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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 322 ZPO – Mate ... / bb) Verdeckte Teilklage.

Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock
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Rn 38

Zweifelhaft ist, ob diese Grundsätze auch für die verdeckte Teilklage Geltung beanspruchen oder die freie Nachforderung in einem weiteren Prozess ausgeschlossen ist, wenn der Kl im ersten Prozess nicht zu erkennen gegeben hat, dass es sich bei dem geltend gemachten Anspruch um eine Teilklage handelt. Nach neuerer Rspr schließt die Rechtskraft einer der Teilklage in vollem Umfang stattgebenden Entscheidung auch bei einer verdeckten Teilklage das Recht nicht aus, Nachforderungen aus demselben Sachverhalt zu verlangen (BGHZ 135, 178, 181 = NJW 97, 1990; 151, 3 = NJW 02, 2167; 173, 374, 382 = NJW 08, 373, 375). Gleiches muss aber auch für die klageabweisende Entscheidung gelten. Denn geht man von einer grundsätzlichen Beschränkung der Rechtskraft auf den Streitgegenstand des Prozesses aus, lässt es sich aber dogmatisch nicht rechtfertigen, die Möglichkeit der Nachforderung bei der verdeckten Teilklage anders zu beurteilen als bei der offenen Teilklage (Frankf NJW-RR 97, 700 [OLG Frankfurt am Main 11.11.1996 - 18 U 15/96]; MüKoZPO/Gottwald § 322 Rz 130 ff; Brötel JuS 03, 429 aA St/J/Althammer § 322 Rz 140; Musielak/Voit/Musielak § 322 Rz 73). Dass Nachforderungen, die bereits im Ausgangsverfahren hätten geltend gemacht werden können, präkludiert sind (so Marburger GS Knobbe-Keuk 97, S 187, 196 ff), lässt sich nicht generell annehmen, da eine rechtskraftfähige Entscheidung über den Grund des Gesamtanspruchs nicht ergeht (Zö/G.Vollkommer Vor § 322 Rz 48). Einer freien Nachforderung kann aber im Einzelfall das Verhalten des Kl entgegenstehen, zB wenn dieser im Ausgangsprozess auf die Klageforderung vernichtet hat (BGH NJW 97, 3021 [BGH 28.04.1997 - II ZR 20/96]).

 

Rn 39

Ausgeschlossen sind Nachforderungen bei der verdeckten Teilklage im Falle einer Klage auf wiederkehrende k...

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