Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.5 Förderung einer trägerübergreifenden Fort- und Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 10 § 39 Abs. 2 Nr. 4 verpflichtet die BAR, eine trägerübergreifende Fort- und Weiterbildung zur Unterstützung und Umsetzung trägerübergreifender Kooperation und Koordination anzubieten. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dem Rehabilitationsberater bzw. sonstigen Mitarbeiter nicht nur das Rehabilitations- und Teilhaberecht des eigenen Trägerteils, sondern auch das R...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 113 ist Eingangsvorschrift für das Kapitel 6 im Teil 2 des SGB IX über die soziale Teilhabe mit den dazugehörigen besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen und damit dem Eingliederungshilferecht. Sie listet nicht nur die Leistungen zur Sozialen Teilhabe auf, sondern trifft auch einige grundlegende Regelungen, auch im Verh...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.6.3 Sozialpädiatrische Zentren (SPZs)

Rz. 33 Hier ist zu unterscheiden zwischen SPZs i. S. d. § 43a SGB V i. V. m. § 119 SGB V einerseits und SPZs i. S. d. § 46 SGB IX. zu a) Nach § 119 SGB V können Sozialpädiatrische Zentren (SPZs) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung ermächtigt werden, wenn sie fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirts...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20h ist ursprünglich als § 20c durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Er ergänzte und konkretisierte die bis dahin in § 20 enthaltenen Regelungen zur Förderung der Selbsthilfe als Ziel der Prävention und Rehabilitation. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.1 Stationäre Behandlung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 17 Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten bei Leistungen, die stationär erbracht werden. Das sind Leistungen, die mit Unterkunft und Verpflegung verbunden sind. Die Vorschrift erfasst vor allem vollstationäre Behandlungen in einem Krankenhaus (§ 39 Abs. 1), in einer Vorsorgeeinrichtung (§§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 1) oder zur Entbindung in einem Krankenhaus oder einer Entbindun...mehr

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Sauer, SGB IX § 142 Sonderr... / 2.1 Beitrag zu den Kosten des Lebensunterhalts bei Minderjährigen (Abs. 1)

Rz. 3a Minderjährigen Leistungsberechtigten und ihren Eltern oder einem Elternteil ist nur bei Leistungen nach § 138 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 5 und 7 die Aufbringung der Mittel in Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen zuzumuten. Zu diesen Leistungen gehören heilpädagogische Leistungen (§ 138 Abs. 1 Nr. 1), Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 1...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.13 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 38 Die Entgeltleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck her mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung), sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts teilweise unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Prozentsätze, die bei der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.5 Landesrahmenvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 28 Bei der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Leistungskomplexe, die sowohl Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 1 und 2 als auch Leistungen zur sozialen Teilhabe gemäß § 79 SGB IX (vgl. § 46 Abs. 3) umfassen. Außerdem wird der Leistungskomplex angereichert um die sog. indirekten Leistungen (Reflexion...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Rz. 21 Die interdisziplinäre Frühförderung wird ausschließlich als Komplexleistung (vgl. Rz. 24 ff.) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2) und ist so lange notwendig, bis das individuelle Teilhabeziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem Tag vor dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Die Förderung und Therap...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.2 Kostenträger

Rz. 42 Die interdisziplinären Früherkennungs- und Förderleistungen (Therapien aufgrund der Vorgaben des Förder- und Behandlungsplans) sind in erster Linie anteilig von den Krankenkassen und den Kommunen/Träger der Eingliederungshilfe zu finanzieren (vgl. Rz. 41), soweit keine Zuwendung durch Dritte (z. B. durch das Bundesland; Rz. 47) erfolgt. Jeder Rehabilitationsträger ist ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Besonderheit: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 16 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) dient dazu, arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitstagen, arbeitstäglichen Arbeitszeiten und/oder Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3 Höhe der anzuerkennenden Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 22 Die Kostenübernahme beschränkt sich auf die reinen, im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig werdenden Fahrkosten. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Kosten eines Gepäcktransports werden nicht übernommen (Ausnahme: § 18), wohl aber Kosten medizinisch notwendig werdender Familienheimfahrten oder Besuchsfahrten von Familienangehörigen zur B...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.3 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 91 Einen weiteren Pflichtversicherungstatbestand sieht Satz 1 Nr. 3 für die Personen vor, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (vgl. auch GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand: 28.11.2023, Abschn. 4). Bereits aus dem Zweck der Regelung in Nr. 3 is...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.7 Antrittslaufzeiten mit und ohne Teilhabeplanung (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 19 An keiner Stelle im SGB ist geregelt, innerhalb welcher Fristen die Rehabilitations-/Teilhabeleistungen nach ihrer Bewilligung durch den entsprechenden Rehabilitationsträger beginnen müssen. Aus diesem Grund haben die Rehabilitationsträger gemäß Abs. 1 Nr. 7 die sog. durchschnittliche Antrittslaufzeit zu melden. Unter dieser versteht man die Zeitdauer zwischen dem Dat...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.4 Durchschnittliche Zeitdauer zwischen Erteilung und Vorlage eines Gutachtens (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 14 Wird ein Antrag auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf unverzüglich und umfassend fest und erbringt die Leistungen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen (§ 14 A...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.6 Anzahl der Leistungsablehnungen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 18 Ergänzend zu § 41 Abs. 1 Nr. 5, in dem die Bewilligung/Erledigung von Anträgen auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen im Fokus steht, verpflichtet Abs. 1 Nr. 6 die Rehabilitationsträger zu melden, wie viele der gestellten Anträge auf Leistungen der Leistungsgruppen i. S. d. § 5 Nr. 1, 2, 4 und 5 nicht oder nicht vollständig bewilligt wurden. Eine nicht vollständige B...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.4 Aufwendungsersatz (Abs. 3)

Rz. 47 Die Kostenträger tragen die Sach- und Personalkosten der BAR zu gleichen Teilen. Kostenträger sind: die Gruppe Krankenversicherung (§ 2 Abs. 1) gemeinsam, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus können die übrigen Mitglieder der BAR Kostenträger sein (§ 9 der Satzung der BAR). Für die...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.5 Bearbeitungsdauer (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 16 Damit Rehabilitations-/Teilhabeleistungen zügig eingeleitet werden, ist es notwendig, dass der Rehabilitationsträger (nach Klärung der Zuständigkeit) auch zügig über den entsprechenden Antrag entscheidet. Sobald der leistende Rehabilitationsträger nach § 14 feststeht, hat dieser den individuellen Teilhabebedarf unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern i. S. d. § 121 BG...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.8 Anzahl der trägerübergreifenden Teilhabeplanungen und Teilhabeplankonferenzen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 23 Nach § 9 haben die Rehabilitationsträger bei der Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen, während der Leistung selbst und beim Abschluss von Sozialleistungen (z. B. Auswerten von Entlassungsberichten) zu prüfen, ob im Einzelfall ein noch offener Teilhabebedarf besteht. Ergeben die Feststellungen, dass zur Befriedigung des Teilhabebedarfs mehrere Rehabilitationsträge...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.8 Einbindung von Selbsthilfe und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 17 Art. 29 der UN-BRK garantiert Menschen mit Behinderungen "gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben" zu können. Diese Möglichkeit ist ein entscheidendes Grundrecht. Demzufolge zählt es gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 7 zu den Aufgaben der BAR, die Partizipation Betroffener durch stärkere Einbindung von Selbsthilfe- und Se...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.15 Rechtsbehelfe: Widersprüche und Klagen (Abs. 1 Nr. 15)

Rz. 40 Damit der Gesetzgeber Schwachstellen im Verwaltungsverfahren erkennen und bei Bedarf "nachregeln" kann, ist es wichtig für ihn zu erfahren, wie häufig Leistungsberechtigte im Zusammenhang mit den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen juristisch gegen Leistungsentscheidungen der Rehabilitationsträger in Form eines Rechtsbehelfs vorgehen. Bei dem Rechtsbehelf ist zu unter...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.1 Inhalt der Zielvereinbarungen

Rz. 6 Inhalt der Zielvereinbarung ist, welche Leistungen zu erbringen und wie diese zu vergüten sind. Die Zielvereinbarung kann neue Wege der Bestimmung von Leistungsinhalten und Vergütungsabreden enthalten aber auch Inhalte der Vereinbarungen nach Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 ergänzen (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428...mehr

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ZErb 05/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht 5. Auflage, 2025 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09832-4, 219 EUR Der umfangreiche und umfassende Kommentar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Entgelt / 5.2.1.5 Grundbegriff: einschlägige Berufserfahrung

Gem. Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Abs. 2 TV-L ist einschlägige Berufserfahrung eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie kann nur in einem Arbeitsverhältnis erworben werden. Mithin erfolgt ein tätigkeitsbezogener Abgleich der in der bzw. in den Vorbeschäftigung(en) erlangten Kenntnissen und Fähigkeiten m...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. SGB IX

Rz. 23 Leistungen des SGB IX (Eingliederungshilfe)[29] werden an Menschen mit Behinderung und an von Behinderung bedrohte Menschen erbracht. Ziel der Leistungen des SGB IX ist die Förderung der Selbstbestimmung und der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gleichzeitig hat es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe gemacht Benachteiligungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 43 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / 4 Mögliche Maßnahmen

Durch das Gesetz werden auch keine konkreten Maßnahmen vorgeschrieben. Auch dies ist Ausdruck der Qualifizierung des BEM als "verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit vermitteln soll". In Betracht kommen (individuelle) Maßnahmen wie z. B. ein Mitarbeitergespräch, eine Arbeitsplatz- und Arbeitsab...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / Zusammenfassung

Überblick Seit 1.5.2004 haben Arbeitgeber die Pflicht, ein "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) durchzuführen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 SGB IX vorliegen. Diese Pflicht trifft alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße; gleichgültig ist auch, ob es in dem Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt. Durch das BEM sollen die Ve...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / 3 Verfahrensgrundsätze

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Verfahren vor. Nach der Rechtsprechung regelt das Gesetz das BEM als einen "verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit vermitteln soll". Allgemein wird jedes BEM-Verfahren durch folgende Grundsätze bestimmt: Die Initiativlast für die Durchführung eines BEM träg...mehr

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Sauer, SGB IX § 76 Leistung... / 2.1 Zielsetzung (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 umschreibt als alternative Teilziele der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die Ermöglichung oder die Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Insoweit wiederholt die Regelung das bereits in § 1 Satz 1 an herausgehobener Stelle genannte zentrale Ziel der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in de...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe nach § 26 Abs. 2 Nr. 6 vom Juni 2019, veröffentlicht u. a. auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation. Selbsthilfegruppenjahrbücher, abrufbar auf der Website der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen. Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegr...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.3 Blick auf die einzelnen trägerspezifischen Fördervorschriften

Rz. 5 Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gefördert werden können, sind von Rehabilitationsträger zu Rehabilitationsträger unterschiedlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Anspruch auf die Förderung aus § 20h SGB V hergeleitet. Danach können die Krankenkassen und ihre Verbände die Selbst...mehr

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Sauer, SGB IX § 76 Leistung... / 2.2.9 Sonstige Leistungen

Rz. 22 Die Aufzählung in § 76 Abs. 2 ist nur beispielhaft und nicht abschließend (SG Hannover, Urteil v. 11.7.2022, S 58 U 134/18). Als Leistungen zur sozialen Teilhabe werden diejenigen Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern. Leistungen der sozialen Rehabilitation sehen Maßn...mehr

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Sauer, SGB IX § 75 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 22 Axmann, Teilhabe an Bildung – die Umsetzung im BTHG, ArchsozArb 2021, Nr. 2, 36. Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen, JM 2024, 385. ders., Rehabilitation im Sozialrecht, JM 2023, 192. Fuchs, Was sich im Bereich von Pflege und Eingliederungshilfe änderte – und was sich 2018 ändern wird, SozSich 2017, 237. Luthe, Teilhabe an Bildung nach §...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.5 Grundsätze der Förderung

Rz. 10 Die Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen ergeben sich aus § 4 der unter Rz. 4 aufgeführten Gemeinsamen Empfehlung. Die finanzielle Unterstützung dieser Institutionen verfolgt nicht das Ziel, deren Aufwendungen für deren Selbsthilfearbeit vollständig zu übernehmen. Möglich ist vielmehr nur eine zweckgebundene Bet...mehr

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Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 3 Literatur

Rz. 10 Bieritz-Harder, Der Weg zum Beruf zwischen "Teilhabe an Bildung" und "Teilhabe am Arbeitsleben", SGb 2017 S. 491. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX, SGb 2017, 307. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017, 649. Keil, Das BTHG – Die Änderungen im Eingliederungshilferecht...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.2 Gemeinsame Empfehlung der BAR

Rz. 4 In welcher Weise und in welchem Umfang Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gefördert werden sollen, haben gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 6 die Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, die Bundesanstalt für Arbeit und die Träger der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung eine " Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthi...mehr

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Sauer, SGB IX § 76 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift umschreibt in Abs. 1 zusammenfassend die Leistungen, die als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbracht werden, und nennt in Abs. 2 die Leistungen, die von allen zuständigen Rehabilitationsträgern erbracht werden. Abs. 1 nimmt zur Herstellung von Rechtsklarheit eine eindeutige Begriffsdefinition von Sozialer Teilhabe und eine Abgrenzun...mehr

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Sauer, SGB IX § 119 Gesamtp... / 2.3 Gesamtplankonferenz und Teilhabeplankonferenz

Rz. 6 Abs. 3 enthält Regelungen, die die Verfahren der Gesamtplankonferenz und der Teilhabeplankonferenz nach § 20 zusammenführen. Ist der nach Abs. 1 zuständige Träger der Eingliederungshilfe zugleich leistungspflichtiger Rehabilitationsträger nach § 15, so soll er die Gesamtplankonferenz mit der Teilhabeplankonferenz nach § 20 miteinander verbinden. Das ist gerade deshalb ...mehr

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Sauer, SGB IX § 79 Heilpäda... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Voraussetzungen und Umfang der Leistungen für die Gewährung heilpädagogischer Maßnahmen. Heilpädagogische Leistungen können sowohl als Einzelleistung als auch als Komplexleistung gewährt werden. Die Differenzierung folgt nach Maßgaben des § 79. Gemäß Abs. 1 werden heilpädagogische (Einzel-) Leistungen an noch nicht eingeschulte Kinder erbracht, w...mehr

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Sauer, SGB IX § 76 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 23 Böttcher, Eingliederung durch Unterkunft? Unterkunftskosten als Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Studieende, NZS 2019, 932. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192. Proufas/Olberg, Sexualassistenz als Leistung der Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX, SRa 2023, 47. Schäfer, Inklusives und selbstbestimmtes Wohnen als Grundrecht aller Menschen und das Dilemma ...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 29 a. F., der bis auf leichte Veränderungen beim Sprachgebrauch inhaltlich dem heutigen § ...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 3 Literatur

Rz. 11 Becker, Das Bundesteilhabegesetz und die Auswirkungen auf die Organisation der Träger der Eingliederungshilfe, KommJur 2019, 441. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge e. V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung, NDV 2019, 337. Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jm 2023...mehr

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Sauer, SGB IX § 117 Gesamtp... / 2.4 Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt (Abs. 4)

Rz. 9 Abs. 4 regelt die Beteiligung des zuständigen Leistungsträgers am Gesamtplanverfahren für den Fall, dass im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt bestehen. Wie bei Abs. 3 reicht das niederschwellige Aufgreifkriterium aus. Weitere Voraussetzung für die Beteiligung ist auch hier die Zustimmung des Leistungsberechtigten und die Erforderl...mehr