Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Diskriminierungsschutz bei Befristungen auf Regelaltersgrenze

Leitsatz Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 TzBfG erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Klägerin ist seit 2018 bei dem beklagten Land beschäftigt. Der TV-L findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Seit Dezember 2022 ist die Klägerin in einer Observationsgruppe des Nachrichtendienstes eingesetzt. Diese Gruppe besteht aus Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 67 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurden mit Wirkung zum 1.1.2027 in Abs. 4 Nr. 1 ausdrücklich die weitere Voraussetzung "nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde" in die Vorschrift aufgenommen. Nachdem bis zum 31.12.2016 Versicherungspflicht nur bei Bezug einer Teilrente bestand, hat der Gesetzgeber durch das neue T...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Erreichens der Regelaltersgrenze und Verzicht (Abs. 4)

Rz. 58 Abs. 4 regelt die Fallgruppen der Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Satz 1) sowie die Anforderungen auf den Verzicht (Sätze 2 bis 4). 2.4.1 Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Abs. 4 Satz 1) Rz. 59 § 5 Abs. 4 Satz 1 bestimmt ganz allgemein, dass Bezieher einer Altersversorgung und solche Personen, die mit Rücksicht auf ihr Alter regelmäßig nicht mehr in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.)

Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine an...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 stellt Personen von der Versicherungspflicht frei, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung auch Bay LSG, Urteil v. 10.11.2022, L 14 R 622/21, Rz. 53, das eine Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld nach § 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.6 Zugangsfaktor größer als 1,0 (Nr. 2b und Nr. 4b)

Rz. 36 Sofern eine abschlagsfreie Rente beansprucht werden kann, diese aber nicht in Anspruch genommen wird, sieht das Gesetz – in Umsetzung von § 63 Abs. 5 – zur Sicherstellung des Zuschlagsprinzips einen höheren Zugangsfaktor vor. Sinn ist es, Versicherte dafür zu belohnen, dass sie vorerst die Solidargemeinschaft der Beitragszahler nicht beanspruchen. Dabei weist der Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.9 Zugangsfaktor für Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters (Satz 4)

Rz. 52 Satz 4 beinhaltet die maßgebliche Vorschrift zur Bestimmung des Zugangsfaktors und des jeweiligen Zeitpunkts seiner Berücksichtigung, wenn der Versicherten während des Bezuges einer Rente wegen Alters weitere Beiträge zahlt. Rz. 53 In diesem Falle werden gemäß § 76d aus diesen Beiträgen Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Mit der Ermittlung des Zuschlags wird sicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.2 Beitragserstattung (2. Alt.)

Rz. 82 Eine Beitragserstattung i. S. der zweiten Alternative liegt nur vor, wenn es sich um eine solche aus eigener Versicherung handelt (d. h. nicht bei einer Beitragserstattung an Hinterbliebene; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 151). Bei Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus ihrer Versicherung eine Beitragserstattung erhalten haben, gilt nur eine Beitragserstattun...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.1 Überblick Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Rz. 3 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte stehen abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu und sind gebunden an eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren (vgl. § 38). Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist hierzu mit Wirkung zum 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung geschaffen worden, die es zulässt, diese Rente bereits vom 63. Lebensja...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.2 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 84 Mit Abs. 4 Satz 2 räumt der Gesetzgeber dem Beschäftigten das Recht ein, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Damit soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990). Durch das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2118) ist Abs. 2 Satz 2 mit Wirkung zum 1.9.1993 ergänzt worden. Das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) bewirkte eine Neufassung von Abs. 2 mit Wirkung zum 1.4.1995. Nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 172) ist mehrfach wie folgt geändert worden: ab 1.1.2000 war mit Art. 1 Nr. 40 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) die Neufass...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.4 Verzicht durch selbstständig Tätige (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 88 Abs. 4 Satz 4 ordnet dabei an, dass die Sätze 2 und 3 entsprechend für selbstständig Tätige gelten, die den Verzicht gegenüber dem zuständigen Träger der Rentenversicherung erklären.mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3 Nichtversicherte (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 78 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass sich die betreffenden Personen bis zum 65. Lebensjahr eine andere Alterssicherung aufgebaut haben (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 151). 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.) Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.3 Wirkung der Verzichtserklärung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 87 Abs. 4 Satz 3 sieht dabei vor, dass der Verzicht nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden kann und auch nur für die Dauer der Beschäftigung bindend ist.mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 69 Abs. 1 ist am 1.1.1992, Abs. 2 bereits am 1.1.1991 in Kraft getreten (damit das vorläufige Durchschnittsentgelt für 1992 rechtzeitig bestimmt werden konnte). Die Vorschrift ist geändert worden durch Art. 7 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.7.2001 (Abs. 2 Nr. 2) bzw. 1.1.2003 (Abs. 2 Nr. 1). Die Wörter "Deutsche Mark" w...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4 Zugangsfaktor 1,0 (Nr. 1)

Rz. 26 Der Zugangsfaktor beträgt bei Altersrenten, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen – Nr. 1 – und bei Altersrenten, die nach Erreichen eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Lebensalter abschlagsfrei bezogen werden können (im Rahmen von §§ 236 ff.) – ebenfalls nach Nr. 1, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten, die nach Voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.3 Verfassungsgemäßheit

Rz. 70 Die Regelung zur Versicherungsfreiheit von Beziehern einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12 mit weiterer Begründung in Rz. 33 ff.).mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1 Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 59 § 5 Abs. 4 Satz 1 bestimmt ganz allgemein, dass Bezieher einer Altersversorgung und solche Personen, die mit Rücksicht auf ihr Alter regelmäßig nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichende Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung zu erreichen, versicherungsfrei sind. 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 S...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.1 Vollrente (Teilrente)

Rz. 62 Bei Beziehern einer Vollrente handelt es sich um Personen, die eine Vollrente nach den §§ 35 bis 40 und 237 bis 238 sowie nach deren Vorgängervorschriften, also aus der deutschen Rentenversicherung, beziehen. Rz. 63 Die Rentenversicherungsfreiheit wegen Bezugs einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 tritt nur bei Bezug einer Altersrente aus der deutschen ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4.3 Minderungsumfang

Rz. 33 Die Minderung um 0,003 bedeutet, dass die Rente um 0,3 % für jeden Monat des Vorziehens geringer ist. Rz. 34 Praxis-Beispielmehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.3 Voraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten – sog. Türöffnerzeiten

Rz. 19 Wesentliche materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung ist nach Abs. 1 die Erfüllung von 33 Jahre Grundrentenzeiten (= 396 Kalendermonate); wobei sich die bei der erforderlichen Mindestzahl von Grundrentenzeiten berücksichtigungsfähigen rentenrechtlichen Zeiten nach § 76g Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 richten (instruktiv SG Leipzig, Gerichtsbescheid v. 19.2.2024, S 11 R 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 vgl. GRA der DRV zu § 264d SGB VI, Stand: 11.11.2015, Abschn. 1.1. § 264c (heute § 264d) in seiner noch heute gültigen Fassung ist mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 72 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vgl. GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024 , Historie. § 255d ist mit Wirkung zum 22.4.2015 durch das Fünfte...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 5 regelt abschließend unter welchen Voraussetzungen Rentenversicherungsfreiheit entweder für die Sachverhalte, die die Versicherungspflicht begründen, oder aber für alle versicherungsrechtlich bedeutsamen Sachverhalte besteht. Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn für sie eine Anwartschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergien/Fechter/Sesselmeier, Österreichische Wege in der deutschen Rente – individuelle Nutzen und ökonomische Kosten – Soziale Sicherheit in Europa, DRV 2024, 138. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rentenberechnung: Faktoren / 2.6 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rentenberechnung: Faktoren / 2.2 Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0. Dieser Wert ist maßgeblich, wenn die Summe der Entgeltpunkte mit der der persönlichen Entgeltpunkte identisch ist. Er erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,005, wenn die Altersrente später als mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Das Hinausschieben der Rente um ein Jahr ergibt damit einen Zuschlag i. H. v....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rentenberechnung: Faktoren / 2.2.1 Vorzeitige Altersrente

Wird eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – in Anspruch genommen, verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0,003 (= 3,6 % pro Jahr). Für jeden vorgezogenen Monat mindert sich damit die jeweilige Altersrente auf Dauer um 0,3 %. Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wurden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Rückstellung für Vorruhestandsmodell: Maßgeblichkeit der Leistungszusage

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund eines Vorruhestandsmodells, nach dem der Arbeitnehmer bei mindestens 22-jähriger Betriebszugehörigkeit unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von der Arbeitsleistung freigestellt wird, sind ab dem Zeitpunkt der zivilrechtlichen Entstehung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf künft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rentenberechnung: Faktoren / 2.7 Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Vorziehen von Altersrente)

Die Altersgrenzen in der Rentenversicherung wurden bei den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit beginnend ab 1997, bei den Altersrenten für Frauen und für langjährige Versicherte beginnend ab 2000 und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnend ab 2001 schrittweise bis hin zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren angehoben. Mit dem RV-Alt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / 2.2 Unterhalt wegen Alters

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung bzw. der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes bzw. des Wegfalls eines Anspruchs nach §§ 1572 und 1573 BGB wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.[1] Ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn sich typischerw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 3.2 Anwartschaften nach Regelaltersgrenze

Die nach erreichter Regelaltersgrenze erworbenen Rentenanwartschaften neben einer Altersvollrente (durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) oder neben einer Altersteilrente werden immer zum nächsten 1.7. eines Jahres "aktiviert". Dabei wird zum jeweiligen 1.7. eines jeden Jahres, jeweils bezogen auf das abgelaufene Kalenderjahr, Zuschläge an Entgeltpunkte ermittelt, die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 4.2 Zuschläge an Entgeltpunkten nach der Regelaltersgrenze

Zuschläge an Entgeltpunkten für Anwartschaften nach der Regelaltersgrenze, die bezogen auf ein Kalenderjahr immer zum nächsten 1.7. gewährt werden, erhalten einen höheren Zugangsfaktor. Dieser erhöht sich für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze um 0,05 (0,5 %). Praxis-Beispiel Maßgebender Zugangsfaktor für die Zuschläge Eine Versicherte bezieht eine Regelaltersren...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.2 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Der Zeitpunkt fällt also mit der Rentenanpassung zusammen. Maßgebend sind aber nur die Zuschläge, die aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des vorherigen Kalenderjahres resultieren. Erhöhter Rentenzuschlag nach Erreichen der Regelalters...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 3.1 Anwartschaften bis Regelaltersgrenze

Anwartschaften, die aus Beiträgen neben einer Altersvollrente (erst seit 1.1.2017 möglich) oder neben einer Altersteilrente resultieren, führen zu Zuschlägen an Entgeltpunkten, die mit Beginn des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt werden und zu einer höheren Altersrente führen. Praxis-Beispiel Anwartschaften bis zur Regelaltersgrenze Ein Versicherter bezieht e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.3 Altersvollrente bis zur Regelaltersgrenze

Altersvollrentner, die ab 1.1.2017 eine Beschäftigung aufnehmen, sind bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze "normal" rentenversichert. Das bedeutet konkret: Beschäftigter und Arbeitgeber tragen ihre Beitragsanteile – dies wirkt rentensteigernd. Hinweis Von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijobber Eine rentensteigernde Wirkung ergibt sich auc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.1 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen bis Erreichen der Regelaltersgrenze

Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden erst mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Der Rententeil aus diesen Zuschlägen ist abschlagsfrei (Zugangsfaktor: 1,0), da er nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird. Rentenerträge für ein Jahr Minijob mit 556 EUR (Stand 1.7.2025)mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2.2 Berufstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus

Eine nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit ist sowohl für den Unterhaltsberechtigten als auch für den Unterhaltspflichtigen regelmäßig überobligatorisch. Hierfür ist es unerheblich, ob der Unterhaltspflichtige abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist.[1] Nach Auffassung des BGH kommt es auch nicht darauf an, ob es in...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 2.1 Vollrentenbezug

Wird eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, tritt die Versicherungsfreiheit erst mit Beginn des Kalendermonats nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Damit werden bei einer Beschäftigung während des Vollrentenbezugs bis einschließlich des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze weitere Rentenanwartschaften erworben, die in der Rente zu Zusch...mehr