Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 2.3 Folgen des Unterlassens

Rz. 9 Die Folgen des Unterlassens einer nach der Vorschrift erforderlichen Anzeige sind unterschiedlich: Wie § 201 ist auch § 202 nicht bußgeldbewehrt (vgl. § 209), es können für den Arzt allerdings standesrechtliche und gegebenenfalls zivilrechtliche Konsequenzen (Schadenersatz) eintreten. Die Folgen können indes für den Versicherten oder seine Rechtsnachfolger ganz erheblic...mehr

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Gaskrise: Welche Temperatur schuldet ein Vermieter?

Zusammenfassung Gas wird knapper und immer teuer, in ganz Deutschland soll Energie gespart werden. Also einfach Heizung runter und Warmwasser aus? – welche Temperatur Vermieter von Wohnungen und Gewerberäumen den Mietern schulden, muss rechtlich geklärt werden. Ein Überblick. Eine rechtliche Vorgabe zur geschuldeten Temperatur in Wohngebäuden gibt es nicht. Vereinzelte Hinwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 157 FGO ist – wie § 183 VwGO für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit – dem § 79 Abs. 2 BVerfGG nachgebildet und regelt die Folgen einer Nichtigkeitserklärung von Landesrecht durch das Landesverfassungsgericht. Die Vorschrift räumt dabei dem Gebot der Rechtssicherheit Vorrang vor dem Gebot der Gerechtigkeit im Einzelfall ein. Finanzgerichtliche Entscheidungen, d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Sozialversicherung bei ... / Zusammenfassung

Tätigkeiten in Vereinen werden vielfach ehrenamtlich ausgeübt. Sie können auch bei der Zahlung bestimmter Honorare und Aufwandsentschädigungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Sind Tätigkeiten als Beschäftigungsverhältnisse zu qualifizieren, gelten die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundsätze. Auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 3 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. In Abweichung vom Mahnverfahren der ZPO beträgt die Widerspruchsfrist eine Woche seit der Zustellung des Mahnbescheides.[1] Dabei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner gegen den Anspruch schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstr...mehr

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Warum die Gesellschafterliste im Handelsregister immer richtig sein sollte

Zusammenfassung Wer in der im Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Wer nicht eingetragen ist, kann gegenüber der Gesellschaft keine Gesellschafterrechte ausüben. Wer eingetragen ist, haftet für Gesellschafterpflichten und kann – unter Umständen – über die Geschäftsanteile auch dann verfügen, wenn er gar nicht Gesellschaft...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 23 Rechtssicheres ersetze... / III. Langzeitrisiken

Rz. 82 Probleme können bei elektronisch signierten Dokumenten auftreten, wenn im Laufe der Aufbewahrungszeit ein Formatwechsel bzgl. der Lesbarkeit der Scanprodukte notwendig wird. Die elektronische Signatur ist nach einem Formatwechsel nicht mehr gültig, da die mathematische Prüfung des Dokuments nicht mehr mit dem Protokoll übereinstimmt, insofern es sich um ein Dokument m...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / IX. Eingetippter Name nicht identisch mit Unterschrift

Rz. 75 Das ein "falsch" eingetippter Name, der mit dem Namen des Unterzeichnenden nicht übereinstimmt, "unschädlich" ist, da es bei § 130 Nr. 6 ZPO letztendlich auf die Unterschrift ankommt, hat der BGH 2017 entschieden. Die Entscheidung ist zu begrüßen. Sie bringt Rechtssicherheit in den Fällen, in denen z.B. ein Mitarbeiter einen Schriftsatz unterschriftsreif vorbereitet; ...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / B. Signaturprüfungen

Rz. 21 Im Papierzeitalter wird ein Schriftsatz vor Versendung (z.B. per Fax) darauf hin überprüft, ob er vom Anwalt unterschrieben ist (= Unterschriftenkontrolle). Eine solche Unterschriftenkontrolle heißt im ERV "Signaturprüfung" und ist auch im elektronischen Zeitalter erforderlich. Rz. 22 Signiert ein Anwalt mit einfacher elektronischer Signatur und nimmt den Eigenversand ...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / IV. PKH-Erklärungen

Rz. 132 Bei dem PKH-Antrag handelt es sich, sofern er nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt wird, um einen schriftlich einzureichenden Antrag gem. § 130a ZPO, weshalb, sofern der Antrag durch einen Rechtsanwalt gestellt wird, auf die umfangreichen Ausführungen u.a. zu § 11 in diesem Werk verwiesen werden kann. Rz. 133 Zu einem PKH-Antrag in einem sozialgerichtlichen ...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / X. Büropersonal ohne ReFa-Ausbildung

Rz. 29 Wie sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal ergibt, stellt sich die Frage, ob nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte/wirtinnen mit den im Rahmen des Fristenwesens delegierbaren Aufgaben betraut werden dürfen oder ob es auch möglich ist, "fachfremdes Personal" und ggf. unter welche...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IV. Formgerechte Abgabe bei Zustellung von Schriftstücken

Rz. 100 In der Praxis stellt sich die Frage, wie bei der Zustellung von Schriftstücken gem. § 175 Abs. 4 ZPO das Empfangsbekenntnis formgerecht abgegeben wird. Denn § 175 Abs. 4 ZPO regelt, dass das Empfangsbekenntnis schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a ZPO) an das Gericht gesandt werden muss Rz. 101 Beispiel Ein Urteil wird nebst EB-Anforder...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / E. Antragsfrist

Rz. 20 Gem. § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO muss die Wiedereinsetzung innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Diese Zwei-Wochen-Frist gilt jedoch nur bei Notfristen und der Wiedereinsetzungsfrist selbst (Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzung). Die Frist beträgt dann einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Ni...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Gegner oder Gericht haben Zweifel am angegebenen Datum

Rz. 127 Es kommt vor, dass eine Partei versucht, ein auf dem eEB oder EB des gegnerischen Anwalts angegebenes Datum, weil er es für falsch hält, zu entkräften, aber auch, dass das Gericht Zweifel an der Richtigkeit des abgegebenen Empfangsbekenntnisses hat. Rz. 128 Gerichte sind von Gesetzes wegen gehalten zu prüfen, ob ein Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt worden...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung von Schriftstücken gegen EB von Gerichten – § 175 ZPO

Rz. 49 Die Zustellung von Schriftstücken, die bis zum 31.12.2021 ebenfalls in § 174 ZPO a.F. geregelt war, wurde inhaltlich in die neuen §§ 175 und 176 ZPO aufgenommen. Abs. 1 des § 175 ZPO regelt zunächst, dass ein Schriftstück an die in § 173 Abs. 2 ZPO genannten Verfahrensbeteiligten, somit also auch an Rechtsanwälte, gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die M...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 65 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die Gebrauchsmöglichkeit des Motorrads, das dem Kläger als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung stand, ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass der vorübergehende Entzug einen Vermögensschaden darstellt. Der Umstand, dass der Kläger sein Motorrad nur bei günstigen Witterungsbedingunge...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 55 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung stand. Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt nach allgemeiner Rechtsauffassung grundsätzlich ein vermögenswertes Gut dar und ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass sich bei vorübergehender Entziehung ein Vermögensschaden ergeben kann. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarke...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 103 Die Revision wandte sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klage habe durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Gemäß § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht die Endentscheidung durch Teilurteil zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentsc...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Die Revision war unzulässig, weil die Zulassungsentscheidung unstatthaft und verfahrensrechtlich nicht bindend war. Das Revisionsgericht ist gemäß § 543 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich an die Zulassung auch dann gebunden, wenn die seitens des Berufungsgerichts für maßgeblich erachteten Zulassungsgründe aus Sicht des Revisionsgerichts nicht vorliegen. Durfte die Zulassun...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 7

Auf einen Blick Testamentsvollstreckung ist eine sehr anspruchsvolle Dienstleistung. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand. Es steht daher außer Frage, dass eine solche Tätigkeit grundsätzlich zu vergüten ist. Die gesetzliche Regelung (§ 2221 BGB) dazu ist kurz und einfach: "Der Testamentsvollstreck...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. BVerfG-Vorlagen des BFH v 17.07.2014

Rn. 996 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit sechs in den maßgeblichen Passagen inhaltsgleichen Beschlüssen legte der VI. Senat des BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vor, ob § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG insoweit mit dem GG vereinbar sei, als danach Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung verm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Zu wahrende Formalien

Rn 11 Im Interesse der Rechtssicherheit muss der Widerspruch schriftlich erklärt werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen des Verfahrens ist die Erklärung spätestens im Abstimmungstermin abzugeben, so dass als letztmöglicher Zeitpunkt der Augenblick unmittelbar vor Schließung des Termins zur Verfügung steht.[8] Die Abgabe der Widerspruchserklärung im Termin zu Protokoll genü...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Vorüberlegungen

Die Zuständigkeit der Rechtsprechung für die Festlegung der Vergütung im Streitfall verbietet es nicht, dass die Praxis überzeugende Auslegungskriterien entwickelt, die einer einigermaßen einheitlichen Rechtsanwendung dienen. In der Tat darf die grundsätzliche Zulässigkeit und oftmals auch Nützlichkeit unbestimmter Gesetzesbegriffe nicht den Blick darauf verstellen, dass die...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / III. Fazit

Sowohl bei Neugründungen als auch in der laufenden Beratung von Personengesellschaften und deren Gesellschaftern müssen die mit dem MoPeG verbundenen Änderungen bereits jetzt berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass einzelne bislang offene Fragestellungen, wie z.B. das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters oder die Anwendbarkeit des bisherigen § 139 ...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Satzungsmäßige Aufgabe der AGT

Die AGT ist eine berufsständige und wissenschaftliche Vereinigung, die sich die Vertretung der fachlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Belange der praktisch tätigen Testamentsvollstrecker zur Aufgabe gemacht hat. Somit gehört es auch zu den satzungsgemäßen Aufgaben der AGT, sich mit dem oben dargestellten Befund auseinanderzusetzen, der nicht grundsätzlich neu is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Widerspruch

Rn 7 Im Interesse der Rechtssicherheit und letztlich auch der zügigen Abwicklung des Insolvenzplanverfahrens ist ein Antrag auf Sicherung des Minderheitenschutzes nur dann zulässig, wenn der vermeintlich Benachteiligte sich seine Rechte in Form eines Widerspruchs noch im Erörterungs- und Abstimmungstermin vorbehalten hat.[8] Nicht ausreichend für den Widerspruch ist allerdin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Wirksamkeit

Rn 106 Wirksam werden Beschlüsse über Sicherungsmaßnahmen unabhängig von der Veröffentlichung oder Zustellung bereits mit ihrem Erlass,[283] d.h. in dem Zeitpunkt, in dem der Beschluss aufhört, eine bloße innere Angelegenheit zu sein. Dieser Zeitpunkt tritt regelmäßig ein, wenn der Richter den unterschriebenen Beschluss in den Geschäftsgang, d.h. meist an die Geschäftsstelle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsfolgen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses

Rn 39 Der rechtskräftige Beschluss, mit welchem der Eröffnungsbeschluss aufgehoben wird, beendet das Insolvenzverfahren. Rn 40 Die Aufhebung des Verfahrens ist gemäß § 9 öffentlich bekannt zu machen. Sind zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eintragungen gemäß §§ 31–33 vorgenommen worden, hat das Insolvenzgericht die Registerstellen sowie das Grundbuchamt von der rechtskräft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Antrag (§ 40 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG setzt einen Antrag des ArbG voraus. Sie kann dem ArbG also nicht aufgedrängt werden oder von Amtswegen erfolgen, vgl BFH v 28.02.1975, VI R 28/73, BStBl II 1976, 134, und FG Berlin v 28.05.1990, EFG 1990, 598 rkr. Ohne Antrag ist die LSt vom ArbN (Steuerschuldner) nachzufordern, oder das FA muss einen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Allgemeines Verfügungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 45 Neben der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen. Dies dürfte die effektivste Maßnahme darstellen, gläubigerbenachteiligende Veränderungen der Vermögenslage des Schuldners kurzfristig und nachhaltig zu unterbinden. Sie führt gemäß § 24 zu einer absoluten Unwirksamkeit der von §§ 81, 82 erfassten Verfüg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Stilllegungsentscheidung (Satz 1)

Rn 2 Zunächst ist von besonderer Bedeutung die Frage nach der Stilllegung oder Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Im Anschluss an den Bericht des Verwalters (§ 156) und damit in Kenntnis der für diese Entscheidung benötigten Informationen sollen die Gläubiger vorrangig entscheiden, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden sol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 54 Alternativ zum allgemeinen Verfügungsverbot kann das Gericht als vorläufige Maßnahme anordnen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (sog. schwache vorläufige Insolvenzverwaltung). Dabei sind unter Zustimmung sowohl die vorhergehende Einwilligung, als auch die nachfolgende Genehmigung zu verstehen.[152] Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rn 8 Die funktionelle Zuständigkeit, also die Verteilung der Zuständigkeit, betrifft im Insolvenzrecht, konkret beim Insolvenzgericht, den Insolvenzrichter, den Insolvenzrechtspfleger und zudem den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Rn 9 Gemäß §§ 3 Nr. 2 e) und g), 18, 19a RPflG ist der Insolvenzrichter zuständig unter anderem für das Insolvenzverfahren bis zur Entscheidung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.2 Einsatz zur Unternehmensfortführung

Rn 84 Spiegelbildlich zu dem Verwertungs- bzw. Einziehungsverbot gegenüber dem Gläubiger kann das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter erlauben, die mit den betreffenden Fremdrechten belasteten Gegenstände zur Fortführung des Schuldnerunternehmens einzusetzen. Der Einsatz dieser Wirtschaftsgüter ist allerdings begrenzt. So spricht die Gesetzesbegründung ausdrücklich da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 207 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass der Umzug als solcher dem Grunde nach beruflich veranlasst ist, so ist weiter zu prüfen, ob die einzelnen als Umzugskosten geltend gemachten Aufwendungen ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach beruflich veranlasst sind und als WK abgezogen werden können. Die FinVerw erkennt bei einem beruflich veranlassten Umzug die Aufwendu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rückwirkendes In-Kraft-Treten von § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG

Rn. 1021 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG ist gemäß § 52 Abs 23 d S 5 EStG ab dem VZ 2004 anzuwenden; Gleiches gilt gemäß § 52 Abs 12 S 11 EStG für § 4 Ab 9 EStG . Bei dem rückwirkenden In-Kraft-Treten kann zwischen folgenden Zeiträumen unterschieden werden:mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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§ 1 Messverfahren / a) Begriff

Rz. 8 Der Begriff des standardisierten Messverfahrens hat in der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung eine erhebliche Bedeutung. Ist ein Messergebnis im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens ermittelt worden, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Begründungsanforderungen, denen ein Urteil in Bußgeldsachen zu genügen hat.[1] Rz. 9 Den Begriff des standardisierten Mes...mehr

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Grundsteuerreform: Umsetzun... / 3 Umsetzungsphase 2020 bis 2024

Fachliche Vorgaben Zu Beginn der Umsetzungsphase wurden zunächst die fachlichen Vorgaben weiter konkretisiert. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020 (BGBl 2020 I S. 3096), des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021 (BGBl 2021 I S. 1498) sowie des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes v. 16.7.2021 (BGBl 2021 I S. 2931) wurden die grundsteuer- und bewertungsrechtlichen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 7 Nachträgliche Zulassung der nicht zugelassenen Revision

Rz. 31 Die Nichtzulassung kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160a) angegriffen werden. Wird neben der Nichtzulassungsbeschwerde auch Revision eingelegt, ist Letztere jedenfalls bis zur Zulassung durch das BSG nicht statthaft. Ob eine solche Revision durch nachträgliche Zulassung zulässig werden kann, wird unterschiedlich beurteilt (verneinend: BSG, Beschluss v. 3....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.1 Vorbemerkung

Rz. 18 Durch das Gesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht nachhaltig mit Wirkung vom 1.1.1975 geändert. Das zuvor geltende Recht sah die Grundsatz- und Divergenzrevision vor, sofern vom LSG zugelassen, sowie die Verfahrensrevision ohne Zulassung. Das Institut der Nichtzulassungsbeschwerde existierte insoweit noch nicht. Durch die Gesetzesä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.4 Entscheidung des SG

Rz. 18 Die Sprungrevision zulassen kann nur das SG. Das LSG ist hierzu nicht befugt. Das SG entscheidet in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern (vgl. BSG, Beschluss v. 18.11.1980, GS 3/79). Fehlt die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei einer Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision, so ist zwar der Beschluss fehlerhaft zustande g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 5.1 Formerfordernisse

Rz. 7 Die Zustimmung des Gegners bedarf der Schriftform. Nach Maßgabe des § 65a kommt auch ein elektronisches Dokument in Betracht. Für die Erfüllung des Formerfordernisses ist entscheidend, dass aus der Erklärung die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision mit der Folge einer Übergehung der Berufungsinstanz, die Person des Erklärenden und dessen Wille, die Erklärung in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Einordnung der Neuregelung im Zuge des AbzStEntModG

Rz. 17 [Autor/Stand] Einordnung der Neuerungen infolge des AbzStEntModG. Mit dem AbzStEntModG[2] wurde die bisher in § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 a.F. kodifizierte Preisanpassungsklausel modifiziert und in einen eigenständigen § 1a überführt. Im Zuge der Neufassung der Preisanpassungsklausel wurde der Beobachtungszeitraum von bisher zehn auf nunmehr sieben Jahre verkürzt. Auch we...mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / 2 Aus den Gründen:

[13] II. Die zulässige Berufung hat nur hinsichtlich des Feststellungsbegehrens Erfolg. [14] 1. Dass der Kläger seinen Zahlungsantrag zwischenzeitlich für erledigt erklärt und dies dann widerrufen hat, ist im Ergebnis unbeachtlich. Unabhängig von der Zulässigkeit eines solchen Widerrufs wäre die Rechtsfolge einer bis dahin lediglich einseitigen Erledigungserklärung die Umdeut...mehr