Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / Literaturtipps

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / A. Definition/Begriff des Solo-Selbstständigen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Der Begriff des Solo-Selbstständigen ist in keinem Gesetz definiert. Dies gilt gleichermaßen für das Arbeitsrecht wie für das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und das ebenfalls zu beachtende Strafrecht. Einigkeit besteht, dass von Solo-Selbstständigkeit gesprochen wird, wenn einzelne Personen (Unternehmer), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, ihre Werk- und...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Kodifikation der Rechtsprechung

Rz. 19 Parallel zur Neuregelung des Arbeitsvertrages in § 611a BGB wird mit dem Reformgesetz erstmals in das AÜG eine Legaldefinition des Leiharbeitnehmers aufgenommen. So heißt es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nunmehr: Zitat "Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen." Lau...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 200 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber.[330] Die Höhe der nachzuentrichtenden Sozialversicherungs...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 1. Arbeitsrechtliche Abgrenzung

Rz. 73 Die arbeitsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ab 1.4.2017 über den Arbeitnehmerbegriff in § 611a BGB n.F. (s. dazu im Einzelnen oben ausführlich § 2 Rdn 1 ff.): § 611a BGB Arbeitsvertrag (ab 1.4.2017) (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines ander...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / I. Praxisrelevanz – Renaissance der Freien – Mitarbeiter – Verträge?

Rz. 273 Arbeitnehmerüberlassung ist eine etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes. Sie bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Ebenso kommt ihr eine arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu.[430] Gleichwohl ist Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit grundsätzlich verboten, es sei denn, der...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus

Rz. 90 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens § 7a SGB IV n.F. neu gefasst.[157] Das Statusfeststellungsverfahren (= Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus) soll nach der Intention des Gesetzgebers Erwerbstätige und ihre Auftraggeber vor den Risiken einer falschen Statuseinschätzung, also vor den Konsequenzen der Sche...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Praktische Bedeutung

Rz. 63 Die Bereichsausnahmen in § 1 Abs. 3 Nr. 2b und 2c AÜG sind für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst von großer praktischer Bedeutung. Seit der AÜG-Reform besteht mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung tariflicher Gestaltungsmittel für den Drittpersonaleinsatz, vor allem bei dem bisher im Hinblick auf die (Nicht-)Anwendbarkeit des AÜG besonders umstrittenen Mittel...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / C. Lösungsansätze zur praktischen Handhabung des Fremdpersonaleinsatzes

Rz. 25 Die Regelungen des § 611a BGB sowie § 1 AÜG führen, wie bereits erörtert (siehe § 2 Rdn 14), zu keiner erhöhten Rechtssicherheit. Es bleibt also weiterhin Aufgabe der Unternehmen, die Arbeiten in Rahmen von Werk oder Dienstverträgen erledigt wissen wollen, die entsprechenden Vorkehrungen gegen eine Einstufung als Zeitarbeit zu treffen und dabei die Indizien, die für o...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 245 Die Behandlung eines Beschäftigten als Selbstständiger, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttolohnver...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / I. Begründung der Beschlussempfehlung

Rz. 15 Da die Vorschrift ihre jetzige Fassung erst im Ausschuss für Arbeit und Soziales gefunden hat, muss zu ihrem Verständnis vorrangig auf die Begründung der Beschlussempfehlung zurückgegriffen werden. Trotz der teils massiven Änderungen in der redaktionellen Gestaltung lässt sich ergänzend die Begründung des Regierungsentwurfs heranziehen. Die Begründung der Beschlussemp...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Legaldefinition

Rz. 28 Neben der Kodifizierung des Begriffs des Arbeitnehmers in § 611a BGB wurde in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG der Begriff des Leiharbeitnehmers festgeschrieben: Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Nach der Gesetzesbegründung sollte mit der neuen Legaldefinition d...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Fehlende Tarifbindung des Entleihers

Rz. 121 § 1 Abs. 1b S. 4 AÜG räumt nicht tarifgebundenen Entleihern im Geltungsbereich eines Tarifvertrags der Einsatzbranche die Möglichkeit ein, abweichende tarifvertragliche Regelungen zur Überlassungshöchstdauer in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu übernehmen.[293] An der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers fehlt es, wenn der Entleiher weder kraft Mitgliedschaft ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Einleitung

Rz. 1 Das folgende Kapitel soll einen kurzen Überblick über die im Zuge der letzten Reform des AÜG, die am 1.4.2017 in Kraft trat, erfolgten Neuregelungen bieten. Für eine ausführliche Darstellung und die praktischen Folgen sei auf die nachfolgenden Kapitel verwiesen. Ob die mit der Neuregelung des AÜG verfolgten gesetzgeberischen Ziele – insbesondere die Verhinderung des mi...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / A. Einleitung

Rz. 1 Seit Inkrafttreten des § 611a BGB sind nunmehr über zwei Jahre vergangen. Die gesetzliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs bzw. des Arbeitsverhältnisses wurde vielfach erörtert sowie kritisiert.[1] Im Ergebnis hat sie keine Änderung der bisherigen Rspr.- Grundsätze gebracht und schon gar nicht zu mehr Rechtssicherheit beigetragen (hierzu Rdn 16 ff.). Das BAG greift ...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 1. Wörtliche Wiedergabe von Leitsätzen der Rechtsprechung

Rz. 9 Nach der heftigen, berechtigten Kritik am ersten Entwurf des § 611a BGB vom 16.11.2015 begnügte sich der – später auch in den Regierungsentwurf vom 1.6.2016 übernommene – Vorschlag des zweiten Referentenentwurfs vom 17.2.2016 mit einer sehr knappen Definition des Arbeitnehmerbegriffs: § 611a BGB Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrag...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / Literaturtipps

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Missbräuche im Recht des Fremdpersonaleinsatzes / Rechtstatsachen

Rz. 2 In der politischen Diskussion im Vorfeld der Reform von 2017 wurden immer wieder einzelne aufsehenerregende Missbrauchsfälle als Beleg für einen missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz herangezogen. So wurde 2011 der "Fall Schlecker" zum Inbegriff der Ersetzung der Stammbelegschaft durch kostengünstigere Leiharbeitnehmer. Parallel dazu verkörperten osteuropäische Werkarb...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Offenlegungspflicht

Rz. 207 Seit dem 1.4.2017 ist gesetzlich geregelt, dass die Überlassung des Arbeitnehmers ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen ist. Dies ist nach § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG zunächst in dem Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher vorzusehen.[432] Praxishinweis Mit dieser Neuregelung schließt sich der Gesetzgeber der nach alter Rechtslage von einer Mindermeinung in ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / dd) Besonderheiten bei Umstrukturierungsmaßnahmen

Rz. 127 Im Falle eines Betriebs(teil)übergangs nach § 613a BGB kommt ein Fortbestand der betrieblichen Regelung von vorherein nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer kollektivrechtlichen Fortgeltung der Betriebsvereinbarung vorliegen, weil die Fortgeltungsanordnung nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB nicht greift (hierzu oben Rdn 119). Dies hängt davon ab, ob die betriebsver...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Überblick über die aktuelle Regelung

Rz. 71 Mit der zum 1.4.2017 eingeführten Regelung in § 1 Abs. 1 S. 4, Abs. 1b AÜG kehrte der Gesetzgeber wieder zu einer ausdrücklichen Regelung einer Überlassungshöchstdauer zurück. Mit der Regelung sollte ausweislich der Gesetzesmaterialien das Kriterium der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung konkretisiert und so Rechtssicherheit geschaffen werden.[163] Rz. 72 Nach § 1...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Konkretisierung des Merkmals "vorübergehend"

Rz. 80 Nach § 1 Abs. 1 S. 4 AÜG ist die Arbeitnehmerüberlassung vorübergehend bis zur Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässig. Diese Formulierung wirft die Frage auf, ob dem Merkmal "vorübergehend" auch bei einer Einhaltung der Überlassungshöchstdauer weiterhin eine zusätzliche zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer entnommen werden kann. Der Gesetzeswort...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Unverzichtbare Klarstellung in der Begründung der Beschlussempfehlung

Rz. 42 Während des Gesetzgebungsverfahrens sah es lange Zeit so aus, als würde die geplante Neuregelung die tatsächlichen Probleme, die in der Praxis bei der Durchführung unbedenklicher Werkverträge durchaus bestehen, vollständig ignorieren.[83] Die aktuelle Rechtsprechung, die – wie unter Rdn 27 ff. dargelegt wurde – verlangt, dass bei einem Werkvertrag vorab das "Werk" det...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Erweiterte Abweichungsmöglichkeiten für Branchenzuschlagstarifverträge

Rz. 186 Auch für die Verpflichtung, nach neun Monaten Einsatzdauer den Leiharbeitnehmer nach dem Equal Pay Grundsatz zu vergüten, besteht jedoch eine Abweichungsmöglichkeit. So sieht die Neuregelung des AÜG vor, dass auch über neun Monate hinaus eine tarifvertragliche Vergütung an Stelle der Equal Pay Vergütung gewährt werden kann, sofern der Tarifvertrag nach spätestens 15 ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht – Nichtanwendbarkeit des AÜG

Rz. 294 Nach ganz überwiegender Meinung scheidet Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1 AÜG von vornherein aus, wenn der Überlassene kein Arbeitnehmer ist. Die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG – Arbeitnehmereigenschaft des Überlassenen – ist dann nicht gegeben. Selbstständige können nicht als Leiharbeitnehmer an Entleiher überlassen werden.[443] Der Erlaubnispflicht unterli...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 3. Für die Statusbeurteilung unbeachtliche Kriterien

Rz. 25 Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist viel zu wenig Aufmerksamkeit jenen Kriterien geschenkt worden, die von der Rechtsprechung als nicht ausschlaggebend eingestuft werden. Wenn man sich gemäß dem Konzept des ersten Referentenentwurfs aus dem BMAS vom November 2015 für eine detailliertere Regelung entschieden hätte, dann hätten im Interesse der Ausgewogenheit und ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / b) Nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt

Rz. 68 Nicht einschlägig ist das Konzernprivileg, wenn der überlassene Arbeitnehmer "zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt" wurde. Der Begriff "und" ist missverständlich.[124] Richtigerweise kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer zum Zwecke der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.[125] Das Bindewort soll allein zum Ausdruck bringen, dass es nich...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / c) Auseinanderfallen von steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung der Tätigkeit – gesetzlich ungeregelt

Rz. 116 Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein Solo-Selbstständiger bzw. Freier Mitarbeiter vom Finanzamt als Selbstständiger behandelt wird, von den Sozialversicherungsträgern aber als abhängig Beschäftigter angesehen wird, oder auch umgekehrt, dass ein Freier Mitarbeiter vom Finanzamt als Nichtselbstständiger angesehen wird, die Sozialversicherungsträger dies aber anders...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 2. Kriterienkatalog (§ 611a Abs. 2 BGB RefE-I)

Rz. 4 Der Schwerpunkt der Kritik betraf indes die Ausgestaltung des Kriterienkatalogs des § 611a Abs. 2 BGB-RefE-I. Ziel dieses Katalogs sollte es sein, durch eine Konkretisierung des Arbeitnehmerbegriffes für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Als Vorbild diente offensichtlich ein bereits zwei Jahre zuvor von der SPD vorgestellter Gesetzesentwurf vom 19.2.2013 zur Bekämpfung d...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "Sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

Rz. 187 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen. Rz. 188 Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als Selbstständige führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeits...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / I. Notwendigkeit einer typologischen Betrachtungsweise (auch in der digitalen Arbeitswelt)

Rz. 20 Anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls ist nach der gesetzlich bestätigten Rechtsprechung weiterhin zu ermitteln, welche Gestaltung tatsächlich gewollt und umgesetzt wird. Der objektive Geschäftsinhalt ist den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und der praktischen Durchführung des Vertrags zu entnehmen (sog. typologische Betrachtu...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Unterbrechungen der Überlassung

Rz. 103 Die Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 AÜG verhält sich ausschließlich dazu, ob bei einer Unterbrechung vorherige Überlassungszeiten anzurechnen sind. Dem Gesetz lässt sich hingegen keine Aussage dazu entnehmen, wann von einer Unterbrechung der Überlassung auszugehen ist. Für die Überlassungshöchstdauer nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. machte das BAG[236] dies davon abhängig...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 384 Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 16.12.2013 festgeschriebene Ankündigung, Leiharbeitnehmer grundsätzlich bei der Bestimmung der Schwellenwerte nach dem BetrVG bei dem Entleiher mitzuzählen, hat Eingang in das mit Wirkung zum 1.4.2017 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" vom 21.2.2017[894] g...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Festhaltenserklärung

Rz. 260 Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers ist jeweils schriftlich zu erklären. Es gilt damit das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB .[590] Dafür ist bereits der Wortlaut von § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1a, und 1b AÜG anzuführen. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, wie dies bei der Festhaltens...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Zulässigkeit zeitbezogener Vergütung

Rz. 18 Die zeitbezogene Vergütung gilt als das grundsätzlich fairste Vergütungsprinzip für Testamentsvollstrecker.[41] Im vermögensverwaltenden Bereich, aber auch im Bereich der Abrechnung anwaltlicher Honorare, hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als provisions- oder streitwertabhän...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 3. Entscheidung für eine tabellenmäßige Berechnung

Rz. 13 Die Rechtsprechung hat traditionell die Bestimmung der angemessenen Testamentsvollstreckergebühr auf Basis von Tabellen und Prozentsätzen vorgenommen.[3] Der Bundesgerichtshof[4] führt hierzu aus, dass die Berechnung der Vergütung nach Bruchteilen des Nachlasswerts möglich und im Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden förderlich ist, indes solche Richtsät...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / D. Exkurs: Bescheinigung über die Fortdauer des Amtes

Rz. 28 Ein Vertragspartner des Testamentsvollstreckers kann angesichts der dargestellten Zusammenhänge nie sicher sein, ob der Testamentsvollstrecker noch im Amt ist. Gerade bei länger dauernden Abwicklungsvollstreckungen ergibt sich daher für ihn das praktische Bedürfnis, die Fortdauer seines Amtes durch ein Zeugnis des Nachlassgerichtes nachweisen zu können. Nach dem teilw...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / E. Möglichkeiten des Erblassers zur Eindämmung von Spannungsverhältnissen

Rz. 10 Den Schlüssel zum Erfolg einer gelungenen Testamentsvollstreckung hat der Erblasser selbst in den Händen. Er ist nicht nur derjenige, der die Testamentsvollstreckung anordnet, sondern auch derjenige, der sie ausgestaltet. Dies setzt voraus, dass er sich mit dem erbrechtlichen Gestaltungsinstrument auseinandersetzt. Rz. 11 Voraussetzung ist aber auch weiterhin, dass der...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 2. Die gesetzliche Regelung ist auslegungsbedürftig

Rz. 12 Es gibt keine TV-Gebührentabelle mit Gesetzeskraft. Vielmehr hält § 2221 BGB kurz und bündig fest: Zitat "Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat." Die Gesetzesvorschrift ist bewusst als offener Tatbestand formuliert und damit ersichtlich auslegungsbedürftig. Die...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / b) Besondere Zuständigkeitsregelungen

Rz. 6 Für typische Fälle enthält § 344 FamFG Vorschriften über eine besondere örtliche Zuständigkeit. Da es sich hierbei nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit handelt, ist diese Zuständigkeit zusätzlich zur allgemeinen Zuständigkeit gegeben. In der Praxis besonders wichtig erscheinen folgende Fälle:mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XV. Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung

Rz. 52 Muster 24.34: Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung 52 Das Muster ist mit freundlicher Genehmigung des zerb verlags dem Werk Schiffer/Rott/Pruns , Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, § 5 Rn 27 entnommen. Muster 24.34: Klage des Testamentsvollstreckers auf Vergütungszahlung[52] An das Landgericht[53] – Zivilkammer – _________________________ Klage de...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 4. Ausgangspunkt der Tabellen

Rz. 53 Allen Tabellen ist zunächst gemeinsam, dass Ausgangspunkt für die Ermittlung der Vergütung ein Vomhundertsatz des Bruttonachlasswertes ist, wobei vom Verkehrswert auszugehen ist. Weiterhin ist ihnen gemeinsam die Aufgliederung in folgende vier Gebührentatbestände: Darüber hinaus gibt es Sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.3 Änderungsgesetz v. 25.7.1984

Rz. 134 Unmittelbar nach Ergehen der Grundsatzentscheidung des Großen Senats[1] wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des EStG und des KStG vorgelegt, der zur Neuregelung der Abziehbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen im Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG (sog. Geldbußengesetz) v. 25.7.1984[2] führte.[3] Durch Nichtanwendungserlasse ordnete die Finanzverwaltung im Hin...mehr

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Pflichten von Geschäftsführern bei der internen Unternehmensorganisation

Zusammenfassung Bei schadensgeneigter Tätigkeit des Unternehmens erfordert die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers das Vier-Augen-Prinzip. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, gewährte ihren Kunden Kredite in Form von Tankkarten. Sie begrenzte die Kredite durch Tanklimits. Diese Limits kontrollierte sie in der Vergangenheit nicht. Das führte zu Forderungsausfällen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 7 Geltungsdauer der Vorabverständigung (Abs. 6)

Rz. 24 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 werden Vorabverständigungsvereinbarungen nur für eine begrenzte Laufzeit von beispielsweise fünf Jahren abgeschlossen. Diese Befristung soll dem Ausgleich der mitunter widerstreitenden Interessen des Antragstellers nach möglichst weiterreichender Rechtssicherheit und der Finanzverwaltung, frühzeitig auf geänderte Rahmenbedingungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.6 multilaterales Vorabverständigungsverfahren (Abs. 1 S. 8)

Rz. 8 Im Fall eines multilateralen Sachverhalts ist es nicht erforderlich, eine Reihe bilaterale Vorabverständigungsverfahren einzuleiten. Hier ist ausreichend, wenn in einem zusammengefassten Antrag die Einleitung mehrerer Vorabverständigungsverfahren mit unterschiedlichen Vertragsstaaten enthalten ist. Daher ist die Gebührenfolge in § 89a Abs. 7 Satz 10 AO, nach der für je...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 6.2 Abkehr von der Vorabverständigung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 23 Sind die Voraussetzungen für einen Widerruf nach Abs. 5 Satz 1 nicht erfüllt, kommt nachrangig die Aufhebung der Bindungswirkung der Vorabverständigungsvereinbarung als ungleich weitreichenderer, weil auch den ausländischen Staat betreffende Maßnahme in Betracht. Dieser Fall kann eintreten, wenn das BZSt Kenntnis davon erlangt, dass eine bereits erteilte verbindliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 7.1 Verlängerung der Geltungsdauer (Abs. 6 Sätze 1 und 3)

Rz. 25 Bleibt der der Vorabverständigungsvereinbarung zugrunde liegende Sachverhalt im Wesentlichen gleich und die ursprünglich zu berücksichtigende Rechtslage im Wesentlichen unverändert, kann auf Antrag des Stpfl. die Geltungsdauer in die Zukunft verlängert werden. Der Antrag ist beim BZSt zu stellen, die das Einvernehmen mit dem ausländischen Vertragsstaat, sowie nach Sat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 5.1 Gültigkeitsbedingungen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 18 In drei unterschiedlichen Fallgruppen entfällt die Bindungswirkung, ohne dass es eines diesen Umstand feststellenden Verwaltungsakts bedarf. Der Antragsteller muss seine entgegengesetzte Rechtsauffassung mit Rechtsbehelf gegen die in der Hauptsache getroffenen Maßnahme bzw. im Wege eines Verpflichtungsersuchens im Falle einer nicht getroffenen Maßnahme verfolgen. Die ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bauabzugsteuer – Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft

Leitsatz 1. Die Sperrwirkung des § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG greift auch dann ein, wenn der Leistungsempfänger i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG die Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft erbringt. 2. Die durch § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG ausgelöste Ungleichbehandlung zwischen Bauleistungsempfängern und Auftraggebern von Leistungen aus anderen Dienstleistungssektore...mehr