Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / d) Analoge Anwendung

Aus diesem Grund kommt auch eine analoge Anwendung des § 1822 Nr. 3 BGB nach der herrschenden Meinung[63] nicht in Betracht. Dies liefe dem Erfordernis der formalen Bestimmung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte entgegen und würde den Kreis genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte ins Unermessliche erweitern,[64] was auch zulasten der Rechtssicherheit ginge.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff

Rz. 595 [Autor/Stand] Das überwiegende Schrifttum zählt zu den Vertretern i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO die Personen, die kraft Gesetzes (§§ 34, 35 AO) oder Bevollmächtigung (§§ 80 f. AO) den Täter in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten vertreten [2]. Da eine Vertretung im Willen aber nicht gefordert sei, brauche eine Vollmacht zur Entgegennahme von W...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / a) Keine pauschale Aussage möglich

Ob ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft vorliegt, ist immer anhand des Einzelfalles zu entscheiden.[14] Der Gesetzgeber hat – anders als in §§ 1821 f. BGB – in § 107 BGB keinen Katalog von einwilligungsfreien Geschäften definiert, der im Sinne der Rechtssicherheit und des Verkehrsschutzes formal[15] auszulegen wäre. Die Voraussetzungen des § 107 BGB sind deshalb im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zur Nachschau (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e AO)

Rz. 542 [Autor/Stand] Durch das AOÄndG 2015[2] wurde der neue Sperrgrund der Nr. 1 Buchst. e in § 371 Abs. 2 Satz 1 AO eingeführt. Danach kann eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr abgegeben werden, wenn bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten ein Amtsträger der FinB zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, einer Lohnsteuer-Nachschau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung ab 1975

Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Im Interesse von mehr Rechtssicherheit wurden durch das EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) mit Wirkung ab dem 01.01.1975 die in § 65 EStDV getroffenen Regelungen im Hinblick auf die Höhe und die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene in das EStG aufgenommen. Die Nachweisvoraussetzung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Konkretisierung des betroffenen Personenkreises

Rz. 582 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nur dem Beschuldigten gegenüber ausgelöst, dem die Maßnahme persönlich eröffnet wird. Bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen sind das diejenigen Personen, denen der Beschluss unmittelbar ausgehändigt wird. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Maßnahmen, z.B. der Durchsuchungsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Begriff der "Tat"

Rz. 601 [Autor/Stand] Franzen [2] stellt allein auf den Inhalt der bekannt gegebenen Einleitungsverfügung ab. Dabei sei in erster Linie eine ausreichende Konkretisierung der Tathandlung zu verlangen, zusätzlich könne eine Abgrenzung nach Steuerarten und Steuerabschnitten erfolgen. Diese enge Auslegung belässt dem Selbstanzeigenden damit zunächst einen weiten Spielraum, noch r...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Wirkung und Grundgedanke der Regelung

Rz. 414 [Autor/Stand] Wenn eine wirksame Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO vorliegt (s. Rz. 79 ff.), ist damit eine Anwartschaft auf Straffreiheit nur dann begründet, wenn im Zeitpunkt der Selbstanzeigeerklärung keiner der in § 371 Abs. 2 AO aufgezählten Ausschlussgründe eingreift. § 371 Abs. 2 Satz 1 AO kennt nach der Neufassung durch das AOÄndG 2015[2] acht Auss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Identifizierung des Täters

Rz. 652 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Entdeckung der Tat voraussetzt, dass die Person des Täters bekannt ist. Nach einer Auffassung wird diese Frage verneint, da das Gesetz bereits dem Wortlaut nach auf die "Tat" abstelle[2]. Eine Ermittlung des Täters der Steuerhinterziehung soll demnach zur Tatentdeckung nicht notwendig sein. Das trifft zwar zu, gleichwohl ist der o.g....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Schweiz

Rz. 158 [Autor/Stand] Holding-, Domizil und gemischte Gesellschaften. Es besteht nach wie vor erhebliche Unsicherheit über Zahlungen eines inländischen Lizenznehmers an einen in der Schweiz ansässigen (Lizenz-)Gläubiger, die nach den kantonalen oder kommunalen Sonderregelungen besteuert werden und für bestimmte Unternehmenstypen zu keiner oder einer deutlich niedrigeren kant...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gründe und Zweck

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Ansichten über die systematisch/dogmatische Begründung der Selbstanzeigeregelung gehen auseinander. Als Erklärungsansätze sind vor allem die steuerpolitische (Rz. 30 ff.), aber auch die kriminalpolitische (Rz. 38 ff.) Zielsetzung des § 371 AO zu nennen. Daneben ist fraglich, ob die "Ausnahmeregelung" des § 371 AO [2] sich an allgemeinen strafrechtlich...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / II. Änderungen für genehmigungsbedürftige Geschäfte

Die Tatbestände der genehmigungsbedürftigen Geschäfte werden zentral in den §§ 1848 – 1854 BGB n.F. im Betreuungsrecht geregelt. Auf diese verweisen – in unterschiedlichem Umfang – die §§ 1643, 1799 BGB n.F. für genehmigungspflichtige Geschäfte der Eltern oder des Vormunds. Der hier untersuchte Fall des § 1822 Nr. 3 BGB erhält mit § 1852 BGB n.F. künftig eine eigene Norm. § 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Adressat der Berichtigungserklärung

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut ist straffrei, wer "... unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt". Insoweit kann fraglich sein, welche Behörde, ggf. welcher Amtsträger, zur Entgegennahme der Selbstanzeige zuständig ist. Die Beantwortung dieser strittigen Frage entscheidet darüber, o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit

Rz. 517 [Autor/Stand] Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der Dauer bzw. dem Ende der durch das Erscheinen des Amtsträgers hervorgerufenen Sperrwirkung. Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO befreit eine Selbstanzeige nur dann von Strafe, wenn sie erstattet wird, bevor ein Amtsträger zur Prüfung erscheint. Damit bleibt offen, ob durch die Außenpr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Unzutreffende Schätzung – geringfügige Abweichungen

Rz. 220 [Autor/Stand] Mit Ausnahme der Fälle des § 371 Abs. 2a AO gilt für Selbstanzeigen das Alles-oder-nichts-Prinzip. Entgegen der Rechtslage bis zum 28.4.2011 (§ 371 AO a.F., s. Rz. 210 ff.) bleibt bei einer Teilselbstanzeige die Straffreiheit nicht mehr im Umfang der Nacherklärung erhalten. Damit kommt der Frage, wie geringfügige Abweichungen zu qualifizieren sind bzw. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 § 32f Abs. 1 AO

Rz. 5 Die Regelung formuliert für das Recht auf Berichtigung in Abweichung von Art. 16 DSGVO eine bereichsspezifische Einschränkung. Danach besteht das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht, soweit die steuerpflichtige Person die Richtigkeit sie betreffender personenbezogener D...mehr

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Sommer, SGB V § 34 Ausgesch... / 2.3 Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität (Abs. 1 Satz 7 bis 9)

Rz. 12 Die durch das GMG v. 14.11.2003 eingeführte Regelung stellt klar, dass die betreffenden Arzneimittel, die schon vor Erlass des GMG nach den Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen waren, nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Rege...mehr

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Fristen und Fristberechnung / 4.3 Ende an einem Sonntag

Im konkreten Fall war der 14.11. ein Sonntag. Daher stellte der Arbeitgeber die Kündigung am Montag zu und berief sich auf § 193 BGB. Anders das BAG, wobei es auf die Rechtssicherheit des Arbeitnehmers abstellt. Der Arbeitnehmer soll nach Ablauf exakt der 6 Monate darauf vertrauen dürfen, dass nur noch "sozial gerechtfertigt" gekündigt werden darf. Das verträgt sich nach Ansi...mehr

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Fortführungsprognose eines Start-ups bei voraussichtlichen Zahlungen eines Investors

Zusammenfassung Start-ups können sich im Rahmen der Überschuldungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen darauf berufen, dass ein Investor Finanzmittel in Aussicht gestellt hat. Nach § 15b Abs. 4 S. 1 InsO (inhaltsgleich mit dem vor dem 1.1.2021 geltenden § 64 S. 1 GmbHG a. F.) muss der Geschäftsführer einer GmbH persönlich solche masseschmälernden Zahlungen erstatten, die ...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Unterschiede beim Vermögen/Schontatbestände

Rz. 53 Auch das Vermögen lässt sich in nachrangigen Gesetzen weder einheitlich bestimmen noch einheitlich anrechnen oder verschonen. Im BAföG z.B. gelten Forderungen und sonstige Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG immer als Vermögen, während die Rechtsprechung Forderungen, die bereits vor dem Antragszeitpunkt bzw. Bedarfszeitraum vorhanden waren, in anderen Gesetzen zwar al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner (Abs. 4 und 5)

Rz. 12 [Autor/Stand] Mit Art. 14 des JStG 2010 v. 8.12.2010[2] wollte der Gesetzgeber vor allem die ihm durch das Bundesverfassungsgericht auferlegte vollständige erbschaft-/schenkungsteuerliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten[3] endgültig umsetzen. Dies führte zu entsprechenden Änderungen der in Abs. 4 genannten Vorschriften.[4] Dass die Anpassung...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / 2 Anmerkung

Höchstrichterliche Entscheidungen, die sich mit der Ehewohnung oder mit ehelichen Haushaltsgegenständen befassen, sind selten. Umso wertvoller und wichtiger ist der vorstehende Beschluss des Bundesgerichtshofes, klärt er doch – jedenfalls für die Praxis – eines der Hauptprobleme des § 1568a BGB: das Verhältnis der genannten Vorschrift zu den allgemeinen sachenrechtlichen Reg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steueranmeldungen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 31 Abs. 7 ErbStG sieht die Möglichkeit vor, die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen auch per Steueranmeldung abzugeben. Leider hat die Finanzverwaltung hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht.[2] Den unbestreitbaren fiskalischen Vorteilen eines Steueranmeldungsverfahrens, die an anderer Stelle dargelegt wurden[3], hält man weiterhin die besondere...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Gültigkei... / 1 Gründe

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 63, Art. 65 Abs. 1, Art. 69 und Art. 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie z...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, von der er seit Dezember 2015 rechtskräftig geschieden ist, die Herausgabe einer in seinem Alleineigentum stehenden Wohnung. [2] Die Wohnung wurde von den Beteiligten während der Ehe gemeinsam bewohnt und wird seit der im Jahre 2014 erfolgten Trennung allein von der Antragsgegnerin genutzt. Die Antragsgegnerin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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Die Steuer-Mustersatzung un... / 9 Abschließende vereinsrechtliche Hinweise

Muss die Satzung an die Steuer-Mustersatzung angepasst werden, benötigt der Verein wiederum nach seiner Satzung die darin enthaltenen genauen Vorgaben zur Satzungsänderung. Meist ist hier eine entsprechend hohe qualifizierte Mehrheit (häufig zwei Drittel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder) notwendig. Häufig entstehen leider immer wieder auch schon im Vorfeld Fehler,...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 15. Allerdings hatte diese Vorschrift bei der Kostenerstattung eine andere Rechtssystemat...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.2 Aufsichtszweck

Rz. 3 Die Aufsicht hat den primären Auftrag, den Schutz der Rechtsordnung gegen ein schädigendes Verhalten des Versicherungsträgers gegenüber dem einzelnen Versicherten oder gegenüber der Versichertengemeinschaft zu garantieren. Schließlich hat die Aufsicht darüber zu wachen, dass die Versicherungsträger ausschließlich die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen (§ 30 Abs. 1)...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.6.2 Bindung an Rechtsprechung

Rz. 13 Die Entscheidungsformeln des Bundesverfassungsgerichts, die nach § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, haben Gesetzeskraft. Darüber hinaus sind die Sozialversicherungsträger hinsichtlich der entschiedenen verfassungsrechtlichen Fragen auch für die Zukunft an die Entscheidungen des Bundesverfass...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 54 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Grundlage für die Steuerfreiheit der Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise war zunächst die gesetzliche Regelung des § 3 Nr 11 EStG iVm > R 3.11 LStR sowie das BMF-Schreiben vom 09.04.2020 (BStBl 2020 I, 503). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 (BGBl 2020 I...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Verwaltungsbehörden dürfen vermuten, dass ein ordnungsmäßig zustande gekommenes Gesetz auch sachlich mit dem GG vereinbar ist, zumal wenn die Steuergerichte keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit geäußert haben. Diese Vermutung gilt aber nicht für die Gerichte. Zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesänderungen ohne Übergangsregelung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs 4 und 5 AO)

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Ap begonnen (zum Zeitpunkt > Außenprüfung Rz 51), so wird der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs 4 AO im Verhältnis zum Stpfl/ArbG gehemmt (zur Ablaufhemmung beim ArbN > Rz 32). Zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Hemmung > Rz 31. Gleiches gilt, wenn ein Antrag des Stpfl/ArbG gem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 15 Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien bei Girosammel- und Streifbandverwahrung (Abs. 10 S. 1 bis 3)

Rz. 124 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wurde die Systematik der KapESt-Erhebung für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus girosammel- oder streifbandverwahrten Aktien und Genussscheinen, die dem Gläubiger n...mehr

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Firmierung einer GmbH mit dem Bestandteil "partners"

Zusammenfassung Die Verwendung des Begriffs "partners" als Bestandteil der Firma einer GmbH ist zulässig. Zum Sachverhalt Eine GmbH von Rechtsanwälten firmierte unter dem Namen "n. partners GmbH" . Die Rechts-anwaltskammer sah in der Firma einen Verstoß gegen das PartGG, da hiernach nur Partner-schaften (und nicht, wie vorliegend, Kapitalgesellschaften) den Zusatz "Partnerschaf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Beendigung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan gem. §§ 306, 307, wenn es einer besonderen Entscheidung des Insolvenzgerichts über einzelne Einwendungen nicht bedarf oder wenn das Gericht erhobene Einwendungen gem. § 309 rechtskräftig ersetzt hat. § 308 weist dem erfolg...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / a) Mündliche Äußerungen

Im Jahr 2007 hat der BGH ganz richtig entschieden, dass die Auskunft gem. § 260 Abs. 1 BGB eine "schriftlich verkörperte Erklärung" des Auskunftsschuldners zu sein hat.[85] Diese bis dahin umstrittene Frage, ist somit durch den BGH geklärt worden.[86] Eine mündliche Mitteilung – auch als Erläuterung eines vorgelegten Verzeichnisses – genügt diesem Erfordernis nicht, weil nach...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Kleingläubiger

Rn 52 Ähnlich regelt § 222 Abs. 3 S. 2 die Verfahrensweise hinsichtlich der Kleingläubiger. Auch für diese ist die Möglichkeit einer gesonderten Gruppenbildung vorgesehen. § 222 Abs. 3 Satz 2 erlaubt indes nicht die Bildung einer beliebigen Anzahl von Kleingläubigergruppen. Anderenfalls hätte es der Planersteller in der Hand, gegebenenfalls durch Bildung einer hinreichenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

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Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung): Konkludenter Antrag

Leitsatz Ein Antrag zur Istbesteuerung gem. § 20 Abs. 1 UStG kann auch konkludent gestellt werden, z. B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nim...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 2. Umstände des Vertragsschlusses

Rz. 34 Zu den Gesamtumständen, die bei Eingriffen in den Kernbereich der Scheidungsfolgen in die Prüfung einzubeziehen sind, gehören die subjektiven Elemente der Verhandlungsgleichheit, deren Nichtbeachtung zu vermeidbaren Risiken führt und in der Praxis oftmals erst der Auslöser einer kritischen Betrachtung von Eheverträgen ist.[24] Problematisch sind insoweit Fälle, in den...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / Literaturtipps

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§ 32 Unternehmensverkauf / IX. Wirksamwerden/Vollzug/Closing

Rz. 170 Oftmals wird der Übergang des Eigentums an den Gesellschaftsanteilen oder der "Assets" von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Zwischen dem Vertragsschluss (Signing) und dem Übergang der Anteile bzw. der Vermögensgegenstände (Closing) liegt ein mitunter ganz erheblicher Zeitraum. Es ist daher notwendig, Regelungen zu vereinbaren, was in der Ph...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / XI. Sonstige Verpflichtungen

Rz. 192 Oftmals wird zur Vermeidung komplizierter Garantien vereinbart, dass die wirtschaftlichen Folgen bestimmter noch erwarteter Entwicklungen den bzw. die Verkäufer treffen sollen. Es werden dann für bestimmte Sachverhalte Freistellungsverpflichtungen zu Lasten der Verkäufer vereinbart. Oftmals geschieht dies im Zusammenhang mit Umweltrisiken, Steuerverpflichtungen, Rech...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 3. Motive und Beweggründe der Vertragsparteien

Rz. 36 Zu den subjektiven Elementen der Wirksamkeitskontrolle gehören die Vorstellungen der Vertragsparteien von der Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens. Je mehr die gestalteten Regelungen zu diesen Vorstellungen passen, desto weniger wird man einen Vertrag als sittenwidrig ansehen. Dies sei am Beispiel des Totalausschlusses des Nachscheidungsunterhalts und des Versorgun...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 43 Bei gemeinschaftlichen Testamenten sieht das Gesetz insofern eine Formerleichterung vor, als dass es ausreicht, wenn einer der beiden Eheleute das Testament in der Form des § 2247 BGB errichtet, eigenhändig unterschreibt und der andere Ehegatte eigenhändig mitunterzeichnet, § 2267 S. 1 BGB. Das kann beispielsweise mit den Worten "Das ist auch mein letzter Wille. Ort, ...mehr