Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

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Nachehelicher Unterhalt / 2.2 Unterhalt wegen Alters

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung bzw. der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes bzw. des Wegfalls eines Anspruchs nach §§ 1572 und 1573 BGB wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.[1] Ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn sich typischerw...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2.2 Berufstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus

Eine nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit ist sowohl für den Unterhaltsberechtigten als auch für den Unterhaltspflichtigen regelmäßig überobligatorisch. Hierfür ist es unerheblich, ob der Unterhaltspflichtige abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist.[1] Nach Auffassung des BGH kommt es auch nicht darauf an, ob es in...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.2 Zusätzliche Altersvorsorge

Neben der primären Altersvorsorge können weitere 4 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 5 %) für eine sekundäre Altersvorsorge abgesetzt werden.[1] Dementsprechend besteht insgesamt ein Anspruch darauf, 22,6 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 23,6 %) für eine Altersvorsorge einzusetzen und den entsprechenden Betrag einkommensmindernd im Rahmen der Unterhalt...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.4 Zur Begrenzung des Krankheitsunterhalts

OLG Brandenburg, Beschluss v. 13.3.2020, FamRZ 2021, 1025 Zitat Eine Begrenzung und/oder Befristung des Unterhalts wegen Krankheit kommen nur dann in Betracht, wenn die dauerhafte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen wegen der Schicksalhaftigkeit der Erkrankung des Unterhaltsberechtigten unbillig ist i. S. d. § 1578b BGB. Dabei können ehebedingte Nachteile wiederum einer ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.2 Altersunterhalt gemäß § 1571 BGB

Gemäß § 1571 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwer...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.3 Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 18,6 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Dies entspricht dem seit 2018 unveränderten Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.4 Unterhaltszahlungen der Kinder an die Eltern

Auch Kinder können den Eltern Unterhalt schulden (s. auch Tz. 2.1.3.). Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des "Angehörigenentlastungsgesetzes" zu beachten (siehe auch Tz. 2.1.3. und Tz. 2.2. a. E.).[1] Ein Kind muss im Rahmen des Elternunterhalts sein Vermögen (Schonvermögen) dann nicht ang...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 4 Geschütztes Vermögen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Auch im Rahmen des Elternunterhalts muss der Unterhaltsschuldner grundsätzlich den Stamm seines Vermögens einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass er seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden braucht.[1] Bei der Vermögensverwertungspflicht sind auch die sonstigen Verbindlichkeiten und Verpflicht...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 136 enthält die nach dem Prinzip differenzierender Lebenslagen formulierte Grundregel, die Arbeitnehmern bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) einräumt (vgl. schon § 3 Abs. 3 Nr. 9 und Abs. 4 Nr. 1). Sie hat Programmcharakter, soweit sie die Leistungsarten des Alg auflistet (Alg nach § 138 oder § 144). Die materiell-rech...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 117 nach § 136 überführt. § 117 ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst worden. § 117 Abs. 2 wurde zum 1.1.2008 durch das G...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.1 Kalendermäßige Befristung

Rz. 6 Eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags liegt vor, wenn sich das Vertragsende aus der vertraglichen Vereinbarung mithilfe eines Kalenders ermitteln lässt. Dabei kann im Vertrag das Datum des Vertragsendes genannt sein (z. B. 31.12.2020). Es kann auch eine bestimmte Zeitdauer vertraglich festgelegt werden, sofern sich der Zeitpunkt des Vertragsendes daraus zw...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.2 Vereinbarung einer Höchstdauer

Rz. 23 Eine Höchstdauer ist vereinbart, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen soll, aber eine vorherige ordentliche Kündigung möglich ist. Dabei muss die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht unbedingt ausdrücklich vereinbart sein. Es genügt, wenn sich ein entsprechender Vertragswille der Parteien aus den Umständen ergibt.[1] Das wird zum Te...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Höchstgrenzen

Rz. 3 Die Höhe der als angemessen festzusetzenden Abfindung wird in § 10 Abs. 1, 2 KSchG begrenzt. Als normale Höchstgrenze gibt § 10 Abs. 1 KSchG 12 Monatsverdienste vor. Diese Höchstgrenze von 12 Monatsverdiensten erhöht sich in Abhängigkeit von Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit nach folgender Tabelle:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Bemessungsfaktoren

Rz. 15 Der Erhöhung der Höchstgrenzen in § 10 Abs. 2 KSchG kann entnommen werden, dass der wichtigste Bemessungsfaktor die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist. Gleichwohl kann dieser Faktor hinter anderen Gründen zurücktreten, mit der Folge, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht allein von ausschlaggebendem Gewicht ist.[1] Rz. 16 Neben der Betriebszugehörigkeit ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berufsunfähigkeit / 1 Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Der Begriff "Erwerbsunfähigkeit" wurde durch "Erwerbsminderung" ersetzt. Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung, teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (bis 2001: Berufsunfähigkeitsrente), voller Erwerbsminderung. Für Renten wegen Erwerbsminderung gilt: Sie werden unabhängig vom Alter gewährt, allerdings längstens bis zum...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte zweitinstanzlich noch Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 5.6.2017 in … ereignet hat. Die alleinige Haftung der Beklagten steht außer Streit. Der Kläger wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. Seine vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit im Metallsonderbau als Bohrwerkdreher mit der Anstellung als Bediener einer ...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.3 35. Änderungstarifvertrag v. 11.1.2011

35. Änderungstarifvertrag vom 11.1.2011 (Inkrafttreten ab 1.12.2010, § 1 Abs. 4 mit Wirkung zum 1.1.2011) In § 20 Abs. 2 Satz 2 wurde eine Protokollerklärung hinzugefügt, die klarstellt, dass bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bei einem neuen DRK-Arbeitgeber sich die Stufenlaufzeit dann nach § 2135. Abs. 4 richtet, wenn der Mitarbeiter nicht die gleiche Tätigkeit ausübt u...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Ablehnung von Bewerbern nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Leitsatz Ein an eine, auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellende, tarifvertragliche Altersgrenzenregelung gebundener Arbeitgeber kann die Einstellung eines Bewerbers, der diese Altersgrenze überschritten hat, wegen des Alters ablehnen, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber zuvor aufgrund der tarifvertraglichen Altersgrenzenregelung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ...mehr

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Sauer, SGB IX § 135 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem BTHG sind mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX die Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen neu konzipiert worden. Es ist ein grundlegender Systemwechsel mit einer ausgewogenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit gerade von erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen erfolgt. Die Neuregelung führt dazu,...mehr

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Sauer, SGB IX § 125 Inhalt ... / 2.3.3 Exkurs – Besonderheiten der Pflegeleistungen

Rz. 23 Grundsätzlich ist es auch nicht Regelungsgegenstand der Vereinbarungen, Aussagen zu Leistungen, die der Pflege der Leistungsberechtigten dienen, zu treffen, da das Vertragsrecht der §§ 123 ff. auf die Fachleistungen der Eingliederungshilfe beschränkt ist. Somit fehlt im neuen Recht auch eine dem § 75 Abs. 5 SGB XII bis 31.12.2019 vergleichbare Kollisionsregelung. Glei...mehr

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Jansen, SGB VI § 143 Bundes... / 2.3 Beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 11 Die Abs. 2 bis 5 der Vorschrift enthalten spezielle beamten- und versorgungsrechtliche Regelungen für Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, die im Unterschied zu den Geschäftsführern der übrigen Rentenversicherungsträger nicht zu Beamten auf Lebenszeit, sondern lediglich zu Beamten auf Zeit berufen werden. Das Direktorium der Deutschen Rent...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

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Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Beitragserstattungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. b) EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 3 Buchst. b) EStG betrifft zunächst die Steuerfreiheit der Rückerstattung von Versichertenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den in § 210 SGB VI genannten Fällen,[1] in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs verfehlt wird, nämlich dann, wenn der Versicherte nicht versicherungspflichtig ist und ...mehr

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Entgelt / 5.2.4 Sonderfall: Wiedereinstellung bzw. Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

5.2.4.1 Abschluss eines (neuen) Arbeitsvertrags Sofern Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis gem. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TV-L geendet hat, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TV-L ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Das heißt, es handelt sich um eine (Wieder-)Einstellung und nicht um eine Verlängerung ...mehr

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Entgelt / 5.2.4.2 Weiterbeschäftigung gem. § 41 Satz 3 SGB VI

Statt der (befristeten) Weiterbeschäftigung im Anschluss an das bisherige Arbeitsverhältnis kann während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dessen Verlängerung über den Zeitpunkt der Regelaltersgrenze hinaus mit dem Beschäftigten vereinbart werden. Dies hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er das Risiko einer ggf. unwirksamen Befristung im Anschluss an ein bereits bee...mehr

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Entgelt / 5.2.4.1 Abschluss eines (neuen) Arbeitsvertrags

Sofern Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis gem. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TV-L geendet hat, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TV-L ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Das heißt, es handelt sich um eine (Wieder-)Einstellung und nicht um eine Verlängerung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses. Die Re...mehr

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Entgelt / 5.2.1.1 Grundbegriff Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TV-L handelt. § 16 Abs. 2 Satz 1-3 TV-L spricht generell von der Einstellung. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher definiert. Eine Einstellung liegt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur bei der erstmaligen Begründung eines...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.3 Schriftform (§ 14 Abs. 4)

Rz. 26 Nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG gilt § 14 Abs. 4 TzBfG auch für auflösende Bedingungen.[1] Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Hinweis Deshalb bedürfen auch auflösende Bedingungen, die nicht in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 1 TzBfG, sondern nach anderen Vorschriften vereinbart wer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.1 Regelaltersgrenze nach Satz 2 HS 1

Rz. 34 Bei der Bewilligungen von Hilfen für junge Volljährige sind zunächst die Altersgrenzen zu berücksichtigen. § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 1 begrenzt im Regelfall die Gewährung der Hilfe auf junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres; wobei die Hilfe auch noch dann eingeleitet werden darf, wenn der Hilfeempfänger sein 21. Lebensjahr bald vollenden wird (VG Düssel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.5 Dauer der Hilfe nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 32 Das Gesetz enthält bei der Bewilligung von Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine Vorgaben für die Dauer der Hilfen. Abs. 1 Satz 1 ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass die Hilfe solange zu gewähren ist, wie es aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Eine prinzipielle Begrenzung des Bewilligungszeitraumes (auf 6 oder 12 Mo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.2 Fortsetzungshilfe nach Satz 2 HS 2

Rz. 35 Ausnahmsweise kann gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2 die Hilfe in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden (vgl. auch bei Münder, SGB VIII, § 41 Rz. 9). Hierbei muss es sich aber um eine Fortsetzung einer bereits bewilligten zulässigen Hilfe bis zur Regelaltersgrenze handeln; sog. Fortsetzungshilfe (zum Begriff vgl. auch bei W...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.1 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Einzugsstellen (§ 211 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Für die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter sowie für Hausgewerbetreibende gelten gemäß § 174 Abs. 1 die in §§ 28d bis 28n und 28r SGB IV enthaltenen Regelungen über die Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die für abhängig Beschäftigte zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, P...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 3.15 Vertragsdauer

Abgesehen von etwaigen Befristungsabreden ist an die Vereinbarung des automatischen Endes des Vertragsverhältnisses zu denken, das sich im Zusammenhang mit Renteneintrittsalter etc. ergibt. Die üblichen Klauseln in diesem Zusammenhang können grundsätzlich auch für den Chefarztvertrag verwendet werden. Die Klauseln sollten jedoch daraufhin überprüft werden, ob sich Besonderhe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.5 Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rz. 14a Nähere Einzelheiten dazu, wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist, wurden erst mit dem Integrationsgesetz v. 29.7.2016 (sog. Asylpaket III, BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 geschaffen. In Satz 2 wird angeordnet, dass § 11 Abs. 4 SGB XII entsprechend gilt. Die bisherige Fassung von § 11 Ab. 4 SGB XII wurde jedoch durch Art. 5 Nr. 2 Bürgergeld-Gesetz v. 16.1...mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.3.1 Altersgrenzen

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichen einer Altersgrenze ist als Beendigungsnorm häufig Gegenstand eines Tarifvertrags. In diesen Fällen wird bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Altersgrenze automatisch endet, ohne dass es des Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Soweit die tarifliche Regelung eine Beendigung zum Zeitpunkt des Erreichens ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie entsprach im Wesentlichen den Vorgängerregelungen in § 619 Abs. 1 und 2 und § 620 Abs. 2 und 4 RVO. Die Überschrift und Abs. 1 wurden mit Wirkung zum 1.3.2004 neu gefasst durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.12.2003 (BGBl. I S 3019). Abs. 4 Satz 1 und 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.2 Änderung des § 41 SGB VI - Textform für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze

Im Zusammenhang mit den Formerleichterungen im NachwG ist eine Änderung des § 41 SGB VI zu sehen, mit der abweichend von § 14 Abs. 4 TzBfG für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr die Schriftform erforderlich ist, sondern auch die Textform genügt. § 41 SGB VI [1] wird um einen Abs. 2 erweitert, der lautet: Eine Vereinbarung,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 4 Wo verbleibt es trotz BEG IV bei der Schriftform?

Das BEG IV hat zwar in einigen Bereichen mittels der Ersetzung der Schriftform durch die Textform oder die elektronische Form gewisse Erleichterungen gebracht. An bestimmten arbeitsrechtlich relevanten Stellen verbleibt es jedoch weiterhin bei dem Erfordernis der Schriftform. Nachfolgend sollen beispielhaft die wichtigsten Stellen, an denen das BEG IV keine Änderungen bracht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 1 Einführung

Durch das in wesentlichen Teilen zum 1.1.2025 in Kraft getretene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[1] (BEG IV) wurden eine Reihe von arbeitsrechtlichen Vorschriften geändert. Insbesondere wird in vielen Bereichen das Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Ausdrücklich darauf hingewiesen sei aber, dass das nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / E. Arbeitsrecht

Rz. 47 Bisher wurde das Münchener Modell in Wechselwirkung mit dem Sozialrecht dargestellt. Zu klären sind aber nicht nur sozialrechtliche Fragen, sondern gerade auch Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlich ist zunächst zu klären, ob das Münchener Modell eine Kündigung rechtfertigen kann, welche Vertragsklauseln ihm entgegenstehen können und ob Mitteilungspflichten bestehe...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Arbeitslosenversicherung SGB III

Rz. 88 Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung gem. § 28 Nr. 1 SGB III. Das gilt unabhängig davon, ob eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Beitragsrechtliche Besonderheit: Arbeitgeber müssen gem. § 346 SGB III die Hälfte des Beitrags tragen. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen" bzw. es sollen keine Wettbewerbs...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 115 Die Revisionen waren teilweise begründet. Die Klägerin konnte von der Beklagten Schadensersatzleistungen auf ihren Verdienstausfall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur insoweit verlangen, als sie von einem Sozialversicherungsträger (hier: gesetzliche Rentenversicherung) infolge der unfallbedingten Erwerbsminderung keine kongruenten Leistungen erhalten oder noc...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 262 Der 1945 geborene Kläger nahm die Beklagte auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 8.5.2003 in Anspruch, bei dem er verletzt wurde. Die volle Einstandspflicht des Beklagten als Haftpflichtversicherer für den unfallbedingten Schaden des Klägers war dem Grunde nach nicht im Streit. Wegen der Verletzungsfolgen war der Kläger zunächst arbeitsunfähig und schließli...mehr