Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 7. Was gilt bei Abfindungen oder Nachzahlungen?

Abfindungen sind im Rahmen der Aktivrente in der Regel nicht steuerfrei, da sie nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung sind. Nachzahlungen sind in der Regel steuerfrei, soweit sie laufenden Arbeitslohn oder sonstige Bezüge darstellen und für Zeiträume gezahlt werden, in denen die Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen. Auch hierbei ist die 2.000 EUR-Monatsgrenze z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Wer kann die Aktivrente nutzen?

Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die: ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 des SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung), nichtselbständig beschäftigt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) sind und für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufsständ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 12. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Werbungskosten aus?

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht abziehbar (§ 3c EStG). Stehen Werbungskosten sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der seine Regelaltersgr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 1. Was ist Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Haben Sie die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleibt Ihr Arbeitslohn künftig bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 9. Wie hoch ist die Aktivrente?

Die Aktivrente wird als monatlicher Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 EUR gewährt. Dieser Freibetrag gilt nur für Monate, in denen die o.g. Voraussetzungen (siehe oben unter Abschnitt I Nummer 2) vorliegen. Beispiel 1: Der Arbeitnehmer X, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab dem 1. Mai eine neue Beschäftigung auf. Er kann daher die Aktivrente ab Mai, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5. Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbsobliegenheit)

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004, BStBl 2005 II Seite 483 und vom 5. Mai 2010, BStBl 2011 II Seite 115). Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Tz. 70 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI fällt der Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch für diejenigen Personen an, die nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Hierunter fallen Bezieher einer Vollrente wegen Alters; Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, also...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 31 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll der Betriebsrat die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern. Ob der Betriebsrat darauf beschränkt ist, (lediglich) die Beschäftigung bereits eingestellter Arbeitnehmer zu fördern, oder ob er gerade auch auf die Einstellung solcher Personen hinwirken soll, ist streitig.[1] Die Vorschrift ergänzt § 75 Abs. 1 Satz. 2 BetrVG...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Formvorschriften / 1.1 Form und Signatur des Dokuments

Wenn das Gesetz für eine bestimmte Erklärung die Schriftform verlangt, bestimmt § 126 Abs. 1 BGB, dass die Urkunde oder der Vertrag eigenhändig unterschrieben sein muss (sog. ,"nasse" Unterschrift). Grundsätzlich kann die Schriftform durch die elektronische Form nach § 126a BGB ersetzt werden. Das gilt aber nicht, wenn das Gesetz dies ausdrücklich ausschließt wie beispielswe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Formvorschriften / 3 Textform

Die Textform im Sinne des § 126b BGB stellt wesentlich geringere Anforderungen an die Form der Erklärung. Ist durch ein Gesetz die Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 2 Rentenantrag

Die Versicherungspflicht in der KVdR setzt voraus, dass die Rente beantragt ist oder als beantragt gilt. Als Beantragung gilt z. B. die Umdeutung eines Antrags auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einen Rentenantrag. Der Rentenantrag kann in schriftlicher Form oder mündlich (zur Niederschrift) gestellt werden. Im Allgemeinen wir...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 9 Weitere relevante Änderungen mit Wirkung ab 2026 im Überblick:

Anhebung des ESt-Tarifs beim Grundfreibetrag auf 12.348 Euro/24.696 Euro Kinderfreibetragsanhebung, Anhebung Kindergeld auf 259 Euro monatlich Anhebung der Freigrenze beim Soli auf 20.350 Euro/40.70 Euro an festgesetzter ESt. Weiterführung der Mobilitätsprämie von 14 % der Entfernungspauschale für Bezieher von geringem Einkommen; Das Aktivrentengesetz nach § 3 Nr. 21 EStG sieht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) eingefügt und trat zum 11.8.2010 in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.4 Beitragstragung bei Beschäftigten im Regelrentenalter (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 stellt den Arbeitnehmer, aber nur diesen, versicherungsfrei, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht hat. Abs. 3 ist zugleich eine Schutzvorschrift für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Lebensalter sich in der Nähe des Regelrentenalters bewegt. Ein Arbeitgeber könnte aus wirtschaftlichen Gründen an Stelle dieser Arbeitnehmer die aufgrund ihres Lebensal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) eingefügt und trat zum 11.8.2010 in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016. Rz. 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.7 Nachzahlungsverbot

Rz. 12 Nach Satz 2 ist eine Nachzahlung nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters nicht mehr zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.1.2013 durch Art. 4 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) neu eingefügt und zuletzt durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetzes v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) mit Wirkung zum 22.7.2017 geändert. Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.6 Nachzahlungszeitraum

Rz. 9 Freiwillige Beiträge können nachgezahlt werden für den Zeitraum ab Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch frühestens ab dem 1.1.1924 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Zeiten dürfen allerdings nicht bereits mit Beiträgen belegt sein. Es ist daher die Belegung nicht nur der Zeiten der Selbständigkeit, sondern aller Lücken möglich. Rz. 10 Der Nachzahlungszeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht für früher von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossene Personen

Rz. 7 Abs. 2 setzt zunächst die Versicherteneigenschaft voraus. Es muss daher zumindest ein Kalendermonat mit auf die allgemeine Wartezeit anrechenbarer Beitragszeit vorliegen (§§ 51, 55). Bis zum 10.8.2010 darf zudem aufgrund des § 7 Abs. 2 und des § 232 Abs. 1 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung kein Recht zur freiwilligen Versicherung bestanden haben. Weitere Voraus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2.2 Kein Beschäftigungs-Anschlussverbot nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Abs. 2)

Rz. 7 Grundsätzlich sind nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG kalendermäßige Befristungen von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nur bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig; die Gesamtdauer von 2 Jahren gilt dabei auch für die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages. Demzufolge sind sachgrundlos befristete Beschäftig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2.1 Altersrente und Kündigungsschutz (Abs. 1)

Rz. 4 Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten ist mit rentenrechtlichen Abschlägen verbunden, die über den Zugangsfaktor (§ 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) bei Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66) gesteuert werden. Nach Abschluss der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vom ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Inkrafttreten des SGB VI durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurden im Rentenrecht erstmalig Regelungen zur Flexibilisierung der Altersgrenzen für Ansprüche auf vorzeitige Altersrenten eingeführt. Diese waren gleichzeitig mit Rentenabschlägen von 0,3 % für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten verbunden. Bei einer Regelal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2.3 Ende des Arbeitsverhältnisses (Abs. 3)

Rz. 10 § 41 Abs. 3 , der – ursprünglich als § 41 Abs. 2 – mit Wirkung zum 1.1.2025 durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz v. 29.10.2024 (BGBl. I S. 323) eingefügt worden ist, bestimmt für die Wirksamkeit einer Vereinbarung, welche die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) vorsieht, die "Textform"....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30. November, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1. Dezember des Jahres im TV-L (im Gegensatz zum früheren Tarifrech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 1.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Wird innerhalb des 3-Jahreszeitraums die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Befristung längstens bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Dies ist erforderlich, weil der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente längstens bis zu diesem Zeitpunkt besteht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 3.2 Anwartschaften nach Regelaltersgrenze

Die nach erreichter Regelaltersgrenze erworbenen Rentenanwartschaften neben einer Altersvollrente (durch Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) oder neben einer Altersteilrente werden immer zum nächsten 1.7. eines Jahres "aktiviert". Dabei wird zum jeweiligen 1.7. eines jeden Jahres, jeweils bezogen auf das abgelaufene Kalenderjahr, Zuschläge an Entgeltpunkte ermittelt, die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 4.2 Zuschläge an Entgeltpunkten nach der Regelaltersgrenze

Zuschläge an Entgeltpunkten für Anwartschaften nach der Regelaltersgrenze, die bezogen auf ein Kalenderjahr immer zum nächsten 1.7. gewährt werden, erhalten einen höheren Zugangsfaktor. Dieser erhöht sich für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze um 0,05 (0,5 %). Praxis-Beispiel Maßgebender Zugangsfaktor für die Zuschläge Eine Versicherte bezieht eine Regelaltersren...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.2 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Der Zeitpunkt fällt also mit der Rentenanpassung zusammen. Maßgebend sind aber nur die Zuschläge, die aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des vorherigen Kalenderjahres resultieren. Erhöhter Rentenzuschlag nach Erreichen der Regelalters...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 3 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, geboren am 14.1.1961, bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze. Er nimmt zum 1.8.2025 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Die Regelaltersgrenze erreicht er am 14.7.2027. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 2 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze bestimmt sich für den jeweiligen Arbeitnehmer in Abhängigkeit von seinem Geburtsjahrgang.[1] Die für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebliche Regelaltersgrenze wird gemäß § 35 SGB VI für Geburtsjahrgänge ab 1964 mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 3.1 Anwartschaften bis Regelaltersgrenze

Anwartschaften, die aus Beiträgen neben einer Altersvollrente (erst seit 1.1.2017 möglich) oder neben einer Altersteilrente resultieren, führen zu Zuschlägen an Entgeltpunkten, die mit Beginn des Monats nach Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt werden und zu einer höheren Altersrente führen. Praxis-Beispiel Anwartschaften bis zur Regelaltersgrenze Ein Versicherter bezieht e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 2 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2026

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.8.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.5 Fortführung der Wertguthabenvereinbarung über den Zeitpunkt der Erreichung der Regelaltersgrenze hinaus

Wertguthabenvereinbarungen können längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente erreicht wird, getroffen werden. Wird eine Wertguthabenvereinbarung über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus fortgeführt, ist das Wertguthaben als Störfall beitragsrechtlich aufzulösen. Wertguthaben müssen folglich bis zum Erreichen der R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.3 Altersvollrente bis zur Regelaltersgrenze

Altersvollrentner, die ab 1.1.2017 eine Beschäftigung aufnehmen, sind bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze "normal" rentenversichert. Das bedeutet konkret: Beschäftigter und Arbeitgeber tragen ihre Beitragsanteile – dies wirkt rentensteigernd. Hinweis Von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijobber Eine rentensteigernde Wirkung ergibt sich auc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.1 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen bis Erreichen der Regelaltersgrenze

Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze werden erst mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Der Rententeil aus diesen Zuschlägen ist abschlagsfrei (Zugangsfaktor: 1,0), da er nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird. Rentenerträge für ein Jahr Minijob mit 603 EUR (Stand 1.1.2026)mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.6 Weiterbeschäftigung als aktiver Beamter nach Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2026

Um Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, gilt ab dem 1.1.2026 ein Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 2.000 EUR monatlich (sog. Aktivrente).[1] Die Steuerfreiheit soll nur für Personen gelten, die die Regelaltersgrenze nach § 52 oder § 235 SGB VI überschritten haben (grds. Vollendung des 67. Lebensjahres...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 1 Altersvollrentenbezug nach Vollendung der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2026

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.7.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Durch den Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.4.2 Spitzabrechnung im Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze

Wird in einem Kalenderjahr die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Spitzabrechnung immer erst im Folgemonat danach vorzunehmen. Einbezogen in die Spitzabrechnung wird dann nicht nur das Vorjahr, sondern auch alle Monate des laufenden Jahres bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Eine neue Prognose zum Hinzuverdienst erfolgt nicht. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rentenberechnung: Faktoren / 2.6 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr