Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an eine andere Kammer ist nur vor der Verhandlung des Antragstellers zur Sache zulässig. 2Ist dem Antragsteller vor der mündlichen Verhandlung eine Frist zur Klageerwiderung oder Berufungserwiderung gesetzt, so hat er den Antrag innerhalb der Frist zu stellen. 3 § 296 Abs. 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend; der Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Urkunden, deren Echtheit bestritten ist oder deren Inhalt verändert sein soll, werden bis zur Erledigung des Rechtsstreits auf der Geschäftsstelle verwahrt, sofern nicht ihre Auslieferung an eine andere Behörde im Interesse der öffentlichen Ordnung erforderlich ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob eine Ehe aufhebbar ist, und ist die Aufhebung beantragt, so hat das Gericht auf Antrag das Verfahren auszusetzen. 2Ist das Verfahren über die Aufhebung erledigt, so findet die Aufnahme des ausgesetzten Verfahrens statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen der Urheberbenennung.

Rn 1 Die praktisch bedeutungslose Vorschrift gibt dem verklagten, für einen anderen besitzenden unmittelbaren Besitzer die Befugnis, den mittelbaren Besitzer an seiner Stelle zum Eintritt in den Prozess zu bewegen oder, wenn dieser nicht in den Prozess eintritt und der Bekl am Ausgang des Rechtsstreits uninteressiert ist, gefahrlos dem Klageantrag zu genügen. I. Besitzklage. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensstadium.

Rn 10 Weiter lässt sich unterscheiden nach der Bedeutung des Urt für den Fortgang des Rechtsstreits zwischen Endurteilen bzw Teilendurteilen (§§ 300, 301), Zwischenurteilen (§ 303 Rn 1) und Vorbehaltsurteilen (§ 302).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sonstige Verfahrensgrundsätze.

Rn 23 Eine Aussetzung des PKH-Bewilligungsverfahrens wegen eines anderweitig schwebenden Rechtsstreites ist unzulässig (Hamm FamRZ 85, 827). Eine Unterbrechung durch die Insolvenz findet nicht statt (s § 114 Rn 13). Der Tod des Anwalts der PKH begehrenden Partei beeinflusst den Verfahrensablauf nicht (BGH NJW 66, 1126).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten des Vergleichs.

Rn 7 Nach S 1 sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gericht hat diese Kostenfolge grds also auszusprechen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine andere Verteilung vornehmen. Zu einer anderen Verteilung ist das Gericht verpflichtet, wenn die Parteien ›e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anwesenheit beider Parteien.

Rn 14 Erscheinen beide Parteien, können diese sich über die Beendigung des Rechtsstreits einigen oder es wird vom Gericht eine außergerichtliche Streitschlichtung vorgeschlagen (Abs 5 S 2), was bei Zustimmung der Parteien zum Ruhen des Verfahrens führt (Abs 5 S 3). Kommt es zu keiner Einigung, schließt sich die mündliche Verhandlung an oder es wird unverzüglich Verhandlungst...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 3. Erledigung durch Abwehrdeckung

Das AG Düsseldorf[102] ist bei einer Freistellungsklage des Versicherungsnehmers gegen seinen Rechtsschutzversicherer hinsichtlich Rechtsanwaltskosten von einem erledigenden Ereignis aufgrund einer nachträglichen Gewährung der Abwehrdeckung ausgegangen und hat die Kosten des Rechtsstreits dem Rechtsschutzversicherer auferlegt, weil die Freistellungsklage bis zur Gewährung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Subjektive Grenzen.

Rn 5 Die materielle Rechtskraft wirkt gem § 325 I nur für und gg die Parteien des Rechtsstreits. Zuzulassen sind freilich auch die Erstreckung der Rechtskraft auf Rechtsnachfolger, Nacherben und Erben bei Testamentsvollstreckung iSd §§ 325–327. Eine weitergehende Rechtskrafterstreckung auf Dritte, wie sie etwa die Lehre von der Drittwirkung der Rechtskraft vertreten hat, ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen des Zwischenurteils und Anfechtbarkeit.

Rn 8 Das Zwischenurteil führt zur Bindung des Gerichts nach § 318; erneutes Vorbringen zu dem Gegenstand des Urteils ist im weiteren Verfahrensverlauf unbeachtlich. Das gilt aber nur, wenn das Zwischenurteil überhaupt ergehen durfte (vgl BGHZ 8, 383, 385; § 318 Rn 6). Nachträglich eingetretene Tatsachen heben die Bindung auf, nicht aber eine Änderung der Rechtsauffassung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grobes Prüfungsschema.

Rn 5 Zurückzuweisen (s IX.) ist ein streitiges Angriffs-/Verteidigungsmittel (s II.), das erst nach Ablauf einer bestimmten richterlichen Frist (s III.) ohne Entschuldigung der Verspätung vorgebracht wurde (s V.) und dessen Zulassung die Entscheidung des gesamten Rechtsstreits verzögern würde (s IV.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusammentreffen.

Rn 3 Mehrere Ansprüche müssen zum Zeitpunkt der auf die Wertfestsetzung aufbauenden Folge, zB einer Verweisung nach § 506 I ZPO, gleichzeitig geltend gemacht werden. Ob es sich um anfängliche oder nachträgliche Anspruchshäufung oder um das Ergebnis einer zulässigen Prozessverbindung nach § 147 ZPO handelt, ist unerheblich. Die Klagenhäufung muss prozessual zulässig sein, bea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirkung der Sicherheit.

Rn 17 Diese dient nur der Absicherung des Schuldners und haftet insb nicht der Staatskasse für Gerichtskosten (Stuttg MDR 85, 1033 für den Fall des § 110). Durch die Übernahme der Prozessbürgschaft erkennt der Bürge regelmäßig auch den Ausgang des anhängigen Rechtsstreits, in welchem er sich verbürgt, als auch für sich verbindlich an (BGH NJW 75, 1119, 1121 [BGH 19.03.1975 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Beklagte kann auch dann Sicherheit verlangen, wenn die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung erst im Laufe des Rechtsstreits eintreten und nicht ein zur Deckung ausreichender Teil des erhobenen Anspruchs unbestritten ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 46 Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt nicht notwendig einen bestimmten Antrag voraus, solange das Ziel des Rechtsmittels in bestimmter Weise erkennbar wird (BGH NJW-RR 17, 1341 [BGH 01.06.2017 - III ZB 77/16]). Ein Mangel wegen eines unbestimmten Klageantrags kann noch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 32. Mediationsverfahren.

Rn 42 Die Kosten eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits und daher auch erstattungsfähig (Celle NJW 09, 1219 = AGS 09, 173; Rostock JurBüro 07, 194 = RVGreport 08, 54).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeugen und Angehörige.

Rn 7 Auch hier gilt (s.o. Rn 3), dass der Angehörige des Zeugen nicht Partei des Rechtsstreits sein muss. Im Falle des Schutzes vor ›Unehre‹ muss der zu schützende Angehörige nicht einmal mehr leben; deshalb kann die Witwe die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihrem verstorbenen Mann zur Unehre gereichen würde (Nürnbg MDR 75, 937).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gg wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. (2) Gilt der Nebenintervenient als Streitgenosse der Hauptpartei (§ 69), so sind die Vorschriften des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweismittel (Nr 5).

Rn 8 Mit der Bezeichnung der Beweismittel wird ähnl wie mit den zuvor genannten Angaben das Gericht und die Gegenseite in die Lage versetzt, zu reagieren und sich einen Eindruck von den Einzelheiten des Rechtsstreits zu machen. Das Gericht wird durch diese Angaben ferner in die Lage versetzt, vorbereitende Maßnahmen und Beweisbeschlüsse (§§ 273, 358a) zu prüfen und zu veranl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bezeichnung der Parteien.

Rn 2 Dem Zeugen sind die Parteien mitzuteilen, und zwar zumindest dergestalt, dass dem Zeugen – und sei es iVm der Mitteilung des Streitgegenstandes – möglich ist, den Inhalt des Rechtsstreits soweit zu identifizieren, dass ihm eine Vorbereitung auf den Termin (§ 378) möglich ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 552a ZPO – Zurückweisungsbeschluss.

Gesetzestext 1Das Revisionsgericht weist die von dem Berufungsgericht zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat. 2 § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Rn 1 Beschlussverfahren statt Urt. Aufgrund der Bindun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 42 Die Zurückverweisung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 538 II nicht zwingend: Sie steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Ein generalisierendes Abstellen darauf, dass Sachverhaltsklärung und Beweisaufnahme Aufgabe der 1. Instanz seien, ist nicht möglich (so aber München Urt v 30.4.10 – 10 U 3822/09). Maßgeblicher Gesichtspunkt der Ermessensausübun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 6 Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei insoweit aufzuerlegen als er nach den Vorschriften der §§ 91–98 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Obwohl nicht erwähnt, gilt dies auch dann, soweit die Gegenpartei nach §§ 269, 281, 344 oder 516 III, 555 VI die Kosten zu tragen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist die Beendigung der Gütergemeinschaft nach der Beendigung eines Rechtsstreits des Ehegatten oder Lebenspartners eingetreten, der das Gesamtgut allein verwaltet, so sind auf die Erteilung einer in Ansehung des Gesamtgutes vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den anderen Ehegatten oder Lebenspartner die Vorschriften der §§ 727, 730 bis 732 entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfolge.

Rn 34 Das Gericht ›kann‹ die Kosten des erfolglosen Angriffs- oder Verteidigungsmittels der obsiegenden Partei auferlegen. Es handelt sich im Gegensatz zu den Regelungen der §§ 94, 95 nicht um eine zwingende Kostenfolge. Es steht vielmehr im freien Ermessen des Gerichts, ob es von der Vorschrift des § 96 Gebrauch macht oder nicht. Bei seiner Ermessensausübung wird das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grobe Nachlässigkeit.

Rn 46 Die Verspätung muss auf einer groben Nachlässigkeit der Partei oder ihres gesetzlichen Vertreters bzw Prozessbevollmächtigten (§§ 51 I, 85 II) beruhen. Grob nachlässig handelt die Partei, wenn sie ihre Pflicht zur Prozessführung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, sie also dasjenige unterlässt, was nach dem Stand des Verfahrens jeder Partei hätte als notwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zumutbarkeit.

Rn 9 Die Zumutbarkeit setzt voraus, dass die verpflichteten Personen nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen in der Lage sind, die Prozesskosten zu bezahlen und dass ihnen dies auch zumutbar ist. Ob sie sich bereit erklärt haben, die Kosten zu übernehmen, ist unerheblich. Zunächst sind die voraussichtlichen Kosten des Prozesses zu ermitteln. Außerdem ist zu prüfen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht ergeht, wirkt für und gegen den Erben. (2) Das Gleiche gilt von einem Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über einen gegen den Nachlass gerichteten Anspruch ergeht, wenn der Testamentsvollstrecker...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Beitritt des Nebenintervenienten erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Prozessgericht und, wenn er mit der Einlegung eines Rechtsmittels verbunden wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes bei dem Rechtsmittelgericht. 2Der Schriftsatz ist beiden Parteien zuzustellen und muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags wird das jeweilige Ausgangsverfahren unterbrochen, soweit die Entscheidung des Rechtsstreits voraussichtlich von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verspätete Angriff- und Verteidigungsmittel.

Rn 4 Die Verweisung des § 530 auf § 296 I, IV erfolgt nicht bloß auf die dort genannte Rechtsfolge, sondern auch auf die Voraussetzungen. Erforderlich für eine Präklusion ist damit nicht nur, dass Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Ablauf der in § 530 genannten Frist vorgebracht wurden, sondern auch, dass dies nicht genügend entschuldigt wurde und dass die Zulassung des ...mehr

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(1) Der Mangel der Vollmacht kann von dem Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden. (2) Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedürftigkeit.

Rn 33 PKH erhält, wer nicht, nur tw oder nur in Raten in den Lage ist, die eigenen Kosten für die Führung des Rechtsstreits aufzubringen. Prozesskosten sind die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, sowie die Kosten der Beweisaufnahme. Während eines anhängigen Verfahrens muss die Partei ihr Finanzgebaren darauf einrichten, dass durch die Prozessführung Kosten entstehen. Wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Berufung nicht nach § 522 durch Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, so entscheidet das Berufungsgericht über die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter. 2Sodann ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. (2) Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Beweisverfahren.

Rn 21 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens zählen zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Gegenstand des Beweisverfahrens ganz oder tw Gegenstand des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens wird (BGH NJW 05, 294 = AGS 05, 24).mehr

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(1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens anordnen. (2) 1Das Gericht hat die Verhandlung auf Antrag einer Partei fortzusetzen, wenn seit der Aussetzung ein Jahr vergangen ist. 2Dies gilt nicht, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelrichterentscheidung (Nr 2).

Rn 50 Der Berufungskläger soll auch angeben, ob es Gründe dafür gibt, von einer Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nach § 526 Abs 1 abzusehen. Das Fehlen dieser Angabe in dem Berufungsschriftsatz berührt nicht die Zulässigkeit des Rechtsmittels.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Zum Zwecke der Streitverkündung hat die Partei einen Schriftsatz einzureichen, in dem der Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits anzugeben ist. 2Der Schriftsatz ist dem Dritten zuzustellen und dem Gegner des Streitverkünders in Abschrift mitzuteilen. 3Die Streitverkündung wird erst mit der Zustellung an den Dritten wirksam.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Unanwendbarkeiten.

Rn 12 Auch ohne besondere gesetzliche Regelung kann sich die tw Unanwendbarkeit erstinstanzlicher Verfahrensvorschriften aus dem Wesen des Berufungsverfahrens ergeben. Dies gilt va für die Verweisung (§ 281). Dieser sind bereits durch § 513 II enge Grenzen gesetzt. Eine Verweisung zwischen verschiedenen Berufungsgerichten (LG – OLG) ist schon wegen der bei der Berufungseinle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 5 Eine Klageänderung iSd § 533 liegt vor, wenn der Streitgegenstand der Klage oder einer Widerklage (Gehrlein § 14 Rz 65) in 2. Instanz von dem 1. Instanz abweicht (BGH NJW 15, 2812 [BGH 07.05.2015 - VII ZR 145/12]). Keine Anwendung findet § 533 auf Klageänderungen, über die bereits die 1. Instanz entschieden hat (§ 268; BAG AP Newsletter 11, 18). Die Klageänderung ist in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen einer Fristversäumung vor dem versäumten Termin (›Flucht in die Säumnis‹).

Rn 12 Die Partei kann nach § 340 III mit dem Einspruch alle die Zulässigkeit der Klage betreffenden Rügen und sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbringen, auch wenn vor dem versäumten Termin eine richterliche Frist nach § 273 II Nr. 1, 5, § 275 I 1, 4, § 276 I 2, 3 unentschuldigt nicht eingehalten worden ist (BGHZ 76, 173, 178 und ganz hM – aA nur Gounalakis DRiZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßige Teilung.

Rn 4 Grundsätzlich ist von einer verhältnismäßigen Teilung auszugehen (§ 92 II 1, 2. Alt). Es ist eine einheitliche Quote für die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu treffen. Eine Aufteilung nach Streitgegenständen ist unzulässig. So darf insb nicht angeordnet werden, dass eine Partei die Kosten der Klage und die andere Partei die Kosten der Widerklage zu tragen habe. Ebens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorwegnahme der Hauptsache.

Rn 28 Durch die PKH-Entscheidung darf eine Hauptsache nicht vorweggenommen werden. Dies gilt insb, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beurteilung höchstrichterlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängt (BFH/NV 08, 1669; s zur Rspr des BVerfG Rn 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch im Revisionsverfahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH NJW 23, 3501), vAw zu prüfen (stRspr; BGHZ 217, 350 – Internetforum; NJW 19, 76; BAG NZA 21, 1469 mwN). Dabei ist in der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit im Zweifel auch die Rüge der internationalen Unzuständigk...mehr