Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes.

Rn 5 Erfasst werden grds alle Rechtsschutzformen in den Fachgerichtsbarkeiten, insb auch Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (zB nach §§ 916 ff ZPO; 80, 80a, 123 VwGO; BGH NJW-RR 05, 142 [BGH 29.07.2004 - III ZB 2/04]; NJW 01, 2181 [BGH 05.04.2001 - III ZB 48/00]; BayLSG Beschl v 8.8.12 – L 7 AS 553/12 ER, Finkelnburg/Dombert/Külpmann Rz 37; vgl auch § 17a GVG Rn 4). Di...mehr

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zfs 08/2025, Zum Anspruch d... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung hat auch in der Sache Erfolg. Das angegriffene Urteil des LG Hannover war daher abzuändern und die Klage abzuweisen. Denn der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. 1. Die Parteien streiten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung nunmehr nur noch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Teilweise einseitige Erledigungserklärung des Klägers.

Rn 63 Auch eine nur tw einseitige Erledigungserklärung ist bei entspr Teilbarkeit (vgl Rn 41) möglich. Im Urteilstenor muss zum Ausdruck kommen, dass sich die Feststellung der Erledigung nur auf einen Teil des Rechtsstreits bezieht. Die Kostenentscheidung ergeht einheitlich nach den §§ 91, 92. Im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit ist zu beachten, dass der Feststellung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Berufungsunfähige Urteile.

Rn 12 Zwischenurteile (§ 303) können nicht mit der Berufung angefochten werden (zu den Ausn s Rn 5, 6); sie unterliegen der Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht nur, wenn gg das Endurteil Berufung eingelegt wird (§ 512). Auch gg Versäumnisurteile (§§ 330, 331 Abs 2 Hs 1, 514 Abs 1), Ausschlussurteile (§§ 952, 957 I) und Kostenurteile nach vorausgegangenem Anerkenntnisur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten.

Rn 7 Im Fall erfolgloser Berufung wird durch die Zurückweisung der Berufung die erstinstanzliche Kostenentscheidung aufrechterhalten, es bedarf lediglich der Feststellung, dass der Berufungskläger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat (§ 97 I; Hirtz/Oberheim/Siebert/Oberheim Kap 18 Rz 140–173). Wird das angefochtene Urt abgeändert, bedarf es einer neuen Entscheidung übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt gilt § 39 I GKG (§ 23 I 1 RVG). Auch seine Gebühren berechnen sich grds nach dem Gesamtwert sämtlicher im Verlaufe des Rechtsstreits anhängiger Gegenstände. Dies gilt zumindest für die Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG). Die Terminsgebühr (Nr 3104 VV RVG) berechnet sich dagegen nur aus der Summe der Werte derjenigen Gegenstände, über die auch verhand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXII. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 37 Verlangt der Kl uneingeschränkte Leistung, wird der Beklagte aber nur Zug um Zug verurteilt, weil er sich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen hat, so kommt es darauf an, ob das Zurückbehaltungsrecht primär oder hilfsweise geltend gemacht worden ist (ausf Hensen NJW 99, 395). War das Zurückbehaltungsrecht primär geltend gemacht, hat der Beklagte also die Forderung selb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIX. Widerklage.

Rn 33 Wird eine Widerklage erhoben, so ist je nach Prozessausgang – vorbehaltlich der Anwendung des § 92 II Nr 1 – die Vorschrift des § 92 I anzuwenden und eine Kostenquote auszusprechen oder die Kosten sind gegeneinander aufzuheben. Unzulässig wäre es, die Kosten der Klage der einen Partei und die Kosten der Widerklage der anderen Partei aufzuerlegen, da dies keine verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Pflicht zum vollständigen Vortrag.

Rn 5 Durch Abs 1 wird die Partei ebenso zum vollständigen Tatsachenvortrag verpflichtet. Sie darf bewusst keine zur Klarstellung des Sachverhalts erkennbar erforderliche Tatsache verschweigen (sog Verbot der Halbwahrheit). Dadurch wird die Partei allerdings nicht verpflichtet, alle Einzelheiten des streitigen Lebenssachverhalts detailliert darzulegen. Vielmehr genügt es, die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Kostenregelung der Beteiligten.

Rn 4 Die Beteiligten dürfen im Vergleich selbst keine Kostenregelung hinsichtlich der Kosten des Vergleichs (S 1) und/oder der Kosten des Rechtsstreits (S 2) getroffen haben. Haben sie sich vergleichsweise auch über die Kosten geeinigt, dann ist kein Raum mehr für eine Kostenentscheidung. § 98 ist in diesem Fall erst gar nicht anwendbar. Soweit die Beteiligten sich nur über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel des Nebenintervenienten.

Rn 23 Legt der Nebenintervenient Rechtsmittel ein und widerspricht die Hauptpartei nicht, gelten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens als Kosten des Rechtsstreits und sind ausschließlich von der Hauptpartei zu tragen. Widerspricht die Hauptpartei dagegen dem Rechtsmittel und ist das Rechtsmittel erfolglos oder hat es nur aufgrund neuen Vorbringens Erfolg, so sind die Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 3 Für das vom Testamentsvollstrecker im Aktivprozess zugunsten des Erben erwirkte Urt kann eine vollstreckbare Ausfertigung nach Abs 2 S 1 erst nach der Beendigung der Testamentsvollstreckung erteilt werden, weil der titulierte Anspruch bis dahin immer noch der Verwaltungs- und Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (MüKoZPO/Wolfsteiner § 728 Rz 8)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Eigene Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Abs 5).

Rn 11 Erfolgt die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nur wegen Rechtsverletzung bei Anwendung des Rechts auf das festgestellte Sachverhältnis und ist nach letzterem die Sache zur Endentscheidung reif, hat das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst zu entscheiden (Abs 5 S 1; vgl § 563 III für das Revisionsverfahren). Entscheidungsreif ist die Sache, wenn der Sachve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende Kausalität.

Rn 28 Die Zurückweisung von Vorbringen als verspätet verstieße gg den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass die Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre (Rn 15), dass also die Pflichtwidrigkeit – die Verspätung allein – nicht kausal für die Verzögerung ist (BVerfG NJW 95, 1417; BGH NJW-RR 05, 1296...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 62 Der Verweisungsbeschl ergeht ohne Kostenentscheidung (Abs 3). Über die gesamten Kosten entscheidet das Gericht, an das verwiesen wird. Der Fall der Abtrennung und Teilverweisung (abweichende örtliche Zuständigkeit bei mehreren Bekl) ist in Abs 3 S 1, § 4 I GVG und § 20 RVG nicht geregelt. Da für die Zukunft selbstständige Verfahren entstehen, fallen für diese auch die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Folge.

Rn 58 Ablehnung der Übernahme des Rechtsstreits und Rücksendung des Vorgangs mit neuer Entscheidung über den Verweisungsantrag (München OLGR 94, 213) bzw Weiterverweisung (auch an ein ArbG, BGH NJW 64, 1416 [BGH 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64]), auch an das örtlich zuständige Gericht erster Instanz durch das Berufungsgericht (München NJW-RR 13, 1359 [BGH 04.07.2013 - VII ZR 192/1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmtheit des Streitverhältnisses.

Rn 10 Die Schiedsvereinbarung muss notwendigerweise diese einzelne oder alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus einem bestimmten Rechtsverhältnis in Bezug nehmen. Daraus ergibt sich, dass das konkret in Bezug genommene Streitverhältnis durch die Vereinbarung genau bestimmt werden muss. So muss im Falle eines Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten und der Erheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassungsbedürftige Rechtsmittel (Abs. 1).

Rn 3 Das bayerische Berufungs- oder Beschwerdegericht entscheidet im Rahmen der Zulassung der Revision zwingend auch über die Zuständigkeit des Revisionsgerichts (S 1). Die Zuständigkeit des BGH oder des BayObLG grenzt sich gem § 8 EGGVG danach ab, ob im Wesentlichen Rechtsnormen des Bundes- oder Landesrechts zur Anwendung kommen. Der auf dem Landesrecht beruhende Rechtsstof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVII. Stufenklage.

Rn 31 Auch bei einer Stufenklage kann sich eine Kostenquotierung ergeben. Hier ist das Obsiegen und Unterliegen iSd § 92 I hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (München MDR 88, 782 = JurBüro 88, 1238; Brandbg FamRZ 09, 1699; Braunschweig v. 21.2.25 – 10 W 1/25). Insoweit stellt die Rspr häufig unzutreffend darauf ab, dass bei einer Stufenklage nach § 44 GKG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 7 Nach der einstweiligen Zulassung und nach Fristablauf findet eine weitere mündliche Verhandlung statt (Kobl NJW-RR 06, 377 [OLG Koblenz 31.05.2005 - 3 U 1313/04]). Dies gilt auch im Fall der Beibringung einer Vollmacht (aA Frankf Urt v 7.7.15 – 5 U 187/14, Rz 49 ff; wie hier MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 7). Denn über den gesamten Prozessstoff und damit auch über die Frage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beklagte Person.

Rn 2 Beklagte Person kann, sofern die Niederlassung nicht ihrerseits parteifähig ist (vgl St/J/Roth § 21 Rz 9 Fn 27), nur der Inhaber der Niederlassung sein, wobei dieser natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft sein kann. Der Bekl kann Inländer wie Ausländer sein oder seinen Wohnsitz bzw Sitz im Ausland haben. Denn § 21 regelt nicht nur die örtliche Zust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Erbschaftsprozess und Erbscheinsverfahren.

Rn 17 Da der Erbschein das Erbrecht nicht verbindlich feststellt, sondern lediglich im Prozess des Erbscheinsinhabers gg Dritte die – widerlegliche – Vermutung des § 2365 BGB besitzt, liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Dennoch führt die Vermutung des § 2365 BGB im Zivilprozess des Erbscheinsinhabers gg einen Dritten zur Umkehr der Beweislast. Die Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zeitliche Grenzen.

Rn 24 Handlungen nach der Beendigung des Rechtsstreits unterliegen grds nicht mehr dem Anwaltszwang, weshalb es iRd bei der Zwangsvollstreckung, der Streitwertfestsetzung oder der Kostenfestsetzung nicht notwendig ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren der Nichtzulassungsbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründetheit.

Rn 8 Der Antrag geht auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gg oder ohne Sicherheitsleistung bzw darauf, dass die weitere Zwangsvollstreckung nur gg Sicherheitsleistung erfolgen kann, oder auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, dies allerdings nur gg Sicherheitsleistung. Rn 9 Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Interessen des Schuldners und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 11 Zur Vermeidung einer Abweisung der Klage als unbegründet muss der Kl seinen Antrag auf Leistung an den neuen Forderungsinhaber umstellen (BGH NJW 12, 3642 [BGH 29.08.2012 - XII ZR 154/09]). Ob Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG zur Erledigung des Rechtsstreits führt ist umstr (so Frankf 28.10.14 22 U 150/13 juris mwN; aM Jena r+s 18, 109), Wird der Klage stattgegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Sachdienlichkeit.

Rn 33 Sachdienlich ist die Zulassung der Widerklage, wenn sie geeignet ist, den Streitstoff iRd anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und einen weiteren Prozess damit vermeidet (BGH NJW 07, 2415 [BGH 27.09.2006 - VIII ZR 19/04]; Hamm NJW-RR 08, 266 [OLG Saarbrücken 09.10.2007 - 4 U 80/07]). Dass die Widerklage schon in 1. Instanz hätte erhoben werden können, steht der Sachdie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Beschwerde (sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde) ist dasjenige Rechtsmittel, mit dem Entscheidungen angefochten werden können, die nicht in Urteilsform ergehen (Ausn §§ 71, 99 II, 135 III, 387 III). Die in §§ 511 ff, 542 ff geregelten Rechtsmittel Berufung und Revision richten sich gegen Urteile. Die Beschwerde ergänzt so das System der Rechtsmittel und dient ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristversäumung.

Rn 8 Nach Ablauf der Frist vorgebrachte verzichtbare Rügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Nichteinhaltung der Frist genügend entschuldigt wird (dazu § 530 Rn 11). Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei an der Verspätung irgendeine Form des Verschuldens trifft, wobei bereits einfache Fahrlässigkeit schadet (BGH NJW 85, 743, 744 [BGH 29.03.1984 - I ZR 230/81...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Bedürftigkeit.

Rn 58 Der Berechtigte muss außerstande sein, die Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits zu tragen. Maßstab sind nicht die Grenzen der PKH, sondern die Billigkeit (PWW/Kleffmann § 1360a Rz 19). Hätte die Partei nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bereits Anspruch auf Bewilligung von PKH, dann liegt auch für den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss Bedürftigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert.

Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG sind ggf mit zu beachten. Auf das Ergebnis d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Handelsgesellschaften.

Rn 20 Die OHG ist zwar keine juristische Person, aber gem § 124 I HGB rechts- und parteifähig. Ein Gesellschafterwechsel während des Prozesses ist ohne weiteres möglich. Im Prozess der OHG kann ein Gesellschafter sich als Nebenintervenient beteiligen. Ein nicht vertretungsberechtigter Gesellschafter kann als Zeuge, ein vertretungsberechtigter als Partei (§ 455) vernommen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgegenstand.

Rn 5 Bestand oder Umfang des Rechts müssen Gegenstand des Rechtsstreits sein; das ist im Streit um Bestellung, Beseitigung (OLGR Celle 06, 534), Löschung, Bestehen oder Nichtbestehen der Fall, nicht hingegen, wenn alleine der Bekl sich zur Verteidigung gg eine Klage auf Unterlassung von Eigentumsstörungen auf eine Grunddienstbarkeit beruft (BGH NJW-RR 86, 737; aA Anders/Gehl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung der Rechtskrafterstreckung.

Rn 6 Die Rechtskrafterstreckung besteht in einer Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft. Die Rechtskraft der Entscheidung ergreift hinsichtlich des streitbefangenen Gegenstandes auch den Dritten (BGH MDR 58, 319). Er ist an das Urt ebenso wie die Parteien des Rechtsstreits gebunden. Dies hat zur Folge, dass eine erneute Klage durch oder gg den Dritten bzgl desse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schiedseinrede.

Rn 22 Haben die Parteien die zur Aufrechnung gestellte Forderung durch Schiedsvereinbarung den staatlichen Gerichten entzogen, so ist die Schiedsvereinbarung im Regelfall dahingehend auszulegen, dass die Parteien zugleich die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus diesem Rechtsverhältnis vor einem anderen Gericht als dem Schiedsgericht ausschließen wollten (BGHZ 60, 90; 38, 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prozessbeendigungsvereinbarung.

Rn 12 Der Vergleich muss zur völligen oder teilweisen Beilegung des Rechtsstreites abgeschlossen werden (St/J/Münzberg Rz 4; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 8). Hierfür reichen Vereinbarungen über Streitgegenstände, die Gegenstand eines Teilurteils nach § 301, eines Vorbehaltsurteils nach § 302, eines Grundurteils nach § 304 oder einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 II und ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 36. Prozesskostenhilfe.

Rn 46 Die Kosten eines Prozesskostenhilfeverfahrens sind nicht erstattungsfähig (§§ 118 I 2, 120 IV). Soweit es nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum gerichtlichen Verfahren kommt, gehen diese Kosten in den Kosten des Rechtsstreits auf. Soweit Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird, findet eine Erstattung der dort angefallenen Kosten nicht statt. Jede Partei trägt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Kosten.

Rn 11 Die Kosten des Rechtsstreites, sowie die Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen sind eintragungsfähig, sie müssen aber besonders eingetragen werden, wenn sie von der Zwangshypothek erfasst werden sollen. Bei einer Vollstreckung der Kosten gem § 788 ist die gesonderte Festsetzung der Vollstreckungskosten nicht erforderlich, wenn sie mit dem Hauptanspruch aus dem Haup...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verweisung.

Rn 31 Die Verweisung des Rechtsstreits erfolgt durch Beschl an das zuständige Gericht (Abs 1 S 1). Eine Verweisung ist nur möglich, wenn das Gericht aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt örtlich zuständig ist, also nicht bei allg neben bes Gerichtsstand. Die einmal getroffene Wahl des Kl zwischen zwei Gerichtsständen ist unwiderruflich (BayObLG NJW-RR 91, 187 [BGH 19.09.1990 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung der Zuständigkeit.

Rn 16 Ist die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht gegeben, so kommt zunächst eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Gericht nach § 281 in Betracht. Verzichtet der Kl bzw Ast allerdings auch nach entspr gerichtlichen Hinweis (s Rn 14) auf die Stellung eines Verweisungsantrages, so muss das Gericht die Klage durch Prozessurteil als unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Im Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach § 169 Nr 4 FamFG ist die Prüfung der statusrechtlichen Frage dem dafür zuständigen Familiengericht vorbehalten. Die Vorschrift ermöglicht auf Antrag oder vAw die Aussetzung, sofern – wie etwa im Unterhaltsprozess – die Frage der Vaterschaft Entscheidungsrelevanz besitzt. Im vorläufigen Rechtsschutz ist Zurückhaltung mit der Ausse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 15 Ist ein Anerkenntnisurteil ergangen, dann ist unerheblich, wie die Kostenentscheidung ausgefallen ist. § 99 II 1 ist keineswegs nur dann anwendbar, wenn eine Kostenentscheidung nach § 93 ergangen ist. Jegliche Kostenentscheidung genügt. So kann der nach § 91 zur Tragung der Kosten verurteilte Beklagte sofortige Beschwerde mit der Begründung erheben, die Kosten des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltskosten.

Rn 21 Die bedürftige Partei hat im Falle des Obsiegens einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gg den Gegner auch dann, wenn ihr ratenfreie PKH bewilligt wurde (BGH FamRZ 09, 1577). Durch diese Entscheidung ist der zuvor diesbzgl bestehende Streit höchstrichterlich entschieden (zuvor anders, weil die Partei gem § 122 von der Zahlung der Vergütung ggü ihrem Anwalt befr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begründete Zuständigkeiten.

Rn 17 Die verfassungsrechtlichen Vorschriften, insb Art 34 S 3 GG, verbieten nur, dass etwa für den Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung der ordentliche Rechtsweg von vorneherein ausgeschlossen wird. Art 34 S 3 GG steht daher der Eröffnung bspw des Verwaltungsrechtswegs für die Geltendmachung eines Anspruchs aus Amtspflichtverletzung als Folge einer bindenden Verweisung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschränkung der Rechtskraft auf die Parteien.

Rn 5 Der 1. Hs des § 325 bringt den allg Grundsatz zum Ausdruck, dass das rkr Urt nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits wirkt, wobei es auf die formale Parteistellung ankommt (BGHZ 124, 86, 95 = NJW 94, 453, 454; vgl § 50 Rn 2). Hat ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter den Prozess geführt, wird nicht dieser, sondern nur die Partei gebunden. Bei Prozesse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsgrund.

Rn 7 Auf ihn kommt es grds nicht an. Ansprüche auf Miete (BGH NJW 05, 2701 [BGH 01.06.2005 - VIII ZR 216/04]; 07, 1061) und solche auf Nutzungsentschädigung nach § 546a I BGB (BGH NJW-RR 13, 1232, Rz 34; aA Schlesw SchlHA 10, 120) können – ebenso wie Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung (BGH WuM 14, 744 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 41/14], Rz 12; zum Nachweis der Miethöhe na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Umfang der Bindungswirkung.

Rn 18 Die Bindungswirkung ist allerdings beschränkt auf den Streitgegenstand des früheren Rechtsstreits, der durch den dortigen prozessualen Anspruch und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGHZ 98, 353, 358 = NJW 87, 1201; NJW 93, 3204, 3205; NJW 95, 1757 f; BAG NJW 14, 717). Keine Präjudizialität besteht hinsichtlich einzelner Urteilselemente wie Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitsfrage.

Rn 2 Alle Fragen der Zulässigkeit wie allg und bes Prozessvoraussetzungen (vAw) sowie Prozesshindernisse (Einrede), auch gerichtsinterne Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan (Karlsr NJW-RR 13, 437); zulässig, obwohl Element der Begründetheit als auch der Zulässigkeit ist einem Zwischenurteil zugänglich die Frage in Tabellenfeststellungsklage, ob es sich bei den an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Rechtsmittel (§ 97).

Rn 12 Legt die unterstützte Partei ein Rechtsmittel ein, das erfolglos ist, so dass sie nach § 97 I die Kosten des Rechtsmittels trägt, gilt dies auch für den Nebenintervenienten. Soweit bei einem erfolgreichen Rechtsmittel die Kostenentscheidung nach § 97 II ergeht, gilt auch dies kraft der Kostenparallelität für den Nebenintervenienten (Hamm MDR 94, 311 [OLG Hamm 15.12.199...mehr