Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt werde. (2) Bis zum Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen.

Rn 4 Eine qualifizierte Änderung nach § 99 kann zur Verweisung des gesamten Rechtsstreits an die Zivilkammer (iSd § 94 Rn 1) führen. Abtrennungen der nicht vor die KfH gehörigen Teile sind nach § 145 ZPO möglich (§ 97 Rn 4), doch ist iRd Ermessensprüfung darauf zu achten, inwieweit eine Partei, auf deren Initiative die KfH angerufen wurde, mit eigener Prozesstaktik die späte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Das vereinbarte Schiedsgericht.

Rn 4 Die Parteivereinbarung muss sich auf die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein Schiedsgericht beziehen. Dabei sind insb die Gelegenheitsschiedsgerichte (ad hoc-Schiedsgericht) von den institutionellen Schiedsgerichten (= ständiges Schiedsgericht) zu trennen. Vereinbaren die Parteien ein solches ständiges Schiedsgericht, das bei einer bestimmten Institution auf Dauer ...mehr

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AGS 08/2025, Gesonderter PK... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte am 6.12.2022 vor dem ArbG Suhl Kündigungsschutzklage gegen eine mit Schreiben vom 17.11.2022 erklärte fristlose, hilfsweise fristgerechte, Kündigung der Beklagten erhoben. Gleichzeitig beantragte der Kläger, ihm unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren erster Instanz zu bewilligen. Diesem Antrag hatte der Klä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Teilurteil über einen Teil der Hauptsache und spätere Klagerücknahme hinsichtlich des Restes.

Rn 12a Über die Kosten des Rechtsstreits ist einheitlich durch (Kostenschluss-)Urteil zu entscheiden, wenn bereits ein Teil-Anerkenntnisurteil ergangen ist und die restliche Klage später zurückgenommen wird. Statthaftes Rechtsmittel gg eine in dieser Form getroffene Kostenentscheidung ist einzig die sofortige Beschwerde (Nürnbg NJW-RR 23, 212 [BGH 22.09.2022 - V ZB 22/21] = ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unmittelbarer und kraft gesetzlicher Inbezugnahme.

Rn 2 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ebenso wie die Wiederaufnahme des Verfahrens, die sog Gehörsrüge nach § 321a und die Fortsetzung eines Rechtsstreits im sog Nachverfahren nach Verkündung eines Vorbehaltsurteils ein Umstand, der den bereits existierenden Vollstreckungstitel in seinem Bestand als gefährdet erscheinen lässt, weil er mit statthaften Rechtsmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 7 Die Folge eines unterbliebenen Hinweises gem § 504 ist, dass die Wirkung des § 39 S 1 wegen der Regelung in § 39 S 2 nicht eintritt und die Zuständigkeit des angerufenen AG nicht begründet wird. Dies kann erst geschehen, wenn der versäumte Hinweis im Laufe des Verfahrens nachgeholt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt sind dann die Vorschriften über die rügelose Einlassung ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rückfestsetzung.

Rn 9 Auf der Grundlage des bisherigen Kfb erstattete und nunmehr zurückzugewährende Kosten werden gem § 91 IV durch einen neuen Kfb (rück-)festgesetzt (Ddorf JurBüro 10, 649; 98, 309, analog § 717 II, hM; aA München JurBüro 93, 677 m abl Anm Mümmler). § 91 IV gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Anhängigkeit oder Beendigung des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 79 [BGH 16.09.2004 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Prozessvoraussetzungen.

Rn 46 Die Zuständigkeit für die Abänderungsklage bestimmt sich nach den allg Regeln (BGH FamRZ 79, 573). Eine Fortdauer der Zuständigkeit des vorherigen Prozessgerichts für das Abänderungsverfahren sieht das Gesetz nicht vor, obwohl diese wegen des Sachzusammenhangs sinnvoll wäre. Für den Klageantrag gilt § 253. Der abzuändernde Titel ist genau zu bezeichnen. Um die Interess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 118 regelt das Verfahren auf Bewilligung von PKH ab der Antragstellung. Das PKH-Verfahren ist zügig durchzuführen. Neben dem Grundsatz, dass über einen Antrag bei Eintritt der Entscheidungsreife auch entschieden werden soll, hat der Grundsatz Auswirkungen auf die Durchführung des Verfahrens. Dies betrifft zunächst die Mitwirkungsverpflichtung des Antragstellers. Aber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 788 regelt die Kosten der Zwangsvollstreckung. In Abs 1 wird zunächst der Grundsatz der Erstattungspflicht aufgestellt. Danach sind die Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu zahlen, soweit sie notwendig waren, wobei hinsichtlich der Notwendigkeit auf § 91 Bezug genommen wird. Insoweit ist auch § 91 II 3 anzuwenden. Der Anwalt kann auch in eigener Sache Erstat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sofortiges Anerkenntnis.

Rn 31 Das Anerkenntnis, das zu dem Anerkenntnis auf Räumung geführt hat, muss ein sofortiges gewesen sein. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei § 93. Die Erklärung der Verteidigungsbereitschaft gg die Räumungsklage steht einem sofortigen Anerkenntnis des Räumungsanspruchs in der darauffolgenden Klageerwiderung nicht entgegen (LG Stuttgart WuM 04, 620 [LG Stuttgart...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 15, 51 [BGH 28.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konsequenzen des Verfahrensbeginns.

Rn 4 Mit dem Zeitpunkt des Beginns des schiedsrichterlichen Verfahrens wird die Verjährung geltend gemachter Ansprüche gehemmt (§ 204 I Nr 11 BGB; dazu nunmehr auch § 204a III BGB). Entscheidend sind dabei der Zugang des Antrags an den Beklagten und die ausreichenden Angaben nach S 2, damit der Schiedsbeklagte den konkreten Umfang des Rechtsstreits erkennen kann. Ist die Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft.

Rn 21 Es besteht Bindungswirkung hinsichtlich des im Teilurt bejahten Rechtswegs (Stuttg OLGR 09, 910). Hat der Kl bzgl des Auskunftsanspruchs ein obsiegendes Teilurt erstritten und kann der Bekl im weiteren Verlauf des Rechtsstreits neue Tatsachen vortragen, die die Anspruchsgrundlage für die Auskunftsverpflichtung entfallen lassen, stellt sich die Frage, ob dem die Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ungeschriebenes Merkmal ›Inlandsbezug‹.

Rn 5 In der Rspr hat sich die – in der Literatur krit hinterfragte (vgl Schack JZ 92, 54), aber mit der Entstehungsgeschichte der Norm im Einklang stehende (Hubig S 145–146) – Auffassung durchgesetzt, dass § 23 völkerrechtskonform in der Weise einschränkend auszulegen ist, dass der Tatbestand um das ungeschriebene Merkmal hinreichenden Inlandsbezuges des Rechtsstreits zu erg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gerichtliche Aktenführung.

Rn 26 Die Anträge auf selbstständige Beweisverfahren werden gem der Aktenordnung im Prozessregister geführt als Anträge außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits. Mit der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens (dazu § 492 Rn 6) wird die Akte des selbstständigen Beweisverfahrens weggelegt u – durchweg fünf Jahre lang (zB Hamburgische Justizschriftgutaufbewahrungsveror...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Kosten.

Rn 18 Über Aufhebungsanträge gem § 381 entscheidet das Prozessgericht, im Falle der Beweisaufnahme durch den beauftragten oder ersuchten Richter auch dieser (§ 400 Rn 3; Zö/Greger § 381 Rz 4 und § 400 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 12). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2007, 1364 [BGH 12.06.2007 - VI ZB 4/07]; aA LSG Berlin-Brandenburg 11.1.10, L ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unmittelbarer Vermögensnachteil.

Rn 2 Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht insoweit nur, als von einer wahrheitsgemäßen Aussage ein Nachteil für das Vermögen des Zeugen (oder eines Angehörigen) unmittelbar droht, etwa wenn hierdurch Tatsachen offenbart würden, die einen zivilrechtlichen Anspruch gg den Zeugen begründen oder dessen Durchsetzung erleichtern können (BAG DB 17, 2428 Rz 5). Am Merkmal der Unmit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachverfahren.

Rn 14 Das Nachverfahren ist vAw auch vor Rechtskraft des Vorbehaltsurteils einzuleiten; anders bei § 600 Rn 3. Der Streitstoff beschränkt sich auf die Aufrechnung, unterliegt aber sonst keinen Beschränkungen im Hinblick auf Beweismittel, Klageänderungen und -erweiterungen, Parteiwechsel und Widerklage; zum Urkundsprozess § 600 Rn 6 f. Gg die Klageforderung sind nur dann Einw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang.

Rn 2 Die Vollmacht ist grds eine umfassende Vollmacht für den Prozess als Ganzes (BGH MDR 85, 30). Sie ermächtigt deshalb zur Führung des Rechtsstreits in allen seinen Varianten und in allen Instanzen. § 81 gilt auch im Parteiprozess, allerdings ist dort eine Spezialvollmacht für bestimmt Verfahrensabschnitte oder Prozessgestaltungen möglich (§ 83 II). Der so umschriebene Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die erschienene Partei.

Rn 6 Nach hM wirkt § 342 auch zu Gunsten der erschienenen Partei, was damit begründet wird, dass der Prozess an den Beginn des versäumten Termins zurückversetzt wird. Dadurch werden auch für die erschienene Partei die für sie nachteiligen Folgen des Verhandelns in dem vom Gegner versäumten Termin beseitigt (Bremen NJW 62, 1822 [OLG Bremen 12.04.1962 - 2 U 114/61]; Hamm Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren vor dem Einzelrichter.

Rn 17 Durch die Übertragung nach § 526 tritt der Einzelrichter vollständig an die Stelle des Kollegiums, er wird in allen Belangen zum Prozessgericht, er ist dann für alle Maßnahmen und Entscheidungen unter Einschluss der Endentscheidung allein zuständig (BGH NJW-RR 12, 702). Er führt das Verfahren in der Situation fort, in der es sich zum Zeitpunkt der Übertragung befindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Die Kosten des Drittschuldnerprozesses, also des Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gg den Drittschuldner, sind als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I grds erstattungsfähig (BGH NJW 19, 1816 Tz 7). Im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsstellung des gesetzlichen Prozessstandschafters.

Rn 37 Der Prozessstandschafter ist als Partei des Rechtsstreits mit allen prozessualen Befugnissen Herr des Verfahrens. Die gesetzliche Prozessstandschaft ist sowohl in Aktivals auch in Passivprozessen anerkannt, etwa bei Klagen gg die Partei kraft Amtes, den Verwalter des gemeinschaftlichen Vermögens (§ 1422 BGB) oder eines Sondervermögens (§ 1984 I 3 BGB). Der Rechtsträger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rüge.

Rn 2 Der Mangel der Vollmacht kann jederzeit in jeder Lage des Rechtsstreits (auch noch in der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung; MüKoZPO/v. Mettenheim § 88 Rz 6) gerügt werden, denn auf das Rügerecht kann nicht verzichtet werden (allgM St/J/Jacoby § 88 Rz 2; Zö/Althammer § 88 Rz 3). Deshalb kann die Rüge auch erst im Rechtsmittelzug erhoben werden (BGH NJW 02, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Terminsbestimmung (Abs 1 S 2).

Rn 10 Nach der Entscheidung über die Übertragung des Rechtsstreits auf den entscheidenden oder die Zuweisung an den vorbereitenden Einzelrichter ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung zu bestimmen. Dies gilt sowohl für den Fall der Übertragung oder Zuweisung als auch für den Fall des Absehens davon. Die Anberaumung eines schriftlichen Vorverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Anträge.

Rn 3 Der Gegenstand des Berufungsverfahrens wird durch die Anträge der Parteien bestimmt (§ 520 III 2 Nr 1). Auch Hilfsanträge sind grds innerhalb der Frist für die Berufungsbegründung zu stellen. Später gestellte Anträge sind nach §§ 530, 296 zu berücksichtigen, wenn ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert (BGH GRUR 22, 1049). Fehlt es an einem ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 2 Kosten der Nebenintervention sind nicht Kosten des Rechtsstreits, da der Nebenintervenient – selbst im Falle seines Beitritts – nicht Partei wird, so dass gesondert über seine Kosten entschieden werden muss. Erforderlich ist ein wirksamer Beitritt des Nebenintervenienten. Dazu gehört nicht nur, dass der Beitritt erklärt wird; der Beitretende muss auch erklären, auf wesse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Streitgenossen; Streithelfer.

Rn 14 Streitgenossen sind Partei, wenn die Streitgenossenschaft eine notwendige ist (§ 62). Im Falle der einfachen Streitgenossenschaft sind sie als Zeugen zu vernehmen, sofern der Beweisgegenstand ausschließlich andere Streitgenossen betrifft, wenn also durch die Vernehmung des Streitgenossen Tatsachen festgestellt werden sollen, die ausschließlich für die Entscheidung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Missachtung der Anforderungen.

Rn 13 Hat das Erstgericht das Rechtsschutzersuchen unter Missachtung der Pflicht zur Verweisung des Rechtsstreits wegen Nichteröffnung des Rechtswegs (§ 17a II 1) als unzulässig abgewiesen, liegt bereits keine ›Hauptsacheentscheidung‹ im Verständnis des Gesetzes vor (VGH München NVwZ-RR 04, 224; BGHZ 119, 246; BVerwG, NJW 94, 956; OVG Münster NVwZ 94, 179; VGH Kassel NVwZ-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ersatzschiedsrichter oder andere Ersatzlösung kraft Parteivereinbarung.

Rn 2 In allen Fällen eines vorzeitigen Endes des Schiedsrichteramtes außerhalb von § 1056 III sieht die Norm eine Ersatzregelung vor. Diese Ersatzregelung nimmt zunächst wiederum auf die Möglichkeit einer freien Parteivereinbarung Bezug (Abs 2). Eine solche von den Parteien vereinbarte Ersatzregelung kann sowohl generell iRd Schiedsvereinbarung enthalten sein als auch nachtr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zum Rechtszug zugehörige Verfahren.

Rn 3 Zur Instanz gehören folgende Verfahren: das Verfahren nach Verweisung, Einspruch und Zurückverweisung. Auch wenn eine Sache nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG zurückverwiesen wird, eröffnet dies keinen neuen Rechtszug, sondern gehört kostenrechtlich zur vorangegangenen Instanz (OVG NW JurBüro 94, 176). das Nachverfahren nach Grund- und Vorbehaltsurt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 12 Im Gegensatz zur Eventualmaxime des gemeinen Prozesses bilden im heutigen Zivilprozess alle Verhandlungstermine eine Einheit. Das bedeutet, dass jede Partei ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbehaltlich einer Zurückweisung als verspätet grds bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vorbringen darf (§§ 282 ff, 296a) und dass der einmal gewonnene Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitgenössische Nebenintervention.

Rn 31 Im Falle einer streitgenössischen Nebenintervention richtet sich die Kostenentscheidung nach § 100 (Abs 2). Auch hier wird der Nebenintervenient nicht Partei, so dass eine gesonderte Kostenentscheidung erforderlich ist. Fehlt diese und wird sie nicht im Wege der Urteils- oder Beschlussergänzung nachgeholt, scheidet eine Kostenerstattung und -festsetzung aus. Bei der stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung nach Ermessen.

Rn 9 Das Gericht entscheidet über den Ausspruch des Vorbehalts nach pflichtgemäßem Ermessen (›kann‹), wenn zusätzlich die Voraussetzungen des Abs 1 S 2 letzter Hs erfüllt sind. Maßgebend ist, ob die Erledigung des Rechtsstreits bei einer inhaltlichen Auseinandersetzung und weiterer Beweisaufnahme über den Grund und die Höhe der Ansprüche sämtlicher (nicht am Verfahren beteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Partei kraft Amtes.

Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorläufige Insolvenzverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 33 Die Prozessführungsbefugnis (krit zu diesem Rechtsinstitut Stamm ZZP 132 [2019], 411 ff) ist streng von den Begriffen der Aktiv- und Passivlegitimation zu trennen. Die im materiellen Recht angesiedelte und die Begründetheit der Klage betreffende Sachlegitimation besagt, dass der Gläubiger einer Forderung aktiv und der Schuldner der Forderung passiv legitimiert ist. Ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses können Beteiligte des Musterverfahrens jeweils eine Erweiterung des Musterverfahrens um weitere Feststellungsziele beantragen. (2) Der Antrag ist beim Oberlandesgericht unter Angabe der Feststellungsziele und der betroffenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen zu stellen. Im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 4 sind anstelle der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Erkennt der Beklagte die Klageforderung an und ergeht ein Anerkenntnisurteil, so unterliegt der Beklagte, so dass er an sich nach § 91 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätte. In Ausn hierzu sieht § 93 vor, dass die Kosten dennoch dem Kl auferlegt werden können, wenn der Beklagte sofort anerkennt und zur Klageerhebung keine Veranlassung gegeben hat. Sinn und Zweck ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Verfassungsgerichtsbarkeit und zur kirchlichen Gerichtsbarkeit.

Rn 3 Die §§ 17 ff GVG gelten nicht im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (OVG Bln/Bbg NStZ-RR 12, 55 [OVG Berlin-Brandenburg 26.09.2011 - OVG 3a B 5.11]; OVG Koblenz Beschl v 20.10.00 – 11 C 11303/00; OVG Lüneburg NdsVBl 97, 208). Die Bestimmungen setzen eine konkurrierende Rechtswegzuständigkeit voraus und die Formulierung in § 90 II BVerfGG verdeutlicht, dass es sich i...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteilsbezeichnung (Abs 2 Nr 1).

Rn 15 Das angefochtene Urt ist so genau zu bezeichnen, dass sich das Berufungsgericht innerhalb der Berufungsfrist (§ 517), danach auch der Berufungsgegner (BGHZ 165, 371, 373) Gewissheit über seine Identität verschaffen können; deshalb erfordert die Bezeichnung die Angabe der Parteien des Rechtsstreits, des erstinstanzlichen Gerichts einschließlich dessen Aktenzeichens und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geständnis.

Rn 3 Anwendbar ist § 535 nur auf ein erstinstanzliches gerichtliches Geständnis. Erforderlich und ausreichend ist die innerhalb des Rechtsstreits erster Instanz abgegebene Erklärung einer Partei, dass eine von der anderen Partei behauptete Tatsache wahr ist (BGH NJW-RR 15, 1322 [BGH 30.04.2015 - IX ZR 1/13]; NJW 02, 1276; Gehrlein MDR 16, 1). Ob eine solche vorliegt, unterli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rücktritt vom Schiedsrichteramt.

Rn 3 Ein Schiedsrichter kann jederzeit von seinem Schiedsrichteramt zurücktreten, wenn er sich aus irgendeinem Grunde außerstande sieht, seine Aufgaben zu erfüllen. Diese Regelung und der ergänzende Hinweis in § 1039 I auf einen Rücktritt aus anderen Gründen zeigt, dass der Rücktritt vom Schiedsrichteramt zu unterscheiden ist von der Beendigung des Schiedsrichtervertrages (s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 242 ZPO – Unterbrechung durch Nacherbfolge.

Gesetzestext Tritt während des Rechtsstreits zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand der Fall der Nacherbfolge ein, so gelten, sofern der Vorerbe befugt war, ohne Zustimmung des Nacherben über den Gegenstand zu verfügen, hinsichtlich der Unterbrechung und der Aufnahme des Verfahrens die Vorschriften des § 239 entsprech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anderweitige Bestimmung.

Rn 5 Haben die Beteiligten zwar die Kostenfolge unmittelbar nicht schon im Vergleich selbst geregelt, haben sie aber eine Bestimmung getroffen, wie es sich hinsichtlich der Kosten verhalten soll, dann ist das Gericht grds an die Bestimmung der Beteiligten gebunden und muss entspr tenorieren. Eine solche anderweitige Bestimmung liegt bereits dann schon vor, wenn die Parteien i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 4 Maßgebliche Grundlage für die Anwendung der §§ 17 bis 17b GVG ist die Identität des vom Kl bestimmten, aus dem mit dem Antrag geltend gemachten materiellen Anspruch und dem zu dessen Individualisierung vorgetragenen Sachverhalt bestehenden Streitgegenstands. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Antrag durch einen oder mehrere materiell-rechtliche Ansprüche begründet w...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollmachtsnachweis.

Rn 11 Tritt der Bevollmächtigte nach einer auf seinen Antrag erfolgten Aussetzung (§ 246 I Hs 2) bei der Fortsetzung des Rechtsstreits für den Rechtsnachfolger auf, hat er dessen Vollmacht beizubringen. Die Vorschrift begrenzt die Fortgeltung der Vollmacht im Falle einer Aussetzung nicht, sie soll lediglich sicherstellen, dass die Vollmacht nicht widerrufen wurde oder durch ...mehr