Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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H / 7 Hauptverhandlung, Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen [Rdn 2464]

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K / 1 Kennzeichenanzeige, Besonderheiten [Rdn 2635]

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R / 9 Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 3017]

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A / 14 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 144]

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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H / 4 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Betroffenen [Rdn 2398]

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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B / 6 Beweisantrag, bedingter Beweisantrag, Hilfsbeweisantrag [Rdn 496]

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A / 3 Ablehnungsantrag [Rdn 27]

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A / 25 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 108) [Rdn 368]

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A / 2 Ablehnung eines Sachverständigen [Rdn 7]

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R / 5 Rechtsbeschwerde, Beschränkung [Rdn 2971]

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R / 11 Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 3045]

Rdn 3046 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 m.w.N. und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3047 1.a) Gem. § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann die Rechtsbeschwerde ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleiche...mehr

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V / 2 Verjährung, Allgemeines [Rdn 3851]

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F / 26 Fahrverbot, 4-Monatsfrist [Rdn 1790]

Rdn 1791 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten (§ 25 IIa StVG), NZV 1998, 131 Krumm, Fahrverbot: Probleme mit der 4-Monats-Abgabefrist ("Schonfrist")?, SVR 2010, 316 Miller, Vollstreckung von deutschen Fahrverboten bei ausländischem Wohnsitz, DAR 2011, 355 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493 und bei → Fahrverbot, ...mehr

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R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

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B / 10 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 542]

Rdn 543 Literaturhinweise: Artkämper, Fehlerquellen bei Gegenüberstellungen und anderen (Wahl-)Identifizierungsmaßnahmen, StRR 2007, 210 Bachmaier, Dash-Cam & Co. – Beweismittel der ZPO?, DAR 2014, 15 Balzer/Nugel, Minikameras im Straßenverkehr – Datenschutzrechtliche Grenzen und zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufnahme, NJW 2014, 1622 Basdorf, Formelle und informelle ...mehr

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F / 14 Fahrverbot, Augenblicksversagen [Rdn 1527]

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F / 20 Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung [Rdn 1663]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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E / 11 Einspruch, Unzulässigkeit, Verwerfung [Rdn 989]

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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F / 7 Fahrverbot, Absehen, allgemeine Gründe [Rdn 1376]

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G / 19 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, allgemeine Feststellungen [Rdn 2163]

Rdn 2164 Literaturhinweise: Brenner, Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im OWI-Verfahren unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, DAR 2023, 670 Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung (2016 – 2020) – Teil 1, VA 2021, 53 ders., Rechtsprechungsübersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung (2016 – 2020) – Teil 2, VA 2021, 73 ders....mehr

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F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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E / 6 Einspruch, Allgemeines [Rdn 909]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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E / 9 Einspruch, Frist [Rdn 955]

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A / 28 Ausschluss eines Richters [Rdn 394]

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E / 5 Einlassung, Allgemeines [Rdn 893]

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Erledigung der Hauptsache: ... / 3 Das Problem

In einer vom LG zugelassenen Revision erklären die Parteien das Verfahren in der Hauptsache außerhalb der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt. Die von Wohnungseigentümer K für die zweite Instanz bevollmächtigten Rechtsanwälte P sind allerdings mangels Zulassung vor dem BGH nicht postulationsfähig (= sie dürfen beim BGH nicht als Rechtsanwalt auftreten). Es is...mehr

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Berufungsbegründung: Anford... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spielt im Prozessrecht und zeigt auf, welche Anforderungen ein Wohnungseigentümer, aber auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfüllen muss, wenn sie in einer WEG-Streitigkeit eine Berufung einlegen will. Da die Verwaltungen zur Einlegung der Berufung nicht in der Lage sind – dies kann nur ein Rechtsanwalt – soll dieses Problem hier nicht vert...mehr

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Erledigung der Hauptsache: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Durch die Vollstreckung eines Entziehungsurteils wird ein Wohnungseigentum beschlagnahmt. Im Fall streiten die Wohnungseigentümer, ob es aus diesem Grund nicht mehr wirksam freihändig veräußert werden kann oder ob § 23 Abs. 1 Satz 1 ZVG teleologisch zu reduzieren bzw. in der Antragstellung bei dem Vollstreckungsgericht die Zustimmung der Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Erledigung der Hauptsache: ... / 1 Leitsatz

Die Erklärung, die Hauptsache habe sich erledigt, kann beim BGH schriftlich und auch von einem bloß zweitinstanzlichen Anwalt abgegeben werden.mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.1.4 Bilanzierung

Rz. 8 Ausleihungen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert.[1] Steuerrechtlich kommt es auf die Zuordnung zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen an. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in die betriebliche Sphäre fällt. Die Herkunft der Mittel ist für diese Beurteilung nicht relevant.[2] Nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Grundrechte

Rz. 8 Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob auch ein ungerechtfertigter Grundrechtseingriff in den Meldepflichten liegt. Die Gesetzesbegründung enthält zur Vereinbarkeit der Meldepflichten mit dem Europarecht nur einen kurzen Hinweis, dass kein Verstoß gegen Völkerrecht vorliegt. Ein Hinweis auf die nationalen Grundrechte ist nicht enthalten. Zwar hat der EuGH für Regelun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Nutzer (Abs. 5)

Rz. 111 In § 138d Abs. 5 AO wird definiert, welche Personen Nutzer einer Steuergestaltung sind. Dies hat u. a. Bedeutung für Anzeigepflichten der Nutzer.[1] In der Richtlinie[2] wird nicht vom Nutzer, sondern vom relevanten Stpfl. gesprochen. Da das Gesetz die Richtlinie umsetzen will, ist dieser Begriff nach Auffassung der Finanzverwaltung inhaltlich identisch.[3] M. E. ist ...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.1 Katalogberufe und ähnliche Berufe

Zu den freien Berufen zählen auf jeden Fall die im Gesetz genannten Katalogberufe:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.2 Relevante Tätigkeit

Rz. 15 Die Tätigkeiten des Intermediärs bzw. Nutzers, die eine Meldepflicht nach sich ziehen, beziehen sich alle auf grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wann eine solche vorliegt, ist nicht in § 138d Abs. 1 AO definiert, sondern ergibt sich aus § 138d Abs. 2 AO. Nur wenn eine dort beschriebene Steuergestaltung vorliegt, führen die schädlichen Tätigkeiten zu einer Meldep...mehr

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Weiterleitungsklauseln in S... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner, RA/FASt[*] Häufig wünschen vermögende Personen ihr Vermögen auf einen von ihnen bestimmten Dritten zu übertragen, der aber erst nachrangig nach einem zuerst Bedachten zur Nachfolge in das Vermögen berufen sein soll. In Betracht kommt hier insb. eine Zuwendung zunächst an den Ehegatten und anschließend an gemeinsame Nachkommen oder zunächst an Abkömmlinge u...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.), Master of Science[*] Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Konz...mehr