Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einredeeinschränkungen.

Rn 19 Nach Abs 2 kann der Gegner Einreden aus der Person der Partei nicht erheben. Als Einreden kommen alle Einwendungen des Gegners ggü dem Anwalt in Betracht, mit denen er aus den Rechtsbeziehungen ggü der Partei das Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs herleitet (Kobl RPfleger 83, 310; Zö/Schultzky Rz 14). Der Begriff der Einreden ist demnach nicht auf den zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine Bedeutung der prozessualen Ausgangslage.

Rn 7 Die materiell-rechtliche oder proz Ausgangslage ist für sich ohne Bedeutung. Es kommt nicht auf die Frage an, ob ein Anspruch im Wege der Zahlungsklage oder über eine negative Feststellungsklage, einen Freistellungsanspruch oder mit der Vollstreckungsabwehrklage in einen Rechtsstreit eingeführt wird (BGH NJW 70, 2025; NJW-RR 90, 958; FamRZ 91, 547; JurBüro 06, 428; MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prätendentenstreit.

Rn 7 Im Anschluss an die Entlassung des Bekl findet der eigentliche Forderungsprätendentenstreit der Gläubiger statt. Tatsächlich kommt es nicht zu einem Parteiwechsel und einer Fortsetzung des bisherigen Prozesses, sondern es beginnt ein neuer Rechtsstreit anderen Gegenstandes zwischen den Prätendenten ohne Rückgriff auf den bisherigen Prozessstoff, wobei allein der Bestand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Pflicht zur sofortigen Prüfung des Gutachtens.

Rn 1 Zwar hat das Gericht auch das im selbstständigen Beweisverfahren vorgelegte schriftliche Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widersprüchlichkeit zu überprüfen u bei Bedenken vAw die Ergänzung zu besorgen (Frankf IBR 15, 177). Dem im selbstständigen Beweisverfahren eingesetzten RA muss aber bewusst sein, dass der Richter des selbstständigen Beweisverfahrens da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 40. Richterablehnung.

Rn 50 Kosten im Richterablehnungsverfahren sind nicht erstattungsfähig, zumal das Richterablehnungsverfahren zum Rechtsstreit gehört. Im Beschwerdeverfahren sind dagegen die angefallenen Kosten zu erstatten (BGH NJW 05, 2233 = AGS 05, 413 = JurBüro 05, 482). Hierzu gehören insb die Kosten des Anwalts. Dabei ist es unerheblich, ob eine gesonderte Kostenentscheidung ergeht ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nachholbarkeit des Vorbehalts.

Rn 6 Fehlt der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei der Kostengrundentscheidung, so ist dies im Kostenfestsetzungsbeschluss nicht nachholbar (Hamm OLGR 01, 220; MDR 82, 855). Der Vorbehalt kann nach § 321 ergänzt werden. Hat das angefochtene Urt der von dem Schuldner erhobenen Einrede nicht durch Ausspruch eines entspr Vorbehalts Rechnung getragen, so macht die Möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Prozessurteil gegen den Kläger.

Rn 18 Eine Klageabweisung nach § 330 darf nur ergehen, wenn die Prozessvoraussetzungen vorliegen; was vAw zu prüfen ist (OGHZ 1, 354, 355; Münzberg AcP 159, 41, 52 f). Fehlt es an den Sachurteilsvoraussetzungen und kann der Mangel nicht behoben werden (vgl hierzu im Zusammenhang mit Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei BGH MDR 21, 1081 [BGH 08.07.2021 - III ZR 344/2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei berechtigter Zeugnisverweigerung.

Rn 11 Das Zeugnisverweigerungsrecht kann sich aus §§ 372a, 383, 384 sowie aus Art 47 GG oder anderen spezielleren Vorschriften (zB: Schweigerecht katholischer Geistlicher gem Reichskonkordat) ergeben. Ist das Zeugnisverweigerungsrecht im Zwischenstreit rkr festgestellt, so wird der Rechtsstreit ohne Vernehmung des Zeugen fortgesetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 §§ 1034–1039 regeln die Fragen der Bildung des Schiedsgerichts. Dabei ist die in der Norm geregelte Zusammensetzung des Schiedsgerichts der zentrale Ausgangspunkt. Während im staatlichen Gerichtsverfahren der allgemein und abstrakt vorher bestimmte gesetzliche Richter den Rechtsstreit entscheidet, ist es gerade das Kennzeichen der Schiedsgerichtsbarkeit, dass ad hoc und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsweg.

Rn 29 Bei fehlender Rechtswegzuständigkeit (s Rn 6) hat das Gericht den Rechtsstreit bzgl der Widerklage nach § 145 II abzutrennen und an das Gericht des zuständigen Rechtswegs nach § 17a GVG zu verweisen (vgl BGH NJW 96, 1532; LAG Köln 7.9.21 – 9 Ta 107/21; Zö/Schultzky Rz 15; Schaub BB 93, 1666, 1667; allg für rechtswegfremde Streitgegenstände Karlsr 21.6.06 – 15 W 20/06; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligung anderer Parteien.

Rn 4 Der Nebenintervenient selbst muss parteifähig sein (BGH WM 15, 1283 Rz 14). Die Nebenintervention erfordert einen zwischen anderen Personen anhängigen Prozess, so dass die Partei oder ihr gesetzlicher bzw gewillkürter Vertreter – gleich auf welcher Seite – an einem Beitritt gehindert ist. Eine ausgeschiedene kann der verbliebenen Partei (BGHZ 18, 110, 112 = NJW 55, 1316...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Bestimmung verleiht einem außenstehenden Dritten das Recht, sich im eigenen Interesse an einem fremden Rechtsstreit zum Zwecke der Unterstützung einer Partei (Hauptpartei) zu beteiligen. Mit dem Instrument der Nebenintervention wird dem Dritten (Nebenintervenient, Streithelfer) rechtliches Gehör (Art 103 I GG) gewährt. Infolge der Interventionswirkung des § 68 werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 8 Die Streitgenossenschaft bewirkt, dass mehrere Streitgenossen grds gem § 100 I nach Kopfteilen haften. Soweit sie als Gesamtschuldner verurteilt sind, haften sie gesamtschuldnerisch (§ 101 IV). Das Gericht kann auch eine abweichende anteilige Verteilung aussprechen (§ 101 II) oder die Kosten bestimmter Angriffs- und Verteidigungsmittel einem Streitgenossen gesondert auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird der Rechtsstreit nicht nach § 526 dem Einzelrichter übertragen, kann das Berufungsgericht die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweisen. 2In der Kammer für Handelssachen ist Einzelrichter der Vorsitzende; außerhalb der mündlichen Verhandlung bedarf es einer Zuweisung nicht. (2) 1Der Einzelrichter hat die Sache so wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schutz des Erstehers in der Zwangsversteigerung (Abs 3 S 2).

Rn 58 Durch § 325 III 2 wird die Unterausnahme des § 325 III 1 wiederum zugunsten des Erstehers in der Zwangsversteigerung eingeschränkt. Hier tritt eine Rechtskrafterstreckung nur ein, wenn die Rechtshängigkeit, ähnl wie die Kündigung des eingetragenen Rechts nach § 54 ZVG, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet wird. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Konsequenzen für den Einziehungsprozess.

Rn 66 Im Rechtsstreit des Gläubigers gg den Drittschuldner hat das Prozessgericht grds die Existenz des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinzunehmen. Dies gilt dann nicht, wenn der Beschl nichtig, also von vornherein unwirksam ist (BAG NJW 09, 2324 [BAG 06.05.2009 - 10 AZR 834/08] Rz 9). Beruft sich der Drittschuldner ggü der Einziehungsklage des Gläubigers auf derarti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlender oder fehlerhafter Zustellung.

Rn 16 Die fehlende Zustellung des Titels macht diesen ebenso wenig nichtig wie die fehlende oder fehlerhafte Bezeichnung der Vollstreckungsbeteiligten (s Rn 10). Vielmehr ist er nur anfechtbar und, solange er nicht aufgehoben wurde, rechtswirksam (allgM; BGHZ 66, 79 = NJW 76, 851; Fischer Rpfleger 07, 12, 18 mwN). Wird die Zustellung nachgeholt, was nach § 189 grds möglich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anhängig.

Rn 17 Der bis dahin beim Mahngericht anhängige Rechtsstreit gilt mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das er abgegeben wird, als dort anhängig (§ 696 I 4). Anhängigkeit ist definiert als ›Zuordnung eines Rechtsschutzgesuches an ein (bestimmtes) Gericht durch privaten oder auch gerichtlichen Akt‹, das Schweben einer Sache in einem beliebigen Verfahren (vgl Bambg FamRZ 94...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilanfechtung (S 2).

Rn 8 Der Einspruch kann – statt im Termin tw zurückgenommen – von vornherein auf einen Teil der Entscheidung beschränkt werden (Donau MDR 1955, 22). Das ist in Bezug auf die Hauptsache zulässig, wenn der Rechtsstreit nur für oder gg einzelne Streitgenossen fortgesetzt (vgl BGH VersR 87, 988) oder nur ein teilurteilsfähiger Gegenstand der Entscheidung angefochten werden soll ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht eingelegt. (2) 1Die Einspruchsschrift muss enthalten: 2Soll das Urteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. (3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angehörige ua (Abs 2 Nr 2).

Rn 4 Die Vorschrift betrifft eine Mischung verschiedenster Personen. Der Kreis der volljährigen Familienmitglieder ist durch die Bezugnahme auf § 11 LPartG und § 15 AO umschrieben: Verlobte, (ehemalige) Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einwilligung.

Rn 18 Einer Zustimmung des Bekl bedarf es nicht, solange er noch nicht zur Hauptsache verhandelt hat (Hamm VersR 92, 736). Die Einwilligung des Bekl ist als Prozesshandlung ausdrücklich in mündlicher Verhandlung oder schriftlich zu erklären (BGH NJW 92, 2235 [BGH 27.02.1992 - I ZR 35/90]), auch konkludent oder durch rügelose Einlassung (§ 267). Rn 19 Die verweigerte Zustimmun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Streitverkündung und Beitritt.

Rn 4 Schließlich bedarf es einer Streitverkündung des Urbeklagten an den Zweitprätendenten. Es liegt im Ermessen des Schuldners, ob er von der Befugnis zur Streitverkündung Gebrauch macht. Die Form der Streitverkündung bestimmt sich nach § 73. Weiteres Erfordernis ist der Beitritt des Dritten, der im Anwaltsprozess dem Anwaltszwang unterliegt. Der Eintritt bedeutet die Gelte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Selbstständiges Beweisverfahren.

Rn 13 Bei gegebener Bindungswirkung nach § 493 kann das Gericht der Hauptsache den Rechtsstreit aussetzen, wenn zwischen denselben Parteien über eine im Hauptsacheprozess entscheidungserhebliche Tatfrage ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet worden ist (BGH MDR 07, 542 [BGH 26.10.2006 - VII ZB 39/06]; vgl BGH NJW 03, 3057). Ermessensfehlerhaft ist die Aussetzung ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Notwendigkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwalts als Maßstab.

Rn 35 Grds kann ein auswärtiger Anwalt nur dann beigeordnet werden, wenn ansonsten die Beiordnung eines Verkehrsanwalts erforderlich wird und diese Kosten die Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erreichen oder sogar übersteigen würden (Frankf NZFam 22, 896). Im Rahmen der Prüfung, ob ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Anwalt ausnw beigeordnet werden darf, ist zu pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Partei nicht prozessfähig, so ist vorbehaltlich der Vorschrift im Absatz 2 ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen. 2Sind mehrere gesetzliche Vertreter vorhanden, so gilt § 449 entsprechend. (2) 1Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können über Tatsachen, die in ihren eigenen Handlungen bestehen oder Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Umsatzsteuer.

Rn 76 Die gesetzliche Regelung ist eindeutig. Umsatzsteuer ist nach dem RVG ein Auslagentatbestand (Nr 7008 VV), so dass es also zunächst einmal darauf ankommt, ob bei einem bevollmächtigten Anwalt Umsatzsteuer angefallen wäre. Das wird grds der Fall sein, so dass sich dann die Frage des § 104 II 3 anschließt, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist. Handelt es sich u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Videoverhandlung.

Rn 44a Bedenken gg Durchführung einer Videoverhandlung (§ 128a) sind vorzubringen aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v 15.7.24 (BGBl I Nr 237), iKg am 19.7.24. Rn 44b Durch die Angabe sollen dem Gericht frühzeitig die für die Planung des Ablaufs des Verfahrens erforderlichen Inf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Forderung.

Rn 2 Der Rechtsstreit muss eine Forderung auf Leistung hinterlegungsfähiger Gegenstände (§ 372 BGB), also nicht notwendig eine Geldforderung, betreffen. Wegen der Möglichkeit der Hinterlegung kommt als Klageart nur eine Leistungsklage, keine Feststellungsklage in Betracht (BGH KTS 81, 217 f). Eine Aufrechnung genügt – schon wegen der fehlenden Rechtshängigkeit – nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Materiell-rechtliche Folgen der Nebenintervention.

Rn 7 Die Zustellung einer ordnungsgemäßen Streitverkündung (§§ 72, 73) hemmt nach § 204 I Nr 6, § 209 BGB die Verjährung (BGH VersR 01, 253 f). Die Einreichung genügt, sofern alsbald zugestellt wird (§ 167). Die Streitverkündung muss zulässig sein (BGHZ 179, 361 Rz 18; 175, 1, 6 f; 160, 259, 263; 70, 187, 189 = NJW 78, 643; BGHZ 65, 127, 130 = NJW 76, 39; Saarbr OLGR 05, 371...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausschluss neuen Parteivortrags.

Rn 2 Grundlage der revisionsrechtlichen Überprüfung ist – von Ausn (vgl dazu Rn 6 ff) abgesehen – allein das aus dem Berufungsurteil oder dem Sitzungsprotokoll ersichtliche Parteivorbringen. Neuer Tatsachenvortrag in der Revisionsinstanz ist grds ausgeschlossen und damit unbeachtlich, womit dem Charakter der Revisionsinstanz Rechnung getragen wird, die keine Tatsachen-, sond...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Musterverfahrensantrag können der Kläger und der Beklagte im ersten Rechtszug die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) beantragen. (2) Der Musterverfahrensantrag ist bei dem Prozessgericht unter Angabe der Fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 6 Verschiedene Prozesshandlungen wie Verzicht, Vergleich oder Prozessaufrechnung wirken über den Rechtsstreit hinaus und entfalten auch materiell-rechtliche Wirkungen. Deshalb umfasst die Prozessvollmacht auch solche Rechtshandlungen, soweit sie sich auf das Streitverhältnis zwischen den Streitparteien beziehen, die durch den Streitgegenstand gezogenen Grenzen nicht übers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 53 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 53 Brüssel Ia-VO0 Das Ursprungsgericht stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I aus. Rn 1 Die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anh I trägt zur Formalisierung und damit zur Erleichterung von Anerkennung und Vollstreckung bei. Berechtigt muss jeder sein, dem durch die Verordnung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. ›Unvertretbare‹ Überschreitung des Beurteilungsrahmens.

Rn 16 Da es sich bei den beiden genannten Fallkonstellationen um eher seltene Extremfälle handeln dürfte, kommt der dritten in der verfassungsgerichtlichen Rspr aufgezeigten Fallkonstellation der ›unvertretbaren Überschreitung des Beurteilungsrahmens‹ bei ›unvollständiger Rspr‹ in der Praxis die wesentliche Bedeutung zu. Sie kennzeichnet die Fälle, in denen Rspr des EuGH für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermäßigter Anspruch.

Rn 8 Der ASt kann das streitige Verfahren auf einen geringeren Anspruch beschränken, als er im Mahnantrag beschrieben oder nach Teilwiderspruch im Streit verblieben ist, zB in einer gleichzeitig eingereichten Anspruchsbegründung. Für den Wert des Streitgegenstands ist maßgeblich, was in das Prozessverfahren übergeht. Gemäß amtl Anm S 1 Hs 1 zu KV 1210 entsteht die 3,0 Gebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Eintragung in die Liste.

Rn 6 Die Eintragung in die Liste findet nur auf Antrag statt. Die Eintragungsvoraussetzungen sind vom Bundesamt vAw zu überprüfen, denn es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren. Der Antragsteller kann bei Ablehnung des Antrags die Verpflichtungsklage gem § 42 I VwGO erheben. Rn 7 Das Gericht ist an die Eintragung gebunden. Jedoch kann der Rechtsstreit gem § 4a Abs 2 ausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen. (2) Bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit kann nach dem Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden. (3) Hat ein Streitgenosse ein besonderes Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend gemacht, so haften die üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Der Erlass eines bloßen Vorbehaltsurteils (§ 599 I) hat nach § 600 I zur Folge, dass der Rechtsstreit im Nachverfahren anhängig (rechtshängig) bleibt. Urkundenprozess und Nachverfahren bilden ein einheitliches Verfahren. Der Prozess wird bei identischem Streitgegenstand, aber frei von den Beschränkungen des Urkundenprozesses fortgesetzt. Bei Einlegung eines Rechtsmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 17 Versäumnisurteile können im vereinfachten Verfahren gem § 495a nach den hierfür einschlägigen allgemeinen Regelungen (§§ 330 ff) ergehen, jedenfalls wenn mit der Anordnung des vereinfachten Verfahrens gem § 495a auch die entspr Belehrungen erfolgt sind. Dies gilt auch für ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren (aA MüKoZPO/Deubner Rz 45). Für den Amtsrichter er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung des an sich zuständigen Gerichts an der Ausübung des Richteramts in einem einzelnen Fall (§ 36 I Nr 1).

Rn 2 Das ›verhinderte‹ Gericht muss ungeachtet der etwaigen Zuständigkeit auch anderer Gerichte für den konkret in Rede stehenden Rechtsstreit örtlich und sachlich zuständig sein. Eine Verhinderung eines ganzen Gerichts aus tatsächlichen Gründen, wie sie etwa im Kriegszustand, bei Ausbruch lokal beschränkter Epidemien oder im Falle schwerer Naturkatastrophen vorstellbar wäre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufigkeit.

Rn 2 Wegen dieser Beschränkung der Verteidigung des Bekl darf dessen Verurteilung, wenn er dem Anspruch widersprochen hat, freilich nur eine vorläufige sein. Ihm ist die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten, der Rechtsstreit bleibt im Nachverfahren als ordentlichem Verfahren anhängig (§§ 599, 600). Umgekehrt wird auch die Klage nicht endgültig, sondern nur als in der gewäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesshandlungen.

Rn 5 Die Vollmacht berechtigt zur Vornahme aller den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen und zur Entgegennahme der Prozesshandlungen der Gegenseite. Auch insoweit ist eine weite Auslegung geboten (Brandbg NJW 07, 1470, 1471 [OLG Brandenburg 07.09.2006 - 6 W 244/05]) und die Aufzählung in der Norm nicht abschließend (Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 6). Der Begriff umfasst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in einer Unterhaltsfolgesache oder Güterrechtsfolgesache außer den Ehegatten eine weitere Person Beteiligter des Verfahrens, ist die Folgesache abzutrennen. (2) Das Gericht kann eine Folgesache vom Verbund abtrennen. Dies ist nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 18 Es stellt einen grds zulässigen und beachtlichen Beweisantritt dar, die in einem Protokoll, bspw aus einem früheren Verfahren (gleich welchen Gerichtszweigs), festgehaltene Aussage eines Zeugen nicht durch dessen erneute Vernehmung, sondern als Urkundsbeweis in den aktuellen Prozess einführen zu wollen (zum Sonderfall der Verlesung einer früheren Aussage iRd Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragsbefugnis.

Rn 1 § 71 dient dem Zweck, einen Zwischenstreit (Interventionsstreit) über die Zulässigkeit einer Nebenintervention ohne Belastung des Hauptprozesses rasch beizulegen. Tritt ein Nebenintervenient dem Rechtsstreit bei, kann jede Partei des Hauptprozesses und jeder Streitgenosse mit Hilfe eines Sachantrags (§ 297) die Zurückweisung der Nebenintervention beantragen (Köln NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 893 I stellt klar, dass die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung nicht die Verpflichtung des Schuldners zum Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens entfallen lässt. Ein eigenständiger prozessualer Anspruch wird durch die Norm aber nicht begründet. Vielmehr richtet sich der Schadensersatzanspruch nach den Vorschriften des materiellen Rechts (insb §§ 28...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Flucht in die Widerklage/Klagehäufung/Klageänderung.

Rn 58 Die Widerklage ist kein Angriffsmittel, sondern der Angriff selbst (Rn 7). Sie kann grds nicht wegen Verspätung zurückgewiesen werden, und zwar grds auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (BGH NJW 95, 1223, 1224 [BGH 15.12.1994 - VII ZR 13/94]). Entspr gilt, wenn der Kl die Klage erweitert oder ändert (§ 263 Rn 23), zB im Falle einer nachträglichen ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nichtbeitritt.

Rn 4 Sieht der Streitverkündete von einem Beitritt ausdrücklich ab oder erklärt er sich nicht, wird der Rechtsstreit ohne ihn fortgesetzt (§ 74 II). Im laufenden Prozess kann der Dritte dann keine Befugnisse wahrnehmen. Da im Erstprozess keine Prüfung stattfinden konnte, sind hier die Voraussetzungen der Nebenintervention in dem Folgeprozess zu untersuchen (BGHZ 100, 257, 25...mehr