Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 5 Erreichen der Regelaltersgrenze (Monatsmitte) und Frührente

Sachverhalt Ein Beschäftigter ist am 15.12.1960 geboren und wird zum Jahresbeginn 2027 mit einem Gehalt von 2.500 EUR eingestellt. Zuvor war er aufgrund eines Frühverrentungsprogramms seines ehemaligen Arbeitgebers bereits seit Jahren nicht mehr erwerbstätig. Die übermittelten ELStAM weisen die Steuerklasse I aus. Ab wann kann die Aktivrente in Anspruch genommen werden? Ergeb... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 4 Erreichen der Regelaltersgrenze (Monatsanfang)

Sachverhalt Eine Beschäftigte ist am 1.3.1960 geboren und befindet sich in unbefristeter Beschäftigung mit einem Monatsgehalt von 3.000 EUR in der Steuerklasse V. Ab wann kann die Aktivrente in Anspruch genommen werden? Ergebnis Die Beschäftigte erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten am 30.6.2026 (Vollendung 66. Lebensjahr am 28.2.2026). Sie kann die Steuer... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 6 Nachzahlungen

Sachverhalt Ein weiterbeschäftigter Vollrentner ist am 15.12.1959 geboren und erhält einen Monatslohn von 1.500 EUR. Im Juni 2026 erhält er zudem eine Nachzahlung aus dem Jahr 2025 in Höhe von 1.000 EUR. Kann die Nachzahlung als Aktivrente steuerfrei gewährt werden? Ergebnis Der Weiterbeschäftigte erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten im Februar 2026. Er k... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 1 Zwölftelung

Sachverhalt Ein Beschäftigter, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab Mai 2026 eine neue Beschäftigung auf. Er erhält einen monatlichen Arbeitslohn von 2.000 EUR. Der Arbeitgeber entrichtet auf den Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge. Ergebnis Der neue Beschäftigte erfüllt ab Mai 2026 die Voraussetzungen für die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Monatlich... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 7 Weihnachtsgeld

Sachverhalt Eine Beschäftigte wird trotz Rentenbezugs in Teilzeit weiterbeschäftigt. Sie hat die Regelaltersgrenze im April 2026 erreicht und erhält ab Mai 2026 noch einen monatlichen Arbeitslohn von 1.500 EUR. Im Dezember 2026 wird ihr neben dem laufenden Arbeitslohn außerdem ein Weihnachtsgeld in Höhe von 800 EUR ausbezahlt. In welcher Höhe kann der Arbeitslohn in 2026 ste... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 9 Beschäftigung von früheren Beamten

Sachverhalt Eine im November 2026 neu eingestellte Fachkraft im Alter von 68 Jahren war im früheren Berufsleben bis zur Frühpensionierung bei der Stadt X verbeamtet beschäftigt. Er erhält einen Monatslohn von 2.000 EUR. Kann die steuerfreie Aktivrente in Anspruch genommen werden? Ergebnis Ja, die frühere Beamtentätigkeit ist kein Ausschlusskriterium für die steuerfreie Aktivre... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 13 Aktivrente mit Nachtzuschlägen

Sachverhalt Ein Beschäftigter hat die Regelaltersgrenze erreicht und wird von einem Unternehmen als Wachmann an mehreren Tagen ausschließlich nachts (zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens) eingesetzt. Er erhält einen Stundenlohn von 20 EUR zzgl. 25 % Nachtzuschlag. Im Mai 2026 kommt der Beschäftigte auf 100 Arbeitsstunden. Der Arbeitgeber führt für den Beschäftigten Rente... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 2 Neueinstellung im laufenden Monat

Sachverhalt Am 16.3.2026 wird eine 67-jährige Fachkraft mit langjähriger Berufserfahrung befristet neu angestellt. Vereinbart ist ein Monatslohn von 4.000 EUR, der im März zur Hälfte ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber entrichtet auf den Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge. Übermittelt werden ELStAM mit der Steuerklasse I. Wie ist die Lohnsteuer für März/April 2026 zu ermit... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 8 Gehaltsoptimierung bei Aktivrentnern

Sachverhalt Einer in Teilzeit weiterbeschäftigten Vollrentnerin (Regelaltersgrenze erreicht) werden im Jahr 2026 zusätzlich zu ihrem Monatsgehalt von 2.000 EUR ein Job-Ticket für die Wege zur Arbeit und ein seniorengerechtes Smartphone, auch zur privaten Nutzung, überlassen. Zudem führt der Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für die Beschäftigte ab. In welcher... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 12 Aktivrente und Werbungskosten

Sachverhalt Ein Beschäftigter, der die Regelaltersgrenze bereits 2025 erreicht hat, erzielt in 2026 monatlich 3.000 EUR Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer hat in 2026 Werbungskosten von 3.000 EUR (Arbeitsmittel und Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte). Ergebnis Von den Einnahmen sind 2.000 EUR im Monat nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei und monatlich ... mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.1 Träger der Sozialhilfe

Rz. 20 Sozialhilfe ist gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII eine nachrangige Sozialleistung, die nicht zu bewilligen ist, wenn die Hilfebedürftigkeit einer Person durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens oder ihres Vermögens beseitigt werden kann. Ein Leistungsanspruch besteht darüber hinaus auch nicht, wenn die dafür erforderlichen Mittel von einem Dritten (insbesondere einem ... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref... mehr

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Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht... mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie... mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.4 Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Beitragserstattung (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 1. Alternative sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2: Vollendung des 67. Lebensjahres; vgl. auch § 235 Abs. 2 Satz 2: stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Lebensjahren auf 67 Lebensjahre für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963) nicht versicherungspflic... mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.2 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Rz. 5 Für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die allein gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber den Beitragsanteil nach § 172 Abs. 1 zu tragen. Seit dem 1.1.2017 tritt nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Vollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ein, sodass seitdem der Arbeitge... mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.3 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften oder versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4

Rz. 10a Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Gemäß § 6 Abs. 1b werden Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Nach der Übergangsreg... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Unverfallbarkeit

Kernstück des BetrAVG ist die Regelung der sog. "Unverfallbarkeit" der Versorgungsanwartschaften. Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zu beschränken, die Versorgungsanwartschaft verfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Versorgungsfalls, z. B. der Altersgrenze, aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet ... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 67 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurden mit Wirkung zum 1.1.2027 in Abs. 4 Nr. 1 ausdrücklich die weitere Voraussetzung "nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde" in die Vorschrift aufgenommen. Nachdem bis zum 31.12.2016 Versicherungspflicht nur bei Bezug einer Teilrente bestand, hat der Gesetzgeber durch das neue T... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Erreichens der Regelaltersgrenze und Verzicht (Abs. 4)

Rz. 58 Abs. 4 regelt die Fallgruppen der Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Satz 1) sowie die Anforderungen auf den Verzicht (Sätze 2 bis 4). 2.4.1 Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Abs. 4 Satz 1) Rz. 59 § 5 Abs. 4 Satz 1 bestimmt ganz allgemein, dass Bezieher einer Altersversorgung und solche Personen, die mit Rücksicht auf ihr Alter regelmäßig nicht mehr in ... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.)

Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine an... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 stellt Personen von der Versicherungspflicht frei, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung auch Bay LSG, Urteil v. 10.11.2022, L 14 R 622/21, Rz. 53, das eine Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld nach § 3... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3.2 Beitragserstattung (2. Alt.)

Rz. 82 Eine Beitragserstattung i. S. der zweiten Alternative liegt nur vor, wenn es sich um eine solche aus eigener Versicherung handelt (d. h. nicht bei einer Beitragserstattung an Hinterbliebene; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 151). Bei Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus ihrer Versicherung eine Beitragserstattung erhalten haben, gilt nur eine Beitragserstattun... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.2 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 84 Mit Abs. 4 Satz 2 räumt der Gesetzgeber dem Beschäftigten das Recht ein, durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Damit soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetz... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.4 Verzicht durch selbstständig Tätige (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 88 Abs. 4 Satz 4 ordnet dabei an, dass die Sätze 2 und 3 entsprechend für selbstständig Tätige gelten, die den Verzicht gegenüber dem zuständigen Träger der Rentenversicherung erklären. mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.3 Nichtversicherte (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 78 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass sich die betreffenden Personen bis zum 65. Lebensjahr eine andere Alterssicherung aufgebaut haben (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 151). 2.4.1.3.1 Vorversicherung (1. Alt.) Rz. 79 Die Regelung sieht in der Alternative 1 die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.3 Wirkung der Verzichtserklärung (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 87 Abs. 4 Satz 3 sieht dabei vor, dass der Verzicht nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden kann und auch nur für die Dauer der Beschäftigung bindend ist. mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1 Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 59 § 5 Abs. 4 Satz 1 bestimmt ganz allgemein, dass Bezieher einer Altersversorgung und solche Personen, die mit Rücksicht auf ihr Alter regelmäßig nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichende Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung zu erreichen, versicherungsfrei sind. 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 S... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.1 Vollrente (Teilrente)

Rz. 62 Bei Beziehern einer Vollrente handelt es sich um Personen, die eine Vollrente nach den §§ 35 bis 40 und 237 bis 238 sowie nach deren Vorgängervorschriften, also aus der deutschen Rentenversicherung, beziehen. Rz. 63 Die Rentenversicherungsfreiheit wegen Bezugs einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 tritt nur bei Bezug einer Altersrente aus der deutschen ges... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.1.3 Verfassungsgemäßheit

Rz. 70 Die Regelung zur Versicherungsfreiheit von Beziehern einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 ist verfassungsgemäß (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.6.2015, L 9 R 4276/12 mit weiterer Begründung in Rz. 33 ff.). mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.3 Voraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten – sog. Türöffnerzeiten

Rz. 19 Wesentliche materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung ist nach Abs. 1 die Erfüllung von 33 Jahre Grundrentenzeiten (= 396 Kalendermonate); wobei sich die bei der erforderlichen Mindestzahl von Grundrentenzeiten berücksichtigungsfähigen rentenrechtlichen Zeiten nach § 76g Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 richten (instruktiv SG Leipzig, Gerichtsbescheid v. 19.2.2024, S 11 R 3... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 5 regelt abschließend unter welchen Voraussetzungen Rentenversicherungsfreiheit entweder für die Sachverhalte, die die Versicherungspflicht begründen, oder aber für alle versicherungsrechtlich bedeutsamen Sachverhalte besteht. Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn für sie eine Anwartschaft... mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.7 Beitragsnachzahlungen – In-Prinzip (Abs. 5)

Rz. 94 Abs. 5 gilt für nachgezahlte (nachentrichtete) Beiträge, die aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels über die Nachzahlung erbracht werden; für Beitragsnachzahlungen aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels SGB VI (und die in § 256 Abs. 6 Satz 2 genannten, vgl. dort) gilt das sog. In-Prinzip (Abs. 5), d. h., dass diese Beiträge Entgeltpunkte nach dem Durch... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ... mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791; Abs. 4 wurde erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung – 13. Ausschuss angefügt, vgl. insoweit BT-Drs. 15/2678 S. 5, 22) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i.... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Art der begünstigten Einkünfte

Rz. 4 Begünstigt sind ausschließlich Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG , soweit es sich um laufende oder einmalige Einnahmen aus einer aktiven Beschäftigung des Stpfl. nach Erreichen der Regelaltersgrenze handelt. Nachzahlungen für bereits zuvor ausgeübte Tätigkeiten, die jedoch zeitlich erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Zeitpunkt der Tätigkeit

Rz. 7 Dem Stpfl. müssen die Einnahmen für Leistungen zufließen, die ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gem. § 35 S. 2 [1] oder § 235[2] des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erbracht wurden. Anknüpfungspunkt für die Steuerbefreiung ist damit allein das Lebensalter, nicht der Bezug von bestimmten Alterseinkünften.[3] Die Formulierung "ab dem Folgemonat" soll... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.2 Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen

Rz. 22 Die Aktivrente differenziert zwischen verschiedenen Gruppen von Stpfl., was zu erheblichen gleichheitsrechtlichen Problemen führt. Die Norm begünstigt ausschließlich Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze und differenziert damit nach dem Lebensalter sowie nach der Einkunftsart. Insbesondere sind die folgenden Gruppen[1] betroffen: Vergleichsgruppe 1: Jüngere... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.4 Vergleichsgruppe 4: Stpfl. mit Gewinneinkünften

Rz. 28 Die vierte Vergleichsgruppe umfasst Stpfl. mit Gewinneinkünften, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig sind. Diese Gruppe wird vollständig von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, obwohl sie ebenfalls zur Zielerreichung beitragen kann. Geeignetheit: Der Ausschluss von Stpfl. mit Gewinneinkünften ist nicht geeignet, um das Ziel der Regelung zu f... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.3 Vergleichsgruppe 3: Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Rz. 27 Die dritte Vergleichsgruppe erfasst Stpfl., die nach Erreichen der Regelaltersgrenze Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, jedoch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dazu gehören insbesondere Beamte und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs. Diese Gruppe wird von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, obwohl sie ebenfalls a... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.1 Vergleichsgruppe 1: Jüngere Beschäftigte

Rz. 25 Die erste Vergleichsgruppe umfasst Stpfl., die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, jedoch die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Diese Gruppe wird durch die Aktivrentenregelung benachteiligt, da sie bei gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit keine Steuerbefreiung erhält. Geeignetheit: Die Differenzierung nach dem Lebensalter ist geeignet, um... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde durch das Aktivrentengesetz[1] eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG eingeführt. Die sog. Aktivrente wurde unbefristet eingeführt. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung der Zielerreichung nach 2 Jahren in Aussicht gestellt.[2] Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe bei Anwendung der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.1 Durchbrechung des Leistungsfähigkeitsprinzips

Rz. 20 Das Leistungsfähigkeitsprinzip bildet eine zentrale Grundlage des deutschen Einkommensteuerrechts. Es verlangt, dass Stpfl. mit gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit gleich und solche mit ungleicher Leistungsfähigkeit entsprechend ihrer wirtschaftlichen Stärke besteuert werden. Die Steuerbefreiung von bis zu 24.000 EUR im Kj. für bestimmte Einkünfte aus nichtselbst... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.3.2 Vergleichsgruppe 2: Stpfl. mit passiven Einkünften

Rz. 26 Die zweite Vergleichsgruppe umfasst Steuerpflichtige, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze passive Einkünfte erzielen, wie zum Beispiel Renten, Pensionen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese Gruppe wird von der Aktivrentenregelung benachteiligt, da ihre Einkünfte nicht von der Steuerbefreiung erfasst werden. Geeignetheit: Die Differenzierung zwische... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6.5 Schlussfolgerung

Rz. 30 Die Regelung der Aktivrente in § 3 Nr. 21 EStG ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungsrechtlich problematisch. Um den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des allgemeinen Gleichheitssatzes zu genügen, sollte die Steuerbefreiung auf alle aktiven Erwerbspersonen oberhalb der Regelaltersgrenze ausgeweitet werden. Nur durch eine solche Anpassun... mehr