Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragene Anteile nach § 249a SGB V an den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 3 Nr 14 EStG Fall 2)

da) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Rn. 571b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 s Rn 571 db) § 249a SGB V Rn. 571c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs 1 Nr 11 SGB V), die eine Rente nach § 228 Abs 1 S 1 SGB V beziehen (= Rente der allgemeinen Rentenversicherung, Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung), trägt der Rentenversicherungsträger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) § 249a SGB V

Rn. 571c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs 1 Nr 11 SGB V), die eine Rente nach § 228 Abs 1 S 1 SGB V beziehen (= Rente der allgemeinen Rentenversicherung, Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung), trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der nach der Rente zu bemessenden Beiträge (zur gesetzlichen Krankenversicherung) nach dem all...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Korrigierte Rentenbezugsmitteilung (§ 52 Abs 4 S 6–8 EStG idF JStG 2022)

Rn. 581 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 20 Buchst a Doppelbuchst aa JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügte in § 52 Abs 4 S 6 EStG eine Regelung über korrigierte Rentenbezugsmitteilungen ein: Ist in der für das jeweilige Leistungsjahr zuletzt übermittelten Rentenbezugsmitteilung iSd § 22a EStG in den nach § 22a Abs 1 S 1 Nr 2 zu übermittelnden Daten dieser Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 570d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit dem Wegfall des Zuschusses der Rentenversicherungsträger zur Pflegeversicherung nach § 106a SGB VI ab 01.04.2004 (durch Art 1 Nr 4, Art 13 Abs 4 des 2. Gesetz zur Änderung des SGB VI ua Gesetz vom 27.12.2003, BGBl I 2003, 3013) entfiel auch in § 3 Nr 14 EStG die Notwendigkeit, diesen Zuschuss freizustellen. § 3 Nr 14 EStG wurde daher d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der steuerfreien Aufwandsentschädigungen

Rn. 476 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die folgende Liste ermöglicht den alphabetischen Zugang zu den wichtigsten Stichworten des Themas "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen": Abgeordneter s Rn 473 Ärztekammer s Rn 447 Außendienst bei Verwaltungsangehörigen s Rn 462 Auswärtiger Dienst s Rn 472 Bayerisches Rotes Kreuz s Rn 442, 447, 461 Berufsgenossenschaft s Rn 442 Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 165. Gesetz zur Modernisierung u Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (SteuerbürokratieabbauG) v 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850

Rn. 185 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Der Gesetzentwurf verfolgt insb die weitere Ersetzung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation. Zu den Neuregelungen gehören (davon betr das EStG s Art 1 u die EStDV s Art 2): § 5b, § 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG, § 60 EStDV: Standardisierte und elektronische Übermittlung der Inhalte der StB und der GuV-Rechnung für Wj, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Lohn- und Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage...mehr

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Australien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Brasilien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Japan / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Chile / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Albanien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Nordmazedonien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Uruguay / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Indien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Philippinen / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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China / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Korea / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Quebec / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Kanada / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Tunesien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist bei Selbstständigen für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 8 Beitragsnacherhebung aufgrund von Betriebsprüfungen

Als durchführende Stelle für die Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber obliegt es den Rentenversicherungsträgern, die ordnungsgemäße Berücksichtigung des Arbeitsentgelts unter Anwendung des Entstehungsprinzips sowie des Zuflussprinzips bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. Gelangt der Rentenversicherungsträger dabei zu der Erkenntnis, dass fiktive Entgelte...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / Zusammenfassung

Überblick Laufende Entgeltbestandteile, die nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden, obwohl sie arbeitsrechtlich beansprucht werden können, sind beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Dieser Grundsatz ist lediglich dann nicht anwendbar, wenn ein wirksamer Lohnverzicht erklärt worden ist. Für diesen sind sozialversicherungsrechtlich jedoch sehr enge Grenzen gesetzt wor...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Automationsgestützte operative Datenanalyse (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 43a § 31a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO wurde mit Wirkung ab dem 30.12.2025 mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] als weitere Norm zur Öffnung des Steuergeheimnisses in die AO eingefügt. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll das Risikomanagement bei der FKS dadurch gestärkt werden, dass auch die geschützt...mehr

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Sozialversicherung / 7.2 Zum Jahresende muss eine Meldung zur Sozialversicherung elektronisch gesendet werden

Zum Jahresende bzw. bei Ende der Beschäftigung ist der jeweiligen Krankenkasse das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt auf dem elektronischen Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" zu melden. Diese Daten werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergemeldet und dienen als Grundlage für spätere Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 5 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.7 Gleichbehandlung und ganzheitliche Leistung (Abs. 2)

Rz. 29 § 4 Abs. 2 enthält die Klarstellung, dass zwecks Erreichung der Teilhabeziele auch Sozialleistungen außerhalb von Teilhabeleistungen eingesetzt werden können (Satz 1; Rz. 30) und den Grundsatz, dass der für die Hauptleistung zuständige Rehabilitationsträger ganzheitlich zur Leistung verpflichtet ist (Satz 2, Rz. 31). Rz. 30 zu a) § 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass zur Erziel...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.2 Abweichung vom tatsächlichen Arbeitsentgelt – Absolutheit des Hochrechnungsgebots – Rechtslage bis 31.12.2026 (Satz 2 a. F.)

Rz. 88 Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, so bleibt diese nach Satz 2 in seiner noch bis zum 23.12.2026 gültigen Fassung für diese Rente generell außer Betracht. Es verbleibt daher ausnahmslos bei dem vom Rentenversicherungsträger festgestellten...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 113 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.3 Neufeststellung; Neuregelung ab 1.1.2027 (Satz 2 n. F.)

Rz. 90 Durch Art. 1 Nr. 8 des SGB VI-Anpassungsgesetzes v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) wurde mit Wirkung zum 1.1.2027 Abs. 4 Satz 2 vollkommen neu geregelt (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 423/25 S. 51 = BT-Drs. 21/1858 S. 50). Rz. 91 Ab dem 1.1.2027 lautet Satz 2 wie folgt: "Ergibt die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme eine höhere Rente als die Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1)

Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers, die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.1.4 Neufassung des Satzes 5 ab 1.1.2025

Rz. 42a Nach dem ab dem 1.1.2025 durch das 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) neu eingefügten Satz 5 informiert der Rentenversicherungsträger künftig den Arbeitgeber elektronisch über das Ergebnis seiner Entscheidung über den Befreiungsantrag. Für die weitere melde- und beitragsrechtliche Behandlung des Beschäftigten ist die Entscheidung des Rentenversicherungstr...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.1 Frühe Rehabilitation

Rz. 19 Viele Arbeitnehmende werden bei den Rehabilitationsträgern nicht auffällig, weil sie immer nur kurz und möglicherweise auch immer wegen unterschiedlicher Diagnosen arbeitsunfähig erkranken. Einige Krankenkassen vereinbarten mit den Rentenversicherungsträgern, dass z. B. Arbeitnehmende, die wegen unterschiedlicher, kurz andauernder Erkrankungen im Laufe eines Jahres lä...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 89 Voraussetzung der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung für eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson ist deren Versicherungspflicht i. S.v § 3 Abs. 1 Nr. 1a und damit deren Beitragspflicht. Besteht hierüber Streit, entscheidet der zuständige Träger der Rentenversicherung durch Verwaltungsakt. Soweit über eine solche nicht entschieden ist, ist die...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.4.1 Beteiligte eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Beteiligt sind in erster Linie Arbeitgeber und Mitarbeiter. Das BEM kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden. Der Mitarbeiter ist berechtigt, das betriebliche Eingliederungsmanagement jederzeit abzubrechen. Weitere Beteiligte sind: Intern Betriebs- oder Personalrat (zwingende Beteiligung) Schwerbehindertenvertretung (beim entsprechenden Personenkreis) Betrieb...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.1 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung (Satz 1)

Rz. 43 Zuständig für die Entscheidung über die Befreiung ist nach Abs. 3 Satz 1 in der Fassung des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 grundsätzlich ausschließlich der Träger der Rentenversicherung. Rz. 44 Die Entscheidung über den Antrag stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt dar, weil Versicherungs- und Beitragsfreih...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.9 Beginn der Leistungen

Rz. 97 Die Leistungen aus dem Grundrentenzuschlag sind ab Rentenbeginn der Bezugsrente zu bewilligen. D.h., unabhängig, wann die Rentenversicherungsträger in der Lage sind, die Grundrente zu administrieren, müssen die Leistungen ggf. rückwirkend bewilligt werden. Für Neurentner gilt dies unmittelbar nach § 76g; für Bestandsrentner ist je nach deren Rentenbeginn entweder § 30...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.2 Lehrer und Erzieher an nicht öffentlichen Schulen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird ein Befreiungsgrund für Beschäftigungsverhältnisse von Lehrern und Erziehern (vgl. § 2 Nr. 1 und die dortige Kommentierung) geschaffen, bei denen eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet ist. Die Regelung bestand schon in vergleichbarer Form vor Geltung des SGB VI (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AVG). Nicht öffentlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.2 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Satz 2)

Rz. 45 Abweichend von Satz 1 entscheidet jedoch nach Satz 2 i. d. F. des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 nunmehr die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die insoweit verdrängende Entscheidungskompetenz der Deutschen Rentenversicherung Bund besteht daher bei einer Entscheid...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.10 Grundrentenzuschlag und sein Verhältnis zu den Leistungen des Vierten Kapitels des SGB XII

Rz. 98 Ziel des Grundrentenzuschlags ist es, für langjährig Versicherte eine Alterssicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i. S. d. Vierten Kapitels des SGB XII – §§ 41 ff. SGB XII – zu schaffen. Es ist daher davon auszugehen, dass die weit überwiegende Anzahl grundrentenberechtigter Rentenempfänger auch im SGB XII-L...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ...mehr