Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.4 Auswirkungen flexibler Altersgrenzen auf die Erdienbarkeitsprüfung

Tz. 657 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Fraglich ist die Berechnung der Erdienbarkeit, wenn bis zum eigentlich vorgesehenen Ruhestandseintritt zwar ein Zeitraum von zehn Jahren liegt, die Zusage aber ein vorgezogenes Pensionseintrittsalter ermöglicht. Beispiel: A ist alleiniger Ges-GF der A-GmbH. Die A-GmbH hat dem damals 56-jährigen A im Jahr 07 eine Pensionszusage auf das 67. Le... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.10 Berechnungsendalter bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 600 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Frühere Verwaltungslinie: Nach R 6a Abs 8 S 1 EStR 2012 war der Berechnung von Pensionsrückstellungen bei beherrschenden Ges-GF – nach Geburtsjahrgängen gestaffelt – zwar grds die vertraglich vorgesehene Altersgrenze, aber mind eine Altersgrenze von 65 Jahren (Geburtsjahrgänge bis 1952) 66 Jahren (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1961) bzw 67 Jahren (G... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.3 Ernsthaftigkeit/Altersgrenze

Tz. 743 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Eine vertragliche Altersgrenze von weniger als 62 Jahren wird bei einer Pensionszusage dem Grunde nach nicht als ernsthaft angesehen (dazu s Tz 610 ff); zur Erhöhung auf 62 Jahre mit Übergangsregelung für Altfälle s Schr des BMF v 09.12.2016 (BStBl I 2016, 1427). Bei Fremdarbeitnehmern sind betr Altersversorgungen mit Auszahlungen ab einem ... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark... mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 96a ist mit Wirkung zum 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 17 des SGB VI-Änderungsgesetzes v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt worden und regelte zunächst die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43 und 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung. Zu diesem Zweck wurde den damali... mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch bei rechtswidriger Leistungserbringung (Satz 2)

Rz. 12 Der Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger besteht nach Satz 2 auch, soweit die Erbringung des Grundsicherungsgeldes allein aufgrund einer nachträglich festgestellten Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. Mit Satz 2 werden die Erstattungsansprüche auf Fal... mehr

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Beitragsschuldner / 1.3 Beitragsabführung für versicherungsfreie Beschäftigte

Der Arbeitgeber hat ebenfalls Beiträge zur Rentenversicherung an die Einzugsstelle abzuführen für Beschäftigte, die als Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher, als Nichtversicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund einer Beitragserstattung vers... mehr

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Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerkstätten beschäftigt oder in Heimarbeit für diese Einrichtungen tätig sind, Mensc... mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ... mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 10 Mittelbare Förderung der Altersteilzeit durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen des AltTZG für Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind die Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber – grundsätzlich auch oberhalb der gesetzlichen Mindestbeträge – steuer-[1] und sozialabgabenfrei.[2] Praxis-Tipp Steuer- und Sozia... mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 8.1 Kündigungsschutz

Für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften uneingeschränkt. § 7 Abs. 1b SGB IV schützt den Arbeitnehmer davor, dass allein die Möglichkeit zur Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten (wie die Altersteilzeit in verblockter Form) als eine die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber begründende Tatsache i. S. d. § 1 ... mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 1 Grundregelung und Geltungsdauer

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften besteht, kann der Arbeitnehmer die Altersteilzeit nicht einseitig fordern oder einklagen. Hinweis Gleichbehandlungsgrundsatz Schließt der Arbeitg... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.2 Textform für Befristung auf die Regelaltersgrenze

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet, stellt eine Befristung dar und ist daher nach der bis 31.12.2024 maßgebenden Rechtslage schriftlich zu vereinbaren. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L enthält eine solche Befristung. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.1 Befristung auf die Regelaltersgrenze

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten entsprechende Regelungen. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Al... mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10... mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4.1 Bezug einer Altersvollrente

Wird jedoch eine Vollrente wegen Alters bezogen, dürfen freiwillige Beiträge nur für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Ist der Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze abgelaufen, dürfen freiwillige Beiträge für Zeiten davor bzw. für Zeiten vor Rentenbeginn nur gezahlt werden, solange der Al... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.2 Befristung auf das "65. Lebensjahr"

Praxis-Tipp In zahlreichen vor vielen Jahren bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen findet sich noch eine Befristung auf das Erreichen des "65. Lebensjahres". Die Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel auszulegen auf "das Erreichen des gesetzlich festgelegten Regelrentenalters". Im Einzelnen: Praxis-Beispiel Die Arbeitsvertragsparteien st... mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4 Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt werden können

Freiwillige Beiträge dürfen frühestens für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres gezahlt werden. Eine obere Altersgrenze besteht nicht, d. h. freiwillige Beiträge können auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze entrichtet werden. 4.1 Bezug einer Altersvollrente Wird jedoch eine Vollrente wegen Alters bezogen, dürfen freiwillige Beiträge nur für Zeiten des Bez... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 8.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bei wirksamer Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Genügt die Begründung für eine Befristung nicht den Anforderungen einer sachlichen Rechtfertigung oder liegen die Voraussetzungen einer erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder § 14 Abs. 3 TzBfG nicht vor, so ist die Befristungsabrede nach § 16 Sat... mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 1 Berechtigung

Zur freiwilligen Rentenversicherung sind Deutsche im In- und Ausland und Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an berechtigt, sofern sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Haben Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gelten für sie Übergangsregelungen sowie über- und zwisc... mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 4 Höhe der Abfindung

Der Arbeitgeber wird im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilt.[1] Die Höhe der Abfindung wird von den Gerichten nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere auf der Grundlage der Beschäftigungszeit bemessen. Häufig wird dabei nach folgender "Faustformel" vorgegangen: Ein Beschäftigungsjahr = ½ Brutto-Monatsverdiens... mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / Was passiert mit dem angesparten Vermögen, wenn ich in der Anspar- oder Auszahlungsphase in die Grundsicherung rutsche / gepfändet werde o. ä.?

Bestimmte Sozialleistungen, wie zum Beispiel Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), werden subsidiär gewährt, d.h., sie können nur dann beansprucht werden, wenn und soweit der Lebensunterhalt nicht aus anderen Quellen bestritten werden kann. Danach erhält solche Grundsicherungsleistungen nur, wer sic... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Der Beitragszuschlag wurde von 3,5 auf 2,5 Prozentpunkte gesenkt. Im Bereich der Ausnahme bei Pflege wurde ergänzt, dass auch eine Freistellung von der Arbeitsleistung nach § 3 PflegeZG als Ausnahmegrund gilt. Neu im Gesetzentwurf ist der Ausnahmetatbestand der vollen Erwerbsminderung des versicherten Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI. Bei ... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 51 Abs. 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze ersetzt: (1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von vier Wochen setzen, innerhalb derer sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilh... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 51 Abs. 1 und 2 wird durch die folgenden Absätze ersetzt: (1) 1Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von vier Wochen setzen, innerhalb derer sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. 2Haben diese Versicher... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

[Der durch das GKV-FQWG zum 1.1.2015 aufgehobene] § 242b wird durch den folgenden § 242b ersetzt: 1Die Krankenkassen erheben von Mitgliedern, von denen die Versicherung eines Ehegatten oder eines Lebenspartners nach § 10 abgeleitet wird, einen Zuschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 3,5 %. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Mitglied oder der nach § 10 versicherte Ehegatte oder Leb... mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 13 Vorgezogene Altersrente während der Freistellungsphase

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht ab dem 1.5.2026 eine vorgezogene Altersrente. Die individuelle Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente wird im Dezember 2028 erreicht. Er befindet seit 1.5.2025 bis Dezember 2028 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, die ursprünglich bei zum Erreichen der Regelaltersgrenze im Dezember 2028 vorgesehen war. Ergebnis Die Freistellun... mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru... mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.8 Fälligkeit

Leistungen der bAV werden fällig, wenn die in der Versorgungszusage vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintritt des Versorgungsfalls, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erfüllung der Wartezeit, Erreichung eines bestimmten Lebensalters). In der Versorgungszusage kann geregelt werden, dass der Anspruch auf eine bAV innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu mac... mehr

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bAV: Durchführungswege / Zusammenfassung

Überblick Bedingt durch die demografischen Veränderungen verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Dies bedeutet eine Herausforderung für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, denn Beitragssätze und Steuermittel können nicht beliebig erhöht werden. Damit die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft die wichtigste Säule der Altersversorgu... mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.6 Wartezeit

Das BetrAVG kennt grundsätzlich keine Zeiten, die ein Arbeitnehmer nach Zusageerteilung abzuwarten hat, bevor er in ein Betriebsrentensystem aufgenommen wird. Der Zeitraum zwischen der Erklärung des Arbeitgebers, er werde nach Ablauf einer kalender- oder ereignisbestimmten Zeit eine Versorgungszusage erteilen, und der Zusageerteilung wird als "Vorschaltzeit" bezeichnet. Eine... mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.1 Leistungsarten

Kernstück eines Leistungsplans ist oft die Altersrente. Möglich ist grundsätzlich, diese als laufende Rente oder als Kapitaleinmalzahlung zuzusagen. Vorsicht ist geboten, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregelt ist, dass dieser nach seiner Entscheidung anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalzahlung leistet. In diesem Fall ... mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf... mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.2 Abfindung als Ausgleichszahlung in die Rentenversicherung

Anstelle der Auszahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer, kommt auch deren Auszahlung insgesamt oder eines Teiles davon in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zwecks Ausgleich von Rentenminderungen bei einem vorzeitigen Eintritt in die Altersente in Betracht. Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ab 63 Jahren in die vorg... mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266). Im Versorgungsausgleic... mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.2 Ende der Zurechnungszeit

Rz. 5 Endzeitpunkt für die Anerkennung einer Zurechnungszeit ist die Vollendung des 62. Lebensjahres (Abs. 2 Satz 2 i. d. F. bis 31.12.2017), für Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2018 sowie für Hinterbliebenenrenten bei Tod der versicherten Person vor dem 1.1.2018, ein Lebensalter von 62 Jahren + 3 Monaten bei Rentenbeginn o... mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind nach § 33 Abs. 3 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, § 240), Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 und 6), Renten für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3). Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 voraus, dass ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinder... mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. Die letzte wesentliche Änderung erfolgte durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsges... mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 aufgrund der Einführung von Rentenabschlägen für Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Fi... mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 2. Kein Diskriminierungsschutz bei Befristung auf Regelaltersgrenze

Die Entscheidung des BAG (Urt. v. 31.7.2025, – 6 AZR 18/25, NZA 2025, 1456 = NJW 2025, 3595) befasst sich mit dem Diskriminierungsschutz bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Das befristete Arbeitsverhältnis zählt zu den atypischen Arbeitsverhältnissen. Befristete Beschäftigte haben i.d.R. im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Dem liegt die A... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 4. Modernisierung des Anwaltsnotariats

Der vom BMJV vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats vom 16.2.2026 zielt darauf ab, den Zugang zum Anwaltsnotariat zu erleichtern und dessen Attraktivität angesichts sinkender Bewerberzahlen zu erhöhen (dazu Schönenberg-Wessel, NJW-aktuell 10/2026, S. 3). Vorgesehen ist insb., dass die notarielle Fachprüfung künftig bereits unm... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5 Abbildung einer Jubliläumsrückstellung (Dienstjubiläum) in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Steuerliche Vorschriften zur Abbildung einer Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubil... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.8 Freistellung aufgrund einer Wertguthabenvereinbarung bei vorgezogener Altersrente

Der Bezug einer vorgezogenen Altersrente hat bisher Auswirkungen auf zuvor vereinbarte Freistellungen im Rahmen von Wertguthaben- oder Altersteilzeitvereinbarungen.[1] Eine Wertguthabenvereinbarung, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen wurde, endet bislang bei Inanspruchnahme einer vorgezogenen Rente wegen Alters als Voll- oder Teilrente. Das dann noch vo... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 249. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v 22.12.2025, BGBl I 2025 Nr 361

Rn. 269 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei Mitarbeitenden im Rentenalter, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bleibt der Arbeitslohn gem § 3 Nr 21 EStG steuerfrei, ohne dass es auf einen gleichzeitigen tatsächlichen Rentenbezug ankommt. Die "Aktivrente" selbst ist also keine Rente und keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das BMF hat am 06.02.20... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI

Rn. 169a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Folgende Erstattungsfälle zählt § 210 Abs 1 SGB VI auf: Abs 1 Nr 1: Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben Abs 1 Nr 2: Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten nicht erfüllt haben Abs 1 Nr 3: Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern ode... mehr