Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 5 Arbeitnehmer mit Teilrentenbezug wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat das Alter für die Regelaltersrente erreicht und bezieht eine Teilrente wegen Alters. Er nimmt zum 1.2.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2026 in der Kranken-, Pflege- und Rentenver...mehr

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Beitragserstattung / 7.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Besteht für einen Versicherten nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch auf Regelaltersrente, kann die Beitragserstattung ebenfalls beantragt werden. Ein Grund dafür kann darin liegen, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Ob die Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Zahlung weiterer Pflichtbeiträge oder freiwilliger Beiträge ...mehr

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Altersrente / 4 Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Ist zwischen den Vertragsparteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze nicht vereinbart, setzt sich das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Ist eine wirksame Altersgrenze vereinbart, kann der Beendigungszeitpunkt unter den Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI hinausgeschoben, das Arbeitsverhältnis also befristet fortgefü...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 4 Arbeitnehmer mit Teilrentenbezug wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat das Alter für die Regelaltersrente noch nicht erreicht und bezieht eine Teilrente wegen Alters. Er nimmt zum 1.2.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2026 in der Kranken-, Pflege-, R...mehr

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Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 2.1 Vollrentenbezug

Wird eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, tritt die Versicherungsfreiheit erst mit Beginn des Kalendermonats nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Damit werden bei einer Beschäftigung während des Vollrentenbezugs bis einschließlich des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze weitere Rentenanwartschaften erworben, die in der Rente zu Zusch...mehr

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Rentensplitting / 3.1 Splittingzeit

Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung des Rentensplittings erfüllt sind (Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners oder Altersvollrentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze des einen Ehegatten bzw. Lebens...mehr

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Rentensplitting / 2.3 Splitting zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Die Ehegatten bzw. Lebenspartner können sich für das Rentensplitting erst entscheiden, wenn das Versicherungsleben abgeschlossen ist. Das ist der Fall, wenn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner erstmalig nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, Anspruch auf eine Vollrente wegen Alters haben oder ein Ehegatte bzw. Lebenspartner erstmalig nach Ablauf de...mehr

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Rentner / 4.1.3 Rentenversicherung

Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2017 Arbeitnehmer bleiben weiterhin versicherungspflichtig, wenn sie eine Altersvollrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Sie können damit ihren Rentenanspruch steigern (Beitragsgruppe 1 zur Rentenversicherung). Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach der Übergangsregelung Bis zum 31.1...mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Der Pauschalbeitrag ist auch für Personen zu zahlen, die rentenversicherungsfrei sind. Das sind nach § 5 Abs. 4 SGB VI Rentner, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, einer Vollrente wegen Alters beziehen, Ruhestandsbeamte (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) und gleichgestellte Personen[1] sowie Bezieher einer berufsständischen Altersversor...mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1.4 Befristung mit Rentnern

Wenn ein Arbeitsverhältnis bis zur Regelaltersgrenze befristet ist, kann das Ende des Arbeitsverhältnisses nach hinten hinausgeschoben werden. Dafür wird eine sogenannte Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Abs. 1 SGB VI genutzt. Die Vereinbarung muss zwingend vor Erreichen der Regelaltersgrenze geschlossen und in Schriftform unterzeichnet werden. Dabei darf der Arbeitsvert...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 10 Altersrentner

Seit dem 1.1.2017 sind für Minijobber, die eine Altersvollrente beziehen, 2 Sachverhalte zu unterscheiden: Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht: Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die nach den allgemeinen Vorschriften rentenversicherungspflichtig sind und daneben eine Vollrente beziehen, sind trotz des Rentenbezugs stets versicherungspflichtig. Sie können sich nach ...mehr

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Rentner / 4.1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt die Altersrente grundsätzlich keine Änderung der versicherungsrechtlichen Beurteilung. Hier wird der Arbeitnehmer erst mit Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze vollendet, versicherungsfrei. Nach Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze vollendet hat, muss er keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr entri...mehr

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Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 3 Zahlungsfrist

Beiträge (Abfindungsbeträge) können nur innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abfindung beim Rentenversicherungsträger eingezahlt werden. Nach bindender Feststellung einer Vollrente wegen Alters dürfen die Beiträge grundsätzlich dann nicht mehr gezahlt werden, wenn auch der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Achtung Zahlung während Altersvollre...mehr

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Rentner / 4 Beschäftigung von Rentnern

Nehmen Rentner eine Beschäftigung auf, kann sich dies auf die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken- und Pflegeversicherung und auch auf die Renten-Auszahlung auswirken. Die Rentenart ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug rentenunschädlich möglich ist. Tabellarische Übersicht zu Beiträgen und Beitragsgruppen Die nachfo...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.3 Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Regelaltersrente

Beitragsanteil zur Rentenversicherung Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, als Bezieher einer Vollrente wegen Alters, als Versorgungsbezieher, wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze wegen einer ...mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4.1 Bezug einer Altersvollrente

Wird jedoch eine Vollrente wegen Alters bezogen, dürfen freiwillige Beiträge nur für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Ist der Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze abgelaufen, dürfen freiwillige Beiträge für Zeiten davor bzw. für Zeiten vor Rentenbeginn nur gezahlt werden, solange der Al...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 1.1 Ausschluss des Zuschlags an Entgeltpunkten

Geringfügig entlohnt Beschäftigte, die als Bezieher einer Altersvollrente nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher sowie als Personen, die wegen Vollendung der Regelaltersgrenze oder wegen einer Beitragserstattung versicherungsfrei sind[1], erhalten keine zusätzlichen Entgeltpunkte. Dennoch besteht für den Arbeitgeber weiterhin die...mehr

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Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

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Rentner / 4.5 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen ...mehr

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Pensionär / 2.5.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Altersgeldbezieher grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung. Erreichen einer Altersgrenze Wird neben dem Bezug von Altersgeld eine Beschäftigung ausgeübt, gilt für die Rentenversicherung Folgendes: In der Beschäftigung ist der Altersgeldbezieher nicht versicherungsfrei als Verso...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.2.2 Übergangsregelungen: Einführung des Flexirentengesetzes

Altersvollrentner waren nach dem bis zum 31.12.2016 geltenden Recht in einer daneben ausgeübten Beschäftigung generell rentenversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2017 besteht Rentenversicherungsfreiheit erst mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbezieher die Regelaltersgrenze erreicht. Dies gilt auch für Minijobs. Achtung Übergangsregelung für Minijobs mit Beschäftigungsbeginn vor...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 5 Geringfügige Beschäftigung während des Rentenbezugs

Übt ein Rentner eine Beschäftigung aus, vollzieht sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen. Beschäftigte Rentner sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. Sofern nicht von dem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht wird, besteht Versicherungspf...mehr

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Krankengeld (Aufforderung z... / 2 Aufforderung zum Rentenantrag

Neben der Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe hat die Krankenkasse auch die Möglichkeit, zum Rentenantrag aufzufordern. Die Aufforderung ist allerdings auf Versicherte beschränkt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder die die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus der A...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.1 Regelaltersrente

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde eine Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente eingeführt. Demnach wird für Versicherte, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, die Regelaltersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr stufenweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Dies bedeutet, dass eine Regelaltersrente für alle ab Januar 1947 geborenen Versic...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.7.1 Mehr als geringfügige Beschäftigung

Für den Personenkreis der Altersvollrentner ist bei der Meldung die neue Personengruppe (PGR) "120" zu beachten. Dieser Meldeschlüssel ist für – mehr als geringfügige – Beschäftigungen neben einer Altersvollrente ab 1.1.2017 zu verwenden, soweit Rentenversicherungspflicht besteht. PGR "120" ist für versicherungspflichtige Altersvollrentner sowohl bezogen auf den Zeitraum bis...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3.3 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Versicherungsfreiheit besteht auch für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde[1] sowie Bezieher einer Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen[2] und Bezieher einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze sowie für Personen, die bis zum Erreichen der Regela...mehr

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Altersrente / 4 Altersgrenzen/Rentenminderung

Altersrenten werden nur gezahlt, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Lebensalter vollendet hat. Die höchste Altersgrenze ist die sog. Regelaltersgrenze. Sie ist das Lebensalter, das für einen Anspruch auf Regelaltersrente vollendet sein muss. Alle anderen Altersrenten können bereits nach Vollendung eines früheren Lebensalters in Anspruch genommen werden. Hinweis Vorzei...mehr

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Altersrente / 6 Vollrente/Teilrente

Versicherte können eine Rente wegen Alters in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Achtung Teilrente aufgrund Hinzuverdienst nur bis zum Jahr 2022 Für die Zeit bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze war eine Teilrente zu zahlen, wenn sich dies aus der Berücksichtigung von Hinzuverdienst ergab. Die Teilrente war stufenlos, d. h....mehr

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Altersrente / 3.3 Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen

Für die Anwendbarkeit des § 41 Satz 2 SGB VI gelten die Ausführungen in Bezug auf Tarifverträge entsprechend. Das BAG hat ausdrücklich klargestellt, dass auch die in einer Betriebsvereinbarung festgelegte Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt die Regelaltersrente aus der gesetzlichen R...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 218 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Befristungen ohne Sachgrund

§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG legt einen 2-Jahreszeitraum fest, innerhalb dem eine bis zu 3-malige Verlängerung möglich ist. Bei Neugründungen von Unternehmen erlaubt § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG eine sachgrundlose Befristung in einem 4-Jahreszeitraum mit mehrfacher Verlängerungsmöglichkeit innerhalb der 4 Jahre. Eine sachgrundlose Befristung ist allerdings nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Tz...mehr

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Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach dem Beginn einer Altersrente werden nach den allgemeinen Regelungen zur Rentenberechnung bestimmt. Der versicherte Verdienst eines Kalenderjahres wird durch das (ggf. vorläufige) Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das entsprechende Kalenderjahr geteilt. Praxis-Beispiel Berechnung des Zuschlags Ein Rentner erhält ei...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.5 Altersteilrente

Ein beschäftigter Bezieher einer Altersteilrente ist rentenversicherungspflichtig und erhöht durch die hinzukommenden Anwartschaften seine Rente. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Beschäftigung neben einer Altersteilrente bis zum oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübt wird. Eine Teilrente kann der Versicherte frei wählen. Es kann jede Prozentstufe als Teilrente ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 3 Gewährung des Zuschlags an Entgeltpunkten

Die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters werden der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte erstmals nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze und für zeitlich danach erworbene Anwartschaften jährlich zum 1.7. eines jeden Jahres zugrunde gelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Rentenanwartschaften aus B...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 2 Ausschluss von der Anrechnung

Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.1 Rechtslage seit 1.1.2017

Versicherungsfreiheit tritt bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Beschäftigte Altersvollrentner können nun durchgängig weitere Rentenanwartschaften erwerben. Dadurch soll das Weiterarbeiten bei Bezug einer Altersvollrente attraktiver werden. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Zeitraum des Bezugs einer Altersvollrente bis zum Ablauf ...mehr

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Altersrente / 5 Befristete Beschäftigung von Rentnern

Die Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind durch das im Dezember 2025 verabschiedete Rentenpaket [1] wesentlich erweitert worden. Die Neuregelung gilt seit dem 1.1.2026. Im Gegensatz zu § 41 Abs. 1 SGB VI , der die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern regelt, die im bereits bestehenden Arbeitsverhältnis die Altersgrenz...mehr

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Altersrente / 1 Antragstellung/Rentenbeginn

Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und von dort anschließend an den...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Fallstrick Verlängerungsvereinbarung i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfordern es nicht, den Arbeitsvertrag von vornherein für den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 2 TzBfG ist binnen des Maximalzeitraums von 2 Jahren auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Damit erlaubt das Gesetz eine Stückelung in max...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IV. Vorbehalt zum Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens

Rz. 57 Ein solcher Vorbehalt ist lediglich erforderlich, sollte kein umfänglicher materieller Zukunftsschadensvorbehalt erklärt werden. Hierbei ist grundsätzlich zwischen drei Konstellationen zu differenzieren:mehr

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Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 2 Ablehnung der Auskunft wegen nicht erfüllter Voraussetzungen

Praxis-Beispiel Sachverhalt Ein Arbeitnehmer im Alter von 55 Jahren plant vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen und beantragt die entsprechende Auskunft. Er möchte die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahres und damit 2 Jahre vorzeitig mit einem Rentenabschlag von 7,2 % in Anspruch nehmen. Die Rentenminderung soll über die hierfür vorg...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.1 Maßgebliche Beitragsgruppe

Bei dem Beitrag für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt handelt es sich grundsätzlich um einen Beitrag des Zuordnungsmonats. Die geschilderten Vergleichsberechnungen dienen lediglich "hilfsweise" der Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils. Dementsprechend sind auch Beiträge aus der Einmalzahlung zu den Versicherungszweigen zu zahlen, zu denen im Zuordnungsmonat Versiche...mehr

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Vorruhestand / 2.1 Voraussetzungen in der Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Die Versicherungspflicht der Vorruhestandsgeldbezieher in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung setzt voraus, dass unmittelbar vor Bezug des Vorruhestandsgelds Versicherungspflicht bestanden hat. Die Voraussetzung liegt dann noch vor, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Vorruhestandsgelds kein voller Kalendermonat liegt. Ferner wird vorau...mehr

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Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 3 Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden zum 1.1.2001 eingeführt. Bis 31.12.2000 wurden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprü...mehr

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Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 2.2 Teilrentenbezug

Wird eine Beschäftigung neben einer Altersrente als Teilrente ausgeübt, dann besteht Versicherungspflicht und weitere Rentenanwartschaften werden erworben. Dies gilt – anders als bei einer Vollrente – auch für eine Beschäftigung während des Teilrentenbezug nach der Regelaltersgrenze. Seit 1.1.2023 bestehen auch bei vorgezogenen Altersrenten bis zum Erreichen der Regelaltersg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 2 Altersgrenzen

Im Übrigen stellen weder der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher Art – noch der Anspruch auf eine Rente wegen Alters für sich genommen einen Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.[1] Achtung Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mit Erreichen der Regelaltersgrenze[2] wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet. Hierfür...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 13 Vorgezogene Altersrente während der Freistellungsphase

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht ab dem 1.5.2026 eine vorgezogene Altersrente. Die individuelle Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente wird im Dezember 2028 erreicht. Er befindet seit 1.5.2025 bis Dezember 2028 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, die ursprünglich bei zum Erreichen der Regelaltersgrenze im Dezember 2028 vorgesehen war. Ergebnis Die Freistellun...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.2 Rechtslage bis 31.12.2016

Bis Ende 2016 waren Altersvollrentner versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Es spielte keine Rolle, ob die Rente vor oder nach der Regelaltersgrenze bezogen wurde. Dies galt unabhängig davon, dass bis zur Regelaltersgrenze für eine Vollrente nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden konnte. Beschäftigte Altersvollrentner mussten selbst keine Beiträge zahlen. Der A...mehr