Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmissbrauch

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.7 § 41 AO (Unwirksame Rechtsgeschäfte)

• 2021 Verträge zwischen nahestehenden Personen / Insichgeschäfte / § 41 AO / § 181 BGB Bei Verträgen zwischen nahestehenden Personen führt deren zivilrechtliche Unwirksamkeit dazu, dass sie nicht als ernsthaft vereinbart und damit als unwirksam angesehen werden. § 41 Abs. 1 Satz 1 AO gilt insoweit nicht. Ergeben kann sich die zivilrechtliche Unwirksamkeit der vertraglichen V...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2021 Ausübung des Zuordnungswahlrechts auch nach Ablauf der gesetzlichen Regelabgabefrist / § 15 UStG / § 149 AO Vor dem EuGH ist die Frage anhängig, ob die nationale Rechtsprechung, wonach der Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die USt-Jahreserk...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 8 Sonderkündigungsschutz

Rz. 53 Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit, der Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder der Sterbebegleitung genießt der Beschäftigte absoluten Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis also ab Zugang der Ankündigung nicht mehr kündigen (§ 5 Abs. 1 PflegeZG).[1] Dem jeweiligen Beschäftigten soll dadur...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 3.2 Verlängerung bis zur Höchstdauer

Rz. 39 Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG kann die für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommene Pflegezeit bis zur Höchstdauer verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Einen zustimmungsfreien Anspruch auf Verlängerung räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer nur in den Fällen ein, in denen ein vorgesehener Wechsel in der Person des Pflegenden aus einem wichtigen Grund ni...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4 Kein Rechtsmissbrauch?

Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Gericht zunächst einmal grundsätzlich die Entscheidung des Vermieters, er wolle die Wohnung selbst bewohnen oder seinen Angehörigen überlassen, zu akzeptieren. Zu prüfen hat das Gericht allerdings, ob die Kündigung missbräuchlich erfolgte. 4.2.4.1 Keine Vorratskündigung Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestüt...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4.1 Keine Vorratskündigung

Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung noch nicht.[1...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.4.2 Kein vorgetäuschter Eigenbedarf

Rechtsmissbräuchlich ist die Kündigung insbesondere im Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfs. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs, ist dieser Eigenbedarf aber lediglich vorgeschoben, macht sich der Vermieter gegenüber dem gekündigten Mieter schadensersatzpflichtig. Zieht der Mieter infolge der Kündigung aus, hat ihm der Vermieter sämtliche hierdurch en...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.5 Alternativwohnungen sind/sind nicht vorhanden

Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, führt dies allerdings nicht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.1 Unbeachtliche Umstände

Rz. 20 Ob eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist gleichgültig. Ohne Bedeutung für die Erfüllung der Wartezeit sind daher Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit: Auch wenn die Elternzeit noch in der Wartezeit beginnt und der Arbeitgeber den Urlaub deshalb nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzt, ist die Wartezeit nach 6 Monaten erfüllt, Zeiten des Ruhens d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.7 Tierhaltung

Rz. 69 Die Rechtsprechung zur Tierhaltung in Mieträumen ist ausgesprochen vielfältig und beinahe unübersehbar (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. 235 ff.). Sie wird durch die Rechtsprechung der Instanzgerichte geprägt, wobei im Hinblick auf die Berufungssumme es vielfach bei Entscheidungen der AG verbleibt. Überdies ist die Rechtsprechung der OLG und des BGH in Mietsac...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5.1 Grundsatz: Maßgeblichkeit des letzten Arbeitsvertrags

Rz. 51 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegt bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur der letzte Vertrag der Befristungskontrolle. [1] Durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue rechtliche Grundlage, die für ihre Vertragsbeziehung...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5.2 Ausnahme: Vorbehalt

Rz. 52 Anders verhält es sich, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des letzten Vertrags das Recht vorbehalten haben, die Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung überprüfen zu lassen. Dies ermöglicht die Befristungskontrolle auch für den vorletzten Vertrag.[1] Der Vorbehalt muss vertraglich vereinbart sein. Ein einseitig vom Arbeitnehmer geäußerter Vorbehalt g...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5.3 Ausnahme: Annex

Rz. 60 Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur der letzte befristete Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle unterliegt, bildet der sog. unselbstständige Annex. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung, durch die lediglich die in dem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit verhältnismäßig geringfügig verlängert wird. Dabei orientiert sich die Korrekt...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.2 Mehrfache Befristung

Rz. 118 Die Befristung kann nach einer älteren Rechtsprechung des BAG unwirksam sein, wenn bereits bei Vertragsschluss beabsichtigt ist, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterzubeschäftigen. Dies kann z. B. bei einem zur Dauervertretung eingestellten sog. Springer der Fall sein.[1] Dies setzt voraus, dass der befristet beschäftigte Arbeitnehmer von vornhere...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 143 Mit diesem Sachgrund wollte der Gesetzgeber in erster Linie verfassungsrechtlichen, sich aus der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) ergebenden Besonderheiten bei der Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge mit programmgestaltenden Mitarbeitern von Rundfunkanstalten und mit Bühnenkünstlern Rechnung tragen.[1] Diese Beson...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.8 Gerichtlicher Vergleich (Abs. 1 Satz 2 Nr. 8)

Rz. 288 Bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG wurde eine Befristung oder auflösende Bedingung, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, als rechtswirksam angesehen. Eines gesonderten weiteren Sachgrunds bedurfte es dazu nicht. Dies setzte voraus, dass der Vergleich zur Beilegung einer Bestandsstreitigkeit, d. h. eines Kündigungsschutzverfahrens oder einer Bef...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.2 Teilzeit in der Pflegezeit

Rz. 3 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt unter anderem den Anspruch von Beschäftigen auf Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von nahen Angehörigen. Nach § 7 Abs. 1 PflegeZG zählen zu den anspruchsberechtigten Beschäftigten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zur Berufsbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 108 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG erfasst die Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern, die zur Vertretung anderer, wegen Krankheit, Beurlaubung oder ähnlicher Gründe zeitweilig an der Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer eingestellt werden. Für die Fälle der Vertretung von in Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeitsfreistellung zur Kinderbetreuung befindlich...mehr

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Einstellung / 7 Anfechtung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag unterliegt als schuldrechtlicher Vertrag den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags wird in den §§ 119, 123 BGB geregelt und setzt voraus, dass er entweder durch Irrtum, Drohung oder durch arglistige Täuschung zustande kam. Die arglistige Täuschung spielt vor allem beim Fragerecht (vgl. dort) bei der Einstellun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.7.1 Abdingbarkeit durch Tarifvertrag

Rz. 185 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Befristungs- und Übertragungsregelungen des § 7 Abs. 3 BUrlG abgewichen werden. So sind beispielsweise folgende tarifvertragliche Regelungen zulässig: Andere und weitere Übertragungszeiträume, so z. B. der 31.5 (so z. B. § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD). weitergehende Übertragungsregelungen, so z. B....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.8.1 Unteilbarkeit des Urlaubs

Rz. 80 § 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Die Vorgabe verfolgt ein gesundheitspolitisches Ziel. Entsprechend den bei Inkrafttreten des BUrlG vorliegenden medizinischen Erkenntnissen sollte eine Erholungsphase mindestens 3 Wochen umfassen.[1] Auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs auf 4 Wochen bes...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Teilelterngeld (Abs. 3)

Rz. 32 Abs. 3 regelt die Konstellationen, in denen in einem oder mehreren, nicht notwendigerweise zusammenhängenden [1], Lebensmonaten des Kindes nach der Geburt bis zur Vollendung von dessen 14. Lebensmonat der Elterngeldberechtigte Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hat. Insbesondere ist hierbei an die Fallgestaltungen gedacht, in denen nach den ersten Lebensmonaten des K...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Einfache Verbindung (Abs. 1 S. 1 Hs. 1)

Rz. 5 Eine (einfache) Verbindung nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO setzt voraus, dass mehrere Verfahren bei demselben Gericht (Rz. 6ff.) anhängig und in Verfahrensart (Rz. 9) und Verfahrensstadium (Rz. 10ff.) gleich sind. Liegen diese tatbestandlichen Voraussetzungen vor, liegt die Verfahrensverbindung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Rz. 14ff.). Rz. 6 Das Gericht i. S....mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.3 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Dem Entschädigungsanspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen. Dieser Einwand fällt oft im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines sog. "AGG-Hoppings". Bis Mai 2016 unterschied das BAG zwischen objektiv und subjektiv geeigneten Bewerbern. Nur wer objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, war auch ein Bewerber. Nach der neueren Rechtsprechung des BAG ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.2 Folgen von diskriminierenden Stellenanzeigen

Fehler bei der Abfassung der Stellenanzeige oder der innerbetrieblichen Stellenausschreibung können teuer werden. Jeder abgelehnte Bewerber, bei dem es Indizien für eine Diskriminierung gibt, hat nach § 15 Abs. 1 AGG Anspruch auf Schadensersatz und nach § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung, die nur dann auf 3 Brutto-Monatsgehälter begrenzt ist, wenn der Arbeitgeber nachwei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Kettenbefristung

Rz. 205 Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Die Beachtung von § 5 Nr. 1 Buch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 3 Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

Befristete Arbeitsverträge können grundsätzlich verlängert werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Falls die Anzahl der zulässigen Vertragsverlängerungen begrenzt ist, darf diese nicht überschritten werden (z. B. § 14 Abs. 2 TzBfG: maximal 3 Verlängerungen ohne Sachgrund). Mit Sachgrund ist die Verlängerung von Befristungen praktisch unbegrenzt möglich.[1] Kettenarbeitsverhä...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Befristungen mit Sachgrund

Der 2-Jahreszeitraum des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bzw. der 4-Jahreszeitraum des § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG gilt nur für den Fall der erleichterten Befristung ohne Sachgrund, nicht für Sachgrundbefristungen. Gleichwohl ergibt sich im Einzelfall aus dem Sachgrund, der die Befristung rechtfertigt, zugleich eine Eingrenzung der Befristungsdauer. Das bedeutet nicht, dass die im Ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 169 Nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht es auch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, eine Organisationsentscheidung dahingehend zu t...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kettenbefristungen

Im Allgemeinen ist es rechtlich zulässig, befristete Arbeitsverhältnisse auch mehrfach hintereinander zu vereinbaren. Die europäische Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.6.1999 enthält jedoch Vorgaben, um einen Missbrauch von Kettenbefristungen zu verhindern. Danach müssen die EU-Staaten befristete Verträge von einem Sachgrund abhängig machen oder für aufeinander folgende...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Voraussetzungen der Abmahnung

Rz. 365 Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt für die Abmahnung selbst, dass ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegen muss und nicht nur eine Bagatelle.[624] Dagegen kommt es nach der Rechtsprechung des BAG nicht darauf an, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht.[625] Im Kündigungsfall nach vorangegangener ...mehr

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Steuerklassen / 3.6 Steuerklassenwahl beeinflusst Höhe der Lohnersatzleistungen

Die Steuerklassenwahl sollte nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Auch Lohnersatzleistungen sind vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängig, z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld. Für Arbeitnehmer mit Steuerkl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Prozessuale Fragen der Abmahnung

Rz. 379 Dem Arbeitgeber obliegt im Kündigungsschutzprozess die volle Darlegungs- und Beweislast für die der Kündigung vorausgegangene Abmahnung.[653] Denn gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Dazu gehören auch die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Abmahnung wie oben dargestellt (siehe Rdn 364 ff.). ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 9 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorauszahlung

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Vorauszahlungen sind Leistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts vor ihrer Fälligkeit. Für ihren Abzug gilt § 11 Abs 1 S 1 EStG, es sei denn, alle Tatbestandsmerkmale des § 42 AO sind gegeben; ausführlich dazu s § 11 Rn 146 (Pust). Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ob im Einzelfall ein Vorschuss oder ein Darlehen (dann kein Zufluss) gegebe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Geltendmachung des Teilzeitanspruchs

Rz. 224 Der Teilzeitanspruch muss formell wirksam geltend gemacht werden.[416] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG muss die Verringerung der Arbeitszeit "spätestens drei Monate vor deren Beginn" geltend gemacht werden. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB. Zwischen dem Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber (§ 130 BGB) und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung mü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Steuerklassen / 2 Steuerklassenwechsel

Die für den einzelnen Arbeitnehmer festgelegte Steuerklasse kann nicht zur arbeitsrechtlichen Vorteilserlangung vorübergehend gewechselt werden. So kann der Arbeitgeber bei einem Steuerklassenwechsel unter Umständen den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn ihn die Änderung belastet.[1] Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfriste...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Rechtsfolgen bei Formmangel

Rz. 81 Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen eines Formmangels bei schriftlichen Arbeitsverträgen muss zunächst im konkreten Einzelfall festgestellt werden, ob ein sich aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergebendes Schriftformerfordernis für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages konstitutiv oder nur deklaratorisch sein soll. Nichtigkeit nac...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3.2 Wechsel nach Ablauf des Kalenderjahres

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich für ein Kalenderjahr an die zu Beginn des Jahres gewählte Art der Lohnsteuererhebung gebunden. Andererseits ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung der Pauschalierungsregelungen[1] gehindert, nach Ablauf des Kalenderjahres die Pauschalbesteuerung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der Zufluss der in Rechnung gestellten USt einerseits und die USt-Zahlung an das FA andererseits sind kein durchlaufender Posten, BFH v 30.05.1990, I R 6/88, BStBl II 1991, 235 zu 2.a. Das gilt entsprechend für die dem StPfl in Rechnung gestellte und von ihm gezahlte USt (Vorsteuer) und die vom FA erstattete Vorsteuer, BFH v 29.06.1982, VIII ...mehr

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zfs 01/2026, Kündigung eine... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Kl. stehen aus dem Versicherungsvertrag mit der Bekl. keine Leistungsansprüche zu, weil die Kl. durch ihre Kündigung vom 24.9.2024 mit sofortiger Wirkung und damit schon vor Eintritt des Versicherungsfalles als versicherte Person aus dem Versicherungsvertrag ausgeschieden war. 1. Mit Recht hat das LG allerdings angenommen, dass die Kl. berechtigt ist, einen Anspruch au...mehr

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AGS 01/2026, Materiell-rech... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Sie liegt auf der allgemeinen Linie der ganz h.A. in Rspr. und Lit. 1. Anforderungen an die Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG Nach allgemeiner Auffassung bedürfen außergebührenrechtliche Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 RVG keiner Substantiierung und erst recht keiner Schlüssigkeit (s...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, Verzicht, Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Eine Kündigung ist wegen Verstoßes gegen das aus § 242 BGB folgende Verbot des widersprüchlichen Verhaltens unwirksam, wenn sich der Arbeitgeber zur Begründung der Kündigung auf einen Umstand – im entschiedenen Fall ein fehlender Sicherheitsbescheid eines Sprachenüberprüfers und Dolmetschers bei der Bundeswehr – beruft, den er selbst erklärtermaßen bei Einstellung als...mehr