Fachbeiträge & Kommentare zu Regelsatz

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§ 14 Das Fahrverbot / 2. Dauer

Rz. 27 Das Fahrverbot wird verhängt für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten. Bei erstmaliger Verhängung eines nach der BKatV indizierten Fahrverbotes wegen groben Verstoßes ist die Dauer, wenn nicht besondere erschwerende Umstände die Grenzen eines Regelfahrverbotes überschreiten, auf einen Monat zu begrenzen. Die Bemessung auf drei Monate ist in diesem Fall jedenf...mehr

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FF 1/2018, Keine Berücksich... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten noch über einen Beitrag des Antragsgegners in Höhe von monatlich 150 EUR zu den Kosten einer von der Mutter der Antragsteller beschäftigten Tagesmutter. [2] Die im September 2005 und November 2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus seiner im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragsteller. Sie leben im Ha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / Gesetzestext

(1) Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wennmehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.4 Belastungen im arbeitsrechtlichen Bereich (d)

Rn 19 Mit der Regelung in § 3 Abs. 1 Buchst. d), wird für das Insolvenzverfahren ausdrücklich klargestellt wird, dass – wie schon in der früheren Konkurspraxis – für eine erhebliche Inanspruchnahme des Verwalters durch die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen ein Zuschlag zu gewähren ist. Als Beispiele werden die Bereiche Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und Sozialplan ausdr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. Abschläge von der Regelvergütung (Abs. 2)

Rn 25 Anders als bei der Zuschlagsregelung in Abs. 1 besteht in den exemplarisch aufgeführten Fällen des § 3 Abs. 2 kein Zwang des Insolvenzgerichts, bei der Festsetzung der Vergütung hinter dem Regelsatz zurückzubleiben. Das Vorliegen der vom Verordnungsgeber in der Abschlagsregelung zum Ausdruck gebrachten Kriterien gibt lediglich Anlass zur Überprüfung, ob die Belastung d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 39 Graeber, Zur Übertragung der Zustellungen nach § 8 Abs. 3 InsO und ihre Berücksichtigung bei der Vergütungsfestsetzung, ZInsO 2005, 752 ff.; Graeber/Graeber, Die Vergleichsrechnung bei mehreren masseerhöhenden Zuschlagsgründen in der Insolvenzverwaltervergütung, Anmerkungen zu BGH, Beschluss vom 08.03.2012, IX ZB 162/11, NZI 2012, 355 ff.; Lissner, Zuschlag, Abschlag o...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nachdem in § 1 die Berechnungsgrundlage und in § 2 die Berechnung der Regelvergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse geregelt wurde, folgen in § 3 die Kriterien für die Festsetzung einer angemessenen Vergütung des Insolvenzverwalters unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls. § 3 ist damit eine Konkretisierung des bereits in § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.3 Degressionsausgleich (c)

Rn 13 Der Zuschlagstatbestand des § 3 Abs. 1 Buchst. c) bezieht sich auf die in den oberen Vergütungsstufen der Berechnung der Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 verankerte stärkere Degression im Vergleich zur Vorgängerregelung. Zu dieser Verstärkung der Degression sah sich der Verordnungsgeber nach spektakulären Einzelfällen mit exorbitant hohen Vergütungen, die angeblich völli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Prüfungsreihenfolge für die Vergütungsberechnung

Rn 36 Aus den materiellen Vergütungsparametern ergibt sich für das Vorgehen bei der Vergütungsfestsetzung durch das Insolvenzgericht folgende Prüfungsreihenfolge: Feststellung der Insolvenzmasse nach § 1 Abs. 1 (Schlussrechnung bzw. Schätzung), Berechnung der maßgeblichen Masse nach § 1 Abs. 2, insbesondere Alternativberechnung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 für Absonderungsgegenstände...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.5 Ausarbeitung eines Insolvenzplans (e)

Rn 21 Ein weiterer Regelzuschlag ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Buchst. e), wenn der Verwalter einen Insolvenzplan ausgearbeitet hat. Hierfür ist zunächst gleichgültig, ob der Verwalter hierzu durch die Gläubigerversammlung beauftragt wurde oder einen Insolvenzplan aus eigenem Antrieb vorgelegt hat[86]. Ausreichend für die Zuschlagsgewährung ist die bloße Ausarbeitung des Plans....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.1 Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten (a)

Rn 6 Mit der Regelung normiert die InsVV einen weiteren Bereich, in dem sich mit Absonderungsrechten belastete Massegegenstände als vergütungsrelevant herausstellen, nachdem diese über die Kostenbeiträge des § 171 InsO bzw. § 10 Abs. 1 Nr. 1a ZVG bereits die Insolvenzmasse nach § 1 Abs. 1 erhöhen, unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bei der Berechnungsgrundlage be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.6 Sonstige Zuschlagskriterien

Rn 24 Da die Verordnung nur Regelbeispiele normiert, handelt es sich bei der Zuschlagsregelung in § 3 Abs. 1 um keine abschließende Regelung. Vielmehr kann sich ein Anspruch des Verwalters auf Gewährung eines Zuschlags auf die Regelvergütung auch in anderen Fällen ergeben, in denen die mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens verbundene Arbeitsbelastung deutlich von dem ni...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.2 Unternehmensfortführung und Hausverwaltung (b)

Rn 11 Einen zwingenden Zuschlag normiert § 3 Abs. 1 Buchst. b) für den Fall, dass der Verwalter das Unternehmen des Schuldners fortgeführt oder Häuser verwaltet hat. Dabei steht nur der Zuschlag für eine Unternehmensfortführung in Zusammenhang mit der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b). Mit der Möglichkeit eines Zuschlags über die Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Reine Vermögensschäden

Rz. 105 Reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Zusätzlich versicherbar ist z.B. das Abhandenkommen von Sachen, die Patienten und ihre Begleiter in die Praxis oder in das Krankenhaus eingebracht haben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind regelmäßig Haftpflichtansprüche wegen Vermö...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Vergleichbare soziale Wertschätzung

Rz. 210 Bei der Frage, ob ein Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht, kommt es neben den Verdienstmöglichkeiten auch auf die soziale Wertschätzung an, die dem Beruf in der Gesellschaft entgegengebracht wird. Die soziale Wertschätzung ist von vielfältigen Faktoren abhängig, insbesondere davon, welche Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich...mehr

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FoVo 6/2017, Darlegung von ... / 2 II. Die Entscheidung

Nahrungsmittelunverträglichkeit Da die Aufwendungen der Nahrungsmittelunverträglichkeit einen zusätzlichen Mehrbedarf des Schuldners darstellen, sei dem Schuldner ein weiterer Betrag von 80 EUR zu belassen. Kein krankheitsbedingter Mehrbedarf Für den insulinpflichtigen Diabetes mellitus ist kein Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung vorgesehen, da es sich um Vollkost hand...mehr

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zfs 5/2017, 1,8 Geschäftsge... / 3 Anmerkung:

I. Gesetzliche Grundlagen für die Bestimmung der Geschäftsgebühr Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren – wie hier bei der in Nr. 2300 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5 ausgewiesenen Geschäftsgebühr – die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, von denen § 14 Abs. 1 S. 1 RVG einige in nicht abschließender Aufzä...mehr

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zfs 4/2017, Krankheitsbedin... / 2 Aus den Gründen:

" … Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch sonst zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte und mit Schreiben v. 8.11.2016 zulässig begründete Rechtsbeschwerde der StA hat bereits mit der Sachrüge Erfolg, so dass es eines Eingehens auf die Verfahrensrüge nicht bedarf." 1. Gegen den Betr. hat gem. §§ 24, 25 Abs. 1 S. 1 StVG, § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BKatV i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Kindergeldentscheidung[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffelt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der Vater der im April 2001 und im Februar 2007 geborenen Antragsteller. Diese machen rückständigen und laufenden Kindesunterhalt für die Zeit ab September 2012 geltend. [2] Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatten, vereinbarten anlässlich ihrer Trennung für die Zeit ab August 2012 die ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb4) Bemessungsgrundlage

Tz. 731 Die Ausgaben i.S.v. IAS 23 selbst entsprechen nicht den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, d.h., noch nicht bezahlte Aufwendungen sind kein Bestandteil der Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage der kumulierten Ausgaben der Berichtsperiode kann der durchschnittliche Buchwert des qualifizierten Vermögenswerts herangezogen werden, da dieser aktivierte Fremdka...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Achtung: Zitiergebot des § 28a StVG

Rz. 23 Eintragungspflichtig sind nach dem zuvor Festgestellten u.a. gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 oder § 24a StVG, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60 EUR festgesetzt ist, soweit § 28a StVG nichts anderes bestimmt. Rz. 24 Wird die Geldbuße...mehr

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§ 34 Fahreignungsregister / G. Zitiergebot des § 28a StVG

Rz. 9 Eintragungspflichtig sind gem. § 28 Abs. 3 Nr. 3 lit. b StVG rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24a oder 24c StVG, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. s StVG bezeichnet ist und gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60 EUR festgesetzt ist, soweit § ...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Höhe des Ordnungsgeldes

Rz. 35 Bei der Höhe des anzuordnenden Ordnungsgeldes hat der Gesetzgeber die bislang geltende ­Regelung des § 33 Abs. 3 FGG übernommen; das Ordnungsgeld darf einen Betrag von 25.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung nicht übersteigen, wobei die Höhe im Ermessen des Gerichts steht.[111] Maßgebend für die Ermessensentscheidung sind die Einzelfallumstände, insbesondere Sch...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / II. Negative Vorbildwirkung und Gesichtspunkt der Generalprävention

Rz. 34 Auch die negative Vorbildwirkung, die von einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug auf andere Kraftfahrer ausgeht, und der Gesichtspunkt der Generalprävention,[64] die grundsätzlich als tragfähige Gründe zur Durchführung einer Abschleppmaßnahme anerkannt sind, bedürfen darüber hinaus der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.[65] Eine Abschleppmaßnahme ha...mehr

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zfs 12/2016, Anordnung der ... / 2 Aus den Gründen:

"Das Gericht konnte nach vorheriger Anhörung der Beteiligten (§ 84 Abs. 1 S. 2 VwGO) ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid gem. § 84 Abs. 1 S. 1 VwGO entscheiden, weil die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist." Die zulässige Klage ist begründet. Die Anordnung der Teilnahme am Verkehrsunte...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 43. Sozialhilfe

Rz. 485 Der Nachlasspfleger hat zu beachten, dass der Erbe gemäß § 102 SGB XII mit dem Nachlass gegenüber dem Sozialhilfeträger für etwaige Ersatzansprüche rechtmäßig bewilligter Sozialhilfeleistungen (vgl. § 8 SGB XII) haftet.[372] Eine Ausnahme gilt nur für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. SGB II (vgl. Rdn 276). Einschränkungen ...mehr

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller ist der Vater der Kinder J., geboren am 11.4.2001, und L., geboren am 3.2.2007. Im Verfahren 2 F 464/12 haben sich die Eltern der Kinder am 16.8.2012 dahingehend verständigt, dass die beiden Kinder im wöchentlichen Wechsel beginnend ab 19.8.2012 jeweils von einem Elternteil betreut werden. In der mündlichen Verhandlung am 24.9.2015 erklärte der Antra...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 1. Höhere Regelsätze

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII), bei der allgemeinen Sozialhilfe in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII), beim Arbeitslosengeld II (§§ 19 f. SGB II) wurden die Regelsätze ab dem 1.1.2016 um 1,24 % erhöht. Alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) erhalten nun monatlich 404 EUR statt bislang 399 EUR. Entsprechend...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 1. Neue Regelbedarfe im SGB II bzw. Regelsätze im SGB XII

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.1.2017 entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2017 gem. § 28a SGB XII die Regelbedarfe nach § 20 Abs. 2 SGB II bzw. die Regelsätze nach § 27a SGB XII angepasst. Für Leistungsberechtigte der Regelbedarfstufe 1 gem. § 8 Abs. 1 Regelbedarfsermittlungsgesetz (Erwachsene leistungsberechtigte Personen, die als Alleinsteh...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Neue Regelsätze in der Grundsicherung

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ( SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII . Auch für Asylbewerber ändern sich die Leistungen. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der ...mehr

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ZAP 14/2016, Neuregelungen ... / Hartz-IV-Novelle in geänderter Fassung angenommen

Ebenfalls im Juni hat der Bundestag beschlossen, das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zu vereinfachen. Mit dem neuen Gesetz werden zahlreiche Regelungen des SGB II vereinfacht und neu strukturiert. Die Neuregelungen betreffen u.a. Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Ber...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / b) Existenzminimum

Auch bei 90 Tagessätze nicht übersteigenden Geldstrafen kann eine Absenkung der Tagessatzhöhe angezeigt sein. Dies betrifft vor allem besonders einkommensschwache Personen, weil diese bei strikter Einhaltung des Nettoeinkommensprinzips härter als Normalverdiener getroffen werden (OLG Stuttgart StV 1999, 131; OLG Köln StV 2016, 218). Auch hier müssen die Urteilsgründe erkenne...mehr

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ZAP 21/2015, "Bettensteuer"... / a) Allgemeine Kriterien für eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Ab wann kann eine solche besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angenommen werden? Der BAföG-Höchstsatz beträgt ab dem Jahr 2015 im Jahr 8.820 EUR bei einer auswärtigen Unterbringung. Das entspricht in etwa dem Regelsatz der Sozialhilfe/Hartz IV (jeweils einschließlich Kosten der Unterkunft). Nach § 850 c ZPO ist bei einem Alleinstehenden ein Einkommen bis monatlich 1.0...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / 1. Arbeit und Soziales

Mindestlohn Zum 1. Januar traten in einigen Branchen höhere Mindestlöhne in Kraft, z.B. in der Abfallwirtschaft sowie für Dachdecker und Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung. Sozialhilfe Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar mehr Geld: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 EUR auf 404 EUR pro Monat. Die Grundsicherung...mehr

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ZAP 4/2016, Ordnungswidrigkeiten: Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entbehrlich

(OLG Braunschweig, Beschl. v. 8.12.2015 – 1 Ss OWi 163/15) • Im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG festgeschriebenen Schwellenwert von 250 EUR ist eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse prinzipiell entbehrlich, wenn das Regelbußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind auc...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Anhebung der Sozialleistungen zum 1.1.2017

Zum Jahresbeginn 2017 sollen die Regelsätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) angehoben werden. Für Asylbewerber sollen die Leistungen dagegen sinken. Das entsprechende Gesetz hat das Bundeskabinett im September auf den Weg gebracht. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Sie sollen ab 1. Ja...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 2. Höhere Zuschläge für Mehrbedarf und Warmwasser

Die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II bzw. § 30 SGB XII werden als prozentuale Anteile des Regelbedarfs festgesetzt. Aufgrund dieser Koppelung erhöhen sich mit den Regelsätzen auch die Mehrbedarfszuschläge.mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 5. Arbeitshilfen

Zum 1.1.2017 hat die Düsseldorfer Tabelle eine neue Fassung erhalten. Die Bedarfsätze sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden (Mindestunterhalt in den jeweiligen Altersgruppen: 342 EUR statt 335 EUR, 393 EUR statt 384 EUR, 460 EUR statt 450 EUR). Das i.d.R. hälftig anzurechnende Kindergeld beträgt für die beiden ersten Kinder 192 EUR, für des d...mehr

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ZAP 8/2016, Praktische Frag... / I. Einleitung

Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung (vgl. dazu Burhoff ZAP F. 9, S. 877 ff.) sind in der Praxis sicherlich Rotlichtverstöße mit die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für die Betroffenen sind sie ebenso wie Geschwindigkeitsüberschreitungen deshalb von großer Bedeutung, weil schnell durch eine "lange" Rotlichtzeit der Bereich des sog. qualifizierten Rotlichtverstoß...mehr

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ZAP 3/2017, Praktische Frag... / 1. Geldbuße

Für die Festsetzung der Geldbuße gelten die allgemeinen Regeln (vgl. dazu Burhoff/Gübner, OWi, Rn 1822 ff., m.w.N.). Das gilt insbesondere für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Auf folgende Besonderheiten ist hinzuweisen: Nach § 24a Abs. 4 StVG kann die Geldbuße im Höchstmaß 3.000 EUR betragen. Damit werden die für Verkehrsordnungswidrigkeiten normalerw...mehr

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ZAP 3/2017, Anwaltsmagazin / Wichtige Gesetzesverkündungen im Überblick

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zfs 8/2016, Mindestfeststel... / 2 Aus den Gründen:

"Die statthafte (§ 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der Betr. hat auf die Sachrüge – zumindest vorläufig – insoweit Erfolg, als der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urt. keinen Bestand hat; im Übrigen ist die Rechtsbeschwerde aber unbegründet." 1. Der Schuldspruch weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betr. auf (§ 349...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.4 Notwendige Auslagen und Verdienstausfall

Rz. 13 Auslagen sind die Summe der Aufwendungen, um dem Verlangen zum persönlichen Erscheinen bzw. der Untersuchung nachzukommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund größerer Entfernungen und ungünstiger Verkehrswege eine persönliche Vorsprache aufgrund unverhältnismäßiger eigener Aufwendungen unzumutbar für den Betroffenen sein könnte. Das würde sich auch auf die Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.2 Unterhaltsanspruch ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 3 letzter HS steht das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod eines Versicherten einer tatsächlichen Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor seinem Tod gleich. Unterhaltsansprüche im Sinne dieser Regelung können nach den Vorschriften des Ehegesetzes v. 20.2.1946 (EheG 1946) oder aus sonstigen Gründen bestehen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.1 Tatsächliche Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor dem Tod des Versicherten

Rz. 14 Nach Abs. 1 Nr. 3 ist für einen Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten eine tatsächliche Unterhaltszahlung erforderlich. Zum "Unterhalt" im Sinne der Vorschrift zählen allerdings nur solche Leistungen des verstorbenen Versicherten, die dieser seinem geschiedenen Ehegatten nach der Scheidung unabhängig von einer Gegenleistung erb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.3 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ohne Erfüllung der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 43 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten besteht nach Abs. 3 auch ohne Vorliegen der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 3, wenn der geschiedene Ehegatte im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten nur deshalb keinen Unterhaltsanspruch hatte, weil er durch Erwerbseinkommen (Arbeitsen...mehr

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zfs 5/2016, Absehen vom Fah... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der StA, die bereits mit ihrer Einlegung wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wurde, ist begründet." 1. Aufgrund der Feststellungen des AG kam gem. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV i.V.m. lfd. Nr. 11.3.6 der Anl. zu § 1 Abs. 1 BKatV die Anordnung eines Regelfahrverbots we...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr