Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Veröffentlichung.

Rn 2 Abs 3 rechnet die beim Kläger entstehenden Kosten der Veröffentlichung zu den Kosten des Rechtsstreits, sodass ein obsiegender Kläger diese im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen kann. Dazu gehören auch Personalkosten und sonstige Kosten des Verbandsklägers, soweit sie auf diese Veröffentlichung entfallen (wohl aA Röthemeyer Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beitritt hinsichtlich des gesamten Streitgegenstands.

Rn 18 Soweit sich die Nebenintervention auf den gesamten Streitgegenstand oder die gesamten Streitgegenstände erstreckt, sind die Kosten der Nebenintervention in der Höhe der Gegenpartei aufzuerlegen, in der sie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und Abgrenzungen.

Rn 1 Das gerichtliche Geständnis ist die innerhalb eines Rechtsstreits abgegebene Erklärung einer Partei, dass eine von der anderen Partei behauptete Tatsache wahr ist (BGH NJW-RR 15, 1322, 1323 [BGH 30.04.2015 - IX ZR 1/13] Rz 15). Sie erklärt damit ihr Einverständnis, dass die entspr Tatsache zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden kann. Mit einem Geständnis entfällt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidungen des Einzelrichters (Abs 3, 4).

Rn 12 Über die grundsätzliche Beschränkung seiner Befugnisse auf die Vorbereitung der Entscheidung durch das Kollegium hinaus regelt § 527 einige Ausnahmefälle, in denen der Einzelrichter auch Entscheidungen trifft. Überwiegend sind dies Fälle, die keine eigene Sachprüfung voraussetzen und nur Nebenfragen des Rechtsstreits oder gesetzliche vorgegebene Entscheidungen betreffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beanspruchung durch Dritten.

Rn 3 Der Dritte – also eine andere Person als die Prozessparteien – muss die den Gegenstand des Rechtsstreits bildende Forderung – nicht notwendig in vollem Umfang – in Anspruch nehmen. Zwischen der streitbefangenen und der beanspruchten Forderung muss zumindest eine Teilidentität bestehen (BGH NJW 96, 1673 [BGH 12.03.1996 - XI ZR 108/95]). Sie liegt vor, wenn es sich bei de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 2 Im Gegensatz zur Bedeutung des § 33 I besteht über dessen Zweck in Rspr und Lit weitgehend Einigkeit. Durch § 33 I soll die Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen vermieden werden. Zusammengehörende Ansprüche sollen iSd Prozessökonomie einheitlich verhandelt und entschieden werden können (allgM; BGHZ 40, 185, 188; 147, 220, 222; WM 24, 2193, 2201; Zö/Schultzk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die dem Richter übertragene Rechtsfindung ist kein singulärer Akt, sondern das Erg einer Kommunikation zwischen allen am Prozess Beteiligten. Diese Kommunikation besteht nicht nur im Austausch von Schriftsätzen und dem Erlass gerichtlicher Verfügungen oder Beschlüsse. Hinzu treten verbale und nonverbale Äußerungen in und außerhalb der mündlichen Verhandlung. Kommunikati...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 40 gilt für die örtliche und sachliche Zuständigkeit (Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 1; MüKoZPO/Patzina Rz 4). Zur internationalen Zuständigkeit s Rn 6. Die Vorschrift ist zwingend und durch das Gericht in jeder Lage des Rechtsstreits vAw zu beachten (vgl Zö/Schultzky Rz 2; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 3). Aus § 40 II 2 ergibt sich, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlende internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schließlich ist die internationale Zuständigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schiedsgericht hat die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu entscheiden, die von den Parteien als auf den Inhalt des Rechtsstreits anwendbar bezeichnet worden sind. 2Die Bezeichnung des Rechts oder der Rechtsordnung eines bestimmten Staates ist, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, als unmittelbare Verweisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Fälle der Kostentrennung nach den §§ 94, 95, 96.

Rn 11 Soweit eine Kostentrennung nach den §§ 94–96 ergeht und der Gegner der unterstützen Hauptpartei danach bestimmte Kosten zu tragen hat, gilt diese Kostenentscheidung auch zugunsten des Nebenintervenienten (Abs 1 Hs 1). Auch dies folgt aus der Kostenparallelität, zumal die §§ 94–96 in der Verweisung des Abs 2 nicht ausgenommen sind. Soweit die unterstützte Hauptpartei be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung wegen Ausschlusses des Richters.

Rn 3 Diese Alternative ist in der Praxis zu vernachlässigen, da entweder der Ausschlussgrund ohne Weiteres vom Gericht berücksichtigt wird oder in Zweifelsfragen Gegenstand einer Selbstanzeige gem § 48 ist. Kommt es nicht zur Selbstanzeige, greift immer Alt 2 (s Rn 43). Da der Ausschluss gesetzlich normiert ist, muss er zu jedem Zeitpunkt des Rechtsstreits beachtet werden. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die klageberechtigte Stelle ist verpflichtet, auf ihrer Internetseite zu informieren über: Auf der Internetseite ist ferner darüber zu informieren, dass Verbraucher nur dann von den Wirkungen einer Verbandsklage erfasst werden, wenn sie Ansprü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Subjektive Klageänderung.

Rn 9 Während beim gesetzlichen Parteiwechsel die neue Partei in den Prozess eintritt (§§ 239 f), ist der gewillkürte Parteiwechsel als Klageänderung zu behandeln, deren Zulässigkeit sich nach § 263 richtet (BGH NJW 76, 239 [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73]). Bei der Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist bei der Klageerhöhung § 506, bei der Klageerm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Tragweite.

Rn 1 Da bei Beginn des Rechtsstreits die Auswirkungen des angestrebten Urteils auf die Belange der Parteien nicht immer absehbar sind, wird der Streitwert nicht nach dem Angreiferinteresse (§ 3 Rn 4), sondern unabhängig von der Frage, wer von den Grundstückseigentümern als Kl auftritt, normativ bestimmt (BGHZ 23, 205; § 3 Rn 4). Es entscheidet der höhere Wert. Die Belange de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Grds wirkt das rkr Urt nur für und gg die Parteien des Rechtsstreits (BGHZ 3, 385, 388 = NJW 52, 178). Nur diese haben durch ihre Herrschaft über den Prozessstoff und das Verfahren sowie ihren Anspruch auf rechtliches Gehör ausreichend Möglichkeit, den Inhalt der Entscheidung zu beeinflussen. Eine Erstreckung der Rechtskraft der Entscheidung auf einen am Prozess nicht b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 23 Für diese ist maßgeblich, ob eine Zulassung den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einen weiteren Prozess vermeidet (BGH NJW 77, 49 [BGH 04.10.1976 - VIII ZR 139/75]). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufrechnung schon erstinstanzlich hätte erklärt werden können. Entscheidend ist vielmehr ein tatsächlicher (nicht rechtlicher: BGH NJW 66, 1029) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Abs 2 ordnet an, dass in allen Prozessen die Kosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei zu erstatten sind, sofern keine gesetzlichen Ausn greifen, wie etwa im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (§§ 118 I 4, 127 IV). Erfasst werden damit alle Verfahren nach der ZPO, also nicht nur die Erkenntnisverfahren, sondern auch Beschlussverfahren, Mahnverfahren, selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Teilweises Obsiegen und Unterliegen (§ 92).

Rn 9 War der Gegner der unterstützten Hauptpartei nur tw unterlegen, so dass eine Kostenquotierung nach § 92 I ergeht, dann sind die Kosten des Nebenintervenienten in Höhe der Erstattungsquote der Hauptpartei dem Gegner aufzuerlegen (Abs 1 Hs 1). Im Übrigen trägt der Nebenintervenient seine Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Er ist in Höhe des Unterliegens der Hauptpartei nicht dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die vorgelegte Urkunde wird grds nicht Bestandteil der Gerichtsakten. Nach § 142 I 2 kann der Verbleib einer hiernach vorgelegten Urkunde auf der Geschäftsstelle angeordnet werden. Im Urkundenbeweisrecht sieht § 443 zur Beweissicherung die Möglichkeit der Verwahrung einer ›verdächtigen‹ Urkunde auf der Geschäftsstelle vor. Nach Erledigung des Rechtsstreits ist die Urkun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Prüfung der Abrechnung

Rz. 59 Bei Streitigkeiten um die Betriebskostenabrechnungen ist verstärkt auf den Auftrag zu achten. Geht es dem Mandanten oder Antragsteller vorrangig um die Geltendmachung oder Verteidigung gegen eine Zahlungsforderung, so ist der geforderte oder der vom Mandanten erwartete Zahlbetrag bzw. Minderung der Nachzahlung maßgeblich. Dies gilt, bei der Geltendmachungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prüfung.

Rn 3 Die Voraussetzungen eines wirksamen Beitritts werden wie bei der Nebenintervention nur auf einen Zurückweisungsantrag (§ 71) geprüft. Einen solchen Antrag kann allein der Gegner, aber nicht der Streitverkünder und auch nicht der Streitverkündete stellen. Der Streitverkünder kann ausnw Zurückweisung beantragen, wenn der Dritte dem Gegner beitritt. Wurde der Antrag auf Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidung und Gebühr.

Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 25/04]; Zö/Vollkommer § 46 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschlechterungsverbot.

Rn 12 Das Berufungsgericht darf das angefochtene Urt nicht zum Nachteil des Berufungsklägers abändern, dem Berufungskläger kann nicht weniger zugesprochen werden, als ihm in 1. Instanz bereits zugesprochen wurde (Verbot der reformatio in peius). Der Berufungskläger ist damit davor geschützt, dass das Ergebnis des Rechtsstreits auf seine Berufung hin für ihn ungünstiger wird,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fälligkeit.

Rn 19 Beantragt der Kl sofortige Leistung oder die Leistung zu einem bestimmten Termin, wird die Klage jedoch erst zu einem späteren Termin zugesprochen, so unterliegt er tw. Dieses Unterliegen wird idR allerdings geringfügig sein und keine gesonderten Kosten auslösen, so dass häufig von der Vorschrift des § 92 II Nr 1 Gebrauch gemacht werden kann. Ist allerdings nur die Fäl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Verbraucher vor der Bekanntgabe der Verbandsklage im Verbandsklageregister eine Klage gegen den Unternehmer erhoben, die die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse oder Feststellungsziele und den Lebenssachverhalt der Verbandsklage betrifft, und meldet er seinen Anspruch oder sein Rechtsverhältnis zum Verbandsklageregister an, so setzt das Gericht das Verfahren bis z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 § 17b II GVG regelt die von den übrigen Verfahrenskosten abspaltbaren Mehrkosten des Verweisungsverfahrens. Insoweit gilt indes nach S 1 zunächst der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung über die Kosten (Kosteneinheit), der hier für über die Grenzen der Gerichtsbarkeiten hinaus anwendbar erklärt wird. Die durch eine – auch im Beschwerdeverfahren aufgehobene (VGH Mün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch oder wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf Antrag das Urteil durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen. (2) Die nachträgliche Entscheidung muss binnen einer zweiwöchig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Das Verfahren nach Abs 2 und Abs 3.

Rn 9 Gemäß Abs 2 übermittelt die Verbraucherschlichtungsstelle den Parteien den Schlichtungsvorschlag oder den sonstigen Inhalt einer möglichen Einigung über die Beilegung des Rechtsstreits. Der hierzu vorgesehene Zeitraum von 90 Tagen kann allerdings gemäß Abs 3 beim Vorliegen besonderer Schwierigkeiten oder mit Zustimmung der Parteien verlängert werden. Besondere Schwierig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

Rn 45 Eine Rechtssache hat zum einen dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291). Zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Volle Kostenerstattung trotz teilweisem Unterliegen.

Rn 14 Analog anzuwenden ist § 92 II, wenn der Kl nur tw unterliegt und das Unterliegen geringfügig ist. Dann können in analoger Anwendung des § 92 II dem Beklagten dennoch die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Beispiel: Eingeklagt sind 1.900 EUR. Das Gericht spricht dem Kl lediglich 1.860 EUR zu und weist die Klage iÜ ab. Auch hier kann von § 92 II Nr 1 Gebra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Bedeutung des Streitgegenstandes.

Rn 14 Der Streitgegenstand oder der prozessuale Anspruch eines Verfahrens legt das Streitprogramm zwischen den beiden Parteien fest, er begrenzt also den Prozess seinem Gegenstand nach. Dadurch wird er für den Prozess zu einem zentralen Begriff. Am deutlichsten zeigen sich die Wirkungen des Streitgegenstandes bei der Festlegung des Umfangs der Rechtshängigkeit, bei der Beurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Richterwechsel.

Rn 13 Umstritten ist, ob bei einem Wechsel in der Besetzung des Gerichts eine Wiederholung früherer Anträge erforderlich ist (dafür BAG NJW 71, 1332 [BAG 16.12.1970 - 4 AZR 98/70]; dagegen Jena OLGR 04, 170; St/J/Kern Rz 45; MüKoZPO/Wagner Rz 12; Kirchner NJW 71, 2158). Nach Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter (§ 348a I) muss vor dem Einzelri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kausal für Verzögerung.

Rn 45 Allein die Zulassung der Angriffs- oder Verteidigungsmittel ist kausal (Rn 23) für die Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits (Rn 14 f), wobei die Verzögerung der Partei zuzurechnen (Rn 22, 28) ist. Daran fehlt es zB, wenn eine Verletzung der Hinweispflichten mitursächlich war (BGH NJW 18, 1171 [BGH 14.11.2017 - VIII ZR 101/17] Rz 23) oder im Falle der nicht fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung sowie der Fortbildung des Rechts.

Rn 15 Zur ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzbedeutung ist es grds erforderlich, die durch die angefochtene Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret zu benennen sowie ihre Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen im Einzelnen aufzuzeigen bzw die Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit und das sich daraus ergebende Bed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhalten des Gerichts.

Rn 4 Nach § 278 ist ein staatliches Gericht gehalten, in verschiedenen Formen auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken. Zu unterscheiden sind im Wesentlichen drei verschiedene Wege. Zunächst muss nach § 278 I das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits bedacht sein. Sodann muss nach § 278 II–V das Gericht zwingend eine Güteverh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliche Bedeutung.

Rn 3 Die Formulierung ›grundsätzliche Bedeutung‹ stellt kein ›vage Generalklausel‹ dar, die die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde in das Belieben des Gerichts stellt. Sie ist vielmehr ›ein überkommener, hinreichend eingrenzbarer und durch die Rechtsprechung bereits weithin ausgefüllter Rechtsbegriff‹ (BVerfG NJW 79, 151 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76])....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 2 PKH muss für jeden Rechtszug besonders beantragt und bewilligt werden. Der Begriff Rechtszug ist kostenrechtlich zu verstehen, er ist dementsprechend identisch mit § 35 GKG. Der Rechtszug beginnt mit der Einreichung eines Antrags oder einer Klage bei Gericht. Er endet mit der die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung, der sonstigen Erledigung des Rechtsstrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine grundsätzliche Bedeutung (Nr 3).

Rn 8 In § 526 I Nr 3 ist der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im weitesten Sinn zu verstehen (Musielak/Voit/Ball Rz 6) und geht damit über die Auslegung desselben Begriffs an anderen Stellen (§§ 348 III Nr 2, 348a I Nr 2; 511 IV Nr 1; 522 II Nr 2; 543 II Nr 1) hinaus. Erfüllt ist er, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähig...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 121 Das Mahnverfahren gehört bereits zu den gerichtlichen Verfahren. Aus diesem Grund kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entstehen, wenn der Rechtsanwalt mit Dritten Besprechungen führt, die der Vermeidung oder Erledigung des Rechtsstreites dienen. Die Gebühr kann erst mit dem unbedingten Auftrag entstehen, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, da di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Alsbaldige Feststellung.

Rn 25 Eine vorsorgliche Feststellungsklage ist unzulässig. Ausnw kann in Fällen der Kündigung eines Dienstvertrages ein Interesse des Gekündigten an der Feststellung des Fortbestehens gegeben sein, wenn sich der Arbeitgeber weiterer Beendigungsgründe berühmt (Brandbg GmbHR 09, 824). Aus der Feststellung müssen sich Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben, so dass die F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Anfechtung findet § 526 III entspr Anwendung: Wenn sogar die deutlich weiterreichende Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter zur Entscheidung nicht anfechtbar ist, muss dies erst recht für die Zuweisung an den Einzelrichter bloß zur Vorbereitung der Entscheidung gelten. Auf die erfolgte oder unterlassene Zuweisun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendiger Inhalt.

Rn 7 Die Erklärung muss erkennen lassen, wer wen zu was bevollmächtigt hat, aus ihr muss sich also die Person des Vollmachtgebers, die Person des Bevollmächtigten, der Gegenstand der Vollmacht und der Wille zur Vollmachtserteilung ergeben. Der Gegenstand kann durch die Angabe des Rechtsstreits oder insb wenn ein solcher noch nicht anhängig ist durch die Benennung der Streitp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Einsichtnahme in die PKH-Unterlagen.

Rn 22 Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege sind lediglich für das Gericht bestimmt und werden deshalb nach der Aktenordnung in einem Beiheft, dem PKH-Heft, geführt. Das Recht zur Akteneinsicht umfasst grds nicht das Recht zur Einsichtnahme in das PKH-Heft der Partei durch die anderen Parteien. Dies gilt allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass eines Versäumnisurteils wie einer Entscheidung nach Lage der Akten (BGH NJW 64, 658, 65 [BGH 08.01.1964 - VIII ZR 123/62]) in den Fällen, in denen eine Partei zwar nicht im ersten, aber in einem der folgenden Termine säumig ist. Sie wird dann so behandelt, als ob sie bereits im früheren Termin säumig gewesen wäre (RGZ 14, 343, 344; J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3.

Rn 10 Unter den Voraussetzungen der §§ 141, 279 II kann das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet werden (Abs 4 verweist auf § 141 II, III), um sowohl eine Aufklärung des zwischen den Parteien streitigen und unübersichtlichen Sachverhalts als auch eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu versuchen (Ddorf OLGR 94, 183). Bei unzureichender Terminwahrnehmung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 2 Abs 1, 2 und 4 treffen Regelungen zur formellen Prozessleitung, die dem Vorsitzenden obliegt. Danach hat er einen ordnungsgemäßen äußeren Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Er hat die Verhandlung des jeweiligen Rechtsstreits durch Aufruf der Sache zu eröffnen und den Gang der mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Der Vorsitzende erteilt den Parteien und Prozessbevol...mehr