Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Altersbedingte Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit.

Rn 8 Der Begriff ›Alter‹ ist gesetzlich nicht festgelegt. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 99, 708; 95, 1416). Richtschnur (BGH FamRZ 06, 683) ist das Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl § 35 SGB VI; § 48 I 1 DriG; § 51 I 2 BBG), da ab diesem Zeitpunkt allg eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann (BGH FamRZ 14, 1183; 13, 191). Solange die... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Invaliditäts- oder vorgezogene Altersversorgung der ausgleichspflichtigen Person.

Rn 4 Die ausgleichspflichtige Person muss bereits Leistungen aus einer Versorgung iSd § 32 erhalten, die wegen Invalidität oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze gezahlt werden (I). Zum Begriff der Invaliditätsversorgung vgl § 2 Rn 12. Anpassungsfähig sind ferner Altersversorgungen, die bereits vor Erreichen der für das Versorgungssystem geltenden Regelaltersgre... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuordnung der Anrechte im Versorgungsausgleich.

Rn 3 Das Anrecht aus einer privaten Rentenversicherung ist derjenigen Person zuzurechnen, zu deren Versorgung die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag dienen sollen (vgl BGH FamRZ 13, 1715 Rz 8). Das wird meist – muss aber nicht stets – der Versicherungsnehmer sein. Für den VA kommt es primär auf das Bezugsrecht an und nicht darauf, auf wessen Leben die Versicherung abges... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Beweislast.

Rn 14 Der Unterhaltsberechtigte muss darlegen, dass altersbedingt keine angemessene Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze muss er nachweisen, dass er typischerweise in den für ihn in Betracht kommenden Berufssparten altersbedingt keine angemessene Arbeit mehr zu finden vermag. Hat der Berechtigte die Regelaltersgrenze (vgl BGH FamRZ 06, 6... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Versorgungsanspruch der ausgleichsberechtigten Person.

Rn 6 I setzt weiter voraus, dass die ausgleichsberechtigte Person noch keine laufende Alters- oder Invaliditätsversorgung aus einem im VA erworbenen Anrecht erhalten kann. Wenn mehrere Anrechte zu ihren Gunsten ausgeglichen wurden, genügt es, dass sie aus dem auf Seiten der ausgleichspflichtigen Person gekürzten Anrecht noch keine Versorgungsleistungen beziehen kann. Da I na... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Rn 7 Rgf Dienstzeit ist die im Dienstverhältnis zurückgelegte Beschäftigungszeit, die sich – über den Ruhegehaltssatz (s Rn 10) – auf die Berechnung des Ruhegehalts auswirkt. Bei Anrechten, die sich im Zeitpunkt der (letzten tatrichterlichen) Entsch noch im Anwartschaftsstadium befinden, ist die rgf Dienstzeit zu ermitteln, die die ausgleichspflichtige Person nach ihrer Lauf... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeit des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 8 Ein ausgleichsberechtigter Ehegatte kann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte laufende Versorgungsleistungen aus einem im Wertausgleich bei der Scheidung (bzw nach früherem Recht im öffentlich-rechtlichen VA) noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Anrecht bezieht (§ 20 I 1) und bei dem ausgleichsberechtigte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. 2Die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen sind abzuziehen. 3 § 18 gilt entspre... mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.5 Spezialgesetzliche Regelungen

Die allgemeinen Kündigungsfristen und Kündigungstermine des § 622 BGB gelten, sofern keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen einschlägig sind, etwa § 169 SGB IX (Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen bei schwerbehinderten Arbeitnehmern), § 22 BBiG (Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses), § 113 InsO (Kündigung durch den Insolvenzverwalter), § 19 BEEG (Arbeitnehmerkü... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Versorgungsbedarf der ausgleichsberechtigten Person.

Rn 4 Die ausgleichsberechtigte Person kann den Ausgleich der Kapitalzahlungen erst verlangen, wenn sie einen Versorgungsbedarf hat. Aus der Verweisung des § 22 S 2 auf § 20 II folgt, dass sie eine laufende Versorgung iSd § 2 beziehen, die Regelaltersgrenze der GRV erreicht haben oder die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Invaliditätsversorgung erfüllen muss. Sie kann... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die §§ 35, 36 sind geschaffen worden, um etwaige leistungsrechtliche Auswirkungen des mit der Strukturreform von 2009 eingeführten Hin- und Her-Ausgleichs abzumildern und zu vermeiden, dass eine ausgleichspflichtige Person infolge der isolierten Teilung der Anrechte beider Ehegatten schlechter gestellt ist als nach früherem Recht (BTDrs 16/10144, 74). Das frühere Prinzi... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 2 Von § 28 werden private Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherungen erfasst. Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen. Das Versicherungsunternehmen verspricht der versicherten Person als Gegenleistung für deren Beiträge eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Dieser Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beru... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einleitungssatz.

Rn 3 1 und 2 regeln allg Rechtfertigungsmöglichkeiten über § 8 AGG hinaus. Die Anwendung bereitet erhebliche Probleme: Rn 4 Die Ungleichbehandlung muss ›objektiv gerechtfertigt‹ sein, entscheidend ist ein objektiver Maßstab, nicht die subjektive Gewichtung des Betroffenen oder Handelnden. Rn 5 Sie muss ›angemessen gerechtfertigt‹ sein, dh die Mittel-Zweck-Relation ieS (dazu § ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen, Abs 1.

Rn 2 I verlangt mehr als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen (BTDrs 16/1780, 35), allerdings auch keine biologische oder physikalische Unverzichtbarkeit (BKG § 8 Rz 11; MüKo/Thüsing § 8 Rz 5). Rn 3 Berufliche Anforderung bezeichnet eine Voraussetzung für die Ausübung der konkreten Tätigkeit. Rn 4 Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt die Tätigkeit insgesamt, also zB Einsatz eine... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechnung des Ehezeitanteils.

Rn 12 Gem § 39 II Nr 1 ist der Ehezeitanteil eines Anrechts der GRV aus der Summe der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte zu berechnen. Die Zuordnung der erworbenen Entgeltpunkte zur Ehezeit erfolgt nach dem sog In-Prinzip (vgl dazu § 3 Rn 10). Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragszeiten sind auch im VA stets den Zeiten der Beschäftigung oder der Kindererziehung zuzuordne... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgeaufwendungen.

Rn 49 Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge können in angemessener und nachgewiesener Höhe einkommensmindernd geltend gemacht werden (Hamm FamRZ 24, 766). Die Angemessenheit richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bzw dem Versicherungsschutz, der vor der Trennung bestand. Die primäre Altersvorsorge reicht oftmals für ein den Lebensstand... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1587 BGB – Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz.

Gesetzestext Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sachgrundbefristung.

Rn 18 Über § 14 II, IIa TzBfG, § 21 BEEG, § 6 PflegeZG und das WissZeitVG hinaus kann ein sachlicher Grund (§ 14 I 1 TzBfG) die Befristung rechtfertigen. Bei mehreren Befristungen ist zwar formal nur die Wirksamkeit der letzten Befristung zu prüfen (BAG NZA 16, 949; 11, 34 [BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A)]), zur Vermeidung von Missbrauch sind jedoch auch Zahl und Dauer der... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitratierliche Bewertung (Abs 2 S 2 und 3).

Rn 20 Die zeitratierliche Berechnung findet nur auf Anrechte Anwendung, deren Höhe sich nicht unmittelbar aus einer der Ehezeit zugeordneten Bezugsgröße ergibt (BGH FamRZ 12, 1550 Rz 28; 17, 705 Rz 11). Dies gilt vor allem für Zusagen, die sich auf eine von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängige Versorgung erstrecken, sowie für endgehaltsbezogene Versorgungen iSv § 40... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bewertung laufender Versorgungen nach der zeitratierlichen Bewertungsmethode (Abs 2).

Rn 4 Auch bei gem § 40 zeitratierlich zu bewertenden Anrechten ist nach Beginn der Leistungsphase im VA – sowohl in Erst- als auch in Abänderungsverfahren – grds von der tatsächlich erlangten Versorgung auszugehen. § 41 II 1 erklärt insoweit die Bestimmungen in § 40 I–III für entspr anwendbar. Gem § 41 II 2 sind aber für die Berechnung des Ehezeitanteils die nach § 40 II 3 a... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §... mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der... mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.8.3 Sekundierte Personen (Nr. 3)

Rz. 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für sekundierte Personen nach dem Sekundierungsgesetz. Sekundierung bedeutet die Entsendung von Fachpersonal in internationale Einsätze zur zivilen Krisenprävention. Seit dem Inkrafttreten des Sekundierungsgesetzes am 5.7.2017 sind sekundierte Personen nach § 1 Sekundierungsgesetz (SekG) von der Rentenvers... mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 51 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Bokeloh, Gedanken zu Inhalt und Grenzen des Unionsrechts – Dargestellt am Beispiel der freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung, ZESAR 2023, 323. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes d... mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingefügt worden und am 1.1.1992 in Kraft getreten (vgl. insoweit insbesondere BT-Drs. 11/4124). Sie ist durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgeset... mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 46 Es ist nicht geboten, in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtigen Personen, die mit früheren Pflichtbeiträgen die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf Beitragserstattung i. S. d. § 210 Abs. 1 Nr. 1 einzuräumen (BSG, Urteil v. 10.7. 2012, B 13 R 26/10 R; BSG, SozR 4-2600 § 7 Nr. 4; vg... mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede... mehr

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Jung, SGB VII § 218a Leistungen an Hinterbliebene

Rz. 1 § 218a ist mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403), geändert mit Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung des Hinterbliebenenrechts v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1598), mit Wirkung zum 24.7.2001 in das SGB VII eingefügt worden. Abs. 2 wurde eingefügt durch Art. 6 Nr. 3b des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Pensionsverpf... / 6.3 Maßgebendes Pensionsalter: Das in der Pensionszusage festgeschriebene Pensionsalter

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben u. a. zum maßgebenden Pensionsalter hinsichtlich der Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG bei Gesellschafter-Geschäftsführern geäußert.[1] Danach ist für die Bewertung einer Pensionszusage nach § 6a EStG grundsätzlich das in der Pensionszusage festgeschriebene Pensionsalter maßgebend. Bei ausschließliche... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic... mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kein Diskriminierungsschutz bei Befristungen auf Regelaltersgrenze

Leitsatz Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 TzBfG erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Klägerin ist seit 2018 bei dem beklagten Land beschäftigt. Der TV-L findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Seit Dezember 2022 ist die Klägerin in einer Observationsgruppe des Nachrichtendienstes eingesetzt. Diese Gruppe besteht aus Arbe... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.6 Zugangsfaktor größer als 1,0 (Nr. 2b und Nr. 4b)

Rz. 36 Sofern eine abschlagsfreie Rente beansprucht werden kann, diese aber nicht in Anspruch genommen wird, sieht das Gesetz – in Umsetzung von § 63 Abs. 5 – zur Sicherstellung des Zuschlagsprinzips einen höheren Zugangsfaktor vor. Sinn ist es, Versicherte dafür zu belohnen, dass sie vorerst die Solidargemeinschaft der Beitragszahler nicht beanspruchen. Dabei weist der Gese... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.9 Zugangsfaktor für Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters (Satz 4)

Rz. 52 Satz 4 beinhaltet die maßgebliche Vorschrift zur Bestimmung des Zugangsfaktors und des jeweiligen Zeitpunkts seiner Berücksichtigung, wenn der Versicherten während des Bezuges einer Rente wegen Alters weitere Beiträge zahlt. Rz. 53 In diesem Falle werden gemäß § 76d aus diesen Beiträgen Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Mit der Ermittlung des Zuschlags wird sicher... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.1 Überblick Rentenabschläge und Rentenzuschläge

Rz. 3 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte stehen abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu und sind gebunden an eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren (vgl. § 38). Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist hierzu mit Wirkung zum 1.7.2014 eine befristete Sonderregelung geschaffen worden, die es zulässt, diese Rente bereits vom 63. Lebensja... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 172) ist mehrfach wie folgt geändert worden: ab 1.1.2000 war mit Art. 1 Nr. 40 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) die Neufass... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R... mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 vgl. GRA der DRV zu § 264d SGB VI, Stand: 11.11.2015, Abschn. 1.1. § 264c (heute § 264d) in seiner noch heute gültigen Fassung ist mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 72 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgr... mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vgl. GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024 , Historie. § 255d ist mit Wirkung zum 22.4.2015 durch das Fünfte... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein... mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 69 Abs. 1 ist am 1.1.1992, Abs. 2 bereits am 1.1.1991 in Kraft getreten (damit das vorläufige Durchschnittsentgelt für 1992 rechtzeitig bestimmt werden konnte). Die Vorschrift ist geändert worden durch Art. 7 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.7.2001 (Abs. 2 Nr. 2) bzw. 1.1.2003 (Abs. 2 Nr. 1). Die Wörter "Deutsche Mark" w... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4.3 Minderungsumfang

Rz. 33 Die Minderung um 0,003 bedeutet, dass die Rente um 0,3 % für jeden Monat des Vorziehens geringer ist. Rz. 34 Praxis-Beispiel mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4 Zugangsfaktor 1,0 (Nr. 1)

Rz. 26 Der Zugangsfaktor beträgt bei Altersrenten, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen – Nr. 1 – und bei Altersrenten, die nach Erreichen eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Lebensalter abschlagsfrei bezogen werden können (im Rahmen von §§ 236 ff.) – ebenfalls nach Nr. 1, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten, die nach Voll... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergien/Fechter/Sesselmeier, Österreichische Wege in der deutschen Rente – individuelle Nutzen und ökonomische Kosten – Soziale Sicherheit in Europa, DRV 2024, 138. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car... mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ... mehr