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Gaskrise: Welche Temperatur schuldet ein Vermieter?

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Zusammenfassung

Gas wird knapper und immer teuer, in ganz Deutschland soll Energie gespart werden. Also einfach Heizung runter und Warmwasser aus? – welche Temperatur Vermieter von Wohnungen und Gewerberäumen den Mietern schulden, muss rechtlich geklärt werden. Ein Überblick.

Eine rechtliche Vorgabe zur geschuldeten Temperatur in Wohngebäuden gibt es nicht. Vereinzelte Hinweise auf DIN-Vorschriften verhalten sich nicht zur geschuldeten Raumtemperatur, sondern zum allgemein üblichen technischen Standard über die Leistungsfähigkeit der Heizung selbst.

"Geschuldete Temperaturen" ergeben sich nur aus der Rechtsprechung. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Problematik der geschuldeten Mindesttemperatur ist nicht bekannt. Die in diesem Zusammenhang häufig zitierte Entscheidung des BGH vom 15.5.1991 (VIII ZR 38/90) verhält sich allein zur Wirksamkeit einer entsprechenden Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Frage der Mindesttemperatur blieb dort ausweislich offen.

Geschuldete Tagestemperatur für Wohnraum

Von der unterinstanzlichen Rechtsprechung bisher als angemessen angesehene Tagestemperaturen sind:

  • Wohnräume – dazu zählen auch Bad und Toilette – sollten in der Zeit von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr mindestens 20 Grad Celcius Zimmertemperatur aufweisen.
  • Sonstige Nebenräume im selben Zeitraum sollten mindestens 18 Grad Celcius aufweisen.

Geschuldete Nachttemperatur für Wohnraum

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Bonn vom 26.1.2021 (206 C 18/19) kann zur Nachtzeit (dort zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr) die Temperatur auf etwa 16 bis 17 Grad Celcius abgesenkt werden. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der Mietrechtsexperte Norbert Eisenschmid in seiner Kommentierung in Schmidt-Futterer (Mietrecht, 15. Aufl. 2021) mit Verweis auf die Rechtsprechu...

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