz. 5 Aufgrund der Ermächtigung nach § 176a sind Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. getroffen worden (wegen Einzelheiten zu den Vereinbarungen vgl. die Homepage: rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Rz. 6 Eine Vereinbarung zur Beitragszahlung und zum Meldeverfahren für Pflegepersonen sowie zu...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.3 Weiterführung des Haushalts

Rz. 8 Dem Versicherten muss wegen der Inanspruchnahme einer der in Abs. 1 genannten Leistungen der Krankenkasse die Weiterführung des Haushalts nicht möglich sein. Ebenso wie in § 37 ist unter Haushalt die private, eigenverantwortliche Wirtschafts- und Lebensführung zu verstehen. Von einem eigenen Haushalt ist auszugehen, wenn der Versicherte entweder Eigentum oder Besitz an...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.1 Beitragsschuldner bei Bezug von Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld

Rz. 2 In § 176 Abs. 1 wird geregelt, wer die Beiträge für Personen, die Kranken-, Pflegeunterstützungs- und Verletztengeld beziehen, zu tragen hat. Unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 3 oder des § 4 Abs. 3 Nr. 1 begründet der Bezug von Sozialleistungen kraft Gesetzes oder auf Antrag Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Zuständig für die Entsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 165 Beitra... / 2.1.4.3 Nachweis

Rz. 14 Der Nachweis des tatsächlichen Arbeitseinkommens ist eine Obliegenheit des selbständig Tätigen. Der Rentenversicherungsträger kann den Versicherten nicht zwingen, den Nachweis zu erbringen (vgl. z. B. Fasshauer, in: GK-SGB VI, § 165 Rz. 24). Führt der selbständig Tätige den Nachweis nicht, wird der Regelbeitrag festgesetzt und ggf. vollstreckt. Legt der Versicherte be...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.3 Fiktion der Beitragszahlung (Abs. 3)

Rz. 6 Sofern der Träger der Rentenversicherung gleichzeitig Träger der Rehabilitation ist, gelten gemäß Abs. 3 Satz 1 die Beiträge als gezahlt. Durch diese Fiktion wird eine Beitragszahlung des Rentenversicherungsträgers an sich selbst vermieden, sie ändert aber nichts an der Pflicht zur Beitragstragung, was namentlich Bedeutung hat, wenn der zweitangegangene Rehabilitations...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.8 Zuzahlungspflicht des Versicherten

Rz. 50 Die Zuzahlung des Versicherten bei vollstationärer Krankenhausbehandlung wurde zum 1.1.1983 schon durch § 184 Abs. 3 RVO eingeführt. Sie stellt eine Form der Selbstbeteiligung dar, die das Gesetz auch in anderen Fällen wie z. B. bei der Verordnung von Arzneimitteln oder anderen Leistungen beinhaltet (vgl. näher Sommer, § 43c Rz. 4). Die Höhe der Zuzahlung ist durch ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 158 bildet den Kern der Finanzierungsregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vorschrift dient mit der Schaffung eines Regelkreislaufs von Beitragssatz, Rentenanpassung und Bundeszuschüssen der Gewährleistung der finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung bei angemessener Verteilung der Belastungen zwischen Beitragspflichtigen, Re...mehr