Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76b wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 in das SGB VI eingefügt (vgl. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388); die Regelung des § 76b ist erst auf die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in den Gesetzesentwurf eingefügt worden: BT-Drs. 14/441 (Beschlussempfeh...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Regelungsinhalt entsprach im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht zur Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde § 210 – insbesondere wegen der Wiedervereinigung Deuts...mehr

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Jansen, SGB VI § 62 Schaden... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Versicherte haben gemäß §§ 43 Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1, 240 Abs. 1 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn eine Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, 45 Abs. 2, 240 Abs. 2 vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) eingetreten ist. Bei Berechnung einer Erwerbsminderungsrente werden gemäß § 75 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2 Berechtigter Personenkreis

Rz. 4 Anspruch auf Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge haben ausschließlich die in § 210 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 1a Satz 1 genannten Personenkreise. Hierzu zählen im Einzelnen Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und auch nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben (§ 210 Abs. 1 Nr. 1), Versicherte, die ihre Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.7 Beitragsnachzahlungen – In-Prinzip (Abs. 5)

Rz. 91 Abs. 5 gilt für nachgezahlte (nachentrichtete) Beiträge, die aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels über die Nachzahlung erbracht werden; für Beitragsnachzahlungen aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels SGB VI (und die in § 256 Abs. 6 Satz 2 genannten, vgl. dort) gilt das sog. In-Prinzip (Abs. 5), d. h., dass diese Beiträge Entgeltpunkte nach dem Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.3.2007 in das Gesetz eingefügt (vgl. zu den Gesetzesmotiven BT-Drs. 16/3794 S. 7, 35). Durch das Gesetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.4 Fälligkeit des Anspruchs auf Beitragserstattung

Rz. 29 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 1.7.1959, 4 RJ 239/57, und v. 16.12.1975, 11 RA 200/74) ist der Antrag auf Beitragserstattung von Versicherten materiell-rechtliche Voraussetzung für den Erstattungsanspruch. Demzufolge wird der Anspruch auf Beitragserstattung für die in § 210 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 1a Satz 1 genannten Personenkreise a...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 Beitragserstattungen sind gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I Rechtsanspruchsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bewilligung nach dem Wortlaut des § 210 Abs. 1 und Abs. 1a Satz 1 einen Antrag voraussetzt, dessen Wirkungsvoraussetzungen sich aus §§ 9 bis 12 SGB X i. V. m. § 16 SGB I ergeben. Danach ist der Erstattungsantrag an keine besondere Form ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift wurde mehrfach geändert, seit 2004 wie folgt: Die Vorschrift wurde ab 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) neu gefasst und an die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitsfaktors (vgl. § 68) und unter Beachtung der Einkommensentwicklung in den neue...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der Regelung zur Schutzklausel in Abs. 1 war es schon immer (auch schon, als die Schutzklausel noch in § 68 Abs. 6 verankert war), eine Verringerung des aktuellen Rentenwertes zu verhindern, die trotz steigender Lohnsumme aufgrund der übrigen Faktoren ggf. eintreten kann (vgl. zu den Gesetzeserwägungen im Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 69 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und wie folgt modifiziert worden: Abs. 1 wurde durch das 2. SGB VI-ÄndG v. 2.5.1996 (BGBl. I S. 659) dahingehend geändert, dass seit dem 1.7.1996 auch im Beitrittsgebiet nur einmal jährlich eine Rentenanpassung – jeweils zum 1. Juli – durchzufüh...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.1 Versicherte, die nicht versicherungspflichtig und nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind

Rz. 5 Unabhängig von der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit besteht nach § 210 Abs. 1 Nr. 1 Anspruch auf Beitragserstattung, wenn ein Versicherter im Zeitpunkt der wirksamen Antragstellung weder versicherungspflichtig (§§ 1 bis 4, 229, 229a) noch zur freiwilligen Versicherung berechtigt (§§ 7, 232) gewesen ist. Aufgrund des Wegfalls des § 7 Abs. 2 (i. d. F. des RRG 1992) zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind künftig Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (vgl. Ziffer 3.2.3.2) wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen. Wegen des geringen Um...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Nicht begünstigter Personenkreis

Nicht zum Kreis der zulageberechtigten Personen gehören:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.2 Beginn und Ende des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses

Rz. 19 Die Amtszeit beginnt an dem Tag, der in der Ernennungsurkunde ausgewiesen ist. Das gilt auch, wenn der Bundespräsident eine andere Person beauftragt hat. Enthält die Ernennungsurkunde kein bestimmtes Datum, beginnt das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde. Ein ausgewiesenes späteres Datum hat Vorrang. Ein früherer Beginn des ...mehr

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Sauer, SGB III § 418 Tragun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ist zwischenzeitlich bedeutungslos, weil sie keinen Anwendungsbereich mehr hat. Die verbliebene Restgruppe von geförderten Arbeitnehmern, deren Beschäftigungsverhältnisse vor 2008 begründet worden sind, ist bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Rz. 4 Die Förderung war zwar nicht befristet, reichte aber nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehm...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.6 Absetzung bei zusätzlicher Altersvorsorge (Abs. 4 und 5)

Rz. 80 In Abs. 4 wurde durch Art. 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1.1.2018 ein zusätzlicher Einkommensfreibetrag für zusätzliche Altersvorsorge eingeführt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bleibt danach ein Sockelbetrag von 100,00 EUR monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 % des übersteigenden ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 3.3 Altersgrenzenregelung; automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses

Am 8.5.2024 entschied das LAG Hamm über einen Fall, der sich auf die Altersdiskriminierung im Rahmen eines Anstellungsvertrags bezog.[1] Der Kläger, ein technischer Berater, der seit dem 1.3.1994 bei der Beklagten beschäftigt war, argumentierte, dass die Klausel in seinem Anstellungsvertrag vom 18.7.2006, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei vorzeiti...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

aa) Rentenreform ("Rente mit 67") Rz. 193 Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[186] nach hinten verschoben. Die Übergangsvorschriften (§§ 235 ff. SGB VI) für Geburtsjahre vor 1964 sind zu beachten. bb) Regelaltersrente, § 35 SGB VI Rz. 194 Nach § 35 SGB VI besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allge...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Regelaltersrente, § 35 SGB VI

Rz. 194 Nach § 35 SGB VI besteht Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. fünf Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ist schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, beginnend 2012 (§ 235 SGB VI). Für Versicherte der Jahrgänge 1947–1964 gilt eine stufe...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Rentenreform ("Rente mit 67")

Rz. 193 Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[186] nach hinten verschoben. Die Übergangsvorschriften (§§ 235 ff. SGB VI) für Geburtsjahre vor 1964 sind zu beachten.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Arbeitnehmer

Rz. 336 Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 360). Rz. 337 Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Besondere Berufsgruppen

Rz. 416 Für manche Berufsgruppen gelten allgemein vorzeitige Altersgrenzen.[307] Rz. 417 Für Polizei- und Polizeivollzugsbeamte, ebenso Feuerwehrleute (z.B. § 107 Abs. 2 ThürBG), gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgte im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrech...mehr

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§ 6 Tabellen / ee) Besondere berufliche Altersgrenzen

Rz. 205 Für manche Berufsgruppen gelten allgemein vorzeitige Altersgrenzen.[190] Rz. 206 Für Leitende Angestellten ist oftmals eine Befristung der Arbeitsverträge deutlich vor der gesetzlich vorgesehenen Regelaltersgrenze vorgesehen. Häufig ist eine Beschränkung auf das 60. Lebensjahr anzutreffen.[191] Begleitet ist dies dann nicht selten von Versorgungszusagen (teilweise auc...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Altersrente

Rz. 378 Nach § 35 SGB VI besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 5 Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Eintrittsgrenze für die Regelaltersrente ist, beginnend mit dem Jahr 2012 (§ 235 SGB VI), schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Diese stufenweise Anhebung der...mehr

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§ 6 Tabellen / dd) Besondere Personengruppen

Rz. 199 Sonderregelungen gelten für bestimmte Personengruppen. Rz. 200 Für Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX, zuvor § 1 SchwbG), Berufs- und Erwerbsunfähige gelten ebenfalls auf das 63.[188] Lebensjahr vorgezogene Altersgrenzen (§ 37 SGB VI, wenn insbesondere die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Auch hier sind die Sonderregeln der §§ 228 ff., 236a SGB VI zu beachten, w...mehr

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§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 210 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 211 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Regelpensionierung

Rz. 218 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[217] Rz. 219 Das Pensionsalter für Beamte ist angesichts der finanziellen Engpässe des Staatshaushaltes ebenfalls angehoben. Das DNeuG[218] enthält in § 51 BBG eine stufenweise Verlängerung der Dienstzeiten der Bundesbeamten (§ 1 BBG) für die Geburtsjahrgänge ab 1947 ents...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) "Rente mit 67"

Rz. 377 Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[299] nach oben verschoben. Die Übergangsvorschriften für die Geburtsjahre vor 1964 (§§ 235 ff. SGB VI) sind zu beachten. (a) Altersrente Rz. 378 Nach § 35 SGB VI besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 5 Beitragsjahre, § 50...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Rentenreform 2014 ("Rente mit 63")

Rz. 196 Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung[187] wurde besonders langjährig Versicherten ein vorzeitiger Renteneinstieg ohne (nennenswerte) Rentenkürzung ermöglicht. Rz. 197 Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 63. Lebensjahr v...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Besondere berufliche Altersgrenzen

Rz. 222 Polizei- und Polizeivollzugsbeamte gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgt im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Ähnliche Verkürzungen sind für Feuerwehrleute vorgesehen (vgl. § 51 BBG). Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrecht (§ 5 BPolG) bzw. Landesrecht (z.B. § 192 LBG NRW, §§ 38, 106...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Vertragliches Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts Regelaltersgrenze

Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Fall der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch schriftliche Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist insbesondere auch mit höherrangigem Recht, d. h. dem Unionsrecht, ve...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.3 Altersgrenze vor dem gesetzlichen Rentenalter

Auch einzel- oder kollektivvertragliche Regelungen, die ein Ausscheiden des Arbeitnehmers vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder der Erlangung eines Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld vorsehen, können sachlich gerechtfertigt sein, z. B. dann, wenn mit der Tätigkeit erhebliche Gefahren verbunden sind. Für die früher nach ständiger Rechtsprechung des BAG zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) mit Wirkung zum 7.12...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.4 Pensionszusagen

Rz. 58 Abgrenzung zu bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen gem. § 6a EStG Die bilanzsteuerrechtlichen Anforderungen an die Bildung von Pensionsrückstellungen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz gem. § 6a EStG gelten ungeachtet des Empfängers der Pensionszusage und deshalb auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und andere angestellte Gesellschafter. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.7 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 12 Nach § 205 Abs. 1 Satz 4 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nicht entgegen. Dies hat z. B. für laufende Renten wegen Erwerbsminderung (§§ 43, 45, 240 Abs. 2) zur Folge, dass bei Berechnung dieser Renten auch Entgeltpunkte für Nachzahlungsbeiträge (§ 70 Abs. 5) zu berücksichtigen sind, wenn diese ...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 3 Die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge ergeben sich aus §§ 204 bis 207 sowie den in §§ 282 bis 285 enthaltenen Übergangsregelungen. Ergänzend zu diesen Vorschriften enthält § 209 Abs. 1 zusätzliche Voraussetzungen zur Versicherungsberechtigung, die grundsätzlich für alle Nachzahlungsregelungen gelten (vgl. auch Komm. zu Rz. 2). N...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.3 Beitragshöhe/Teilzahlungen

Rz. 15 Die Beitragsberechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) im Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. Die H...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.6 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 23 Nachgezahlte freiwillige Beiträge können sich sowohl anspruchsbegründend (z. B. bei Prüfung bestimmter Wartezeiten) als auch anspruchserhöhend (bei der Berechnung der Monatsrente gemäß §§ 64, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 70 Abs. 5) auswirken. Rz. 24 Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge (§ 70 Abs. 5) sind gemäß § 75 Abs. 1 bei Berechnung von Altersrenten zu be...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.2 Anwendungsbereich – Teilrente – Vollrente

Rz. 11 Ursprünglich hatte § 76d nur einen Anwendungsbereich für Teilrenten. Bis zum 31.12.2016 konnten Beitragszeiten nach Beginn einer Rente wegen Alters ausschließlich neben einer Teilrente wegen Alters vorliegen, weil der Bezug einer Vollrente wegen Alters gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 a. F. Versicherungsfreiheit bewirkte und die Zahlung freiwilliger Beiträge bei Bezug einer Alt...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.4 Renten wegen Alters

Rz. 6 Die Renten wegen Alters umfassen gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VI die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Ab 1.1.2008 wird die Regelaltersrente nicht mehr ab Vollendung de...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr