Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sommer, SGB XI § 28 Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Dräther/Rothgang, Zur aktuellen Diskussion um die Finanzierungsreform der Sozialen Pflegeversicherung, Fokus Pflegeversicherung 2009, 41. Fuchs, Geriatrische Rehabilitation aus dem Blickwinkel des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), Rehabilitation 2007, 296. Heine, Rehabilitation und Teilhabe in Medizin und Pflege, Teilhabe als Ziel der Rehabilitation 2009, 1...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.4.2 Erforderlichkeit

Rz. 34 Grundsätzlich ist der bisherige Arbeitsplatz des Versicherten als geeignet anzusehen, die (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt herbeizuführen. Nur wenn Art oder Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolgs der Maßnahme die besonderen Hilfen der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erforderlich machen, ist eine Maßnahme der beruflichen Rehabilit...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.4.1 Überblick

Rz. 33 Als Haupttypen der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation werden Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke genannt. Allerdings kommen auch sonstige vergleichbare Einrichtungen in Betracht (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 108). Dabei kann es sich z. B. um Berufstrainingszentren, Einrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte oder Einrichtungen der medizinisch-beru...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.3 Leistungen an Arbeitgeber (§ 50 SGB IX)

Rz. 29 Die Vorschrift benennt in allgemeiner Form diejenigen Leistungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erfolgen können, soweit diese erforderlich sind. § 50 Abs. 3 SGB IX verallgemeinert die für die Bundesagentur für Arbeit geltenden Regelungen für Eingliederungszuschüsse gemäß § 217 SGB III (BT-Drs. 14/5074 S. 108). Dies beruht auf dem Gedanken, dass die b...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35 wurde durch Art. 7 Nr. 9 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neugefasst. Sprachlich änderte sich mit der Neufassung die Formulierung von "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" in "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Durch Art 8 Nr. 5 ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des SGB IX gehört die Förderung der Teilhabe der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, namentlich am Arbeitsleben. Dieses Ziel soll mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 94). Hieran knüpft das ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.7 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (§ 54 SGB IX)

Rz. 42 Gemäß § 54 SGB IX nimmt die Bundesagentur für Arbeit auf Anforderung eines anderen Rehabilitationsträgers gutachterlich Stellung zu Notwendigkeit, Art und Umfang von Leistungen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Zweckmäßigkeit. Dies gilt auch, wenn sich die Leistungsberechtigten in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung der medizinischen oder der medizinisch-...mehr

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Sommer, SGB XI 28a Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei Vorliegen des Pflegegrades 1 gewährt die Pflegeversicherung folgende Leistungen: Pflegeberatung gemäß den §§ 7a und 7b, Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Abs. 3, zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38a, ohne dass § 38a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erfüllt sein muss, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.4.3 Verbindung betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 35 § 51 Abs. 2 SGB IX wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 angefügt. Ziel ist es, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung stärker miteinander zu verzahnen, um möglichst viele behinderte Jugendliche, die sich in einer überbetrieblichen Berufsausbildung (hier insbesondere in Berufsbildungswerken)...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.3.1 Zielsetzung, Inhalt und Durchführung, Kostentragung

Rz. 26 Die Pflegeeinsätze dienen dem Zweck, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Defizite frühzeitig zu erkennen. Die Pflegefachkraft, die frühzeitig eine gesundheitliche Überforderung der Pflegeperson feststellt, kann durch Beratung und Hilfestellung, durch Hinweis auf Pflegekurse, Tagespflege usw. auf eine Entlastung der Pflegeperson hinwirken und damit im Ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.7 Ausgleichsleistungen

Rz. 39 § 5 enthält nicht nur die die Anspruchsbegründung betreffenden Programmsätze. Auch die Rechtsfolgenseite der daraus resultierenden Leistungsansprüche wird umrissen. Hierzu differenziert die Vorschrift nach Dienst- und Sachleistungen (Nr. 1) und Geldleistungen (Nr. 2). Rz. 40 Die in Nr. 1 genannten Leistungen zielen auf eine Rehabilitation des Geschädigten. Folgerichtig...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.1 Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Durch die Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe soll u. a. eine bestehende oder drohende Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Einschränkung der Erwerbsfähigkeit abgewendet bzw. beseitigt oder gemindert werden (vgl. § 4). Bei entsprechenden Anträgen auf diese Leistungen haben die Rehabilitationsträger die Vorschriften des SGB IX – insbesondere auch die der §§ 9 bis 24 – z...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.5 Fahrkosten bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 5)

Rz. 29 Die Norm dient der Harmonisierung der von den Rehabilitationsträgern bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu erbringenden Reisekosten und verweist auf § 73 Abs. 1 und 3 SGB IX (ab 1.1.2019). Es handelt sich dabei um eine Spezialregelung für Reisekosten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Reisekosten im Zusammenhang mit d...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.9 Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion und Rehabilitation (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 20 Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten gemäß § 1 Satz 1 SGB IX Leistungen nach den Vorschriften des SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw....mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.1.1 Überblick über die Aufgaben

Rz. 3 In § 39 Abs. 1 werden grob die Aufgaben der BAR beschrieben. Hauptaufgabe ist die Gestaltung und Organisation der rehabilitationsträgerübergreifenden Zusammenarbeit zwecks einer einheitlichen personenzentrierten Gestaltung der Rehabilitation/Teilhabe. Dadurch will man die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des jeweils Leistungsberechtigten am Leben in der Ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen erhalten gemäß dem SGB IX zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, um Benachteiligungen im Bildungs- und Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden oder zumindest abzubauen. Deshalb w...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 41 bestimmt, dass alle Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 7) auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) jährlich einen Bericht u. a. über die Anzahl der Anträge auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen, die Verfahrensdauer der Anträge bis zur Bewilligung bzw. Ablehnung der Anträge, die Anzahl der an andere Rehabilitationsträger weiterge...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Die BAR koordiniert und unterstützt das Zusammenwirken der Rehabilitationsträger, vermittelt Wissen und arbeitet an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe mit. Im Einzelnen nennt § 39 Abs. 2 exemplarisch die Aufgaben, die die BAR wahrnehmen soll (vgl. Rz. 6 ff.). Bezüglich dieser Aufgaben führt der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung zu § 39 Abs. 2 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.7 Erarbeitung von Qualitätskriterien (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 13 § 39 Abs. 2 Nr. 6 ist im Zusammenhang mit Kapitel 7 von Teil I des SGB IX (§§ 36 bis 38) zu sehen. Im Vordergrund stehen Standards für Anforderungen an Rehabilitationseinrichtungen und -dienste und deren Zertifizierungsvoraussetzungen. Aufgrund des § 39 Abs. 2 Nr. 6 verpflichten sich die Rehabilitationsträger unter Federführung der BAR, sowohl die Struktur- als auch di...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.3 Erarbeitung von gemeinsamen Grundsätzen zur Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Koordinierung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Die Leistungen der Rehabilitationsträger sind personenzentriert: Im Mittelpunkt der Rehabilitation und Teilhabe steht der Mensch mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung (einschl. chronischer Erkrankungen). Bei der Antragstellung gelten für die Rehabilitationsträger die allgemeinen sozialrechtlichen Grundsätze der Amtsermittlung nach § 20 SGB X sowie das Prinzip der...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um die Rehabilitation und die heutigen Leistungen zur Teilhabe noch wirksamer zu gestalten, bildeten die Vereinigungen der Rehabilitationsträger (einschließlich der Bundesagentur für Arbeit) und die Spitzenverbände der Sozialpartner auf der Grundlage der Selbstverwaltung gemeinsam mit Bund und Ländern unter Wahrung der Selbstständigkeit der Rehabilitationsträger und ih...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.1 Notwendigkeit von Leistungen (Nr. 1)

Rz. 38 Die Notwendigkeit bestimmter Leistungen wird vor deren Erstbewilligung in Stichproben geprüft: medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23), medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40), medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41). Dazu ist ein ärztlicher Behandlungsplan vorzulegen. Umfang und Auswahl der Stich...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.9.1 Überblick

Rz. 41 Bei der Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Teilhabeleistungen (vgl. § 4) – nämlich schwerpunktmäßig um spezielle Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, §§ 42 ff. SGB IX; § 43a letzter HS SGB V) und um Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5 SGB IX; § 79 SGB IX). Kostenträger sind deshalb in erster Linie die Krankenkassen ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.2 Einleitung von Leistungen zur Teilhabe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Norm bezieht sich auf die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe. Sie ist insbesondere zu beachten, wenn verschiedene Leistungen erforderlich oder mehrere Leistungsträger zuständig sind. Rz. 24 Leistungen zur Teilhabe, die auch von den Krankenkassen erbracht werden, sind: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1 SGB IX), unterhaltssichernde und andere e...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.14 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 1 Nr. 14 haben die Rehabilitationsträger die Anzahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe zu melden, in denen sie im Berichtszeitraum (Kalenderjahr) über einen Antrag auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung i. S. d. § 18 zu entscheiden hatten. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Anträge auf Kostenerstattung bewilligt oder...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.6 Trägerübergreifende Beratungsstandards und Peer Counseling (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 11 Der von Behinderung betroffene Mensch hat ein hohes Interesse an einer umfassenden rehabilitationsträgerübergreifenden Beratung, um mehr Klarheit über Probleme und Bewältigungsmöglichkeiten, Entscheidungsalternativen und Entwicklungsperspektiven zu gewinnen, um zu erfahren, welche Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen zulasten welches Rehabilitationsträgers in...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.2 Stationäre Maßnahmen (Satz 2)

Rz. 3 Bei stationärer Krankenhausbehandlung haben Versicherte für maximal 28 Tage im Kalenderjahr (vgl. § 39 Abs. 4) 10,00 EUR pro Tag zuzuzahlen. Sowohl für den Aufnahme- als auch für den Entlassungstag besteht – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts – die Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ist bei einer Verlegung in ein aufnehmendes Krankenhaus oder in eine aufnehmende Re...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 22 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte zeitgleich eine der folgenden Leistungen erhält: Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§ 19 SEG), ein zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlendes Übergangsgeld (§ 119 SGB ...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 wurde aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. Zwar bestand die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als eingetragener Verein bereits vor dem 1.1.2018, ihr Status und ihre Aufgaben wurden aber erst ab 1.1.2018 in einen gesetzlichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 40 Rechtsau... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt das für die Rechtsaufsicht über die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) zuständige Bundesministerium. Das ist das BMAS.mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 2.1 Verpflichtung zu Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Neuregelung der Förderung der Selbsthilfe in § 20c bringt abweichend von der bisherigen Soll-Regelung eine unbedingte Förderverpflichtung im Rahmen der Festlegungen des Abs. 3. Diese Förderverpflichtung soll sicherstellen, dass das vorgesehene Fördervolumen nicht unterschritten wird. Allerdings besteht auch zukünftig kein Rechtsanspruch auf die Förderung, wie dies ...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.13 Fälle mit langen Verwaltungs-Verfahrenslaufzeiten (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 34 Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I haben die Rehabilitationsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Das ist besonders für Menschen mit Behinderungen wichtig, weil sie oft so lange, wie die Leistungsgewährung nicht erfolgt, nicht oder nur eingeschränkt am Leben in der Gesellschaf...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.3 Fristen nach § 14 SGB IX (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Ein großes Anliegen des Gesetzgebers ist es, dass zwischen den Rehabilitationsträgern die Leistungszuständigkeit bei Anträgen auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen schnell und dauerhaft geklärt wird. Deshalb verpflichtet er den erstangegangenen Rehabilitationsträger, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrages festzustellen, ob er nach dem für ihn geltenden Leis...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.10 Erstattungsverfahren zwischen den Trägern (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 28 Nach § 41 Abs. 1 Nr. 10 haben die Rehabilitationsträger die Anzahl der Erstattungsverfahren i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 2 zu erfassen. Anzugeben ist die Anzahl der eingeleiteten Erstattungsverfahren gegen andere Rehabilitationsträger je Leistungsfall. Ein Antrag auf Rehabilitations-/Teilhabeleistungen kann somit auch mehrere Erstattungsverfahren i. S. d. § 16 Abs. 2 Sat...mehr

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Sauer, SGB IX § 40 Rechtsau... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zum 1.1.2018 ist die bereits seit 1969 bestehende Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) durch § 39 gesetzlich zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 94 SGB X bestimmt worden. Damit unterliegt sie grundsätzlich derselben staatlichen Aufsicht wie die jeweiligen Rehabilitationsträger und ihre Verbände (vgl. BT-Drucks. 18/9522, S. 249). Da die Rehabilitationsträg...mehr

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Sauer, SGB IX § 113 Leistun... / 2.1 Grundsätze und Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 21 § 113 enthält eine eigenständige Leistungsgesetzgebung. Die Leistungsberechtigten können die Leistungen der Sozialen Teilhabe unmittelbar beanspruchen. Rz. 22 Das LSG Hessen hat festgestellt, dass sich aus dem Wortlaut des Abs. 2, der nur Regelbeispiele aufführt, ergibt, dass demzufolge auch andere Leistungen möglich sind, die sich nicht bereits aus den Regelbeispielen...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.2 Anzahl der Weiterleitungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 § 14 regelt das Verfahren zur Zuständigkeitsklärung zwischen den Rehabilitationsträgern. Es zielt darauf ab, die Zuständigkeit zwischen den Rehabilitationsträgern schnell und dauerhaft zu klären, wenn Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe beantragt werden. Der Rehabilitationsträger muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang feststellen, ob er zuständig ist. Stell...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.9 Anpassungen von Teilhabeplänen und deren Geltungsdauer (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 26 Nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 haben die Rehabilitationsträger die Anzahl der nachträglichen Änderungen und Fortschreibungen der Teilhabepläne zu erfassen. Maßgeblich sind die Anzahl der Teilhabepläne mit mindestens einer Anpassung in dem entsprechenden Berichtsjahr sowie die Gesamtanzahl der Teilhabeplananpassungen. Eine Teilhabeplananpassung liegt vor, wenn die Inhalte eine...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.10 Forschung (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 21 Auf der Website "Weiterentwicklung und Forschung" veröffentlicht die BAR rehabilitationsträgerübergreifende wissenschaftliche Ergebnisse und Berichte, Studien, Forschungsberichte, Fördermöglichkeiten und Projekte aus dem Bereich der Rehabilitation/Teilhabe. Außerdem wirkt die BAR auch an wissenschaftlichen Symposien mit, in denen Gelegenheit zur Analyse zu bestimmen T...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

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Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.1 Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers

Rz. 6 Eine Kürzung der Vergütung dem Grunde nach setzt zunächst voraus, dass dem Leistungserbringer die Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen sind. Die Kriterien sind mit den Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung gemäß § 130 SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG identisch (vgl. Komm. zu § 130 Rz. 11). Im Sinne des § 129 relevante ...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.1 Überblick

Rz. 11 § 46 Abs. 1 befasst sich mit den medizinischen Leistungen, die der Leistungsgruppe "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" (§ 5 Nr. 1) zugeordnet werden und deren Kosten – sofern eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht – dem Grunde nach allein von der Krankenkasse zu übernehmen sind (§ 43 Abs. 1, letzter Halbsatz SGB V). Es handelt sich hie...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.2.11 Trägerspezifisches Persönliches Budget (Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 30 Anspruchsberechtigte von Rehabilitations-/Teilhabeleistungen können von den Rehabilitationsträgern unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der Dienst- oder Sachleistungen (§ 11 SGB I) ein sog. Persönliches Budget wählen (§ 29 SGB IX). Dieses Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form der Leistungserbringung. Dabei zahlt der Rehabilit...mehr