Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz...mehr

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Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TV-L keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / Zusammenfassung

Überblick Wegen der besonderen Belastungen, die Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung entstehen, bietet das Steuerrecht eine Reihe von Möglichkeiten, die erhöhten Kosten zu berücksichtigen, und zwar nicht nur als Abzüge bei der LSt und der ESt, sondern auch bei der USt, der ErbSt, der KraftSt, der GrSt bis hin zur Steuerbefreiung für Blindenhunde...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 10 Nr. 1 SGB I und § 4 Abs. 1 Nr. 1 haben Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) ein Recht auf Hilfe, um u. a. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mindern. Zur Verfolgung dieser Ziele kann dieser Mensch Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel bea...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.3 Rehabilitationsträgerübergreifender Hilfsmittelbedarf

Rz. 40 Die Ermittlung und Konkretisierung des Begehrens des Antragstellers muss sich an dem Ziel der umfassenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 1) i. S. d. Herbeiführung des Gesamterfolges orientieren. Für den Gesamterfolg kann oft ein Bündel von einzelnen Leistungen zur Teilhabe erforderlich sein. Bei der Beantragung einer Teilhabeleistung müssen die Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.5 Abgrenzung der Hilfsmittel nach § 47 von denen der Sozialen Teilhabe

Rz. 36 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken, die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderungen an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürfnisse ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3 Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 18 Nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 kann der Leistungsberechtigte auch dann ein Hilfsmittel beanspruchen, wenn es seinem Zweck entsprechend die Auswirkungen der Behinderung beseitigt oder mindert (Rz. 18a) und dadurch die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beeinflusst (Rz. 19). Der Mensch mit Behinderung wird im Rahmen des § 47 den Erfordernissen der Umwelt a...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.1 Überblick

Rz. 6 § 47 regelt den Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln für den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen. Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Heilbehandlung (= medizinischen Rehabilitation) zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine B...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.2 Hilfsmittel zur Sicherung der Heilbehandlung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 17 Ein Hilfsmittel dient dann der Sicherung des Erfolgs der Heilbehandlung, wenn es zu einer medizinisch-therapeutischen Behandlung einer Erkrankung eingesetzt wird. Einem solchen Bezug können z. B. Hilfsmittel zur körperlichen Mobilisation zugeschrieben werden, die in engem Zusammenhang mit einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung stehe...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft und entspricht abgesehen von redaktionellen Anpassungen dem bis 31.12.2017 geltenden § 31. Die Vorschrift konkretisiert § 42 Abs. 2 Nr. 6 und regelt im Rahmen der Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1.3.2 Hilfsmittel zum mittelbaren Behindertenausgleich

Rz. 22 Neben dem unmittelbaren Ausgleich der ausgefallenen oder beeinträchtigten Körperfunktion können Hilfsmittel den Zweck haben, die Folgen der Behinderung indirekt auszugleichen. Hier spricht man vom sog. mittelbaren Behinderungsausgleich. Der mittelbare Behinderungsausgleich setzt da an, wo ein unmittelbarer Ausgleich der Körperfunktion etc. (Rz. 21) nicht möglich ist o...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.3 Abgrenzung zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 34 Die Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, § 47) bezwecken u. a., die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben zu beseitigen oder zu mindern. Hierzu verfolgt die Hilfsmittelversorgung die Anpassung des Menschen mit Behinderungen an die Erfordernisse seiner Umwelt; er kann aber nicht verlangen, dass das Umfeld an seine Bedürf...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI

Rz. 29 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 51, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urin...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.4.2 Doppelversorgung/Mehrfachausstattung

Rz. 46 Mehrfachausstattungen mit typen- bzw. funktionsgleichen Hilfsmitteln sind entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich möglich, wenn dies aus hygienischen, medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich oder aufgrund der besonderen Beanspruchung durch den Betroffenen zweckmäßig und wirtschaftlich ist (vgl. § 6 Abs. 8 Satz 1 der Hilfs...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.3 Hilfsmittelverzeichnis

Rz. 27 Die Zielsetzungen des § 33 SGB V und des § 47 sind im Prinzip identisch. Deshalb haben die Regelungen zum Recht der Hilfsmittel i. S. d. Krankenversicherung nicht nur wegen § 7 Abs. 1 unmittelbare Auswirkungen auf das Recht des § 47. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmi...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.2 Leistungsausschluss bei allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens

Rz. 24 § 47 Abs. 1 Nr. 3 schließt den Anspruch auf Hilfsmittel aus, wenn das Hilfsmittel den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zuzuordnen ist und nicht der Vorbeugung einer Behinderung oder der Sicherung des Heilbehandlungs-/Rehabilitationserfolgs dient. Dient das Hilfsmittel also nur der Vorbeugung einer Behinderung (z. B. Hilfsmittel zur Sturzsicherung e...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Fuhrmann/Heine, Wunsch- und Wahlrechte contra Bedarfsplanung in der medizinischen Rehabilitation, SGb 2014, 297. Jabben, Wunsch- und Wahlrechte in der Rehabilitation contra Rehabilitationsbudget am Beispiel der Rentenversicherung, NZS 2003, 529. Neumann, Selbstbestimmte Leistungsgestaltung im SGB IX: Wunsch und Wahlrechte, Geldleistungsoption und persönliches Budget, Zf...mehr

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Sommer, SGB V § 1 Solidarität und Eigenverantwortung

Rz. 1 Diese Vorschrift prägt den Begriff der Solidargemeinschaft, auf der nach dem Willen des Gesetzgebers die gesetzliche Krankenversicherung beruht, d. h. die Leistungen der Krankenkassen an die Mitglieder sollen durch Beiträge finanziert werden, die von diesen Mitgliedern erhoben werden. Die Solidarität der sozialen Krankenversicherung wird durch das SGB V auf eine neue G...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und We...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 82 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Menschen mit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Allergie / 5 Vorgehen bei Verdachtsfällen

Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Allergie sollte frühzeitig der Betriebsarzt hinzugezogen werden. Die detaillierte Suche nach dem Allergie auslösenden Stoff ist schwierig, weil oft parallel mit mehreren Stoffen und/oder mit Stoffgemischen umgegangen wird. Das erschwert letztlich auch die Ersatzstoffsuche. Außerdem beeinflussen auch viele außerberufliche Faktoren (Allgeme...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebsärztliche Betreuung... / 1.1 Wer kann als Betriebsarzt tätig werden?

In Deutschland können Mediziner als Betriebsarzt tätig werden, wenn sie eine der beiden folgenden Qualifikationen haben: Facharzt für Arbeitsmedizin: Fünfjährige vollzeitige ärztliche Weiterbildung, von der 2 Jahre im Gebiet der Inneren Medizin oder in Allgemeinmedizin absolviert werden und in der Regel 3 Jahre im Gebiet der Arbeitsmedizin. In dieser Zeit wird der Weiterbildun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen ihren Arbeitgeber, wenn sie wegen einer Krankheit, einer Sterilisation, eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer Organ- oder Blutspende arbeitsunfähig sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet oder nicht die einzige Ursache für die Arbeitsverhinderung ist. Die Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 2.5 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit

Wird ein Arbeitnehmer wiederholt wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig (Fortsetzungserkrankung), ist sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf längstens 6 Wochen begrenzt.[1] Eine Fortsetzungserkrankung beruht auf demselben nicht ausgeheilten Grundleiden wie die vorhergehende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.[2] Hinweis Maßnahme...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 36 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft. Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 7 Nr. 3 Buchst. a und b Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) und nach Maßgabe v. Art. 67 mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. § 11 Abs. 1 Nr. 1 und Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.2 Ärztlich verordneter Rehabilitationssport (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 18 Wie im bis zum 31.12.1996 geltenden Recht § 555 RVO ist auch in § 11 eine ausdrückliche Regelung im Hinblick auf die ergänzenden Leistungen, insbesondere den ärztlich verordneten Rehabilitationssport (zum Rehabilitationssport: Dahm, BG 2000, 405), nicht getroffen worden. Wegen der Vergleichbarkeit der Gefährdung, der ärztlichen Verordnung und Betreuung (vgl. § 39 Abs....mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.1.1 Besonderheit des Rehabilitationsentlassungsberichts

Rz. 25 Sozialleistungsträger dürfen die Daten des Rehabilitationsentlassungsberichts (ärztlichen Entlassungsberichts) einer von ihnen selbst durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1, d. h. regelmäßig nur mit Einwilligung der betroffenen Person, übermitteln, da diese Daten nicht unter die Ausnahmeregelung des Abs. 2 Nr....mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Benz, Der Unfallversicherungsschutz bei Unfällen im Krankenhaus, BG 1980, 366. ders., Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei stationärer Heilbehandlung, BB 1985, 466. ders., Gesundheitsverschlechterung durch Operation/Behandlung als mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, BG 1989, 614. Dahm, Rehabilitationssport in der gesetzlichen U...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7.3 Übermittlung von Gesundheitsdaten eines Ausländers (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 Die durch § 71 Abs. 2 Satz. 2 erlaubte Übermittlung von Gesundheitsdaten ist als Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten einzuordnen und erfolgt in Anwendung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b, g, i und j DSGVO (BT-Drs. 18/12611). Art. 4 Nr. 15 DSGVO enthält eine Begriffsbestimmung von Gesundheitsdaten (vgl. Komm. zu § 67). Nach Abs. 2 Satz 2 dürfen nur Gesundheitsdaten ...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.3 Gesetzliche Zurechnung des Zweitunfalls

Rz. 8 Durch den Wortlaut "Folgen des ersten Versicherungsfalls sind auch die durch einen zweiten Unfall eingetretenen Gesundheitsschäden oder der Tod des Versicherten" bringt die Vorschrift die gesetzliche Wertung zum Ausdruck, dass die Schadensfolge einer Heilbehandlung oder sonstigen in den Nr. 1 bis 3 genannten Maßnahme stets durch den vorausgegangenen Versicherungsfall r...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.2 Rehabilitation

Rz. 4 Leistungen zur Rehabilitation hat der Unfallversicherungsträger unmittelbar nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erbringen. Dies macht die Überschrift zum Dritten Kapitel des SGB VII deutlich (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles) Nach dem Grundsatz des § 26 Abs. 1 steht an. An erster Stelle steht dabei die Heilbehandlung. Dazu gehören neben der Ers...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 21.8.1996 bzw. am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 36 Satz 1 und 2 UVEG) und seitdem unverändert geblieben. Sie entspricht im Wesentlichen § 537 RVO. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde klarstellend als ...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde klarstellend als Präventionsaufgabe aufgenommen. Der Systematik des § 7 Abs. 1 entsprechend werden auch die Berufskrankheiten als Versicherungsfälle genannt. Als Einweisungsnorm gibt die Norm einen Überblick über die Aufgabenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Aufgaben der Unfallversicherung werden ...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 21.8.1996 bzw. am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. Art. 36 Satz 1 und 2 UVEG) und seitdem unverändert geblieben. Sie entspricht im Wesentlichen § 537 RVO.mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2 Rechtspraxis

2.1 Prävention Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbe...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.1 Prävention

Rz. 3 Nach dem Grundsatz des § 14 Abs. 1 haben die Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Als arbeitsbedingte Gesundh...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.3 Entschädigung

Rz. 5 Entschädigung wird Versicherten und Hinterbliebenen nach Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 7) in Form von Geldleistungen gewährt. Dazu gehören insbesondere Renten. Versicherte erhalten Leistungen nach Maßgabe der §§ 56 ff.; Hinterbliebenenleistungen sind in den §§ 63 ff. geregelt. Der Begriff der Entschädigung meint den Ausgleich, die Kompensation der durch den Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 3 Literatur

Rz. 6 Bereiter-Hahn/Mehrtens, Unfallversicherung, Loseblattkommentar. Becker/Franke/Molkentin/Hedermann, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Lehr- und Praxiskommentar, 6. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Loseblattwerk. Krasney/Brackmann/Burchardt, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Kommentar, Loseblattwerk. Lauterbac...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.5 Weg zwischen auswärtiger Unterkunft und Familienwohnung (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 151 Die Vorschrift entspricht § 550 Abs. 3 RVO a. F. Versichert ist der (unmittelbare direkte) Weg von der Unterkunft am Ort der Tätigkeit zur ständigen Familienwohnung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Wohn- und Beschäftigungsort so weit voneinander entfernt liegen, dass der Versicherte am Beschäftigungsort eine Unterkunft nehmen muss und nur in größeren Z...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.2 Ausschüsse

Rz. 13b Der Verwaltungsrat hat eine Norm in die Satzung aufgenommen, die die Bildung von Ausschüssen ermöglicht (Art. 6 Abs. 4 der Satzung). Beim Verwaltungsrat sind 2 Ausschüsse gebildet worden: Ausschuss I: Strategische Entscheidungen, Haushalt, Fragen der Selbstverwaltung Kontraktmanagement, jährliche strategische Planung, Zielvereinbarung, Haushaltsplanung und Kontrolle, Strate...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Übergangsregelung des Abs. 1 stellt sicher, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante wahrnehmen, also im Grundsatz in regulärer Beschäftigung stehen, bis zum Ende der Arbeitsgelegenheit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung bleiben. Damit können die betroffenen Personen auch noch mit Beschäftigungszeiten aus der Arbeitsgelegenheit, di...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Rechtsänderungen, die durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten sind. Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Freistellung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung ab 1.1.2009. Der Gesetzgeber gewährt in Übergangsfällen Vertrauenss...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 32 SGB VI wurde durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt und trat an die Stelle der bis dahin geltenden §§ 1243 RVO, 20 AVG und 42 RKG. Die Vorschrift wurde im Laufe der Zeit mehrfach geändert. In den letzten 10 Jahren erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Durch das Gesetz zur F...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 32 SGB VI wurde durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt und trat an die Stelle der bis dahin geltenden §§ 1243 RVO, 20 AVG und 42 RKG. Die Vorschrift wurde im Laufe der Zeit mehrfach geändert. In den letzten 10 Jahren erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des...mehr