Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Berufungskläger muss die Berufung begründen. (2) 1Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. 2Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. 3Ohne Einwilligung kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Zuständigkeit der ausl Gerichtsbarkeit (Abs 1 Nr 1).

Rn 8 Die Entscheidung eines ausl Gerichts wird nicht anerkannt, wenn die Gerichte des Staates nach deutschem Recht international unzuständig waren. Die Regelung soll sicherstellen, dass nur solche Entscheidungen im Inland Wirkungen entfalten, bei denen aus deutscher Sicht die Gerichte eines Staates entschieden haben, zu dem der Rechtsstreit eine hinreichende Nähe aufweist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beginn des Nachverfahrens.

Rn 3 Das Nachverfahren beginnt mit der Verkündung des Vorbehaltsurteils. Eine Aussetzung bis zum rkr Abschluss des Urkundenprozesses kommt nicht in Betracht. Das kann je nach der Fortentwicklung von Urkundenprozess und Nachverfahren zu einer verworrenen Prozesslage führen. Faktisch ist diese Gefahr allerdings dadurch gemildert, dass das Nachverfahren regelmäßig nicht weiterb...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 14 Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber umfasst die tatsächlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des Falles auf den Auftraggeber. Der Verlust der Wohnung, die Gefährdung der beruflichen Existenz,[22] des Ansehens oder auch die Klärung entscheidender Rechtsfragen für gleichgelagerte zukünftige Fälle[23] können zu einer e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Regelung des § 348a knüpft an § 348 an und regelt die Übertragung eines Rechtsstreits von einer originär zuständigen Kammer auf den Einzelrichter (Abs 1) wie auch die Rückübertragung vom obligatorischen Einzelrichter auf die Kammer (Abs 2). Mit dieser Regelung soll die grds Zuständigkeit des Einzelrichters verwirklicht und sichergestellt werden, dass die Kammer nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde.

Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage verpflichtet. Ist jedoch bereits über dasselbe Gesetz eine ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teilbarkeit.

Rn 4 Ein Teilurteil kann nur dort in Betracht kommen, wo es sich um einen echten ›Teil‹ des Rechtsstreits handelt. Der zu erledigende Teil muss von dem Rest des Rechtsstreits abtrennbar sein (näher Rn 5 ff); andernfalls könnte das Teilurteil als Endurteil keine Rechtskraftwirkung entfalten (BGHZ 108, 256, 260; § 322 Rn 34). 1. Bei mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausganges des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten besorgt, kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits dem Dritten gerichtlich den Streit verkünden. (2) 1Das Gericht und ein vom Gericht ernannter S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift § 101 regelt ausschließlich die Kostenentscheidung bei einer einfachen, also einer unselbstständigen Nebenintervention (§ 67). Auf die streitgenössische Nebenintervention (§ 69) ist Abs 1 nicht anwendbar. Insoweit gilt die Vorschrift des § 100 II (s Rn 31). Die Kosten einer einfachen (unselbstständigen) Nebenintervention gehören nicht zu den Kosten des Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übernahme durch die Kammer (Abs 2).

Rn 4 § 348a II regelt den Fall der Rückübertragung eines Rechtsstreits auf die Kammer, nachdem die Sache zuvor gem § 348a I auf den obligatorischen Einzelrichter übertragen worden war. Voraussetzung für eine solche Rückübertragung ist entweder eine wesentliche Änderung der Prozesslage, sodass nunmehr – anders als im Zeitpunkt der zuvor erfolgten Einzelrichterübertragung – be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Form der Entscheidung.

Rn 11 Die Entscheidung nach § 95 ergeht in der Kostenentscheidung über die Kosten des Verfahrens. Ein gesonderter Beschl – wie im Fall des § 38 GKG – ist nicht vorgesehen und auch nicht zulässig (Köln NJW 72, 1999 [OLG Köln 28.04.1972 - 16 W 48/72]; MDR 74, 240; Ddorf MDR 90, 832). Die Austrennung der Säumniskosten kann im Fall einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 319 nachge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung.

Rn 6 Die Begründungsfrist kann verlängert werden, wenn der Berufungskläger dies vor ihrem Ablauf durch einen an das Berufungsgericht gerichteten schriftlichen Antrag seines Prozessbevollmächtigten (vgl § 519 Rn 3) beantragt hat. Einen solchen Verlängerungsantrag enthält der bloße Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, nicht (BGH MDR 10, 164, 165). Die Dauer der gewünsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beispiele.

Rn 18 Das Anerkenntnisurteil (§ 307) beschwert den Beklagten grds nicht; hat er sein Anerkenntnis unter einem Vorbehalt abgegeben und verurteilt das Gericht ihn vorbehaltlos, ist er jedoch in Höhe des Werts des nicht berücksichtigten Vorbehalts beschwert (Schlesw MDR 05, 350). Hat das Gericht die Klage durch Prozessurteil abgewiesen und will der Beklagte mit der Berufung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 139. Die persönliche Anhörung der Parteien ist regelmäßig hilfreich, um den Sach- und Streitstand des Verfahrens durch das Gericht besser aufzuklären. Die Norm ist damit Teil der Konzentration des Verfahrens und sie hilft bei einer effizienten Erledigung des Rechtsstreits. Die Norm ist im Zusammenhang mit den §§ 273 II Nr 3, 278 III zu lesen und sie i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Güteverfahren.

Rn 8 Die Vorschrift des Abs 3 regelt einen besonderen Fall der Vorbereitungskosten. Sofern vor dem gerichtlichen Verfahren ein Güteverfahren durchgeführt wird, erklärt Abs 3 diese Kosten als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörig. Tatsächlich handelt es sich nicht um Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei den Güteverfahren – anders als zB bei einem Mahnverfahren – nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zu erstattende Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten des Rechtsstreits, die die unterlegene Partei zu tragen hat, gehören zum einen die Gerichtskosten, also Gebühren und Auslagen des Gerichts (§ 3 I GKG). Hinzu kommen die dem Gegner erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Kosten, die dem Gegner zu erstatten sind, werden üblicherwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbereitender Einzelrichter (§ 527).

Rn 6 Sieht das Berufungsgericht von der Übertragung des Rechtsstreits auf den entscheidenden Einzelrichter ab, muss es sogleich darüber entscheiden, ob es die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweist (§ 527). Zwar enthält die Vorschrift dieses Erfordernis nicht; aber im Interesse der Verfahrensbeschleunigung muss in diesem Sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahren.

Rn 1 Die mit den Wirkungen des § 249 versehene Aussetzung wird als prozessleitende, in das Ermessen des Gerichts gestellte Maßnahme durch einen vAw zu erlassenden Beschl, dem nach § 128 IV keine mündliche Verhandlung – wohl aber die Gewährung rechtlichen Gehörs – vorangehen muss (BGH MDR 11, 1441), angeordnet. Der Beschl ist in der gebotenen Kürze zu begründen, damit die Erm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätzliche Bedeutung.

Rn 12 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und ein Tätigwerden des BGH erforderlich mache...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fehlende Abhängigkeit von den Feststellungszielen (Abs 2 Nr 1).

Rn 2 In Abs 2 Nr 1 ist eine Abhängigkeit der Entscheidung des Rechtsstreits von den Feststellungszielen im abstrakten Sinne gemeint, dh es muss möglich sein, dass die festzustellenden Tatsachen oder Rechtsfragen entscheidungserheblich werden. Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Entscheidung des Rechtsstreits nur (noch) von den geltend gemachten Feststellungszielen abhän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsfolge.

Rn 48 Die Folge ist, dass, liegen die Voraussetzungen des § 296 II vor (Beweislast: Rn 47), die Angriffs- und Verteidigungsmittel zurückgewiesen werden können (nicht: müssen). Die Zurückweisung steht damit – anders als bei Abs 1 (Rn 3) – zwar in pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts (BGH NJW 81, 1218 [BGH 12.02.1981 - VII ZR 208/80]; aA MüKoZPO/Prütting Rz 181; Wieczorek/Schü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses setzt das Prozessgericht ein nach § 6 unterbrochenes Ausgangsverfahren von Amts wegen aus, soweit die Entscheidung des Rechtsstreits voraussichtlich von den Feststellungszielen des Musterverfahrens abhängt. Lehnt es die Aussetzung ab, unterrichtet es darüber das Oberlandesgericht und setzt das Verfahren fort. (2) Auf Antrag d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits können die Parteien einen gerichtlichen Vergleich auch mit Wirkung für die im Verbandsklageregister angemeldeten Verbraucher schließen. Der gerichtliche Vergleich kann nicht vor Ablauf des in § 46 Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitpunkts geschlossen werden. (2) Der Vergleich bedarf der Genehmigung des Gerichts. Das Gericht genehmigt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kostenerstattung.

Rn 14 Im PKH-Prüfungsverfahren findet eine Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten nicht statt. Gerichtskosten fallen in diesem Verfahren nicht an. Sind ausnw Zeugen und Sachverständige im PKH-Prüfungsverfahren vernommen worden, so sind die entstandenen Auslagen als Gerichtskosten von der Partei zu tragen, der die Kosten des Rechtsstreits auferlegt sind. Die Staatskass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verspätung und Zurückweisung.

Rn 5 Das Schiedsgericht kann Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Abs 2 wegen Verspätung zurückweisen. Ebenso wie bei § 296 vor dem staatlichen Gericht setzt dies allerdings voraus, dass das Gericht zwingende Verfahrensregeln eingehalten hat (§ 1042 I) und ausreichende Fristen gesetzt hat. Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach Fristablauf vorgebracht, so kann die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entspr ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einzelfalle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rückfestsetzung.

Rn 9 Abs 4 wiederum erklärt auch Kosten, die die später obsiegende Partei im Verlaufe des Prozesses an den später unterlegenen Gegner gezahlt hat, als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörig. Hintergrund ist, dass eine letztlich obsiegende Partei während des Verfahrens aufgrund nicht rkr – aber vorläufig vollstreckbarer – Entscheidungen (Versäumnisurteil, erstinstanzliches U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Adressat.

Rn 9 Der einseitige Verzicht kann ggü dem erstinstanzlichen Gericht erklärt werden, freilich erst nach der Anhängigkeit des Rechtsstreits. Die Erklärung ist Prozesshandlung (Rn 5); ihre Abgabe unterliegt deshalb dem Anwaltszwang nach § 78. Die von der Partei erteilte Prozessvollmacht umfasst die Befugnis des Rechtsanwalts zur Erklärung des Verzichts; ein Ausschluss dieser Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensaufwand.

Rn 24 Der Anwendungsbereich der Norm beschränkt sich von vornherein auf Kosten, die nicht Kosten des laufenden Rechtsstreits sind; letztere bleiben ungeachtet einer dahin gehenden Antragstellung ohne Berücksichtigung, solange die Hauptsache im Streit ist (BGH NJW 95, 664 für Beschwerdewert der Auskunftsverurteilung; ›allgemeiner Grundsatz‹: NJW 07, 3289 = FamRZ 07, 808 = Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 5 Über die Kosten der Nebenintervention muss ausdrücklich entschieden werden. Eine Kostenentscheidung lediglich über die Kosten des Rechtsstreits genügt nicht. Sie kann grds nicht Festsetzungsgrundlage nach § 103 I für die Kosten des Nebenintervenienten sein. Eine solche Entscheidung kann grds auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Kosten des Nebeninterveni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel im Verweisungsstreit.

Rn 3 Da das Gericht, an das die Sache in einem insoweit unselbstständigen Zwischenverfahren verwiesen wurde, mit der Endentscheidung über die Kosten des Rechtsstreits insgesamt entscheidet, erfolgt im Verweisungsbeschluss selbst weder eine Kostenentscheidung noch eine Festsetzung des Streitwerts (zB FG Bln/Bbg EFG 10, 1625). Die Vorschrift erfasst allerdings nicht die nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Privatpersonen/Arbeitnehmer.

Rn 11 Arbeitnehmern soll es im Allgemeinen nicht zumutbar sein, die Kosten eines Rechtsstreits aufzubringen, weil sie wirtschaftlich nicht stark genug dafür seien (Zö/Schultzky Rz 14; BGH NJW 93, 135 [BGH 08.10.1992 - VII ZB 3/92]). Dies dürfte als Begründung nicht ausreichen Auch hier sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen und sein Interesse am Prozessausgang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenentscheidung.

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Damit ist die Kostenpflicht bei vollständigem Unterliegen geregelt. Nur dann, wenn die Partei vollständig unterlegen war, bzw die Gegenpartei vollständig obsiegt hat, können die Kosten der unterlegenen Partei nach § 91 auferlegt werden. Sofern die Partei nicht vollständig unterlegen war, b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verdacht einer strafbaren Handlung.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht die ermessensgebundene Aussetzung, wenn sich im Laufe des Rechtsstreits der Verdacht einer strafbaren Handlung ergibt, deren Ermittlung voraussichtlich Tatsachen offenlegt, die für die Entscheidung des Zivilverfahrens von Bedeutung sind. Die strafbare Handlung muss nicht notwendigerweise von Prozessbeteiligten begangen worden sein. Auch ein gg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kostentrennung.

Rn 5 Nach Abs 3 kann das Gericht die Kosten besonderer Angriffs- oder Verteidigungsmittel austrennen, wenn diese von einem oder mehreren – aber nicht allen Streitgenossen – geltend gemacht worden sind. Beispiel: Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten mit Ausn der Kosten des Sachverständigen X, die der Beklagte zu 1) alleine trägt. Die Vorschrift des Abs 3 ähnelt der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) 1Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einbeziehung weiterer Gegenstände.

Rn 234 Im gerichtlichen Vergleich mitgeregelte Ansprüche, die noch nicht Gegenstand des Rechtsstreites sind, auch Gegenforderungen, mit denen die (Hilfs-)Aufrechnung erklärt wurde sowie Ansprüche aus dem gesamtschuldnerischen Innenausgleich (Stuttg MDR 18, 1216 [OLG Dresden 17.07.2018 - 5 W 629/18]), rechtfertigen den Ansatz eines höheren Wertes, soweit über sie zwischen den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt und Prüfung des Annahmeverzugs durch den GV.

Rn 5 Die Art und Weise, in der der GV dem Schuldner die Gegenleistung anbieten muss, um dessen Annahmeverzug zu begründen, richtet sich nach den §§ 293 ff BGB (dazu Geißler DGVZ 12, 1). Ob eine den Annahmeverzug ausschließende vorübergehende Annahmeverhinderung vorliegt, ergibt sich aus § 299 BGB. Der Schuldner kommt nicht in Annahmeverzug, wenn ihm die Gegenleistung des Glä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Materiell-rechtliche Vereinbarung.

Rn 13 Der Vergleich muss den Vorschriften des § 779 BGB entsprechen. Zwingende Voraussetzung für den Prozessvergleich ist ein gegenseitiges Nachgeben. An das Nachgeben sind hohe Anforderungen nicht zu stellen; es genügt jedes auch nur geringfügige Zugeständnis der Parteien. Ein Nachgeben des Schuldners kann selbst bei unstreitiger Forderung vorliegen; ein solches kann darin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. 2Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Heilung des Mangels.

Rn 8 Mängel, welche die die Parteien betreffenden Sachurteilvoraussetzungen betreffen, können geheilt werden, indem die Prozessführung durch den wahren gesetzlichen Vertreter oder die nachträglich partei- bzw prozessfähig gewordene Partei zumindest konkludent – etwa durch Fortführung des Rechtsstreits – genehmigt wird (BGH NJW 99, 3263 [BGH 21.06.1999 - II ZR 27/98]; 92, 257...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Kostenverteilung, wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt. Die Kosten sind dann grds zu teilen (§ 92 I). Der Umfang des Unterliegens und Obsiegens ist dabei unerheblich. Solange nicht eine Partei vollständig obsiegt, führt jedes auch noch so geringfügige Unterliegen, sei es auch nur in einem Nebenpunkt, zur Anwendung des § 92 und schli...mehr

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ZErb 08/2025, Stellvertretu... / 1 Gründe

I. Das BerGer. meint, der Anspruch auf Rückübertragung des Grundstückseigentums scheitere daran, dass er nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist von den Kl. höchstpersönlich geltend gemacht worden sei. Die Befugnis, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, sei durch Rechtsgeschäft abdingbar. In diesem Sinne sei die in Nr. XVII 3. des Überlassungsvertra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr