Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.2 Beginn des erstmaligen Anspruchs bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 74 Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden grundsätzlich die Reisekosten für 2 Familienheimfahrten im Monat übernommen. Im Gegensatz zu den Familienheimfahrten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beginnt der Anspruch auf die erste Familienheimfahrt bereits nach Ablauf der ersten 14 Kalendertage. Wie bereits unter Rz. 73 erwähnt, sollte die Familien...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.2 Begriff "erforderliche" Reisekosten und Grundsätze der Berechnung

Rz. 7 Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen (§ 73 Abs. 1 Satz 1). Erforderliche Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden, die geringsten Ko...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

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Jung, SGB XII § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Durch Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Geset...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.14.4 Anzuerkennende Reisekosten bei Familienheimfahrten

Rz. 77 Die Anerkennung und Berechnung von Reisekosten für die Familienheimfahrten erfolgt unter der Maßgabe, dass die Kosten erst nach 2 Wochen (bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) oder erst nach 8 Wochen (bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) übernommen werden, nach den gleichen Grundsätzen wie bei der An- und Abreise des Rehabilitanden (Rz. 21 bis 59). ...mehr

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Jung, SGB XII § 128b Persönliche Merkmale

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser Ä...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 3 Materialien

Rz. 90 Gemeinsame Rechtliche Anweisung (GRA) der Deutschen Rentenversicherung zu § 73 SGB IX, online abrufbar im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten (UV-Reisekostenrichtlinien zum 1.7.2023), abrufbar auf der Website de...mehr

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Jung, SGB XII § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 wird durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel der...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.4 Benutzung eines Taxis oder Mietwagens

Rz. 37 Wenn aus triftigen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel benutzt werden kann, werden vom Rehabilitationsträger bei Benutzung eines Taxis (= gewerblicher Personentransport; bedarf der behördlichen Genehmigung, um ohne Auftrag auf der Straße Fahrgäste aufzunehmen; vgl. § 47 PBefG) oder eines Mietwagens (Personenkraftwagen, der nur aufgrund eines Beförderungsauftrags Per...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgebende die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.1 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Einzugsstellen (§ 211 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Für die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter sowie für Hausgewerbetreibende gelten gemäß § 174 Abs. 1 die in §§ 28d bis 28n und 28r SGB IV enthaltenen Regelungen über die Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die für abhängig Beschäftigte zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, P...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19 Reisekosten im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 84 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) dient dazu, arbeitsunfähige Erwerbstätige nach lang andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung wird die Arbeitsfähigkeit im Rahmen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.20 Fahr-/Reisekosten im Zusammenhang mit Interkurrenten Erkrankungen

Rz. 88 Interkurrente Erkrankungen sind akute Zwischenerkrankungen, die während einer stationären medizinischen Rehabilitationsleistung auftreten und sofort behandelt werden müssen. Kann die interkurrente Erkrankung nicht in der Rehabilitationsklinik mit behandelt werden, werden Fahrten zu externen Behandlern (z. B. Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus) notwendig. Gemäß der zwischen de...mehr

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Jung, SGB XII § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser ...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig sind. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI, § 33 SGB VII), wenn eine Begleitung aufgrund des...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.10 Parkgebühren

Rz. 59 Maßstab für die Angemessenheit von Reisekosten – dazu zählen auch die Parkgebühren – ist das BRKG (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.3.2024, L 6 VG 2976/23). Nach § 10 Abs. 1 BRKG i. V. m. Ziff. 10.1.2 BRKGVwV können Parkgebühren grundsätzlich bis zu 15,00 EUR täglich übernommen werden. Allerdings ergibt sich aus dem Umstand, dass § 73 Abs. 4 Satz 1 SGB IX bei Fahrte...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10.1 Unterschied ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation

Rz. 35 Der Unterschied zwischen der in Rehabilitationseinrichtungen durchgeführten ambulanten und stationären Rehabilitation liegt in der Bereitstellung der Unterkunft. Die notwendige Verpflegung für die Zeit des Aufenthaltes in der ambulanten Rehabilitationseinrichtung ist dagegen i. d. R. auch Bestandteil der ambulanten Rehabilitation. In der Vergangenheit wurde die ambulan...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.7 Abgrenzung der Rehabilitation zur Krankenhausbehandlung

Rz. 28 Während bei der Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V, § 33 SGB VII, § 42 SGB XIV) die intensive fachmedizinische Behandlung einer Erkrankung im Vordergrund steht (vgl. § 107 Abs. 1 SGB V sowie BSG, Urteil v. 10.4.2008, B 3 KR 19/05 R, Rz. 35), sind die Rehabilitationsleistungen darauf ausgerichtet, die Behinderung (voraussichtlich lang anhaltende Funktions- und Fähigkeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10 Die einzelnen Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 33 § 47 Abs. 2 nennt exemplarisch die einzelnen Teilleistungen, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation zu erbringen sind. Der Absatz enthält keine abschließende Regelung, sondern benennt lediglich den Kernbereich der medizinischen Rehabilitation (BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 44/08 R). Rz. 34 Die konkreten Leistungsansprüche ergeben sich aus den rehabilitations...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.3 Ziele und Voraussetzungen der medizinischen Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 11 Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verfolgen das Ziel, dem behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen zu helfen, seinen Alltag (z. B. berufliche Verpflichtungen und/oder Teilnahme am Leben in der Gesellschaft/Gemeinschaft, Versorgung des eigenen Haushalts einschließlich Bereitung von Nahrungsmitteln) möglichst ohne gesundheitliche Barrieren selbs...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetzes – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Bis auf eine Änderung blieb die Vorschrift bis heute unverändert. Die Änderung betrifft die Einführung des heutigen Abs. 2 Nr. 6a und bezieht sich...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenbehandlung und Rehabilitation

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis 31.12.2017 geltende Vorgängerversion des § 27 a. F. hatte bis auf redaktionelle Änderungen einen vergleichbaren Inhalt, allerdings wurde in ...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.8 Abgrenzung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu Vorsorgeleistungen der Krankenkassen

Rz. 31 Der medizinischen Rehabilitation liegt ein biopsychosoziales Modell von Krankheit und Behinderung zugrunde. Das Modell beschreibt Gesundheit und Krankheit als Ergebnis des Ineinandergreifens physiologischer, psychischer und sozialer Vorgänge und umfasst einen ganzheitlichen Ansatz, der über das Erkennen, Behandeln und Heilen einer Krankheit hinausgeht. Durch die Rehab...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 3 Literatur

Rz. 11 Empfehlungen/Gemeinsame Empfehlungen der BAR, veröffentlicht auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de): Empfehlungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation in der Neurologie Empfehlungen zur Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und Cmehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2.2 Verweis auf die in § 42 aufgeführten Ziele

Rz. 6 § 43 verpflichtet die Rehabilitationsträger durch den Hinweis auf § 42, dass die in § 42 aufgeführten Ziele der Rehabilitation bereits während der Krankenbehandlung/Krankenhausbehandlung zu verfolgen sind. Dadurch sollen die Chancen der medizinischen Rehabilitation konsequenter genutzt werden. Vom Gesetzgeber wurde allerdings nicht bezweckt, dass die Leistungen der Kra...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2.1 Zielsetzung

Rz. 4 Die medizinische Rehabilitation (§ 42) hat – anders als z. B. die kurative Behandlung – nicht die Heilung einer Erkrankung, sondern die Beseitigung bzw. Minderung einer Behinderung, der Pflegebedürftigkeit oder der Störung im Erwerbsleben zum Ziel (vgl. § 42 Abs. 1). Während die Krankenbehandlung (z. B. §§ 27 bis 39 SGB V) nach der Definition der WHO die bestmögliche G...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2.3 Verweis auf § 12

Rz. 7 § 43 verpflichtet die Rehabilitationsträger mit dem Hinweis auf § 12, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Rehabilitationsbedarf bereits während der Krankenbehandlung – also frühzeitig – erkannt wird. Diese Verpflichtung zur frühzeitigen Erkennung des Rehabilitationsbedarfs ist im Zusammenhang mit § 9 zu sehen. Danach ist jeder Rehabilitationsträger verp...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.2 Grundlagen

Rz. 10 Unter Rehabilitationsleistungen versteht man alle medizinischen Leistungen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen. Sie erfolgen meist ambulant oder stationär, können jedoch auch am Wohnort (mobile Rehabilitation) erbracht werden. Kon...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2.5 Besonderheit bei der neurologischen Frührehabilitation (Phase B)

Rz. 10 Ergänzend zu § 43 SGB IX stellt § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V klar, dass die akutstationäre Behandlung auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation beinhaltet. Die Frührehabilitation hat das Ziel, die Basisfähigkeiten wiederherzustellen und eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Fähigkeitsstörungen...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2.4 Verweis auf § 19

Rz. 9 Sind während der Rehabilitation voraussichtlich Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen (§ 5) notwendig oder mehrere Rehabilitationsträger (§ 6) beteiligt, haben die Rehabilitationsträger sogar unter Mitwirkung des Erkrankten einen Teilhabeplan (§ 19) aufzustellen. Zweck des Teilhabeplanverfahrens ist, die Leistungsabfolge und/oder die Zuständigkeiten der untersc...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zielsetzung Rz. 4 Die medizinische Rehabilitation (§ 42) hat – anders als z. B. die kurative Behandlung – nicht die Heilung einer Erkrankung, sondern die Beseitigung bzw. Minderung einer Behinderung, der Pflegebedürftigkeit oder der Störung im Erwerbsleben zum Ziel (vgl. § 42 Abs. 1). Während die Krankenbehandlung (z. B. §§ 27 bis 39 SGB V) nach der Definition der WHO die...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.1 Wesen der medizinischen Rehabilitationsleistungen

Rz. 6 Die Leistungen der medizinischen Rehabilitation fördern im Gegensatz zu den anderen Leistungsgruppen des § 5 den Gesundheitszustand des Rehabilitanden. Durch sie sollen die körperlichen und seelischen Fähigkeiten und Funktionsmöglichkeiten des behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Betroffenen gefördert bzw. wieder hergestellt werden – und zwar so weit, dass der Be...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 1 Satz 1 erhalten Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2) Leistungen von den Rehabilitationsträgern, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder Benachteiligungen entgegenzuwirken. Die Teilhabeleistungen dienen dazu, dem betroffen...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis 31.12.2017 geltende Vorgängerversion des § 27 a. F. hatte bis auf redaktionelle Änderungen einen vergleichbaren Inhalt, allerdings wurde in § 43 aufgrund des a...mehr

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Sauer, SGB IX § 43 Krankenb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 43 zielt auf einen möglichst frühzeitigen Beginn der Rehabilitationskette ab, sobald sich bei dem Erkrankten Anzeichen für Störungen in der Teilhabe zeigen. Die Vorschrift verpflichtet deshalb die Rehabilitationsträger dafür zu sorgen, dass ein ggf. bestehender oder sich abzeichnender Rehabilitationsbedarf wegen eingetretener oder drohender Behinderungen (einschließlic...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.4 Abgrenzung im Verhältnis zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 20 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zielen darauf ab, den Rehabilitanden erstmals oder erneut dauerhaft in den (nach Möglichkeit) ersten Arbeitsmarkt zu integrieren (vgl. § 49 Abs. 1). Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern....mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.3.4 Rehabilitationsprognose

Rz. 19 Die Rehabilitationsprognose ist eine medizinisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über den voraussichtlichen Erfolg der Teilhabeleistung bzw. über die Erreichbarkeit eines festgelegten Rehabilitations-/Teilhabeziels durch eine geeignete Teilhabeleistung. Die Prognose bezieht sich bei medizinischen Leistungen zur Rehabilitation auf einen näher festzulegenden Zeitr...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.1 Überblick

Rz. 21 § 42 befasst sich mit den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1). Ziel ist, Behinderungen einschließlich Krankheitsfolgen zu beseitigen oder zu mindern. Die Leistungen der Sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5) setzen nicht bei der "Behandlung" einer Behinderung an, sondern sollen dem Menschen mit Behinderung zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantw...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.11 Besondere Verfahren und Methoden (Abs. 3)

Rz. 39 Die medizinische Rehabilitation bezieht sich nicht nur auf einzelne Organe oder Körperabschnitte, sondern betrachtet das gesamte Individuum des behinderten bzw. von einer Behinderung bedrohten Menschen als Rehabilitationssubjekt. Im Sinne der Ganzheitlichkeit der Behandlung sind multiprofessionelle und interdisziplinäre Handlungsschemata – auch unter Berücksichtigung ...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.2 Hilfsmittel

Rz. 23 Als Hilfsmittel i. S. d. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen wegen des Wortlautes des § 47 Abs. 1 nur bewegliche Sachen in Betracht. Hilfsmittel, die z. B. mit dem Wohngebäude fest verankert sind (Treppenlift, Haltegriffe im Bad, usw.), kann der Rehabilitationsträger nicht im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bewilligen. Ferner ist e...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Gemeinsame Empfehlungen der BAR, veröffentlicht auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de), z. B.: Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess", Gemeinsame Empfehlung "Begutachtung". Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) , veröffentlicht auf der Websit...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.10.2 Die Teilleistungen im Einzelnen

Rz. 37 Die Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation sind in Abs. 2 ausdrücklich aufgezählt. Zu erwähnen ist, dass bestimmte dieser Teilleistungen auch außerhalb von ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erbracht werden können (vgl. Rz. 34). Bei den einzelnen Teilleistungen der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um folgende Versor...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.3.1 Rehabilitationsbedürftigkeit

Rz. 13 Rehabilitationsbedürftigkeit i. S. d. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation besteht bei ei­ner ge­sundheitlich bedingten dro­hen­den oder bereits manifesten Beeinträch­tigung der Selbst­bestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Le­ben in der Ge­sellschaft (einschließlich Bildung, Beruf). Voraussetzung ist, dass die notwendigen Leistungen über die der kurativ...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.9 Abgrenzung der Heilmittel im Verhältnis zu medizinischen Rehabilitationsleistungen

Rz. 32 Zu den Heilmitteln gehören insbesondere Maßnahmen, die eher äußerlich auf den Körper einwirken. Dazu zählen u. a. die physikalische Therapie (Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie und Thermotherapie), die Ergotherapie, um Funktionen oder Funktionsabläufe zu verbessern, die Sprach-, Stimm- und Sprechtherapie sowie physiotherapeutische Übungen, um die Kraft, Ausdauer und...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.6 Abgrenzung zu den Leistungen zur Bildung/Weiterbildung

Rz. 26 Menschen mit Behinderung erhalten während des Schul- oder Hochschulbesuchs oder während einer Weiterbildung Unterstützung zulasten des Trägers der Eingliederungshilfe, damit sie Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können (kommunikative, technische und andere Hilfsmittel, behindertengerechtes Lernmaterial, Fahrdienste, Übernahme von Fahrtkosten, Assistenzen; §...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.3.3 Rehabilitationsziel

Rz. 18 Ziel der medizinischen Rehabilitation ist entsprechend § 1 und § 4 Abs. 1 die zügige Eingliederung bzw. Wiedereingliederung eines behinderten Menschen in dessen "normalen" Lebensalltag (insbesondere Sicherung der Fähigkeiten zur Erledigung der eigenen Versorgung, der Fortbewegung, der Kommunikation, der beruflichen und sozialen Integration/Inklusion). Entscheidend sin...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 118, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.3.2 Rehabilitationsfähigkeit

Rz. 16 Rehabilitationsfähig ist ein Leistungsberechtigter, wenn er aufgrund seiner somatischen und psychischen Verfassung die notwendige Belastbarkeit besitzt, an dem Rehabilitationsgeschehen aktiv mitzuwirken. Die Rehabilitationsträger können die vorgeschlagenen Leistungen erst dann verweigern, wenn weit überwiegend damit zu rechnen ist, dass aufgrund der unzureichenden Verf...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.3 Adaption bei Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 25 Bei Abhängigkeitskranken dient die Adaption im Anschluss an eine Entwöhnung dem Zweck, den Betreffenden auf Dauer in Beruf und Gesellschaft zu integrieren (z. B. Aufbau einer festen Tagesstruktur) und ihn dadurch vor Rückfällen zu schützen. Vom Inhalt her beinhalten Adaptionsmaßnahmen überwiegend Hilfen arbeits- und sozialtherapeutischer Art wie Arbeits- und Haushalts...mehr