Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktivrente / Zusammenfassung

Begriff Mit der steuerfreien Aktivrente werden ab 2026 finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter gewährt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, erhält den Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Steuerbefreiung wird neben dem Grundfreibetrag gewährt (2026: 12.348 EUR); es gibt keinen steuererhöhend...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.1 Grundsätze

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Nach dem ab 2026 in das Gesetz eingefügten § 3 Nr. 21 EStG [1] sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu einer Höhe von 2.000 EUR monatlich, insgesamt 24.000 EUR im Jahr, steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Gewährung erfolgt regelmäßig bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Begünstigt sind un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.2 Begünstigte Einnahmen

Durch die Aktivrente werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] begünstigt. Die Steuerbefreiung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u. ä.), die nach dem 31.Dezember 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 4 Aktivrente in der Steuererklärung

Grundsätzlich muss die Aktivrente nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Arbeitgeber melden die steuerfreien Beträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Daher ist die Angabe in der Einkommensteuererklärung nur erforderlich, wenn der Arbeitgeber die Aktivrente nicht oder teilweise nicht berücksichtigt hat. Auch bei der Erfassung...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.1 Träger der Sozialhilfe

Rz. 20 Sozialhilfe ist gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII eine nachrangige Sozialleistung, die nicht zu bewilligen ist, wenn die Hilfebedürftigkeit einer Person durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens oder ihres Vermögens beseitigt werden kann. Ein Leistungsanspruch besteht darüber hinaus auch nicht, wenn die dafür erforderlichen Mittel von einem Dritten (insbesondere einem ...mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.4 Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Beitragserstattung (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 1. Alternative sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2: Vollendung des 67. Lebensjahres; vgl. auch § 235 Abs. 2 Satz 2: stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Lebensjahren auf 67 Lebensjahre für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963) nicht versicherungspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.2 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Rz. 5 Für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die allein gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber den Beitragsanteil nach § 172 Abs. 1 zu tragen. Seit dem 1.1.2017 tritt nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Vollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ein, sodass seitdem der Arbeitge...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.3 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften oder versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4

Rz. 10a Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Gemäß § 6 Abs. 1b werden Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Nach der Übergangsreg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Unverfallbarkeit

Kernstück des BetrAVG ist die Regelung der sog. "Unverfallbarkeit" der Versorgungsanwartschaften. Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zu beschränken, die Versorgungsanwartschaft verfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Versorgungsfalls, z. B. der Altersgrenze, aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 67 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurden mit Wirkung zum 1.1.2027 in Abs. 4 Nr. 1 ausdrücklich die weitere Voraussetzung "nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde" in die Vorschrift aufgenommen. Nachdem bis zum 31.12.2016 Versicherungspflicht nur bei Bezug einer Teilrente bestand, hat der Gesetzgeber durch das neue T...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Erreichens der Regelaltersgrenze und Verzicht (Abs. 4)

Rz. 58 Abs. 4 regelt die Fallgruppen der Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Satz 1) sowie die Anforderungen auf den Verzicht (Sätze 2 bis 4). 2.4.1 Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Abs. 4 Satz 1) Rz. 59 § 5 Abs. 4 Satz 1 bestimmt ganz allgemein, dass Bezieher einer Altersversorgung und solche Personen, die mit Rücksicht auf ihr Alter regelmäßig nicht mehr in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.)

Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine an...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 stellt Personen von der Versicherungspflicht frei, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung auch Bay LSG, Urteil v. 10.11.2022, L 14 R 622/21, Rz. 53, das eine Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld nach § 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.2 Beitragserstattung (2. Alt.)

Rz. 82 Eine Beitragserstattung i. S. der zweiten Alternative liegt nur vor, wenn es sich um eine solche aus eigener Versicherung handelt (d. h. nicht bei einer Beitragserstattung an Hinterbliebene; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 151). Bei Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus ihrer Versicherung eine Beitragserstattung erhalten haben, gilt nur eine Beitragserstattun...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.2 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 84 Mit Abs. 4 Satz 2 räumt der Gesetzgeber dem Beschäftigten das Recht ein, durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Damit soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.4 Verzicht durch selbstständig Tätige (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 88 Abs. 4 Satz 4 ordnet dabei an, dass die Sätze 2 und 3 entsprechend für selbstständig Tätige gelten, die den Verzicht gegenüber dem zuständigen Träger der Rentenversicherung erklären.mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3 Nichtversicherte (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 78 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass sich die betreffenden Personen bis zum 65. Lebensjahr eine andere Alterssicherung aufgebaut haben (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 151). 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.) Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.3 Wirkung der Verzichtserklärung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 87 Abs. 4 Satz 3 sieht dabei vor, dass der Verzicht nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden kann und auch nur für die Dauer der Beschäftigung bindend ist.mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1 Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 59 § 5 Abs. 4 Satz 1 bestimmt ganz allgemein, dass Bezieher einer Altersversorgung und solche Personen, die mit Rücksicht auf ihr Alter regelmäßig nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichende Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung zu erreichen, versicherungsfrei sind. 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.1 Vollrente (Teilrente)

Rz. 62 Bei Beziehern einer Vollrente handelt es sich um Personen, die eine Vollrente nach den §§ 35 bis 40 und 237 bis 238 sowie nach deren Vorgängervorschriften, also aus der deutschen Rentenversicherung, beziehen. Rz. 63 Die Rentenversicherungsfreiheit wegen Bezugs einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 tritt nur bei Bezug einer Altersrente aus der deutschen ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.3 Verfassungsgemäßheit

Rz. 70 Die Regelung zur Versicherungsfreiheit von Beziehern einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12 mit weiterer Begründung in Rz. 33 ff.).mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.3 Voraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten – sog. Türöffnerzeiten

Rz. 19 Wesentliche materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung ist nach Abs. 1 die Erfüllung von 33 Jahre Grundrentenzeiten (= 396 Kalendermonate); wobei sich die bei der erforderlichen Mindestzahl von Grundrentenzeiten berücksichtigungsfähigen rentenrechtlichen Zeiten nach § 76g Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 richten (instruktiv SG Leipzig, Gerichtsbescheid v. 19.2.2024, S 11 R 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 5 regelt abschließend unter welchen Voraussetzungen Rentenversicherungsfreiheit entweder für die Sachverhalte, die die Versicherungspflicht begründen, oder aber für alle versicherungsrechtlich bedeutsamen Sachverhalte besteht. Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn für sie eine Anwartschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.7 Beitragsnachzahlungen – In-Prinzip (Abs. 5)

Rz. 94 Abs. 5 gilt für nachgezahlte (nachentrichtete) Beiträge, die aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels über die Nachzahlung erbracht werden; für Beitragsnachzahlungen aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels SGB VI (und die in § 256 Abs. 6 Satz 2 genannten, vgl. dort) gilt das sog. In-Prinzip (Abs. 5), d. h., dass diese Beiträge Entgeltpunkte nach dem Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791; Abs. 4 wurde erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung – 13. Ausschuss angefügt, vgl. insoweit BT-Drs. 15/2678 S. 5, 22) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i....mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Art der begünstigten Einkünfte

Rz. 4 Begünstigt sind ausschließlich Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG , soweit es sich um laufende oder einmalige Einnahmen aus einer aktiven Beschäftigung des Stpfl. nach Erreichen der Regelaltersgrenze handelt. Nachzahlungen für bereits zuvor ausgeübte Tätigkeiten, die jedoch zeitlich erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Zeitpunkt der Tätigkeit

Rz. 7 Dem Stpfl. müssen die Einnahmen für Leistungen zufließen, die ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gem. § 35 S. 2 [1] oder § 235[2] des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erbracht wurden. Anknüpfungspunkt für die Steuerbefreiung ist damit allein das Lebensalter, nicht der Bezug von bestimmten Alterseinkünften.[3] Die Formulierung "ab dem Folgemonat" soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.2 Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen

Rz. 22 Die Aktivrente differenziert zwischen verschiedenen Gruppen von Stpfl., was zu erheblichen gleichheitsrechtlichen Problemen führt. Die Norm begünstigt ausschließlich Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze und differenziert damit nach dem Lebensalter sowie nach der Einkunftsart. Insbesondere sind die folgenden Gruppen[1] betroffen: Vergleichsgruppe 1: Jüngere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.4 Vergleichsgruppe 4: Stpfl. mit Gewinneinkünften

Rz. 28 Die vierte Vergleichsgruppe umfasst Stpfl. mit Gewinneinkünften, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig sind. Diese Gruppe wird vollständig von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, obwohl sie ebenfalls zur Zielerreichung beitragen kann. Geeignetheit: Der Ausschluss von Stpfl. mit Gewinneinkünften ist nicht geeignet, um das Ziel der Regelung zu f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.3 Vergleichsgruppe 3: Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Rz. 27 Die dritte Vergleichsgruppe erfasst Stpfl., die nach Erreichen der Regelaltersgrenze Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, jedoch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dazu gehören insbesondere Beamte und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs. Diese Gruppe wird von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, obwohl sie ebenfalls a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.1 Vergleichsgruppe 1: Jüngere Beschäftigte

Rz. 25 Die erste Vergleichsgruppe umfasst Stpfl., die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, jedoch die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Diese Gruppe wird durch die Aktivrentenregelung benachteiligt, da sie bei gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit keine Steuerbefreiung erhält. Geeignetheit: Die Differenzierung nach dem Lebensalter ist geeignet, um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde durch das Aktivrentengesetz[1] eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG eingeführt. Die sog. Aktivrente wurde unbefristet eingeführt. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung der Zielerreichung nach 2 Jahren in Aussicht gestellt.[2] Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe bei Anwendung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.1 Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips

Rz. 20 Das Leistungsfähigkeitsprinzip bildet eine zentrale Grundlage des deutschen Einkommensteuerrechts. Es verlangt, dass Stpfl. mit gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit gleich und solche mit ungleicher Leistungsfähigkeit entsprechend ihrer wirtschaftlichen Stärke besteuert werden. Die Steuerbefreiung von bis zu 24.000 EUR im Kj. für bestimmte Einkünfte aus nichtselbst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.2 Vergleichsgruppe 2: Stpfl. mit passiven Einkünften

Rz. 26 Die zweite Vergleichsgruppe umfasst Steuerpflichtige, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze passive Einkünfte erzielen, wie zum Beispiel Renten, Pensionen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese Gruppe wird von der Aktivrentenregelung benachteiligt, da ihre Einkünfte nicht von der Steuerbefreiung erfasst werden. Geeignetheit: Die Differenzierung zwische...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.5 Schlussfolgerung

Rz. 30 Die Regelung der Aktivrente in § 3 Nr. 21 EStG ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungsrechtlich problematisch. Um den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des allgemeinen Gleichheitssatzes zu genügen, sollte die Steuerbefreiung auf alle aktiven Erwerbspersonen oberhalb der Regelaltersgrenze ausgeweitet werden. Nur durch eine solche Anpassun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerfreiheit

Rz. 3 Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung finden sich in Satz 1 des § 3 Nr. 21 EStG. Die Steuerbefreiung ist von 3 Voraussetzungen abhängig, die kumulativ vorliegen müssen. Steuerbefreit sind danach Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (Rz. 4ff.), die für Leistungen zufließen, die der Stpfl. ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Verfassungsrechtliche Würdigung

Rz. 18 Die Einführung des § 3 Nr. 21 EStG durch das Aktivrentengesetz ab dem 1.1.2026 stellt einen bedeutenden Eingriff in das deutsche Einkommensteuerrecht dar. Ziel der Regelung ist es, steuerliche Anreize für die Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu schaffen, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels zu begegnen.[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 2 Verwendung von Wertguthaben

Die Verwendung des Wertguthabens kann auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung vom Arbeitnehmer für gesetzliche Freistellungsansprüche beansprucht werden.[1] Dies gilt für gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder nach § 2 FPfZG d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.2 Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen

Rz. 102 Die Vorschrift zur Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen, ist im Zusammenhang mit den Änderungen des § 4d EStG durch das Gesetz v. 10.11.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 neu gefasst worden. Die Höhe des zulässigen Kassenvermögens bei Unterstützungskassen ist unter Hinweis auf § 4d EStG geregelt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.2.1 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 116b Die Aufhebung des sog. Anschlussverbots ist nach § 41 Abs. 2 Satz 1 SGB VI nur für Arbeitnehmer vorgesehen, die die Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 1, § 235 SGB VI erreicht haben.[1] Dies ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres der Fall (§ 35 Satz 2 SGB VI), bei Arbeitnehmern, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt zwischen der Volle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3 § 41 Abs. 2 SGB VI: Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze

3.6.3.1 Normzweck Rz. 116a Durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025[1] wurde zum 1.1.2026 das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geregelte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber (sog. Anschlussverbot oder Vorbeschäftigungsverbot) für Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze; Textform

3.6.4.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift Rz. 116r Bis zum 31.12.2024 bedurfte auch eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Die Schriftform kann durch die elektronische Form (§ 126a BGB) ersetzt werden, da § 14 Abs. 4 TzB...mehr