Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.3 Maßnahmenplanung

Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist. Die M...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.2 Situationsanalyse

Wichtig Welche Faktoren beeinflussen die dauerhafte Weiterbeschäftigung? Die Situationsanalyse erfolgt in der praktischen betrieblichen Umsetzung des BEM in sehr unterschiedlicher inhaltlicher Tiefe. Die Folge sind vielfach keine, unzureichende oder wenig nachhaltige Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters nicht wirklich sicherstellen. Zu häufig wird aussc...mehr

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BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.4 Besondere Aufgabe bei schwerwiegenden Krankheitsverläufen

Schwerwiegende Langzeiterkrankungen und Gesundheitskrisen – z. B. Krebserkrankungen, rheumatische oder psychotische Erkrankungen – können dazu führen, dass der Betroffene seine Arbeitsleistung trotz aller medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen muss das BEM-Team Kontakt zu den Rehabilitations- und Sozialleistungsträg...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Arbeitsstätten bedeutet, dass diese für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder mentalen Behinderungen sowie für Ältere nicht nur sicher und nutzerfreundlich begeh- bzw. befahrbar sind, sondern dass in ihnen die gewünschte bzw. vereinbarte Arbeit an entsprechenden Arbeitsplätzen auch sicher und gesundheitsförderlich verrich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Einzelfälle

Rz. 11 Abwarten: Der Arbeitnehmer kann die Klagefrist nach § 4 KSchG bis zum letzten Tag ausschöpfen. Falls er jedoch ohne triftigen Grund bis zum letzten Augenblick abwartet, trägt er das Risiko, dass eine fristgerechte Klageerhebung nicht mehr gelingt.[1] Weder das Warten auf eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung[2] noch auf die Entscheidung in einem Parallelver...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76b wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 in das SGB VI eingefügt (vgl. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388); die Regelung des § 76b ist erst auf die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in den Gesetzesentwurf eingefügt worden: BT-Drs. 14/441 (Beschlussempfeh...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert, z. B. mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) sowie dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621). Satz 5 erhi...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.5 Erstattungsfähige Beiträge

Rz. 30 Erstattungsfähig sind gemäß § 210 Abs. 3 Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge und Höherversicherungsbeiträge, die nach den Vorschriften des SGB VI oder (für Zeiten bis zum 31.12.1991) nach den Vorschriften der RVO, des AVG oder des RKG gezahlt worden sind. Nach § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 erstreckt sich der Anspruch auf Beitragserstattung auf Beiträge, die nach dem 20.6....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.1 Prüfvereinbarung auf Landesebene bzw. auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

Rz. 12 Die Pflicht, Vereinbarungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu schließen, bildet ein Kernstück der Vorschrift. Zusammen mit § 106 und § 106a inkludiert § 106b ein rechtliches System der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei vertragsärztlichen Tätigkeiten. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung geht es nicht um die Festsetzung des richtigen Honorars, sondern um die Aufrechterh...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / VI.5. Fallbeispiel

Nicht nur die Kostenträger und Reha-Dienstleister sehen Vorteile in einem geregelten Reha-Management. Auch anwaltliche Vertreter haben die Vorteile für ihre Mandanten erkannt. Wir berichten über einen Kinderunfall, bei dem durch eine intensive und enge Zusammenarbeit mit einem Reha-Dienst das verunfallte Kind in allen Rehabilitationsbereichen (medizinische, soziale und berufl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Vorliegen einer gemischten Anstalt

Rz. 435 Das Vorliegen einer gemischten Anstalt kann von Außenstehenden und somit auch von den potenziellen Patienten nicht ohne weiteres erkannt werden. Bereits der Umstand, dass innerhalb eines Gebäudekomplexes sowohl eine Krankenhausbehandlung als auch Kuren- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt sowie Rekonvaleszenten aufgenommen werden, führt zum Vorliegen einer gemis...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / II.1. Fallbeispiel

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten. Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld. Der Beginn einer station...mehr

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§ 8 Sachschaden / VII. Rechtsanwaltskosten

Rz. 426 Dass der Schädiger dem Geschädigten auch die durch die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten zu erstatten hat, wurde zwar vom BGH früher abgelehnt,[573] ist nunmehr jedoch absolut herrschende Meinung.[574] Dies kann selbst dann gelten, wenn die Gegenseite eine Haftung dem Grunde nach anerkannt hat.[575] Entscheidend für den dabei zu b...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / I. Einführung

In der Praxis ist die Initiierung von Reha-Management schwierig und mit Vorurteilen behaftet. Insbesondere sind auch teilweise die konkreten Vorteile des Reha-Managements unbekannt. Daher soll dieser Beitrag Wissen um die Vorteile des Reha-Managements vermitteln und damit dessen Akzeptanz fördern. Reha-Management bezeichnet den Prozess der koordinierten Planung, Durchführung u...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[7] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2.4 Durchführende und beteiligte Personen

Die Situationsanalyse wird jeweils vom Fallmanager organisiert und koordiniert. Er hat zu dem Betroffenen ein besonderes Vertrauensverhältnis. Die Zustimmung, Mitwirkung und Selbstbestimmung des betroffenen Beschäftigten bei der Situationsanalyse sind bedeutende Voraussetzungen für deren erfolgreiche Durchführung. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht, zusätzlich eine ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 2 Aspekte und Instrumente der Situationsanalyse

Die systematische Situationsanalyse soll klären, welche Bedingungen die Arbeitsunfähigkeit bzw. eine positive Wiedereingliederung der Betroffenen beeinflussen und wie diese durch das Unternehmen bzw. die Organisation verändert werden können. Im Rahmen einer ganzheitlichen Situationsanalyse ist mit Zustimmung des Betroffenen abzuklären, ob Belastungsfaktoren in seiner privaten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Situationsanalyse: Zentrale... / 4.1 Muskuloskelettale Erkrankungen

Erkrankungen des Bewegungsapparates haben weiterhin den größten Anteil am Arbeitsunfähigkeitsgeschehen, gemessen am Arbeitszeitausfall. Häufige Erkrankungen sind der vorzeitige Verschleiß von Gelenken (Arthrose) und Bandscheibenvorfälle. Um Beschäftigten mit derartigen Erkrankungen einen Einsatz am bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, stehen technische Maßnahmen zur Redukt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewerbesteuerfreiheit der ambulanten Eingliederungshilfe

Die Tätigkeit i.R.d. ambulanten Eingliederungshilfe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. mit körperlichen oder geistigen Behinderungen ist gewerbesteuerfrei. Nach Auffassung des FG ist gewerbesteuerlich keine Eingrenzung der Rehabilitation auf eine "medizinische Rehabilitation" i.S.d. SGB V (mit Kostentragung durch die gesetzliche Krankenversicherung) geboten. F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitspsychologie im BGM / 1 Gesundheitspsychologie

Die Fachdisziplin der Gesundheitspsychologie beschäftigt sich mit den die Gesundheit beeinflussenden personalen, sozialen und strukturellen Faktoren.[1] Dabei greift die Gesundheitspsychologie auf innerhalb der Fachdisziplin entwickelte Theorien und Modelle zu, welche die Entstehung und Aufrechterhaltung von gesundheitsbeeinträchtigenden und gesundheitsförderlichen Einstellu...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.3 Einklang der Gemeinsamen Empfehlungen mit den Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 55 Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherungsträger und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben auf Ebene der BAR Gemeinsame Rahmenempfehlungen vereinbart. Zweck dieser Rahmenempfehlungen ist die Regelung von gemeinsamen Grundsätzen und Strukturen im Rehabilitationsbereich. Inzwischen wurden folgende Rahme...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.8 Beteiligung von Haus-, Fach-, Betriebs- und Werksärzten (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 43 Haus- bzw. Fachärzte haben wegen des persönlichen Kontakts zum Leistungsberechtigten regelmäßig eine hohe Kompetenz zur Beurteilung von Krankheiten und Behinderungen sowie in der Rehabilitationssteuerung. Der Arbeitsbereich der Allgemeinmedizin beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Akut- und Langzeit...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.2 Leistungsspektrum/selbstständige und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 2)

Rz. 9 Jeder Rehabilitationsträger ist verpflichtet, den festgestellten – ggf. rehabilitationsträgerübergreifenden - Teilhabedarf durch seine Leistungen zu befriedigen. Der Umfang seiner Leistungen wird begrenzt durch sein eigenes, ihm zur Verfügung stehendes (gesetzliches und satzungsmäßiges) Leistungsspektrum. Der Rehabilitationsträger soll die Teilhabeleistungen im Rahmen d...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.6 Beteiligung von Verbänden für Menschen mit Behinderungen und von Dritten (Abs. 6)

Rz. 67 Abs. 6 stellt sicher, dass bei der Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen die Erfahrungen und die Kompetenz von Verbänden der Menschen mit Behinderungen einschließlich der Verbände ihrer Angehörigen, von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, von Verbänden der Selbsthilfegruppen, von Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung, von den für die Wahrnehmung der ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.3 Bildung von Arbeitsgemeinschaften (Abs. 2)

Rz. 23 Um dem gemeinsamen Handeln der am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten einen stabilen Rahmen zu geben, sollen die Rehabilitationsträger und ihre Verbände miteinander und mit anderen Stellen regionale (z. B. für einen Landkreis, für eine kreisfreie Stadt oder für einen Bezirk) oder überregionale (z. B. regionsübergreifende) Arbeitsgemeinschaften bilden. Der Gesetzgeber ve...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1.2 Pflegekassen

Rz. 8 Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI). Sie sind bei den Krankenkassen errichtet worden. Die Pflegekassen zählen nicht zu den Rehabilitationsträgern i. S. d. § 6, da die Rehabilitation nicht Aufgabe der Pflegeversicherung und der Pflegekassen ist. Sie erbringen keine Teilhabeleistungen i. S. d. SGB IX. Die Pflegekassen sind allerdings ...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1 Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 zählt auf, welche der nach § 12 SGB I für Sozialleistungen zuständigen Körperschaften (mitgliedschaftlich organisierte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisationen, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdanken; es handelt sich i. S. d. Sozialrechts hier um Sozialversicherungsträger, die der gegenseitigen sozialen Hilfe ihrer Mitg...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 57 Die BAR hat die Aufgabe, die Teilhabeleistungen (§ 5) im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und zu fördern und bietet die Plattform für rehabilitationsträgerübergreifende Abstimmung und Verständigung. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung hat die BAR u. a. darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitationsträger nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der Menschen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.6 Förderung von Selbsthilfegruppen/-organisationen (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 35 Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Charakteristisch für sie ist die spezifische Fachkompetenz, die auf der Kenntnis der Lebenssituation von kranken Menschen oder von Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung beruht – und zwar aufgrund unmittelbarer, eigener Erfahrung der handelnden Personen. Dieses fördert die Akzeptanz bei...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.7 Grundsätze der Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 41 Damit Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung im frühestmöglichen Stadium die für sie erforderlichen Leistungen zur Teilhabe erhalten, ist es erforderlich, dass Anzeichen eines Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe frühzeitig erkannt werden. Das Erkennen und Ermitteln solcher Anzeichen ist gemeinsame Aufgabe aller Rehabilitationsträger, die potenziell am Reha...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.1 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung der Leistungen einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Welche Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen im Einzelfall erforderlich sind, ist von den Rehabi...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger haben neben den Werks- und Betriebsärzten auch mit weiteren Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 163 ff.). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und d...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Zuständigkeitsklärung gemäß der §§ 14 und 15 regelt der Gesetzgeber umfassend, welcher Rehabilitationsträger (§ 6) für Teilhabeleistungen (§ 5) im Verhältnis zum Antragsteller bzw. Rehabilitanden zuständig ist. Diese Zuständigkeitsklärungen haben innerhalb kurzer Zeit (vgl. § 14) zu erfolgen, über die Teilhabeleistungen ist spätestens nach 6 Wochen/2 Monaten ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2 Die Verantwortlichkeiten im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 7 Nach § 28 Abs. 2 werden die Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen dem Verlauf der Rehabilitation angepasst und sind darauf ausgerichtet, den Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles zügig, wirksam, wirtschaftlich und auf Dauer eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Um dem individuellen Teilhabebe...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 2.2 Satz 1 – Möglichkeit von rehabilitationsträgerspezifischen Vorleistungen

Rz. 4 Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 gelten bei der Gewährung von Rehabilitations-/Teilhabeleistungen die §§ 1 bis 8 und 25 bis 84, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergibt. Das bedeutet, dass sich z. B. die Leistungsvoraussetzungen und das jeweilige Leistungsspektrum (Art, Umfang, Zuzahlungen...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.2 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 20 § 26 Abs. 2 Nr. 2 hat das Ziel, durch Gemeinsame Empfehlungen sich bereits im Frühstadium abzeichnende, zukünftige Beeinträchtigungen (gesundheitliche Barrieren) zu erkennen. Dadurch kann dem Fortschreiten gesundheitsgefährdender Prozesse, die durch chronische Erkrankungen und gleichzeitige gesundheitsbelastende Kontextfaktoren begünstigt werden, entgegengewirkt werde...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1 Verpflichtungen/Verantwortlichkeiten der Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 4 Bereits nach § 86 SGB X sind sowohl die Leistungsträger i. S. d. SGB als auch ihre Verbände und öffentlich-rechtlichen Vereinigungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 94 SGB X) verpflichtet, bei der rehabilitationsübergreifenden Leistungserbringung eng zusammenzuarbeiten. Damit sollen z. B. Schnittstellenprobleme vermieden, Strukturen, Zuständigkeiten vereinheitlic...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 3 Materialien

Rz. 28 Gemeinsame Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR (z. B. Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" bzw. Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX".mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.3 Beratung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 In Ergänzung zu den §§ 13 bis 15 SGB I sowie § 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB IX verpflichtet § 25 Abs. 1 Nr. 3 alle Rehabilitationsträger (§ 6) – also auch die Träger der öffentlichen Jugend- und der Eingliederungshilfe – zur Sicherstellung einer umfassenden, trägerübergreifenden Beratung des Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung sowie eines jeden Bürgers, de...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.4 Begutachtungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 14 Die Begutachtung nach § 17 spielt eine zentrale Rolle in der umfassenden Ermittlung des individuellen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarfs. Inhaltlich haben die Gutachten auf die Frage einzugehen, inwieweit und wie die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 angesprochenen Ziele für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen im Einzelfall verwirklicht werden können. Hierfür...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.10 Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 52 Nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 haben die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 aufgelisteten Rehabilitationsträger in Gemeinsamen Empfehlungen ihre Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen zu vereinbaren. Dies ist unter Federführung der BAR im Jahr 2022 mit der Gemeinsamen Empfehlung nach § 26 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergle...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 2.4 Satz 3 – Keine Anwendung des § 43 SGB I im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen

Rz. 6 Die aufgrund § 7 Abs. 2 immer vorrangig zu beachtenden Zuständigkeitsregelungen der §§ 14 und 15 regeln nach Auffassung des Gesetzgebers umfassend die Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger im Hinblick auf die zu bearbeitenden Anträge für alle Teilhabeleistungen. Das schließt jedoch nicht aus, dass in der Praxis eilbedürftige Leistungen nicht rechtzeitig gewährt wer...mehr

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Schell, SGB IX § 24 Vorläuf... / 2.3 Satz 2 – Keine Bindung des Rehabilitationsträgers hinsichtlich der Feststellung des Rehabilitationsbedarfs

Rz. 5 Der leistende Rehabilitationsträger ist nach den §§ 14 Abs. 2 und 15 dafür verantwortlich, dass der Rehabilitationsbedarf umfassend und ggf. auch trägerübergreifend innerhalb der Fristen der §§ 14 und 15 Abs. 4 festgestellt wird. Hierzu ermittelt der leistende Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf nach dem eigenen Leistungsgesetz vertieft insbesondere mithilf...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.5 Prävention (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 18 Nach § 3 haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass der Eintritt einer Behinderung und einer chronischen Krankheit, die zu einer Behinderung führen kann, vermieden wird. Bei einer bereits eingetretenen Behinderung ist eine mögliche weitere Beeinträchtigung der Gesundheits- bzw. Teilhabesituation zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist § 25 Abs. 1 Nr. 5 ...mehr

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Clemens, BBiG § 19 Fortzahl... / 3.2.1 Verhinderungsgrund

Rz. 12 Ein Verhinderungsgrund i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG muss subjektiv in der Person des Auszubildenden liegen.[1] Es muss ein subjektiver, in der Person des Auszubildenden liegender Grund vorliegen, der dem Auszubildenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben die Berufsausbildung unzumutbar macht. Im Rahmen der Abwägung ist zu berücksicht...mehr